Grunderwerbsteuergesetz: GrEStG

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Transkript:

Gelbe Erläuterungsbücher Grunderwerbsteuergesetz: GrEStG Kommentar von Dr. Armin Pahlke Dr. iur. Armin Pahlke, Richter am BFH im für die Erbschaftsteuer zuständigen II. Senat und Herausgeber und Autor verschiedener Publikationen. 5. Auflage Grunderwerbsteuergesetz: GrEStG Pahlke schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Umsatz-, Grunderwerbs-, Verbrauchsteuern, Zollrecht Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 64718 5

Pahlke Grunderwerbsteuergesetz

Grunderwerbsteuergesetz Kommentar Erläutert von Dr. Armin Pahlke Richter am Bundesfinanzhof in München mitbegründet und bis zur 4. Auflage mitbearbeitet von Willy Franz Richter am Niedersächsischen Finanzgericht a. D. Rechtsanwalt und Steuerberater in Hannover 5., überarbeitete Auflage 2014

Zitierweise: Pahlke, GrEStG 1 Rn. 1 www.beck.de ISBN 978 3 406 64718 5 2014 Verlag C.H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, 80801 München Druck und Bindung: Druckerei C.H. Beck, Nördlingen (Adresse wie Verlag) Satz: Jung Crossmedia Publishing GmbH, Lahnau Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

Vorwort zur 5. Auflage Diese umfassend überarbeitete und aktualisierte Neuauflage bringt das Werk auf den Rechtsstand des 1.1.2014. Seit Erscheinen der 4. Auflage hat das Grunderwerbsteuerrecht weiter an Bedeutung gewonnen. Zu verdanken ist dies in erster Linie den auf breiter Front erhöhten Steuersätzen, mit denen die meisten Bundesländer ihrer Finanznot zu begegnen suchen. Diese Entwicklung verdeutlicht das Scheitern der zum 1.1.1983 verwirklichten Reform des Grunderwerbsteuerrechts, die einen drastischen Abbau von Steuerbefreiungen mit der ebenso drastischen Senkung des Steuersatzes von 7 v. H. auf 2 v. H. verband. Das jetzt erreichte Steuersatzniveau nähert sich wieder dem Rechtszustand vor 1983 und dürfte Forderungen nach weiteren Steuerbefreiungen neue Nahrung geben. Auch im Übrigen war die Gesetzgebung in den letzten Jahren nicht untätig. So wurde nunmehr auch im Grunderwerbsteuerrecht die vollständige Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehepartnern verwirklicht. Änderungen im Bereich der Anzeigepflichten, des Befreiungskatalogs des 4 GrEStG sowie des 6a GrEStG sind hinzugekommen; mit der Ermächtigung des 22a GrEStG können nunmehr auch im Grunderwerbsteuerrecht die Segnungen des Computerzeitalters Einzug halten. Die wohl gravierendste Änderung ergibt sich aus dem durch das AmtshilfeRLUmsG neu geschaffenen 1 Abs. 3a GrEStG und den dadurch bedingten zahlreichen Folgeänderungen. Mit diesem neuen Steuertatbestand verstärkt sich die Tendenz der Gesetzgebung, im Rahmen der Ergänzungstatbestände ( 1 Abs. 2, 2a, 3 und nunmehr 3a GrEStG) die näher bezeichneten wirtschaftlichen Vorgänge der Besteuerung zu unterwerfen und damit bislang gegebene Gestaltungsspielräume einzuschränken. Diese Neuregelung des 1 Abs. 3a GrEStG reicht dabei weit über das erklärte Ziel, RETT-Blocker-Strukturen der Besteuerung zu unterwerfen, hinaus. Damit verbunden sind nicht nur erhebliche Steuerverschärfungen, sondern vor allem ein ganz beträchtlicher Zuwachs an Komplexität des Grunderwerbsteuerrechts. Auch hier soll die Kommentierung die nötige Orientierung vermitteln. In einem seltsamen Kontrast zu den vielfältigen gesetzgeberischen Aktivitäten der letzten Jahre steht allerdings, dass sich der Gesetzgeber bis heute nicht der längst überfälligen Reform des 8 Abs. 2 GrEStG angenommen, sondern den Anwendungsbereich der nahezu einhellig als gleichheitswidrig erkannten Grundbesitzbewertung auch noch auf Erwerbsvorgänge des 1 Abs. 3a GrEStG erweitert hat. Unter diesem Blickwinkel erweist sich die für die Einführung des 1 Abs. 3a GrEStG bemühte Steuergerechtigkeit als bloßes Lippenbekenntnis. V

Vorwort zur 5. Auflage Ein weiterer Schwerpunkt der Neubearbeitung liegt in der Darstellung und Kommentierung der zwischenzeitlich ergangenen reichhaltigen Rechtsprechung, die kaum eine Facette des Grunderwerbsteuerrechts unberührt gelassen hat. Einen gewissen Schwerpunkt bilden dabei die zu 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG ergangenen Entscheidungen. Sie belegen eindringlich die Schwierigkeiten der Auslegung solcher Steuertatbestände, die sich wegen ihrer Ausrichtung auf wirtschaftliche Vorgänge einer nur zivilrechtlichen Sichtweise entziehen. Hier steht nicht nur die Rechtsprechung vor neuen Herausforderungen; vor allem ist die Gesetzgebung zu einer präziseren Fixierung der als besteuerungswürdig erkannten Sachverhalte aufgerufen. Schließlich dokumentiert und kommentiert die Neubearbeitung auch die zahlreichen neuen Verwaltungsanweisungen sowie das in den letzten Jahren erschienene Schrifttum. Mein geschätzter vormaliger Kollege Willy Franz hat mit dieser Auflage seine Mitarbeit an diesem Kommentar beendet. Ihm danke ich für die langjährige gute Zusammenarbeit. Ein besonderer Dank gilt dem steuerrechtlichen Lektorat des Verlags C.H. Beck. Frau Dr. Reinhart und Frau Schmalfuß haben sich mit großer Umsicht und Engagement der Drucklegung des Werks angenommen. München, im Februar 2014 Dr. Armin Pahlke

Vorwort zur 1. Auflage Das Grunderwerbsteuerrecht hat aufgrund seiner grundlegenden Reform durch das zum 1.1.1983 in Kraft getretene GrEStG eine vorbildhafte Vereinfachung erfahren. Die praktische Rechtsanwendung des GrEStG steht gleichwohl vor vielfältigen alten und neuen Problemfragen. Von der erheblichen Dynamik dieser Rechtsmaterie legt die seit dem Inktrafttreten des GrEStG ergangene umfangreiche Judikatur ein beredtes Zeugnis ab. Durch die Wiedervereinigung Deutschlands sind weitere neue Rechtsentwicklungen und Fragestellungen hinzugekommen. Mit dem hiermit vorgelegten Kommentar möchten wir für die Praxis den Stand der Rechtsentwicklung aufzeigen und insbesondere einen Beitrag zur Lösung der vielfältigen offenen Fragen liefern. Das Werk wendet sich nicht nur an diejenigen, die ständig mit dem GrEStG arbeiten. Es soll gerade auch denjenigen Hilfestellung leisten, die z. B. als Angehörige der steuerberatenden Berufe, der Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Wirtschaft sowie als Notare nur gelegentlich mit grunderwerbsteuerrechtlichen Fragen befasst sind. Wir haben deshalb versucht, im nötigen Umfang auch die vielfältigen Verflechtungen des Grunderwerbsteuerrechts mit anderen Rechtsmaterien aufzuzeigen. Die Kommentierung konzentriert sich auf das Wesentliche. Verwaltungsanweisungen sind nur abgedruckt, soweit sie für die Praxis besondere Bedeutung haben. Für Hinweise und Anregungen aus der Leserschaft sind wir stets dankbar. Dem Verlag C. H. Beck, insbesondere Frau Berendt, danken wir für die vielfältige Unterstützung und sorgfältige Drucklegung. Die Anfertigung dieses Kommentars geht auf eine Anregung von Dr. Johann Bunjes, vormals Vorsitzender Richter des für Grunderwerbsteuer zuständigen III. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts, zurück. Herr Dr. Bunjes ist am 2.8.1993 verstorben; er konnte seinen Plan zur Mitarbeit an diesem Kommentar nicht mehr verwirklichen. Seinem Andenken widmen wir dieses Werk. Hannover, im Juli 1995 Die Verfasser VII

Inhaltsverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XI Einleitung... 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) Erster Abschnitt. Gegenstand der Steuer 1 Erwerbsvorgänge... 17 2 Grundstücke... 194 Zweiter Abschnitt. Steuervergünstigungen 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung... 242 4 Besondere Ausnahmen von der Besteuerung... 307 5 Übergang auf eine Gesamthand... 324 6 Übergang von einer Gesamthand... 350 6a Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern... 372 7 Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Flächeneigentum 392 Dritter Abschnitt. Bemessungsgrundlage 8 Grundsatz... 403 9 Gegenleistung... 442 10 (weggefallen)... 533 Vierter Abschnitt. Steuerberechnung 11 Steuersatz, Abrundung... 534 12 Pauschbesteuerung... 537 Fünfter Abschnitt. Steuerschuld 13 Steuerschuldner... 542 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen... 558 15 Fälligkeit der Steuer... 578 Sechster Abschnitt. Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung 16 Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung... 581 Siebenter Abschnitt. Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung 17 Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen... 632 18 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare... 643 IX

Inhaltsverzeichnis 19 Anzeigepflicht der Beteiligten... 658 20 Inhalt der Anzeigen... 667 21 Urkundenaushändigung... 668 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung... 669 Achter Abschnitt. Durchführung 22a Ermächtigung..... 678 Neunter Abschnitt. Übergangs- und Schlußvorschriften 23 Anwendungsbereich... 679 24 bis 26 (weggefallen)... 694 27 Geltung im Land Berlin (gegenstandslos)... 694 28 (Inkrafttreten)..... 694 Sachverzeichnis... 695