Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen auf den Bestand (M EKLBest) der FGSV - aktueller Stand - VSVI-Seminar 2 Jahre RAL, M EKLBest am 05.10.2015 in Potsdam Die Folien zeigen den aktuellen Entwurf des M EKLBest. Eine Endfassung liegt derzeit noch nicht vor. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christian Lippold Dipl.-Ing. Janette Zösch
FE 18.0022/2013 Dieser Präsentation ti liegen Teile der im Auftrag des Bundesministeriums i i für Verkehr und digitale Infrastruktur, vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen, unter FE-Nr. FE 18.0022/2013 durchgeführten Forschungsarbeiten zugrunde. Die Verantwortung für den Inhalt liegt beim Autor. 2
RAL Anforderungen an Landstraßen Straßen stärker standardisieren di i wenige Straßentypen schaffen Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten Straßentypen möglichst wiedererkennbar ausbilden Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 3
RAL Entwurfsklassen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 ( ) EKL 3 EKL 4 ( ) prüfen Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 4
RAL MEKLB EKLBest RAL sind maßgebend für Neubau und grundhaften Um- und Ausbau Problem: zukünftig nur wenige Maßnahmen vorgesehen geringes Potential zur flächenhaften Umsetzung der Standardisierung Erfolg des neuen Konzeptes der RAL setzt Übertragung des Entwurfsprinzips auf das Bestandsnetz voraus Entwurfsprinzips auf das Bestandsnetz voraus Problem: Straßen des Bestandsnetzes erfüllen nur zum Teil die Anforderungen der RAL Strategie zur Übertragung des Prinzips der EKL nach RAL auf das Bestandsnetz erforderlich 5
RAL MEKLB EKLBest Randbedingungen gegebene Finanzierungsmöglichkeiten geringer Planungsaufwand geringe Realisierungsfristen Geltungsbereich Baumaßnahmen im Bestand (keine wesentlichen Änderungen im Lage- und im Höhenplan) Deckenerneuerungen oder Fahrbahnerneuerungen Erneuerungen und/oder Änderungen in der Markierung 6
RAL MEKLB EKLBest Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfs- klassen nach den RAL auf bestehende Straßen (M EKLBest) erster Entwurf der FGSV mit Stand vom 21.10.2009 seit Frühjahr 2013: Pilotprojekt zur Anwendung des Entwurfs des M EKLBest im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Ziele des Forschungsvorhabens Prüfung der Festlegungen des Entwurfs des M EKLBest an konkreten Planungsmaßnahmen Prüfung, ob Änderungspotential bzgl. der Vorgaben des M EKLBest besteht 7
Pilotprojekt Untersuchungsmethodik th Abgleich der Anfrage an Straßenbauverwaltungen Festlegungen des nach geeigneten Untersuchungsstrecken M EKLBest mit denen der RAL Auswahl der Untersuchungsstrecken t Erhebung der Gestaltungsmerkmale Abgleich vorhandene Gestaltungsmerkmale mit Anforderungen nach RAL und ggf. nach M EKLBest Bestimmung des Änderungspotentials des M EKLBest Vorschläge zur Fortschreibung des M EKLBest 8
Pilotprojekt Untersuchungsmethodik th Abgleich der Festlegungen des M EKLBest mit denen der RAL Anfrage an Straßenbauverwaltungen nach geeigneten Untersuchungsstrecken Auswahl der Untersuchungsstrecken t Kritierien für die Streckenauswahl: Strecken, die kurz-/mittelfristig nur ummarkiert werden sollen Strecken, die gerade ausgebaut werden oder wo Decken erneuert werden und die nur noch markiert werden müssen Strecken, die künftig ausgebaut oder wo Decken erneuert werden sollen Strecken, bei denen zur Änderung der Verkehrscharakteristik Radwege oder landwirtschaftliche Wege nachgerüstet werden 9
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t Anzahl der Untersuchungsstrecken EKL 1: 8 EKL 2: 13 EKL 3: 6 EKL 4: 14 10
Pilotprojekt Untersuchungsmethodik th Abgleich der Festlegungen des M EKLBest mit denen der RAL Anfrage an Straßenbauverwaltungen nach geeigneten Untersuchungsstrecken Auswahl der Untersuchungsstrecken t Erhebung der Gestaltungsmerkmale Abgleich vorhandene Gestaltungsmerkmale mit Anforderungen nach RAL und ggf. nach M EKLBest 11
Strategie t zur Festlegung Übertragung der angestrebten des Prinzips EKL nach i den der RAL EKL Vergleich der Gestaltungsmerkmale mit den Festlegungen nach den RAL Übereinstimmung Markierung der angestrebten EKL keine Übereinstimmung Berücksichtigung der ergänzenden Empfehlungen gemäß dem M EKLbest Übereinstimmung der Toleranzen keine Übereinstimmung der Toleranzen Um- und Ausbaumaßnahmen Markierung der angestrebten EKL möglich nicht möglich Markierung einer anderen bzw. keiner EKL
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 1 Gestaltungsmerkmale Anzahl: 8 Straßenkategorie: t LS I, LS II Streckenlängen: DTV: Betriebsform: 2,5 km 16 km 9.800 Kfz/24 h 22.500 Kfz/24 h Kraftfahrstraße Fahrbahnbreiten: zweistreifiger Bereich: 8,00 m 8,50 m dreistreifiger Bereich: 11,50 m 12,00 m Überholfahrstreifen: Anteil pro Richtung: 37 % - 74 % Anzahl pro Richtung: 1 6 Knotenpunkte: v. a. mindestens teilplanfrei 13
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 1 Quelle: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg 14
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 1 Übergangsbereiche plangleicher Knotenpunkt mit LSA 15
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 1 Übergangsbereiche freie Strecke 16
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 1 Übergangsbereiche freie Strecke 17
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 1 Übergangsbereiche Ortschaft 18
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 2 Gestaltungsmerkmale Anzahl: 13 Straßenkategorie: t LS I, LS II Streckenlängen: DTV: Betriebsform: 2,0 km 33,0 km 5.200 Kfz/24 h 15.800 Kfz/24 h v. a. allgemeiner Verkehr Fahrbahnbreiten: zweistreifiger Bereich: 7,50 m 8,00 m dreistreifiger Bereich: 11,00 m 12,00 m Überholfahrstreifen: Anteil pro Richtung: 0 % 55 % Anzahl pro Richtung: 0 4 Knotenpunkte: v. a. plangleich ohne LSA 19
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 2 Übergangsbereiche Knotenpunkt plangleicher KP ohne LSA teilplangleicher KP 20
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 2 Übergangsbereiche freie Strecke 21
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 2 Übergangsbereiche freie Strecke 22
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 2 Übergangsbereiche Ortschaft 23
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 3 Gestaltungsmerkmale Anzahl: 6 Straßenkategorie: t LS II LS IV Streckenlängen: DTV: Betriebsform: Fahrbahnbreiten: 1,7 km 5,7 km 1.500 Kfz/24 h 6.000 Kfz/24 h allgemeiner Verkehr 5,90 m 7,50 m Knotenpunkte: plangleich ohne LSA 24
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 4 Gestaltungsmerkmale Anzahl: 14 Straßenkategorie: t LS III, LS IV Streckenlängen: DTV: Betriebsform: Fahrbahnbreiten: 1,3 km 5,0 km 500 Kfz/24 h 3.800 Kfz/24 h allgemeiner Verkehr 4,50 m 6,60 m Knotenpunkte: plangleich ohne LSA 25
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 4 Quelle: Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 4 Querschnitte Engstellen keine Unterbrechung der Markierung Abstand der seitlichen Leitlinie i zum Fahrbahnrand h stets t 050 0,50 m ggf. Anordnung von Z 120 Verengte Fahrbahn, Z 121-10 Einseitig rechts verengte Fahrbahn oder Z 121-20 Einseitig links verengte Fahrbahn StVO 27
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 4 Knotenpunkte mit Straßen der LS V 28
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 4 Knotenpunkte mit Wirtschaftswegen Kies- und Schotterwege, Zufahrten befestigte Wirtschaftswege 29
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 4 Bushaltestellen Knotenpunktbereich freie Strecke 30
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 4 Übergangsbereiche Knotenpunkt 31
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 4 Übergangsbereiche freie Strecke 32
Pilotprojekt Untersuchungsstrecken t der EKL 4 Übergangsbereiche Ortschaft 33
Pilotprojekt Untersuchungsmethodik th Abgleich der Anfrage an Straßenbauverwaltungen Festlegungen des nach geeigneten Untersuchungsstrecken M EKLBest mit denen der RAL Auswahl der Untersuchungsstrecken t Erhebung der Gestaltungsmerkmale Abgleich vorhandene Gestaltungsmerkmale mit Anforderungen nach RAL und ggf. nach M EKLBest Bestimmung des Änderungspotentials des M EKLBest Vorschläge zur Fortschreibung des M EKLBest 34
Pilotprojekt Fortschreibungsvorschläge hlä Inhalt und Zweck des M EKLBest ergänzende Empfehlungen zu den RAL Beschreibung der Vorgehensweise bei der Anpassung bestehender Landstraßen an das Prinzip der EKL Auflistung von Anforderungen an bestehende Straßen zur Kennzeichnung entsprechend der angestrebten EKL Entwurfsempfehlungen für kennzeichnungsfähige g Abschnitte Empfehlungen zur Einbindung der um-/ausgebauten Streckenzüge in das Bestandnetz 35
Strategie t zur Festlegung Übertragung der angestrebten des Prinzips EKL nach i den der RAL EKL Vergleich der Gestaltungsmerkmale mit den Festlegungen nach den RAL Übereinstimmung Markierung der angestrebten EKL keine Übereinstimmung Berücksichtigung der ergänzenden Empfehlungen gemäß dem M EKLbest Übereinstimmung der Toleranzen keine Übereinstimmung der Toleranzen Um- und Ausbaumaßnahmen Markierung der angestrebten EKL möglich nicht möglich Markierung einer anderen bzw. keiner EKL
M EKLBest Vorgehensweise Zwischenausbau- / Zwischenmarkierungszustände möglich Berücksichtigung einer kontinuierlichen Streckencharakteristik innerhalb eines Streckenzuges (vor allem bei Straßen der EKL 1 und der EKL 2) Unterscheidung zwischen punktuellen (Knotenpunkte) und linienhaften (knotenpunktfreie Streckenabschnitte) Maßnahmen Entscheidung, bei welchen Bauabschnitten dem Verkehrsteil- nehmer die für den Endzustand angestrebte EKL durch die entsprechende Markierung verdeutlicht werden kann sorgfältige Ausbildung der Übergangsbereiche für Maßnahmen in den einzelnen Bauabschnitten Anfang und Ende des Streckenzuges 37
M EKLBest Anforderungen an Straßen der EKL 1 Lage zur Bebauung RAL anbaufrei M EKLBest anbaufrei, keine Wirtschaftswege 38
M EKLBest Anforderungen an Straßen der EKL 1 Lage zur Bebauung RAL anbaufrei M EKLBest anbaufrei, keine Wirtschaftswege Betriebsform Kraftfahrstraße Kraftfahrstraße 39
M EKLBest Anforderungen an Straßen der EKL 1 Lage zur Bebauung RAL anbaufrei M EKLBest anbaufrei, keine Wirtschaftswege Betriebsform Kraftfahrstraße Kraftfahrstraße Fahrbahnbreite durchgehend 3-streifig mit B = 12,50 m 2-streifiger Bereich: B 8,50 m 3-streifiger Bereich: B 11,50 m 40
M EKLBest Anforderungen an Straßen der EKL 1 Lage zur Bebauung RAL anbaufrei M EKLBest anbaufrei, keine Wirtschaftswege Betriebsform Kraftfahrstraße Kraftfahrstraße Fahrbahnbreite durchgehend 3-streifig mit B = 12,50 m 2-streifiger Bereich: B 8,50 m 3-streifiger Bereich: B 11,50 m Überholfahrstreifen ca. 40 % pro 30 % pro Fahrtrichtung Fahrtrichtung (3 Überholfahrstreifen pro Fahrtrichtung) 41
M EKLBest Anforderungen an Straßen der EKL 1 Lage zur Bebauung RAL anbaufrei M EKLBest anbaufrei, keine Wirtschaftswege Betriebsform Kraftfahrstraße Kraftfahrstraße Fahrbahnbreite durchgehend 3-streifig mit B = 12,50 m 2-streifiger Bereich: B 8,50 m 3-streifiger Bereich: B 11,50 m Überholfahrstreifen ca. 40 % pro 30 % pro Fahrtrichtung Fahrtrichtung (3 Überholfahrstreifen pro Fahrtrichtung) Linienführung Mindestradien, Min- desthalbmesser etc. Mindestradius nach RAL 42
M EKLBest Anforderungen an Straßen der EKL 1 Lage zur Bebauung RAL anbaufrei M EKLBest anbaufrei, keine Wirtschaftswege Betriebsform Kraftfahrstraße Kraftfahrstraße Fahrbahnbreite durchgehend 3-streifig mit B = 12,50 m 2-streifiger Bereich: B 8,50 m 3-streifiger Bereich: B 11,50 m Überholfahrstreifen ca. 40 % pro 30 % pro Fahrtrichtung Fahrtrichtung (3 Überholfahrstreifen pro Fahrtrichtung) Linienführung Mindestradien, Min- desthalbmesser etc. Mindestradius nach RAL Knotenpunkte teilplanfrei teilplanfrei 43
M EKLBest Anforderungen an Straßen der EKL 2 RAL M EKLBest Betriebsform allgemein kein Radverkehr 44
M EKLBest Anforderungen an Straßen der EKL 2 RAL M EKLBest Betriebsform allgemein kein Radverkehr Fahrbahnbreite 2-streifiger Bereich: 2-streifiger Bereich: B = 8,50 m B 7,50 m 3-streifiger Bereich: B = 12,00 m 3-streifiger Bereich: B 10,50 m 45
M EKLBest Anforderungen an Straßen der EKL 2 RAL M EKLBest Betriebsform allgemein kein Radverkehr Fahrbahnbreite 2-streifiger Bereich: 2-streifiger Bereich: B = 8,50 m B 7,50 m 3-streifiger Bereich: B = 12,00 m 3-streifiger Bereich: B 10,50 m Überholfahrstreifen 20 % pro Fahrtrichtung 15 % pro Fahrtrichtung und L 600 m (1 Überholfahrstreifen) 46
M EKLBest Anforderungen an Straßen der EKL 2 RAL M EKLBest Betriebsform allgemein kein Radverkehr Fahrbahnbreite 2-streifiger Bereich: 2-streifiger Bereich: B = 8,50 m B 7,50 m 3-streifiger Bereich: B = 12,00 m 3-streifiger Bereich: B 10,50 m Überholfahrstreifen Linienführung 20 % pro Fahrtrichtung Mindestradien, Mindesthalbmesser etc. 15 % pro Fahrtrichtung und L 600 m (1 Überholfahrstreifen) 2-streifiger Bereich: Mindestradius nach RAL 3-streifiger Bereich: min R = 350 m 47
M EKLBest Anforderungen an Straßen der EKL 2 RAL M EKLBest Betriebsform allgemein kein Radverkehr Fahrbahnbreite 2-streifiger Bereich: 2-streifiger Bereich: B = 8,50 m B 7,50 m 3-streifiger Bereich: B = 12,00 m 3-streifiger Bereich: B 10,50 m Überholfahrstreifen Linienführung 20 % pro Fahrtrichtung Mindestradien, Mindesthalbmesser etc. 15 % pro Fahrtrichtung und L 600 m (1 Überholfahrstreifen) 2-streifiger Bereich: Mindestradius nach RAL 3-streifiger Bereich: min R = 350 m Knotenpunkte teilplangleich Kreuzungen mit LSA 48
M EKLBest Anforderungen an Straßen der EKL 3, EKL 4 Straßen der EKL 3 RAL M EKLBest Fahrbahnbreite B=8 8,00 m B 6,50 650m Straßen der EKL 4 RAL M EKLBest Fahrbahnbreite B = 6,00 m B 6,50 m 49
M EKLBest Entwurfsempfehlungen f für Querschnitte dreistreifiger Abschnitt von Straßen der EKL 1 verkehrstechnischer Mittelstreifen ist in zweistreifigen Abschnitten in gleicher Breite fortzuführen 50
M EKLBest Entwurfsempfehlungen f für Querschnitte Straßen der EKL 4 B > 6,50 m: keine Empfehlung einer Markierung nach EKL 4 keine untere Grenze für eine Fahrbahnbreite h b variierende Fahrbahnbreiten vermeiden: geringste Fahrbahnbreite maßgebend Abstand der seitlichen Leitlinie zum Fahrbahnrand 0,50 m Mehrbreiten: Aufteilung auf Abstände zwischen den seitlichen Leitlinien und dem Fahrbahnrand kurze einseitige Engstellen: Abstand zum Fahrbahnrand in Engstelle stets 0,50 m 51
M EKLBest Entwurfsempfehlungen f für Knotenpunkte Straßen der EKL 1 Anpassung von im Bestandsnetz vorhandenen Knotenpunkten an Vorgaben der RAL zu teilplanfreien Knotenpunkten ggf. Zusammenfassung von benachbarten Knotenpunkten zu einem teilplanfreien Knotenpunkt Abhängung von kreuzenden oder einmündenden Straßen der EKL 4 Abhängung von Wirtschaftswegen und Einzelzufahrten 52
M EKLBest Entwurfsempfehlungen f für Knotenpunkte Straßen der EKL 2 Vereinheitlichung der Knotenpunktarten Beibehaltung von teilplanfreien l i Knotenpunkten Signalisierung von plangleichen Kreuzungen und Einmündungen Vermeidung von Kreisverkehren, mit Ausnahme von Verknüpfungen von zwei etwa gleich belasteten Straßen der EKL 2 bestehenden Kreisverkehren Abstimmung des Um- /Ausbaus von Knotenpunkten mit Lage der Überholfahrstreifen 53
M EKLBest Entwurfsempfehlungen f für Knotenpunkte Straßen der EKL 3 Vermeidung von unnötigen Wechseln der Knotenpunktart ggf. Geschwindigkeitsbeschränkung it h k bei vorhandenen teilplangleichen Knotenpunkten plangleiche Knotenpunkte mit DTV > 8.000 Kfz/24 h: Signalisierung oder Umbau zu Kreisverkehr ggf. Umbau von schiefwinkligen Kreuzungen zu einem Versatz, einem signalisierten Knotenpunkt oder zu einem Kreisverkehr 54
M EKLBest Entwurfsempfehlungen f für Knotenpunkte Straßen der EKL 4 Ausbildung nach den Vorgaben der RAL Unterscheidung bei Einmündung von Wirtschaftswegen nach Kies- und Schotterwege: keine zusätzliche Markierung erforderlich Zufahrten und befestigte Wirtschaftswege: Kennzeichnung mit Blockmarkierung und dazugehöriger g Beschilderung (Z 205 und Z 306 StVO) 55
M EKLBest Empfehlungen für Übergangsbereicheb Übergänge an Knotenpunkten, Ortschaften und auf der freien Strecke ggf. Anpassung von Übergangsbereichen g auf der freien Strecke: Anpassung von zu geringen Einzelradien und Radienfolgen Einhaltung der Regelungen bzgl. der Sichtweite und des Überholens nach den RAL Einhaltung der Länge der Verziehungsstrecke bei Fahrbahn- aufweitungen/-einengungen bzw. längsgerichteten Markierungen nach den RAL Verdeutlichung von Querschnittsänderungen Einziehung von Überholfahrstreifen bei dreistreifigen Abschnitten ausreichend weit vor dem Übergangsbereichb 56
M EKLBest Empfehlungen für Übergangsbereiche b Übergangsbereich eines dreistreifigen Abschnittes einer Straße der EKL 1 zu einer zweistreifigen bzw. dreistreifigen Bestandsstrecke an einem planfreien Knotenpunkt 57
M EKLBest Empfehlungen für Übergangsbereiche b Übergangsbereich einer dreistreifigen Straße der EKL 1 zu einer dreistreifigen Bestandsstrecke an einem plangleichen signalisierten Knotenpunkt 58
M EKLBest Empfehlungen für Übergangsbereiche b Übergangsbereich eines dreistreifigen Abschnittes einer Straße der EKL 1 zu einer Ortschaft 59
M EKLBest Empfehlungen für Übergangsbereiche b Übergangsbereich einer dreistreifigen Straße der EKL 2 zu einer zweistreifigen Bestandsstrecke an einem plangleichen signalisierten Knotenpunkt 60
M EKLBest Empfehlungen für Übergangsbereiche b Übergangsbereich einer dreistreifigen Straße der EKL 2 zu einer zweistreifigen Bestandsstrecke an einem Kreisverkehr 61
M EKLBest Empfehlungen für Übergangsbereiche b Übergangsbereich einer Straße der EKL 4 auf der freien Strecke 62
M EKLBest Empfehlungen für Übergangsbereiche b Übergangsbereich einer Straße der EKL 4 am Knotenpunkt 63
M EKLBest Empfehlungen für Übergangsbereiche b Übergangsbereich einer Straße der EKL 4 an der Ortschaft 64
Ausblick Abschluss des Projektes Ende 2015 Ergebnis: Vorschläge zur Weiterentwicklung des M EKLBest Diskussion der Ergebnisse im Arbeitskreis 2.2.2 Verbesserung bestehender Straßen der FGSV Erarbeitung zweiter Entwurf des M EKLBest Abstimmung mit Ländern/Länderstellungnahme 65
Fazit zukünftige Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Anwendung der RAL und des M EKLBest flächendeckende Umsetzung der RAL ist ein langfristiger Prozess Umsetzung des Prinzips der EKL im Bestandsnetz soll durch M EKLBest unterstützt werden Einhaltung der Vorgehensweise Sicherstellung der Mindestanforderungen Berücksichtigung der Entwurfsempfehlungen 66