Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen von Einwendungen i. S. ZPO. Vorbringen abweichender Rechtsansichten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen von Einwendungen i. S. ZPO. Vorbringen abweichender Rechtsansichten"

Transkript

1 7. Teil Begründetheit der Klage Verhalten des Beklagten Der streitigen Verhandlung ausweichen - Nicht erscheinen/verhandeln, 331, Anerkenntnis, 307 Hinarbeiten auf Abweisung als unzulässig Vorbringen von Einwendungen i. S. ZPO - Bestreiten - Einreden i. S. ZPO Einwendungen i.s. BGB Einreden i. S. BGB Vorbringen abweichender Rechtsansichten Folie 49

2 Bestreiten Einfaches Bestreiten So war es nicht. Substanziiertes Bestreiten Es war nicht so, sondern so... Bestreiten mit Nichtwissen 138 Abs. 4 Qualifiziertes Bestreiten Ja, das stimmt, aber... Folie 50

3 Vorbehaltsurteil nach Aufrechnung, 302 Klage über Hauptforderung ist - entscheidungsreif und - begründet Gegenforderung ist nicht entscheidungsreif Forderungen sind nicht konnex Folie 51

4 Widerklage (Zuständigkeit, 33) Rechtshängigkeit einer Klage Eigener Streitgegenstand Zusammenhang der Streitgegenstände Identität der Parteien Folie 52

5 Reaktionen des Klägers Resignieren - Anspruchsverzicht, Klagerücknahme, Erledigungserklärung, 91a - Nicht erscheinen/verhandeln, 330, 333 Kämpfen - Beklagtenvortrag bestreiten - Auf eigenen Vortrag bestehen Folie 53

6 Beweisbedürftigkeit Behauptung über Tatsachen ist beweisbedürftig, wenn (Grundsatz) Tatsache erheblich und Tatsache vom Gegner bestritten ist, es sei denn (Ausnahmen) Tatsache ist offenkundig ( 291), Tatsache ist gerichtsbekannt ( 291) oder Tatsache wird unwiderleglich vermutet ( 292). Folie 54

7 Beweisarten (<> Glaubhaftmachung, 294) Strengbeweis <> Freibeweis Hauptbeweis <> Gegenbeweis <> Beweis des Gegenteils Direkter Beweis <> indirekter Beweis Folie 55

8 Beweismittel Augenschein, 371 ff. Zeugen, 373 ff. Sachverständige, 402 ff. Urkunden, 415 ff. Parteivernehmung, 445 ff. Folie 56

9 Beweislast Anwendungsbereich - Non liquet ( es ist nicht klar ), d. h. Sachverhalt lässt sich nicht mehr aufklären. Verteilung - Grundsatz: Jeder muss die ihm günstigen Tatbestandsmerkmale beweisen. Gläubiger: Anspruchsbegründende Tatsachen Schuldner: Einwendungen ( 362 BGB) - Besonderheit: Beweislastregelungen Gesetzliche Umkehr der Beweislast ( 363 BGB) Gesetzliche Vermutung ( 476, 1006 BGB) Einschränkungen im Tatbestand ( 280 I 2, 287 I 2, 831 I 2, 832 I 2, BGB) Beweisvereitelung ( 371 III, 427, 444 ZPO analog) Rechtsnatur - Frage des materiellen Rechts, nicht des Prozessrechts Folie 57

10 Lasten Darlegungslast: Sachvortragsobliegenheit Beweisführungslast: Beweisangebotsobliegenheit Beweislast: Risiko der Nichtfeststellbarkeit Folie 58

11 Beweisverfahren I Beweisführung durch die Parteien - Behauptung - Beweisantritt, 373 (aber 142 ff., 448) Beweiserhebung durch das Gericht - Beweisbeschluss, 278 II, 358 ff. - Beweisaufnahme, Beweiswürdigung, 286, 287 Folie 59

12 Beweisverfahren II (Arten) Augenschein Zeuge - Unmittelbare Wahrnehmung durch das Gericht - Gehilfe der Partei (nicht auswechselbar) sagt aus über eigene Wahrnehmung - Pflicht zu erscheinen ( 380), auszusagen ( 390) und Eid zu leisten ( 391). Sachverständiger - Gehilfe des Richters (auswechselbar) sagt über Erfahrungssätze aus Urkundenbeweis - Vorlage, 420 ff. - Echtheit, 437 ff. - Beweiskraft von Öffentlichen Urkunden: materielle Beweiskraft, 415, 417 ff. Private Urkunden: formelle Beweiskraft, 416 Folie 60

14. Teil: Beweis. A. Grundbegriffe. B. Die einzelnen Beweismittel. I. Beweis II. Beweisantritt III. Beweiserheblichkeit. Folie 101

14. Teil: Beweis. A. Grundbegriffe. B. Die einzelnen Beweismittel. I. Beweis II. Beweisantritt III. Beweiserheblichkeit. Folie 101 14. Teil: Beweis A. Grundbegriffe I. Beweis II. Beweisantritt III. Beweiserheblichkeit B. Die einzelnen Beweismittel Folie 101 Beweisarten ( Glaubhaftmachung, 294) Strengbeweis Freibeweis Direkter

Mehr

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 4 S. 1. Das Dispositionsprinzip

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 4 S. 1. Das Dispositionsprinzip Verfahrensgrundsätze im Verfahrensrecht Dispositionsprinzip Verhandlungs-/ Beibringungsgrundsatz Amtsverfahren/ Offizialmaxime Untersuchungs-/ Amtsermittlungs-/ Inquisitionsgrundsatz 3 Das Dispositionsprinzip

Mehr

Sachverhalt: Übungsfall 2

Sachverhalt: Übungsfall 2 Sachverhalt: Übungsfall 2 Verbraucher K kaufte von Händler V einen Mercedes. Auto hat Defekt am Katalysator, der auf Aufsetzen des Fahrzeugs beruht. Wann Fahrzeug aufgesetzt hat, lässt sich nicht klären.

Mehr

Beweisbedürftig sind nur die

Beweisbedürftig sind nur die Teil 5: Grundlagen des Beweisrechts - Teil 5 - Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Beweisbedürftig sind nur die streitigen (also nicht: unstreitige, zugestandene, allgemeinkundige) entscheidungserheblichen Tatsachen

Mehr

Sachverhalt: Übungsfall 2

Sachverhalt: Übungsfall 2 Sachverhalt: Übungsfall 2 Verbraucher K kaufte von Händler V einen Mercedes. Auto hat Defekt am Katalysator, der auf Aufsetzen des Fahrzeugs beruht. Wann Fahrzeug aufgesetzt hat, lässt sich nicht klären.

Mehr

Beweisbedürftig sind nur die

Beweisbedürftig sind nur die Teil 1.4: Grundlagen des Beweisrechts - Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Teil 1.4: Grundlagen des Beweisrechts Beweisbedürftig sind nur die streitigen (also nicht: unstreitige, zugestandene, allgemeinkundige)

Mehr

Aufbau- und Vertiefung Fall 1 I

Aufbau- und Vertiefung Fall 1 I Aufbau- und Vertiefung Fall 1 I 1. Nach welcher Norm geht das Eigentum am Fahrzeugbrief bei der Veräußerung eines Kfz über? 952 BGB entsprechend. 2. Nur welche Merkmale einer Sache können zu ihren verkehrswesentlichen

Mehr

Verfahrensmaximen. Prozessgrundsätze. Das Thema heute... Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht. Das Gericht als informationsverarbeitendes System

Verfahrensmaximen. Prozessgrundsätze. Das Thema heute... Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht. Das Gericht als informationsverarbeitendes System Das Thema heute... sverfassungs- und Verfahrensrecht Dr. Helmut Rüßmann Universitätsprofessor Richter am Saarländischen Oberlandesgericht a.d. Verfahrensmaximen Prozessgrundsätze Das als informationsverarbeitendes

Mehr

Zivilprozessrecht I - Erkenntnisverfahren

Zivilprozessrecht I - Erkenntnisverfahren Prof. Dr. Reinhard Bork Vorlesung Zivilprozessrecht I - Erkenntnisverfahren Sommersemester 2014 http://www.jura.uni-hamburg.de/personen/bork/ Letzte Bearbeitung: 21.03.2014 II Gliederung 1. Teil: Einführung

Mehr

Kostenrechtliche Fragen im selbständigen Beweisverfahren

Kostenrechtliche Fragen im selbständigen Beweisverfahren Thorsten Seeber Kostenrechtliche Fragen im selbständigen Beweisverfahren Nomos Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einleitung 15 A. Bedeutung des selbständigen Beweis Verfahrens 15 B. Kostenrechtliche Streitfragen

Mehr

2. Tatsachenstoff erfassen

2. Tatsachenstoff erfassen Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Allgemeiner Teil 2. Tatsachenstoff erfassen 2.1 Tatsachen - Rechtsansichten 2.2 Auslegung des Tatsachenstoffs 2.3 Quellen des Tatsachenstoffs 2.4 Beschränkungen des

Mehr

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO Überblick, SoSe /19./26. Mai 2011 S. 1. Rechtsschutzinteresse/-bedürfnis

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO Überblick, SoSe /19./26. Mai 2011 S. 1. Rechtsschutzinteresse/-bedürfnis Rechtsschutzinteresse/-bedürfnis Bei Leistungs- und Gestaltungsklagen idr gegeben, außer: Kläger kann auf einfacherem, schnellerem oder billigerem Weg zu seinem Ziel (Titel) gelangen Gefahr des Missbrauchs

Mehr

Informationen zum Zivilprozeßrecht. Informationen zum Zivilprozessrecht. Rechtsanwältin Dr. Schröder

Informationen zum Zivilprozeßrecht. Informationen zum Zivilprozessrecht. Rechtsanwältin Dr. Schröder Informationen zum Zivilprozessrecht 1 I. Allgemeines Das Zivilprozessverfahren dient der Findung des rechts; dem Staat, de, das Gewaltmonopol obliegt, ist verpflichtet, dem Bürger die Möglichkeit der gerichtlichen

Mehr

Examensvorbereitung Zivilverfahrensrecht. Dozentenkurs im Juli 2011 Prof. Dr. Burkhard Hess Abschnitt 4

Examensvorbereitung Zivilverfahrensrecht. Dozentenkurs im Juli 2011 Prof. Dr. Burkhard Hess Abschnitt 4 Examensvorbereitung Zivilverfahrensrecht Dozentenkurs im Juli 2011 Prof. Dr. Burkhard Hess Abschnitt 4 4. Abschnitt: Tatsachenvortrag und Beweis I. Ausgangspunkt Beweiserheblichkeit und Beweisbedürftigkeit

Mehr

Mahnverfahren nach ZPO ( 244ff) Mahnverfahren nach ZPO. Mahnverfahren nach der ZPO

Mahnverfahren nach ZPO ( 244ff) Mahnverfahren nach ZPO. Mahnverfahren nach der ZPO Mahnverfahren nach ZPO ( 244ff) Zwingend vorgesehen Form des Verfahrenseinstiegs Praktische Bedeutung 2011: über 80 % der Zivilsachen vor BG im Mahnverfahren Einspruchsquote 9,26% Anwendbarkeit Klage ausschließlich

Mehr

Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Wiederholungsfragen Nennen Sie (einige) Sachurteilsvoraussetzungen! Wann spricht man davon, dass eine Klage schlüssig ist? Erläutern Sie die Bedeutung des Bestreitens von Behauptungen des Prozessgegners!

Mehr

Vorlesung Zivilverfahrensrecht I. Zivilprozess

Vorlesung Zivilverfahrensrecht I. Zivilprozess Vorlesung Zivilverfahrensrecht I O. Univ.-Prof. DDr. h.c. Walter H. Rechberger Zivilprozess Stand: WS 2013/14 1 Mahnverfahren I obligatorisch ( 244 Abs 1 ZPO: hat ) bei Geldbetrag bis 75.000 Voraussetzungen

Mehr

GRUNDKURS ZPO. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak. 9., neubearbeitete Auflage. von. Professor an der Universität Passau

GRUNDKURS ZPO. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak. 9., neubearbeitete Auflage. von. Professor an der Universität Passau GRUNDKURS ZPO Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im Zivilprqzessrecht (Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung) mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit

Mehr

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 8. Vorlesungstag Montag, den 30.11.2009 II. Das Erkenntnisverfahren Weitere zivilprozessuale Spielarten Versäumnisverfahren,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI 1. Einführung... 1 I. Begriff und Funktion des Zivilprozesses... 1 1. Begriff... 1 2. Justizmonopol des Staates/Justizgewährungspflicht

Mehr

Wichtigkeit des Beweiswerterhaltes elektronischer Daten

Wichtigkeit des Beweiswerterhaltes elektronischer Daten Wichtigkeit des Beweiswerterhaltes elektronischer Daten 1. E-Government-Konferenz Mecklenburg-Vorpommern, 8.9.2015, Schwerin Paul C. Johannes, LL.M. Grundsätze der Beweisführung Beweis ist die Überzeugung

Mehr

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA)

Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (DZA) Vorlesung im Wintersemester 2009 / 2010 7. Vorlesungstag Montag, den 23.11.2008 HALBZEIT Die Verteidigungsmöglichkeiten des Beklagten Prozessaufrechnung

Mehr

Gutachten und Urteil

Gutachten und Urteil Gutachten und Urteil Eine Anleitung für die zivilrechtlichen Ausbildungs- und Prüfungsarbeiten mit Beispielen begründet von Prof. Dr. Hans Berg t Oberlahdesgerichtsrat a. D. fortgeführt von Dr. Walter

Mehr

GRUNDKURS ZPO. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak Professor an der Universität Passau

GRUNDKURS ZPO. Dr. iur. Hans-Joachim Musielak Professor an der Universität Passau GRUNDKURS ZPO Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung) mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit

Mehr

s im Zivilprozess

s im Zivilprozess E-Mails im Zivilprozess Schriftlich, textlich oder urkundlich? RA Stefan Sander, LL.M., B.Sc. LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte, Köln www.dsri.de Überblick Fallgestaltung und Fragestellung Der Urkundenprozess

Mehr

Zivilprozessrecht. Vorlesung ZPO Wintersemester 2017/2018 Robin Matzke

Zivilprozessrecht. Vorlesung ZPO Wintersemester 2017/2018 Robin Matzke Zivilprozessrecht 13 A. V. Entscheidungen Richterliche Entscheidungsformen s. 160 III Nr. 6 ZPO Verfügungen Beschlüsse Urteile idr prozessleitende Anordnungen vom Vorsitzenden, dem beauftragten oder ersuchten

Mehr

Jur. Forum Dr. Jacoby Zivilprozessrecht Assessorexamen S. 1

Jur. Forum Dr. Jacoby Zivilprozessrecht Assessorexamen S. 1 Zivilprozessrecht Assessorexamen S. 1 I. Sachurteilsvoraussetzungen 1. Ordnungsgemäße Klagerhebung 2. Sachentscheidungsvoraussetzungen, die das Gericht betreffen 3. Sachentscheidungsvoraussetzungen, die

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XIX XXI 1. Kapitel. Allgemeines 1 1. Organisation des Zivilverfahrens an Ihrem Gericht 1 I. Geschäftsverteilungsplan 1 1. Geschäftsverteilungsplan des

Mehr

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. Allgemeiner Teil. 4. Beweis erheben. Beweisstation. 4.1 entscheidungserhebl. Frage = Beweisfrage

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. Allgemeiner Teil. 4. Beweis erheben. Beweisstation. 4.1 entscheidungserhebl. Frage = Beweisfrage Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Allgemeiner Teil 4. Beweis erheben Beweisstation 4.1 entscheidungserhebl. Frage = Beweisfrage 1. auf Tatsachen gerichtet - Schnipselprinzip 2. Beweislast: Satzbaulehre

Mehr

Cybercrime. eidas Summit. von Beweisen und Vermutungen. Dr. Viola Bensinger GREENBERG TRAURIG GERMANY, LLP RECHTSANWÄLTE

Cybercrime. eidas Summit. von Beweisen und Vermutungen. Dr. Viola Bensinger GREENBERG TRAURIG GERMANY, LLP RECHTSANWÄLTE eidas Summit Cybercrime und im Rechtliche Anforderungen an Anwender elektronischenhackerangriffe Geschäftsverkehr von Beweisen und Vermutungen Berlin, 8. November 2016 Dr. Viola Bensinger GREENBERG TRAURIG

Mehr

GRUNDKURS ZPO. von Dr. iur. Hans-Joachim Musielak Professor an der Universität Passau. 8., neu bearbeitete Auflage

GRUNDKURS ZPO. von Dr. iur. Hans-Joachim Musielak Professor an der Universität Passau. 8., neu bearbeitete Auflage GRUNDKURS ZPO Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung) mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle sowie mit

Mehr

Die Einholung amtlicher Auskünfte im Zivilprozeß

Die Einholung amtlicher Auskünfte im Zivilprozeß Die Einholung amtlicher Auskünfte im Zivilprozeß Ulrike Hohlfeld Hartung-Gorre Verlag Konstanz INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung 1 2. Geschichtliche Entwicklung 3 2.1 Gesetzliche Entwicklung 3 2.2 Entwicklung

Mehr

Zivilprozessrecht. Dr. Wolfgang Grunsky. 13., überarbeitete Auflage. von. em. Professor an der Universität Bielefeld, Rechtsanwalt Richter am OLG a.d.

Zivilprozessrecht. Dr. Wolfgang Grunsky. 13., überarbeitete Auflage. von. em. Professor an der Universität Bielefeld, Rechtsanwalt Richter am OLG a.d. Zivilprozessrecht von Dr. Wolfgang Grunsky em. Professor an der Universität Bielefeld, Rechtsanwalt Richter am OLG a.d. 13., überarbeitete Auflage Carl Heymanns Verlag 2008 Vorwort V Verzeichnis der im

Mehr

Klage, Gutachten und Urteil

Klage, Gutachten und Urteil Klage, Gutachten und Urteil Eine Anleitung für die zivilrechtlichen Ausbildungs- und Prüfungsarbeiten mit Beispielen Von Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident

Mehr

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 5. schnellerer Titel

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 5. schnellerer Titel Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Besonderer Teil 5. schnellerer Titel 5.0 Überblick 5.1 Teilurteil 301 5.2 Vorbehaltsurteil 5.2.1 ivm Aufrechnung 302 5.2.2 Urkundenprozess 592 ff. 5.3 Arrest / einstweilige

Mehr

Examensprobleme zur Aufrechnung in der Urteilsklausur

Examensprobleme zur Aufrechnung in der Urteilsklausur Examensprobleme zur Aufrechnung in der Urteilsklausur Probleme der Aufrechnung werden in Examensklausuren überproportional oft gestellt. Der Beitrag fasst die wichtigsten Klausuraspekte für die Zivilgerichtsklausur

Mehr

Zivilprozessrecht I. Gliederung

Zivilprozessrecht I. Gliederung Professor Dr. Peter A. Windel Oktober 16 Zivilprozessrecht I Gliederung I. Teil: Einleitung 1. Kapitel: Warum Zivilrechtspflege, warum Zivilprozessrecht? I. Landfrieden, Gewaltmonopol und Justizgewähr

Mehr

Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Zivilprozessrecht I, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. 18 IV. Der Beweis durch Urkunden, 415-444 Zivilrechtlicher Urkundenbegriff: Schriftliche Verkörperung eines menschlichen Gedankens 1. Verfahren a) Auf Antrag, 420, 421 Urkunde im Besitz des Beweisführers,

Mehr

DIE ERFOLGREICHE ANWALTSKLAUSUR

DIE ERFOLGREICHE ANWALTSKLAUSUR DIE ERFOLGREICHE ANWALTSKLAUSUR Methodik und Taktik Dr. iur. Kerstin Diercks-Harms Rechtsanwältin - zugelassen am Oberlandesgericht Celle Arbeitsgemeinschaftsleiterin am Landgericht Lüneburg Mitglied des

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten?

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht. Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? Was hat K hierbei zu beachten? ZPO (Fall 54) Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 12: Grundzüge des Zivilprozessrechts Sachverhalt K aus München verkauft an B aus Hamburg einen ein Jahr alten PKW zu einem Kaufpreis von 25.000,00.

Mehr

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 8. Aufrechnung im Prozess

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 8. Aufrechnung im Prozess Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Besonderer Teil 8. Aufrechnung im Prozess BT 8 Aufrechnung 4.2 8.0 Interesse: keine Zahlung + kein Verlust d. Gegenforder. auf die Hauptforderung 8.1 außerhalb des

Mehr

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 5 S. 1. Teilbeendigungen durch Urteil

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 5 S. 1. Teilbeendigungen durch Urteil Aufbau eines Urteils ( 311, 313 315) Rubrum Tenor (Urteilsformel Entscheidung zur Hauptsache Kosten vorläufige Vollstreckbarkeit evtl. Rechtsmittelzulassung Gründe Tatbestand unstreitiger Teil streitiger

Mehr

Vorlesung ZPO I (Erkenntnisverfahren), SS Teil. -von Dr. Hartmut Rensen, Richter am Oberlandesgericht, Köln-

Vorlesung ZPO I (Erkenntnisverfahren), SS Teil. -von Dr. Hartmut Rensen, Richter am Oberlandesgericht, Köln- Vorlesung ZPO I (Erkenntnisverfahren), SS 2015 3. Teil -von Dr. Hartmut Rensen, Richter am Oberlandesgericht, Köln- 1 11. Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Kurze Wiederholung zur Bedeutung der mündlichen

Mehr

7. Teil: Die Klage. A. Die Bedeutung der Klage B. Klagearten C. Klageerhebung D. Die Wirkungen der Klageerhebung E. Der Streitgegenstand.

7. Teil: Die Klage. A. Die Bedeutung der Klage B. Klagearten C. Klageerhebung D. Die Wirkungen der Klageerhebung E. Der Streitgegenstand. 7. Teil: Die Klage A. Die Bedeutung der Klage B. Klagearten C. Klageerhebung D. Die Wirkungen der Klageerhebung E. Der Streitgegenstand Folie 59 Bedeutung der Klage Wiederholung Verfahrensgrundsätze: Klage

Mehr

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 1. Grundlagen. 1.2 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 1. Grundlagen. 1.2 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Allgemeiner Teil 1. Grundlagen 1.2 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick AT 1.3.5 EV Klage 1.6 1.3.1 Bedeutung 1.3.2 Klärung

Mehr

Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens

Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Arbeitsgerichtliches Verfahren Einleitung des Verfahrens Verfahrensarten Aufgabe des Gerichts Zulässigkeit und Begründetheit Arbeitsgerichtliches Verfahren 1 Verfahrensarten A ist als Arbeitnehmer bei

Mehr

Der Prozeßbetrug Im Zivilprozeß

Der Prozeßbetrug Im Zivilprozeß Xenia Piech Der Prozeßbetrug Im Zivilprozeß PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 19 1. Teil: Die geschichtliche Entwicklung des Prozeßbetrugs

Mehr

Kostenrisiko. Zivilprozessrecht. Gewinnchance. Risikoanalyse. Kostenrechtsbeziehungen. Risikomilderungen. Kosten des Gerichts.

Kostenrisiko. Zivilprozessrecht. Gewinnchance. Risikoanalyse. Kostenrechtsbeziehungen. Risikomilderungen. Kosten des Gerichts. Kostenrisiko Zivilprozessrecht Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie Richter am Saarländischen Oberlandesgericht a.d. Kosten des s

Mehr

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. Allgemeiner Teil. 5. Beweiswürdigung

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. Allgemeiner Teil. 5. Beweiswürdigung Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Allgemeiner Teil 5. Beweiswürdigung 5.1 Beweiswürdigung 1. Bezugspunkt: Schnipselprinzip 2. 286 I 1 / 287: Beweismaß 3. 286 I 1 Überzeugungs mittel: SAPUZ + Parteianhörung

Mehr

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 1. Grundlagen. 1.1 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 1. Grundlagen. 1.1 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Allgemeiner Teil 1. Grundlagen 1.1 Überblick Normsystem BGB 1.2 Rechtsanwendung 1.3 Erkenntnisverfahren - Überblick AT 1.3.6 EV Substantiierung 5.0 1.3.1 Bedeutung

Mehr

Schriftsatzmuster Der Bescheid

Schriftsatzmuster Der Bescheid Schriftsatzmuster Der Bescheid BESCHEID Ort, Datum Begründung: I. Sachverhaltsfeststellungen II. Beweiswürdigung III. Rechtliche Beurteilung Tatbestände, Auslegung, Subsumtion, Rechtsfolge, Zuständigkeit

Mehr

Substanziierungspflicht nach der schweizerischen Zivilprozessordnung

Substanziierungspflicht nach der schweizerischen Zivilprozessordnung HAVE Haftpflichtprozess 2011 vom 24. Mai 2011 Substanziierungspflicht nach der schweizerischen Zivilprozessordnung Prof. Dr. Walter Fellmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht,

Mehr

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Begriff und Arten des Zivilprozesses... 1 Teil 2: Der normale Verfahrensablauf im ersten Rechtszug... 5

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Begriff und Arten des Zivilprozesses... 1 Teil 2: Der normale Verfahrensablauf im ersten Rechtszug... 5 I Inhaltsverzeichnis Teil 1: Begriff und Arten des Zivilprozesses... 1 A. Begriff des Zivilprozesses... 1 B. Arten des Zivilprozesses... 2 C. Fallbeispiel zum Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren...

Mehr

Inhalts- und Autorenübersicht. Besondere Beweisaspekte bei SchKG-Klagen

Inhalts- und Autorenübersicht. Besondere Beweisaspekte bei SchKG-Klagen Vorwort Inhalts- und Autorenübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis V VII IX XV XIX XXIII Besondere Beweisaspekte bei SchKG-Klagen DOMINIK VOCK 1.

Mehr

Beweisrecht (Meier, ZPR, 38 48) Prof. Isaak Meier ZVR I 2011

Beweisrecht (Meier, ZPR, 38 48) Prof. Isaak Meier ZVR I 2011 Beweisrecht (Meier, ZPR, 38 48) Prof. Isaak Meier ZVR I 2011 Problemübersicht Umschreibung Beweislastverteilung Beweismass Beweisobjekt Beweismittel Freie Beweiswürdigung Recht auf Beweis Behauptungslast

Mehr

Wie komme ich nach Karlsruhe? Nichtzulassungsbeschwerde, Revisionszulassung und Berufung in Miet und WEG-Sachen

Wie komme ich nach Karlsruhe? Nichtzulassungsbeschwerde, Revisionszulassung und Berufung in Miet und WEG-Sachen DAT-Tagung mit Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Wie komme ich nach Karlsruhe? Nichtzulassungsbeschwerde, Revisionszulassung und Berufung in Miet und WEG-Sachen 1 Der

Mehr

1.) Zuständiges Gericht ist gem. 767 Abs. 1, 802 ZPO das Prozessgericht des ersten Rechtszuges.

1.) Zuständiges Gericht ist gem. 767 Abs. 1, 802 ZPO das Prozessgericht des ersten Rechtszuges. Lösung Fall 1: Mietvertrag Urteil auf Räumung Ausübung der Option Ende des Optionsrechtes Vertragsende 07.01.83 31.01.83 31.12.84 31.12.85 I. Zulässigkeit: 1.) Zuständiges Gericht ist gem. 767 Abs. 1,

Mehr

I. Das Parteiverhalten im Prozess Die Präklusion verspäteten Parteivortrags, 282, 296 ZPO III. Hinweis: Die Klageänderung, ZPO

I. Das Parteiverhalten im Prozess Die Präklusion verspäteten Parteivortrags, 282, 296 ZPO III. Hinweis: Die Klageänderung, ZPO 6 Der Ablauf der Hauptverhandlung I. Das Parteiverhalten im Prozess II. Die Präklusion verspäteten Parteivortrags, 282, 296 ZPO III. Hinweis: Die Klageänderung, 263 267 ZPO 6 Der Ablauf der Hauptverhandlung

Mehr

Elektronische Dokumente als Beweismittel

Elektronische Dokumente als Beweismittel Elektronische Dokumente als Beweismittel 1. Kapitel: Einführung in die Thematik...,, 1 2. Kapitel: Unterschiedliche Beweiskraft/Beweisarten 4 I. Einführung 4 II. Der Beweis im Prozess...6 1. Zweck des

Mehr

Checkliste: Beweisaufnahme im Strafprozess

Checkliste: Beweisaufnahme im Strafprozess Checkliste: Beweisaufnahme im Strafprozess Die Beweisaufnahme als Kernstück der Hauptverhandlung RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht

Mehr

Inhalt. Lektion 4: Die Klagearten 35 A. Leistungsklage 35 B. Feststellungsklage 35 C. Gestaltungsklage 39 Zusammenfassende Übersicht 41

Inhalt. Lektion 4: Die Klagearten 35 A. Leistungsklage 35 B. Feststellungsklage 35 C. Gestaltungsklage 39 Zusammenfassende Übersicht 41 Inhalt ZPO I - Erkenntnisverfahren Einleitung 7 A. Aufgabe des Zivilprozesses 7 B. Gliederung des Zivilprozesses 7 C. Aufbau der Zivilgerichtsbarkeit 8 Lektion 1: Die Verfahrensgrundsätze 10 A. Dispositionsgrundsatz

Mehr

Delikts- und Schadensrecht

Delikts- und Schadensrecht Einheit 15: Verjährung, Beweislast, Prozessuales Verjährung Verjährungsfrist: Grundsätzlich drei Jahre, 195 BGB Bei Vorsatztaten 30 Jahre, 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB Fristbeginn gemäß 199 Abs. 1 BGB mit Ablauf

Mehr

2007 W. Kohlhammer, Stuttgart Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XV

2007 W. Kohlhammer, Stuttgart  Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XV Seite Vorwort......................................................... V Abkürzungsverzeichnis............................................. XIII Literaturverzeichnis................................................

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Die Haftung des Drittschuldners

Die Haftung des Drittschuldners Die Haftung des Drittschuldners Ein Leitfaden für die Praxis Von Dr. Andreas Jurgeleit Richter am Landgericht ERICH SCHMIDT VERLAG Inhaltsverzeichnis Seite Randziffer Vorwort.........................................

Mehr

Widerklage. Rubrum Im Rubrum wird der Kläger zugleich als Widerbeklagter, der Beklagte zugleich als Widerkläger bezeichnet.

Widerklage. Rubrum Im Rubrum wird der Kläger zugleich als Widerbeklagter, der Beklagte zugleich als Widerkläger bezeichnet. Widerklage Die Widerklage ist ein Antrag und somit ein eigener Angriff; sie ist kein Angriffsoder Verteidigungsmittel i. S. d. 296 ZPO 1 und kann dadurch nicht als verspätet gerügt werden. Daher kommt

Mehr

3. Teil: Einleitung Themenübersicht und Einbettung des Beweises in den Verfahrensablauf. ZVR I HS 2013 Prof. Dr. Isaak Meier

3. Teil: Einleitung Themenübersicht und Einbettung des Beweises in den Verfahrensablauf. ZVR I HS 2013 Prof. Dr. Isaak Meier 3. Teil: Einleitung Themenübersicht und Einbettung des Beweises in den Verfahrensablauf ZVR I HS 2013 Prof. Dr. Isaak Meier 3. Teil: Themen Beweisrecht Formen der Verfahrenserledigung Einverständliche

Mehr

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 2 S. 1. Streitwerte.

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 2 S. 1. Streitwerte. Zuständigkeit des Gerichts (vgl. Art. 101 I 2 GG) Rechtsweg Internationale Sachliche Örtliche Funktionelle Geschäftsverteilung 13 GVG, 2 ArbGG, 40 VwGO EuGVO; 12 ff ZPO 23, 23a, 71, 118 GVG 12 ff ZPO RPflG

Mehr

Behaupten und Beweisen - Alles beim Alten? Peter Volkart, Rechtsanwalt

Behaupten und Beweisen - Alles beim Alten? Peter Volkart, Rechtsanwalt Behaupten und Beweisen - Alles beim Alten? Peter Volkart, Rechtsanwalt 1 Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze I Verhandlungsgrundsatz (ZPO 55,1) Die Parteien haben dem Gericht die Tatsachen, auf die sie

Mehr

6. Urteil schreiben. Aufgaben Zivilrichter erster Instanz

6. Urteil schreiben. Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Allgemeiner Teil 6. Urteil schreiben 6.3 U-Tatbestand - 2.9 6.3 Tatbestand 313 I Nr. 5 6.3.1 Bedeutung: 314 ZPO 6.3.2 Inhalt - Sprache - Aufbau 1 Inhalt 2 Sprache 3

Mehr

Beweisrecht (Meier, ZPR, 38 48) Prof. Isaak Meier ZPR/SchKG HS 2015

Beweisrecht (Meier, ZPR, 38 48) Prof. Isaak Meier ZPR/SchKG HS 2015 Beweisrecht (Meier, ZPR, 38 48) Prof. Isaak Meier ZPR/SchKG HS 2015 Problemübersicht Umschreibung Beweislastverteilung Beweismass Beweisobjekt Beweismittel Freie Beweiswürdigung Recht auf Beweis Behauptungslast

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit: ZPO Grundzüge des Zivilprozessrechts ZPO (Fall 54) Sachverhalt K aus München verkauft an B aus Hamburg einen ein Jahr alten PKW zu einem Kaufpreis von 25.000,00.

Mehr

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 5. schnellerer Titel

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 5. schnellerer Titel Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Besonderer Teil 5. schnellerer Titel 5.0 Überblick 5.1 Teilurteil 301 5.2 Vorbehaltsurteil 5.2.1 ivm Aufrechnung 302 5.2.2 Urkundenprozess 5.3 Arrest / einstweilige

Mehr

Der Rechtsanwalt im weiteren erstinstanzlichen Verfahren. Handout

Der Rechtsanwalt im weiteren erstinstanzlichen Verfahren. Handout Der Rechtsanwalt im weiteren erstinstanzlichen Verfahren Handout RiOLG Dr. Karsten Schmidt Stand: 1. August 2013 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... - 4 - B. Der Verhandlungstermin... - 4 - I. Überblick...

Mehr

Grundkurse. Grundkurs ZPO

Grundkurse. Grundkurs ZPO Grundkurse Grundkurs ZPO Eine Darstellung zur Vermittlung von Grundlagenwissen im Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung) mit Fällen und Fragen zur Lern- und Verständniskontrolle

Mehr

STAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. Im Namen des Volkes U r t e i l

STAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. Im Namen des Volkes U r t e i l 1 VB 2/15 STAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG Im Namen des Volkes U r t e i l In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. der Frau 2. des Herrn verfahrensbevollmächtigt: Rechtsanwalt

Mehr

Anwaltliche Prozesstaktik - SPB 2 - Sommersemester 2011, HS 1199

Anwaltliche Prozesstaktik - SPB 2 - Sommersemester 2011, HS 1199 Dipl.-Volkswirt Rechtsanwalt/Wirtschaftspüfer Fachanwalt für SteuerR und InsolvenzR Wilhelmstrasse 1 b, 79098 Freiburg www.kaisersozien.de Anwaltliche Prozesstaktik - SPB 2 - Sommersemester 2011, HS 1199

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 U 15/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 014 4 O 83/06 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 13.2.2008 Verkündet am 13.2.2008 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht

Mehr

Die zivilrechtliche Relationsklausur

Die zivilrechtliche Relationsklausur Die zivilrechtliche Relationsklausur A. Einleitung In einigen Bundesländern ist die Anfertigung einer Aufsichtsarbeit nach Wahl aus dem Zivilrecht mit einer gutachterlichen Aufgabenstellung möglich. In

Mehr

Mein Recht vor Gericht

Mein Recht vor Gericht Hans-Joachim Musielak Mein Recht vor Gericht Rechte und Pflichten im Zivilprozeß Springer nhaltsverzeichnis i i Verwendete Abkürzungen X r 1 Was will dieses Buch? 1 Wie läuft ein Zivilprozeß ab? 2 Die

Mehr

NOAAOSLEHRBUCH. Prof. Dr. Jens Adolphsen, Universität Gießen. Zivilprozessrecht. 2. Auflage. Nomos

NOAAOSLEHRBUCH. Prof. Dr. Jens Adolphsen, Universität Gießen. Zivilprozessrecht. 2. Auflage. Nomos NOAAOSLEHRBUCH Prof. Dr. Jens Adolphsen, Universität Gießen Zivilprozessrecht 2. Auflage / Nomos Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 19 A, EINFÜHRUNG 1 Die ZPO-Klausur 23 I. Klausurschema 23 Aufbau einer erstinstanzlichen

Mehr

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 9. Zurückweisung verspäteten Vorbringens

Aufgaben Zivilrichter erster Instanz. 9. Zurückweisung verspäteten Vorbringens Aufgaben Zivilrichter erster Instanz Besonderer Teil 9. Zurückweisung verspäteten Vorbringens 1. Rechtsfolge: Was bedeutet Zurückweisung? 2. Voraussetzung: Was sind Angriffs- und Verteidigungsmittel? 3.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 112/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Dezember 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

RiAG Stello Januar 2005

RiAG Stello Januar 2005 RiAG Stello Januar 2005 Hinweise zur Anwaltsklausur I. Allgemeines Erscheint die Aufgabe auch zunächst ungewohnt, so sind besondere Befürchtungen aber auch im Vergleich der Examensergebnisse nicht begründet,

Mehr

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 7 S. 1. Zwangsvollstreckung

EUV Frankfurt/Oder Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. ZPO - Vertiefung WiSe 2010/11, Teil 7 S. 1. Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliches Vermögen: körperliche Gegenstände in bewegliches Vermögen: Forderungen in unbewegliches Vermögen Sicherungshypothek Zwangsversteigerung Zwangsverwaltung

Mehr

1 DIE GRUNDSÄTZE DES ZIVILPROZESSUALEN VERFAHRENS 1 1 DIE GRUNDSÄTZE DES ZIVILPROZESSUALEN VERFAHRENS. I. Bedeutung in der Fallbearbeitung

1 DIE GRUNDSÄTZE DES ZIVILPROZESSUALEN VERFAHRENS 1 1 DIE GRUNDSÄTZE DES ZIVILPROZESSUALEN VERFAHRENS. I. Bedeutung in der Fallbearbeitung 1 DIE GRUNDSÄTZE DES ZIVILPROZESSUALEN VERFAHRENS 1 1 DIE GRUNDSÄTZE DES ZIVILPROZESSUALEN VERFAHRENS I. Bedeutung in der Fallbearbeitung grundlegende Wertungen erkennen In einer Examensklausur mit dem

Mehr

Rechtsgeschäftliche Verwertung

Rechtsgeschäftliche Verwertung Rechtsgeschäftliche Verwertung (Beweisrechtliche) Fragen bei der Übertragung von Schutzrechten 2 Einführung: Die Frage der Aktivlegitimation, d.h. der materiellen Anspruchsberechtigung, gehört zu den beliebtesten

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. V. Klage. Seite 21

Rechtswissenschaftliches Institut. V. Klage. Seite 21 V. Klage Seite 21 1. Zulässige und begründete Klage a. Prozessvoraussetzungen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Sachentscheids bei Fehlen: (grundsätzlich) Nichteintretensentscheid bei zulässiger

Mehr

Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozess

Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozess Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozess Eine systematische Darstellung und Anleitung für die gerichtliche und anwaltliche Praxis von Dr. Christian Balzer Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Mehr

194: Beweisaufnahme. Strafprozessrecht Laue

194: Beweisaufnahme. Strafprozessrecht Laue 194: Beweisaufnahme Beweisaufnahme als das Herzstück der Hauptverhandlung: nach 261 müssen alle Tatsachen ermittelt und bewiesen werden, die die Grundlage der gerichtlichen Entscheidung bilden. 244 II:

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut III. Gericht

Rechtswissenschaftliches Institut III. Gericht III. Gericht Seite 53 Schlichtungsbehörden Modelle: Friedensrichter, Gericht, Schlichtungsamt ZH (GOG 52 ff.) Friedensrichter Paritätische Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten nach dem GlG Paritätische

Mehr

Zivilverfahrensrecht III 23.3.2012. Thema: Beweisrecht

Zivilverfahrensrecht III 23.3.2012. Thema: Beweisrecht FS 2012 Miguel Sogo Beweisgegenstand Zivilverfahrensrecht III 23.3.2012 Thema: Beweisrecht Rechtserhebliche, streitige Tatsachen (Art. 150 Abs. 1 ZPO): o Tatsachen (ausnahmsweise Rechtssätze: Art. 150

Mehr

Zivilverfahrensrecht FS April 2015

Zivilverfahrensrecht FS April 2015 Rechtswissenschaftliches Institut Vorlesung Zivilverfahrensrecht: Klage und Rechtsbegehren Freitag, 24. April 2015, 14:00 15:45 PD Dr. iur. Miguel Sogo, LL.M. Übersicht Grundlagen Klagearten Feststellungsklage

Mehr

Prozessuale Besonderheiten der Arzthaftung

Prozessuale Besonderheiten der Arzthaftung Prozessuale Besonderheiten der Arzthaftung - Grober Behandlungsfehler, Organisationsverschulden und Immer-so-Beweis - Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M.oec. Institut für das Recht der Familienunternehmen und

Mehr

Die Aufrechnung in der Zivilgerichtsklausur

Die Aufrechnung in der Zivilgerichtsklausur Die Aufrechnung in der Zivilgerichtsklausur Probleme mit Aufrechnungserklärungen des Beklagten kommen in Examensklausuren sehr häufig vor. Der Beitrag fasst die wichtigsten Klausuraspekte für die Zivilgerichtsklausur

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 U 108/01 Brandenburgisches Oberlandesgericht 17 O 636/00 Landgericht Frankfurt (Oder) Anlage zum Protokoll vom 16.01.2002 Verkündet am 16.01.2002... Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Mehr

Die Sachverhaltsermittlung und Beweislastverteilung im Grundbuchantragsverfahren

Die Sachverhaltsermittlung und Beweislastverteilung im Grundbuchantragsverfahren Bochumer juristische Studien Bd. 117 Die Sachverhaltsermittlung und Beweislastverteilung im Grundbuchantragsverfahren Heike Glahs Universitätsverlag Dr. N. Brockmeyer Bochum 1994 Gliederung Seite Einleitung

Mehr

UnivProf. Dr. Haimo Schack SS Zivilprozessrecht I (Gerichtsverfassung und Erkenntnisverfahren)

UnivProf. Dr. Haimo Schack SS Zivilprozessrecht I (Gerichtsverfassung und Erkenntnisverfahren) UnivProf. Dr. Haimo Schack SS 2016 Zivilprozessrecht I (Gerichtsverfassung und Erkenntnisverfahren) I. Literatur (Auswahl): 1. Lehrbücher: Braun, Johann, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, Erkenntnisverfahren,

Mehr

örtliche Zuständigkeit: * allgemeiner Gerichtsstand: 12, 13 ZPO (Wohnsitz des Beklagten) = Hannover Folge: hiernach unzuständig

örtliche Zuständigkeit: * allgemeiner Gerichtsstand: 12, 13 ZPO (Wohnsitz des Beklagten) = Hannover Folge: hiernach unzuständig 1 I. Zuständigkeit 1. K und B, beide wohnhaft in Göttingen, schließen am 12.03.2007 einen Darlehensvertrag über 4.000. Der von K ausgezahlte Darlehensbetrag sollte am 01.01.2008 zur Rückzahlung fällig

Mehr