Die drei Schichten der Altersvorsorge.



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Transkript:

Zukunftssicherung Die drei Schichten der Altersvorsorge. Vorgelagerte Besteuerung Die Beiträge fließen aus versteuertem Ein kommen. Die Besteuerung erfolgt nach den individuellen Regelungen des jeweiligen Pro duktes (z. B. Besteuerung von Ertragsanteilen bei der privaten Rentenversicherung). Nachgelagerte Besteuerung Bis zu bestimmten Obergrenzen sind die Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar bzw. durch Zulagen gefördert. Dafür müssen die Auszahlungen im Alter voll versteuert werden. Schrittweiser Übergang Die Beiträge zur Basisversorgung sind in der Ansparphase zunehmend steuerlich absetzbar. Der steuerpflichtige Anteil der Rentenbezüge steigt entsprechend mit jedem neuen Rentnerjahrgang an. Das Modell: Basisversorgung, Zu satzversorgung und Kapitalanlagen. Seite 3 Zeit nutzen: Mit dem richtigen Vor sorgemix zur maximalen Nettorente. Seite 8

Nach dem Alterseinkünftegesetz Steuerpflicht im Rentenalter werden Sie rechtzeitig aktiv. Eine finanziell sorgenfreie Zukunft wünscht sich jeder. Doch auf die staatliche Fürsorge allein kann sich niemand mehr verlassen. Eigeninitiative ist gefragt, und die beginnt am besten mit gründlicher und zuverlässiger Information. Im Folgenden erfahren Sie, wie sich die drei Schichten der Altersvorsorge zusammensetzen, wie Ihre Rente künftig besteuert wird und welche Förderungen Ihnen zustehen. HHauptgrund für die Absenkung der gesetzlichen Bruttorente ist die Krise des Generationenvertrags. Durch die starke Verschiebung der Altersstruktur in der Bevölkerung und die steigende Lebenserwartung gilt es, immer mehr Rentenempfänger durch zunehmend weniger Beitragszahler zu finanzieren. Die Konsequenzen betreffen jeden und sind bereits heute spürbar: Rentenreform, Anstieg des Renteneintrittsalters auf 67, Nullrunden. Seit 2005: Weniger Nettorente durch das Alterseinkünftegesetz. Die größte Änderung in der jüngsten Vergangenheit trat Anfang 2005 in Kraft. Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) wurde die Altersversorgung steuerlich in drei Schichten eingeteilt. Je nach Schichtzugehörigkeit wird die jeweilige Vorsorge unterschiedlich in der Ansparphase gefördert beziehungsweise bei der Auszahlung besteuert. Die Verschiebung der Steuerpflicht hat den Vorteil, dass die Einkommensteuersätze im Rentenalter meistens niedriger sind als im Erwerbsleben. Dennoch steht fest: Neben der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus müssen sich die Bürger auch auf die erhöhte Besteuerung ihrer Altersbezüge einstellen. Die Renteninformation: Steuern und Sozialabgaben unberücksichtigt. Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie vom 27. Lebensjahr an einmal im Jahr eine Renteninformation, die die staatlichen Versicherungsträger verschicken. Doch der darauf ausgewiesene Rentenbetrag zeigt nicht die spä ter verfügbare Nettorente. Von den ge nannten Werten sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung noch abzuziehen. Hinzu kommt, dass seit 2005 neben der gesetzlichen auch alle vergleichbaren Renten, wie zum Beispiel die der berufsständischen Versorgungswerke, der Besteuerung unterliegen. Für alle, die bis zum 31. Dezember 2005 in Rente gegangen sind, beträgt der zu besteuernde Anteil 50 %. Dieser Anteil erhöht sich für jeden hinzukommenden Rentnerjahrgang um 2 % und von 2020 an um jährlich 1 %. Neurentner der Jahre 2040 und später müssen ihre Rente somit zu 100 % versteuern. Zusätzliche Vorsorge: Handeln wird belohnt. Immerhin wurden mit dem Alterseinkünftegesetz auch Anreize für zusätzliche Vorsorge geschaffen: mit der schrittweisen steuerlichen Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen in der Ansparphase. Aufgrund dieser Tatsache haben viele Bürger netto mehr im Geldbeutel Mittel, die sie zum Aufbau ihrer Zukunftssicherung einsetzen sollten. Da diese Beiträge, zum Beispiel bei der Riester-Rente, zusätzlich gefördert werden, lohnt sich Sparen heute mehr denn je. Informieren Sie sich jetzt darüber, wie Sie mit den Fördermöglichkeiten von heute die Versorgungslücke von morgen schließen. n Welche Form der Altersvorsorge für Sie die beste ist, ermittelt Ihre Plansecur- Berate rin oder Ihr Plansecur-Berater im Rahmen intensiver Gespräche. 2

Wer sich rechtzeitig um seine Vorsorge kümmert, hat auch im Alter noch gut lachen. Anstieg des Renteneinstiegsalters Jahrgang bis 1946 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 Regelaltersgrenze 65 65 + 1 Monat 65 + 2 Monate 65 + 3 Monate 65 + 4 Monate 65 + 5 Monate 65 + 6 Monate 65 + 7 Monate 65 + 8 Monate 65 + 9 Monate 65 + 10 Monate 65 + 11 Monate 66 66 + 2 Monate 66 + 4 Monate 66 + 6 Monate 66 + 8 Monate 66 + 10 Monate 67 Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 wird das Renteneintrittsalter stufenweise angeho ben. Ausschließlich Jahrgänge bis 1946 werden weiterhin mit dem 65. Lebensjahr in Rente gehen können. Das Drei-Schichten-Modell Vorgelagerte Besteuerung Die Beiträge fließen aus versteuertem Einkommen. Die Besteuerung erfolgt nach den individuellen Regelungen des jeweiligen Produktes (z. B. Besteuerung von Ertragsanteilen bei der privaten Rentenversicherung). Nachgelagerte Besteuerung Bis zu bestimmten Obergrenzen sind die Beiträge in der Ansparphase steuerlich absetzbar bzw. durch Zulagen gefördert. Dafür müssen die Auszahlungen im Alter voll versteuert werden. Schrittweiser Übergang Die Beiträge zur Basisversorgung sind in der Ansparphase zunehmend steuerlich absetzbar. Der steuerpflichtige Anteil der Rentenbezüge steigt entsprechend mit jedem neuen Rentnerjahrgang an. Das 2005 eingeführte Modell teilt die Altersvorsorge steuerlich in drei Schichten ein. 3

1. Schicht Basisversorgung Rentenbeiträge absetzen und für die eigene Vorsorge einsetzen. Rentenbezüge aus der Basisversorgung werden zunehmend steuerpflichtig. Im Gegenzug kann ein immer größer werdender Teil der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), zu berufsständischen Versorgungsein richtungen, zu landwirtschaf tlichen Alterskassen und zur Rürup-Rente steuerlich abgesetzt werden. Frühzeitig handeln, Steuervorteile sichern sprechen Sie jetzt mit Ihrem Berater über die Gestaltung Ihrer Basisversorgung. Beispiel: Wie viel Rente bleibt? Bis 2040 sinkt die gesetzliche Rente eines so genannten Eckrentners, der 45 Jahre den Durchschnittsbeitrag in die Renten kasse eingezahlt hat, auf etwa 38 % des Bruttoeinkommens. Bei einem Gehalt von 3.000 Euro würde die Bruttorente im Jahr 2040 folglich nur etwa 1.150 Euro betragen 20 % weniger als heute. Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge Altersvorsorge aufwendungen absetzbar. Von 2011 an sind 72 % der Altersvorsorgeaufwendungen zur Basisvorsorge steuerlich absetzbar (max. 72 % von 20.000 Euro p.a. pro Person, bei zusammen veranlagten Ehepartnern 40.000 Euro). Die Höchstbeträge sind allerdings unter Umständen zu kürzen: bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern um die Beiträge zur GRV, bei Beamten und Gleichgestellten um einen fiktiven Beitrag zur GRV und um Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken. Bei Selbstständigen erfolgt in der Regel keine Kürzung. Der abzugsfähige Betrag erhöht sich jährlich um 2 %, bis er im Jahr 2025 in der Endstufe 100 % erreicht hat. Auch die Rürup-Rente gehört zur Basisversorgung. Für diese Anlageform existieren Versicherungslösungen wie auch Rürup-Fondssparpläne, bei der Sie die Renditechancen erstklassiger Fonds nutzen können. Durch die Möglichkeit, Rentenversicherungsbeiträge steuerlich als Sonderausgaben abzusetzen, haben viele Arbeitnehmer mehr Nettogehalt zur Verfügung, das zumindest teilweise in die private Zukunftssicherung investiert werden sollte. n Solide Rentenbasis Beiträge sind in gewissem Umfang Hartz-IV-, insolvenz- und pfändungsgeschützt. Die Renten werden auf die Grundsicherung angerechnet bzw. sind innerhalb der Pfändungsfreigrenzen geschützt. 4

2. Schicht kapitalgedeckte Zusatzversorgung Betriebliche Altersversorgung sparen ohne Steuern und Sozialabgaben. Um die Versorgungslücke zu schließen, besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, über den Arbeitgeber eine Zusatzversorgung aufzubauen. Der Vorteil: Im Gegensatz zur privaten Zukunftssicherung wird die betriebliche Altersversorgung (bav) aus dem Bruttogehalt finanziert. Durch die Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Vorsorge durch Entgeltumwandlung. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ein Teil seines Bruttogehalts in Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bav) umgewandelt wird maxi mal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (2011: 220 Euro monatlich). Der Arbeitgeber wählt einen der fünf Durchführungswege Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionsfonds, Pensions- oder Unterstützungskasse und legt fest, über welchen Anbieter die bav umgesetzt wird. Zwei erfolgreiche Wege der bav: In die Direktversicherung bzw. Pensions kasse können im Jahr 2011 bis zu 2.640 Euro eingezahlt werden. Die Einzahlungen erfolgen steuer- und so zialversicherungsfrei. Zusätzlich kön nen unter bestimmten Voraussetzungen weitere 1.800 Euro jährlich steuerfrei (aber sozialversicherungspflichtig) eingezahlt werden. Die Besteuerung der Leistungen aus der bav erfolgt im Rentenalter. Die Unterstützungskasse ist für gehobene Einkommen geeignet. Die Beiträge sind steuerfrei und in ihrer Höhe weitgehend unbegrenzt. Zu beachten ist auch hier die Sozial versi cherungsfreiheit bei Einzahlungen bis zu 2.640 Euro jährlich. Die Steuerpflicht wird ins Rentenalter verlagert, und es greifen unter Umständen besondere Freibeträge. Wird das Kapital ausgezahlt, können zusätzliche Steuervorteile genutzt wer den. n Beispiel: Private Vorsorge versus betriebliche Altersversorgung Mit demselben Bruttoaufwand von 1.000 Euro pro Jahr lässt sich in der betrieblichen Altersversorgung ein deutlich höherer Beitrag und damit eine höhere Rente finanzieren. Bruttoaufwand Einkommensteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuern insgesamt Steuerersparnis Rentenversicherung (GRV) Arbeitslosenversicherung (ALV) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) Sozialversicherung insgesamt Minderung Sozialversicherungsbeiträge Beitrag für die Altersversorgung Basisdaten: Lediger Arbeitnehmer: Stkl. 1, Bruttojahresgehalt von 40.000 Euro, mit Berücksichtigung des zusätzlichen Beitragssatzes zur GKV und ggf. eines Beitragszuschlags für Kinderlose in der GPV. GRV = 19,9 %, ALV = 3,0 %, GKV = 15,5 %, GPV = 1,95 % Stand: 01/2011 Vorteile der bav auf einen Blick: priv. Vorsorge 1.00 286,00 25,74 15,73 327,47 99,50 15,00 82,00 12,25 208,75 463,78 bav 1.00 327,47 208,75 1.00 n Es fällt keine Abgeltungsteuer an. n Der umgewandelte Teil des monatlichen Bruttoeinkommens ist in ner halb der gesetzlichen Grenzen steu erund sozialversicherungsfrei. n Rentenbezug im Gegensatz zur GRV schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. n Besteuerung der Leistung erst im Rentenalter, wenn die Steuerbelastung in der Re gel geringer als im Er werbsleben ist. n Die Direktversicherung bzw. die Pen sionskasse gewähren eine lebenslange Altersrente, die durch eine Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente ergänzt werden kann. Bei Stellenwechsel kann der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortgeführt werden. n Hartz-IV- sicher. Bis zum Rentenbeginn haben die Behörden keinen Zugriff auf das Vorsorgekapital. Zudem besteht gesetzlicher Pfändungsschutz. n Klassische und fondsgebundene Produkte sind verfügbar. 5

2. Schicht kapitalgedeckte Zusatzversorgung Riester-Rente staatliche Fördermittel schließen die Versorgungslücke. Wie lässt sich eine ausreichende Zusatzrente mit möglichst geringen Mitteln aufbauen? Eine interessante Möglichkeit ist die Riester-Rente. Wer sich für einen Riester-Vertrag ent schei det und 4 % sei nes Vor jah resbruttoeinkommens (max. 2.100 Euro) spart, kann sich über attraktive Zulagen oder Sonderausgabenabzüge freuen. Je nach persönlicher Steuerbelastung kann es sogar sinnvoll sein, mehr als den für die Zulage(n) geforderten Mindesteigenbeitrag zu leisten. Sparen mit Zulagen und Sonderausgabenabzug. Sie sollten immer die Zulage(n) und den Son der aus gabenabzug im Blick haben. Die Förderquote beträgt in der Regel zwischen 35 % und 55 % der Gesamtsparleistung abhängig von Familien stand und Einkommen. Auflagen für geförderte Produkte. Die Produkte müssen strenge Bedingungen erfüllen: Alle Beiträge und zu geflossenen Zulagen sind am Ende der Laufzeit garantiert. Die Leistung kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres abgerufen werden und muss in Form einer lebenslang gleichbleibenden oder steigenden Rente ausgezahlt werden. Es stehen Ihnen neben Versicherungsprodukten (klassisch und fondsgebunden) auch Fondssparpläne als Riester- Produkte zur Verfügung. Wohnimmobilien jetzt förderfähig. Seit Anfang 2008 sind auch selbst genutzte Wohnimmobilien förderfähig. Konkret können bis zu 75 % oder das gesamte in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie genutzt werden. Alternativ gilt dies auch für die Anschaffung von Anteilen für die Ei gennutzung einer Genossenschaftswohnung. Außerdem werden die Beiträge, die zur Tilgung geförderter Darlehensverträge eingesetzt werden, als Leistungen zur Altersversorgung Zulagen bzw. Steuervorteil: Wer bekommt welche Förderung? Ob Familie oder Single schon mit geringen Beiträgen lässt sich ein attraktives zusätzliches Alterseinkommen aufbauen. Eltern profitieren vor allem von Zulagen, ohne Kinder wirkt sich eher der Sonderausgabenabzug aus. Beispiel 2011 Ehepaar, 2 Kinder* alleinstehend, 0 Kinder Vorjahreseinkommen (2010) 35.000 60.000 Gesamtsparbeitrag 1.400 2.100 davon Eigenbeitrag 607 1.194 davon Zulagen 793 154 davon Steuervorteil 0 752 Gesamtförderung 793 906 Förderung in % des 57% 43% Gesamtsparbeitrages * 1 Kind 2006 geboren 1 Kind 2008 geboren steuerlich gefördert. Die gewährten Zulagen fließen vollständig in die Tilgung ein. Grundsätzlich zu beachten ist: n Die aus den Riester-Renten entnommenen Kapitalbeträge müssen nicht zurückgezahlt werden. n Wohn-Riester betrifft auch bereits abgeschlossene Altverträge. Der Mindestentnahmebetrag ist für diese abgeschafft worden. Vorteile der Riester-Rente auf einen Blick: n Es fällt keine Abgeltungsteuer an. n Förderung durch Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug. n Altersvorsorge mit Garantie auf lebenslange Rente. n Eine Teilauszahlung des Guthabens ist möglich. n In gewissem Umfang Hartz-IV-, insolvenz- und pfändungsgeschützt. n Rentenleistungen werden in der Regel nicht mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet. n Für Kinder, die 2008 oder später geboren werden, erhöht sich die Kinderzulage von 185 auf 300 Euro. Zu Rentenbeginn hat der Riester-Spa rer die Wahl: Entweder wird das in der Wohnimmobilie gebundene Förderkapital einmalig besteuert, oder eine bis zum 85. Lebensjahr angenommene Rentenleistung wird nachgelagert besteuert. Diese in die Aus zah lungsphase verlagerte Besteuerung gilt bei allen Altersbezügen, die aus der Riester- Rente bezogen werden. Der klare Vorteil: Da im Rentenalter das Einkommen in der Regel niedriger ausfällt, ergibt sich eine geringere Steuerlast als im Erwerbsleben. n n Junge Menschen, die zu Jahresbeginn ihren 25. Geburtstag noch nicht gefeiert haben, erhalten einmalig einen Berufseinsteiger - Bonus von 200 Euro. Dies gilt für Neuabschlüsse und bereits bestehende Verträge. n Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit bezieht, ist eben falls unmittelbar förderberechtigt, vorausgesetzt, vor dem Rentenbezug bestand eine gesetzliche Pflichtversicherung. 6

3. Schicht Kapitalanlageprodukte Freie Entscheidung statt starrer Grenzen Sparguthaben flexibel einsetzen. Kapitalanlageprodukte werden im Unterschied zu Produkten der ersten und zweiten Schicht nicht staatlich gefördert. Dafür sind sie flexibler einsetzbar, können je nach Anlageform unbe grenzt bespart und beliehen, vererbt oder übertragen werden. Wer sein Geld klug anlegt, sichert sich die besten Chancen auf einen sorgenfreien Lebensabend. Private Rente: Nur geringe Steuer. Bei der Besteuerung in der Auszahlungsphase unterscheiden sich die Produkte. So gehören die private Rentenund die private Lebensversicherung momentan zu den Produkten, die steuerlich privilegiert sind. Wird die Versicherung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und nach dem 60. Lebensjahr in einem Betrag ausgezahlt, sind nur 50 % der Erträge individuell zu versteuern. Wird eine monatliche Auszahlung auf Ren tenbasis vereinbart, greift die günstige Ertragsanteilbesteuerung. Bei Renten beginn mit 65 Jahren werden lediglich 18 % der Rente mit dem individuellen Steuersatz belegt. Wer direkt in die Ka pitalmärkte investieren und in der An sparphase besonders flexibel bleiben möchte, liegt mit Investmentfonds richtig. Mit einer umfangreichen Pro dukt palette, die vermögensverwaltende Misch fonds, aber auch Aktien-, Ren ten- und Immobilienfonds umfasst, kann eine individuelle Depotstruktur erreicht und die Altersvorsorge ergänzt werden. Mit Änderungen ist zu rechnen. Nach Einschätzung der Plansecur wird die steuerliche Behandlung der unterschiedlichen Kapitalanlageprodukte mittelfristig vereinheitlicht. Deshalb sollte auch dieser Teil der privaten Vorsorge in Ihrem Finanzkonzept optimal abgestimmt sein. Bitte beachten Sie, dass Sie einige Kapitalanlageproduk te mit Vorsorgebausteinen z. B. Hinterbliebenen- oder Berufsun fähig keitsschutz verbinden können. Übrigens: Renten- und Lebensversi cherungen sind abgeltungsteuerfrei anders als z. B. Banksparpläne oder Invest mentfonds. Diese werden seit 2009 einheitlich mit 25 % plus Soli-Zuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet. n Beispiel: Steuerprivileg für die private Rentenversicherung Brutto-Rente Renten- Besteuerungs- zu versteuernde Steuer p.a. bei einem p. a. eintritt anteil Rente p. a. persönlichen Steu ersatz von 30 % 3.600 65 18% 648 194,40 4.800 65 18% 864 259,20 6.000 65 18% 1.080 324,00 7.200 65 18% 1.296 388,80 8.400 65 18% 1.512 453,60 9.600 65 18% 1.728 518,40 Lesebeispiel: Bei der Auszahlung einer privaten Rentenversicherung in Höhe von 3.600 im Jahr liegt der Besteuerungsanteil bei 18%. Das heißt, 648 müssen im Rentenalter versteuert werden. Bei einem Steuersatz von z.b. 30% würden folglich nur 194,40 die ursprüngliche Brutto-Rente schmälern. Vorteile der Kapitalanlage auf einen Blick: n Steuerprivileg für private Rentenbzw. Kapitallebensversicherungen. n Grundsätzlich können Sparer jederzeit flexibel über ihr Guthaben verfügen. n Das Kapital mündet nicht zwangsweise in eine Rente. n Je nach Anlageform sind unbegrenzte Einzahlungen im Jahr möglich. n Die Verträge sind beleihbar, über tragbar und können ohne Einschränkungen weitervererbt werden. 7

Nachgerechnet Zeit kostet Rente ein Beispiel aus der Praxis. Sebastian Ernst (20) ist lediger Arbeitnehmer. Sein Plansecur-Bera ter empfiehlt ihm, einen Teil seines Bruttogehalts durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung (bav) einzuzahlen. Herr Ernst stimmt zu und beschließt, bis zu seinem 60. Lebensjahr monatlich 100 Euro in eine bav zu investieren. Da er jedoch seit Längerem die Anschaffung eines neuen Fernsehers plant, wartet Herr Ernst mit dem Vertragsabschluss noch ein halbes Jahr. Der Verlust an späterem Rentenvermögen ist enorm: Beginnt Sebastian Ernst nur sechs Monate später mit seinen Einzahlungen, reduziert sich seine Altersvorsorge bei einer effektiven Verzinsung von 6% p.a. um über 6.000 Euro und das, obwohl er in dieser Zeit nur 600 Euro eingezahlt hätte. n Plansecur im Dialog Falls Sie noch Fragen haben dann wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin, Ihren Berater oder direkt an uns. Wir stehen Ihnen gerne bei Ihren privaten und unter nehme ri schen Geld- und Ab siche rungs fragen fachkundig zur Seite. Rufen Sie einfach an Zeit für ein gutes Gespräch findet sich immer. n Mit jedem Monat wächst die Versorgungslücke Laufzeit/ Wartezeit/ 4% Effektiv- Abweichung 6% Effektiv- Abweichung Jahre Monate zins p. a. zins p. a. 40 116.106 190.768 39,75 3 114.675 1.431 187.712 3.056 39,50 6 113.258 2.848 184.700 6.068 39,25 9 111.855 4.251 181.732 9.036 39 12 110.466 5.640 178.807 11.961 38 24 105.042 11.064 167.523 23.245 37 36 99.827 16.279 156.877 33.891 36 48 94.813 21.293 146.835 43.933 35 60 89.992 26.114 137.360 53.408 Abgesichert Die Plansecur-Beratung mit dem richtigen Vorsorgemix zur maximalen Nettorente. Das Praxisbeispiel zeigt je weniger Zeit bis zum Rentenbeginn bleibt, des to mehr Geld muss aufgewandt werden, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Das persönliche Gespräch schafft die Basis, richtige Entscheidungen zu treffen und die staatlichen Förderungen auszuschöpfen. Deshalb: Handeln Sie frühzeitig, am besten jetzt und sprechen Sie mit Ihrem Plansecur-Berater darüber, wie Ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter gesichert werden kann. Er erarbeitet für Sie: n die voraussichtliche Höhe Ihrer Steuern und Sozialabgaben, n Ihre individuelle Steuerersparnis im Jahresdurchschnitt, n die richtige Vorsorgestrategie für Ihre persönliche Lebensplanung, n die geeignete Auswahl und Kombination von Produkten, mit denen Sie Ihre Nettorente optimieren und Ihre Ziele sicher erreichen. n IMPRESSUM spezial ist ein Informations dienst der Plansecur Druseltalstraße 150 34131 Kassel- Bad Wilhelmshöhe Fon 05 61/93 55-150 Fax 05 61/93 55-275 service@plansecur.de www.plansecur.de Herausgeber: Plansecur Finanzdienstleistungs-GmbH Redaktion: Volker Preilowski, Carsten Schrader, Robert Stumpf Konzeption und Gestaltung: K+G, Agen tur für Kommunikation, 48145 Münster Weitere Ausgaben unserer Infor mationsdienste kompakt und spezial finden Sie unter www.plansecur.de im Bereich Download. Diese Information wurde Ihnen überreicht von: PS 30085 (03/2011) 8