Anforderungen der DB Netz AG an die Aufsichtführenden der Leistungserbringer Referentin: Dipl. Verw. Betrw. Anita Hausmann Leiterin Fachliche Qualifizierung Betrieb, DB Netz AG 1
Schwere Unfälle bei Arbeiten im Gleisbereich sind immer wieder auf Qualitätsmängel bei der Arbeit des Personals zurückzuführen Sicherheitswidriges Verhalten von Sicherungspersonal und Arbeitskräften (Hohe Unfallschweremeist mit tödlichem Ausgang) Einsatz von weitreichenden technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen intensive Beratung und Schulung der Mitarbeiter Deutlicher Rückgang der Unfallzahlen Aber: jeder Unfall ist ein Unfall zu viel! 2
Für eine erfolgreiche Durchführung von Baumaßnahmen müssen die am Prozess Beteiligten eng verzahnt zusammenarbeiten Aufsichtführender des Bauunternehmers Fahrdienstleiter für den Bahnbetrieb zuständige Stelle Disponent in der BZ (Betriebszentrale) Baubetriebskoordinator Bauüberwacher/ Sicherungsüberwacher Sicherungsaufsicht Sicherungsposten Eisenbahnfahrzeugführer 3
Der konsequente Umsetzung mit Technik und Regelwerk garantiert Betriebs- und Arbeitssicherheit Betriebssicherheit/ Arbeitssicherheit Technik Funktionalität Sicherheit Verfügbarkeit Zuverlässigkeit Mensch Betriebssicherheit Arbeitssicherheit Pünktlichkeit Arbeitsabläufe Regelwerk Gesetzliches Regelwerk Sicherheitsvorschriften Normen und Standards Anerkannte Regeln der Technik 4
Grundsätze der Prävention sind in der UVV GUV-V A 1 festgelegt UVV GUV-V A 1 6 (2): Der Unternehmer (hier: BD AG) hat sich je nach Art der Tätigkeit zu vergewissern, dass Personen, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb die angemessenen Anweisungen erhalten haben 7 (1): Bei der Übertragung von Aufgaben an Versicherte hat der Unternehmer (hier: Arbeitsausführender) je nach Art der Tätigkeit zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten 4 (2): Der Unternehmer (hier: Bauunternehmer) hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich od. für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden UVV und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriftenund Regelwerkes in verständlicher Weise zu vermitteln Grundsätze der (Unfall-)Prävention 5
Die Anforderungen an die Qualifikation der Beteiligten bei Baumaßnahmen werden über Bildungsregelungen definiert Stand Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Fachrichtung Fahrweg (EiB F) bzw. FA zum Fahrdienstleiter Weiterbildung zum Fachwirt für den Bahnbetrieb... FA zum Sicherungsposten FA zur Sicherungsaufsicht FA Selbstsicherung FA zum Bauüberwacher FA zum Baubetriebskoordinator In Planung FA zum Bauüberwacher fachrichtungsbezogen einschl. Inhalte Betra-Antragsteller und Sicherungsüberwachung Stand Mai 2005 und wie steht s mit dem Qualifikationsstand der Aufsichtführenden der Leistungserbringer der DB Netz AG? Intern mindestens FA für technische MA im Bahnbetrieb extern???... *) in Vorbereitung 6
Aufsichtführende externer Leistungserbringer üben vielfache Funktionen aus u.a. Beauftragter des ausführenden Unternehmens auf der Arbeitsstelle Weisungsbefugnis gegenüber seinen Beschäftigten Unterweisungspflichtiger gegenüber seinen Beschäftigten Ansprechpartner für BÜB, Sicherungsüberwacher, Sicherungsaufsicht Verantwortlicher für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen seiner Beschäftigten auf der Arbeitsstelle 7
Die Aufsichtführenden der externen Leistungserbringer müssen für die Gefahren aus dem Bahnbetrieb sensibilisert werden Ziel Entwicklung und Stärkung der Kompetenz bei den Aufsichtführenden hinsichtlich der Gefahreneinschätzung und der notwendigen Handlungsroutine 8
Die Anforderungen an die Aufsichtführenden der bauausführenden Unternehmen müssen standardisiert werden Inhalte Grundlagen Bahnbetrieb Betriebs- und Bauanweisung Gefährdungen an der Arbeitsstelle durch elektrischen Strom (Fahr-/Oberleitg.) Einflüsse der Bauausführung auf den Bahnbetrieb Gefährdungen an der Arbeitsstelle durch bewegte Schienenfahrzeuge 9
Folgende Lerninhalte/-ziele sollten vermittelt werden Grundlagen Bahnbetrieb Betriebs- und Bauanweisung (Betra) Gefahren durch bewegte Schienenfahrzeuge Gefahren durch elektrischen Strom Einflüsse der Bauausführung auf den Bahnbetrieb Grundsätze bei der Durchführung von Zug- und Rangierfahrten Besonderheiten bei gleisfahrbaren Baumaschinen Zusammenarbeit von Bau und Betrieb, Aufgaben und Kompetenzen der Beteiligten Erforderlichkeit einer Betra Inhalte der Betra Vom Antrag zur Betra Gefahren aus dem Bahnbetrieb Anzeige-/ Mitwirkungspflicht des ausführenden Unternehmers bei der Sicherungsplanung Aufgaben der BzS, des Sicherungspersonals - Rangfolge der Sicherungsmaßnahmen Aufbau der Oberleitungsanlagen/ Rückstromführung - Gefahren Gefahren durch Freileitungen und erdverlegte Leitungen Schutzmaßnahmen Unternehmerverantwortung im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Lichtraumprofil/ Grenzlinien Gefährdungen für den Bahnbetrieb Abgrenzung der Verantwortlichkeiten auf der Arbeitsstelle Prüfung schriftlich und mündlich, mit Prüfungsbescheinigung 10
Die Qualifizierung der Aufsichtführenden wird sich auszahlen Reduzierung der Unfälle weniger Auswirkungen auf die sichere und pünktliche Betriebsdurchführung höhere Wahrscheinlichkeit der pünktlichen Baustellenabwicklung Reduzierung der Klagen gegen ausführende Unternehmer durch Auftraggeber Steigerung des Firmenimages Beauftragter des Unternehmers für die Abwendung der Gefahren an der Arbeitsstelle wird sensibilisiert und in seiner Handlungskompetenz gestärkt 11
Die DB Netz AG hat bereits durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen Schulung von rd. 900 Bezirksleitern und Integration Aufgaben der BzS in die Nachwuchsausbildung (Ing + FwB) Weiterbildungsveranstaltungen für die Führungskräfte der Niederlassungen 2003/2004: Sicherheitswochen in allen 7 Niederlassungen Funktionsausbildung Selbstsicherung Zertifizierung der Trainer für die Aus- und Fortbildung von Sicherungspersonal... 12
Trainer im sicherheitsrelevanten Bereich müssen neben der Fachkompetenz auch Methoden- und Medienkompetenz besitzen Anforderungsprofil (Spezialist) Erstzertifizierung (Themenbereiche/ Zielgruppen) Fachkompetenz incl. Kenntnisse gesetzliches und untergesetzliches Regelwerk Praxiserfahrung Vertrautheit mit der - jeweiligen Bildungsregelung - Organisation DB Netz AG Weiterbildungsbereitschaft Netzwerk zu Fachautoren Methodenkompetenz incl. Persönlichkeit Authentisches und situationsbezogenes Trainieren Zielgruppengerechte Darbietungsformen Medienkompetenz incl. Routinierter und lernzielbezogener Umgang mit Medien sowie zielorientierte Anwendung (insb. von Folien, Skizzen) 13
Mit der Erstzertifizierung wurde 2003 nach einem standardisierten Verfahren gestartet Aus- und Fortbildung von Sicherungspersonal Sicherungsposten und Sicherungsaufsicht Evaluierung durch N.BB und N.VMA Bewertung einer Unterrichtseinheit im Rahmen Funktionsausbildung zur Sicherungsaufsicht Fachgespräch (Interview) Ergebnis nicht geeignet heilbare Mängel: Nachprüfung geeignet = Zertfikat DB Netz (gültig für 3 Jahre) 14
Von 90 Trainern, die das Verfahren durchlaufen haben, konnten 64 zertifiziert werden Ergebnis der Zertifizierungen Stand 26.04.2005 zertifiziert 1. Versuch 2. Versuch 48 16 64 (71%) heilbare Mängel u.zurückgestellt 3 nicht geeignet 23 90 angemeldet u. zurückgezogen 12 15
Das Zertifizierungsverfahren wurde weiterentwickelt im ganzheitlichen Sinne Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich Erstzertifizierung für Aus- und Fortbildung Sicherungspersonal (Sicherungsposten, Sicherungsaufsicht) Jahr x Erstzertifizierung für Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich *) FA Selbstsicherung (...) Modul Sicherungsüberwacher (...) aus FA zum BÜB Anpassungsfortbildung BzS method./didakt.: Qualitätscheck durch Bildungsträger (mit Nachweis) fachlich: Qualitätscheck durch Experten von Netz Jahr y Wiederholungszertifizierung für Aus- und Fortbildung Sicherungspersonal methodisch/didaktisch: Qualitätscheck durch Bildungsträger (mit Nachweis) fachlich: Einzelgespräch mit Experten von Netz Jahr x + 3 Wiederholungszertifizierung für Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich Jahr y +3 Erstzertifizierung für Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich *) spätestens Jahr x + 6 Wiederholungszertifizierung für für Aus- und Fortbildung Sicherungspersonal Jahr x + 6 *) Schließt Wiederholungszertifizierung für Aus- und Fortbildung Sicherungspersonal ein 16
Jeder Unfall ist ein Unfall zu viel! ergo nun ist es ist es an der Zeit, dass auch unsere externen Auftragnehmer einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Arbeits- und Betriebssicherheit auf Arbeitsstellen im Gleisbereich leisten 17