Die Leistungen der APK Grundlagen und Wahlmöglichkeiten



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Transkript:

Informationsveranstaltung vom 21. Juni 2011 in Lenzburg Die Leistungen der APK Grundlagen und Wahlmöglichkeiten Susanne Jäger, Geschäftsführerin

VR = Vorsorgereglement VP = Vorsorgeplan Themen 1. Besitzstandsregelung 2008 2. Altersleistungen (inkl. Einkaufsmöglichkeiten) 3. Invaliden-/Todesfallleistungen 4. Wohneigentumsförderung 5. Informationen / Kontakt

Art. 8 VP 1. Besitzstandsregelung 2008 (1) Zusatzgutschrift zur (teilweisen) Abfederung der Erhöhung des ordentlichen Pensionierungsalters und des Wechsels vom Leistungsprimat (LP) zum Beitragsprimat (BP). LP 31.12.2007 BP 1.1.2008 Zusatzgutschrift Austrittsleistung Sparguthaben

Art. 8 VP Besitzstandsregelung 2008 (2) Erwerb der Zusatzgutschrift: ein Fünftel pro Jahr seit 1. Januar 2008. Ende 2008 Ende 2009 Ende 2010 Ende 2011 Ende 2012 Sparguthaben Zusatzgutschrift

Art. 8 VP Besitzstandsregelung 2008 (3) Zusatzgutschrift wird im Zeitpunkt der Alterspensionierung dem Sparguthaben gutgeschrieben auch wenn die Pensionierung vor Ende 2012 erfolgt. Ab Erreichen Alter 63 wird die Altersgutschrift im %-Umfang der Zusatzgutschrift gekürzt.

Art. 27 VR Art. 7 VP 2. Das Sparguthaben Einkauf Sparbeiträge Sparzinsen

Sparen und Entsparen Sparen Entsparen Sparguthaben = Freizügigkeitsleistung Altersrente 25 65

Art. 28 VR Anhang B VP Umwandlungssatz (1) Berechnung der Altersrente: Sparguthaben x Umwandlungssatz = Altersrente pro Jahr Beispiel: CHF 100000 x 6.8 % = CHF 6800 pro Jahr Umwandlungssatz berücksichtigt Lebenserwartung sowie Renditemöglichkeiten

Art. 28 VR Anhang B VP Umwandlungssatz (2) Höhe des Umwandlungssatzes wird von der APK in Abhängigkeit des Pensionierungsalters festgelegt Massgebend ist Umwandlungssatz im Zeitpunkt der Alterspensionierung Aktuell geltender Umwandlungssatz basiert auf den technischen Grundlagen EVK 2000 (Beobachtungen der Eidgenössischen Versicherungskasse [heute Publica] über die Entwicklung ihres Versichertenbestandes in den Jahren 1993 bis 1998) Lebenserwartung im Alter 65: 82 Jahre für Männer und 84 Jahre für Frauen

Art. 28 VR Anhang B VP Umwandlungssatz (3) Anpassungsbedarf wegen erhöhter Lebenserwartung zeichnet sich ab Anpassung des Umwandlungssatzes geplant für Alterspensionierungen ab 2014 Prüfung von Übergangslösungen Entscheide des Vorstandes liegen bis Ende 2012 vor Frühzeitige Information der Versicherten ist gewährleistet

Art. 30 VR Flexibles Rentenalter Pensionierung zwischen 58 und 70: 58 65 70 Vorbezug Aufschub tieferer UWS höherer UWS

Art. VR 30 Art. VR 30 Teilkapitalbezug der Altersleistung Sparguthaben bei Pensionierung Kapitalbezug Option 1 Option 2 Option 3 CHF 278400 Teil über CHF 278400, ganz oder teilweise BVG-Altersguthaben 25 % 50 % Anmeldung spätestens 1 Jahr vor dem gewünschten Pensionierungszeitpunkt bzw. 1 Jahr vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (als aktiver Versicherter) Schriftliche Zustimmung des Ehegatten/Partners nötig

Art. 30 VR Kapital oder Rente Voller Kapitalbezug bei der APK nicht möglich! Altersrente Lebenslängliche Garantie der Rentenzahlung, Zusatzrente für Kinder, Ehegattenrente von 60 % beim Tod Rentenanpassungen bei guten Vermögenserträgen der APK Bei Tod ohne Hinterlassenenleistungen verfällt das Vorsorgekapital an die APK Als jährliches Einkommen zusammen mit anderen Einkünften steuerbar Alterskapital Mit der Kapitalzahlung sind alle Leistungen abgegolten Kapital kann nach eigenem Bedarf angelegt bzw. verwendet werden Kapital kann vererbt werden Einmalige Steuer zu einem Vorzugssatz Wahl hängt von persönlichen Bedürfnissen und von persönlicher Risikobereitschaft ab

Art. 26 VR Altersrücktritt in mehreren Schritten Teilaltersrente bei Pensumsreduktion ab 58 Mehrere Teilpensionierungsschritte (max. 3) sind möglich Reduktion des Beschäftigungsgrads um mindestens 20 % Kapitalauszahlung kann im Zeitpunkt des ersten oder eines nachfolgenden Pensionierungsschritts einmal verlangt werden

Art. 31 VR APK-Überbrückungsrente Laufzeit: Ab Beginn Rentenvorbezug bis zum Zeitpunkt, in dem eine Altersrente der AHV ordentlich bezogen werden kann (Männer: 65 / Frauen: 64) Höhe der Überbrückungsrente frei wählbar Höchstbetrag: maximale AHV-Rente (2011: CHF 27840 pro Jahr) Finanzierung: Gekürzte Altersrente ab Beginn oder Vorfinanzierung durch Zusatzsparkonto

Art. 13 VR Anhang A VP Einkauf in die reglementarischen Leistungen (1) Einkauf in die reglementarischen Leistungen 1'600'000 1'400'000 1'200'000 1'000'000 Einkaufspotential Sparguthaben CHF 800'000 600'000 400'000 200'000-25 30 35 40 45 50 55 60 65 Alter

Art. 13 VR Anhang A VP Einkauf in die reglementarischen Leistungen (2) Einkauf bis zur Höhe der maximalen reglementarischen Leistungen möglich bis kurz vor der Pensionierung Gesetzliche Einschränkungen bei früherer Selbständigkeit Zuzug aus dem Ausland Personen, die einen Vorbezug zu Gunsten Wohneigentumsförderung vorgenommen haben Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden Steuerliche Abzugsfähigkeit mit der zuständigen Steuerbehörde im Voraus abklären

Art. 14, 15 VR Anhang D, E VP Einkauf in das Zusatzsparkonto Wenn die Einkaufsmöglichkeiten in die reglementarischen Leistungen ausgeschöpft sind Auskauf der Kürzung der Altersleistungen infolge vorzeitiger Pensionierung und/oder infolge Bezug einer Überbrückungsrente Leistungen zum Pensionierungszeitpunkt dürfen 105 % vom Leistungsziel im ordentlichen Rücktrittsalter nicht überschreiten Steuerliche Abzugsfähigkeit mit der zuständigen Steuerbehörde im Voraus abklären

Ausblick Zusätzliche Option ab 2012: Weiterversicherung des bisher versicherten Lohns trotz Lohnreduktion ab Alter 58. Die Versicherten und die Arbeitgeber werden frühzeitig über die Details informiert.

Art. 40 ff. VR Art. 6 VP 3. Invalidenleistungen 60 bis 65 % des versicherten Lohns (auch wenn die versicherte Person nicht voll eingekauft ist) Leistungen ab IV-Grad 25 % Wartefrist Invalidenrente: 12 oder 24 Monate

VR Art. 38 Art. 32-38 VR Art. 5 VP Todesfallleistungen Witwen- und Witwerrente: 60 % der vollen Invalidenrente Seit 2008 anspruchsberechtigt: Partnerinnen und Partner (eingetragene und nicht eingetragene); es müssen vorgängig keine Unterlagen eingereicht werden! Seit 2008: Todesfallkapital bei Tod vor Rentenbezug; Begünstigungsmöglichkeiten; schriftliche Erklärung der versicherten Person erforderlich!

VR Art. Art. 38 38 VR Todesfallkapital (für Versicherte) falls eine Ehegatten-/Partnerrente und/oder Waisenrenten ausbezahlt werden: falls keine Ehegatten-/Partnerrente und keine Waisenrenten ausbezahlt werden: Vorhandenes Sparguthaben reduziert um die Kosten der Hinterbliebenenrenten Vorhandenes Sparguthaben Begünstigungsordnung a) Ehegatte, Partner b) Unterstützte Personen c) Kinder, Eltern oder Geschwister d) Übrige gesetzliche Erben unter Ausschluss des Gemeinwesens (halbes Todesfallkapital) Innerhalb der Begünstigtenkategorien a) d) kann die versicherte Person die Verteilung festlegen.

4. Wohneigentumsförderung (1) Merkblatt Wohneigentumsförderung

Merkblatt Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung (2) Vorbezug APK zahlt Geld aus Eigenkapital für die Finanzierung von Wohneigentum, vermindert Zinsbelastung Ausbezahlter Betrag wird besteuert Reduziert Altersleistungen (nicht aber Risikoleistungen) der APK Verpfändung Verpfändung des Sparguthabens bzw. zukünftiger Vorsorgeleistungen Sicherheit für den Gläubiger, ermöglicht allenfalls höhere Belehnung des Wohneigentums Keine steuerlichen Konsequenzen Unveränderte Leistungen der APK Pfandverwertung

Hypothekardarlehen APK gewährt ihren Versicherten sowie Rentnerinnen und Rentnern Hypothekardarlehen zu günstigen Konditionen Informationen dazu unter www.agpk.ch oder bei Frau Loredana Di Massimo (062 835 77 15)

Informationen / Kontakt (1) www.agpk.ch Vorsorge: Häufige Fragen und Antworten Infocenter: Formulare + Merkblätter Kontaktpersonen APK-Newsletter

Informationen / Kontakt (2) Versicherte, Alters- und Todesfallleistungen, WEF Christof Schönenberg Leitung 062 838 91 62 Siska Càceres A, B, C, W, X, Y, Z 062 838 91 43 Luigi Diaco D, G, H, I, J, K 062 838 91 50 Madeleine Hunziker E, F, L, M, N, O, P, Q 062 838 91 61 Sibylle Kölliker R, S, T, U, V 062 838 91 66