Gefährdungsbeurteilung Umsetzung in der betrieblichen Praxis

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Transkript:

Umsetzung in der betrieblichen Praxis Yves Rottmann Regionalleiter Technischer Aufsichtsdienst (TAD) Außenstellen Dresden / Erfurt Gastgewerbe 2017 / DEHOGA Thüringen - BGN Reinhardsbrunn 22.02.2017 Gesetzliche Grundlagen / Vorschriften 5 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. 3 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (UVV) Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln, welche Maßnahmen nach 2 Absatz 1 erforderlich sind. 22.02.2017 Seite 2

Gesetzliche Grundlagen / Vorschriften technisches Regelwerk BetrSichV GefStoffV BioStoffV LasthandhabV ArbStättV ArbSchG zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz 22.02.2017 Seite 3 Gesetzliche Grundlagen / Vorschriften Erstanalyse (nach 5 ArbSchG) Alle Unternehmen müssen eine durchführen Alle Unternehmen müssen diese dokumentieren Mitarbeiter einbeziehen bzw. beteiligen 22.02.2017 Seite 4

Gesetzliche Grundlagen / Vorschriften Warum GB und was ist das Ziel? Gründe: Stärkung der Eigenverantwortung der Unternehmen Aktualität bzw. Zeitnähe von Vorschriften Ziele / Ergebnisse: Systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen Eliminieren bzw. minimieren von Gefährdungen Generieren von Betriebs- bzw. Verfahrensanweisungen Ableiten von Unterweisungen 22.02.2017 Seite 5 Unfälle, Berufskrankheiten 2015 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (Auszug aus den Geschäftszahlen der BGN 2015) Meldepflichtige Unfälle: ca. 36.000 Neue Unfallrenten: 443 Verdachtsanzeigen Berufskrankheiten: 1.317 22.02.2017 Seite 6

Unfallgeschehen in Küchen 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% Messer Sonstige biologische Stoffe Fußboden Haushaltsgeräte Sonstige rutschige Böden Späne, Spritzer, Holzsplitter, Teile, Glassplitter Schneidemaschinen für Nahrungsmittel Koch-, Küchengerät Wasser Ätzende Stoffe Behälter, Kanister, Fässer, Flaschen Sonstige Verpackungen Übrige 22.02.2017 Seite 7 Gesetzliche Grundlagen / Vorschriften Wann? als Erstanalyse nach 5 ArbSchG wenn sich an den Arbeitsplätzen relevante Veränderungen ergeben, wenn die Arbeitsorganisation geändert wird wenn sich Vorschriften bzw. der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wesentlich ändern nach Ereignissen In periodischen Abständen 22.02.2017 Seite 8

durchführen 1. Betrachtungseinheit festlegen (Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Prozesse) 2. Gefährdungen ermitteln (Gefährdungskatalog) 3. Abgleich mit bestehenden Vorschriften (Rechtskataster, Rechtsquellen, interne/externe Kommunikation) 4. Maßnahmen festlegen (Maßnahmenkatalog) 5. Maßnahmen durchführen (wer macht was bis wann?) 6. Wirksamkeit prüfen (Führungskräfte mit Arbeitsschutz-Akteuren) 7. Dokumentation (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation) 22.02.2017 Seite 9 1. Betrachtungseinheit festlegen Hotel Küche Gastraum Housekeeping Haustechnik Warme Küche Servicebereich Zimmer Aufzugsanlagen Kalte Küche Ausschank Lager Schwimmbad Spülküche Bankett Gebäudetechn. Lager Festlegen einer Betrachtungseinheit 22.02.2017 Seite 10

1. Betrachtungseinheit festlegen Auf den Arbeitsplatz bezogen 22.02.2017 Seite 11 durchführen 1. Betrachtungseinheit festlegen (Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Prozesse) 2. Gefährdungen ermitteln (Gefährdungskatalog) 3. Abgleich mit bestehenden Vorschriften (Rechtskataster, Rechtsquellen, interne/externe Kommunikation) 4. Maßnahmen festlegen (Maßnahmenkatalog) 5. Maßnahmen durchführen (wer macht was bis wann?) 6. Wirksamkeit prüfen (Führungskräfte mit Arbeitsschutz-Akteuren und Mitarbeitern) 7. Dokumentation (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation) 22.02.2017 Seite 12

2. Gefährdungen ermitteln (Gefährdungskatalog) Art der Gefährdungen mechanische, elektrische, chemische, physikalische (Lärm, Strahlung, Felder), biologische, Brand- und Explosionsgefahr, ergonomische (Klima, Wetter, Bildschirm), soziale bzw. psychische (Stress, Motivation), sonstige (durch Tiere, durch Nässe usw.) 22.02.2017 Seite 13 Beispiel: Arbeitsplatz Fritteuse z.b. Gefährdung Wasser - Fett/Öl: In der Nähe von Fritteusen dürfen sich keine Wasserzapfstellen oder Geräte mit flüssigem Inhalt, z. B. Warmwasserbäder oder Kochkessel befinden. Von dieser Forderung darf nur dann abgewichen werden, wenn zwischen Fritteuse und Einrichtungen mit Flüssigkeiten ein Abstand von 900 mm eingehalten wird oder eine 350 mm hohe, nicht brennbare Abtrennung angeordnet wird. Aus Sprinkleranlagen darf kein Wasser in das heiße Fett gelangen können. 22.02.2017 Seite 14

Arbeitssystem: Faktoren Arbeitsmittel Maschinen Stoffe Werkzeuge Aufbau Ablauf Aufgaben Organisation Arbeitsumgebung Beleuchtung Lärm Klima Ressourcen Qualifikation Qualifizierung Mensch Qualität Sicherheit Gesundheit Erfolg 22.02.2017 Seite 15 Praktische Hilfen 22.02.2017 Seite 16

Praktische Hilfen 22.02.2017 Seite 17 Beratung und Unterstützung Durch Ihre sicherheitstechnisch und betriebsärztliche Betreuung 22.02.2017 Seite 18

Beratung und Unterstützung durch BGN Beratung zum Arbeitsschutz für Mitgliedsbetriebe in Thüringen durch: TAD - Technischer Aufsichtsdienst Außenstelle Erfurt Lucas-Cranach-Platz 2 99097 Erfurt Tel.: 0361 4391 4821 Quelle: BGHM 22.02.2017 Seite 19 Vielen Dank für Ihr Interesse 22.02.2017 Seite 20