Workshop Beteiligungs-Know-how Windenergie Freiburg 19.10.2013 Grundlagen des Natur- und Artenschutzes Dipl.-Ing. Anke Uhlig Projektleiterin Erneuerbare Energien uhlig@bhmp.de fon: 07251-98198-111
LANDESPOLITIK Änderung des Landesplanungsgesetzes P L A N U N G S H I E R A R C H I E Regionalplan Vorranggebiete Wind Regionalplan Weißflächen Flächennutzungsplan Genehmigung Der Ausbau der Windkraft ist erklärter politischer Wille der Landesregierung. Bildnachweis: internet, de.ibtimes.com
PLANUNGSEBENEN Regionalplanung Bauleitplanung Genehmigung -> Vorranggebiete für raumbedeutsame Windenergienutzung -> Konzentrationsflächen für WEA -> konkretes WEA-Bauvorhaben KONKRETISIERUNG Welche Unterlagen sind in den jeweiligen Planungsebenen zu erwarten? Welche Untersuchungstiefe ist in den jeweiligen Planungsebenen zu erwarten? Welche Aussageschärfe ist in den jeweiligen Planungsebenen zu erwarten?
NATUR- UND ARTENSCHUTZ I Schutzgebiete / Natura 2000 II III Artenschutz Eingriffsregelung RECHTSGRUNDLAGEN: - BNatSchG - FFH-Richtlinie - Windenergieerlass Baden-Württemberg (WEE) - Schutzgebietsverordnungen
SCHUTZGEBIETE I Windenergieerlass Baden-Württemberg vom 09.05.2013 Hinweise für Regional- u. Bauleitplanung aber behördenverbindlich in Genehmigung Tabuflächen Prüfflächen - nat. Naturmonument - Nationalpark - Naturpark - Naturschutzgebiet - Landschaftsschutzgebiet - Biosphärengebiet Kernzone - Biosphärengebiet Pflegezone - Bann-/Schonwälder - geschützte Waldgebiete - Naturdenkmal - bes. geschütztes Biotop - europ. Vogelschutzgebiete mit windenergieempf. Vogelarten - sonst. FFH-/VSG - Zugkonzentrationskorridore Vögel/Fledermäuse - Rast-/Überwinterungsgebiete intern./nat. Bedeutung
SCHUTZGEBIETE I RP + FNP mit Standortalternativenprüfung und Abwägung als wesentlichem Bestandteil der Begründung - methodisch klare Differenzierung zwischen Tabuflächen und abwägungsrelevanten Sachverhalten (z.b. über den WEE hinausgehende Siedlungsabstände) - keine willkürlichen politischen Entscheidungen - Abwägung muss nachvollziehbar sein In einer Abwägungsentscheidung zurückgestellte Flächen engen u.u. die Prüfkulisse frühzeitig auf konfliktreiche Flächen aus Sicht von Natur- und Artenschutz ein. Genehmigung mit standortbezogener/allgemeiner Vorprüfung UVPG und Überprüfung auf Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und sonst. technischen Vorgaben - keine Alternativenprüfung über das nahe Umfeld der WEA hinaus - UVS nur bei Umweltprüfungspflicht - keine Abwägung, Genehmigung muss bei Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen erteilt werden!
NATURA 2000: FFH und Vogelschutzgebiete I Bildnachweis: internet, lfu.bayern.de Planung und Errichtung von WEA sind Pläne bzw. Projekte i.s. der FFH-Richtlinie Verträglichkeitsprüfung ist durchzuführen ( 34 BNatSchG) Auch für WEA-Planungen außerhalb des Natura 2000-Gebiets, die geeignet sind, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele herbeizuführen.
NATURA 2000: FFH und Vogelschutzgebiete RP + FNP -> keine Festlegung von Lage, Anzahl und Erschließung der WEA I - nur qualitative Beurteilung der bau- und anlagebedingte Auswirkungen von WEA mgl. - betriebsbedingten Auswirkungen von WEA sind i.d.r. maßgeblich -> Vorprüfung der Verträglichkeit Genehmigung -> konkretes Bauvorhaben einschl. Zuwegung, Kranstellplatz und Kabeltrasse - vollumfängliche qualitative und quantitative Beurteilung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen von WEA -> abschließende Verträglichkeitsprüfung mit konkretem Maßnahmenkatalog
ARTENSCHUTZ II für geschützte Arten 44 Abs. 1 BNatSchG: Verbot der Tötung, Verletzung Verbot der erheblichen Störung zu bestimmten Zeiten Verbot der Zerstörung, Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Für FFH-Anh.4-Arten und alle europ. Vogelarten ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen ( 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG, 45 Abs. 7 BNatSchG). Bildnachweis: internet, Arbeitshilfen Artenschutz umwelt.sachsen.de Damit sind die von WEA besonders betroffenen Tiergruppen Fledermäuse und (Groß-)Vögel erfasst. Alle anderen Arten sind Gegenstand der Eingriffsregelung zum Schutzgut Arten.
ARTENSCHUTZ II Abschichtung der artenschutzrechtlichen Prüfung in den Planungsebenen Regionalplanung -> überwiegend schutzgebietsbezogen, i.d.r. nur Datenauswertung -> strategische Umweltprüfung Flächennutzungsplanung -> flächenbezogen, Datenauswertungen ------ bis hin zu -----> faunistischen Erfassungen -> artenschutzrechtliche Fachbeiträge oder vergleichbare gutachterliche Einschätzungen zum Umweltbericht Nachweis, dass Hindernisse für die Umsetzung der Planung grundsätzlich ausräumbar sind! z.b. mit entspr. Standortplanung und Erschließung oder zeitlich befristeten Abschaltungen Bildnachweise: internet, biologischestationlippe.de, rotmilan-lippe.blogspot.com tierzeit.at
ARTENSCHUTZ II Genehmigungsverfahren -> konkret standortbezogen mit faunistischen Erfassungen am WEA-Standort einschließlich Zuwegung, Kranstellplatz; Kabeltrasse und Baubereich -> abschließende sap: einschl. vertraglich / eigentumsrechtlich gesicherten Ausgleichsflächen oder maßnahmen als Grundlage für Auflagen oder Nebenbestimmungen zum Genehmigungsbescheid Bildnachweise: internet, na-hessen.de, luechow-dannenberg.de, wsl.ch
ARTENSCHUTZ - VÖGEL II Abstandsempfehlungen LAG-VSW 2007, z.zt. in Überarbeitung LUWG RLP 2012 Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in RLP - Aktualisierung der Prüfradien - detaillierte Artsteckbriefe Vögel + Fledermäuse LUBW 2013 Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen" - weitgehende Übernahme der LAG-VSW Regelungen - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichteten Prüfung."
ARTENSCHUTZ - VÖGEL II Abstände (Radius) der WKA zum Brutplatz bzw. zum Nahrungshabitat (LAG-VSW 2007) 1.000m 1.000m 3.000m 10.000m Schwarzstorch Baumfalke Rauhfußhühner Fischadler Schwarzmilan Kormoran Seeschwalbe Kranich Wachtelkönig Möwen Wanderfalke Reiher Zwergdommel Rohrdommel Goldregenpfeifer Rohrweihe Rotmilan Sumpfohreule Uhu Wanderfalke Weißstorch Wiesenweihe Kornweihe Seeadler Schreiadler Wanderfalke (Baumbrüter) Baumfalke Schwarzmilan Rohrweihe Rotmilan Wanderfalke Bildnachweise: internet, wikipedia.org - urlaub-im-altmuehltal.de - freewebs.com
ARTENSCHUTZ - VÖGEL II Erfassungsstandards: - kein bundeseinheitlicher Fachkonsens - keine (behörden-) verbindliche Regelung, z.b. im WEE Bildnachweis: internet, isag.de Beispiele: LUBW 2013 Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen AG Fachliche Standards der VSW 2013 Aktionsraumanalyse Rotmilan Untersuchungsrahmen für Windenergie-Planungen in Rheinland-Pfalz
BEISPIEL ROTMILAN - hohe Verantwortung Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Weltbestandes lebt. - negativer Bestandstrend - 193 Schlagopfermeldungen (zentrale Fundkartei bei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg, Stand 23.04.2013, http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.312579.de) sap im Genehmigungsverfahren: Bildnachweis: internet, wikipedia.de Horstschutzzone mit Regelvermutung Tötungsverbot Prüfraum mit Raumnutzungsanalyse gutachterliche Beurteilung der Verbotstatbestände unter Berücksichtigung von Vermeidungs- / CEF-Maßnahmen Gutachterliche Bewertung ist Einzelfallbeurteilung, sollte: - auf belastbarer Methodik beruhen - begründet und nachvollziehbar sein - in lokale Verhältnisse eingebettet sein Bildnachweis: internet, wikipedia.de
ARTENSCHUTZ - FLEDERMÄUSE Relevante Arten hoch fliegende und ziehende Fledermäuse Rauhautfledermaus z.b. Großer und Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus, Zweifarb- und Rauhautfledermaus Großer Abendsegler Bildnachweis: internet wikipedia.de, nvvbdw.ch Vorsorgeabstände zu: Bildnachweis: internet, RTL.de - Fledermauswochenstuben - Männchenquartieren - Winterquartieren - Reproduktionsschwerpunkten in Wäldern - Hauptnahrungsflächen - Flug- und Durchzugskorridoren - Jagdgebieten
ARTENSCHUTZ - FLEDERMÄUSE RP+FNP: i.d.r. ohne umfangreiche Fledermauskartierung Datenauswertung: Artenspektrum, bekannte (Massen-)Quartiere, bedeutsame Lebensräume, Wanderkorridore Einschätzung der Lebensraumeignung ggf. Übersichts-Detektorbegehungen Genehmigung: Detektorbegehungen -> Artenspektrum, Wanderkorridore automatische akustische Dauerüberwachung -> Fledermauszug Kartierung Baumhöhlen -> Quartierpotenzial Netzfänge/Telemetrie -> leise ortende Arten (Bechstein, Langohren) Bildnachweis: www.buero-echolot.de Foto: F. Meier und S. Pawlik Hinweispapier der LUBW zu Erfassungsstandards Fledermäuse ist in Bearbeitung Bildnachweis: internet fledermausschutz.de
EINGRIFFSREGELUNG Errichtung und Betrieb einer WEA sind typischerweise ein Eingriff i.s. der 13, 14 BNatSchG Grundsätze gem. 15 BNatSchG: - Vermeidung, Minimierung - Kompensation als Ausgleich/Ersatz bzw. Ausgleichsabgabe RP und FNP: Eingriffsregelung spielt keine Rolle III Bildnachweis: internet, natur.bayern.de FNP: Teilfortschreibung Landschaftsplan? 9 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG die Landschaftsplanung ist fortzuschreiben insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Genehmigung Bildnachweis: internet, denkstelle.eu -> Prüfung erfolgt innerhalb des BImschG-Verfahrens -> LBP mit Kompensationsermittlung und Maßnahmenkonzept -> Sicherstellung durch Auflagen, Nebenbestimmungen, Sicherheitsleistung
EINGRIFFSREGELUNG III Bundeskompensationsverordnung (BKompVO) -> Beschluss im Bundesrat steht noch aus Vereinheitlichung der Länderregelungen: - Biotopwertverfahren - Landschaftsbild (Ersatzzahlung) bislang: Ersatzzahlung 1-5 % der Baukosten, ca. 20.000 bis 100.000 neu: WEA mit 200 m Gesamthöhe, ca. 20.000 bis 160.000 Wegen Sonderregelungen für Windparks werden insgesamt geringere Ersatzzahlungen erwartet.
BETEILIGUNGSVERFAHREN Regionalplanung gem. ROG Flächennutzungsplanung gem. BauGB: - zweistufige Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit Stellungnahmen der Naturschutzverbände Datenauswertung/ Bestandserhebung Artenschutz Konfliktschwerpunkte Landschaftsbild Genehmigungsverfahren gem. BImschG: < 20 WEA i.d.r. vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung Visualisierung Unterlageneinsicht nach Umweltinformationsgesetz - bei UVP-Pflicht und im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen der Naturschutzverbände
BETEILIGUNGSVERFAHREN knapp und kurz gut strukturiert nach einzelnen Themen sachliche Begründungen konkrete Ziele formulieren z.b. Flächenverkleinerung, Zurückstellen der Fläche i.r. der Abwägung, Untersuchungsumfang konkrete Hinweise und Verdachtsmomente auf Artvorkommen benennen / lokalisieren keine politisch oder emotional motivierten Allgemeinplätze keine pauschalen, unbegründeten Ablehnungen keine faunistischen Erhebungen ins Blaue hinein fordern ohne konkrete Verdachtsmomente
DISKUSSION Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Anke Uhlig Projektleiterin Erneuerbare Energien uhlig@bhmp.de fon: 07251-98198-111