Minijobs: Vorteil für Ihre Rente



Ähnliche Dokumente
Tipps für Studenten: Jobben und studieren

Tipps für Studenten: Jobben und studieren

Altersrentner: So viel können

Tipps für Studenten. Jobben und Studieren

Erwerbsminderungsrentner:

Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten MERKBLATT. Vorruhestand und Altersrente

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen

Rente und Hinzuverdienst

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Rente mit 67: Wie Sie Ihre Zukunft planen können

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs

(Ort, Datum)

Ich und meine Rente Tipps für Studenten: Jobben und studieren

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Bundesfreiwilligen. und Rente. Ich und meine Rente. und wer die Beiträge zahlt. höhere Rente. > Wie Sie versichert werden. > Zusätzliche Zeiten und

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen

Aussiedler und ihre Rente

Sonderbeitrag ab

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen

Gesetzentwurf zur Rente mit 67

Erwerbsminderungsrentner:

Rente für Aussiedler. Ich und meine Rente. auf Ihre Rente auswirkt. dem Heimatland anerkannt werden. nachweisen. > Wie sich das Fremdrentengesetz

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Die Vorteile der Rentenversicherung nutzen

Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers

Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren

E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g

Die gängigsten Fallgestaltungen von Arbeitsverhältnissen 1.1

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs

Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten

Versorgungsausgleich:

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Beschäftigung von Rentnern

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ)

Was bleibt unterm Strich?

Minijob Midijob: Bausteine für die Rente

Betriebsrente - das müssen Sie wissen

Kurzfristige Beschäftigung

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung

Mindestlohn Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015

Rente mit 67 was ändert sich für mich?

Personalfragebogen FIRMA. Name. Adresse. Geburtsdatum. Rentenversicherungs-Nummer. Geburtsort Staatsangehörigkeit. Eintritt am

Service Die Renteninformation mehr wissen

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung

IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org,

Rente. Vor dem Antrag auf. > Hinterbliebenenrente. > Witwen- und Witwerrente. > Waisenrente. Wissenswertes auf einen Blick.

Erwerbsminderungsrente

Wegweiser für Rentenbezug in Deutschland aus deutsch-polnischen Rentenzeiten

Personalbogen. Turnverein Lokstedt von 1892 e.v. Döhrntwiete Hamburg. 1. Persönliche Angaben. Postleitzahl Ort Straße/Hausnummer

Butter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit :30 Uhr Universität Hamburg, Career Center

Was ist das Budget für Arbeit?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich!

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Altersrentner: So viel können Sie hinzuver dienen

Wissenswertes zur Classic Line

1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

Checkliste. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte (sog. Minijobber) 1. Persönliche Angaben

Personalfragebogen für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV Claudia Hoppe DRV Hessen

Rente für Wehrund Zivildienst

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Minijob mit Maxirente. Informationen für Arbeitnehmer

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

DIA Ausgewählte Trends November Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente.

Minijobs in Privathaushalten

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Schüler im Lohn. max. 2 Stunden/Tag und max. 5 Tage/Woche Jahre max. 4 Wochen/Jahr in den Schulferien keine besonderen Schutzvorschriften

Rentenversicherungspflicht Mit Minijobs die Rente sichern

Viele Wege führen zur Rente vor 67

Die Renten-Versicherung

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

Wörterbuch der Leichten Sprache

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Transkript:

Versicherung und Beitrag Minijobs: Vorteil für Ihre Rente > Arbeitgeber zahlt Rentenbeiträge allein > Mehr Rente durch eigene Zusatzbeiträge > Abgesichert arbeiten in Privathaushalten

Dauerhaft oder kurzfristig Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen unterscheidet man zwischen > niedrig bezahlten Dauerbeschäftigungen (bekannt als Mini- oder 400-Euro-Jobs) und > kurzfristigen Aushilfstätigkeiten. In jedem Fall gilt: Sie als Arbeitnehmer haben keine Abzüge, denn Ihr Arbeitgeber zahlt eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung sowie für die Lohnsteuer. Üben Sie einen Minijob in einem Privathaushalt aus, ist die Pauschale niedriger. Trotzdem sind Sie abgesichert und Ihr Arbeitgeber spart Steuern. Vorteile haben Sie auch, wenn Sie über 400 und bis 800 Euro verdienen. In dieser Gleitzone zahlen Sie verringerte Sozialbeiträge. Über die Möglichkeiten im Niedriglohnbereich informiert Sie dieses Faltblatt. Und wenn Sie danach noch Fragen haben: Kommen Sie zu uns wir sind für Sie da!

Inhaltsverzeichnis 4 Einfache Regeln 7 Mehr Rente durch Aufstocken 10 Minijobs in Privathaushalten 12 Kurzfristig beschäftigt 14 Weniger Beiträge in der Gleitzone 15 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.

Einfache Regeln Bei einem Minijob müssen Sie sich nicht um Sozialbeiträge kümmern dafür sorgt Ihr Arbeitgeber. Auch für ihn ist es unkompliziert, weil es mit der Minijob-Zentrale in Essen nur noch eine Ansprechstelle gibt. Minijob heißt, dass Ihr monatlicher Bruttoverdienst 400 Euro nicht überschreiten darf. Regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld müssen Sie zum monatlichen Verdienst anteilig hinzurechnen. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt für die Frage der Geringfügigkeit keine Rolle. Üben Sie mehrere Minijobs gleichzeitig aus, werden alle Verdienste zusammengerechnet. Insgesamt dürfen Sie nicht mehr als 400 Euro verdienen, sonst sind alle Minijobs versicherungspflichtig. Unser Tipp: Unter 01801 200 504 erreichen Sie die Experten der Minijob-Zentrale zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom: Mo-Fr 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch unter www. minijob-zentrale.de. 4

Minijob neben einer Hauptbeschäftigung Wenn Sie eine versicherte Hauptbeschäftigung ausüben, dürfen Sie nebenbei einem geringfügigen Minijob nachgehen, ohne dass Sie dort versicherungspflichtig werden. Alle weiteren Minijobs werden mit Ihrer Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Sie sind dann in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Während Ihrer Ausbildung sind Sie immer versichert auch wenn Sie weniger als 400 Euro Ausbildungsvergütung erhalten. Sie zahlen im Minijob grundsätzlich keinerlei Beiträge, da sie versicherungsfrei sind. Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie eine Pauschalabgabe von 30 Prozent (13 Prozent zur Krankenversicherung, 15 Prozent zur Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer). Den Pauschalbeitrag führt der Arbeitgeber auch dann ab, wenn der Minijobber in seiner Hauptbeschäftigung (zum Beispiel als Beamter) versicherungsfrei ist. Die zweiprozentige Lohnsteuer kann er an den Minijobber weitergeben. 5

Beispiel: Max P. verdient 400 EUR Sein Arbeitgeber zahlt 30 % 120 EUR Davon gehen 13 % an die Krankenversicherung 52 EUR 15 % an die Rentenversicherung 60 EUR 2 % Lohnsteuer an das Finanzamt 8 EUR Selbständige Tätigkeit und Minijob Als Selbständiger sind Sie grundsätzlich nicht versicherungspflichtig. Bestimmte Selbständige, wie zum Beispiel selbständige Lehrer, Erzieher oder Hebammen, unterliegen aber der Versicherungspflicht. Wenn Sie eine solche Tätigkeit ausüben, gelten für Sie die gleichen Grenzen wie für geringfügige Beschäftigungen. 6

Mehr Rente durch Aufstocken Als Minijobber erwerben Sie Rentenansprüche aber in geringerem Umfang. Es kann sich lohnen, diese mit wenig Geld auf vollwertige Beiträge aufzustocken. Sozialbeiträge müssen Sie für Ihren Minijob zwar nicht abführen, aber durch die Pauschalzahlung des Arbeitgebers erwerben Sie auch Ansprüche in der Rentenversicherung. Weil für Ihren Minijob nur stark reduzierte Beiträge gezahlt werden, führen diese nicht zum vollen Leistungsanspruch. Auch die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) für Ihre Rente wird nur relativ gering aufgefüllt. Wie Sie die Wartezeit mit Minijobs erfüllen: Die Zahl der Arbeitsmonate in einem 400-Euro-Job, geteilt durch drei, entspricht ungefähr der Zahl der Monate, die man für die Wartezeit der Rentenversicherung erwirbt. Sie müssten also drei Jahre im Minijob arbeiten, damit Ihnen eine ähnliche Wartezeit angerechnet wird wie für ein Jahr mit Vollzeitbeschäftigung. 7

So können Sie aufstocken Verzichten Sie auf Ihre Versicherungsfreiheit, können Sie die verringerten Rentenbeiträge aus dem Minijob auf den vollen Beitragssatz von derzeit 19,9 Prozent aufstocken. Die fehlenden 4,9 Prozent (19,9 Prozent Beitragssatz 15 Prozent Arbeitgeberanteil = 4,9 Prozent) werden Ihnen dann vom Lohn abgezogen und zusammen mit dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale geleitet. Beispiel: Sie verdienen im Minijob 400,00 EUR Arbeitgeberpauschale 120,00 EUR Darin sind 15 Prozent Rentenversicherung enthalten. Sie stocken auf um 4,9 Prozent 19,60 EUR Der Arbeitgeber behält 19,60 EUR von Ihrem Verdienst ein und führt insgesamt 139,60 EUR ab. Sie erhalten von ihm 380,40 EUR Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie über die Aufstockungsmöglichkeit zu informieren. Mehr Leistung durch Aufstocken Durch Aufstocken erwerben Sie vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Ihre Vorteile: > Sie können Wartezeiten auffüllen eventuell für eine vorgezogene Altersrente, > Sie erwerben Anspruch auf eine Rehabilitation, > Sie erhalten den Versicherungsschutz für teilweise oder volle Erwerbsminderung aufrecht oder erwerben ihn neu, 8

> Sie haben Anspruch auf die staatliche Förderung für die Riester-Rente und > Sie können eine höhere Rente erreichen. Zahl geringfügig Beschäftigter in Deutschland, jeweils zum 30. Juni 2004 6 704 923 2005 6 680 079 2006 6 389 989 Quelle: Ein Jahr Arbeit in einem 400-Euro-Job entspricht rund 3,20 Euro Rentenzuwachs pro Monat, mit aufgestockten Rentenbeiträgen einem Zuwachs von 4,30 Euro pro Monat. Der Mindestbeitrag berechnet sich aus einem Verdienst von 155 Euro ( 19,9 Prozent = 30,85 Euro). Verdienen Sie weniger als 155 Euro, zahlt Ihr Arbeitgeber trotzdem nur seinen Pauschalbeitrag von 15 Prozent auf Ihr Gehalt. Sie selbst müssen die Differenz bis zum Mindestbeitrag bezahlen. Beispiel: Jana F. verdient Arbeitgeberpauschale darin 15 Prozent Rente Mindestbeitrag Jana F. müsste aufstocken 100,00 EUR 30,00 EUR 15,00 EUR 30,85 EUR 15,85 EUR Ihr Arbeitgeber behält 15,85 EUR vom Verdienst ein und führt insgesamt 45,85 EUR ab. Jana F. erhält 84,15 EUR. 9

Minijobs in Privathaushalten Haushaltshilfen in der Sozialversicherung abzusichern bringt Vorteile und kostet nicht viel. Außerdem mindert das die Steuer des Arbeitgebers. Im Privathaushalt gilt im Prinzip das Gleiche wie bei den anderen 400-Euro-Jobs: Sie haben keine Abzüge. Die Arbeitgeberpauschale ist mit insgesamt 12 Prozent allerdings niedriger (je 5 Prozent Kranken- und Rentenversicherungsbeitrag und 2 Prozent Lohnsteuer). Anmeldung und Beitragsverfahren laufen über die Minijob-Zentrale. Als Arbeitnehmer können Sie auch hier auf Ihre Versicherungsfreiheit verzichten und durch Aufstocken umfangreichere Rentenansprüche erwerben. Sie müssen dann den Rentenbeitrag um 14,9 Prozent aufstocken. (Lesen Sie dazu auch die Seiten 7 und 8.) Steuern sparen im Privathaushalt Wenn Sie eine Haushaltshilfe in Ihrem Haushalt beschäftigen, können Sie 10 Prozent der Lohnkosten jährlich jedoch höchstens 510 Euro absetzen. 10

Beispiel: Bernhard S. beschäftigt eine Haushaltshilfe, der er monatlich 200 EUR zahlt. Als Arbeitgeber-Pauschale führt er 24 EUR ab. Seine Kosten betragen jährlich 2 688 EUR. Sein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich um 10 Prozent, also 268,80 EUR. Arbeiten Sie als Haushaltshilfe mehr als geringfügig und damit versicherungspflichtig, erhöht sich der abzusetzende Betrag für Ihren Arbeitgeber auf 12 Prozent der Lohnkosten, jährlich auf höchstens 2 400 Euro. Werden Sie von einer Privatperson über eine Firma beschäftigt, können 20 Prozent der Kosten, jährlich höchstens 600 Euro, das zu versteuernde Einkommen vermindern. Zahl geringfügig Beschäftigter in Privathaushalten, jeweils zum 30. Juni 2004 67 401 2005 111 530 2006 123 512 Quelle: 11

Kurzfristig beschäftigt Die zweite Art von geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigungen in der Sozialversicherung sind die kurzzeitigen Beschäftigungen. Dies sind zeitlich von vornherein begrenzte Aushilfsbeschäftigungen, zum Beispiel als Urlaubsvertretung. Die Höhe Ihres Verdienstes oder Ihre wöchentliche Arbeitszeit spielen keine Rolle. Sozialversicherungsbeiträge oder Pauschalbeiträge des Arbeitgebers fallen nicht an. Eventuell muss Ihr Arbeitgeber aber eine Lohnsteuerpauschale zahlen. Ihre Beschäftigung ist nur dann kurzfristig, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 2 Monate (wenn der Job in der 5-Tage-Woche ausgeübt wird) oder 50 Arbeitstage (wenn der Job nur tageweise in der Woche ausgeübt wird) arbeiten. Wird diese Dauer überschritten, sind Sie sofort versicherungspflichtig. Üben Sie im Kalenderjahr mehrere kurzfristige Beschäftigungen aus, wird die Dauer der Jobs zusammengezählt. Bitte beachten Sie: Für eine kurzzeitige Aushilfsbeschäftigung werden keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Es gibt auch nicht die Möglichkeit der Beitragsaufstockung. Selbst bei hohem Verdienst können Sie aus dieser Beschäftigung keinerlei rentenrechtliche Zeiten erwerben. 12

Eine Aushilfsbeschäftigung, die Sie berufsmäßig ausüben, ist immer sozialversicherungspflichtig. Dies ist der Fall, wenn die Beschäftigung für Sie nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Das heißt, wenn Ihr Verdienst aus der kurzfristigen Beschäftigung nicht nur ein Hinzuverdienst ist, sondern Sie damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten, sind Sie nicht mehr geringfügig beschäftigt und werden versicherungspflichtig. Berufsmäßigkeit liegt dagegen nicht vor, wenn Sie zum Beispiel die kurzfristige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung ausüben oder wenn Sie beispielsweise Schüler, Student, Hausfrau oder Altersrentner sind. 13

Weniger Beiträge in der Gleitzone Für Verdienste zwischen 400 und 800 Euro müssen Sie nicht die vollen Sozialbeiträge zahlen. Allerdings sind dann auch Ihre Rentenansprüche niedriger falls Sie nicht aufstocken. Damit für Sie bei relativ gering bezahlten Beschäftigungen netto noch genügend übrig bleibt, werden seit April 2003 die sogenannten Niedriglohnjobs bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Dies betrifft Jobs mit einem monatlichen Bruttoverdienst zwischen 400,01 Euro und 800 Euro. Dieser Lohnbereich wird auch Gleitzone genannt. Ihre Rentenbeiträge berechnen sich dann aus einem fiktiven niedrigeren Verdienst als dem tatsächlich gezahlten. Sie haben dadurch netto mehr auf dem Gehaltskonto. Die Beiträge in der Gleitzone führen zwar schon allein zu vollwertigen Beitragszeiten in der Rentenversicherung. Durch die niedrigeren Rentenbeiträge fällt aber der Zuwachs Ihrer Rente geringer aus. Deshalb können Sie als Arbeitnehmer auch bei diesen Jobs die Beiträge auf die volle Höhe aufstocken. 14

Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Beratung ganz in Ihrer Nähe Auskunfts- und Beratungsstellen: Unsere fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen gern und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch. Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für Rehabilitation. Hier erhalten Sie Information und Unterstützung beim Beantragen von Rehabilitationsleistungen für alle Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung. Versichertenberater/-innen und Versichertenälteste: Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberater/-innen bzw. Versichertenältesten beraten Sie und helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Wo Sie uns finden: Alle Adressen finden Sie auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de und auf den Seiten Ihres Rentenversicherungsträgers. Gern können Sie uns auch unter info@deutsche-rentenversicherung.de eine E-Mail schicken. Oder Sie nutzen dazu unser Formular Kontakt im Internet. Kostenloses Service-Telefon Wählen Sie zum Nulltarif die Nummer der Deutschen Rentenversicherung: Unter 0800 10004800 erreichen Sie unsere Experten. Wir sind für Sie da: Mo-Do 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Fr 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr Internet Unter www.deutsche-rentenversicherung.de erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie können Vordrucke oder Broschüren herunterladen, 15

bequem eine Renteninformation anfordern und sich über viele Themen in der Rentenversicherung informieren. Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise als unsere Partner In den meisten Regionen können Sie auch hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe Telefon 0721 825-0 Berlin-Brandenburg Bertha-von-Suttner-Straße 1 15236 Frankfurt/Oder Telefon 0335 551-0 Braunschweig-Hannover Lange Weihe 2/4, 30880 Laatzen Telefon 0511 829-0 Hessen Städelstraße 28, 60596 Frankfurt/Main Telefon 069 6052-0 Mitteldeutschland Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig Telefon 0341 550-55 16

Niederbayern-Oberpfalz Am alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut Telefon 0871 81-0 Nord Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Telefon 0451 485-0 Oberbayern Thomas-Dehler-Straße 3, 81737 München Telefon 089 6781-0 Ober- und Mittelfranken Wittelsbacherring 11, 95444 Bayreuth Telefon 0921 607-0 Oldenburg-Bremen Huntestraße 11, 26135 Oldenburg Telefon 0441 927-0 Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937-0 Rheinland-Pfalz Eichendorffstraße 4-6, 67346 Speyer Telefon 06232 17-0 Saarland Martin-Luther-Straße 2-4, 66111 Saarbrücken Telefon 0681 3093-0 17

Schwaben Dieselstraße 9, 86154 Augsburg Telefon 0821 500-0 Unterfranken Friedenstraße 12/14, 97072 Würzburg Telefon 0931 802-0 Westfalen Gartenstraße 194, 48147 Münster Telefon 0251 238-0 Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 18

Impressum Herausgeber: Bund Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 10709 Berlin, Ruhrstr. 2 Postanschrift: 10704 Berlin Telefon: 030 865-1, Telefax: 030 865-27379 Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de E-Mail: drv@drv-bund.de Fotos: Bildarchiv Bund Titelfotos: wdv-archiv Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 2. Auflage (1/2007), Nr. 405 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie betreut über 50 Millionen Versicherte und mehr als 19 Millionen Rentner. Die ist der kompetente Ansprechpartner für Versicherte, Rentner und Arbeitgeber. Diese Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die.