Die neue Münchner Wohnbauoffensive

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Transkript:

Die neue Münchner Wohnbauoffensive Pressegespräch der SPD-Stadtratsfraktion am 24. März 2015 Weitere Informationen: Pressestelle der SPD-Stadtratsfraktion, 80331 München Tel. (089) 233-92639 / Fax (089) 233-24599 presse-spd-rathaus@muenchen.de / http://www.spd-rathausmuenchen.de Folgen Sie uns bei Facebook unter www.facebook.com/stadtrat.muenchen

PRESSEMITTEILUNG 24.3.2015 SPD-Stadtratsfraktion bringt Münchner Wohnbauoffensive auf den Weg Mit einem weitreichenden spaket startet die SPD im Münchner eine neue Münchner Wohnbauoffensive. Insgesamt 14 Einzelanträge hat die Fraktion heute eingebracht. Sie sollen dafür sorgen, dass die Zahl erschwinglicher Wohnungen in unserer Stadt möglichst schnell ansteigt. Der Anlass liegt auf der Hand: Gerade erst hat das Planungsreferat seine Bevölkerungsprognose nach oben korrigiert. Im Jahr 2030 werden demnach bereits 1,723 Millionen Menschen in München leben. Das wären gut 15,4 Prozent mehr als im Ausgangsjahr 2013. Die SPD-Fraktion hat den zunehmenden Druck auf den ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt zum Anlass genommen, die bisherigen Wohnungsbauprogramme, die Modalitäten bei der Vergabe von Grundstücken und auch die Verwaltungsverfahren akribisch zu hinterfragen: Wo ist noch Luft nach oben? Wo können Abläufe beschleunigt werden? Kurz: Wo geht noch mehr? Klar ist: Die Stadt wird als Antwort auf den starken Zuzug künftig noch mehr Geld als bisher in den Wohnungsbau investieren müssen. Kurz zusammengefasst lässt sich der wohnungspolitische Aufschlag der SPD-Fraktion in vier Bereiche untergliedern. 1. Mehr Bauen: Seit vorletztem Sommer ist es das vereinbarte Ziel, dass GEWOFAG und GWG ab dem Jahr 2017 insgesamt 1000 neue geförderte Wohnungen errichten. Zuletzt sah es allerdings danach aus, dass diese beschlossenen Neubauzahlen nicht erreicht werden können auch wegen kostenintensiver Sanierungen. Nun beantragt die SPD, dass die städtischen Gesellschaften zusätzliche Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro pro Jahr erhalten, um Sanierungen und Neubau gleichzeitig stemmen zu können. Nach dem Willen der SPD soll die Stadt ein Sonderprogramm für geförderten Wohnungsbau auflegen, das 250 Millionen Euro umfasst. Mit dieser Summe sollen im Zeitraum von 2017 bis 2026 mindestens 2500 zusätzliche neue Wohnungen im geförderten Wohnungsbau realisiert werden. Dem Stadtrat werden künftig jährlich mindestens drei konkrete Nachverdichtungsprojekte vorgeschlagen. Nach dem Willen der SPD soll ein Fördermodell für Investitionszuschüsse geprüft werden, die zum Beispiel fließen könnten, wenn im Gegenzug zugesichert wird, dass die Mieten langfristig auf Mietspiegel-Niveau bleiben.

2. Optimierter Umgang mit Flächen: Das Instrument der Sozialgerechten Bodennutzung soll überarbeitet werden. Konkret regt die SPD an, dass zu der 30-prozentigen Quote in Bezug auf geförderte Wohnungen noch eine neue Quote hinzukommt: 10 Prozent der neuen Einheiten sollen auf Dauer zu Konditionen des Mietspiegels angeboten werden. Bisher verkaufte die Stadt eigene Grundstücke an die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften wenn auch zu vergünstigten Preisen. Künftig soll sie auf einen Kaufpreis verzichten, sodass GEWOFAG und GWG mehr Geld für Neubauprojekte zur Verfügung haben. Das Programm des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus wird von einem Pilotprojekt zur Regel. Das bedeutet: Die Hälfte städtischer Flächen ist wie bisher für geförderten Wohnungsbau reserviert, für weitere 30 Prozent des jeweiligen Areals gelten künftig zudem fixe Vorgaben, die Käufer einzuhalten haben. So verpflichten sie sich unter anderem, dass die dort entstehenden neuen Wohnungen bis zu 60 Jahre lang zur Miete angeboten werden. Im Gegenzug liegt der Kaufpreis für die Fläche niedriger, die Stadt verzichtet auf Einnahmen. 3. Beschleunigte Verfahren und verbesserte Struktur: Die SPD fordert, dass der Stadtrat künftig halbjährlich eine Vorausschau über Bebauungspläne erhält, die in Bearbeitung oder geplant sind. Jedes Jahr sollen Bebauungspläne für mindestens 25 Prozent mehr Wohnungen in Arbeit sein, als für die Erreichung der Zielzahlen erforderlich ist. So kann sichergestellt werden, dass die Zielmarken auch eingehalten, wenn nicht sogar übertroffen werden. Für Bebauungspläne sollen in Zukunft weniger Regeln gelten als bisher. Während die Pläne vor einigen Jahrzehnten nur ein paar Seiten umfassten, sind jetzt selbst über 100- seitige Bebauungspläne keine Seltenheit. Da bieten sich einige Ansatzpunkte für Vereinfachungen. Bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen sowie Baugenehmigungen sollen die Verfahren beschleunigt werden, auch durch mehr Personal. Außerdem ist nach dem Willen der SPD eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren durchzuführen, die über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgeht. 4. Finanzierung: Die Liquiditätsreserven der Stadt hatten Ende des Jahres eine Höhe von über einer Milliarde Euro und waren somit etwa doppelt so hoch wie erforderlich. Die SPD-Fraktion fordert nun: Bei der Verwendung dieser Finanzmittel sollen Investitionen in den Bau zusätzlicher Wohnungen im Vordergrund stehen. Weitere Informationen: Pressestelle der SPD-Stadtratsfraktion, Tel. (089) 233-92639 presse-spd-rathaus@muenchen.de, www.spd-rathausmuenchen.de

Gesamtübersicht der SPD-Anträge vom 24. März 2015 1. Mehr Bauen: - 1000-Wohnungen-Programm und Sanierung gleichzeitig ermöglichen - 250-Millionen-Euro-Sonderprogramm für geförderten Wohnungsbau - Konkrete Nachverdichtungsprojekte aufzeigen 2. Optimierter Umgang mit Flächen: - Verstärkung der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) - Grundstücke für geförderten Wohnungsbau schnell und einfach zur Verfügung stellen - Städtische Grundstücke bleiben sozial gebunden Ausweitung des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus 3. Beschleunigte Verfahren und verbesserte Struktur - Beschlossene Grundstücksverkäufe zügig abwickeln - Portfolio-Bildung bei Bebauungsplänen, mehr Baurechtsschaffung - Abbau Regelungsdichte bei Bebauungsplänen - Schnittstellenreduzierung und Projektmanagement bei Bebauungsplanverfahren - Bessere Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren - Schnellere Baugenehmigungen in der LBK - Vereinfachung der Berechnungsverfahren der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) 4. Finanzierung: - Verwendung eines Teiles der Liquiditätsreserven der Landeshauptstadt München für zukunftssichernde Maßnahmen

1.000-Wohnungen-Programm und Sanierung gleichzeitig ermöglichen Die Landeshauptstadt München bekräftigt ihr 1.000-Wohnungen-Programm, wonach die Neubauzahlen der städtischen Gesellschaften GEWOFAG und GWG schrittweise bis 2017 auf 1.000 Neubauwohnungen pro Jahr ansteigen sollen. Hierfür stellt die Stadt den Gesellschaften in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 15 Mio. pro Jahr zur Verfügung. Mit diesen Mitteln kann das Neubauprogramm gleichzeitig mit den erforderlichen Sanierungen gestemmt werden. Der Stadtrat hat im Sommer 2013 beschlossen, die Fertigstellungszahlen der beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG ausgehend von bisher ca. 500 neuen Wohnungen pro Jahr schrittweise bis 2017 auf 1.000 Neubauwohnungen pro Jahr zu steigern und diese Zahl sodann zu verstetigen. Gegen Ende des Jahres 2014 stellte sich heraus, dass die finanziellen Mittel der Gesellschaften aufgrund von zusätzlich notwendigen Sanierungsmaßnahmen nicht ausreichen werden, um die beschlossenen Neubauzahlen zu erreichen. Vorhandene Mieter, die auf eine Sanierung ihrer Anlagen warten, dürfen nicht gegen diejenigen ausgespielt werden, die auf eine neue Wohnung hoffen. Die erforderlichen Mittel für zeitgleichen Neubau und Sanierungen müssen daher von der Stadt zur Verfügung gestellt werden.

250-Millionen-Euro-Sonderprogramm für geförderten Wohnungsbau Die Landeshauptstadt München stellt über die bisherigen Mittel zur Förderung des geförderten Wohnungsbaus hinaus im Rahmen eines Sonderprogramms 250 Mio. bereit. Mit diesen Mitteln sollen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG in den Jahren 2017-2026 mindestens 2.500 zusätzliche neue Wohnungen im geförderten Wohnungsbau realisieren. Anders als in der Vergangenheit gibt es an großen vorhandenen Flächen in den kommenden Jahren keinen Mangel, viele neue Bebauungspläne werden ausreichend Baurecht ausweisen. Und am Geld soll es dann auch nicht scheitern. Zusammen mit aufzunehmenden Krediten (Fremdkapital) ermöglicht eine Finanzspritze von 250 Mio. Euro ein Sonderprogramm von ca. 1 Mrd. Euro.

Alexander Reissl Konkrete Nachverdichtungsprojekte aufzeigen Dem Stadtrat werden jährlich mindestens drei konkrete Nachverdichtungsprojekte vorgeschlagen. Sollten zum Beispiel moderate Aufstockungen um ein oder zwei Stockwerke nicht wirtschaftlich erscheinen, ist hierfür ein Fördermodell zu entwickeln (z. B. Investitionszuschuss gegen langfristige Sicherung von Mietwohnungen zu Mietspiegelmieten). Das Konzept zur Langfristigen Siedlungsentwicklung (LaSie) hat gezeigt, dass nur über die immer knapper werdenden heute unbebauten Flächen der Wohnraumbedarf langfristig nicht gedeckt werden kann. Nachverdichtungspotenziale sind zum Teil identifiziert, größere konkrete Umsetzungsprojekte stehen aber noch aus. Sollten hohe Baukosten hier ein Hindernis darstellen, könnte dem durch ein neues städtisches Förderprogramm begegnet werden. Alexander Reissl

Verstärkung der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) Das Instrument der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) ist in einem Dialog mit der Immobilienwirtschaft zu verstärken. Dabei soll angestrebt werden, dass zusätzlich zu der bisherigen Quote von 30% geförderten Wohnungen eine weitere Quote in Höhe von 10% für Mietwohnungen zu den Konditionen des Mietspiegels (untere Spanne) mit dauerhafter Bindung hinzukommt. Immer noch entstehen in Neubaugebieten viele Eigentumswohnungen, die sich viele Münchnerinnen und Münchner nicht leisten können. Neben den klassischen geförderten Wohnungen soll daher eine 10%-Quote an normalen Mietwohnungen festgeschrieben werden. Durch Sicherungen im Grundbuch sollen diese Wohnungen dauerhaft als Mietwohnungen erhalten bleiben. Trotz Erhöhung der Quote soll den Grundstückeigentümern wie bisher mindestens ein Drittel der durch die Überplanung erzielten Bodenwertsteigerungen zustehen.

Grundstücke für geförderten Wohnungsbau schnell und einfach zur Verfügung stellen Die Landeshauptstadt München stellt den städtischen Wohnungsbaugesellschaften eigene Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau kostenfrei zur Verfügung, z.b. als Sacheinlage. Wenn die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zur Sicherung der Zielzahlen Grundstücke von Dritten ankaufen müssen, erfolgt eine Refinanzierung (Eigenkapitalanteil) durch die LHM. Künftig entscheidet der Stadtrat bereits mit Billigung eines Bebauungsplanes über die Übertragung an die jeweilige(n) städtische(n) Wohnungsbaugesellschaft(en). Bisher verkaufte die Stadt Grundstücke an ihre eigenen Tochtergesellschaften wenn auch zu den vergünstigten Preisen des geförderten Wohnungsbaus. Durch einen Kaufpreisverzicht stehen den städtischen Gesellschaften zusätzliche Mittel zur Verfügung, die sie zur Erreichung zusätzlicher Neubauziele einsetzen können. Bei Ankäufen von Dritten soll die LHM den städtischen Gesellschaften die Mittel zur Verfügung stellen, die diese nicht über Kredite beschaffen können. Auch das Verfahren kann zeitlich und organisatorisch gestrafft werden. Bisher erfolgte nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens zuerst ein Bauträgerauswahlbeschluss und dann noch ein Verkaufsbeschluss, beides in langwierigen Verfahren. Auch macht es keinen Sinn, innerhalb der städtischen Hand über Klauseln in Kaufverträgen zu verhandeln. Die Grundstücke sollen vielmehr schnell und einfach direkt übertragen werden.

Städtische Grundstücke bleiben sozial gebunden Ausweitung des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus (KMB) Der Konzeptionelle Mietwohnungsbau (KMB) wird von einem Pilotprojekt zum Regelprogramm. Auf städtischen Flächen sollen daher künftig stets zu 50% geförderter Mietwohnungsbau, zu 30% Konzeptioneller Mietwohnungsbau und zu 20% freifinanzierter Wohnungsbau entstehen. Die Kriterien des KMB sind so zu vereinfachen, dass ein vielfältiger Mix mit unterschiedlichen Ausstattungsstandards zulässig wird. Die Berechnung der vergünstigten Grundstückspreise soll in einem einfachen und standardisierten Verfahren erfolgen. Logischerweise sind die Flächen in der Hand der Stadt München begrenzt und nicht vermehrbar. Umso mehr sollen sie dauerhaft sozial gebunden bleiben. Alle Flächen nur von städtischen Gesellschaften zu bebauen, ist jedoch finanziell und personell schwierig. Durch weitere Akteure wird außerdem eine gesunde Mischung in den Quartieren erreicht. Der Konzeptionelle Mietwohnungsbau sichert u. a. den langfristigen Erhalt als Mietwohnungen (60 Jahre), die Begrenzung von Mieten an die untere Mietspiegelspanne und die Begrenzung von Mieterhöhungen (nur Inflationsausgleich). Bisher ist es Vorgabe, dass die Wohnungen einen durchschnittlichen Ausstattungsstandard aufweisen künftig sollen auch bessere Standards zulässig sein.

Beschlossene Grundstücksverkäufe zügig abwickeln Das Kommunalreferat wird beauftragt, das Verfahren beim Verkauf/bei der Bestellung von Erbbaurechten von Wohnungsbaugrundstücken zu beschleunigen. Ziel ist es dabei auch, eine Nachbewertung zu vermeiden, die in der Regel zu einer Verteuerung des Wohnungsbaus führt. Die Nachbewertung soll für einen festzulegenden Zeitraum ab Verkaufsbeschluss durch den Stadtrat unterbleiben, um dem Käufer Planungssicherheit hinsichtlich seiner Finanzierung zu geben. Schon in der Ausschreibung von Wohnungsbaugrundstücken weist die Stadt die Bewerber darauf hin, dass eine Nachbewertung des Grundstückes möglich ist, da die Stadt gem. Art. 75 Bayerische Gemeindeordnung ihre Grundstücke nicht unter Wert verkaufen darf. Dies stellt potentielle Käufer (dies sind z. B. auch Genossenschaften und Baugemeinschaften) im Hinblick auf die Finanzierung bei rasch steigenden Grundstückskaufpreisen immer wieder vor Probleme. Um die Planungssicherheit für die Käufer zu erhöhen und damit den Wohnungsbau zu beschleunigen, soll während einer verbindlichen, für den Vertragsschluss angemessenen Frist nach dem Verkaufsbeschluss des Stadtrats die Nachbewertung unterbleiben

Portfolio-Bildung bei Bebauungsplänen, mehr Baurechtsschaffung Dem Stadtrat wird künftig halbjährlich eine Vorausschau über in Bearbeitung befindliche und geplante Bebauungspläne (mit Anzahl Wohnungen) vorgelegt. Diese werden sortiert nach frühestem Fertigstellungsjahr. Dabei sind für jedes Jahr Bebauungspläne mit mindestens 25% mehr Wohnungen zu planen als für die Erreichung der Zielzahlen erforderlich. Eine solche Portfolio-Bildung stellt sicher, dass auch bei Verzögerungen von einzelnen Vorhaben dennoch jedes Jahr die Zielzahlen gesichert werden können. Der Stadtrat schaltet die entsprechenden Stellen zu. Die städtischen Zielzahlen im Wohnungsbau sollen realistisch sein und gesichert eingehalten werden können. Gleichzeitig stellen sie aus unserer Sicht eine Untergrenze dar, noch höhere Baurechtsschaffungen sind anzustreben. Bei Verzögerungen in einzelnen Vorhaben werden die Zielzahlen somit nicht gefährdet, im Idealfall können sie aber überschritten werden. Mit Wohnen in München V wurde festgesetzt, dass pro Jahr Bebauungspläne für 3.500 Wohnungen beschlossen werden sollen. Die SPD hat eine Erhöhung auf 4.000 Wohnungen bereits beantragt. Mit dem vorliegendem soll erreicht werden, dass Bebauungspläne für bis zu 5.000 Wohnungen jährlich erarbeitet werden, um die Mindestzielzahl von 4.000 Wohnungen pro Jahr gesichert zu erreichen.

Alexander Reissl Abbau der Regelungsdichte bei Bebauungsplänen Zur Verfahrensbeschleunigung wird die Regelungsdichte in Bebauungsplänen reduziert. Festsetzungen im Bebauungsplan sollten sich am einzuhaltenden Ziel orientieren und weniger den Weg zum Ziel regeln. Hierzu wird dem Stadtrat ein Konzept zur Beschlussfassung vorgelegt. Während vor einigen Jahrzehnten Bebauungspläne nur ein paar Seiten umfassten, sind jetzt selbst über 100-seitige Bebauungspläne keine Seltenheit. Reduzierbar erscheinen z. B. Regelungen zu Dachformen, Ausgestaltung von Balkonen, Freiflächengestaltungen oder über gesetzliche Verpflichtungen hinaus gehende Anforderungen. Wenn möglich, soll die Flexibilität bei der Errichtung von Gebäuden nicht durch zu viele gleichzeitige einzuhaltende Regeln eingeengt werden (z.b. gleichzeitige Festlegung von Dichte und Höhe der Bebauung sowie exakter Situierung). Die Anzahl an extern einzuholenden Gutachten soll ebenfalls beschränkt werden. Alexander Reissl

Alexander Reissl Schnittstellenreduzierung und Projektmanagement bei Bebauungsplanverfahren Dem Stadtrat ist darzustellen, wie Schnittstellen zwischen den Referaten bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen reduziert werden können, um die Verfahren zu beschleunigen. Dabei ist auch darzustellen, mit welchen Abteilungen aus anderen Referaten (zum Beispiel Kommunalreferat, KVR, RBS, RGU, BAU, RAW) welche Schnittstellen bestehen. Ziel soll es sein, in einigen Fällen zur Bearbeitung aus einer Hand Kompetenzen im Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu bündeln, in anderen Fällen soll das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Koordinator / Projektmanager des Bebauungsplanverfahrens in zuvor abgestimmten Projektzeitplänen die fristgemäße Zuarbeit der einzelnen Dienststellen einfordern können. Hierzu sind interne service-level-agreements abzuschließen. Außerdem soll eine neu zu schaffende Abteilung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung Bebauungskonzepte speziell für städtische Flächen entwickeln und als Projektmanager fungieren. Eine Schnittstellenreduzierung ist der Schlüssel für eine Verfahrensbeschleunigung. Jede Schnittstelle verursacht Abstimmungsaufwand und verlängert Bearbeitungsdauern. Rückfragen und nicht vorhandene verwaltungsinterne Bearbeitungsfristen können zu großen Verzögerungen führen. Dem ist durch eine Neustrukturierung und klare Verfahrensvereinbarungen zu begegnen. Bei städtischen Flächen mangelt es oft an einer Bündelung aller städtischen Belange, um hieraus ein Bebauungskonzept zu entwickeln. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll künftig sicherstellen, dass alle Bedarfe schnell zusammengetragen werden. Auch die Beplanung scheinbar schwierig zu entwickelnder Flächen soll frühzeitig angestoßen werden und mit Nachdruck bearbeitet werden.

Alexander Reissl

Bessere Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren Um Bürgerinnen und Bürger frühzeitig zu informieren, einzubinden und Anregungen aufzunehmen, wird ein Konzept für eine frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung in Bebauungsplanverfahren eingeführt, das über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgeht. Die Ausweitung des Wohnungsbaus erfordert mehr und schnellere Bebauungsplanverfahren. Eine Straffung der Verfahren ist aber nur möglich, wenn alle Beteiligten und insbesondere Bürgerinnen und Bürger aus dem unmittelbaren Umfeld früh einbezogen werden. Derzeit kommen sinnvolle Anregungen manchmal auch Proteste zum Teil erst am Ende des Planungsprozesses und führen zu Verzögerungen. Mit einer guten, früh und kontinuierlich begleitenden Öffentlichkeitsarbeit können Verfahren trotz Interaktion beschleunigt werden. Es entsteht eine win-win-situation.

Alexander Reissl Schnellere Baugenehmigungen in der Lokalbaukommission (LBK) Dem Stadtrat wird ein Konzept zur Beschlussfassung vorgelegt, wie die Verfahrensabläufe in der LBK standardisiert, gestrafft und beschleunigt werden können. Kernelemente sollen dabei sein: - unverzügliche Durchsicht von Bauanträgen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit, um ggf. Nachforderungen einzuholen, Unterstützung für steller - festes Ansprechpartnerkonzept (one face to the customer) - Erstellung einer festen Bearbeitungszeitschiene für jeden bis zur Genehmigung (mit kurzen verbindlichen verwaltungsinternen Fristen bei Abfragen und Stellungnahmen) - Ausgliederung von schwierigen Spezialfällen an eine Sondergruppe, um nicht eine Vielzahl an Standardfällen zu verzögern Aus gestiegenen Fallzahlen und Zahlen von stets offenen Vorgängen soll ein erforderlicher Personalbedarf abgeleitet werden. Der Stadtrat schaltet die entsprechenden Stellen zu. Am Erhalt der Baugenehmigung hängt letztlich alles nämlich der mögliche Baubeginn und damit auch das Fertigstellungsdatum für den dringend benötigten Wohnungsbau. Eine weitere Verfahrensstraffung und -beschleunigung ist hilfreich. Eine wachsende Stadt braucht auch eine wachsende Anzahl an Sachbearbeitern; die erforderlichen Stellen sollen genehmigt werden. Alexander Reissl

Vereinfachung der Berechnungsverfahren der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) Im Rahmen einer Überarbeitung des Regelwerks zur Sozialgerechten Bodennutzung sollen vor allem die Verfahren zur Berechnung von Grundstückswerten und Infrastrukturkosten vereinfacht werden. Das Instrument der SoBoN ist ein Erfolgsrezept für den geförderten Wohnungsbau. Ein über die Jahre hinweg angewachsenes Regelwerk mit schwierigen Berechnungsverfahren trägt aber mit zu langen Verfahrensdauern bei. Daher soll dieses Regelwerk vereinfacht werden, z.b. durch Einbeziehung von Pauschalen statt komplizierter Rechenverfahren.

Alexander Reissl Beatrix Zurek Christian Müller Verena Dietl Klaus Peter Rupp Birgit Volk Simone Burger Horst Lischka Verwendung eines Teiles der Liquiditätsreserven der Landeshauptstadt München für zukunftssichernde Maßnahmen Die Stadtkämmerei prüft, wie ein Teil der derzeitig sehr hohen Liquiditätsreserven für zukunftssichernde Maßnahmen eingesetzt werden kann. Dabei steht die Förderung von Wohnungsbauaktivitäten im Vordergrund. Dabei sind insbesondere folgende Projekte zu prüfen: Aufstockung der freiwilligen Pensionsrücklage und Investition in den Neubau von Wohnungen, Erhöhung des Eigenkapitals der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Einrichtung eines Wohnungsbaufonds, Aufstockung der Tilgungs- und Investitionsrücklage, Prüfung von stillen Beteiligungen bei städtischen Gesellschaften, Prüfung des Erwerbs von von der Landeshauptstadt München gemieteten Gebäuden fremder Eigentümer. Nach Jahren des ausgewogenen und besonnenen Wirtschaftens steht die Landeshauptstadt finanziell gesund da. Die Liquiditätsreserven waren am Ende des Jahres 2014 fast eine halbe Milliarde Euro höher als geplant. Es ist deswegen sinnvoll nach mittel- und langfristig nutzbringende Möglichkeiten des Einsatzes dieser Finanzmittel nachzudenken, wobei Investitionen für den Bau von zusätzlichen Wohnungen im Vordergrund stehen sollten. Dabei ist selbstverständlich sicherzustellen, dass auch weiterhin liquide Mittel in einem Maße vorgehalten werden, um jeder Zeit die laufenden Auszahlungen tätigen zu können. Alexander Reissl Verena Dietl Beatrix Zurek Klaus Peter Rupp Simone Burger Christian Müller Birgit Volk Horst Lischka Stadtratsmitglied

Zahlen, Daten, Fakten Ausgangslage 1.493.900 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand: 28.02.2015) ca. 770.000 Wohnungen in München Bevölkerungsprognose 2016 bis 2020 durchschnittlicher Bevölkerungszuwachs pro Jahr: 18.240 Menschen durchschnittliche Zahl der Personen pro Haushalt: 2,3 durchschnittlich werden 7.930 Wohnungen pro Jahr benötigt Derzeitige Beschlusslage 1. Zielzahl von 7.000 Wohnungen pro Jahr der SPD vom 19.02.2014: Erhöhung auf 8.000 Wohnungen pro Jahr zu erwartender Zuwachs wird damit gedeckt 2. Zielzahl für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften: Beschluss vom Sommer 2013 schrittweise Erhöhung der Neubauwohnungen von 500 pro Jahr auf 1.000 ab dem Jahr 2017 Fertigstellungszahlen aus dem Jahr 2014 Baurecht: für 3.982 Wohnungen ausgewiesen (Zielzahl: 3.500; damit um 13,7% überschritten) Baugenehmigungen: für 8.563 Wohnungen (langjähriger Durchschnitt: 6.900, nun über 24% mehr Fertigstellungen: 7.026 Einheiten (jährlicher Mittelwert für 2005 bis 2014: 6.700, also: plus rund 5% Bewilligung geförderter Wohnungen: Zielmarke 1.800 Wohnungen nicht erreicht (rund 100 Wohnungen fehlten) Bestand öffentlicher Wohnungen rund 60.000 WE bei GWG und Gewofag; außerdem ca. 10.000 Sozialwohnungen bei privaten Vermietern durchschnittlicher Mietpreis: 6,50 pro m² Konzeptioneller Mietwohnungsbau Grundsatzbeschluss zur Einführung als Pilotprojekt im Sommer 2013 Ziele bezahlbaren Mietwohnungsbau sicherstellen Münchner Mischung in den Baugebieten bewahren Voraussetzungen (im Rahmen des Kaufvertrags auferlegt und abgesichert, z.b. Vertragsstrafen, Eintrag im Grundbuch) 40- bis 60-jährige Bindung als Mietwohnung Begrenzung der Erstvermietungsmiete (Orientierung am Mietspiegel, untere Spanne) Mietanpassungen nur nach dem Verbraucherpreisindex bei Neuvermietung: Begrenzung der Wiedervermietungsmiete (Orientierung am Mietspiegel, untere Spanne) Verbot von Eigenbedarfskündigungen Verbot von Aufteilung in Wohnungseigentum bisherige Pilotprojekte: Carl-Wery-Straße, Prinz-Eugen-Kaserne, Messestadt Riem