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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4291 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Thering und Jörg Hamann (CDU) vom 02.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen Eine große Zahl von Hamburger Straßen ist, obwohl sie weder Schlaglöcher, Risse im Asphalt oder gar kaputte Gehwege mit gefährlichem Stolperfallen aufweisen, nicht erstmalig endgültig hergestellt. Diese Straßen gelten damit rein formal als unfertige, weil noch nicht komplett erschlossene Straßen. Dies soll, nach Maßgabe des Rechnungshofs, sukzessive geändert, der Bürger für die Fertigstellung in Höhe von bis zu 90 Prozent der Kosten zur Kasse gebeten werden. Das stößt insbesondere dort auf Widerstand, wo die Anrainer mit dem Zustand ihrer Straßen zufrieden sind, vor allem aber die Kriterienliste, die als auslösender Tatbestand für die erstmalige endgültige Herstellung doch eigentlich erfüllt sein müsste, gar nicht zu passen scheint. Beispielsweise wirkt es sinnwidrig, wenn nach der Liste die Erhöhung der Verkehrssicherheit oder Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in reinen Wohnstraßen angeordnet wird, oder aber eine Verbesserung der Entwässerung und der Gestaltung vorgesehen ist, wenn alles bestens funktioniert, passt und auch optisch stimmig ist. Diese Unsinnigkeiten scheinen aber jedenfalls regierungsseitig niemanden zu stören. Vielmehr war aus den Bezirksversammlungen sogar vereinzelt zu vernehmen, dass es nicht darum gehe, ob eine Maßnahme sinnvoll sei, sondern allein um die Umsetzung der längst beschlossenen Straßenerschließungsmaßnahmen. Was niemand explizit sagt, unter anderem aber der Drs. 20/9509 zu entnehmen ist: Im Grundsatz geht es darum, Anliegerbeiträge für bereits erfolgte und zusätzliche Baumaßnahmen abzurechnen, die höher sind als die Herstellungskosten, und damit der Stadt Geld in die Kassen zu spülen. Kaum ein Betroffener ist bereit, dies klaglos hinzunehmen, vor allem aber stellt es für all jene eine unerträgliche Härte dar, die aufgrund der zu erwartenden finanziellen Belastung ihre Immobilen nicht mehr werden halten können, (wie beispielsweise arbeitsunfähige und/oder ältere Menschen, Rentner, mittellose Erben et cetera). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat erneut: Zum Vorgehen des Senats beziehungsweise der Bezirke bei der endgültigen erstmaligen Herstellung von Anliegerstraßen siehe Drs. 20/9509. Der Senat teilt die in der Vorbemerkung der Schriftlichen Kleinen Anfrage vorgenommenen Bewertungen weitestgehend nicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie weit ist erstmalige endgültige Herstellung der für das Hamburger Stadtgebiet ausgewiesenen eeh-straßen mittlerweile vorangeschritten, beziehungsweise wie viele Straßen in der Freien und Hansestadt Ham-

Drucksache 21/4291 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode burg sind zum Stichtag 31. März 2016 noch nicht erstmalig endgültig hergestellt? Bitte nach Bezirken differenziert angeben und die Entwicklung seit der erstmaligen Anordnung der Maßnahmen des eeh- Arbeitsprogramms darstellen; dabei bitte jeweils die eeh-straßen zu den fertiggestellten Straßen ins Verhältnis setzen. Siehe Anlage 1. 2. Welche Straßen wurden bis Ende 2015 und welche sollen im laufenden Jahr bis Ende 2016 erstmalig endgültig hergestellt und schlussgerechnet werden? Bitte Straßen nach Bezirken differenziert angeben sowie das Datum der baulichen Fertigstellung der Maßnahmen darstellen. 3. Welche Straßen wurden in den letzten fünf Jahren erstmalig endgültig hergestellt und schlussgerechnet? Bitte Straßen nach Bezirken differenziert angeben sowie das Datum der baulichen Fertigstellung der Maßnahmen darstellen. Siehe Anlage 2. 4. Wie viele einzelne waren und sind an den gemeldeten eeh- Straßen auf dem Hamburger Stadtgebiet von den Ausbaubestrebungen betroffen? Bitte jeweils bezirksweise entlang der einzelnen Straßen nach der aufschlüsseln. Bei wie vielen dieser handelt es sich um städtische und wie viele private Eigentümer und grundbuchmäßige Miteigentümer von unbebauten und bebauten n waren und sind von den Maßnahmen und den entstandenen und entstehenden Kosten betroffen? Siehe Anlage 3. 5. Wann endete beziehungsweise wird die Verjährungsfrist für die Abrechnung von bereits durchgeführten Maßnahmen sowie der Teilherstellungen/Teilherstellungsmaßnahmen der Straßen enden? Bitte bezirksweise und jeweils nach Straßenname und Art der Baumaßnahmen (zum Beispiel Licht, Befestigung, Entwässerung et cetera) sowie nach Datum des Verjährungsbeginns, des Verjährungsendes aufschlüsseln und angeben, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Verjährungsfristen beruhen (Straßen und Wegegesetz, BGB oder eeh-verordnung oder andere, bitte nennen und das Verhältnis der gesetzlichen Grundlagen zueinander erläutern). Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, im Rahmen der Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen seine Rechtsauffassung in Form einer generellen Rechtsauskunft darzulegen. 6. Welche Teilmaßnahmen beziehungsweise Teilabschnitte an welchen Straßen wurden bereits abgerechnet beziehungsweise welche Teilabschnitte oder Teilmaßnahmen wurden zwar vorgenommen, aber bislang nicht oder nicht fristgerecht abgerechnet und wären deshalb verjährt? Siehe Anlage 4. Eine Verjährung ist nicht eingetreten. 7. Warum wurde in den vorgenannten Fällen keine Kostenspaltung und Teilabrechnung vorgenommen? Wer, welche Behörde und innerhalb dieser welche Stelle war jeweils für die Abrechnung verantwortlich und wo sind diese Abrechnungsvorgänge durch wen einzusehen? Kostenspaltungen beziehungsweise Teilabrechnungen werden zur Vermeidung von Doppelarbeit, bürokratischem Aufwand und zusätzlichen Belastungen aller Beteiligten in der Regel nicht vorgenommen. Die Abrechnungsvorgänge können in der Finanzbehörde, Abteilung Anliegerbeiträge, von den betroffenen Beitragspflichtigen eingesehen werden. 8. In welcher Weise wurden und werden anliegende öffentliche Flächen sowie Natur-Landschaftsschutzflächen oder Waldflächen bei der Kos- 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4291 tenermittlung und Verteilung berücksichtig und entsprechend in Abzug gebracht? 9. In welchen Bezirken und dort jeweils in welchen Straßen waren beziehungsweise sind anliegende Natur- und Landschaftsschutzflächen von den geplanten Herstellungsmaßnahmen betroffen? Grundsätzlich werden Wald-, Natur- und Landschaftsschutzflächen nicht einbezogen und die Baumaßnahmen auf den Straßenraum beschränkt. 10. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise wie beurteilen die zuständigen Behörden zum Beispiel die Abführung des Oberflächenwassers mittels neuer Rohre (gemäß Liste) in Gebieten, in welchen aus Natur- und Wasserschutzgesichtspunkten gerade die Versickerung des Regenwassers der Verbesserung des Grundwassers dienen sollte? Grundsätzlich soll Regenwasser naturnah und dezentral versickern. Bei Straßen mit einem höherem Verkehrsaufkommen und stärkerer Belastung des Regenwassers mit Schadstoffen muss eine Vorreinigung erfolgen. Sofern die hydrogeologischen Verhältnisse eine Versickerung nicht zulassen, müssen andere Ableitungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden. 11. Anhand welcher Kriterien/Prioritäten wird das Vorgehen bei der erstmaligen endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen festgelegt und in welcher Weise werden der tatsächliche Zustand der Straßen, die Bedarfslage der Anwohner sowie auch bereits erfolgte Teilbaumaßnahmen berücksichtigt (Stichwort: Problem der Doppelabrechnung von Arbeiten zum Beispiel wenn nach Kanalisationsarbeiten bereits neuer Straßenbelag aufgebracht wurde)? Siehe Drs. 20/9509. Eine Doppelabrechnung erfolgt in keinem Fall, da jede Straße nur einmal endgültig hergestellt und der Herstellungsaufwand dann nach Einheitssätzen abgerechnet wird. 12. Welche Einnahmen aus Anliegerbeiträgen wurden in den Jahren 2013, 2014, und 2015 erzielt, von welchen Einnahmen wird für 2016 beziehungsweise bis zur vollständigen endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen ausgegangen? 4,1 Millionen Euro (2013), 3,6 Millionen Euro (2014) und 5,4 Millionen Euro (2015). Für 2016 wurden Einnahmen in Höhe von 3,9 Millionen Euro geplant. 13. Wie wird die Höhe der Anliegerbeiträge für die jeweiligen Anwohner derzeit ermittelt und in welcher Weise werden hier Zwischenabrechnungen für bereits erfolge Baumaßnahmen angerechnet? Sofern keine Anrechnung erfolgt, wie ist die Doppelbelastung zu rechtfertigen? Siehe Drs. 21/3297 sowie Antworten zu 7. und 11. 14. Wie viele Widersprüche wurden mit welchen Begründungen gegen die Erhebung der Anliegerbeiträge oder deren Berechnung in den letzten fünf Jahren eingelegt (zum Beispiel Verjährung des Anspruches, Doppelbelastung, Zuviel-Abrechnung et cetera)? 692. Eine gesonderte statistische Dokumentation hinsichtlich der Widerspruchsgründe erfolgt nicht. 15. Wie viele dieser Widersprüche waren begründet und haben zu einer Anpassung des Bescheides geführt? In 142 Fällen wurden Anpassungen von Bescheiden vorgenommen. Zur Ermittlung der erfragten Angaben müssten 692 Grundstücksakten manuell ausgewertet werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 16. Wie viele Mitarbeiter (VZÄ) aus welchen Behörden sind mit der Vorbereitung und Durchführung der Erhebung der Anliegerbeiträge und der 3

Drucksache 21/4291 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Schlussrechnung der Erschließungsanlagen derzeit beauftragt und wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? Siehe Anlage 5. 17. Was genau sehen die Standards, die Bezirksämter und die Finanzbehörde für die hamburgweit einheitliche Anliegerbeteiligung bei Erschließungsstraßen vereinbart haben, vor und werden diese Standards mittlerweile in allen sieben Bezirken umgesetzt? Wie und mit welchem Vorlauf werden Anlieger dementsprechend informiert und welche Informationen erhalten sie? Siehe Drs. 20/9509. Die entsprechenden Regelungen sind in allen Bezirksämtern umgesetzt worden. 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4291 Anlage 1 Bezirksamt Vorrangig herzustellende Straßen Stand 01.10.2013 Vorrangig herzustellende Straßen Stand 31.03.2016 Anteil der hergestellten Straßen in % Hamburg-Mitte 64 59 8 Altona 64 59 8 Eimsbüttel 153 148 3 Hamburg-Nord 37 34 8 Wandsbek 221 220 0 Bergedorf 48 46 4 Harburg 59 57 3 Gesamt 646 623 4 5

Drucksache 21/4291 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 2 2012 bis Ende 2015 2016 Bezirksamt Abschluss Abschluss Straße der Baumaßnahme Straße der Baumaßnahme Hamburg- Heckenpfad 2012 Kiekmoor Mitte Behaimweg 2013 Zürner Weg Masurenweg 2014 Alemannenweg Höfnageleck 2014 Am Horner Moor Annaberg 2015 Daseweg In Planung Meriandamm 2015 Kasper-Siemers- Weg Braunstieg 2015 Niebüllweg - Wittdüner Weg Altona Wülpensand 14.10.2013 Sandmoorweg (2. 2. Quartal 2016 Bauabschnitt) Lessers Passage 22.04.2015 Grot Saal 4. Quartal 2016 Wespenstieg 08.05.2015 Sandmoorweg 08.05.2015 (1. Bauabschnitt) - Eimsbüttel Kollenhof (2. April 2012 Birkhahnweg 2. Quartal 2016 Bauabschnitt) Rugenbergener August 2013 Promenadenstraße 2. Quartal 2016 Weg Pinguinweg Dezember 2013 Münchhausenweg 3. Quartal 2016 Emil Andresen Straße Juli 2014 Halstenbeker Stieg 3. Quartal 2016 Hamburg- Nord Deelwisch März 2015 - Eichenkamp 2012 Am Brabandkanal Bis Ende 2016 Timmweg 2012 Rittmerskamp Bis Ende 2016 Stockfleetweg 2013 Rotbuchenstieg 2014 - Moorweg 2014 Wandsbek Immenhorstweg 21.10.2013 Feldkamp 2. Quartal 2016 Rügelsbarg 15.12.2015 (Schlussrechnung in 2016) Kuckucksweg Bis Ende 2016 Bergedorf Lütte Stegel 16.04.2014 Bei der Blauen 2. Quartal 2016 Brücke Grote Stegel 16.04.2014 - - Harburg Baben Brandheid Speckshörn 15.09.2012 22.08.2013 Foßholt Plaggenhieb Abhängig vom Baubeginn und vorbehaltlich der Zustimmung Nixenstieg 23.03.2014 Singdrosselweg der Bezirks- versammlung Blütenstieg 23.03.2014-6

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4291 Anlage 3 Abgerechnete Straßen vom 01.01.2013 bis 31.03.2016: Bezirksamt Straße Abschnitt davon FHH Eigentümer Hamburg-Mitte Besenreeg Neßdeich bis Kehre 6 0 6 Kneienblick Finkenwerder Norderdeich bis Ende 5 1 15 Brunnenstieg Finkenwerder Norderdeich bis Ende 2 0 0 Behaimweg Hogenbergkamp bis Kehre einschließlich 7 0 7 Heckenpfad ganze Länge 18 0 19 Rubbertstraße Hs.Nr. 25 bis Vogelhüttendeich 15 3 5 Bei der Windmühle Fitgerweg bis Christoph-Cordes-Weg 29 0 4 Altona Beim Alten Gaswerk ganze Länge 3 0 0 Paul-Dessau-Str. Mendelsohnstraße südl. 21 0 0 Zassenhausweg nördl. von Hs. Nr. 380 bis Wendehammer 34 2 1 Zassenhausweg Steenkamp-Wohnhof Steenkamp bis Ende befahrbarer Teil 21 2 20 Steenkamp-Wohnweg Ende befahrbarer Teil bis Osdorfer Weg 24 2 21 Am Kleinflottbeker Bahnhof Jürgensallee bis Kehre 6 0 0 Zassenhausweg Wohnweg nördl. von Hs.Nr. 380 nach Norden verlaufend bis Wendehammer 2 1 0 Elbgarten Parkstraße Hs.Nr. 77 bis Kehre 30 0 0 Eimsbüttel Holsteiner Chaussee Heidlohstraße bis Spanische Furt 32 0 45 Rebhuhnstieg Pinguinweg bis Pelikanstieg 18 0 26 Liethwisch 58 m ab Hinter der Lieth bis Baarkamp 29 0 39 Jütländer Allee Vogt-Kölln-Straße bis Nordfriesländer Allee 20 0 21 An der Feldmark Kieler Straße bis Kehre 3 0 0 Wohnweg Georginenweg bis Gladiolenweg 2 0 2 Emil-Andresen-Straße Julius-Vosseler-Straße bis Lohkoppelweg ausschließlich 30 1 251 Gloxinienweg/ Irisplatz/ Georginenweg Jaarsmoor bis Jaarsmoor 68 0 64 Vogt-Kölln-Straße bis Güterumgehungsbahn 44 4 36 Kollenhof Pinguinweg Flamingoweg bis Antilopenstieg 24 0 53 Fuchsienweg Redingskamp bis Irisplatz 10 0 10 Gladiolenweg Jahrsmoor bis Lohkampstraße 29 0 28 Hamburg-Nord Am Eisenwerk Wiesendamm bis Kehre einschließlich 6 1 0 Timmweg Timmstieg ausschließlich bis Kehre 9 0 43 Borstels Ende S-Bahn Brücke bis Sodenkamp 21 0 24 Wandsbek Spreenende bis Danmeyerstraße/ Eberkamp 42 0 5 Ludwig-Dörmer-Weg Stockflethweg/ Stichstraße abzw. bei Hs.Nr. 182/188 bis Ende 9 0 9 De Utspann Feuerbergstraße bis Kehre 23 6 0 Moorweg Koldeweystraße bis Moortwiete 3 0 46 Eichenkamp Tweeltenbeek bis Stockflethweg 12 0 12 Julius-Reincke-Stieg Martinistraße bis Kehre 6 2 1 Sootweg/Pezoldtwiete 3/6 bis Pezoldtwiete 10 8 0 9 Pezoldtwiete Sootweg Petzoldtwiete bis Am Stühm Süd 28 0 43 Pahlblöckensstieg Sieker Landstraße bis Pahlblöckensredder 6 0 1 Studioweg Tonndorfer Hauptstraße bis Kehre 6 2 0 Hofstückenstieg Hofstückenweg bis Kehre einschließlich 3 0 1 Josthöhe-Wohnweg Ende des befahrb. Weges bei Hs.Nr. 2 ausschließlich bis Am Karpfenteich 2 0 2 Kakenhaner Weg Steenbarg bis 100 m westlich Bohlenweg 145 3 165 Seehofallee Bräsigweg bis Kehre einschließlich 25 0 101 Ohlendieksredder Kreienhoop bis Kreienhoopsberg Hs.Nr. 2 einschließlich 12 1 13 17 Am Waldesrand Großlohering bis Kehre 12 2 7

Drucksache 21/4291 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Bezirksamt Straße Abschnitt davon FHH Eigentümer Wandsbek Bei den Boltwiesen Rahlstedter Kamp bis Höltigbaum 24 3 0 Bei den Boltwiesen- Wohnweg abzw. Bei den Boltwiesen bis 75 m in südliche Richtung 5 1 0 Charlie-Mills-Straße Max-Herz-Ring bis Friedrich-Ebert-Damm 6 0 1 Fischotterstieg Pezolddamm bis Kehre 28 2 95 Jarnostraße Meiendorfer Straße bis Hs.Nr.10,12 ausschließlich 8 0 9 Josthöhe Distelkoppel bis Ende des befahrbaren Teiles 27 0 30 Kortenenden-Wohnweg Kortenenden/Suurbleek bis Weidenkoppel 5 0 11 Max-Herz-Ring Charlie-Mills-Straße bis Ebeersreye 3 0 1 Max-Herz-Ring- Wohnweg Johannes-Frömming-Straße bis Charlie- Mills-Straße 2 0 1 Max-Herz-Ring- Wohnweg Walter-Heitmann-Straße bis Max-Herz-Ring Hs.Nr. 41/62 2 0 1 Vorderste Wiese (Wohnhof1) Rahlstedter Kamp bis Bei den Boltwiesen 102 0 0 Waterblöckenwiese- Stichstraße Bei den Boltwiesen bis Kehre 8 2 0 Dompfaffenwegbefahrbarer Weg Kehre ausschließlich bis Ende bei Hs.Nr. 44 / 57 9 1 8 Duvenstedter Berg Trilluper Weg bis Duvenstedter Damm 36 1 0 Steinhagenweg gegenüber Großlohering bei Hs.Nr. 13 bis Kehre 5 0 0 Fetrasweg/Jarnostraße Meiendorfer Straße bis Jarnostraße Hs.Nr. 10/12 38 0 56 Heidredder/Teekoppel Hs.Nr. 25 bis Ende befahrbarer Teil 15 5 10 Kortenenden/Suurbleek Gretchenkoppel-Verbindungsweg zum Eichenredder 22 0 34 Max-Herz-Ring Johannes-Frömming-Straße bis Walter- Heitmann-Straße 2 0 1 Rahlstedter Kamp Sieker Landstraße bis Wiesenhof/Bei den Boltwiesen 93 0 16 Göhslerstieg Hs.Nr. 123/127 bis Ende 5 1 1 Waterblöckenwiese Sieker Landstraße bis Bei den Boltwiesen 12 0 2 Kolloweg Meiendorfer Straße bis Jarnostraße 20 0 24 Bergedorf Boberger Lohe Boberger Lohe 49 0 0 Wilhelm-Iwan-Ring Werner-Witt-Straße einschließlich bis Rungedamm 12 4 0 Boberger Anger Boberger Höhe südl. abzw. Ringstraße 28 0 0 Grote Stegel Achter de Wisch bis Ausbauende 2 0 2 Boberger Höhe Heidhorst bis Boberger Aue 33 0 0 Klinkerweg Jean-Dolidier-Weg bis Kehre 22 0 0 Eva-König-Bogen Ehestorfer Weg bis Ehestorfer Weg 11 0 0 Harburg Giffeyweg Pezoldtwiete bis Sootweg 9 0 11 Fichtenweg Im Stubben bis Kehre 17 0 19 Wilhelm-Busch-Weg Weinlingstraße bis Denickestraße 8 1 7 Köbenbusch Hs.Nr. 14 ausschließlich bis Hs.Nr. 16 einschließlich 5 2 3 Beerentaltrift Am Beerenwald ausschließlich Kehre 21 2 71 Gildering Homannstraße bis quadratische Ringstraße 19 3 89 Göhlbachtal Göhlbachtal 80 bis Göhlbachtal 91 (Flurstück 3661 einschließlich) 3 1 2 Speckshörn Fleestedter Straße bis Landesgrenze 31 0 35 Wilhelm-Busch-Weg Eißendorfer Straße bis Wohnweg Roggestraße 4 2 2 Lewenwerder Kehre von Hs.Nr. 10 bis Ende 5 2 0 Ulenweg Bredenbergsweg bis Kehre 18 0 32 Babenbrook Verlängerung zum Langengrund 6 1 4 Rüstweg Fleestedter Straße bis Landesgrenze 28 0 29 8

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4291 Bezirksamt Straße Abschnitt davon FHH Eigentümer Schafshagenberg Handweg - Flurstück 161 einschließlich 6 0 8 Nixenstieg Marmstorfer Weg bis Blütenstieg 12 0 12 Torfstecherweg Süderelbebogen bis Am Johannisland 6 1 0 Auf der Jahnhöhe Ehestorfer Weg bis Ehestorfer Weg 17 0 0 9

Drucksache 21/4291 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 4 Abgerechnete vorrangig herzustellende eeh-strecken 2013 bis 2016 Bezirksamt Straße Abschnitt Hamburg- Besenreeg Neßdeich bis Kehre Mitte Kneienblick Finkenwerder Norderdeich bis Ende Brunnenstieg Finkenwerder Norderdeich bis Ende Behaimweg Hogenbergkamp bis Kehre einschließlich Bei der Windmühle Fitgerweg bis Christoph-Cordes-Weg Eimsbüttel Emil-Andresen-Straße Julius-Vosseler-Straße bis Lohkoppelweg ausschließlich Pinguinweg Flamingoweg bis Antilopenstieg Hamburg- Moorweg Koldeweystraße bis Moortwiete Nord Bergedorf Grote Stegel Achter de Wisch bis Ausbauende Harburg Nixenstieg Marmstorfer Weg bis Blütenstieg 10

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/4291 VZÄ Anlage 5 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Behörde/Bezirksamt Finanzbehörde 18,1 17,2 15,3 15,1 14,1 13,7 Hamburg-Mitte 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 Altona 0,5 0,5 0,5 0,5 0,6 0,6 Eimsbüttel 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Hamburg-Nord 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 Wandsbek 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Bergedorf 0,25 0,25 1,0 1,0 1,0 1,0 Harburg 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 11