GAP - Direktzahlungen

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Transkript:

GAP - Direktzahlungen Inhalt - neue Rahmenbedingungen ab 2015 Allgemeines grundsätzliche Voraussetzungen Flächenmodell inkl. Übergangsregelung (Abschmelzung/Erhöhung) Was ist im Herbst bereits zu überlegen? Flächenveränderungen Vorabübertragung von ZA Greening Erfüllung der Auflagen - Fruchtfolgeplanung 1

Neue Flächenprämie Aufbau Junglandwirte-Regelung Top-up 25 % d. nat. Durchschnittes ca. 71 (für max. 40 ha) Flächenprämie (ca. 284 ) GREENING-Prämie Greening Auflagen zu jedem ZA + BASISPRÄMIE = Zahlungsanspruch (ZA) unterliegt Cross Compliance 30 % d. nat. Obergrenze als Aufschlag (45,5 %) von Basisprämie (=ZA) errechnet ca. 89 /ha (ab 2019) Grundlage/Ausgangswert für Übergangsregelung 67 % d. nat. Obergrenze ca. 195 /ha (ab 2019) Grundsätze der neuen Periode Ende der aktuellen Zahlungsansprüche mit 31.12.2014 Zuteilung neuer ZA mit 2015 gem. beihilfefähige Fläche MFA 2015 (Prinzip: Anzahl ha = Zahl der ZA) Berechnung Ausgangswert der neuen ZA (für Übergangsregelung) Grundlage = Auszahlung Direktzahlungen 2014 (EBP, MUKU, Milchkuh) Auszahlung DZ 2014 = nach Abzug von Kürzungen (zb Anpassung Finanzrahmen, Haushaltsdisziplin, ) Wer bekommt ZA? Bewirtschafter der Flächen 2015 Greening als Teil der Flächenprämie GL-Erhaltung, Fruchtfolge, ökolog. Vorrangflächen 2

Wer bekommt ZA 2015 - Anspruchsberechtigter? Landwirte/Bewirtschafter mit Direktzahlungen 2013 oder mit landw. Tätigkeit, wenn keine ZA (zb Obst-/Weinbau) oder Neubeginner 2014 oder Eintrittsticket (Recht auf Zuteilung von anderem Betrieb erhalten) und mind. 1,5 ha beihilfefähige Flächen im MFA 2015 (=Betriebsmindestgröße) und nicht auf Negativliste (Flughafen, Immobiliendienstleister, ) Neues Flächenmodell ab 2015 Österreich ist eine Region Differenzierung bei ZA-Zuteilung Acker, Grünland, Wein, Obst 1 ha = 1 ZA einheitliche Flächenprämie ab 2019 ca. 284 /ha Futterflächen von Almen, Hutweiden Verdichtungsfaktor 20 % (5 ha = 1 ZA) gleiche Flächenprämie ab 2019 (ca. 284 ) Übergangsregelung Anpassung der Ausgangswerte an einheitliche Flächenprämie 2019 Auf-/Abschmelzung in 5 Schritten à 20 % 3

Prinzip Flächenmodell - Neuzuteilung von ZA (Modellbeispiel) Betrieb im Jahr 2014 Betrieb im Jahr 2015 20 ha Fläche 18 ZA alt à 400.7.200 18 ZA alt Gültigkeitsende 31.12.2014 20 ha Fläche neu à 360.7.200 neuer Ausgangswert (inkl. Greening) Prinzip Flächenmodell - Neuzuteilung von ZA (Modellbeispiel Alm) 100RGVE 100 ha FF Alm 5:1 gesamt 23 ZA Heimbetrieb 20 ha 4

Übergangsregelung Schema (Modellbeispiel Abschmelzung ) 1. ZA-Zuteilung 2015: 20 neue ZA 2. Errechnung Ausgangswert: 7.200 / = 360 3. Anpassung der Differenz auf 2019: 5 x 20 % EBP alt 20 ha mit 18 ZA à 400 (7.200 ) Flächenprämie neu (inkl. Greening) 20 ha = à 345 (360-15 ) Flächenprämie (inkl. Greening) à 299 360-284 = 76 x 20 % = 15 (pro Jahr) Flächenprämie (inkl. Greening) à 284 historisches Modell Ende ZA mit 31.12.2014 2015 Flächenmodell 2019 Übergangsregelung Schema Modellbeispiel Erhöhung Übergang ist betriebsindividuell Anteil alt EBP alt Flächenprämie neu (inkl. Greening) Flächenprämie (inkl. Greening) Flächenprämie (inkl. Greening) à 200 à 217 à 267 à 284 historisches Modell Ende mit 31.12.2014 2015 Flächenmodell 2019 5

Was ist bei Flächenänderungen nach MFA 2014? Grundprinzip Umstellung auf Flächenmodell mit Übergangsregelung errechneter Ausgangswert = Auszahlung 2014 Fläche (=ZA) 2015 Flächenzugänge bzw. abgänge verändern Ausgangswert Auszahlung 2014 ist fixiert, Veränderung durch mehr/weniger Fläche 2015 daher Anpassungsmöglichkeiten vorgesehen Vorabübertragung von ZA keine ZA-Weitergabe Einbehalt ( unerwarteter Gewinn ) möglich, wenn Toleranzgrenze überschritten Möglichkeit zur Vorabübertragung von ZA notwendig für Übergangsregelung bei Flächenveränderungen nach MFA 2014 Ver-/Zupachtung, Kauf/Verkauf neuer Bewirtschafter der Flächen erhält die Vorleistung des bisherigen Landwirten ZA-Werte des ursprünglichen LW (dessen errechneter Ausgangswert) gehen an Folgebewirtschafter mehrere, unterschiedlich hohe ZA-Werte bei Übernehmerbetriebe möglich ÜG und ÜN aktive Landwirte Übertragungsantrag erforderlich bis spätestens 15.5.2015 6

Prinzip Vorabübertragung (inkl. Greeningprämie) MFA 2014 Landwirt A (31.000 ) 100 ha mit 90 ZA à 300 + 10 ZA à 400 (Ø 310 ) Landwirt B (4.000 ) 20 ha mit à 200 nach MFA 2014-10 ha + Übertragung 10 ZA (Ausgangswert = 310 ) MFA 2015 Landwirt A 90 ha mit 90 ZA à 310 Antrag Übertragung Landwirt B 30 ha mit à 200 + 10 ZA à 310 keine Vorabübertragung Einbehalt unerwarteter Gewinn Vermeidung großer ZA-Werterhöhung bei Flächenverlust ohne ZA- Weitergabe keine Optimierung beim Vorbewirtschafters (auf Kosten des Folge-LW) Ermittlung des Einbehalt durch Vergleichsrechnung Durchschnittswert 2014 + max. 5 % und 20 = errechneter ZA-Wert neu Berechnungsgrundlage = Basisprämie (= 67 %) ohne Greening!! Erhöhung > 20 (bzw. 5 %)/ZA Verfall Überhang in nat. Reserve Zielsetzung ist die Weitergabe der ZA an Folgebewirtschafter keine Anwendung bzw. Auswirkung bei Flächen mit Verringerungskoeffizient (Almen, Hutweiden) ZA-freien Flächen höhere Gewalt, außerordentliche Umstände 7

keine Vorabübertragung Einbehalt unerwarteter Gewinn Prinzip MFA 2014 Landwirt A (31.000 ) 100 ha mit 90 ZA à 300 + 10 ZA à 400 Landwirt B (4.000 ) 20 ha mit à 200 nach MFA 2014 Durchschnittswert 2014: 31.000 :100 ha x 0,67 = 208 Basisprämie 2015: 31.000 : 80 ha x 0,67 = 260 max. + 20 228 /ha + Greening 104 /ha - 20 ha keine ZA- Übertragung MFA 2015 80 ha 80 ZA à 387 Landwirt A 80 ha mit 80 ZA à 332 Verfall in nat. Reserve 2850 (ZA + Greening) Landwirt B 40 ha mit 40 ZA à 100 (4.000 / 40 ZA) Greening Teil der Flächenprämie 3 Auflagen definiert Anbaudiversifizierung (auf Acker) ökologische Vorrangflächen (auf Acker) Grünlanderhaltung (nat. Toleranz, einzelbetrieblich bei def. Natura 2000- Grünlandflächen) Erfüllung möglich über Teilnahme an ÖPUL-Maßnahme Umweltgerechter und biodiversitätsfördernder Bewirtschaftung (UBB) Auflagen gem. UBB einzuhalten oder Einhaltung der einzelnen Bestimmungen Auflagen gem. Greening 8

Wer braucht Greening nicht (=Ausnahmen)? Biobetriebe Obst-, Weinbaubetriebe Grünlandbetriebe mit überwiegendem GL-Anteil an der landw. Nutzfläche (mehr als 75 % GL) Betriebe mit hohem Ackerfeldfutteranteil (mehr als 75 % Feldfutter auf Ackerflächen) Betriebe mit weniger als 10 ha Acker Greening Anbaudiversifizierung für konventionelle Betriebe ohne UBB Ackerfläche zwischen 10 30 ha mind. 2 Kulturen, Hauptkultur: max. 75 % Acker > 30 ha mind. 3 Kulturen Hauptkultur: max. 75 % 2 Kulturen: max. 95 % Was ist eine Kultur? jede Getreideart, Sommer- und Winterkulturen, Brachen, jeweils eigene Kultur 9

Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für konventionelle Betriebe ohne UBB mind. 5 % d. Ackerfläche (für Betriebe ab 15 ha Acker) Was soll gelten (Maßnahmenkatalog): Brachen (wie bisher GLÖZ) Anrechnung 1:1 (Ausnahme GL-Werdung) definierte LSE (GLÖZ + CC) Kurzumtrieb ohne Düngung und Pflanzenschutz Anrechnung 1:0,3 stickstoffbindende Pflanzen Anrechnung 1:0,7 Zwischenfrüchte/Begrünungen Anrechnung 1:0,3 jährlich neu entscheidbar Erfüllung auch durch Maßnahmenmix möglich Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Mindesterfordernisse - Beispiele Betrieb mit 100 ha Acker, mind. 5 % ÖVF erfüllbar mit mind. 5 ha Brache (Anforderungen wie bei GLÖZ A) oder mind. 7,15 ha (5 %, Faktor 0,7 = 5 dividiert durch 0,7) Eiweißpflanzen oder mind. 16,67 ha (5 %, Faktor 0,3) Begrünungsflächen oder Mix aus diesen Varianten zb 2 ha Brache + mind. 4,3 ha Soja (3 %, Faktor 0,7) Sicherheitspolster einrechnen! 10

Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen Produktionsflächen mit Beitrag zur Biodiversität (Anrechnung: 0,7) Beurteilung von Artenvielfalt, Fruchtfolge, produktionstechn. Maßnahmen, Liste von zulässigen Kulturen zu erstellen (groß- und kleinkörnige Leguminosen) Klee, Luzerne, Soja, Lupinen, Linsen, Sommer-/Winterwicken, Platterbsen, Ackerbohne, Erbse keine Mischkulturen (wie Kleegras, Erbsen-/Getreidegemenge ) Pflanzenschutz zulässig Nachfolgekultur nicht stickstoffbindend (zb Wintergetreide, Begrünungen) nicht im Wasserschutzgebiet für Betriebe (ohne UBB) denkbar mit Feldfutterbau, Veredelung, Marktfruchtbau (Brache nicht gewollt) Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Begrünung/Zwischenfrüchte Welche Begrünungen gelten? ÖPUL-Begrünungen Varianten 1 5 (Anlage bis spätestens 1.10.) Beantragung im MFA (zb Codierung) erstmals mit MFA 2015 Greening-Zwischenfrucht 2015 wird mit Begrünung 2015/2016 erfüllt keine Doppelförderung mit ÖPUL-Begrünung kann bedeuten: bis zu ca. 17 % Begrünung keine ÖPUL-Prämie Alternative für bestimmte Betriebstypen (Veredelung?) in produktiven Regionen (kein UBB, keine Brachen, keine N-bindende Kulturen gewollt) 11

Greening durch UBB (=ÖPUL-Maßnahme umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung ) Biodiversitätsflächen (mind. 5 % der Acker- und/oder gem. GL-Fläche) auf Acker: max. 1 ha/feldstück (bzw. Ausnahmen), insektenblütige Mischungen, max. 2 x pro Jahr Häckseln/Mahd (50 % frühestens am 1.8.) aber nicht erfüllbar mit Eiweißpflanzen, wie zb Soja Fruchtfolge (max. 66 % einer Kultur, max. 75 % Getreide/Mais) Erhaltung von Landschaftselementen Grünlanderhaltung (einzelbetrieblich mit Toleranzen) Schulung (5 Stunden) durch Auflagen bei UBB wird Greening erfüllt und zusätzlich UBB- Prämie (auch für Biodiv.-Flächen) Vergleich UBB Greening (einfaches Vergleichsbeispiel) Betrieb 100 ha Acker mit UBB-Teilnahme ohne UBB mind. 5 % Biodiversitätsflächen 5 ha Blühflächen max. 75 % Getreide + Mais max. 66 % einer Kultur 50 ha Weizen, 20 ha Körnermais, 10 ha Soja, 15 ha ZR mind. 5 % ÖVF 10 ha Soja (mind. 7,15 ha) mind. 3 Kulturen (max. 75 % HK, max. 95 % aus 2 Kulturen) 50 ha Weizen, 25 ha Körnermais, 15 ha ZR + 10 ha Soja Greening erfüllt + 4.500 UBB-Prämie 12