Aktuelle Steuer-Information KOMPAKT 10/11. Kompakt-Ausgabe Oktober 2011. Wichtige Steuertermine Oktober 2011



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Transkript:

Aktuelle Steuer-Information KOMPAKT 10/11 Uwe Martens Steuerberatungsgesellschft mbh Schillerplatz 11 18055 Rostock Telefon: 0381-25 23 00 Fax: 0381-25 23 020 E-Mail: info@umstb.de Internet: http://www.umstb.de Kompakt-Ausgabe Oktober 2011 Tipps und Hinweise 1.... für alle Steuerzahler... Fehler! Textmarke nicht definiert. Solidaritätszuschlag: Die Ergänzungsabgabe bleibt uns vorerst erhalten Außergewöhnliche Belastungen: Zivilprozesskosten leichter absetzbar 2.... für Unternehmer... 2 Darlehen: Schuldzinsen für Warenkauf sind nur beschränkt abziehbar Außenprüfung: Finanzamt darf Verzögerungsgeld nicht mehrfach festsetzen Erbschaftsteuerreform: Neuer Erlass für Firmenerben 3.... für GmbH-Geschäftsführer... 3 Teileinkünfteverfahren: Verkauf eines GmbH-Anteils zu einem symbolischen Kaufpreis 4.... für Arbeitgeber und Arbeitnehmer... 3 Umzugskosten: Neue Höchst- und Pauschbeträge Lohnsteuerprogramme: Datenzugriff des Fiskus 5.... für Hausbesitzer... 4 Energetische Sanierungen: Steuerförderung auf Eis gelegt Scheidung: Steuerfreier Erwerb von Immobilien Wichtige Steuertermine Oktober 2011 10.10. Umsatzsteuer Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchenlohnsteuer ev. und röm.-kath. Zahlungsschonfrist: bis zum 13.10.2011. Diese Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlungen. Achtung: Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet!

Tipps und Hinweise 1.... für alle Steuerzahler Solidaritätszuschlag Die Ergänzungsabgabe bleibt uns vorerst erhalten Ein neuer Anlauf, den Solidaritätszuschlag zu Fall zu bringen, ist gescheitert. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Solidaritätszuschlag der Jahre 2005 und 2007 untersucht und die Ergänzungsabgabe als verfassungsgemäß beurteilt. Der 5,5%ige Zuschlag dient seiner Ansicht nach noch immer dazu, den besonderen Finanzbedarf zu decken, der durch die Wiedervereinigung Deutschlands entstanden ist. Er muss auch nicht zeitlich begrenzt werden. Hinweis: Der Solidaritätszuschlag wird seit 1995 ununterbrochen erhoben. Aufgrund dieser langen Zeitspanne überraschte es so manchen Prozessbeobachter, dass der BFH die Ergänzungsabgabe noch immer nicht als dauerhaftes Instrument der Steuerumverteilung eingestuft hat, zu dem sie nach seinem Urteil aber nicht werden darf. Eine solche Einordnung hätte zur Folge gehabt, dass die Abgabe nicht mehr von der Verfassung gedeckt wäre. Außergewöhnliche Belastungen Zivilprozesskosten leichter absetzbar Der Gang vor ein Zivilgericht kann zu einem teuren Vergnügen werden, denn allein die Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare schlagen schnell mit ein paar tausend Euro zu Buche. Umso reizvoller ist da die Möglichkeit, die Kosten von der Steuer abzusetzen. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) dient als Türöffner für den Kostenabzug. Bisher waren Zivilprozesskosten in den meisten Fällen nicht als außergewöhnliche Belastungen (agb) abziehbar. Das Argument nach der alten Rechtsprechung des BFH: Die Vertragsparteien begeben sich aus freien Stücken in einen Zivilprozess. Deshalb entstehen die Prozesskosten nicht zwangsläufig und dürfen somit nicht als agb angesetzt werden. Der BFH hat seinen Standpunkt überdacht und seine Meinung geändert: Die Richter erkannten, dass der Gang vor die Gerichte zwingend und alternativlos ist, da Rechtsansprüche in einem Rechtsstaat nur vor Gericht und nicht gewaltsam durchgesetzt werden können. Daher entstehen die Kosten aus rechtlichen Gründen zwangsläufig. Sie sind - unabhängig vom Gegenstand des Zivilprozesses - aber nur als agb absetzbar, wenn der Prozess nicht leichtfertig oder mutwillig eingegangen wurde und hinreichende Erfolgsaussichten bot.

Hinweis: Außergewöhnliche Belastungen wirken sich nur steuermindernd aus, soweit sie einen bestimmten Eigenanteil - die sogenannte zumutbare Belastung - übersteigen. Beispiel: Ein zusammenveranlagtes Ehepaar (ein Kind, Gesamtbetrag der Einkünfte von 50.000 ) trug im Jahr 2010 Zivilprozesskosten in Höhe von 4.000. Der Prozess hatte damals hinreichende Aussichten auf Erfolg. Zivilprozesskosten 4.000 zumutbare Belastung (3 % von 50.000 ) 1.500 abgezogen werden 2.500 Bei einem Grenzsteuersatz von 29 % führen die Prozesskosten zu einer Steuerminderung von 725. Damit Sie Ihre zumutbare Belastung überhaupt überschreiten, ist es vorteilhaft, wenn Sie größere Positionen - beispielsweise Anwaltshonorar und Gerichtsgebühren - nach Möglichkeit in einem Kalenderjahr begleichen. Entfallen die Zahlungen auf mehrere Kalenderjahre und damit auf mehrere Veranlagungszeiträume, besteht die Gefahr, dass die steuermindernde Wirkung ausbleibt. 2.... für Unternehmer Darlehen Schuldzinsen für Warenkauf sind nur beschränkt abziehbar Entziehen Sie Ihrem Betrieb mehr Mittel, als Sie einlegen und als Gewinn erwirtschaften, können Sie Ihre betrieblichen Schuldzinsen nur beschränkt steuerlich abziehen. Die Überentnahmen rechnet das Finanzamt pauschal mit 6 % Ihrem steuerpflichtigen Gewinn hinzu, so dass sich die steuermindernde Wirkung der zuvor in voller Höhe als Betriebsausgaben gebuchten Zinsaufwendungen teilweise neutralisiert. Es gibt aber eine Ausnahmeregelung: Schuldzinsen für Darlehen, die zur Finanzierung von Anlagevermögen aufgenommen wurden, sind von dieser Begrenzung nicht betroffen und dürfen weiter in voller Höhe abgezogen werden (Investitionsdarlehen). Diese Ausnahmeregelung wollte ein Apotheker für sich nutzen und zog daher bis vor den Bundesfinanzhof (BFH). Er hatte eine Apotheke gekauft und die Anschaffung des Warenbestands (Umlaufvermögen) mit einem Darlehen finanziert. Die darauf entfallenden Schuldzinsen wollte er wegen der Ausnahmeregelung für Investitionsdarlehen unbeschränkt abziehen. Sein Hauptargument: Die Erstanschaffung der Medikamente stellt eine Investition in den künftigen Geschäftsbetrieb dar und ist daher - ähnlich wie ein Investitionsdarlehen - voll steuermindernd zu berücksichtigen. Laut BFH hat das Finanzamt die Schuldzinsen jedoch zu Recht gekürzt. Nach der Ausnahmeregelung sind nur Zinsen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in voller Höhe abziehbar. Der Gesetzgeber will damit nur betriebliche Investitionen in das Anlagevermögen fördern. Umlaufvermögen ist aber - selbst wenn es anlässlich einer Betriebseröffnung angeschafft wird - zum baldigen Absatz bestimmt und damit nicht begünstigt.

Hinweis: Das Urteil zeigt, dass ein Darlehen zur erstmaligen Anschaffung von Umlaufvermögen nicht mit einem steuerbegünstigten Investitionsdarlehen gleichgesetzt werden kann. Außenprüfung Finanzamt darf Verzögerungsgeld nicht mehrfach festsetzen Wenn der Betriebsprüfer bei Ihnen klingelt, sollten Sie sich kooperativ verhalten und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen bzw. Auskünfte erteilen. Denn Ihre Mitwirkung schafft ein positives Prüfungsklima! Das kann sich im Verlauf der Prüfung durchaus zu Ihren Gunsten auswirken. Eine Kooperation ist aber auch aus einem anderen Grund angeraten: Neuerdings verfügt das Finanzamt über eine scharfe Waffe, um im Rahmen einer Außenprüfung an Auskünfte und Unterlagen zu gelangen. Seit Ende 2008 darf die Behörde ein Verzögerungsgeld von 2.500 bis 250.000 verhängen, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht fristgemäß nachkommen. Das Verzögerungsgeld müssen Sie auch zahlen, wenn Sie nach der Festsetzung doch noch mit den angeforderten Auskünften bzw. Unterlagen herausrücken. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass das Finanzamt ein Verzögerungsgeld festsetzen darf, wenn der Geprüfte angeforderte Auskünfte nicht fristgerecht erteilt oder Unterlagen nicht fristgerecht vorlegt. Die Richter halten es aber für rechtswidrig, wenn das Finanzamt wegen andauernder Nichtvorlage derselben Unterlagen mehrfach ein Verzögerungsgeld festsetzt. Erbschaftsteuerreform Neuer Erlass für Firmenerben Das Erbschaftsteuerreformgesetz setzte ab Neujahr 2009 die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, neben Bankguthaben auch vererbte und verschenkte Unternehmen und GmbH-Anteile auf Marktniveau zu erfassen. Statt der Bilanz mit den abgeschriebenen Buchwerten sind nun die Ertragsaussichten der Zukunft entscheidend. Faustregel: Betriebsvermögen von Einzelunternehmen, Freiberuflern oder der Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften werden generell mit dem Verkehrswert angesetzt. Um diesen Wert zu ermitteln, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Für mittelständische Betriebsnachfolger dürfte dabei vor allem das vereinfachte Ertragswertverfahren in Frage kommen. Es soll ihnen die Möglichkeit bieten, ohne großen Aufwand einen Unternehmenswert auf der Grundlage der Ertragsaussichten zu ermitteln, und ist unabhängig von der Größe des Unternehmens anwendbar.

Grundsätzlich kann der Erwerber (Beschenkter oder Erbe) das vereinfachte Ertragswertverfahren wählen, wenn das Ergebnis nicht zu offensichtlich unzutreffenden Werten führt. Die Finanzverwaltung hat für Erbschaften und Schenkungen ab dem ersten Halbjahr 2011 ausführlich erläutert, wie das Ergebnis ermittelt werden kann. Hinweis: Die Bewertung von Anteilen und Betriebsvermögen ist ein sehr komplexes Unterfangen, bei dem Sie auf unsere Unterstützung zählen können. 3.... für GmbH-Geschäftsführer Teileinkünfteverfahren Verkauf eines GmbH-Anteils zu einem symbolischen Kaufpreis Möchten Sie einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft, an deren Kapital sie zu mindestens 1 % beteiligt sind, veräußern? Dann sollten Sie bedenken, dass Sie den Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern müssen. Um den Veräußerungsgewinn zu errechnen, werden die Anschaffungskosten der Beteiligung und die angefallenen Veräußerungskosten vom erzielten Veräußerungspreis abgezogen. Nach dem Teileinkünfteverfahren müssen Sie nur 60 % des Veräußerungspreises ansetzen - der Rest bleibt steuerfrei. Die Kehrseite der Medaille ist das Teilabzugsverbot, das bestimmt: Sie dürfen auch den Erwerbsaufwand (Anschaffungs- und Veräußerungskosten) nur zu 60 % abziehen, da dieser mit entsprechenden steuerfreien Einnahmen zusammenhängt. Schon 2009 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Veräußerer seinen Erwerbsaufwand zu 100 % steuerlich abziehen kann, wenn er durch seine Gesellschaftsanteile keinerlei Einnahmen erzielt hat. Der BFH hat seine vorteilhafte Rechtsprechung nun ergänzt: Das Teilabzugsverbot greift auch nicht, wenn wertlose Gesellschaftsanteile gegen einen symbolischen Kaufpreis von 1 verkauft werden. Das Finanzamt hatte argumentiert, dass der Anteilseigner durch den 1 eine Einnahme bezieht, weshalb das Teilabzugsverbot für den Erwerbsaufwand eingreife. Die Richter hielten dagegen, dass ein Kaufpreis von 1 nur aus rein buchungstechnischen Gründen vereinbart wird und man in diesem Fall nicht von einer bezogenen Einnahme reden kann. Ein symbolischer Kaufpreis von 1 sei mit einem Preis von 0 gleichzusetzen. Mangels Einnahme ist der Erwerbsaufwand im Ergebnis voll steuerlich abziehbar. Hinweis: Von der günstigen Rechtsprechung des BFH können nur noch Anteilseigner profitieren, die ihren GmbH-Anteil vor dem 01.01.2011 zu einem symbolischen Kaufpreis veräußert haben. Nach dem Jahressteuergesetz 2010 gilt das Teilabzugsverbot auch, wenn der Anteilseigner keinerlei Einnahmen durch seine Beteiligung erzielt hat. Der Gesetzgeber lässt hier bereits die Absicht genügen, entsprechende Einnahmen mit der Beteiligung zu erzielen. Eine solche Absicht wird ein Anteilseigner nur schwer widerlegen können.

4.... für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Umzugskosten Neue Höchst- und Pauschbeträge Bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel können die Umzugskosten seit jeher in bestimmtem Umfang vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Alternativ kann der Arbeitnehmer sie als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt erkennt beruflich bedingte Umzugskosten ohne besondere Nachweise bis zur Höhe bestimmter Pauschalen an. Möglich ist auch, höhere Beträge geltend zu machen, wenn die Aufwendungen im Einzelnen nachgewiesen werden. Die Finanzverwaltung hat die Umzugspauschalen für seit Januar bzw. August 2011 beendete Umzüge wie folgt angepasst: Pausch-/ Höchstbetrag Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen bei Ehepaaren Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen bei Ledigen seit dem 01.01.2011 seit dem 01.08.2011 1.279 1.283 640 641 Erhöhungsbetrag je Kind 282 283 Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten 1.612 1.617 Die Anschaffungskosten klimabedingter Kleidung und der Ausstattungsbeitrag bei Auslandsumzügen können dagegen nicht steuerfrei ersetzt oder als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hinweis: Neben den Pauschalen ist auch noch eine Reihe von weiteren Aufwendungen als Werbungskosten absetzbar, die im Rahmen des Umzugs entstanden sind. Sammeln Sie daher am besten alle Belege, die mit Ihrem Umzug zusammenhängen, damit wir sämtliche Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben können! Auch wenn Ihr Umzug privat veranlasst ist, müssen Sie steuerlich nicht leer ausgehen. Die Kosten für den Spediteur sowie für die Renovierung des bisherigen und des neuen Domizils lassen sich mit 20 % und bis zu 4.000 als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

Lohnsteuerprogramme Datenzugriff des Fiskus Bereits seit 2002 darf die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen elektronisch auf die steuerrelevanten Daten der Lohn-, Finanz- und Anlagenbuchhaltung zugreifen, sofern diese mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt werden. Die Beamten dürfen sich dabei in die Software von Unternehmen und Arbeitgebern einloggen, sich die Informationen zur Prüfung auf einem Datenträger aushändigen oder zur Auswertung auf ihre Notebooks überspielen lassen. In der Praxis werden die Daten meistens dem Außenprüfer überlassen. Weil die Arbeitgeber zurzeit rund 260 verschiedene Lohnabrechnungsprogramme einsetzen, können sich der Export von Daten und deren Aufbereitung als schwierig gestalten. Daher hat die Finanzverwaltung die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) erarbeitet, die Sie möglichst in Ihrem Lohnabrechnungsprogramm vorsehen sollten. Die jeweils aktuelle Version der DLS mit weiter gehenden Informationen steht unter www.bzst.bund.de zum Download bereit. 5.... für Hausbesitzer Energetische Sanierungen Steuerförderung auf Eis gelegt Nachdem der Bundesrat die Pläne zur Steuerförderung bei energetischen Gebäudesanierungen abgelehnt hat, beabsichtigt die Bundesregierung offensichtlich nicht, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit sind die angekündigten Steuervorteile erst einmal vom Tisch. Als kleiner Trost ist eine Aufstockung der Förderprogramme der KfW- Bank zur Gebäudesanierung im Gespräch. Scheidung Steuerfreier Erwerb von Immobilien Geht eine Ehe in die Brüche, müssen sich die Eheleute häufig über den Verbleib der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses verständigen. Ehepaare mit finanziellen Spielräumen vereinbaren meist, dass ein Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen kauft und die Immobilie dann - gegebenenfalls mit den Kindern - alleine weiterbewohnt. Für die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung sieht das Gesetz eine besondere Steuerbefreiung vor: Bei einem Grundstückserwerb (z.b. des

hälftigen Miteigentumsanteils) durch den früheren Ehepartner des Veräußerers fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Steuerbefreiung nicht mehr greift, wenn der Ex-Partner dem Erben seines zwischenzeitlich verstorbenen Ex-Ehegatten das Grundstück abkauft. Das gilt auch, wenn die Übertragung noch aus der Scheidung resultiert. Im Streitfall hatte das Ehepaar bei der Scheidung vereinbart, dass beide vorerst Eigentümer des gemeinsamen Einfamilienhauses bleiben. Die Frau ließ sich von ihrem Ex-Mann aber ein Ankaufsrecht für seinen halben Eigentumsanteil zusichern. Der Ex-Mann starb und wurde von seiner zweiten Ehefrau beerbt. Zwei Jahre später kaufte die Ex-Frau den halben Eigentumsanteil von der zweiten Ehefrau. Die Vorinstanz muss in einem zweiten Rechtsgang nun prüfen, ob die Ex-Frau ihr Ankaufsrecht juristisch womöglich bereits vor dem Tod ihres Ex-Mannes ausgeübt und vor dem Ableben einen Übereignungsanspruch erworben hat. In diesem Fall könnte sie noch von der Grunderwerbsteuerbefreiung profitieren. Mit freundlichen Grüßen Uwe Martens