Gründen leicht gemacht Mag. Dieter Bader Gründerservice, Wirtschaftskammer NÖ
Agenda Gründerland Niederösterreich Ablauf einer Gründungsberatung Idee & persönliche Voraussetzungen Businessplan Gewerbe Betriebsanlage Rechtsformen Sozialversicherung Steuern Buchhaltung Finanzierung & Förderung Weitere Services der Wirtschaftskammer NÖ
Gründerland Niederösterreich Rund 5.300 Neugründungen jährlich Jedes 5. Unternehmen wird in Niederösterreich gegründet Überlebensquote nach 3 Jahren von 80 % 90 % der Gründer haben in der Planungs- und Gründungsphase Kontakt zum Gründerservice NÖ
Ablauf einer Gründungsberatung Besprechung der Geschäftsidee Gewerberechtliche Abklärung Wahl der Rechtsform Sozialversicherung Steuerliche Grundlagen Betriebsanlagengenehmigung Finanzierung und Förderung Weiterführende Beratung
Gründungsberatungsstellen 23 Bezirksstellen in allen Bezirkshauptstädten Persönliche, kostenlose Beratung als Frontoffice Gründerservice NÖ als Backoffice Kontakt: http://wko.at/noe/bezirksstellen Tel: 02742/851/17701
Vorbereitung der Gründungsberatung Leitfaden für Gründerinnen und Gründer www.gruenderservice.at Unternehmertest Idee Betriebsübernahme: www.nachfolgeboerse.at Franchising: www.franchiseboerse.at Eigene Idee Mindestumsatzberechnungstool Businessplansoftware Plan4You Easy Checkliste Vorbereitung Gründungsberatung
Idee Unternehmensidee Finden neuer Ideen bestehende Ideen verbessern Nachfolge Möglichkeit der Selbstständigkeit Nachfolgebörse: www.nachfolgeboerse.at Nachfolgeleitfaden Franchise Franchiseleitfaden Checkliste Franchisevertrag www.franchiseboerse.at
Idee Kritisches Hinterfragen der Idee: Wem soll das Produkt/die Leistung Nutzen bringen? Warum soll ein Kunde bei mir kaufen? Unterschied zu bestehenden Angeboten? Wie groß ist der Markt? Wer sind die Mitbewerber?
Persönliche Voraussetzungen Sind Sie ein Unternehmertyp? Persönliche Eigenschaften, wie Belastbarkeit, Risikobereitschaft, Freude am selbständigen Gestalten, Kontaktfähigkeit, etc... Unternehmertest auf www.gruenderservice.at Fachliche Qualifikation: Branchenerfahrung kaufmännische Kenntnisse Familiäre Umfeld bejaht und unterstützt den Gründungsschritt
Businessplan Nicht nur für die Unternehmensgründung kann dabei helfen zu entscheiden, ob man eine Idee umsetzt oder nicht Soll als fortlaufendes Steuerungsinstrument geführt werden Kontrollinstrument Soll immer wieder der aktuellen Situation angepasst werden Dient dazu, die sich nicht vom Weg abbringen zu lassen Soll im Idealfall selber geschrieben werden, jedoch kann manchmal Hilfe von außen nicht schaden
Plan 4 You Easy & Mindestumsatzberechnung Plan 4 You Easy BP-Modul des Gründerservice in Kooperation mit dem AWS zur Verfügung gestellt kostenloser Download unter: www.gruenderservice.at/businessplan Mindestumsatzberechnung Produkt des Gründerservice Berechnung des erforderlichen Umsatzes, für einen gewünschten Unternehmerlohn www.gruenderservice.at/mindestumsatzberechnung
ideas 2 business Businessplan-Wettbewerb Eigentümer des Vereines i2b & GO! sind die WKÖ und die Erste Bank/Sparkasse jährliche Prämierung der besten Geschäftspläne 2 Gutachten für den Businessplan - dann Entscheidung, ob man zum Wettbewerb einreichen will Keine Angst vorm Businessplan - Handbuch www.i2b.at
Prüfung der Gewerbsmäßigkeit Art des Gewerbes frei oder reglementiert Befähigungsnachweis Individuelle Befähigung Gewerbe Befähigungsprüfung (Vorbereitungskurse des WIFI: www.wifi.at) Gewerberechtlicher Geschäftsführer (Gesellschafter oder Arbeitnehmer) Grundumlage Abklärung und detaillierte Gewerbeinformation -> Bezirksstellen der WKNÖ
Wann benötigt man eine Gewerbeberechtigung? Tätigkeit ist nicht aus dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen Regelmäßigkeit der Ausübung Ausübung erfolgt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Ertragserzielungsabsicht ist gegeben Ausnahmen im 2 GewO aufgelistet
Ausnahmen von der GewO keine Kammermitgliedschaft Landwirtschaft Bergbau Literarische Tätigkeit/Kunst Verrichtungen einfachster Art/häusliche Nebenbeschäftigung freie Berufe (Rechtsanwälte, Notare) Gesundheitsberufe (Krankenpflege) Unterricht (Vortragstätigkeit) Wohlfahrtseinrichtungen, geschützte Werkstätten Zeitungsverlage Elektrizitätsunternehmen und Erdgasunternehmen (nicht ausgenommen: Erdgashändler; Gas u Wärme : Sparte Industrie) Monopole (Tabak, Glücksspiel), etc.
Gewerbeanmeldung BH bzw. Magistrat des Standortes oder elektronisch in der Bezirksstelle (nur freien Gewerbe) Persönliche Voraussetzungen: vollendetes 18. Lebensjahr keine Gewerbeausschlussgründe österreichische oder sonstige EU-Staatsbürgerschaft nicht EU-Ausländer: Aufenthaltstitel nicht oder weniger als 5 Jahre in Österreich wohnhaft: Strafregisterbescheinigung mit beglaubigter Übersetzung Anmeldeunterlagen: Reisepass Meldezettel Befähigungsnachweis
Gewerbeausschlussgründe - Vorstrafen Nicht getilgte Vorstrafen betrügerische Krida, Schädigung fremder Gläubiger, Begünstigung eines Gläubigers, Sozialbetrug, organisierte Schwarzarbeit oder grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen sonstige strafbaren Handlung: Freiheitsstrafe über 3 Monate (auch bedingt) Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen Bestrafung wegen bestimmter Finanzvergehen: Schmuggel, Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben, etc. Geldstrafe über EUR 726,- in den letzten 5 Jahren
Konkurs: Gewerbeausschlussgründe Konkurs mangels Vermögens nicht eröffnet oder aufgehoben Ausschlussgrund zählt nur dann, wenn in der Insolvenzdatei ersichtlich (in der Regel 3 Jahre) Insolvenzdatei: http://www.edikte1.justiz.gv.at/ Betrifft auch Personen mit maßgebendem Einfluss auf Gesellschaften (handelsrechtliche Geschäftsführer, Mehrheitsgesellschafter, etc.) Möglichkeit der Nachsichtserteilung durch die Bezirksverwaltungsbehörden (BH bzw. Magistrat)
Betriebsanlage Was ist eine Betriebsanlage? örtlich gebundene Einrichtung dient der gewerblichen Tätigkeit z.b. Werkstätte/Verkaufslokal/Gasthaus/Garage Ist eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich? Betriebsanlagen bedürfen einer Genehmigung, wenn von ihr nachteiligen Auswirkungen für Betriebsinhaber, Kunden, Gäste, Nachbarn und die Öffentlichkeit ausgehen können z.b. Gefahren für Leben, Eigentum und Gesundheit, Geruchs- Staub- und Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung, Verkehrsbelastung etc. Keine Betriebsanlagengenehmigung z.b. reiner Bürobetrieb
Betriebsanlage Genehmigung muss bei Gewerbeanmeldung nicht vorliegen Betriebsanlagengenehmigung in der Planung berücksichtigen (Kosten, Förderung, geförderte Beratung) Wichtige Voraussetzung: Passende Flächenwidmung An künftige Betriebserweiterungen denken Bei Fragen: WK-Abteilung Umwelt, Technik und Innovation Bausprechtage in den Bezirkshauptmannschaften
Rechtsformen Übersicht der wichtigsten Rechtsformen Einzelunternehmen OG - offene Gesellschaft KG - Kommanditgesellschaft GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung Umfangreiche Beschreibung der Rechtsformen mit Vor- und Nachteilen im Leitfaden für Gründerinnen und Gründer ab Seite 18 ff
Einzelunternehmen Entsteht mit Gewerbeanmeldung Eintragungspflicht ins Firmenbuch ab 700.000,- Jahresumsatz unbeschränkte persönliche Haftung Eingetragenes Einzelunternehmen (e.u.): Möglichkeit der freiwilligen Firmenbucheintragung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis Jahresumsatz von 700.000,- Freie Wahl des Firmennamens: Namens-, Sach- oder Phantasiebezeichnung
Personengesellschaft Offene Gesellschaft/Kommanditgesellschaft mindestens 2 Gesellschafter bei OG: 2 unbeschränkt haftende Gesellschafter Bei KG: ein unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) ein beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis Jahresumsatz von 700.000,-
Kapitalgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Mindeststammkapital 35.000,- ( 17.500.- in bar) Haftung bis zur Höhe des Stammkapitals Weitergehende Haftung des handelsrechtlichen Geschäftsführers Hohe Gründungskosten Gesellschaftsvertrag Notariatsaktspflicht Bilanzierungspflicht 25 % Körperschaftssteuer (KöSt) (mind. 437,50/Quartal) 25 % Kapitalertragssteuer (KESt) Ein-Personen GmbH möglich Hier kommt es wahrscheinlich am 1. Juli 2013 zu einer Änderung!!!!!!
Einzelunternehmen oder Gesellschaft Wahl der Rechtsform ideale Rechtsform gibt es nicht abhängig von verschiedenen Faktoren z.b. Gründungskapital, Haftungsrisiko, Unternehmensgröße, Steueraufkommen, etc. Vorteile eines Einzelunternehmens kostengünstige, rasche Gründung Einer hat das Sagen Vorteile einer Partnerschaftsgründung Gegenseitige Ergänzung (Erfahrung, Wissen, Können) Leichtere Kapitalaufbringung Geringeres Gründungsrisiko
Sozialversicherung (GSVG- Versicherung) Pflichtversicherung für: Einzelunternehmer Gesellschafter OG persönlich haftende Gesellschafter KG geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH bis 25 % Beteiligung ASVG 26 % - 49 %: ASVG oder GSVG ab 50 %: GSVG Versicherungsbeginn: Monat der Gewerbeanmeldung
Beitragssätze Krankenversicherung: 7,65 % Pensionsversicherung: 17,5 % Selbständigenvorsorge (MVK): 1,53 % (seit 1.1.2008) Unfallversicherung: Arbeitslosenversicherung: 6 % (freiwillig/seit 1.1.2009) 8,48/Mon.
Beitragsgrundlagen in der KV 2013 Mindestbeitragsgrundlage für Jungunternehmer (mtl.): 1. & 2. Kj: 537,78 -> 41,14 mtl. / 493,68 jährlich keine Nachbemessung 3. Kj: 537,78 -> 41,14 monatlich / 493,68 jährlich Nachbemessung
Beitragsgrundlage in der PV 2013 Mindestbeitragsgrundlage für Jungunternehmer (mtl.) 537,78 -> 94,49 monatlich / 1.193,99 jährlich Nachbemessung ab dem 1. Kj. Achtung: Nachbemessung berücksichtigen und entsprechende Rücklagen bilden!
Übersicht Einnahmen-Ausgaben Werte 2013 (4. Jahr) SV-Mindestkosten von 2.213,36 pro Jahr (Jungunternehmer 1.820,76)
Ausnahmen von der Pflichtversicherung Kleinstunternehmer (Einzelunternehmer): Antragsprinzip Einkünfte nicht über 4.515,12 (Wert 2012) Keine Umsatzsteuerpflicht ( 30.000,--) In den letzten 60 Kalendermonaten nicht mehr als 12 Monate GSVG- pflichtversichert oder Erreichen des 65./60. Lj. oder 57. Lj. und 5 J nicht über obigen Grenzen Achtung: Gilt nicht in der UV und nur für WK- Mitglieder
Mehrfachversicherung Grundsatz: Bei mehrfacher Erwerbstätigkeit mehrfache Beitragspflicht = Mehrfachversicherung ASVG- Versicherung aufgrund eines Dienstverhältnisses oder als freier Dienstnehmer und GSVG- Versicherung aufgrund WK- Mitgliedschaft (Einzelunternehmer, Gesellschafter) oder als Neuer Selbständiger und BSVG- Versicherung aufgrund bäuerlicher Tätigkeit und B-KUVG- Versicherung aufgrund Beamtentätigkeit (nicht in PV)
Mehrfachversicherung & Höchstbeitragsgrundlage Grundsatz: ASVG-, GSVG-, BSVG- und B-KUVG- Einkünfte zusammen dürfen die Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigen (2013: GSVG 5.180/Monat, 62.160/Jahr) Übersteigen die Einkünfte die Höchstbeitragsgrundlage gibt es folgende Möglichkeiten: Differenzvorschreibung: gesonderten Antrag bei der SVA Verhinderung des Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage im GSVG durch Verringerung der Beitragsvorschreibung Höherversicherung Beitragserstattung
Meldepflichten & SVA Vorschreibung Meldepflicht: Beginn und Ende der Tätigkeit binnen eines Monats melden jede maßgebliche Änderung innerhalb eines Monats melden Folgen: Strafen und Beitragszuschläge Vorschreibung: Vierteljährlich Fälligkeit: Ablauf des 2. Monats des Kalendervierteljahres
nur bei Selbständigen Selbstbehalt Sachleistungsberechtigte und Geldleistungsberechtigte (Grenze: Höchstbeitragsgrundlage) grundsätzlich 20 % - es gibt Möglichkeit den Selbstbehalt auf 10 % zu senken Ausnahmen: z.b., Spitalsaufenthalt, Mutterschaftsleistungen, anzeigepflichtige Krankheiten, Rehabilitation, Kinder, Ausgleichszulagenbezieher, Chemopatienten, Befreiung durch SVA
Arbeitslosenversicherung der Selbständigen seit 1.1.2009 Voraussetzungen Pflichtversicherung in der PV noch nicht 60 Jahre, keine Pension Mitteilungspflicht der SVA (schriftlich) über Frist, Bindungsdauer (8 Jahre), Bemessungsgrundlage Möglichkeit des opting-in Beitragssatz: 6 % der Bemessungsgrundlage
Wahlmöglichkeit: Bemessungsgrundlagen 1/4 der Höchstbeitragsgrundlage Beitrag: 77,70; Leistung: 20,84/Tag 1/2 der Höchstbeitragsgrundlage Beitrag: 155,40; Leistung: 32,83/Tag 3/4 der Höchstbeitragsgrundlage Beitrag: 233,10; Leistung: 45,12/Tag Wechsel der Bemessungsgrundlage nicht möglich!
Steuerliche Grundlagen Einkommensteuer Lohnsteuer der Selbständigen Basis & Bemessungsgrundlage: jährlich erwirtschaftete Gewinn + sonstige Einkünfte (z.b. Dienstverhältnis) Gewinnermittlung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, doppelte Buchführung, Pauschalierung (Umsätze unter 200.000,-)) Steuersatz zwischen 0 und 50% Gesamtjahreseinkommen bis 11.000,- sind steuerfrei vierteljährliche Vorauszahlung Grundfreibetrag von 13 % (max. Gewinn von 30.000,-) Jahressteuererklärung: bis 30. April des Folgejahres 30. Juni bei elektronischer Steuererklärung
Einkommensteuer
Steuerliche Grundlagen Umsatz - bzw. Mehrwertsteuer Steuerobjekt: sämtliche Lieferungen und Leistungen des Unternehmers Steuertarif: 20% vom Nettoentgelt Fälligkeit: 15. des zweitfolgenden Monats Selbstbemessung Kleinunternehmerregelung Jahresumsatz bis 30.000,- steuerbefreit kein Vorsteuerabzug Verzicht möglich
Mitteilung ans Finanzamt Betriebseröffnung formlos binnen eines Monates ab Betriebseröffnung Formulare: Einzelunternehmen: Verf 24 Kapitalgesellschaften: Verf 15 Personengesellschaften: Verf 16 www.bmf.gv.at/service/anwend/formdb/_start.asp Beginn der unternehmerischen Tätigkeit? sobald Vorbereitungshandlungen getroffen werden Beantragung einer Steuernummer Vorteile: Aufwendungen können geltend gemacht werden Abschreibung für Abnutzung (AfA) Vorsteuer
Buchhaltung gesamte betriebliche Geschehen zahlenmäßig erfassen und überwachen: Gläubigerschutz Steuerbemessung Planung und Steuerung des Betriebsgeschehens Verpflichtete Aufzeichnung Aufbewahrungspflicht vom mindestens 7 Jahren Gewinnermittlungsarten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Pauschalierung (Umsätze unter 200.000,-) doppelte Buchführung
Finanzierung Schwierigkeiten junger Unternehmen bei der Finanzierung kaum Eigenkapital Businessplan umso wichtiger Wichtige Fragen: Welche finanziellen Mittel werden konkret benötigt? Wie können die Mittel aufgebracht werden (Anteil der Eigenmittel)? Förderungen? Fremdkapital - 3 F : Family - Friends Fools Finanzierungs- und Fördersprechtage für Jungunternehmer: http://wko.at/noe/foerderservice Förderservice: 02742/851/18018
Zinsenzuschussaktion - WK NÖ - Land NÖ für Betriebsgründer und -übernehmer 3%-iger Zinsenzuschuss für betriebliche Investitionen max. Kredithöhe 15.000,-- bis max. 3 Jahre nach Unternehmensgründung nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften bei Betriebsübernehmern: Achtung - nur bei Betrieben mit max. 730.000,-- Umsatz und max. 55.000,-- Gewinn Antrag in der Bezirksstelle der WK NÖ Antrag vor Beginn der Projektdurchführung (gilt für sämtliche Förderungen)!
Jungunternehmerförderung der AWS für gewerbliche Unternehmen (Ausnahme: Tourismus- und Freizeitwirtschaft) Art der Förderung: Zuschüsse, Kredite und Haftungsübernahmen gestaffelte Zuschussförderung für Jungunternehmer abhängig von der Investitionshöhe: mind. 5.000,- bis max. 20.000,-: Prämie von 1.000,- für eigenund fremdfinanzierte Investitionen mind. 20.000,- bis 100.000,-: Zuschuss in Höhe von 5 % der Darlehenssumme (max. 5.000,-) zum ERP-Kleinkredit (siehe nächste Folie) ab mind. 100.000,-: 10 %-ige Prämie (max. 30.000,-) für eigen- und fremdfinanzierte Investitionen
Jungunternehmerförderung der AWS ERP-Kleinkredit: Investitionen ab 10.000,- bis 100.000,- Fixzinssatz von 1,5 % p.a. plus einmaliger Kosten von 0,9 % des Kreditbetrages. Haftungsübernahmen von bis zu 80% der Kreditbetrages für Investitions-, Übernahme- und Betriebsmittelkredite (Kreditbetrag bis zu 600.000,-). AWS - Jungunternehmerförderungen: Antrag bis 3 Jahre nach der Gründung möglich; ERP-Kleinkredit auch danach Keine Förderung für nebenberufliche Selbständigkeit Kontakt: Mag. (FH) Claudia Frank, Tel: 01/501 75 253
Bei Betriebsneugründung bzw. Betriebsübernahme Befreiung von Gebühren und Abgaben z.b. Gewerbeanmeldung, Firmenbucheintragung, teilw. Lohnnebenkostenbefreiung bei Betriebsneugründung (gilt für 12 Monate; seit 01.01.2012: Inanspruchnahme - Frist auf 3 Jahre verlängert) Voraussetzungen NEUFÖG Schaffung neuer Betriebsstruktur Keine vergleichbare Tätigkeit in diesem Bereich (nicht innerhalb der letzten 15 Jahre) Achtung bei Gesellschaften - Beteiligungsstruktur wird berücksichtigt Ausstellung durch Bezirksstelle der WK Niederösterreich
Unternehmerservice - Geförderte Beratungen durch selbstständige Unternehmensberater Betriebswirtschaftliche, organisatorische und strategische Aufgabenstellungen Startphase: Klärung der Ausgangslage und des Beratungsbedarfs Konzeptphase: Ausarbeitung der Strategie Umsetzungsphase: Gründungscoaching Vertiefende Spezialberatungen bei Bedarf Themen: Businessplan, Strategie, Finanzierung, Marketing Kontakt: Mag. (FH) Michaela Konlechner, Tel: 02742/851/16801
Weitere Services der WKNÖ Umfassende, kostenlose Gründungsberatung in 23 Bezirksstellen www.gruenderservice.at http://wko.at/noe Leitfaden für Gründerinnen und Gründer Downloads: Plan4You Easy Merkblätter Servicedokumente, etc Informationsveranstaltungen: Gründertage, EPU-Tag, JUTA, Vorträge in den Bezirksstellen, etc
Gründerapps www.gruenderservice.at Neue Apps: Mindestumsatzberechnung Gründer-Navi SV-Rechner Gründer-Quiz
Junge Wirtschaft Für junge Unternehmer zwischen 18 und 40 für alle unternehmerisch denkenden Personen Netzwerk Interessenvertretung Veranstaltungen für junge Unternehmer Freiwillige, kostenlose Mitgliedschaft Landesvorsitz: DI (FH) Mag.(FH) Markus Aulenbach www.jungewirtschaft.at
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