ElektroMobilität NRW: Elektrobusse im Linienverkehr Informationen zu Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) Oliver Braune Bonn 05.10.2016
Ziele der Bundesregierung: Reduktion Endenergieverbrauch & CO2-Emissionen 10% bis 2020 40% bis 2050 Endenergie-verbrauch im Verkehr 40/55/80-95% CO2-Emissionen bis 2020/2030/2050 33.6 Mio. t CO2-Emissionen im Verkehr Quelle: Die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung, 2013 2
Trends beim Erreichen der Klimaziele: Handlungsbedarfe im Verkehrsbereich Handlungsbedarf im Verkehr Quelle: http://www.bmwi.de/bmwi/redaktion/pdf/m-o/monitoringbericht-energie-der-zukunftstellungnahme-zusammenfassung-2014,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf 3
Elektromobilität weltweit: Zahl der Elektroautos weltweit auf 1,3 Millionen gestiegen Weltweiter Bestand Elektrofahrzeuge 2009 bis 2016 Weltweite Neuzulassungen Elektrofahrzeuge 2009 bis 2016 ZSW: Presseinformation 26.Februar 2016 4
Stand Ladeinfrastruktur: Anzahl der öffentlichen Ladepunkte kontinuierlich gewachsen 6.517 öffentlich zugängliche Ladepunkte davon 230 Schnellladepunkte (Quelle: BDEW Erhebung Elektromobilität, Stand. 30.06.2016) 5
Marktanreizpaket Elektromobilität der Bundesregierung: Kabinettsbeschluss 18.05.2016 KAUFPRÄMIE LADEINFRA- STRUKTUR STEUERLICHE FÖRDERUNG ÖFFENTLICHE FLOTTEN Umweltbonus (4.000 für BEVs und FCEVs; 3.000 für PHEVs) Finanzierung zu je 50% durch Bund und OEMs Förderung für Fahrzeuge mit einem maximalen Kaufpreis von 60.000 Gesamtbudget: 1,2 Mrd. maximal bis 2019 Gesamtbudget: 300 Mio. 200 Mio. für Schnellladung 100 Mio. für Normalladung Mindestens 15.000 Ladestationen sollen aufgebaut werden 10.000 normal 5.000 schnell Laden am Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer steuerfrei Verlängerung der Kfz-Steuer- Befreiung für Elektrofahrzeuge von 5 auf 10 Jahre 20 % Elektrofahrzeuge in der bundeseigenen Fahrzeugflotte Gesamte Investitionskosten: 100 Mio. 6
EMoG: Wesentlicher Regelungsinhalt Elektromobilitätsgesetz (In Kraft getreten am 24.09.2015) Definition der zu privilegierenden Fahrzeuge BEV, BZ und PHEV (von außen aufladbare Fahrzeuge) Klassen M1, N1, N2, L3e, L4e, L5e, L7e Kennzeichnung Nummernschild (inländische Kfz) Plakette (ausländische Kfz) 2772 E-Kennzeichen ausgegeben (Stand Dezember 2015) Ermächtigungen an Kommunen Park- und Halteregelungen Befreiung oder Ermäßigung von Parkgebühren Nutzung von Sonderspuren Busspuren, Taxispuren etc. Aufheben von Zufahrtsbeschränkungen Einfahrt in Fußgängerzonen, Wohngebieten etc. 7
Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI vom 09.06.2015: Fördermöglichkeiten für Beschaffung, Konzepte und Forschung Unterstützung kommunaler Elektromobilitätskonzepte einschließlich Fahrzeugbeschaffung und Aufbau von LIS FÖRDER- RICHTLINIE ELEKTRO- MOBILITÄT 2015 Erarbeitung kommunaler Konzepte und Studien Technologieoffene Forschung und Entwicklung zur weiteren Unterstützung des Markthochlaufs 8
2. Aufruf für Projekte der Forschung und Entwicklung im Aufgabenbereich des BMVI (Veröffentlichung: 2.9.16) Schwerpunkte: Öffentlicher Personennahverkehr mit Fokus auf Batteriebussen inklusive Ladetechnologie Güter- und Wirtschaftsverkehr sowie City-Logistik Integration von Erneuerbaren Energien in den Verkehrssektor sowie Vernetzung von Ladeinfrastruktur und Elektrofahrzeuge Schifffahrt sowie Sonderverkehre, z.b. an Flughäfen, Häfen und Logistikzentren Frist zur Skizzeneinreichung: 29. Oktober 2016 9
Förderprogramm Ladeinfrastruktur: zur LIS-Förderung ab 2017 - Laufzeit: 2017-2020 - Förderrichtlinie definiert Rahmen - Konkrete inhaltliche Ausgestaltung durch regelmäßige Calls - Darin Festlegungen möglich zu: Förderhöhe, Standortanforderungen, Ergänzende technische Standards Fördergegenstand Leistungsklasse Zugänglichkeit Normalladung bis 22 kw öffentlich zugänglich Schnellladung ab 22 kw öffentlich zugänglich 10 10
REGIERUNGSPROGRAMM WASSERSTOFF- UND BRENNSTOFFZELLENTECHNOLOGIE: 2016-2026 MAßNAHMEN DES BMVI Regierungsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 2016-2026 (1,4 Mrd. ) Der politische Überbau! Ein gemeinsames Programm von BMVI, BMWi, BMBF und BMUB Koordination des Gesamtprogramms erfolgt über die NOW GmbH Maßnahmen des BMVI im Rahmen NIP II (250 Mio. bis 2019) Programmdokument BMVI Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Mobilität Umsetzung der Maßnahmen des BMVI erfolgt über die NOW GmbH Förderrichtlinien des BMVI im Rahmen NIP II Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation VÖ 29.09.2016 Laufzeit zunächst bis 31.12.2019 Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung VÖ Ende 2016 Laufzeit zunächst bis 31.12.2019 11
Informationen zum Programm Elektromobilität BMVI: Starterset Elektromobilität und Website der NOW GmbH Zielgruppenorientierte Handlungsleitfäden (z.b. Kommune) zum Markthochlauf von Elektromobilität Ergebnisse aus der Begleitforschung der Modellregionen und des NIP Zentrale Fragen und Antworten, Checklisten, interaktive Werkzeuge Integration von NOW Wissensmanagement und Zentralem Datenmonitoring (www.starterset-elektromobilitaet.de) 12
PROGRAMM-Begleitforschung als Wissens-Baustein: Aktuelle Publikationen aus den Themenfeldern 13
Lotsenstelle Elektromobilität: Service der Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes Gebündelte Informationen zur Forschungs- und Innovationsförderung Wegweiser und Beratung Informationen zu geeigneten Förderprogrammen Beantwortung von Anfragen Spezifische Beratungsangebote (Lotsendienst und Lotsenstelle) Kontakt: Christian Stolper 030 20199-522 0800 2623 009 (kostenfrei) beratung@foerderinfo.bund.de www.foerderinfo.bund.de 14
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Oliver Braune Programmleiter Elektromobilität oliver.braune@now-gmbh.de NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Fasanenstraße 5 10623 Berlin www.now-gmbh.de 15