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Transkript:

Juli 2010

Inhalt Finanzbuchführung Gesetzliche Änderungen ab 01.07.2010 Version Deutschland Gesetzliche Änderungen ab 01.07.2010 Version Schweiz 1 3

Gesetzliche Änderungen ab 01.07.2010 Version Deutschland UVA neues Formular Der Gesetzgeber hat mit Gültigkeit ab 01.07.2010 eine textliche Änderung im UVA-Formular vorgenommen. Änderungen der Verschlüsselung oder bezüglich der Übermittlung an die Steuerbehörde haben sich hierdurch nicht ergeben. Das neue Formular ist für IGF in Release 1.90 enthalten. Diese Anpassung wurde außerdem in der Version 1.85.0.131 implementiert. Für Infor Finance ist das neue Formular ab Version 3.15 enthalten. Für die Version 3.10 wird in der kommenden Woche ein entsprechender Patch auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt. ZM neue Meldezeiträume Mit Wirkung ab 01.07.2010 wurden die Meldezeiträume für die Zusammenfassende Meldung geändert. Demnach sind Warenlieferungen/Dreiecksgeschäfte nun grundsätzlich monatlich bis zum 25. des Folgemonats zu melden. Liegt die Summe der Bemessungsgrundlage des laufenden Kalendervierteljahres und der vier vorangegangenen Quartale jeweils unter 100.000 Euro, so kann weiterhin quartalsweise gemeldet werden. Übersteigt die Summe der Bemessungsgrundlagen innerhalb eines Kalendervierteljahres die 100.000 EUR, so muss bis zum 25. des Folgemonats in dem der Betrag überschritten wurde, für die Vormonate eine kumulierte ZM über die beiden Monate oder jeweils eine eigene ZM je Monat übermittelt werden. In Release 1.90 wurde implementiert, dass in diesem Fall nur monatlich gemeldet werden kann. Kann quartalsweise gemeldet werden, so hat der Unternehmer trotzdem die Möglichkeit, monatlich zu melden. Dies dann für wenigstens 12 Monate. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde im Release auf die Zwei-Monats-ZM verzichtet. Steuerpflichtige sonstige Leistungen sind weiterhin quartalsweise, bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres zu melden. Unternehmen, die die ZM aufgrund von Warenlieferungen/Dreiecksgeschäften monatlich abgeben, können darin auch die steuerpflichtigen sonstigen Leistungen im Sinne 3a Absatz 2 UStG die den Meldemonat betreffen, melden. 1

Hier geht s zum BMF-Schreiben vom 15.06.2010 http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_zm/520_neuerungen_2010/index.html. Für die IGF werden die entsprechenden Anpassungen für die Release-Stände 1.80.0.122 und 1.85.0.131 in der kommenden Woche auf unserer Homepage als Hotfix zur Verfügung gestellt. In Infor Finance ist die Änderung für Release 3.10 im Update aus der Kundeninfo Juni 2010 enthalten. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die Änderungen in der aktuellen Version von Perfidia nicht enthalten sind. Die notwendigen Anpassungen werden noch erfolgen. 2

Gesetzliche Änderungen ab 01.07.2010 Version Schweiz UVA neues Formular Zum 01.01.2011 wird es in der Schweiz eine Mehrwertsteuererhöhung geben. Die Steuersätze für den normalen Satz betragen dann 8,0 % (bisher 7,6%), der reduzierte Steuersatz 2,5% (2,4%) und der für Beherbergung 3,8% (3,6%). Rechnungen, die einen Zeitraum betreffen, der sowohl vor der Erhöhung, als auch nach dem 01.01.2011 liegt (z.b. Abonnements), müssen bereits jetzt jeweils anteilsmäßig mit dem bisherigen und dem neuen Steuersatz gebucht werden. Die entsprechenden Beträge müssen auf dem (neuen) Abrechnungsformular gesondert ausgewiesen werden. Wird beispielsweise im August eine Jahres-Abo-Rechnung erstellt, so müssen bei dieser Rechnung 5 Monate zu 7,6% und 7 Monate zu 8,0% abgerechnet werden. Da diese Fälle nicht die Regel sein dürften, sollten für die neuen Sätze zunächst neue Steuerschlüssel angelegt und die betreffenden Rechnungen mit einer entsprechenden Steueraufteilung gebucht werden. Anschließend sind in der Formularverschlüsselung die Positionen 301, 311, 341 und 381 (analog der Positionen 300, 310, 340 und 380) anzulegen. Die neuen Steuerschlüssel müssen entsprechend zugeordnet werden. Um zum Jahreswechsel eine Umschlüsselung der Stammdaten zu vermeiden, sind für die bisher verwendeten Steuerschlüssel jeweils neue Steuersätze mit Gültigkeit ab 01.01.2011 anzulegen. Somit werden Rechnungen, die ab dem 01.01.2011 gebucht werden, automatisch mit dem neuen Steuersatz gebucht. Hier geht s zum Abrechnungsformular ab 01.07.2010 http://www.estv.admin.ch/mwst/dienstleistungen/00229/index.html?lang=de#sprungmarke0_5 9 Das neue Formular wurde für die IGF ab Version 1.85.0.131 implementiert. In Infor Finance ist lediglich die Verschlüsselung, wie oben beschrieben, anzupassen. Ein Formulardruck existiert hier nicht. 3