Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen von Einwendungen i. S. ZPO. Vorbringen abweichender Rechtsansichten
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- Gerburg Burgstaller
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1 7. Teil Begründetheit der Klage Verhalten des Beklagten Der streitigen Verhandlung ausweichen - Nicht erscheinen/verhandeln, 331, Anerkenntnis, 307 Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen von Einwendungen i. S. ZPO - Bestreiten - Einreden i. S. ZPO Einwendungen i.s. BGB Einreden i. S. BGB Vorbringen abweichender Rechtsansichten Folie 49
2 Bestreiten Einfaches Bestreiten So war es nicht. Substanziiertes Bestreiten Es war nicht so, sondern so... Bestreiten mit Nichtwissen 138 Abs. 4 Qualifiziertes Bestreiten Ja, das stimmt, aber... Folie 50
3 Vorbehaltsurteil nach Aufrechnung, 302 Klage über Hauptforderung ist - entscheidungsreif und - begründet Gegenforderung ist nicht entscheidungsreif Forderungen sind nicht konnex Folie 51
4 Widerklage (Zuständigkeit, 33) Rechtshängigkeit einer Klage Eigener Streitgegenstand Zusammenhang der Streitgegenstände Identität der Parteien Folie 52
5 Reaktionen des Klägers Resignieren - Anspruchsverzicht, Klagerücknahme, Erledigungserklärung, 91a - Nicht erscheinen/verhandeln, 330, 333 Kämpfen - Beklagtenvortrag bestreiten - Auf eigenen Vortrag bestehen Folie 53
6 Beweisbedürftigkeit Behauptung über Tatsachen ist beweisbedürftig, wenn (Grundsatz) Tatsache erheblich und Tatsache vom Gegner bestritten ist, es sei denn (Ausnahmen) Tatsache ist offenkundig ( 291), Tatsache ist gerichtsbekannt ( 291) oder Tatsache wird unwiderleglich vermutet ( 292). Folie 54
7 Beweisarten (<> Glaubhaftmachung, 294) Strengbeweis <> Freibeweis Hauptbeweis <> Gegenbeweis <> Beweis des Gegenteils Direkter Beweis <> indirekter Beweis Folie 55
8 Beweismittel Augenschein, 371 ff. Zeugen, 373 ff. Sachverständige, 402 ff. Urkunden, 415 ff. Parteivernehmung, 445 ff. Folie 56
9 Beweislast Anwendungsbereich - Non liquet ( es ist nicht klar ), d. h. Sachverhalt lässt sich nicht mehr aufklären. Verteilung - Grundsatz: Jeder muss die ihm günstigen Tatbestandsmerkmale beweisen. Gläubiger: Anspruchsbegründende Tatsachen Schuldner: Einwendungen ( 362 BGB) - Besonderheit: Beweislastregelungen Gesetzliche Umkehr der Beweislast ( 363 BGB) Gesetzliche Vermutung ( 476, 1006 BGB) Einschränkungen im Tatbestand ( 280 I 2, 287 I 2, 831 I 2, 832 I 2, BGB) Beweisvereitelung ( 371 III, 427, 444 ZPO analog) Rechtsnatur - Frage des materiellen Rechts, nicht des Prozessrechts Folie 57
10 Lasten Darlegungslast: Sachvortragsobliegenheit Beweisführungslast: Beweisangebotsobliegenheit Beweislast: Risiko der Nichtfeststellbarkeit Folie 58
11 Beweisverfahren I Beweisführung durch die Parteien - Behauptung - Beweisantritt, 373 (aber 142 ff., 448) Beweiserhebung durch das Gericht - Beweisbeschluss, 278 II, 358 ff. - Beweisaufnahme, Beweiswürdigung, 286, 287 Folie 59
12 Beweisverfahren II (Arten) Augenschein Zeuge - Unmittelbare Wahrnehmung durch das Gericht - Gehilfe der Partei (nicht auswechselbar) sagt aus über eigene Wahrnehmung - Pflicht zu erscheinen ( 380), auszusagen ( 390) und Eid zu leisten ( 391). Sachverständiger - Gehilfe des Richters (auswechselbar) sagt über Erfahrungssätze aus Urkundenbeweis - Vorlage, 420 ff. - Echtheit, 437 ff. - Beweiskraft von Öffentlichen Urkunden: materielle Beweiskraft, 415, 417 ff. Private Urkunden: formelle Beweiskraft, 416 Folie 60
14. Teil: Beweis. A. Grundbegriffe. B. Die einzelnen Beweismittel. I. Beweis II. Beweisantritt III. Beweiserheblichkeit. Folie 101
14. Teil: Beweis A. Grundbegriffe I. Beweis II. Beweisantritt III. Beweiserheblichkeit B. Die einzelnen Beweismittel Folie 101 Beweisarten ( Glaubhaftmachung, 294) Strengbeweis Freibeweis Direkter
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