Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Ähnliche Dokumente
Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung

BauO geringer Höhe mittlerer Höhe Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes H 7m 7m < H < 22m

Nachweis des baulichen Brandschutzes

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017

Fachplanerin / Fachplaner

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Begriffe

2. Bodensee Brandschutzfachtag. in der Inselhalle Lindau 12. November 2010

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe

Planerischer Brandschutz Brandschutz in der TGA

DGfM. Anforderungen. Brandschutz. BR4 Anforderungen Seite 1/7. Beispiele für Anforderungen an übliche Gebäude

Landesbauordnungen: Was ist im Holzbau machbar?

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauV)

Sonderbauten. Dipl.-Ing.(FH), M.Eng.(TU) Thomas Höhne

Deutscher Stahlbau-Verband

Brandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen

TECHNISCHE INFORMATION

Brandschutzanforderungen

handelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

Brandschutznachweis ( 11 BauVorlVO) als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Kommunales Baurecht (Ermächtigung durch Bundes- oder / und Landesrecht) Zuständigkeit des Bauordnungsamtes

Installateurinformation 3/2007 Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) und Kundenauftrag für Gerätewechsel

Lösungswege der Leitungsabschottung. MLAR - Musterleitungsanlagenrichtlinie. Geprüfte Systeme

Brandschutz bei der Dämmung der Fassade. Grenzen und Einsatzmöglichkeiten brennbarer Dämmstoffe

Prüfung des Lüftungsgesuchs Was zu beachten ist. Ansprechpartner: Claus Czekalla, Oliver Krüger

Brandschutz bei Raumentlüftungs-Systemen nach DIN Teil 3 in Verbindung mit Installationsschächten

Bauordnung NRW 48, 49 und 50. Anna-Lena Bininda Melina Luig Marie Höing

Brandschutz für Kabel und Leitungen

Die neue Sonderbauverordnung (SBauVO) und neue Landesbauordnung (BauO NRW).

TABELLE 1 KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN ZWISCHEN FEUERWIDERSTANDSKLASSE UND BAUSTOFFKLASSE

Brandschutz für Kabel und Leitungen

Brandschutz im Bestandsgebäude - Lösungsansätze

Bauherrin/Bauherr (Name, Anschrift)

1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017

Steckleiter: 0,73 Pers./min Schiebleiter: 0,27 Pers./min (nur für Nutzungseinheiten im Bestand) Drehleiter: 0,38 Pers./min

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LeiAR) 1) - Fassung März

Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik

Brandschutzanforderungen an gentechnische Anlagen

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Bauliche Anlagen nach 38 LBO sind hierbei insbesondere:

Brandschutz bei der Dämmung der Fassade, desdaches und der oberster Geschossdecke. brennbarer Dämmstoffe

BPD BauO BTA GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Seite

BSR Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Beat Meier

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.4: Beherbergungsstätten -

Brandschutzanforderungen an Rettungswege in Deutschland und Stellungnahme zur Verwendung von Schöck Isokorb und Schöck Tronsole in Rettungswegen

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht

Brandschutzanforderungen. Gebäudeklassen. BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5. Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes

Brandschutz bei Raumentlüftungs-Systemen nach DIN Teil 3 in Verbindung mit Installationsschächten

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *)

Anforderungen an Gebäuden in der Landesbauordnung

Innovative und praxisnahe Lösungen im Brand- und Schallschutz

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) *) - Fassung Dezember

Brandschutz im Industrie- und Gewerbebau

Übereinstimmungserklärung

Einführung in die DIN Baulicher Brandschutz im Industriebau

Lösungsbeispiele für den Brand-, Schall- und Wärmeschutz 4/2001

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO

Die Sonderbauverordnung. Hochhausverordnung

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Allgemeine Ausführungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Landesbauordnung (LBOAVO)

Anwendung der neuen Muster- Leitungsanlagen-Richtlinie Teil 1: Geltungsbereich, Begriffe, Leitungsdurchführungen

Aufgaben der Gemeinde. Landesbauordnung - BauO NRW -

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

architektur+brandschutz Seminar im Wintersemester

lfd. Nr. Verkehrsquelle Zahl der Stellplätze (Stpl) Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 1. Wohngebäude

Vorbeugender Brandschutz bei I90-Installationsschächten mit Gemischtbelegung und offenen Decken

Damit nichts anbrennt. Rauch-Schutz-Gehäuse Revisions-Enddeckel. Auflage: 04/2014.

Zur Novellierung der Bauordnung NRW

MLAR / LAR / RbALei MLAR

12. Sanitärtechnisches Symposium

Brandschutz beim Einsatz von Systemböden Bauaufsichtliche Anforderungen Promat-Lösungen

Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224

Mehrfamilienhaus der Gebäudeklasse 4 in Holztafelbauweise realisiert

Hauptamtliche Brandschau. Beispiele für festgestellte Mängel

BAUINGENIEURWESEN Arbeitsgruppe Experimenteller Baulicher Brandschutz Jun.-Prof. Dr.-Ing. Catherina Thiele Prof. Dr.-Ing.

Baustoffklassifizierungen nach DIN 4102 und/oder EN 13501

max. insgesamt 400 m² (in Summe, ohne KG)

Mustererlass der ARGEBAU Brandverhalten begrünter Dächer von Juni 1989

Übung Trassierung. 1. Grundlagen. Räumliche Einordnung von: - Zentralen - Leitungen - Anlagenteilen in das Gebäude. Zentralen

Lehrgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.7 Schulen und Kindertagesstätten Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig

Transkript:

Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Bremen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition BremLBO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden des obersten Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Einfamilienhaus mit Installationsschacht ohne Klassifizierung ohne Anforderung ohne Anforderung Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro Installationsschacht (ohne Klassifizierung) Schachtverkleidung des Installationsschachtes (ohne Anforderung)

Zweifamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Zweifamilienhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 30 / F 30 I 30 / F 30 Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30

Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe als Reihenhaus in Bremen Reihenhaus 7 m * Definition BremLBO, Gebäudetyp Gebäude geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden des obersten Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude geringer Höhe als Reihenhaus mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Raumentlüftung nach DIN 18017 z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min. inkl. Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

Mehrfamilien-Reihenhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 30 / F 30 I 30 / F 30 Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 (ohne brandschutztechnische Klassifizierung ) Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min. inkl. Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe in Bremen Wohngebäude Sonstige Gebäude 7 m * Definition BremLBO, Gebäudetyp Gebäude geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden des obersten Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, an keiner Stelle mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude geringer Höhe mit Deckenabschottungsprinzip 1) 1) Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

Gebäude geringer Höhe mit I 30-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 30 / F 30 1) 1) I 30 / F 30 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

Informationen zu Gebäudetypen mittlerer Höhe in Bremen Wohngebäude Sonstige Gebäude 7-22 m * Definition BremLBO, Gebäudetyp Gebäude mittlerer Höhe: Gebäude mittlerer Höhe werden in der Landesbauordnung Bremen nicht explizit erwähnt. Das Gebäude mittlerer Höhe ergibt sich für Gebäude zwischen 7 und 22 m Höhe aus der BremLBo Gebäude mittlerer Höhe mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m / < 22,0 m 1) 7,0 m / < 22,0 m 1) Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

Gebäude mittlerer Höhe mit I 90-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 90 / F 90 7,0 m / < 22,0 m 1) 7,0 m / < 22,0 m 1) I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

Informationen zu Hochhäusern in Bremen Wohngebäude Sonstige Gebäude Definition BremLBO Hochhaus: Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines es mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. > 22 m * Gebäudetyp Hochhaus mit Deckenabschottungsprinzip > 22,0 m > 22,0 m Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 30 Min., inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach 18017-3 in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

Gebäudetyp Hochhaus mit I 90-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 90 / F 90 > 22,0 m > 22,0 m I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach 18017-3 in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

Informationen zu Gebäuden besonderer Art und Nutzung in Bremen Gebäude besonderer Art und Nutzung Gebäude besonderer Art und Nutzung Industriegebäude/ Lagerhalle Definition BremLBO Gebäude besonderer Art und Nutzung: Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art Nutzung sind insbesondere 1.Waren-, Geschäfts- und Lagerhäuser, 2.Theater, Lichtspieltheater, Versammlungsstätten, Ausstellungsräume und Tribünen, 3.Büro- und Verwaltungsgebäude, 4.Krankenanstalten, Entbindungs- und Säuglingsheime, 5.Schulen, Sportstätten, Sammelunterkünfte und Heime, 6.Hochhäuser und andere bauliche Anlagen und Räume von großer Ausdehnung mit erhöhter Brand-, Explosions- und Verkehrsgefahr, 7.bauliche Anlagen und Räume, die für gewerbliche Betriebe bestimmt sind, 8.Gaststätten und Beherbergungsbetriebe, 9.bauliche Anlagen und Räume, deren Nutzung mit der Entwicklung mit einem starken Abgang unreiner Stoffe verbunden ist, 10.Fliegende Bauten. Informationen zu den Muster-Sonderbauvorschriften: www.is-argebau.de Die Landesspezifischen Versionen der Sonderbauvorschriften müssen individuell beschafft werden.

Gebäude besonderer Art und Nutzung Bauliche Trennung durch Brandwände F 90 A entsprechend der BauO NRW bzw. der Sonderbauvorschriften. Die Gebäude werden in Brandabschnitte und Brandabschnittsbereiche eingeteilt. Leitungsdurchführungen durch Brandwände und raumabschließende F90 (F30) Wände und Decken müssen geschottet werden. Mehrgeschossige Bauten F90 F90 Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Flachbauten F30 F30 Gebäude besonderer Art und Nutzung gelten ab einer Etage Die Sonderbauvorschriften sind im Detail zu beachten.

Gebäude besonderer Art und Nutzung mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.

Gebäude besonderer Art und Nutzung mit I 90-Installationsschacht nach DIN 4102-4 I 90 / F 90 I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.