Baukultur der Stadt Zürich

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Transkript:

10 2012 Denkmalpflege Baukultur der Stadt Zürich

Baukultur der Stadt Zürich Gebäude speichern Informationen: Sie erinnern an die städtebauliche, politische, kulturelle, soziale oder wirtschaftliche Vergangenheit und prägen damit die Identität der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Deshalb werden Bauten geschützt. Der Umgang mit historisch wertvollen Gebäuden erfordert fundiertes Wissen und Erfahrung. Die Denkmalpflege leistet mit ihrer Kompetenz einen wichtigen Beitrag dazu, private und öffentliche Interessen bei einem Bauprojekt auf - ei nander abzustimmen. Bei Projekten mit historischen Bauten ist es sinnvoll, den Kontakt mit der Denkmalpflege möglichst früh zu suchen und gemeinsam mit ihr qualitativ hochstehende Massnahmen zu entwickeln sie sind eine gute Voraussetzung für rasche Entscheidungen der Baubehörden und für hochwertige und denkmalverträgliche Projekte. Die städtische Denkmalpflege kennt sowohl den historischen wie kontextuellen Hintergrund der Bauten. Aus diesem Wissen heraus arbeitet sie strategisch und setzt sich ein für eine aus ihrer Geschichte heraus weiterentwickelte Stadt. Dazu stellt sie ihr Fachwissen auch als Partnerin von Bauträgerschaften sowie Architekturbüros zur Verfügung. Sie gliedert sich in die Bereiche Praktische Denkmalpflege und Inventarisation. Die Praktische Denkmalpflege berät und begleitet Bauträgerschaften und Architekturbüros bei der Planung von Umbauten, Renovationen und Sanierungen von Gebäuden, die im Inventar aufgeführt sind, sowie bei Bauvorhaben in Kernzonen und Quartier erhaltungszonen. Die Inventarisation führt das «Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte». Sie verfasst Baugeschichten, Dokumentationen und Gutachten über Einzelbauten oder städtebauliche Ensembles. Mit ihrer Arbeit liefert sie die Grundlage für Entscheide des Stadtrats. Transparente Prozesse Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Städtebau und Baukulturelles Erbe Gesellschaftliche Teilhabe Haushälterischer Umgang mit Ressourcen Transparente Prozesse

Gesetzliche Rahmenbedigungen gemäss Planungsund Baugesetz (PBG) Kernzone Quartiererhaltungszone Gebäude im Inventar Garteninventar

Das Inventar Die Bestandesaufnahme enthält Vertreter möglichst aller für Zürich wichtigen Baustile, Epochen, Baugattungen und Bautypen und dies wiederum für alle Quartiere der Stadt. Es sind also nicht einfach die «schönsten» oder am reichsten dekorierten Bauten inventarisiert, sondern die Auswahl soll alle Formen von baugeschicht lichen Zeugen enthalten und so die bauliche und gesellschaftliche Entwicklung der Stadt für spätere Generationen nachvollziehbar machen. Im kommunalen Inventar der Stadt Zürich ist der Gebäudebestand bis 1965 systematisch erfasst; es wird laufend geprüft und ergänzt. Der aktuelle Stand ist in der Katasterauskunft im Internet (www.katasterauskunft.stadt-zuerich.ch) einsehbar. Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) verpflichtet die Ge meinden, schützenswerte Gebäude in einem Inventar zu erfassen. Die darin auf geführten Bauten sind potenziell schutzwürdig. Der definitive Entscheid über all fällige Schutzmassnahmen erfolgt erst in Zusammenhang mit einem aktuellen Bauvorhaben. Partner der Denkmalpflege Die Mitarbeitenden der Archäologie führen bei baulichen Eingriffen Ausgrabungen und Bauuntersuchungen durch. Für schutzwürdige Gärten und Anlagen ist die Gartendenkmalpflege bei Grün Stadt Zürich zuständig. Das Baugeschichtliche Archiv dokumentiert die bauliche Entwicklung der Stadt Zürich in Bild und Wort. Die Architektonische Beratung begleitet Bauträgerschaften und Architekturbüros bei Umbauten ausserhalb der Kern- und Quartiererhaltungszonen sowie bei Neubauten. Die Kreisarchitektinnen und -architekten des Amts für Baubewilligungen beantworten baurechtliche Fragen, prüfen Baugesuche und leiten das Baubewilligungsverfahren. Die Kantonale Denkmalpflege betreut die als überkommunal eingestuften Objekte. Hürlimann Areal nach der Umnutzung und Gesamtsanierung: Gasse zwischen Abfüllgebäude und ehe maligen Stallungen, Blick in und um das Maschinenhaus

Hürlimann Areal um 1910 (Plakat H. Haller / BAZ)

PROJEKTENTWICKLUNG Bevor ein Bauvorhaben projektiert wird, studiert die Denkmalpflege das Inventarobjekt und bezeichnet die zu schützenden Bauteile. Dieser provisorische Schutzumfang dient als Grundlage für die Projektentwicklung und für weitere Verhandlungen mit den Behörden. Bei der Projektentwicklung kann die Denkmalpflege den Schutzumfang innerhalb des vorgegebenen Rahmen anpassen, um baulich gute Lösungen zu ermöglichen. Bei kleinen baulichen Eingriffen, die den geschützten Charakter des Objekts nicht beeinträchtigen, beurteilt die praktische Denkmalpflege das Bauvorhaben im Hinblick auf Einordnung und Gestaltung. Bei grösseren Bauvorhaben oder bei Abbruchwünschen ist eine Schutzabklärung erforderlich. Dazu erstellt die Inventarisation ein detailliertes Gutachten mit Antrag an die Denkmalpflegekommission. Das Gutachten ist später auch eine der Grundlagen für den Entscheid des Stadtrats. unterschutzstellung Um für grössere Bauvorhaben eine Baubewilligung zu erhalten, braucht es einen Stadtratsbeschluss zur Regelung des Schutzes des Objekts. Wird das Bauvorhaben frühzeitig mit der Denkmalpflege abgesprochen, lassen sich Konflikte, Verzögerungen oder zusätzliche Kosten vermeiden denn das denkmalverträglichste Bauprojekt entsteht im Dialog zwischen der Bauherrschaft und der Denkmalpflege. Die Unterschutzstellung kann bei frühzeitiger Absprache in einem verwaltungsrecht lichen Vertrag zwischen Bauträgerschaft und Stadt vereinbart werden. Gelingt keine Einigung, erlässt der Stadtrat eine Schutzverfügung. Denkmalpflegekommission Der Stadtrat lässt sich für seine Entscheide von einem Gremium aus verwaltungsunabhängigen Fachleuten beraten. Die Denkmalpflegekommission tagt einmal pro Monat. Sie überprüft den Antrag der Denkmalpflege zur Unterschutzstellung und gibt dem Stadtrat eine Empfehlung ab. Prozess der denkmalpflege Provokation Inventarisation Schutzabklärung Denkmalpflegekommission Inventar- Objekt Baueingabe Praktische Denkmalpflege Projekt entwickeln Kernzonen QEZ Baueingabe verwaltungsrechtlicher vertrag Architektonische Beratung Übrige Gebäude Baueingabe Weitere Partner Stadtarchäologie (Bauuntersuchung) Grün Stadt Zürich, Fachstelle Gartendenkmalpflege Amt für Baubewilligungen Stadtentwicklung Diverse Ämter (UGZ, Feuerpolizei etc.)

Bauliche Entwicklung Stadt Zürich mit Fokus Hürlimann Areal 1825 / 1900 / 1975 / 2012 BAUBEGLEITUNG Publikationen Die Publikationen der Denkmalpflege dokumentieren Denkmalverträgliches Planen und Bauen ist Teamwork deshalb steht die Denkmalpflege in e ngem Kontakt mit den unterschiedlichsten B aufachleuten. Sie begleitet Bauvorhaben vom e infachen Neuanstrich einer Fassade über den Einbau einer Lüftungsanlage in einem Restaurant bis hin zur aufwändigen Gesamtsanierung. Nach A bschluss der Bauarbeiten verfasst die Denkmalpflege einen Schlussbericht, der alle durchgeführten Restaurierungsarbeiten festhält. das Wissen über die Baugeschichte der Stadt. Sie b ieten Grundlagen für die Bewertung von Objekten SC H U L H ÄU SER DER STADT ZÜ R I C H und Richtlinien für den Umgang mit Denkmälern. SCHULHÄUSER D E R S TA D T Z Ü R I C H Sep tem b er 2008 L e i tfa de n d a c h L a n ds c h a fte n Z ü r i c h 12 2009 Spe zia linv e nt a r S p ez i al i nventar A rch äologie u n d D en k m alpf lege L e i t fa d e n De ze m b e r 2 0 0 9 dachlandschaften Inventarentlassung Durch den Stadtrat Buchreihe «Baukultur in Zürich» Die mehrbändige B uchreihe stellt die p otenziell s chutzwürdigen Häuser in Text und Bild vor und bietet eine Übersicht über die Entwicklung der Quar tiere. Architektonische Beratung Unterschutzstellung durch den Stadtrat Baubewilligungsverfahren BaumassnahmeN begleiten P ro je k t ie r u n g s h ilfe fü r B a u t e n im D a c h b e re ic h Dokumentation Spezialinventare Die Inventarisation schafft die thematische Übersicht über bestimmte Baugattungen (Wohnsiedlungen, Schulhäuser, K irchen etc.) und ermöglicht damit die Wertung eines Einzelgebäudes im Gesamtzusammenhang. Bericht «Archäologie und Denkmalpflege» Der alle zwei Jahre erscheinende Bericht «Stadt Zürich, Archäo logie und Denkmal p flege» gibt Auskunft über die A rbeit der Denkmalpflege und der Archäologie. Amt für Bau- Fachkräfte: bewilligungen Restauratorinnen und Konservatoren, Handwerker Baugeschichtliches Archiv «Leitfaden Dach l andschaften» Der Leitfaden dient als Richt linie für einen g estalterisch angemes s enen Umgang mit den D ächern sowohl bei inventarisierten wie auch bei nicht inventa r isierten Bauten.

Identität und Baugeschichte Zürich hat eine hohe Lebensqualität und ist begehrt als Arbeits- und Wohnort. Darum ist der bauliche Druck auf die Stadt gross. Inven tarisierten und geschützten Bauten kommt angesichts dieser rasanten Entwicklung eine immer grössere Bedeutung zu: Als Informationsträger bewahren sie historische Ereignisse und Epochen vor dem Vergessen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu Zürichs Iden tität. Die Denkmalpflege im Amt für Städtebau liefert die Grundlagen für die Erhaltung der städtebaulichen und architektonischen Qualität von Zürich. Sie kümmert sich um die Baudenkmäler von kommunaler Bedeutung und überprüft und ergänzt das Inventar der Stadt Zürich laufend. Die städtische Denkmalpflege stellt ihr Fachwissen zur Verfügung indem sie berät, begutachtet, vermittelt und koordiniert. Bei ihrer Arbeit ist sie der Nachhaltigkeit verpflichtet: Sie bewahrt und pflegt das baukulturelle Erbe, bezieht bei ihrer Arbeit die Bevölkerung und weitere Akteure ein und berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungs fähigkeit sowie den Umgang mit den Ressourcen. Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden sind Erneuerungen und Anpassungen an die heutigen Bedürfnisse möglich und manchmal nötig, denn eine angemessene Nutzung ist die beste Voraussetzung dafür, dass die Gebäude langfristig erhalten bleiben. Die städtische Denkmalpflege unterstützt die Bauträgerschaften bei der Planung und Durchführung von Umbauten, Renovationen und Sanierungen histo rischer Gebäude, die im «Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte» aufgeführt sind, aber auch bei Bauvorhaben in Kern- und Quartier erhaltungszonen. Herausgeberin: Stadt Zürich Hochbaudepartement Amt für Städtebau (AfS) Patrick Gmür Direktor Amt für Städtebau der Stadt Zürich Inhalt / Redaktion: Amt für Städtebau (AfS) Bezugsquelle: Stadt Zürich Amt für Städtebau Lindenhofstrasse 19 8021 Zürich Telefon: + 41 44 412 11 11 afs@zuerich.ch www.stadt-zuerich.ch/hochbau Zürich, Oktober 2012