5 Schritte zur erfolgreichen Klausur. 3. Rechtliche Beurteilung Anspruchsgrundlagen suchen Gedanklich prüfen, dabei Rückgriff auf Sachverhalt

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A) A gegen B auf Lieferung der Truhe gem. 433 I. A könnte gegen B einen Anspruch auf Lieferung der Truhe gem. 433 I BGB haben.

3 Ob 110/11i. gefasst:

Transkript:

Klausurtechnik Herangehen Forste JuS 1992, 234 ÜK 1 5 Schritte zur erfolgreichen Klausur 1. Bearbeitervermerk lesen und verstehen 2. Sachverhalt erarbeiten Zeitstrahl, Skizze anfertigen Sachverhalt verinnerlichen Fundgrube für Probleme der Arbeit 3. Rechtliche Beurteilung Anspruchsgrundlagen suchen Gedanklich prüfen, dabei Rückgriff auf Sachverhalt 4. Aufbau klären und Aufteilen Urteil./. (Hilfs-) Gutachten Nichts doppelt darstellen! 5. Lösung formulieren HEMMER-METHODE zu ÜK 1 Es lassen sich fünf Schritte ausmachen, deren saubere Beachtung beim Schreiben einer Klausur ein für jeden Referendar erfreuliches Ergebnis verspricht. (1) Lesen und Verstehen Sie stets zuerst den Bearbeitervermerk! Verwenden Sie darauf größtmögliche Sorgfalt. Der Bearbeitervermerk grenzt die von Ihnen zu erledigende Arbeit ein. Vermeiden Sie überflüssige Arbeit. Machen Sie sich für jede Klausur Ihre Rolle klar. Sind Sie Richter, müssen Sie objektiv urteilen. Sind Sie Anwalt, können und müssen Sie die Position des eigenen Mandanten so günstig wie möglich darstellen. (2) Anschließend bearbeiten Sie den Sachverhalt! Machen Sie sich dabei stets die Prozesssituation klar! Es empfiehlt sich, einen Zeitplan zu erstellen, der alle wesentlichen Daten enthält. Dies wahrt den Überblick. Sind mehr als zwei Personen am Sachverhalt beteiligt, so ist u. U. das Anfertigen einer Skizze hilfreich. Lesen und verinnerlichen Sie den Sachverhalt genau: Partei- und Personenverwechslungen sowie Sachverhaltsdreher sind nicht zu entschuldigende Fehler. Ihre Arbeit ist für die Praxis in diesen Fällen untauglich, weil Sie als Richter u. U. einen ganz anderen Fall entschieden haben. (3) Erst im Anschluss kann die rechtliche Bearbeitung beginnen. Dabei ist es zunächst erforderlich, dass Sie alle denkbaren Anspruchsgrundlagen heraussuchen, um diese anschließend gutachterlich (gedanklich) zu prüfen. Konsultieren Sie dabei das Gesetz auch im Umfeld einer einschlägigen Norm (Dunstkreistheorie). Definieren Sie sauber (Kommentar, ÜK 7), subsumieren Sie anschließend. (4) Letzter Schritt vor dem Ausformulieren ist, dass Sie das Ergebnis Ihrer gutachterlichen Prüfung danach aufteilen, was in den Entscheidungsentwurf und was ins Gutachten gehört. Oberstes Gebot ist dabei das Vermeiden von Doppeldarstellungen (Zeitverlust!). Klären Sie den Aufbau Ihrer Darstellung. Dieser muss logisch sein. (5) Formulieren Sie jetzt Ihren Entscheidungsentwurf und/oder das Gutachten aus.

Klausurtechnik Teile und Herrsche! ÜK 2 Teile und Herrsche Gutachterliche Prüfung aufteilen! 1. Nach Beteiligten Für jeden Beteiligten erfolgt die rechtliche Prüfung zunächst gesondert. Der Klausurersteller baut mehrere Beteiligte ein, um verschiedene Ergebnisse zu ermöglichen (Notendifferenzierung). 2. Nach Anspruchszielen Prüfen Sie Zulässigkeit und Begründetheit für verschiedene Anspruchsziele gesondert! Verschiedene Anspruchsziele können sich auch hinter einem einheitlichen Klageantrag verbergen Klagegrund entscheidet. HEMMER-METHODE zu ÜK 2 Ein wichtiger Grundsatz auf dem Weg zur erfolgreichen Examensarbeit ist das Prinzip Teile und Herrsche. Examensarbeiten sind umfangreiche und vielschichtige Aufgabenstellungen. Sie lassen sich nur dann erfolgreich bearbeiten, wenn man den komplexen Sachverhalt in kleine und überschaubare Teile zerlegt. So wird verhindert, dass man sich im Dickicht aus Sachverhalt und zahlreichen Rechtsfragen verirrt. Je stärker man einen Fall aufteilt, umso einfacher wird es, die dabei auftretenden (Teil-) Fragen zu lösen. Ein konsequentes Aufteilen verhindert zudem, dass versteckte Probleme übersehen werden. Zunächst ist bei Beteiligung mehrerer Parteien nach diesen zu unterscheiden. Ausfluss des Prinzips Teile und Herrsche ist, dass man für jeden Beteiligten und für jedes Anspruchs-/Klageziel jeweils ein eigenes Prüfungsblatt anlegt. Notieren Sie das (Klage-) Ziel jeweils oben auf dem Blatt. Prüfen Sie dann sowohl Zulässigkeit als auch Begründetheit für jeden Beteiligten und jedes Anspruchsziel getrennt! Nur so stellen Sie sicher, dass Sie keine Besonderheit eines Anspruchsziels übersehen. Bei Klagehäufung ist z.b. denkbar, dass hinsichtlich eines Klageziels eine andere Zuständigkeit gegeben ist, als für den Rest. Bei Beteiligung mehrerer Kläger können (und werden häufig) Unterschiede in der rechtlichen Begutachtung bestehen. Gelangen Sie in Ihrer gutachterlichen (gedanklichen) Prüfung dazu, dass zwischen den einzelnen Anspruchszielen/Beteiligten keine Unterschiede bestehen, können und sollten Sie die Gemeinsamkeiten (regelmäßig die Zulässigkeit) in Ihrer schriftlichen Lösung zusammen darstellen. Um die Gemeinsamkeiten zu erkennen, muss man aber vorher getrennt geprüft haben!

Klausurtechnik Schwerpunktsetzung ZU 9 Rn. 53 ff. ÜK 3 Sachverhalt Der Sachverhalt enthält Hinweise auf die Hauptprobleme der Klausur. Fundstelle: Wiedergabe von Rechtsansichten der Parteien. Der Kommentar liefert Hinweise durch Anmerkungen wie str., zweifelhaft oder fraglich. Schwerpunktsetzung ECHO-Prinzip Urteil/Gutachten Zu den im Sachverhalt erwähnten Rechtsfragen ist unbedingt Stellung zu nehmen. Dagegen kann und muss Unproblematisches kurz gehalten werden oder ganz entfallen. HEMMER-METHODE zu ÜK 3 Eine für das Schreiben einer erfolgreichen Examensklausur grundlegende Fähigkeit ist die zur richtigen Schwerpunktsetzung. Es ist falsch, wenn in einer Klausur am Anfang unproblematische Punkte in epischer Breite dargestellt werden und man aus Zeitgründen am Ende in einen Telegrammstil verfällt, bei dem sich bloße Paragraphenzitate versehen mit (+) oder (-) aneinander reihen. Vielmehr gilt es, die wirklich problematischen Punkte ausführlich darzustellen und Unproblematisches nur kurz oder gar nicht anzusprechen. Für das Herausfiltern der problematischen Punkte gibt es kein Geheimrezept, man muss entsprechende Erfahrungswerte sammeln und ein Gespür dafür entwickeln. Hilfreich ist dabei vielfach der Sachverhalt, aus dem sich regelmäßig entnehmen lässt, welche Punkte der Klausurersteller vertieft behandelt wissen möchte (ECHO-Prinzip). Achten Sie auf Formulierungen im Sachverhalt wie: Der Kläger ist der Ansicht, dass, Die Rechtsauffassung des Beklagten überzeugt nicht., Entgegen der Ansicht des Klägers,! Immer dann, wenn Rechtsansichten der Beteiligten im Sachverhalt geschildert werden, ist dies ein deutlicher Fingerzeig des Klausurerstellers, dass diese Rechtsansichten vertieft behandelt werden sollen. Insgesamt soll die Problemdarstellung in den folgenden drei Schritten erfolgen: a) Problem erkennen, s.o. b) Darstellen des Problems und der vertretenen Ansichten Häufig gibt es in der Juristerei drei Ansichten: subjektiv, objektiv, vermittelnd; formell, materiell, vermittelnd; rechts, links, Mitte usw. c) Lösen des Problems mit eigener Begründung Die Angabe einer Kommentarstelle oder der Hinweis auf die st. Rspr. genügt nicht. Die st. Rspr. ist allerdings Leitbild, von dem nicht ohne triftigen Grund abgewichen werden sollte.

Klausurtechnik Arbeit am Sachverhalt ZU 1 Rn. 3 ff. ÜK 4 Schritte der Sachverhaltsanalyse Bearbeitervermerk lesen Erstes Durchlesen: Überblick verschaffen, sich in den Fall hineinfühlen. Eigene Gedanken auf dem Sachverhalt anmerken! Zweites Durchlesen: Mit Tiefgang, unter rechtlichem Blickwinkel, Ziel: Sachverhalt voll erfassen und ordnen. Synopse fertigen, ÜK 5 Rechtliche Prüfung Drittes Durchlesen: Prüfen, ob nichts übersehen wurde. Kontrolle der eigenen Randbemerkungen. HEMMER-METHODE zu ÜK 4 Nachdem Sie den Bearbeitervermerk gelesen haben und sich die Grenzen Ihres Auftrags sowie Ihre Rolle klargemacht haben, lesen Sie den Sachverhalt einmal komplett durch. Einfälle vermerken Sie kurz (!) auf dem Aufgabentext, damit Ihnen nichts verloren geht. Fühlen Sie sich beim ersten Durchlesen in den Sachverhalt unter Berücksichtigung Ihrer Rolle (Anwalt oder Richter) hinein. Halten Sie sich jedoch nicht mit Rechtsfragen auf. So kann eine Ihnen auf Seite 3 des Sachverhalts unklare Frage u. U. nach Lektüre von Seite 11 des Sachverhalts klarer oder gar überflüssig erscheinen. Ohne eine überblicksartige Kenntnis des gesamten Sachverhalts sind rechtliche Überlegungen bloße Zeitverschwendung. Lesen Sie den Sachverhalt anschließend noch mal, jedoch tiefgehender und bereits unter rechtlichem Blickwinkel ( ÜK 3). Soweit notwendig, erstellen Sie sich als Hilfsmittel eine Skizze der Beteiligten oder einen Zeitstrahl (Ablaufplan), um das Geschehen zeitlich zu ordnen. Arbeiten Sie Streitiges und Unstreitiges heraus und ordnen es den maßgeblichen rechtlichen Regeln zu. Je nach Sachverhalt kann es hierzu erforderlich sein, den Sachverhalt mehrfach durchzuarbeiten, ehe er voll erfasst wird. Üben Sie sich! Haben Sie den Sachverhalt derart geordnet und vollständig rechtlich gewürdigt, empfiehlt es sich, dass Sie ihn noch ein drittes Mal zur Kontrolle lesen. Dabei muss Ihnen der Sachverhalt bereits völlig klar sein; dieser Lesedurchgang dient allein der Überprüfung auf mögliche Missverständnisse hinsichtlich des Sachverhalts und der Vermeidung von Auslassungen. Prüfen Sie sich selbst, ob Sie alle relevanten Randbemerkungen des ersten Lesedurchgangs verarbeitet und nichts übersehen haben.

Klausurtechnik Synopse Knöringer 28 ÜK 5 AGL: 433 II BGB Kläger Beklagter 1. Anspruch entstanden Antrag Annahme 2. Anspruch weggefallen: z.b. nach 123, 142 BGB Kl. sagte, er wolle für fünf verkaufen Bekl. sagte ja, Beweis Zeuge Z Unstr. Bestr. 143 BGB Unstr. Anfechtung erklärt 123 BGB Bestr. Arglistige Täuschung über Unfallfreiheit, Beweis Zeuge Y 144 BGB Geschäft bestätigt durch Teilzahlung in Kenntnis der Anfechtbarkeit Keine Kenntnis der Anfechtbarkeit bei Anzahlung 3. Anspruch durchsetzbar Verjährung HEMMER-METHODE zu ÜK 5 Der wesentliche Unterschied zwischen Erstem und Zweitem Examen besteht darin, dass man im Ersten Examen einen vorgegebenen, unstreitigen Sachverhalt bearbeitet, im Zweiten Examen jedoch regelmäßig mit einem streitigen Sachverhalt befasst ist. Im Zweiten Examen ist es daher notwendig, dass zunächst derjenige Sachverhalt ermittelt wird, der einer rechtlichen Prüfung zugeführt wird. Ein Großteil der in einer Examensklausur zu erbringenden Arbeit besteht deshalb darin, den auf mehrere Aktenteile verteilten Sachverhalt zu filtern, das Streitige vom Unstreitigen zu trennen und die einzelnen Sachverhaltsteile in eine rechtliche Ordnung zu bringen. Hilfsmittel dazu ist das Erstellen einer Synopse (Gegenüberstellung) des jeweiligen Parteivortrags. Dabei hilft es relativ wenig, wenn man nur ungeordnet in zwei Spalten die unstreitigen und streitigen Punkte gegenüberstellt. Dabei würde man stets auch nicht entscheidungserheblichen aber bestrittenen Parteivortrag gegenüberstellen. Dies wäre falsch. Als Richter hat man sich nur mit dem entscheidungserheblichen Parteivortrag zu befassen. Aus diesem Grund muss der Vortrag rechtlichen Normen zugeordnet werden, damit klar wird, wofür er von Relevanz sein kann. Entsprechend der umseitig dargestellten Synopse ist der komplette Sachvortrag in drei Spalten aufzuteilen. Sowohl der Klägervortrag als auch der Beklagtenvortrag wird rechtlichen Regeln zugeordnet. Erforderlich ist hierzu, dass ständig zwischen rechtlicher Prüfung und Sachverhalt hin und her gewandert wird. Nach einer ersten Lektüre des Sachverhalts sollten Sie die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen sammeln (Reihenfolge: vertraglich, quasivertraglich, gesetzlich [EBV, Delikt, Bereicherungsrecht]) und diese in ihre Tatbestandsmerkmale zerlegen. Anschließend ist der komplette Sachverhalt den einzelnen Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen. Wenden Sie diese Methode ab der ersten (Übungs-) Klausur an, auch wenn dies bei einfachen Fällen nicht zwingend notwendig ist. Die dadurch erworbene Routine wird im Examen belohnt!