Perspektiven der Suchtprävention an Hochschulen

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Transkript:

1 Dr. Elisabeth Wienemann Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft Lange Laube 32 30171 Hannover (1 Titelfolie) Perspektiven der Suchtprävention an Hochschulen Vortrag auf der 8. bundesweiten Arbeitstagung "Betriebliche Suchtprävention und Gesundheitsförderung an Hochschulen und Universitätskliniken" am 10.09.2003 in Würzburg Ich bin hier eingeladen worden, zu den Perspektiven der Suchtprävention an den Hochschulen zu sprechen. Ich werde diese an drei Aspekten beleuchten, (2 Gliederungsfolie) an der Entwicklung vom Sucht(hilfe)programm zum Suchtpräventionsprogramm, an der Suchtprävention im Gesundheitsmanagement und ich werde der Frage nachgehen: "Brauchen wir noch eine Sucht-Prävention und eine Sucht-Hilfe?" Bei der letzten Arbeitstagung vor zwei Jahren war es meine Aufgabe, von gleicher Stelle zum 'Stand' der Suchtprävention an Hochschulen zu sprechen. Es ist interessant dort anzuknüpfen. Das, was damals noch Perspektive war, ist heute an vielen Hochschulen schon Stand der Suchtprävention, wenn es auch noch nicht überall zum Standard geworden ist. Es macht leichter nachvollziehbar, welche Rolle die von mir hier aufgezeigten Perspektiven für die nächsten Schritte in diesem Handlungsfeld haben einnehmen werden. Um die Entwicklung zu illustrieren, werde ich Ihnen einige der Originalfolien aus meinem Vortrag aus dem Jahre 2001 hier noch einmal präsentieren und schließlich von dem heute erreichten Stand aus die weiteren Perspektiven zu beleuchten.

2 (3 Folie 1. Zwischenüberschrift) Vom Sucht(hilfe)programm zum Suchtpräventionsprogramm Im ersten Schritt möchte ich die Entwicklung vom Sucht- oder Suchthilfeprogramm - noch früher waren es sogar häufig nur Alkoholprogramme - zum Sucht-Präventions- Programm aufzeigen. (4-6 Folien 2001 Ampelmodell) Die meisten von Ihnen kennen mittlerweile das sog. Ampelmodell. Die erste Pyramide zeigt die Verteilung des Konsums von Suchtmitteln (ohne Tabak/Nikotin) unter den Beschäftigten vom risikoarmen (grüner Bereich) über den riskanten und schädlichen (gelber Bereich) zum abhängigen (roter Bereich) Konsum, wobei die Zahlenwerte in den Angaben variieren. Zu dieser Konsumstruktur verhielten sich die traditionellen Suchtprogramme, die stark von der Sucht-Kranken-Hilfe geprägt waren, wie eine auf den Kopf gestellte Pyramide: Fast alle Aktivitäten wurden - und werden vielfach heute noch - auf die Suchtkranken oder Suchtgefährdeten abgestellt, während die Ansprache der "normal", sprich risikoarm konsumierenden oder auch der sich bereits im riskanten Konsumbereich bewegenden Beschäftigten sich auf Informationen zur Suchtgefährdung beschränkte oder sogar ganz unterblieb. Vor zwei Jahren waren die ersten Entwicklungen sichtbar, die Prävention in den Hochschulen zu stärken und die Anstrengungen gingen dahin, die Pyramide auf ihren 'grünen Fuß' zu stellen und alle Beschäftigten im Rahmen von Suchtpräventionsprogrammen, schon in Verbindung mit der Gesundheitsförderung stärker anzusprechen. Im Bereich des riskanten Konsums gab es erste Less-Drinking-Angebote und neue Beratungsansätze in der Hilfe für Suchtkranke standen ebenfalls an. (7 Folie 2003 Ampelmodell -grüner Bereich) Auf dem Gebiet der Suchtprävention hat sich in den letzten zwei Jahren sehr viel Neues getan. Eine Vielfalt an Aktivitäten ist hier entstanden, sodass man heute an einer ganzen Reihe von Hochschulen nicht mehr ausschließlich Suchtprogramme, sondern wirklich Sucht-Präventions-Programme vorfinden kann.

3 Ich möchte einige Aktivitäten herausstellen, bin aber überzeugt, dass es davon in der konkreten Praxis der Hochschulen noch mehr zu finden gibt. Zunächst ist auf den Auf- und Ausbau der Gesundheitsförderung zu verweisen. Zum einen wird er voran getrieben durch das Netzwerk 'Gesundheitsfördernde Hochschule', das sich im Rahmen des Setting-Ansatzes der WHO zur Gesundheitsförderung bundesweit etabliert hat. Zum anderen lassen sich eine Reihe von Hochschulen dazu von den Krankenkassen unterstützen. Das Spektrum reicht von punktuellen Angeboten bis hin zu differenzierten Gesundheitsförderungsprogrammen, von einzelnen Seminaren über Mitarbeiterbefragungen und Gefährdungserhebungen bis zu Gesundheitszirkeln. Die suchtpräventive Bedeutung, die gesundheitsfördernde Maßnahmen haben können, sollen an zwei Themenbereichen hervorgehoben werden: Erstens sind Maßnahmen zum gesundheitsförderlichen Führungsverhalten geeignet, dass Vorgesetzte sensibilisiert werden, der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - und nicht zuletzt ihrer eigenen Person - mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Studien, z.b. der Bertelsmann-Stiftung, die in ihrem Förderungsbereich einen Schwerpunkt auf die betriebliche Gesundheitsförderung gelegt hat, geben Auskunft über die Verknüpfung von Führungsverhalten und Motivation, Belastung, Erkrankung sowie Fehlzeiten der Beschäftigten. Gesundheitsorientiertes Führen ist eine Herausforderung und zugleich eine Zukunftsaufgabe in Organisationen. Zweitens werden Seminare für die Beschäftigten angeboten, die einen Beitrag leisten, die individuelle Gesundheitskompetenzen zu erweitern. Angebote zur Stressbewältigung und zum Selbstmanagement können wichtige Hilfestellung geben, die Belastungen aus dem Arbeits- und Lebensumfeld zu verringern und sie auf andere Weise als durch den Griff zum Suchtmittel zu bewältigen. Der Einsatz von attraktiven Informationsmaterialien zum verantwortlichen Umgang mit Suchtmitteln z.b. von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die in Verbindung mit dem Aktionsplan Alkohol thematisierte "Punktnüchternheit" im Straßenverkehr, in der Schwangerschaft und bei der Arbeit erleichtern die Ansprache aller Beschäftigten, gerade auch der sog. Normalkonsumenten im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention. (8 Folie 2003 Ampelmodell -gelber Bereich) Mit Raucherentwöhnungsprogrammen haben einige Hochschulen bereits gezielt Personen mit gesundheitsriskantem und abhängigem Konsum angesprochen. Durch die Er-

4 weiterung des Nichtraucherschutzes in der Arbeitsstättenverordnung hat der Aspekt der Prävention in diesem Bereich erhebliche Bedeutung gewonnen. Das Thema Ess-Störungen ist in der betrieblichen Suchtprävention stärker in den Vordergrund gerückt und zurzeit wird gerade von einer Expertinnengruppe in Hannover eine Handlungsanleitung erarbeitet für geeignete betriebliche Interventionen für diesen Problemkreis. Auch andere gesundheitliche Risiken und Suchtprobleme werden in der betrieblichen Suchtprävention verstärkt angesprochen, z.b. die Spielsucht oder die Internetabhängigkeit. Mit Less-Drinking-Programmen werden jene Personen angesprochen, die sich im Spektrum des riskanten Alkoholkonsums bis hin zur Suchtgefährdung bewegen und sich von dem Ziel vollständiger Abstinenz (noch nicht) angesprochen fühlen. Das Less-Drinking- Konzept oder die Anleitung zum kontrollierten Trinken bieten einen wichtigen Ansatzpunkt, gesundheitsschädigende Konsummuster zu erkennen und Verhaltensänderungen einzuleiten. Sie fördern zudem die Selbstwahrnehmung im Grenzbereich von riskantem zu schädigendem und abhängigen Konsum. (9 Folie 2003 Ampelmodell - roter Bereich) Nicht zuletzt haben sich die Angebote im Bereich der Hilfe für Suchtgefährdete und - kranke verändert, wobei es zwar immer noch überwiegend, aber längst nicht mehr ausschließlich um Alkoholprobleme geht. Dies hat sowohl mit der Änderung der Konzepte und Möglichkeiten im therapeutischen Umfeld zu tun, als auch mit der Weiterentwicklung der Interventionskonzepte auf der betrieblichen Ebene. Eine Veränderung betrifft die Interventionskette, den Stufenplan. Das Erstgespräch wird hier bei Auffälligkeiten im Arbeits- und Leistungsverhalten von Beschäftigten empfohlen, die nicht zwangsläufig nur Suchtmittel bedingt sein müssen, sondern auch andere gesundheitliche, persönliche oder soziale Ursachen haben können. Das Hilfeangebot ist der Verweis auf fachkundige Beratung. Interveniert werden sollte also nicht erst bei Merkmalen von Suchterkrankung, was erstens meist schon viel zu spät ist und zweitens viele Vorgesetzte noch dazu veranlasst, das Gespräch so lange herauszuzögern, bis die Symptome wirklich eindeutig sind. Wenn Suchtmittel oder Verhaltensweisen mit suchtähnlicher Ausprägung im Spiel sind und präventive Gespräche nicht ausreichen, ist die gestufte Gesprächsfolge nach wie vor konsequent zu verfolgen. Auf diesem Gebiet gibt es jedoch einen dringenden Bedarf, viele Stufenpläne, die nicht mehr dem Stand der Kunst entsprechen oder in Teilen arbeitsrechtlich unhaltbar sind, gründlich zu überar-

5 beiten. Nützliche Hinweise dazu finden sich in der Broschüre zu Substanz bezogenen Störungen am Arbeitsplatz, die bei der DHS zu beziehen ist. Eine verstärkte Verbreitung sollte der Ansatz des Case Managements, der konsequenten Fallbegleitung, besonders bei ambulanten Therapien oder bei Rückfällen bekommen. Dadurch werden alle Beteiligten, die betroffene Person ebenso wie die Personalverantwortlichen, unterstützt, jeweils ihren Teil der Verantwortung konsequent zu übernehmen. Die dafür notwendigen Strukturen sollten in den Suchtpräventionsprogrammen vorgesehen und verankert werden. (10 Folie 2. Zwischenüberschrift) Suchtprävention im Gesundheitsmanagement Als nächsten Schwerpunkt möchte ich auf die Entwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements eingehen und die Rolle der Suchtprävention darin. (11 Folie 2001 Gesundheitsmanagement) Auf der letzten Fachtagung im Jahr 2001 stand das Gesundheitsmanagement in den Hochschulen noch ganz am Anfang. Unter diesem Dach werden seit Ende der neunziger Jahre die betrieblichen Aktivitäten zur Gesundheit gebündelt und die Kooperation der beteiligten Fachdienste, vor allem in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Suchtprävention und Gesundheitsförderung vorangetrieben und zunehmend mit der Personalentwicklung verknüpft. Die Entwicklung, der Ausbau dieses Bereiches sowie die Einführung von Gesundheitsförderungsprogrammen, ist seitdem rasant verlaufen. (12 Folie Gesundheitsmanagement 2003) Eine ganze Reihe von Hochschulen befindet sich bereits, wie ich bei einer (nicht repräsentativen Erhebung) feststellen konnte, in der Phase des Aufbaus von Aktivitäten und von Lenkungsstrukturen im Gesundheitsmanagement. 2002 schloss das Land Niedersachsen mit den zuständigen Gewerkschaften eine Rahmenvereinbarung zur Einführung des dienststelleninternen Gesundheitsmanagements in der niedersächsischen Landesverwaltung. Die Informationen darüber und einen Leitfaden finden Sie im Internet (www.gesundheitsmanagement-niedersachsen.de) Ein Teil

6 der Hochschulen im Land erhält in diesem Kontext Mittel für den Aufbau interner Strukturen und Maßnahmen aus einem zurzeit laufenden Pilotprojekt. Im Januar dieses Jahres hat vom Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschule veranstaltet ein Workshop zum Hochschulinternen Gesundheitsmanagement stattgefunden. Dieses unterscheidet sich vom betrieblichen Gesundheitsmanagement dadurch, dass außer den Beschäftigten auch die weiteren Mitglieder der Hochschule, Studierende und Lehrende, einbezogen sind. (13 Folie Definition HIG) In Anlehnung an das betriebliche lässt sich das hochschulinterne Gesundheitsmanagement definieren als erstens die bewusste Steuerung und zweitens die Integration der hochschulinternen Konzepte und Aktivitäten, ja aller Prozesse, zur Erhaltung und zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten, der Lehrenden und der Studierenden. (14 Folie Prinzipien HIG) Hochschulinternes Gesundheitsmanagement zielt auf den Schutz des Menschen bei der Arbeit und im Studium sowie auf die gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeits- und Studienbedingungen. Es fördert die aktive Beteiligung der Mitglieder der Hochschule an der Erhaltung der Gesundheit und der Förderung des Wohlbefindens. Denn Gesundheit lässt sich nicht durch einseitige Maßnahmen herstellen, Wohlbefinden nicht einfach verordnen. Nur wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Einfluss nehmen können, wenn sie ihre Gesundheitskompetenz erweitern können und alle bereit sind, Verantwortung für die Herstellung persönlichkeitsförderlicher Arbeits- und Kommunikationsbedingungen zu übernehmen, kann dieser Prozess zu dem Ziel führen, eine gesündere Arbeitsumwelt zu schaffen und das Leitbild Gesunde Hochschule konsequent zu verfolgen. Vor dieser Aufgabe steht nicht jede Hochschule alleine. Bundes- und europaweit und nicht zuletzt in regionalen Bereichen gibt es Vernetzungen zum fachlichen Austausch mit anderen Hochschulen, Betrieben und Verwaltungen und zur gemeinsamen Entwicklung und Durchführung von Aktionen und Projekten. Gesundheitsmanagement sorgt für die Beteiligung der Hochschule an Netzwerken zum Handlungsbereich Gesundheit, natürlich auch der Suchtprävention.

7 Das betriebliche Gesundheitsmanagement übernimmt vor Ort die Verantwortung für eine Ziel gerichtete Maßnahmenentwicklung in der Organisation. Dazu gehört zuerst die Einrichtung von einschlägigen Fachdiensten u. a. der Einrichtung haupt- oder nebenamtlicher Sozial- und Suchtberatungen. Mit der Einsetzung von Personen in diesen Bereichen allein ist es jedoch noch nicht getan. Gesundheitsmanagement bedeutet auch, für den Einsatz geeigneter, dem Stand der Kunst entsprechender Instrumente und Systeme zu sorgen und die Qualität der Verfahren und Dienstleistungen zu sichern. Aus dieser Beschreibung wird schon sichtbar: Hochschulinternes oder betriebliches Gesundheitsmanagement ist (15 Folie Struktur HIG) a) eine Steuerungs-, und damit eine Führungsaufgabe, die also keineswegs allein von einigen engagierten Personen ausgefüllt werden kann, sondern von der Leitung der Hochschule getragen werden muss, (wie das auf der letzten Arbeitstagung bereits vorgestellte Modell sichtbar macht) und Gesundheitsmanagement ist (16 Folie Kooperationsfelder) b) auch eine komplexe Angelegenheit, sowohl was die Breite der Aspekte betrifft, die es zu bearbeiten gilt, als auch bezogen auf das Zusammenwirken der verschiedenen Personen und Gruppen, die als Dienststelle, Fachdienste, Interessenvertretungen usw. mit gesundheitsrelevanten Fragen befasst sind und deren Aktivitäten nun abgestimmt und koordiniert werden sollen. Dadurch können jedoch Synergien entstehen, die dazu beitragen, die Vielseitigkeit und Effektivität von suchtpräventiven Maßnahmen deutlich zu steigern. Was Letzteres bedeutet, möchte ich Ihnen an drei Beispielen aus der aufzeigen: Erstens: Gesundheitsmanagement fängt nicht beim Punkt Null an. Deshalb sollten bei dem Auftaktworkshop zum betrieblichen Gesundheitsmanagement die bereits bestehenden Aktivitäten zur Erhaltung und zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten innerhalb der Hochschule vorgestellt werden. Es waren insgesamt 15 Institutionen, die einen Beitrag präsentieren konnten, ohne dass diese Breite vorher sichtbar geworden

8 wäre. Es ist geplant, eine gemeinsame Broschüre zu verfassen, in der die Angebote und Ansprechpartner allen Beschäftigten bekannt gegeben werden können. Zweitens: Durch Themen bezogene Kooperationen ergeben sich neue Möglichkeiten in der präventiven Arbeit. Gemeinsam haben die Sozial- und Suchtberaterin, die Betriebsärztin und das Gleichstellungsbüro eine "Schwangerenbroschüre" erarbeitet und herausgegeben, die wichtige und hilfreiche Informationen für die schwangeren Studierenden und für die Mitarbeiterinnen sowie für deren Vorgesetzte enthält. (17 Folie GF/PE) Drittens: Die Zusammenarbeit vom Beirat Suchtprävention und Gesundheitsförderung mit dem Bereich der Personalentwicklung wurde fest installiert. Zu den von einer Lenkungsgruppe verabschiedeten Schwerpunkten der Personalentwicklung für den Verwaltungsbereich ergänzte der Beirat eine Reihe von Aspekten mit dem Ziel, gesundheitsbezogene Themen und Aktivitäten zu integrieren. So können z.b. die allgemeinen Führungsgrundsätze um den Punkt gesundheitsorientierte Führung ergänzt werden. Mitarbeiterbefragungen oder Mitarbeiterzirkel zum Thema Arbeitszufriedenheit um den Themenbereich Gesundheit erweitert und ggf. zur Gefährdungserhebung genutzt werden. Gespräche bei Auffälligkeiten im Arbeits- und Leistungsverhalten werden Teil der Führungskräfteentwicklung, was erstmals zu verbindlichen Seminaren für alle Führungskräfte aus dem Bereich der Verwaltung und Technik führt. (18 Folie 3. Zwischenüberschrift) Wenn man sich diese rasante Entwicklung zur Gesundheitsförderung und zum Gesundheitsmanagement ansieht, dann stellt sich die Frage "Brauchen wir noch eine Sucht-Prävention und eine Sucht-Hilfe?" (19 Folie 2001 Konzept Suchtpräventionsprogramm) Wenn ich von Suchtpräventionsprogramm spreche, dann geht es um den Rahmen, das ich schon an anderer Stelle, so auch bei der letzten Arbeitstagung, vorgestellt habe, ein Konzept, das eine solide Grundlage für die Programme in den Betrieben und an den Hochschulen bildet. Ich möchte an dieser Stelle mein Fazit vorweg nehmen:

Wir brauchen noch eine spezifische Sucht-Prävention, im Gesundheitsmanagement sogar erst recht und wir brauchen nach wie vor eine zuverlässige Sucht-Hilfe. 9 (20 Folie Suchtprävention im Gesundheitsmanagement) Zum hochschulinternen oder betrieblichen Gesundheitsmanagement gehört auf jeden Fall ein qualifiziertes Suchtpräventionsprogramm, das am Arbeitsplatz den Rahmen steckt für das Wissen über die spezifischen Gesundheits- und Suchtgefährdungen durch Suchtmittel, den Wandel im Umgang mit Suchtmitteln, die Übernahme von Verantwortung durch die Personalverantwortlichen, die möglichst frühzeitige Intervention bei Auffälligkeiten und die zuverlässige Etablierung von Beratungs- und Hilfeangebote. Zugegeben: Es gibt einen erheblichen Erneuerungs- und Entwicklungsbedarf. Es gibt auch aus meiner Sicht noch zu viele Suchtprogramme, die nach dem alten, auf die Suchtkranken focussierten Konzept arbeiten. Es gibt immer noch Stufenpläne, die weder beim Hilfeangebot dem Stand der Kunst entsprechen, noch arbeitsrechtlich haltbar sind. Und es gilt die Prävention auszubauen, sie noch viel kreativer zu gestalten. (21 Folie Kriterien Suchtpräventionsprogramme) Um der Suchtprävention im Gesundheitsmanagement einen gewichtigen Stellenwert zu geben, müssen sich Suchtpräventionsprogramme an den Hochschulen sich an den aktuellen fachlichen und rechtlichen Standards orientieren. Sie sollten sich noch mehr als bisher mit spezifischen Angeboten an die verschiedenen Beschäftigtengruppen in der Hochschule richten. In den Zeiten von Lehrevaluationen und Hochschulrankings gewinnen auch spezielle Maßnahmen für Wissenschaftler und medizinisches Personal an Bedeutung. Für die letztere Gruppe hat z.b. die Medizinische Hochschule Hannover einen eigenen, zweiten Arbeitskreis Sucht eingerichtet, der stärker von VertreterInnen dieser Fachgruppe getragen wird. Suchtpräventionsprogramme dürfen sich nicht mehr auf Suchtkrankheit und Alkoholprobleme beschränken. Andere Themen, wie sie hier auf der Fachtagung in der ganzen Breite vorgestellt werden, sollten Eingang in die präventive Arbeit finden. Sie können wie

10 der zurzeit aktuelle Nichtraucherschutz z.b. mit Aktivitäten des Arbeitsschutzes und mit der Gesundheitsförderung oder bei anderen Maßnahmen mit der Personalentwicklung verknüpft werden. Besonders hervorzuheben ist die Notwendigkeit, dass Suchtpräventionsprogramme ein Beratungsangebot auf professionellem Niveau sicherstellen. Wenn ich von Professionalität spreche, meine ich damit nicht nur die hauptamtliche Beratung. Ein professionelles Niveau sollte ebenso für die von nebenamtlichen Ansprechpersonen, Suchtkrankenhelfern usw. wahrgenommenen Aufgaben erwartet werden. Dafür gibt es spezifische Ausbildungen, z.b. die für betriebliche SuchtkrankenhelferInnen oder die Qualifizierung, die von mir und anderen DozentInnen im Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft an der für haupt- und nebenamtliche Fachkräfte in der betrieblichen Suchtprävention angeboten wird. Suchtpräventionsprogramme sollten für Personalverantwortliche verbindliche Qualifizierungen für die Gesprächsführung, besonders in Stufengesprächen, vorsehen. Solange bei Führungsseminaren allein auf das Prinzip der Freiwilligkeit gesetzt wird, beschränkt sich die Kompetenz für eine konsequente Intervention meist nur auf einen kleinen Teil der Vorgesetzten. Und schließlich müssen Suchtpräventionsprogramme regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden. Schon der Überblick über die Entwicklung der letzten zwei Jahre hat gezeigt, wie stark sich die Ansätze und Standards in diesem Aufgabenfeld verändern. Ohne eine regelmäßige und systematische Auswertung der Maßnahmen und Vorgehensweisen, können die Aktivitäten nicht effektiv ausgerichtet werden und laufen die vorliegenden Vereinbarungen und Konzepte Gefahr zu veralten. Es ist eine zentrale Aufgabe, immer wieder auf die Aktualität und Solidität, auf die Standards von Suchtpräventionsprogrammen an den Hochschulen mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften hin zu wirken. Diese Fachtagung bietet eine gute Übersicht, welche aktuellen Themen in der Suchtprävention anstehen.

Betriebliche Suchtprävention und Gesundheitsförderung an Hochschulen und Universitätskliniken 8. Bundesweite Arbeitstagung 10./11. Sept 2003 in Würzburg Perspektiven für die Suchtprävention an Hochschulen Dr. Elisabeth Wienemann, Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft

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Sucht - Gesundheit 17.09.2001 Suchtprävention Ampelmodell 3-5 % 80 % SKH 10-15 % Suchtkrankenhilfe Drink Less 80-87 % 20 % Gesundheitsförderung Suchtprobleme im Betrieb Suchtprogramme Suchtpräventionsprogramme UNIVERSITÄTIHANNOV

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Hochschulinternes Gesundheitsmanagement...verfolgt das Leitbild Gesunde Hochschule...zielt auf den Schutz des Menschen bei der Arbeit und im Studium sowie auf die gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeits- und Studienbedingungen....fördert die aktive Beteiligung der Mitglieder der Hochschule an der Erhaltung der Gesundheit und der Förderung des Wohlbefindens....übernimmt die Verantwortung für eine zielgerichtete Maßnahmenentwicklung, den Einsatz geeigneter Instrumente und die Einrichtung von einschlägigen Fachdiensten....sorgt für die Beteiligung der Hochschule an Netzwerken zum Handlungsbereich Gesundheit. Weiterbildungsstudium Arbeitswissenschaft

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