Bereich Behinderung und Studium Das Selbstbestimmt-Leben-Prinzip und die (nicht)inklusive Hochschule Fachtagung zu Bildungsgerechtigkeit, Diskriminierungskritik und Diversity 12.11.2015 in Esslingen
Überblick Situation behinderter und chronisch kranker Studierender an deutschen Hochschulen Das Selbstbestimmt-Leben-Prinzip und Dortmunder Arbeitsansatz Verpflichtungen aus der UN-BRK: Disability-Management oder Graswurzel-Arbeit?
20. Sozialerhebung (Stand SS 2012) 14 % aller Studierenden sind behindert / chronisch krank 7 % aller Studierenden sind im Studium beeinträchtigt im Zusammenhang mit Behinderung/chronischer Krankheit 1,9 % aller Studierenden (27 %) sind im Studium stark beeinträchtigt 42 % aller beeinträchtigten Studierenden haben eine psychische Erkrankung
Indikatoren (20. Sozialerhebung) jede/r 4. Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung wechselt Fach oder Studienrichtung (28% zu 16%) jede/r 5. Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung wechselt den Studienort (22% zu 16%) jede/r 4. Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung (jede/r 2. mit starker Beeinträchtigung) unterbricht das Studium (27% zu 8%)
Statistik vor Ort? kleine Hochschule 2.000 Studierende 140 behinderte Studierende davon 38 mit hohem Unterstützungsbedarf mittlere Hochschule 29.000 Studierende 2.030 behinderte Studierende davon 551 mit hohem Unterstützungsbedarf
Best-Studie (SoSe 2011) Behinderte Studierende: (nur) 6 % haben eine sofort für Dritte sichtbare Behinderung 2/3 haben eine langfristig nicht sichtbare Behinderung 25% erwerben ihre Beeinträchtigung im Studium nehmen häufig Nachteilsausgleiche nicht wahr nehmen Beratung oft nicht wahr bemängeln fehlende Akzeptanz bei den Lehrenden bemängeln fehlende Berücksichtigung ihrer Bedarfe in Lehrveranstaltungen
nicht in Sozialerhebung/Best-Studie unterrepräsentiert sind: Studierende aus der Population von Schüler_innen mit Förderbedarf Studierende mit Asperger-Syndrom Studierende, die über Gebärdensprache kommunizieren Studierende, die unterstützt kommunizieren ausländische behinderte Studierende behinderte Studierende mit Migrationshintergrund behinderter wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN, 2008; 2013)...
Diversität der Studiensituationen Studierende mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen chronisch-somatischen Erkrankungen Teilleistungsstörungen psychischen Beeinträchtigungen körperlichen Behinderungen multiplen Beeinträchtigungen
Selbstbestimmt Leben heißt zwischen gleichwertigen Alternativen wählen zu können gleiche Rechte auf Zugang zum Lernen, auf Partizipation, auf Teilhabe, auf volle Bürgerrolle, auf Rollenvielfalt zu haben Unterstützung zu haben, eigene Wege zu gehen und Lebens-Muster zu verlassen Barrierefreiheit Ressourcenorientierte Beratungs- und Unterstützungs-Angebote nutzen zu können
Status Quo Mitmachen darf, wer sich erfolgreich einen Studienplatz erkämpft hat Mitmachen darf, wer seine Bedarfe selbstständig zu decken vermag Mitmachen darf, wer sich Räume, Lehrende und Lehrstoff eigenständig zu erschließen vermag Mitmachen darf, wer fähig und willens ist, sowohl restrictions of activity als auch restrictions of participation eigenständig zu kompensieren
Beratung nach dem Selbstbestimmt Leben - Prinzip (peer counseling) Beratung ist mehr als das helfende Gespräch (Ressourcenorientierte) Beratung umfasst das Aufzeigen und das Erschließen vorhandener Ressourcen und Beratung umfasst das Aufzeigen und Einfordern nicht existenter oder vorenthaltener legitimer Ressourcen
Beratung nach dem Selbstbestimmt Leben - Prinzip (peer counseling) (Ressourcenorientierte) Beratung umfasst Einzelunterstützung, Unterstützung der (kollektiven) Selbsthilfe sowie Strukturarbeit (Disability Mainstreaming) In der Konsequenz: Behinderte und chronisch kranke Studierende und ihre Hochschulen sind auf ein qualifiziertes professionelles Beratungsangebot angewiesen
Grundsatz DoBuS Alle Studierenden müssen unabhängig von der Art ihrer Beeinträchtigung die Möglichkeit haben, an der gewünschten Hochschule das gewünschte Studienfach studieren zu können. Aussondernde Bedingungen mit dem damit einhergehenden Zwang zur individuellen Kompensation müssen durch Angebote der Hochschulen für behinderte Studierende ersetzt werden.
Aussondernde Bedingungen - Bedarfe behinderter Studierender Gestaltung der Unterrichtsräume Gestaltung der Lehrmaterialien Vermittlung von Lehrinhalten Vermittlung von beeinträchtigungs-spezifischen Softskills Studieren in individueller Geschwindigkeit Modifikation von Prüfungsformen
Mainstreaming Dortmunder Arbeitsansatz Beratung und Unterstützung Einzelner bei der Realisierung ihres Studiums Einzelfall-Akkomodation der Hochschule Sammlung, Systematisierung und Analyse des Problems Modifizierung von Strukturen Entwicklung von Lösungsmodellen Aufbau spezifischer Bausteine Förderung der kollektiven Selbsthilfe Partizipation Abbau von Barrieren und Benachteiligungen Verbesserte Strukturen
Herausforderung / Chance UN-BRK Art. 24 Abs. 1 und Abs. 5 BRK: Gewährleistung eines diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugangs zu allgemeiner Hochschulbildung Sicherstellung angemessener Vorkehrungen
Herausforderung / Chance UN-BRK Art. 9 und Art. 5 BRK: Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung (Sicherstellung angemessener Vorkehrungen)
Herausforderung / Chance UN-BRK Die BRK fordert disability mainstreaming (Art. 4 Abs. 1 c) BRK Behinderung muss auch im Kontext von Intersektionalität mitbedacht werden (Art. 6 BRK und 4 AGG)
MR-Charakteristika barrierefreier Lehre (Marianne Hirschberg, 11/2015, Berlin) Art. 24 Abs. 5, in Verb. m. Art. 4 Art. 2 Abs. 5 Universelles Design Art. 21 a Zugang zu Informationen Art. 5 Abs. 4
Besondere Herausforderung?! für Fakultäten, die zu Inklusion forschen, Inklusionsorientierung lehren, Universal Design lehren, behinderte Studierende zu hochqualifizierten Expert_innen in eigener Sache ausbilden wollen.
Standards Vereinbarung von Standards für Barrierefreiheit an Hochschulen für Zugangsvoraussetzungen Hochschulbauten Logistik Hochschul-Didaktik
Vor Ort oder im Verbund Sicherung angemessener Vorkehrungen durch Sensibilisierung Weiterbildung Vor-Ort-Angebote Leasing-Mittel Dienstleistungen Verbundlösungen
Hochschul/rechtliche Regelungen Sicherung chancengleicher Bedingungen bei der Zulassung zu grundständigen und Master-Studiengängen gesetzliche Verankerung des Amtes des/der Behindertenbeauftragten (mit Rechten und Ressourcen) Regelung der Zuständigkeit für die Kosten der angemessenen Vorkehrungen
Besondere Herausforderung Hochschuldidaktik T i i uf g, i u B u g y m i c i b B g v S u i mi B i u g i ub i (HRK-Empfehlung Eine Hochschule für Alle, 2009)
HRK-Empfehlung Eine Hochschule für Alle (2009) Besondere Herausforderung Inklusive Hochschuldidaktik Lehrende sollten es als Teil ihres Lehrauftrags ansehen, in Lehre und Beratung systematisch die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderungen einzubeziehen.
Ihre Erfahrungen und Ideen Ich habe großes Interesse mit Ihnen zu diskutieren über Ihre Erfahrungen und Ideen zum Umgang mit der Herausforderung Inklusive Hochschule!
Kontakt Dr. Birgit Rothenberg TU Dortmund Zentrum für HochschulBildung Bereich Behinderung und Studium (DoBuS) 44221 Dortmund birgit.rothenberg@tu-dortmund.de
Literatur / Links Beier, C. / Bürger, I. (2010): Eine Uni für alle Studium und Behinderung : Chancengleichheit für Studierende mit Behinderung an Hochschulen. Projektbericht und Leitfaden zur Umsetzung des Potsdamer Modellprojekts zur Qualifizierung von Erstsemestertutor/innen an anderen Hochschulen. Berlin: DSW. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) (2008). Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses (BuWiN). Bonn. Deutsches Studentenwerk (DSW) (Hrsg.) (2012): Beeinträchtigt studieren. Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit 2011. Berlin.
Literatur / Links Deutsches Studentenwerk (DSW) (Hrsg.) (2012): Beeinträchtigt studieren. Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit 2011. Berlin. Drolshagen, B. / Klein, R. / Rothenberg, B. / Tillmann, A. (2001). Eine Hochschule für alle. Das Pilot-Projekt zur didaktischstrukturellen Verbesserung der Studiensituation behinderter Studierender. Würzburg. Hochschulrektorenkonferenz (2009). Eine Hochschule für Alle [online]. Verfügbar unter: http://www.hrk.de/de/download/dateien/ Empfehlung_Eine_Hochschule_fuer_Alle.pdf. Niehaus, M. & Bauer, J. (2013): Chancen und Barrieren für hochqualifizierte Menschen mit Behinderung. Rothenberg, B. (2012): Das Selbstbestimmt Leben-Prinzip und seine Bedeutung für das Hochschulstudium. Bad Heilbronn.
Literatur / Links Rothenberg, B. (2012): Barrierefreie Hochschuldidaktik. In: journal hochschuldidaktik 1-2/2012, S. 30-33. Rothenberg, B. (2015): Der Arbeitsansatz des Dortmunder Zentrums Behinderung und Studium als übertragbarer Weg zu einer Hochschule für Alle. In: Degener, Theresia/Diehl, Elke (Hrsg.): Handbuch Behindertenrechtskonvention. Bonn: bpb, S. 160-167 Rothenberg, B., Weltzel, B. & Zimmermann, U.: Behinderung und Diversitätsmanagement - Von der Graswurzelarbeit zum Disability Mainstreaming. In: Klein, U. & Heitzmann, D. (Hrsg.) (2016): Inklusive Hochschule. Neue Perspektiven für Praxis und Forschung. Weinheim
Literatur / Links Schramme, S. (2012): Wo bleibt die Behinderung? Hochschuldidaktische Intention, Genderdimension und mögliche Relevanz für Menschen mit Behinderung von Projekten und Arbeitskontexten des Expert/inn/enkreises Genderkompetenz in Studium und Lehre. Vortrag auf der Tagung: Gender als Indikator für gute Lehre 2010 an der Universität Duisburg-Essen. http://www.unidue.de/imperia/md/content/genderportal/schrammebehinderung.pdf