Zwischen Haftungsangst und Freiheitssicherung. Ausgangslage. Ausmaß Freiheitsentziehender Maßnahmen. restrains in nursing homes

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Transkript:

Zwischen Haftungsangst und Freiheitssicherung Juristische Fragestellung des ReduFix Projektes Ausgangslage Fixierung in deutschen Pflegeheimen - (zu) viel - Unzureichende fachliche Begründung - Legitimation unsicher (Klie/Pfundstein, 005) Haftungsängste der MitarbeiterInnen Sicherheitserwartungen der Angehörigen Kommunikative Asymmetrie: Ärzte, Gerichte, Pflege Ausmaß Freiheitsentziehender Maßnahmen restrains in nursing homes 00 350 393 377 300 39 50 00 57 37 50 66 00 50 0 0 - Uhr 5 63-8 Uhr 8 - Uhr - 6 Uhr Zeitliche Lage 3 6-0 Uhr Maßnahmen im Bett Maßnahmen am Stuhl 0 - Uhr University of Applied Science Freiburg 3

Rechtliche Kategorien von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM)/ bewegungseinschränkenden Maßnahmen (BEM) Verfassungsrecht GG Freiheitseinschränkende Maßnahmen = Jeder Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit (Art. II GG) Zivilrecht BGB Freiheitsbeschränkende Maßnahmen = Eingriff in die Bewegungsfreiheit von geringer Intensität und /oder Dauer Freiheitsentziehende Maßnahmen (Art. 0 GG) = Ausschluss der körperlichen Bewegungsfreiheit unerheblich: Motivation, es reicht aus: potentieller Gebrauch Unterbringungsähnliche Maßnahmen Unterbringung 906 Abs. BGB 906 Abs. BGB Strafrecht StGB Freiheitsberaubung = wenn ein Mensch eingesperrt oder auf andere Weise des Gebrauchs seiner persönlichen (Bewegungs-)Freiheit beraubt wird ( 39 StGB) Liegt nicht vor: Einwilligung Liegt nicht vor: Einwilligung Gerechtfertigt: Notstand Gerechtfertigt: Entscheidung des Betreuers und gericht. Beschluss Rechtliche und fachliche Anliegen kein Widerspruch Rechtliche Vorgaben Verfassungsrechtliche Vorgaben: Freiheit der Person, rechtsstaatlicher Schutz Betreuungsrechtliche Vorgaben: Absenkung von Fixierungsraten durch Legitimationsverfahren Heimrechtliche Vorgaben: Schutz der Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen, Dokumentationspflicht Sozialrechtliche Vorgaben: Qualitätsmaßstab Selbstbestimmung Fachliche Vorgaben Schutz und Förderung der Mobilität State of the Art Stichpunkt 5 Rechtliche Perspektiven Art. II GG Freiheitsrechte Schutz vor Gesundheitsschäden HeimG Fixierungen State of the art SGB V, XI, Haftungsrecht Legitimation Betreuungsrecht 6

ReduFix und rechtliche Hilfestellungen Rechtliche Informationen Handbuch Fachliteratur Film Schulung Präsentation Fallbesprechung Klärung von Rechtsfragen Rechtscoaching 7 Effekte der Angebote Einstellungsänderungen: gefühlte versus berechtigte Haftungsängste Aufsichtspflicht Sorgfaltsmaßstäbe Vorfall ungleich Haftung Recht-Praxis-Transfer: Typische Fallkonstellationen exemplarisch bearbeitet Beschluss und Notwendigkeit der Fixierung Ärztliche Verordnung und Verantwortung des Heimes 8 Effekte II Coaching kaum in Anspruch genommen Routinen und Kommunikationsmuster bleiben stabil 9 3

Legitimation Breites Wissen über Grundzüge des Betreuungsrechts Sozial- versus Rechtsnormen Angehörige Betreuer Einwilligungsfähigkeit und Demenz MMS und informed consent Mit Recht fixiert? Betreuungsrechtliche Verfahren und fachliche Notwendigkeit von Fixierungen 0 Haftungsfragen und die BGH-Entscheidungen Pflicht zur Fixierung? Drittwirkung von Grundrechten im Haftungsrecht Sorgsfaltsmaßstab: state of the art Beweislastumkehr bei unterlassener Prüfung von Alternativen zur Fixierung Schlussfolgerungen Pflege kennt Haftungsmythen Handlungsunsicherheit lässt sich durch integrierte fachlich/ juristische Schulung begegnen Wichtig sind praktische Handlungsalternativen kommunikative Kompetenz gute Kooperation zwischen Berufsgruppen Trotz fachlicher Alternativen nicht immer Entfixierung, wenn Ärzten und Angehörigen nicht zu vermitteln Haftungsängste bleiben auch nach Information Wissenstransfer in Praxis bei Rechtsfragen spezifisch (schwierig)

Empfehlungen Praxisnahe Vermittlung von rechtlichen Informationen an Pflegekräfte, Angehörige und (ehrenamtliche) Betreuer Hausinterne Standards Einübung multiprofessioneller Entscheidungsfindung (BUKO) abgestimmte Aktivitäten von Heimaufsicht, BGW. MDK und Betreuungswesen Leitlinienentwicklung (unter Aufnahme der rechtlichen Vorgaben) 3 5