Neufassung des Beispielsformulars Mitteilung an die BaFin gemäß 13d Nr. 6 VAG



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Transkript:

Neufassung des Beispielsformulars Mitteilung an die BaFin gemäß 13d Nr. 6 VAG Nach 13d Nr. 6 VAG sind in der Lebensversicherung neue oder geänderte Grundsätze für die Berechnung der Prämien und Deckungsrückstellungen einschließlich der verwendeten Rechnungsgrundlagen und Formeln unverzüglich bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Unverzüglich bedeutet, dass die Mitteilung spätestens zum Zeitpunkt des erstmaligen Angebots neuer Tarife vorliegen muss. Für diese Mitteilungen hat das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen 1994 ein Beispielformular veröffentlicht (VerBAV 1994 S. 191). Dieses hat sich in der praktischen Prüfung in einigen Punkten als änderungsbedürftig gezeigt. Diese Änderungen sind im beigefügten neugefassten Formular berücksichtigt. 13d VAG enthält in Nr. 10 eine weitere Anzeigepflicht bei der Einführung neuer Tarife (Verwendung von Tarifen, bei denen Prämien oder Leistungen für Männer und Frauen unterschiedlich sind). Aus Sicht der BaFin bestehen keine Bedenken, wenn beide Anzeigen in der gleichen Mitteilung erfolgen. Die im beigefügten Formular enthaltenen Angaben stellen mit Ausnahme der als freiwillig gekennzeichneten Teile den Mindestumfang der Mitteilung dar. Die Anzeige ist nicht formgebunden, die BaFin würde es jedoch begrüßen, wenn sich die Unternehmen bei ihren Mitteilungen künftig auch an den Aufbau halten würden. Wie bisher ist die Mitteilung in doppelter Ausführung einzureichen. Aus dem Anschreiben sollte eindeutig hervorgehen, ob es sich um die Einführung neuer Tarife handelt (Erstmitteilung) oder bestehende Tarife ergänzt werden (Änderungsmitteilung; in diesem Fall wäre auch das Datum der Erstmitteilung nennen). Auf der ersten Seite der Erst- oder Änderungsmeldung ist anzugeben, ab wann der betreffende Tarif für den Neuzugang geöffnet ist. Mitteilung an die BaFin gemäß 13d Nr. 6 VAG (und ggf. gemäß 13d Nr. 10) Reg.-Nr.: Unternehmen: Datum: Für den Neuzugang offen ab (Datum der Erstmitteilung: ) 1 Allgemeines 1.1 Tarifgruppe [ ] Einzeltarif [ ] Kollektivtarif [ ] Haustarif 1.2 Tarifbezeichnung Interne und externe Tarifbezeichnung 1.3 Tarifbeschreibung: Welche Leistung ist versichert? Angabe der Leistungsbeschreibung

Außer bei konventionellen Produkten: Wie sind die Garantien ausgestaltet (z. B. endfällige Beitragserhaltungsgarantie)? In welcher Höhe wird die Garantie gewährt? Wer ist der Garantiegeber (z. B. der Versicherer oder ein Dritter)? Wie wird die Garantie gegenüber dem Versicherungsnehmer dargestellt? 1.4 Vereinbarung von Optionen und Leistungsausschlüssen z. B. Nachversicherungsoptionen, Umwandlungsoptionen, Abrufmöglichkeiten 1.5 Gesundheitsprüfung [ ] mit GP [ ] ohne GP Ggf. zusätzliche Erläuterungen (z. B. vereinfachte Gesundheitsprüfung, Berücksichtigung der erhöhten Selektionswirkung bei (teilweisem) Verzicht auf Gesundheitsprüfung, Leistungsbeschränkungen bei (teilweisem) Verzicht auf Gesundheitsprüfung?) 1.6 Prämienzahlung [ ] durchgehend [ ] abgekürzt [ ] einmalig [ ] variabel 1.7 Überschussbeteiligung (inkl. Beteiligung an den BWR) [ ] ja, für weitere Informationen siehe Ziffer 4 [ ] nein 1.8 Der Versicherer verzichtet ganz oder teilweise auf seine Rechte gemäß 163 VVG: [ ] nein [ ] ja (Beschreibung des Verzichts, ggf. Motivation im Anschreiben darstellen) 1.9 Diese Mitteilung stellt zugleich eine Mitteilung gemäß 13d Nr. 10 VAG dar: [ ] ja, die gemäß 10a Abs. 2a VAG zu veröffentlichenden Daten sind beigefügt / finden sich in [ ] nein, die Mitteilung nach Nr. 10 erfolgt gesondert [ ] nein, Prämien und Leistungen sind für Frauen und Männer nicht unterschiedlich. 2 Rechnungsgrundlagen 2.1 Prämienberechnung Angabe von Rechnungszins, Ausscheideordnung, Kostenstruktur und etwaigen weiteren Rechnungsgrundlagen (Ratenzuschläge, Zuschläge für Optionen, Nachlässe für Leistungsausschlüsse usw.), mit denen die Prämien berechnet werden. Kollektivbeschreibung, falls für die Ausscheideordnung von Bedeutung. Kostensätze zur Ermittlung der versicherten Leistung im Fall der vorzeitigen Beitragsfreistellung:

2.2 Deckungsrückstellung Es werden die Rechnungsgrundlagen gemäß 2.1 benutzt: [ ] ja [ ] nein, es gibt folgende Abweichungen: 3 Garantiewerte (Bei Zusatzversicherungen ist ggf. die Verknüpfung mit der Hauptversicherung einzubeziehen) 3.1 Rückkaufswert Formeln zur Berechnung des Rückkaufswertes (einschl. Angabe zugrunde gelegten (Storno-)Abschläge) 3.2 Prämienfreie Leistung Formeln zur Berechnung des beitragsfreien Leistung (einschl. Angabe zugrunde gelegten (Storno-)Abschläge) 4 Überschussbeteiligung (einschließlich Beteiligung an den Bewertungsreserven) Angabe der Risikoklasse gemäß 6 Abs. 1 der Verordnung über die versicherungsmathematische Bestätigung und den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars (AktuarV) Angabe der Bestandsgruppe gemäß Anlage 1, Abschnitt D der Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BerVersV); diese Angabe ist auch bei nicht überschussberechtigten Tarifen erforderlich. Angabe, inwieweit der Tarif an den Bewertungsreserven beteiligt ist. Welche Grundsätze gelten? Hat das Unternehmen eine gesonderte Mitteilung über die Beteiligung an den Bewertungsreserven vorgelegt, reicht ein Verweis auf diese. 4.1 Zusammensetzung Bezeichnung der Überschussanteile / Bemessungsgrundlage / Wartezeit 4.2 Verwendungsmöglichkeiten Liste der Verwendungsmöglichkeiten, die vereinbart werden können, z. B. Bonus, Todesfallbonus, Erlebensfallbonus, verzinsliche Ansammlung, Prämienverrechnung, Fondsgebundene Gewinnanlage 4.3 Regelungen für den Rückkaufsfall Bewertungsreserven) im Falle des Rückkaufs? 4.4 Regelungen bei Prämienfreistellung Bewertungsreserven) im Falle einer Prämienfreistellung?

4.5 Regelungen für den Leistungsfall Bewertungsreserven) im Falle des Eintritts eines Leistungsfalles? 5 Formeln 5.1 Prämien Angabe von Nettobeiträgen (gezillmert, ungezillmert) und Bruttobeitrag Ggf. Darstellung der Beitragszerlegung (z. B. bei fondsgebundenen Tarifen) 5.2 Deckungsrückstellung (einschl. Verwaltungskostenrückstellung) Angabe der Reserveprämie, der prämienpflichtigen und der prämienfreien Deckungsrückstellung (prospektive Methode) bzw. Fortschreibung der Deckungsrückstellung aufgrund der Beitragszerlegung (retrospektive Methode) Außer bei konventionellen Produkten: Welche Absicherungsverfahren werden verwendet (z. B. konventionelle Deckungsrückstellung, Umschichtungs-, Wertsicherungs- oder Garantiefondskonzepte)? 5.3 Bilanzdeckungsrückstellung Hier genügt ein kurzer Hinweis, wie die Deckungsrückstellung gemäß 5.2 zum Abschlussstichtag berechnet wird (z.b. durch monatsgenaue Interpolation). 5.4 Schlussüberschussanteilsfonds Berechnungsformel für den SÜAF (mit Fonds für Mindest-BWR und Gewinnrenten). Die Berechnungsgrundlagen sind nur insoweit anzugeben, als sie nicht im Jahresabschluss veröffentlicht werden. Die Berechnungsformeln können auch in einer Sammelmitteilung zusammengefasst werden; in diesem Fall genügt hier ein Verweis. 6 Sonstiges 6.1 Tarifbegrenzungen (freiwillig): Mindest- und Höchstversicherungssumme bzw. -rente, Mindest- bzw. Höchstprämienraten, Altersgrenzen usw. 6.2 Bei Kollektivtarifen: objektive Umschreibung der einzelnen Kollektive 7 Berechnungsbeispiele Wenn die Tarifstruktur im Vergleich zum Vorgängertarif unverändert ist, können Beispiele entfallen; in diesem Fall genügt ein Verweis

Anlagen Tabelle der Ausscheidewahrscheinlichkeiten (bei allgemein zugänglichen oder in früheren Mitteilungen enthaltenen Informationen reicht die Fundstelle) Zusammenstellung der Bezeichnungen und Grundformeln Entwicklung der Garantiewerte über die Laufzeit für eine typische Vertragskombination (Höhe der gezillmerten Deckungsrückstellung, der Deckungsrückstellung mit verteilten Abschlusskosten, Rückkaufswert und beitragsfreie Leistung jeweils mit Stornoabzug)