Finanzmanagement. Dr. Horst Kunhenn. Institut für Technische Betriebswirtschaft (ITB)



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Transkript:

Finanzmanagement Dr. Horst Kunhenn Institut für Technische Betriebswirtschaft (ITB) Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre, insb. Finanzierung und Controlling

Inhalte 2) Außenfinanzierung 2.1) Rechtsformbezug 2.2) Beteiligungsfinanzierung 2.3) Kreditfinanzierung 2

2.1) Rechtsformbezug Welche Vor- und Nachteile im Hinblick auf Außenfinan Rechtsformen bieten die Rechtsformen zierungsmöglichkeiten? Einzelunternehmung Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Genossenschaft... ohg GmbH KG AG Stille Gesellschaft KGaA BGB- Gesellschaft 3

2.1) Rechtsformbezug Merkmale von Personengesellschaften Quelle: Perridon / Steiner, 11. Auflage, S. 361 4

2.1) Rechtsformbezug Merkmale von Kapitalsellschaften Quelle: Perridon / Steiner, 11. Auflage, S. 362 5

2.1) Rechtsformbezug Rechtsformen Einzelunternehmung Personengesellschaft Kapitalgesellschaft Genossenschaft... ohg KG Stille Gesellschaft GmbH AG KGaA Unser Fokus: Beteiligungsfinanzierung von Aktiengesellschaften BGB- Gesellschaft 6

2.2) Beteiligungsfinanzierung 7

Der Umsatzplan 2.2) Beteiligungsfinanzierung Aktien Grundlagen: Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier, welches ein Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs an einer Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde verbrieft. Der Aktionär wird Teilhaber am Aktienkapital und damit Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens. Aktionär: ist Teilhaber, nicht Gläubiger Erträge: Dividenden und Wertsteigerungen (aber ohne Garantie, da Risikopapier) 8

Der Umsatzplan 2.2) Beteiligungsfinanzierung Aktien Rechte des Aktionärs: - Vermögensrechte o Anspruch auf Dividende o Bezugsrecht (Schutz vor Vermögensnachteilen bei Kapitalerhöhung) o Anspruch auf Zusatz- oder Berichtigungsaktien (bei höherer Anzahl von Aktien durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) - Verwaltungsrechte o Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung o Auskunftsrecht o Stimmrecht 9

2.2) Beteiligungsfinanzierung 10

2.2) Beteiligungsfinanzierung Stammaktien: verbriefen die gewöhnlichen gesetzlichen und satzungsmäßigen Aktionärsrechte (Recht auf Teilnahme an der HV, Stimmrecht, Recht auf Auskunftserteilung in der HV, Recht auf Dividende, Recht auf Anteil am Liquidationserlös, Bezugsrecht und Recht auf Anfechtung von HV- Beschlüssen) Vorzugsaktien: gewähren Vorrechte gegenüber den Stammaktionären, häufig stimmrechtslos mit Dividendenvorzug im Form einer Vorabdividende, einer Überdividende oder eines kumulativen Dividendenanspruchs, selten auch mit Vorzügen beim Anteil am Liquidationserlös oder mit Mehrstimmrechten 11

2.2) Beteiligungsfinanzierung Inhaberaktien: Übertragung durch Einigung und Übergabe Namensaktien: kraft Gesetzes Orderpapiere Übertragung durch Einigung und Übergabe der indossierten Urkunde Eintragung der Eigentümer im Aktienbuch mit Namen und Wohnort (nur der Aktionär, der im Aktienbuch eingetragen ist, kann die Rechte aus der Aktie gegenüber der Gesellschaft ausüben) vinkulierte Namensaktien: Übertragung nur mit Zustimmung des Vorstands der Gesellschaft Ausgabe, wenn in der Satzung vorgesehen oder wenn gesetzlich vorgesehen, weil die Satzung den Aktionären die Verpflichtung zu Nebenleistungen auferlegt 12

2.2) Beteiligungsfinanzierung Nennwertaktien: lauten auf einen bestimmten Nennbetrag Nennbetrag nur in glatten Euro-Beträgen, seit 1999 mindestens 1 Euro Produkt aus Aktiennennbeträgen und Anzahl umlaufender Aktien entspricht dem Gezeichneten Kapital Notiz in Stückkursen (in Euro) 13

2.2) Beteiligungsfinanzierung nennwertlose Stückaktien: seit 1998 in Deutschland zulässig keine Nennbeträge Notiz in Stückkursen die Zahl der umlaufenden Stückaktien ist in der Satzung anzugeben, so dass sich aus der Gegenüberstellung mit dem nominellen Grundkapital ein fiktiver Nennwert ermitteln lässt der fiktive Nennwert darf auch gebrochene Euro-Beträge ausmachen, nicht aber unter 1 Euro sinken Quotenaktien: in Deutschland nicht zulässig verbriefen einen bestimmten Anteil am Reinvermögen der Gesellschaft 14

2.2) Beteiligungsfinanzierung Entstehung des Aktienkurses im täglichen Börsengeschäft => Ein annähernd vollkommener Markt 15

2.2) Beteiligungsfinanzierung Entstehung des Aktienkurses im täglichen Börsengeschäft Was bestimmt grundsätzlich den Kurs einer Aktie? 16

2.2) Beteiligungsfinanzierung Beteiligungsfinanzierung von Aktiengesellschaften Aktiva Bilanz der N.N. AG Passiva Ausstehende Einlagen auf das A. Eigenkapital Gezeichnete Kapital I. Gezeichnetes Kapital - darunter: eingefordert II. Kapitalrücklage A. Anlagevermögen III. Gewinnrücklagen B. Umlaufvermögen 1. gesetzliche Rücklage... 2. Rücklage für eigene Anteile III. Wertpapiere 3. satzungsmäßige Rücklagen... 4. andere Gewinnrücklagen 2. eigene Anteile IV. Bilanzgewinn/-verlust... B. Rückstellungen... C. Verbindlichkeiten C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Rechnungsabgrenzungsposten 17

2.2) Beteiligungsfinanzierung Kapitalmaßnahmen einer Aktiengesellschaft Kapitalerhöhung Veränderung der Aufteilung des Gezeichneten Kapitals Kapitalherabsetzung 18

2.2) Beteiligungsfinanzierung 19

2.2) Beteiligungsfinanzierung (0) Allgemein Zustimmung von mind. 75 % des in der HV vertretenen Grundkapitals erforderlich bisheriges Grundkapital voll eingezahlt Hauptversammlungsbeschluss und Durchführung der KE sind zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden gesetzliches Bezugsrecht für die Altaktionäre (Ausn.: 186 AktG) zum Schutz der Beteiligungsquote (Stimmrechtsanteil) und gegen Kapitalverwässerung 20

2.2) Beteiligungsfinanzierung (1) Ordentliche Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien gegen Bareinlagen (2) Bedingte Kapitalerhöhung Verwendung zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelanleihen oder Optionsschuldverschreibungen, Ausgabe von Belegschaftsaktien, Vorbereitung eines Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen, Gewährung von Stock Options als Instrument der Management- Entlohnung effektive KE von der Ausübung der Bezugs- und Umtauschrechte abhängig 21

2.2) Beteiligungsfinanzierung (3) Genehmigtes Kapital Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung, innerhalb einer bestimmten Frist (max. 5 Jahre) das Kapital gegen Einlagen in einem bestimmten Umfang (max. 50 % des bestehenden Grundkapitals) zu erhöhen (4) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sog. nominelle KE, nicht zur Beteiligungsfinanzierung zu zählen, durch die Ausgabe von Berichtigungsaktien fließen der AG keine neuen Mittel zu Rücklagen der Gesellschaft werden in Grundkapital umgewandelt, soweit hierdurch Kapitalrücklage und gesetzliche Gewinnrücklage nicht unter 10 % des Grundkapitals sinken Verbriefung des Gegenwerts der umgewandelten Rücklagen in Berichtigungsaktien, die gratis ausgegeben werden; Gesellschaften mit Stückaktien können ihr Grundkapital auch ohne die Ausgabe neuer Aktien erhöhen 22

2.2) Beteiligungsfinanzierung 23

2.2) Beteiligungsfinanzierung Beispiel Gegeben ist die Bilanz der Oke AG vor der Kapitalerhöhung (in Mio. Euro): A Bilanz der OKE AG vor der Kapitalerhöhung Anlagevermögen 750 Grundkapital 300 Umlaufvermögen 700 Kapitalrücklage 100 Gewinnrücklagen 80 Fremdkapital 970 1.450 1.450 Es wird eine ordentliche Kapitalerhöhung durchgeführt: Bezugsverhältnis: 5:1 Nennwert der Aktien: 5,- Emissionskurs der jungen Aktien: 25,- Börsenkurs der alten Aktien: 40,- P Daraus ergeben sich folgende Änderungen für die Bilanz: 24

2.2) Beteiligungsfinanzierung Rechnerischer Mischkurs der Aktien nach der Kapitalerhöhung: 25

2.2) Beteiligungsfinanzierung Rechnerischer Wert des Bezugsrechts der Altaktionäre: mit B = rechnerischer Wert eines Bezugsrechts K a = Kurs der alten Aktien K n = Kurs der neuen Aktien K m = Mischkurs DN = Dividendennachteil der neuen Aktien a = Anzahl der alten Aktien n = Anzahl der neuen Aktien a/n = Bezugsverhältnis 26

3.1) Einlage- und Beteiligungsfinanzierung 27

2.2) Beteiligungsfinanzierung 28

29

2.3) Kreditfinanzierung 30

2.3) Kreditfinanzierung 31

2.3) Kreditfinanzierung Fremdfinanzierung Kreditfinanzierung Im Kreditgeschäft überlässt der Kreditgeber dem Kreditnehmer die Verfügung über finanzielle Mittel im Vertrauen darauf, dass der Kreditnehmer willens und in der Lage ist, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend fristgerecht und in vollem Umfang die ihm obliegenden Zinsund Tilgungszahlungen zu leisten. Bonität oder Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers Werthaltigkeit und Verwertbarkeit der gestellten Sicherheiten 32

2.3) Kreditfinanzierung Möglichkeiten der Kreditfinanzierung Kredite aus dem Waren- u. Leistungsverkehr (Bereitstellung durch Nichtbanken) Kredite von Banken (Geldleihe, Kreditleihe) Kredite am Geld- und Kapitalmarkt Kreditsubstitute Lieferantenkredit Einrichtungskredit Kundenanzahlung Kurzfristige Kredite (v.a.kontokorrentu. Lombardkredit) Avalkredit Langfristige Darlehen Schuldscheindarlehen Gesellschafterdarlehen Anleihen (traditionelle, innovative und Mischformen) Leasing Factoring 33

2.3) Kreditfinanzierung Tilgungsformen Tilgung des Kredits am Ende der Laufzeit Tilgung des Kredits über die Laufzeit (mit und ohne Freijahre)... exkl. Zinsen (Laufende Zinszahlungen)... inkl. Zinsen (Zinskapitalisierung) Tilgung des Kredits in gleichen Raten Tilgung des Kredits über Annuitäten (gleichbleibender Kapitaldienst) 34

2.3) Kreditfinanzierung Tilgungsrechnung a) Ratentilgung Die jährliche Tilgung(-srate) T t bleibt konstant. Beispiel: S = 100.000,- EUR; n = 5 Jahre; p = 10% 35

2.3) Kreditfinanzierung Frage: Identische Angaben, aber nur 95% Auszahlung (5% Disagio)? Antwort: Der Tilgungsplan bleibt unverändert, aber es ergibt sich als Zahlungsreihe: Zur Bestimmung des effektiven Jahreszinses ist folgende Gleichung zu lösen: (mit der Lösung q x = ) 36

2.3) Kreditfinanzierung b) Annuitätentilgung Eine Schuld S soll einschließlich Zinseszins durch periodisch anfallende (nachschüssige) Zahlungen (= Annuität) in n Jahren zurückgezahlt werden. Annuität = Tilgung + Zins A t = T t + Z t wobei t = Zeitpunkt 1, 2,.., n Die jährliche Annuität At bleibt konstant. Berechne Annuität mittels: A n i q = S = S n q 1 Annuitätenfaktor 37

2.3) Kreditfinanzierung Beispiel: S = 10.000,- EUR; n = 5 Jahre; p = 10% 38

2.3) Kreditfinanzierung c) Bestimmung des Effektiven Jahreszinses Mittels einer Näherungsformel (nur bei Raten- und Annuitätentilgung) Prozentualer Abzug Nominalzins + p eff = Mittlere Laufzeit 100 = 100 Prozentualer Abzug Prozentualer Abzug 2 Nominalzins + = Laufzeit + 1 100 100 Prozentualer Abzug Mittlere Laufzeit = Laufzeit + 1 2 39

2.3) Kreditfinanzierung 40

2.3) Kreditfinanzierung 41

2.3) Kreditfinanzierung delt wird 42

2.3) Kreditfinanzierung 43

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2.3) Kreditfinanzierung 51

2.3) Kreditfinanzierung 52

2.3) Kreditfinanzierung 53

2.3) Kreditfinanzierung Anleihekonditionen Höhe der Anleihe (Nominalbetrag) und Währung mehrere Mio. Geldeinheiten Stückelung 100, 500, 1.000, 5.000, 10.000 Verzinsung, - fester Nominalzins Zinszahlungstermine - variabel (FRN) - Konversion bei Zinsänderung - ohne Nominalzins (Zerobond) Ausgabekurs - pari - unter pari (Disagio) - über pari (Agio) Rückzahlung - Nennwert - über Nennwert Laufzeit/Tilgung - Festlaufzeit (endfällig) - Rückzahlung in Raten (Auslosung) - Tilgung durch Rückkauf Kündigungsrechte - des Emittenten - des Gläubigers Sicherheiten - Grundpfandrechte - Negativklausel - Patronatserklärungen, Bürgschaften (etwa der öffentlichen Hand) 54