Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg - Nord Bezirksamt Hamburg-Nord, Postfach 20 17 44, D - 20243 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Telefon 040-4 28 04-68 07 Telefax 040-4 28 04-67 10 E-Mail wbz@hamburg-nord.hamburg.de Ansprechpartnerin: Zimmer Telefon 040-4 28 04 - Telefax E-Mail wbz@hamburg-nord.hamburg.de GZ.: N/WBZ/00474/2015 Hamburg, den 5. Mai 2015 Verfahren Vorbescheidsverfahren nach 63 HBauO Grundstück Belegenheit Baublock 416-009 Flurstück 118 in der Gemarkung: Hohenfelde Umnutzung Abstellräume zu einer 2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss, gartenseitig VORBESCHEID Nach 63 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung werden unbeschadet der Rechte Dritter die im Antrag gestellten Fragen beantwortet. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre ( 73 Abs. 2 HBauO). Die Geltungsdauer kann auf Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden ( 73 Abs. 3 HBauO). Öffnungszeiten des Foyers: Mo, Di 8:00-15:00 Do 8:00-18:00 Fr 8:00-12:00 Beratungstermine nach Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel: Kellinghusenstraße U1, U3 Tarpenbekstraße Bus 22, 39 Julius-Reincke-Stieg Bus 20, 25
Grundlage der Entscheidung Grundlage der Entscheidung ist bzw. sind - der Bebauungsplan Hohenfelde 1 mit den Festsetzungen: WA IV (zwingend) g ; Straßenerweiterungsfläche ; Straßenlinie = Baulinie ; Bautiefe 15,0 m ; Baugrenze nach Westen in Verbindung mit: der Baunutzungsverordnung vom 26.11.1968 - die beigefügten Vorlagen Nummer 129 / 1 Flurkartenauszug / Karte 129 / 2 Grundriss / Erdgeschoss 129 / 3 Grundriss / Dachgeschoss 129 / 4 Ansichten Straßenseite, Dachvorderkante Straßenseite 129 / 5 Ansicht Norden 129 / 6 Aufsicht Dach 129 / 7 Baubeschreibung mit Fragenkatalog 129 / 8 Lageplan Abstandsflächen 129 / 9 Lageplan Feuerwehrflächen 129 / 10 Ansicht Nord Feuerwehrflächen 129 / 11 Befreiungsantrag unter der Maßgabe der nachfolgenden Entscheidungen, Nebenbestimmungen, Hinweise und grünen Eintragungen in den Vorlagen Beantwortung der Einzelfragen 1. Ist die Nutzungsänderung von Abstellräumen in eine Wohnung im hinteren Gebäudeteil gemäß Grundriss im obersten Geschoss genehmigungsfähig? Die dargestellten Rettungswege lassen keine Umnutzung in Wohnraum zu ( 3 Abs. 1 HBauO) 2. Genießt der 1. Rettungsweg durch das innenliegende Treppenhaus, der bereits jetzt die beiden straßenseitigen Wohnungen im obersten Geschoss erschließt Bestandsschutz oder müssen sämtliche Bauteile des Treppenraumes die Anforderungen aus der Gebäudeklasse 5 erfüllen nach der neusten Bauordnung? Zur Sicherstellung des 1. Rettungsweges ist die Nutzung des innenliegenden Treppenraumes im Brandfall nicht ausreichend lange möglich. Durch eine weitere Nutzungseinheit entfällt der Bestandschutz, sodass der bestehende Treppenraum nachzubessern wäre ( 33 Abs. 6 und Abs. 7 HBauO). Innen liegende notwendige Treppenräume sind zulässig, wenn ihre Nutzung ausreichend lange nicht durch Raucheintritt gefährdet werden kann ( 33 Abs. 3 Satz 2 HBauO). Hinweis: "Flure, über die Rettungswege aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass ihre Benutzung im Brandfall ausreichend lange möglich ist" ( 34 (1) HBauO). N/WBZ/00474/2015 Seite 2 von 5
3. Kann der 2. Rettungsweg über einen rückwärtigen Balkon und weiter über eine feste Spindeltreppe aus verzinktem Stahl an der Nordfassade bis in den rückwärtigen Garten geführt werden? Es gibt für die Feuerwehr keinen Zugang in den rückwärtigen Garten, sodass keine Rettungs- und Löscharbeiten möglich sind ( 5 HBauO). Die dargestellte Rettungswegsführung erfüllt nicht die Schutzziele der Hamburgischen Bauordnung ( 17 HBauO). (s. auch Nr. 4.1 planungsrechtliche Befreiung) 4. Kann der 2. Rettungsweg über eine zur Wohnung gehörende innenliegende Treppe und weiter über ein Dachausstieg auf das Dach auf einem beidseits mit 1,10 m hohen Geländer gesicherten Steg bis zur Dachvorderkante an der Straße mit Möglichkeit der Sichtverbindung zur Straße und Möglichkeit der Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr geführt werden? Gemäß 31 Abs. 1 HBauO muss jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie führen. Die dargestellte Rettungswegsführung sowie die vorhandene Dachkonstruktion erfüllen nicht die Schutzziele der Hamburgischen Bauordnung ( 17 HBauO). Nicht erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften Folgende planungsrechtliche Befreiung wird nicht erteilt 4.1. für das Überschreiten der Baugrenze zur Errichtung einer Spindeltreppe mit Zuwegung und Balkon als 2. Rettungsweg für die geplante Wohnung im Dachgeschoss. Begründung Die Befreiung ist nicht vertretbar, weil die Voraussetzungen nach 31 Abs. 2 BauGB nicht gegeben sind, insbesondere aus städtebaulichen und nachbarrechtlichen Gründen. Hinweis Eine Befreiung wäre vorstellbar, wenn auch die anderen hofseitigen Wohnungen an die Spindeltreppe angebunden werden und sichergestellt wird, dass es vom öffentlichen Weg ein Zu- und Durchgang in ausreichender Breite und Höhe für Rettungs- und Löscharbeiten gibt. Und der Mindestabstand von 2,50 m zum Nachbargrundstück eingehalten wird. Der Vorbescheid ersetzt nicht die Genehmigung für das Vorhaben und berechtigt nicht zum Beginn der entsprechenden Arbeiten ( 59 Abs. 1 HBauO i.v.m. 72 a Abs. 1 HBauO). N/WBZ/00474/2015 Seite 3 von 5
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Unterschrift Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG N/WBZ/00474/2015 Seite 4 von 5
Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Nutzungsänderung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 5 Vollgeschosse N/WBZ/00474/2015 Seite 5 von 5