Pausenverpflegung mehr als nur satt werden Lebensmittel, die schmecken, fit machen und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten 29. November 2012 Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW, Recklinghausen
Pausenverpflegung ein Beitrag für Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit Ursula Tenberge-Weber, Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW
Essen und Trinken von früh bis spät 1. Frühstück 2. Frühstück Mittagessen Zwischenmahlzeit 3 Hauptmahlzeiten Frühstück, Mittagessen, Abendessen 2 Zwischenmahlzeiten vormittags und nachmittags und food to go Abendessen
Häufigkeit des Frühstückens* Nie (in Prozent) Mädchen gesamt (n= 2891) 20,4 11 Jahre 13,6 13 Jahre 23,0 15 Jahre 23,7 Familiärer Wohlstand Niedrig 33,1 Mittel 23,7 Hoch 15,8 Migrationshintergrund einseitig 29,6 Beidseitig 27,9 *WHO Collaborating Centre for Child und Adolescent Health Promotion 2012) tudie: Health Behavior in School-aged Children 2009/10 NRW, Universität Bielefeld
Häufigkeit des Frühstückens* Nie (in Prozent) Jungen gesamt (n= 2891) 17,3 11 Jahre 13,8 13 Jahre 19,1 15 Jahre 19,4 Familiärer Wohlstand Niedrig 27,6 Mittel 20,0 Hoch 14,5 Migrationshintergrund einseitig 21,9 Beidseitig 21,7 *WHO Collaborating Centre for Child und Adolescent Health Promotion 2012) tudie: Health Behavior in School-aged Children 2009/10 NRW, Universität Bielefeld
Teilnahmequoten - Mittagessen in Primar- und Förderschulenschulen: ~ 70-90% Ab Klasse 7 abfallend: ~ 20-40% Zufriedenheit: Note 3 Quellen: FKE-Studie 2010; Nestlé-Studie 2010; Studie SV in Sachsen-Anhalt 2009; Studie SV in Sachsen 2010; Schmid, Burkart Neue Umfragedaten zur Verpflegungssituation 2011 (ess-klasse junior 02/2011)
Essen und Trinken in der Schule Das Lebensmittelangebot trägt zur optimalen Nährstoff- und Energieversorgung bei leistet einen Beitrag zur Gesunderhaltung erhält das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit fördert die Entwicklung von gesundheitsfördernden Essgewohnheiten
Bedeutung der Zwischenmahlzeiten- Leistungskurve* *Pause mit Genuss, Verbraucherzentrale NRW, S. 6
Lebensmittelauswahl und Angebot DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung 3. Auflage 2011 Ernährungsempfehlungen für eine vollwertige sowie alters- und bedarfsgerechte Zwischen- und Mittagsverpflegung in Schulen
Lebensmittelauswahl tägliches Angebot* Lebensmittelgruppen Vollkorngetreideprodukte Gemüse Obst Milch, Milchprodukte Getränke Beispiele Brötchen, Brot, Müsli Gemüsesticks, Rohkost Stückobst, Obstsalat, Müsli mit Obst Trinkmilch (1,5% Fett), Joghurt, (1,5 1,8 % Fett), Quark (max. 20% Fett) Trink- und Mineralwasser Belag: wahlweise Käse, fettarme Wurst, Ei *DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung, 3. Auflage 2011, S, 14
Organisationsmodelle für Zwischenmahlzeiten - Primarstufe Gemeinsames Frühstück im Klassenraum der von zu Hause mitgebrachten Lebensmittel Regelmäßige Frühstücksaktionen Zwischenmahlzeit am Nachmittag mitgebracht oder organisiert vom Betreuungsträger
Frühstück und Zwischenmahlzeiten in der Sekundarstufe Verzehr mitgebrachter Lebensmittel Versorgung am Kiosk oder in der Cafeteria Versorgung auf dem Weg zur Schule
Organisationsmodelle für Zwischenmahlzeiten - Sekundarstufe Eigenregie: Elterninitiativen Schüler-Lehrer-Projekte Arbeitsgemeinschaften Schülerfirmen Fremdregie: Professionelle Pächter (Caterer) Hausmeistermodell Automaten
Zwischenverpflegung versus Mittagsverpflegung Zwischenverpflegung sollte auf das übrige Verpflegungsangebot abgestimmt sein Kein Konkurrenzangebot zur Mittagsverpflegung darstellen Diskussion: Kiosk/Cafeteriageöffnet zur Mittagszeit
Schulverpflegung Hygienemanagement Schulen, Schul- und Betreuungsträger, Mensaverein und Pächter sind rechtlich gesehen Lebensmittelunternehmer! Meldung bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde Schaffung baulicher und räumlicher Voraussetzungen für gute Hygienebedingungen Umsetzung einer guten Hygienepraxis Durchführung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen Einführung eines Eigenkontrollkonzeptes (HACCP)
Hygiene mithelfende Schüler/innen Bei regelmäßiger Beteiligung gelten die lebensmittelrechtlichen Vorschriften wie für angestellte Küchenkräfte Im Rahmen von Ernährungsbildungsmaßnahmen entscheidet die Zweckbestimmung (im kleinen Rahmen und nicht an Dritte) Lebensmittelrecht gilt nicht, allgemeine Hygienerichtlinien sind zu beachten Bei einmaligen Aktionen, Festen gilt ebenfalls das Lebensmittelrecht nicht Verzehr im kleinen Kreis
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