Übersicht Bauleistungen

Ähnliche Dokumente
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG ;

Bauleistung Bemerkung. vgl. aber Erdaushub

Merkblatt Umkehr der Steuerschuldnerschaft ( 13b UStG) bei Bauleistungen sowie Gebäudereinigungsleistungen

Informationsblatt Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Merkblatt Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen sowie Gebäudereinigungsleistungen

Beispiele für die Abgrenzung von Bauleistungen i. S. des 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG von anderen Leistungen

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Informationsblatt Bauleistungen

Inhaltsverzeichnis. 1. Bauleistungen 2. Ausnahmen 3. Nicht betroffene Leistungen 4. Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Weitere Beispiele für die Abgrenzung enthält die nachfolgende alphabetische Übersicht:

Oberfinanzdirektion Hannover Oldenburg, im März 2007 S StO 183

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

juris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift Quelle:

Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

13b UStG ABC der Bauleistungen

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG durch das Haushaltsbegleitgesetz

Branchenbrief Immobilien- und Bauwirtschaft

BMF v IV D 1 - S /04 BStBl 2004 I S. 453

Bauleistungen i. S. d. 13b UStG

Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an Bauunternehmer und Bauträger - neue Regelung beim Umsatzsteuerausweis

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen

UMSATZSTEUER UND STEUERSCHULDNERSCHAFT BEI BAULEISTUNGEN / GEBÄUDEREINIGUNG / LIEFERUNG VON METALLEN

III. Aktuelles Steuerrecht

FACTSHEET BAULEISTUNGEN

Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG auf Bauleistungen

Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Bauleistungen 13 b Umsatzsteuergesetz

Bearbeiter Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Datum

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen

Merkblatt. Umsatzsteuer-Steuerschuldnerschaft. Inhalt

Neue Rechnungsstellung für Bauleistungen

Quelle: Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) auf bestimmte Bauleistungen

Steuerschuld bei Bauleistungen ( 13b UStG)

R. Lückel u. Partner KG

Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002

Steuerschuld bei Bauleistungen ( 13b UStG)

Umkehr der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen gemäß 13b UStG ab 1. April Häufig gestellte Fragen

Merkblatt. Bauabzugsteuer. Inhalt

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U1 und U2 -

Steuerschuldnerverfahren

Mandanten-Informationen Neuregelungen ab zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen

Checkliste Handwerkerleistungen

Steuerschuldumkehr bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13 b UStG auf Bauleistungen

Steuerschuldumkehr bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen

Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb ( 13b UStG)

Der Ûbergang der Steuerschuldnerschaft gilt nicht får:

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach 13b UStG auf Bauleistungen

Infotext. Die Einführung ist rasch und überhastet gekommen, vieles ist unklar und es bleibt kaum Zeit, die notwendigen Adaptierungen vorzunehmen.

Anhang zum Schreiben vom

Merkblatt. Bauabzugsteuer. Inhalt

Steuerschuld bei Bauleistungen ( 13b UStG)

ST EU ER BER AT U N G U N T ER N EH M EN SBER AT U N G

Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Inhaltsübersicht Informationsbrief spezial 3/2014, Stand

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE

Steuerabzug bei Bauleistungen

Herzlich willkommen zur Info-Veranstaltung bei der Kreishandwerkerschaft Rosenheim. Heutiges Thema:

Hochbahn Hamburg. Fortschritt baut man aus Ideen.

1 DasBFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen ( 13b Abs. 3 Nr. 4 und 5 UStG)

POSTAREAL BAHNHOF SALZBURG PROJEKTBERICHT ÜBER DEN STAND DER ARBEITEN 03. SEPTEMBER 2006

8. Übersicht über begünstigte und nicht begünstigte haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen (HaufeIndex: )

UMKEHR DER UMSATZSTEUERSCHULDNERSCHAFT BEI BAULEISTUNGEN ( 13 b UMSATZSTEUERGESETZ)

Klemens Thies. Vorstellung. Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen. Geschäftsstelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Errichtung einer PV-Anlage

Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Steuerschuldnerschaft bei der Erstellung von Hausanschlüssen

S k r i p t u m. zur Neuregelung. der Umsatzbesteuerung. von bestimmten Bauleistungen

RUNDSCHREIBEN NR. 2/2015

Anpassung Umschlagplatz Tankanlage

Inhaltsübersicht Informationsbrief spezial 2/2014, Stand

Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Bauleistungen bei der Ausschreibung

Ausschreibung & Vergabe

Was Unternehmer als Bauherren wissen sollten

Creative Gartengestaltung Freiraumplanung & Grünkonzepte

Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen

Änderungen zu ATV DIN 18300

Netznahe Dienstleistungen Produkt Katalog

Anlage LKW- und Ladungs-Typen im Bauwesen und Eignung von RFID- Portalkonstruktionen zur (teil-)automatisierten Erfassung der Ladung:

Schnittstelle Maschinenrichtlinie. Bauprodukte-Verordnung

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02

U t z e r a t h Steuerberater

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Neues zur Umsatzsteuer

Die Autoren... 3 Grundlagen und Anforderungen 17 Bundesnaturschutzgesetz Abrechnung Baugrund 65

Mit dem Betrieb von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen eng verbundene Umsätze

Umsatzsteuer; Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) auf bestimmte Bauleistungen

Dipl. Finanzwirt Die Bauabzugssteuer nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom

0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART. Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment

Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Transkript:

Leistungsbeschreibung Bauleistung Bemerkungen Abbruch von Bauwerken einschließlich Abtransport und Deponierung Abtransport von Erdaushub als selbstständige Hauptleistung vgl. aber "Erdaushub" Anlagenbau (Montagebänder, Montagelinien, Krananlagen, Kiesförderanlagen, Getränkeabfüllanlagen usw.) Anzeigentafel (Flughafen, Bahnhof) Eine Bauleistung liegt vor, wenn große Maschinenanlagen zu ihrer Funktionsfähigkeit aufgebaut werden müssen oder ein Gegenstand aufwändig installiert werden muss. Arbeitnehmerüberlassungen (auch wenn der Entleiher Bauleistungen erbringt) Aufstellen von Messeständen, Materialund Bürocontainern, mobilen Toilettenhäusern Bauaustrocknung Baugeräte (auch Krane, selbstfahrende Arbeitsmaschinen), zur Verfügungstellung (vgl. jedoch noch Baukran, Betonpumpen) Baukran, zur Verfügungstellung und Aufbau mit Bedienungspersonal, das den Weisungen des Mieters zu folgen hat wenn gleichzeitig Bedienungspersonal für substanzverändernde Arbeiten bereitgestellt wird Kranführer ist eigenverantwortlich beim Einsetzen von Teilen Bausatzhaus wenn Verantwortung für ordnungsgemäße Gebäudeerrichtung mindestens teils beim Lieferer liegt Bauschuttzerkleinerung Bauüberwachung, Prüfung von Bauabrechnungen, Durchführung von Ausschreibungen und Vergaben Gilt nur bei Hauptleistungen, die ausschließlich Bauüberwachung etc. umfassen

Beleuchtungsinstallation Bepflanzungen, Anlage und deren Pflege Dachbegrünungen sind jedoch Bauleistungen Betongleitwände, Stahlschutzplanken im Straßenbau Betonlieferung Verarbeitet der Lieferer den Beton fachgerecht, liegt eine Bauleistung vor Betonmischer wenn gleichzeitig Bedienungspersonal für substanzverändernde Arbeiten zur Verfügung gestellt wird, z. B. Verfüllung von Ortbeton Betonpumpen, Zurverfügungstellung vgl. aber "Betonmischer" Blitzschutzsysteme-Errichtung (u. a. Erdungsanlagen, Überspannschutz) Brandmeldeanlage einbauen Brückenbau Dachbegrünung eines Bauwerks Die Pflege der Dachbegrünung ist keine Bauleistung Einbau von Fenstern, Türen, Bodenbelägen, Aufzügen, Rolltreppen, Heizungsanlagen, bzw. von Einrichtungsgegenständen, wenn sie mit einem Gebäude fest sind Einbauküche wenn mit Gebäude fest Entsorgung von Baumaterial (Schuttabfuhr) Erdaushub im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bauwerks auch incl. Abtransport und Deponierung, vgl. "Abbruch von Bauwerken" Erdkabel verlegen oder austauschen siehe auch "Überlandleitungen" Erhaltungsarbeiten soweit Nettoentgelt für den einzelnen Umsatz > 500 EUR (kein Wahlrecht)

Fang-/Sicherheitsnetze bei Baumaßnahmen im Außenbereich vgl. "Gerüstbau", Tz.12 des BMF-Schreibens vom 31.3.2004 Fahrbahnbelag incl. Aufsaugen/Entsorgen von abgefräßten Fahrbahndecken Fahrbahnmarkierung endgültig (Weißmarkierung) vorübergehend Fassadenreinigung mit Sandstrahl Keine Bauleistung liegt vor bei bloßer Reinigung mit Wasserstrahl Fertiggaragen wenn der Lieferer die Verantwortung für das ordnungsgemäße Aufstellen trägt Festzelterrichtung Wie Material/Bürocontainer in Tz. 12 des BMF- Schreibens vom 31.3.2004 Feuerlöschereinbau, fester Verbund mit dem Gebäude kein Einrichtungsgegenstand i. S. von Tz. 7 des BMF- Schreibens v. 31.3.2004 Fliegenschutzgitter/Sonnenschutzfolie Fotovoltaik- und Solaranlagen Wie "Lichtwerbeanlagen" Gartenanlagen, wenn befestigte Wege, Terrassen, Mauern, Brücken, ortsfeste Sprengleranlagen o. Ä. Teil der Gesamtleistung sind wenn in diesem Zusammenhang keine Bauwerke hergestellt/geändert/beseitigt werden Gartenzaun Gaststätterichtungen wenn mit Gebäude fest

Gebäude: schlüsselfertige Erstellung auf fremdem Grund/Boden + Fälle des einheitlichen Vertragswerks Abschn. 71 UStR maßgebend ist, dass die Werklieferung nicht unter 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fällt Gerüstbau Geschirrspülmaschinen: Installation für den gewerblichen Bereich wenn einzubauen in eine fest zu installierende Einbauküche/Gaststätte richtung; Lieferer stellt vor Ort Fundament selbst her Grabsteinerrichtung (Aushub, Stein und Bepflanzung) außer bei Mausoleen Hausanschlüsse von Versorgungsunternehmen (umfasst regelmäßig Erdarbeiten, Mauerdurchbruch, Installation Hausanschlusskasten, Verlegung Hausanschlusskabel vom Netz des Versorgungsunternehmens zu Hausanschluss) wenn eigenständige Hauptleistung vorliegt (der BFH klärt derzeit, ob das Legen von Wasserleitungen nicht eine Nebenleistung zur Wasserlieferung ist, Az. V R 61/03). Kanaluntersuchung und -reinigung Bei Sanierungsleistung mit sog. Inlett liegt eine Bauleistung vor Kranvermietung mit Bedienpersonal wg. Abladen von Baustoffen Künstlerische Leistungen an Bauwerken, wenn sie sich unmittelbar auf die Substanz auswirken Keine Bauleistung liegt vor, wenn Künstler die Werkausführung nicht selbst schuldet (nur Ideen, Planungen zur Verfügung stellt oder die Ausführung des von Dritten geschuldeten Werks überwacht) Labordienstleistungen (z. B. chemische Analyse von Baustoffen) Ladebauten wenn fest mit Gebäude Leitplanken

Lichtwerbeanlagen wenn fest mit Gebäude Materiallieferungen (von Baustoffhändler oder Baumärkte, soweit kein Einbau erfolgt) Baut der Lieferant auch ein, liegt eine Bauleistung vor Pflege einer Dachbegrünung Der Einbau einer Dachbegrünung ist eine Bauleistung Planierraupe, zur Verfügungstellung mit Bedienungspersonal Planungsarbeiten (Statiker, Architekten, Garten/Innenarchitekten, Vermessungs,- Prüf- und Bauingenieure) vgl. "Baukran" Gilt nur bei Hauptleistungen, die ausschließlich Planung umfassen Regalförderzeug vgl. "Anlagenbau" Reinigungsvorgänge, wenn Oberfläche verändert wird (z. B. Abschleifen und Neuversiegeln von Parkett, Fassadenreinigung mit Sandstrahl) Keine Bauleistung, wenn Böden/ Fassaden nur gereinigt werden (mit Wasserstrahl und Bürste) Reparaturarbeiten wenn Nettoentgelt für einzelnen Umsatz mehr als Rodung, Herausfräsen der Wurzeln und Abtransport es sei denn, die Arbeiten werden im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks durchgeführt Rohrreinigung wenn Nettoentgelt für einzelnen Umsatz mehr als Sanierung von Bauteilen (Korrosionsschutz) im eigenen Betrieb ohne Aus-/Einbau vor Ort Saunaeinbau Schaufensteranlagen wenn mit Gebäude fest Schuttabfuhr durch Abfuhrunternehmer Silo wenn im Rahmen einer Werklieferung vor Ort errichtet/aufgebaut

Spielplätze und Spielanlagen wenn mit Grund und Boden durch Fundament o. Ä. fest Straßenbau Substanzerweiterung oder -verbesserung bzw. -beseitigung bei Bauwerken Tankanlagen Einbau Reinigung Telefonanlagen, soweit Lieferer fest installiert (z. B. Verbindung Anlage mit Endgeräten durch Kabel, Steckverbindungen ggf. über neues Leerrohrnetz) Tunnelbau Lieferung und Installation ohne Verbindung mit Bauwerk sind keine Bauleistung Überlandleitung verlegen/austauschen siehe auch "Erdkabel" Verkehrsschilder und Ampelanlagen nur wenn Nettoentgelt einzelner Umsatz mehr als dauerhaft (z. B. Endmarkierungen) vorübergehend bzw. reine Vermietungsleistung Verlegen von Rohren für die Energie oder Wasserversorgung Verkaufsregale wenn mit Gebäude fest, vgl. Einbauküchen Verkehrsleitanlagen auf Baustellen, die nur für die Zeit der Baustelle errichtet werden vgl. "Betongleitwände" Video-Überwachungsanlage Wartung von Brandschutz-, Heizungsund Klimaanlagen(wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden[3]) nur wenn Nettoentgelt einzelner Umsatz mehr als Wasser- bzw. Energielieferung