AMTSBLATT. der Verwaltungsgemeinschaft. Großbreitenbach. Kirmeszeit in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach. Altenfeld.

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Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief sind noch andere Zeiten angegeben, die nicht mehr gültig sind.

Transkript:

AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach bestehend aus den Mitgliedsorten Großbreitenbach Altenfeld 22. Jahrgang Böhlen - - Gillersdorf Wildenspring Freitag, den 16. September 2011 Inhalt in Schlagzeilen: - Friedersdorf Bekanntmachung - Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung von Tiergefahren Bekanntgabe Vermessungsarbeiten an der geplanten 380-kV-Leitung Aufstellung zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 Obere Kurau der Gemeinde Böhlen Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinden Friedersdorf und Wildenspring Satzungen über die Anwendung des Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung der Gemeinden Friedersdorf, Gillersdorf und der Stadt Großbreitenbach Nachlese zum Blaubeerfest in Wildenspring Nummer 9 Impressum: Amtsblatt der VG Großbreitenbach Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 13, 98701 Großbreitenbach Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. (0 36 77) 20 50-0, Fax (0 36 77) 20 50-21 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Verantwortlich für die Textannahme: Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKSFarben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Zuständigkeitsbereich der VG Großbreitenbach. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 e (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Kirmeszeit in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Altenfeld 264. Kirmes vom 28.10.- 05.11.2011 Böhlen Kirmes vom 15.10.- 22.10.2011 Programm: Programm: Freitag, 28.10.2011 11.00 Uhr Bratwurstbraten an der Mehrzweckhalle Samstag, 15.10.2011 10.00 Uhr Frühschoppen bei Bratwurst u. Bier (Mehrzweckhalle) 13.00 Uhr Traditioneller Kirmesumzug mit der Herschdorfer Blaskapelle (ab Mehrzweckhalle) anschließend gemütl. Beisammensein bei Blasmusik 15.00 Uhr Kinderkirmes mit Spiel u. Spaß 20.00 Uhr Großer Kirmestanz mit Dynamic Samstag, 29.10.2011 20.00 Uhr Kirmestanz mit Jenny s Liveband & Tanzeinlagen Sonntag, 30.10.2011 10.00 Uhr Kirchweihgottesdienst 14.00 Uhr Kindertanz mit DJ Heiko (Spiel, Spaß & Überraschung) 20.00 Uhr Disco mit DJ Heiko Montag, 31.10.2011 Umzug mit Ständchen 20.00 Uhr Disco mit DJ Heiko Freitag, 04.11.2011 21.00 Uhr Jugendtanz mit Revolving Door Samstag, 05.11.2011 20.00 Uhr Kirmestanz mit Synchron u. dem traditionellen Begräbnis Alle Veranstaltungen finden in der MEHRZWECKHALLE ALTENFELD statt. Sonntag, 16.10.2011 09.00 Uhr Kirmesgottesdienst (Kirche) 10.00 Uhr Tradition. Kirmesständchen Freitag, 21.10.2011 21.30 Uhr Rockparty mit Jukeboxx Samstag, 22.10.2011 Lichterfest zur Kirmes mit T(w)o Unplugged (Kirche St. Anna )

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 2- Nr. 9/2011 Nächster Redaktionsschluss: Donnerstag, den 06.10.2011 Nächster Erscheinungstermin: Freitag, den 14.10.2011 Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro belegt werden. Weitere Informationen zu diesem Gesetz können bei der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach eingeholt werden. Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Bekanntmachung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Wir möchten hiermit darauf hinweisen, dass der Landtag am 22.06.2011 das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung von Tiergefahren beschlossen hat. Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats, also am 01. September 2011 in Kraft. Gleichzeitig wird zu diesem Zeitpunkt die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung außer Kraft treten. Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von gefährlichen und anderen Tieren verbunden sind. Wer bei Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes einen Hund hält, ist verpflichtet: - den Hund auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Diese Kennzeichnung hat der Halter innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, spätestens jedoch bis zum 28.02.2012, der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach anzuzeigen und nachzuweisen. - Gleichzeitig ist jeder Hundehalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Diese Haftpflichtversicherung ist ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, spätestens jedoch bis zum 28.02.2012, bei der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach nachzuweisen. Als gefährliche Tiere im Sinne dieses Gesetzes gelten Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind sowie gefährliche Hunde. Wer ein gefährliches Tier halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde und hat einen Sachkundenachweis zu erbringen sowie eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Nach diesem neuen Gesetz gelten nachfolgend benannte Hunde der Rassen als gefährlich: - Pitbull-Terrier - American Staffordshire-Terrier - Staffordshire-Bullterrier - Bullterrier - sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden und Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden. Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Hund hält, für den eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erteilt wurde, hat ebenfalls o. g. Haftpflichtversicherung abzuschließen und nachzuweisen sowie diesen Hund innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, spätestens jedoch bis zum 30.11.2011, unfruchtbar machen zu lassen. Tragende Hündinnen sind spätestens 10 Wochen nach dem Wurf unfruchtbar zu machen. Großbreitenbach, den 25.08.2011 Beyersdorf Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Bekanntgabe Vermessungsarbeiten an der geplanten 380-kV-Leitung Altenfeld - Redwitz (bis Landesgrenze Thüringen / Bayern) Die Fa. Imp GmbH mit Sitz in 06112 Halle/Saale, Grenzstraße 26 ist durch die 50Hertz Transmission beauftragt, in Umsetzung der Ergebnisse des beim Thüringer Landesverwaltungsamtes mit Abschluss einer Landesplanerischen Beurteilung vom 30.03.2011 beendeten Raumordnungsverfahrens, Vermessungsarbeiten in dem dafür zur Verfügung stehenden Trassenkorridor des angegebenen Vorhabens durchzuführen. Die Arbeiten werden im Zeitraum 10.08.2011 bis 31.12.2011 ausgeführt. Bei Rückfragen ist die Firma imp GmbH unter der Tel.-Nr. 0345 / 570620 zu erreichen. gez.: Beyersdorf Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Großbreitenbach Aufgrund einer Mitteilung der Kommunalaufsicht des Ilm-Kreises veröffentlichen wir zur bereits bestehenden - Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - folgende redaktionelle Änderung: Das im Kopf der Satzung angegebene Datum - vom 26. Mai 2011 - ist zu ändern. Neu muss dafür der 08. Juni 2011 eingesetzt werden. Außerdem ist folgender Beschluss- und Genehmigungsvermerk der Kommunalaufsicht zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer öffentlich bekannt zu geben: 1. Mit Beschlussfassung vom 26. Mai 2011 hat der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach eine Hundesteuersatzung für die Stadt Großbreitenbach beschlossen. 2. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 08. Juni 2011, Az. 092.968.11.25 die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer rechtsaufsichtlich gewürdigt. (1) Die vorgelegte Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Großbreitenbach wird rechtsaufsichtlich genehmigt. (2) die Satzung ist nach Zugang dieses Bescheides auszufertigen und anschließend mit der Genehmigung zu veröffentlichen. (3) Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Großbreitenbach, den 19. August 2011 Enders in

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 3- Nr. 9/2011 Satzung über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung der Stadt Großbreitenbach vom 22. August 2011 Aufgrund der 19 (1) und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113), in Verbindung mit den 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) erlässt die Stadt Großbreitenbach die folgende Satzung über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung: 1 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung Die Stadt Großbreitenbach erklärt anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis das Thüringer Verwaltungskostengesetz nebst Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung in der jeweils gültigen Fassung für den eigenen Wirkungskreis für anwendbar. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 14. April 1993 außer Kraft. Großbreitenbach, den 22. August 2011 Enders in Siegel Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Großbreitenbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinde Altenfeld Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Altenfeld richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen von bis zu 1 cbm je Anlieferung an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Freitag, 14. Oktober 2011 Uhrzeit: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Gemeinderatssitzung Altenfeld Am 31.05.2011 fand die 12. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Altenfeld im Seniorenraum des Bürgerhauses statt. In dieser Sitzung wurde folgendes beraten bzw. beschlossen: TOP 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit; TOP 2) TOP 3) TOP 4) TOP 5) Abstimmung der Tagesordnung; Protokollkontrolle des Protokolls vom 03. Mai 2011: Abstimmung: 9 Ja-Stimmen Beschluss zur Hebesatzsatzung Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2011 Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Informationen und Anfragen. Gemeinde Böhlen Aufstellung zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 Obere Kurau Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen hat in seiner Sitzung am 11.08.2011 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 Obere Kurau beschlossen. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Beschlussvorlage für die 19. öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 11.08.2011 Beschluss-Nr. 53/19/11 Bezeichnung der Vorlage: Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 Obere Kurau Eingereicht durch: - Herr Krannich Erarbeitet durch: VWG-Vorsitzenden - Herrn Beyersdorf Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen beschließt die Aufstellung einer 3. Änderung zum B-Plan Nr. 2 Obere Kurau. Das Verfahren wird gemäß 13 a Baugesetzbuch (B-Plan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach. Begründung: Der rechtskräftige B-Plan Nr. 2 Obere Kurau in der Fassung nach der 2. Änderung soll im nordöstlichen Planbereich geändert werden. Die Änderung beinhaltet den Wegfall der Planstraßen C und D, die Änderungen der Baufenster sowie die Änderung der zulässigen Bauweise. Der Bereich der 3. Änderung ist in der Anlage in einer Gegenüberstellung zur ursprünglich festgesetzten Planung dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss sowie das Verfahren nach 13 a BauGB ist ortsüblich bekannt zu geben. gez. Krannich Uhrzeit: Wo: Samstag, 15. Oktober 2011 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Annahmestelle - Bauhofgebäude am Bürgerhaus, Kirchstraße Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenlose Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen bestätigt die Beschlussvorlage: ges. Zahl der Mitglieder:...9 davon anwesend:...8 Ja-Stimmen:...8 Nein-Stimmen:...0 Stimmenthaltungen:...0 gez. Krannich (Siegel) Anlage siehe nächste Seite

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 4- Nr. 9/2011 Anlage Planskizze Anlage zum Beschluss 53/19/11: Planskizze zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Obere Kurau - Beschluss über den Beitritt zur Resolution zum Kommunalen Finanzausgleich 2012 - Beschluss-Nr. 55/19/11 Beschlussvorschlag mit 8 Ja-Stimmen bestätigt. - Beratung und Beschluss über den Antrag der Gemeinde Meuselbach-Schwarzmühle zur Gebietsänderung - Beschluss-Nr. 56/19/11 Beschluss mit 8 Ja-Stimmen gefasst. - Stellungnahme der Gemeinde zu einem Projekt einer geplanten Ausgleichsmaßnahme zum Trassenbau der 380-kV- Leitung Am 19. August fand eine außerordentliche Gemeinderatssitzung statt. In der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: - Auftragsvergabe der Bauleistungen zur Gestaltung des Dorfplatzes - Beschluss-Nr. 58/20/11 mit 7 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung bestätigt. Gemeinde Friedersdorf Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Friedersdorf 1. Bekanntmachung des Beschlusses zum Entwurf des B- Planes An der Ortsstraße Der Gemeinderat Friederdorf hat in seiner Sitzung am 25.08.2011 den Entwurf zum B-Plan An der Ortsstraße beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Beschlussvorlage zur 16. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.08.2011 Beschluss-Nr.: 23/16/2011 Bezeichnung der Vorlage: Beschluss des Entwurfes zum B-Plan An der Ortsstraße in Friedersdorf Erarbeitet durch: VwG-Vorsitzenden Herrn Beyersdorf Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Böhlen richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen von bis zu 1 cbm je Anlieferung an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: 01. Oktober 2011 bis 01. November 2011 Uhrzeit: Wo: dienstags von 14:00-18:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr - 11:00 Uhr Annahmestelle - Gemeindeplatz in der Wildenspringer Straße Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenlose Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Gemeinderatssitzung Am 11. August 2011 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Böhlen statt. Folgende Beschlüsse wurden dort gefasst und sollen heute öffentlich bekannt gemacht werden: - Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Obere Kurau Nr. 2 - Beschluss-Nr. 53/19/11 Der Beschlussvorschlag wurde mit 8 Ja-Stimmen bestätigt. - Beschluss über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung - Beschluss-Nr. 54/19/11 Diese Beschlussvorlage wurde ebenfalls mit 8 Ja-Stimmen bestätigt. Eingereicht durch: Herrn Traute Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den Entwurf zum B-Plan An der Ortsstraße sowie dessen Offenlegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB. Die Träger öffentlicher Belange sind über den Entwurf zu informieren. Der Beschluss über die Offenlegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Begründung:Gemäß Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10. 03. 2011 und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Bürgerversammlung am 26.05.2011 wurde der Entwurf zum B- Plan An der Ortsstraße mit entsprechender Begründung erarbeitet. Der Entwurf ist nun vom Gemeinderat zu beraten und zu beschließen. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind über die Planungsabsichten der Gemeinde zu informieren. Traute Der Gemeinderat beschloss o. g. Beschlussvorlage. Zahl des Gemeinderates insgesamt:...7 davon anwesend:...6 Ja-Stimmen:...4 Nein-Stimmen:...0 Enthaltungen:...0 Traute - Siegel - Aufgrund des 38 ThürKO waren 2 Mitglieder des Gemeinderates weder an der Beratung noch an der Abstimmung beteiligt. 2. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes B-Plan An der Ortsstraße Hiermit wird bekannt gemacht, dass der mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 23/16/2011 beschlossene Entwurf zum B-Plan An der Ortsstraße in der Zeit vom 26.09. bis einschließlich 25.10.2011 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbrei-

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 5- Nr. 9/2011 tenbach, Markt 11, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum B-Plan vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, so weit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden. Traute Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Friedersdorf richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen von bis zu 1 cbm je Anlieferung an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Freitag, 14. Oktober 2011 Uhrzeit: 13:00-18:00 Uhr Uhrzeit: Wo: Samstag, 15. Oktober 2011 08:00-12:00 Uhr Annahmestelle - an der ehemaligen Dreschhalle (gegenüber Gemeindesaal) Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenlose Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Aufgrund einzuhaltender Veröffentlichungsfristen wird die nachfolgende Satzung erneut bekannt gemacht: Satzung über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung der Gemeinde Friedersdorf vom 15. August 2011 Aufgrund der 19 (1) und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113), in Verbindung mit den 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) erlässt die Gemeinde Friedersdorf die folgende Satzung über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung: 1 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung Die Gemeinde Friedersdorf erklärt anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis das Thüringer Verwaltungskostengesetz nebst Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung in der jeweils gültigen Fassung für den eigenen Wirkungskreis für anwendbar. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Friedersdorf, den 15. August 2011 Traute Siegel Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Friedersdorf schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinderatssitzung Am 25. August 2011 fand die 16. Gemeinderatssitzung in Friedersdorf statt. In dieser Sitzung wurden folgende Themen beraten und folgende Beschlüsse gefasst: TOP 1: Protokollkontrolle TOP 2: Kurzüberblick über den Jahresabschluss 2010 TOP 3: Beschluss zur Resolution der thüringischen Gemeinden und Städte zur kommunalen Finanzausstattung 2012, Beschluss-Nr. 22/16/2011 mit 6-Ja-Stimmen einstimmig beschlossen TOP 4: Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtet 2011 gem. 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung an der KEBT AG sowie über die mittelbare Beteiligung an der ETE im Jahr 2010 TOP 5: TOP 6: TOP 7: TOP 8: TOP 9: Straßenreparaturen Anträge auf Fällen von Bäumen Geplante Baumaßnahmen Ölschröte (Brücke) Beschluss des Entwurfes zum B-Plan An der Ortsstraße in Friedersdorf mit 4 Ja-Stimmen bestätigt Mitteilungen u. Anfragen Gemeinde Gillersdorf Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Gillersdorf richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen von bis zu 1 cbm je Anlieferung an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Uhrzeit: Wo: Freitag, 14. Oktober 2011 und Samstag, 15. Oktober 2011 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Annahmestelle - Landweg (neben Gemeindeparkplatz) Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenlose Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Aufgrund einzuhaltender Veröffentlichungsfristen wird die nachfolgende Satzung erneut bekannt gemacht: Satzung über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung der Gemeinde Gillersdorf vom 15. August 2011 Aufgrund der 19 (1) und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113), in Verbindung mit den 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 6- Nr. 9/2011 September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) erlässt die Gemeinde Gillersdorf die folgende Satzung über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung: 1 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung Die Gemeinde Gillersdorf erklärt anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis das Thüringer Verwaltungskostengesetz nebst Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung in der jeweils gültigen Fassung für den eigenen Wirkungskreis für anwendbar. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gillersdorf, den 15. August 2011 Hauffe Siegel Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Gillersdorf schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinderatssitzung Am 29. Juni 2011 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gillersdorf statt. Folgende Beschlüsse wurden dort gefasst: - Beschluss einer Hebesatz-Satzung Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2011 - Beschluss-Nr. 20/9/11 Der Beschlussvorschlag wurde mit 7 Nein-Stimmen abgelehnt. - Beschluss über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung - Beschluss-Nr. 21/9/2011 Die Beschlussvorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen bestätigt. Gemeinde Wildenspring Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung er Gemeinde Wildenspring 1. Bekanntmachung des Beschlusses zur 1. Änderung des Entwurfes des B-Planes Am Milchberg Der Gemeinderat Wildenspring hat in seiner Sitzung am 04.08.2011 den Entwurf zum B-Plan Am Milchberg beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich gekannt gemacht. Beschlussvorlage zur 5. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.08.2011 Beschluss-Nr.: 7/5/2011 Bezeichnung der Vorlage: Beschluss des Entwurfes der 1. Änderung zum B-Plan Am Milchberg Erarbeitet durch: VwG-Vorsitzenden Herrn Beyersdorf Eingereicht durch: Herrn Hornschuh Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf zur 1. Änderung zum B-Plan Am Milchberg sowie dessen Offenlegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB mit den im Protokoll vermerkten Änderungen. Die Träger öffentlicher Belange sind über den Entwurf zu informieren. Der Beschluss über die Offenlegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: Gemäß Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 27. 01. 2011 und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Bürgerversammlung am 24.03.2011 wurde der Entwurf zur 1. Änderung zum B-Plan Am Milchberg mit entsprechender Begründung erarbeitet. Der Entwurf ist nun vom Gemeinderat zu beraten und zu beschließen. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind über die Planungsabsichten der Gemeinde zu informieren. Hornschuh Der Gemeinderat beschloss o. g. Beschlussvorlage. Zahl des Gemeinderates insgesamt:...7 davon anwesend:...5 Ja-Stimmen:...5 Nein-Stimmen:...0 Enthaltungen:...0 Hornschuh - Siegel - Es waren keine Mitglieder des Gemeinderates aufgrund 38 ThürKO weder von der Beratung noch von der Abstimmung ausgeschlossen. 2. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes B-Plan Am Milchberg Hiermit wird bekannt gemacht, dass der mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 7/5/2011 beschlossene Entwurf zur 1. Änderung des B-Planes Am Milchberg in der Zeit vom 26.09. bis einschließlich 25.10.2011 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 11/13, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum B-Plan- Entwurf vorgebracht werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Rahmen der Bauleitplanung Am Milchberg nicht durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, so weit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden. Hornschuh Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Wildenspring richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen von bis zu 1 cbm je Anlieferung an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Uhrzeit: Freitag, 14. Oktober 2011 und Samstag, 15. Oktober 2011 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Wo: Annahmestelle - Buswendeschleife am Ortseingang Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenlose Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Gemeinderatssitzung Wildenspring Am 29.04.2011 fand die 3. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Wildenspring im Kulturraum statt. Es wurde Folgendes beraten bzw. beschlossen: TOP 1) Übergabe des Gemeindesaales nach der Grundsanierung zur Nutzung an die Einwohner und Vereine; TOP 2) TOP 3) Informationen zur Gestaltung Kinderspielplatz; Informationen über Bewerbungen zum Bau von Garagen auf dem Mischgebiet Milchberg. - Ende des öffentlichen Teils der Sitzung. -

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 7- Nr. 9/2011 Gemeinderatssitzung Wildenspring Mi, Fr 13.00 Uhr - 22.00 Uhr einen Sitzdienst im Krankenhaus 13.00 Uhr - 07.00 Uhr einen Fahrdienst vom Krankenhaus aus Am 05.06.2011 fand die 4. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Wildenspring im Kulturraum statt. Es wurde Folgendes beraten bzw. beschlossen: TOP 1) Übergabe des Kinderspielplatzes; TOP 2) Information zum Stand Garagenbau im Mischgebiet Milchberg ; TOP 3) Information zur Arbeit von Teilnehmern des sozialen Betriebes in der Gemeinde. Gemeinderatssitzung Wildenspring Am 04.08.2011 fand die 5. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Wildenspring im Kulturraum statt. Es wurde Folgendes beraten bzw. beschlossen: TOP 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit; TOP 2) TOP 3) TOP 4) TOP 5) TOP 6) TOP 7) TOP 8) Abstimmung der Tagesordnung; Protokollkontrolle der Protokolle vom 24.03. 2011, 29.04.2011 und 05.06.2011 Alle Protokolle wurden mit 5 Ja-Stimmen bestätigt. Festlegungen aus den Protokollen; Beschluss über den Entwurf mit Begründung zur 1. Änderung des B-Planes Am Milchberg Abstimmung: 5 Ja-Stimmen Beschluss der Verwaltungskostensatzung Abstimmung: 5 Ja-Stimmen Beschluss über die Gebietsänderung zwischen der Gemeinde Wildenspring und der Gemeinde Meuselbach-Schwarzmühle Abstimmung: 5 Ja-Stimmen Beschluss über die Resolution der Thüringer Städte und Gemeinden gegen den Entwurf des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes 2012 Abstimmung: 5 Ja-Stimmen TOP 9) Mitteilungen und Anfragen. - Ende des öffentlichen Teils der Sitzung. - Sa, So, Feiertag 08.00 Uhr - 22.00 Uhr einen Sitzdienst im Krankenhaus 07.00 Uhr - 19.00 Uhr einen Fahrdienst vom Krankenhaus aus 19.00 Uhr - 07.00 Uhr einen Fahrdienst vom Krankenhaus aus Außerhalb der Vorhaltezeit muss sich der Patient an seinen Hausarzt oder dessen Vertretung wenden. Rettungsdienst Bei lebensgefährlichen Zuständen ist nach wie vor die Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis über die Tel.-Nr. 112 zu informieren. Diese alarmiert dann das geeignete Rettungsmittel. Öffnungszeiten der Arztpraxen für Allgemeinmedizin im Raum Großbreitenbach Fachärztin für Facharzt für Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Dipl.-Med. B. Großherr, Dr. med. M. Ullrich, Großbreitenbach Großbreitenbach Tel.: (036781) 40451 Tel.: (036781) 25450 Mo 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:00 u. 16.00-18:00 Uhr Di 08:00-11:00 und - 16:00-19:00 Uhr Mi 08:00-12:00 Uhr 07:00-11:00 Uhr Do 08:00-12:00 und 16:00-18:00 Uhr - Fr 08:00-11:00 Uhr 08:00-11:00 Uhr Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin Dr. med. H. J. und M. Ullrich, Altenfeld Tel. (036781) 42308 Mo 08:00-11:00 Uhr Di 08:00-11:00 Uhr Mi - Do 08:00-11:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr Fr 08:00-11:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Gesundheitswesen Bereitschaftsdienste im Altkreis Ilmenau Notfalldienst Der Kassenärztliche Notfalldienst (Bereitschaftsdienst) wird für den Altkreis Ilmenau weiter wie folgt durchgeführt: Für den gesamten Altkreis Ilmenau gibt es nur noch eine Telefonnummer für den KV Bereitschaftsdienst mit dem Sitz in der Rettungsstelle Ilm-Kreis-Kliniken ggmbh - Standort Ilmenau - Tel. Nr. 0180/5884123210. Von dort werden alle Hausbesuche koordiniert. Der Notfalldienst besteht aus einem Sitzdienst (Sitzbereitschaft des diensthabenden Arztes in der Rettungsstelle Ilm-Kreis- Kliniken ggmbh <Krankenhaus> Ilmenau) und einem Fahrdienst (Fahrbereitschaft für Hausbesuche ab Rettungsstelle Ilm- Kreis-Kliniken ggmbh <Krankenhaus>Ilmenau). Vorhaltezeiten: (Bitte Änderungen ab 01.01.2011 beachten!) Mo, Di, Do 19.00 Uhr - 22.00 Uhr einen Sitzdienst im Krankenhaus 19.00 Uhr - 07.00 Uhr einen Fahrdienst vom Krankenhaus aus Stadt Großbreitenbach Infoteil Zur Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema: Die Thüringer Gemeinschaftsschule Ein Modell für unsere Schule? laden wir Sie am Mittwoch, dem 21.09.2011, um 19.00 Uhr in die Sporthalle Am Vitzberg in Großbreitenbach ein. Als Gast erwarten wir Herrn Prof. Dr. Roland Merten, Staatssekretär im Thür. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Petra Enders Stadt Großbreitenbach Petra Möller Leiterin der Staatl. Grundschule Andrea Köhler Leiterin der Staatl. Regelschule

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 8- Nr. 9/2011 Bürgerhaushalt Großbreitenbach Bereich Verkehr Liebe Bürgerinnen und Bürger. bereits im vergangenen Jahr bekamen wir im Rahmen der Beteiligungsphase des Bürgerhaushaltes eine Vielzahl von Vorschlägen und Hinweisen zum Bereich Verkehr und Verkehrssicherheit. Einige konnten bereits umgesetzt werden. Wichtigster Kernpunkt des Bürgerhaushaltes ist die aktive Bürgerbeteiligung. Deshalb möchten wir Sie einladen: am Mittwoch, dem 12. Oktober 2011 um 18.30 Uhr in das Feuerwehrgerätehaus Gemeinsam mit Ihnen, Stadträten, dem Ordnungsamt der VG, Herrn Grün vom Verkehrsamt Ilmkreis und der Verkehrswacht Ilmkreis möchten wir > Hinweise und Vorschläge aus dem Bereich Verkehr diskutieren. > Für und Wider abwägen und > gemeinsam nach praktikablen Lösungen suchen. Mögliche Schwerpunktthemen: > Ideen für geeignete Maßnahmen zur (sicheren) Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften und zur Verkehrsberuhigung im Bereich Friedensstraße > Tempolimit Hauptstraße/ Bereich Bäckerei Rosenberger > sofern geprüfter Planentwurf Ilmenauer Straße vorliegt: Diskussion zum Fußgängerverkehr (Überwege, Ampeln, Inseln...) > Erfahrungsaustausch bzgl. geeigneter Maßnahmen zur rücksichtsvollen und vorausschauenden Verkehrsteilnahme Alle interessierten Bürger sind recht herzlich dazu eingeladen. Petra Enders, in Bürgerhaushalt Großbreitenbach Die diesjährige aktuelle Beteiligungsphase ist angelaufen. Aktuelle konkrete Abfragethemen sind: > die zukünftige Gestaltung des Schulumfeldes und > mögliche/ notwendige Maßnahmen auf Grund der kommunalen Finanzlage 2012 Sobald ein mit dem Straßenbauamt Mittelthüringen abgestimmter Planungsentwurf für die Ilmenauer Straße vorliegt, werden wir Sie auch hierzu um Ihre Meinung bitten. Infos zu den Themen und den Beteiligungsbogen erhalten Sie: per Hauswurfsendung, im Internet unter www.da-rede-ich-mit.de oder im Rathaus Bis 31.10.2011 können Sie uns ihre Vorschläge/ Hinweise einreichen. Petra Enders, in Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Oktober 2011 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. am 02.10. Frau Theresia Gaebelein, Mörlenbacher Straße 16 zum 90. Geburtstag, am 02.10. Frau Margard Ortloff, Friedensstraße 47 zum 88. Geburtstag, am 03.10. Herrn Heinz Macholdt, Hauptstraße 137 zum 85. Geburtstag, am 03.10. Herrn Hartmut Stuhl, Zwiebelmarkt 35 zum 75. Geburtstag, am 06.10. Herr Werner Krannich, Poststraße 9 zum 83. Geburtstag, am 08.10. am 10.10. am 12.10. am 13.10. am 13.10. am 16.10. am 17.10. am 19.10. am 20.10. am 21.10. am 22.10. am 23.10. am 23.10. am 24.10. am 24.10. am 25.10. am 25.10. am 25.10. am 25.10. am 26.10. am 30.10. und am 31.10. Frau Käthe Hartwig, Hüttenweg 24 Herrn Edmund Wollmann, Hohe Tanne 8 Frau Karin Schaab, Friedensstraße 28 Herrn Herbert Geilfuß, Hauptstraße 18 Frau Hella Macholdt, Ilmenauer Straße 14 Frau Erika Schmidt, Mörlenbacher Straße 3 Frau Ruth Krannich, Am Glaswerk 24 Frau Elli Woth, Mörlenbacher Straße 18 Frau Hella Krannich, Hauptstraße 63 Frau Brunhilde Pohl, Ilmenauer Straße 12 Frau Elise Schmidt, Mörlenbacher Straße 11 Frau Irmgard Koch, Neuhäuser Straße 40 Frau Sigrid Herrmann, Neuhäuser Straße 21 Herrn Herbert Kowal, Myliusstraße 4 Frau Lianne Sommer, Thomas-Mann-Straße 11 Herrn Kurt Morgenroth, Hauptstraße 122 Frau Charlotte Müller, Bahnhofstraße 22 Frau Elfriede Schöler, Wiesenweg 6 Frau Margarete Schulz, Am Glaswerk 35 Frau Kriemhilde Winkler, Hauptstraße 109 Herrn Kurt Rauch, Hauptstraße 89 Frau Irmgard Acker, Mörlenbacher Straße 8 Senioren - Kommunikationszentrum Veranstaltungen im September 2011 zum 78. Geburtstag, zum 82. Geburtstag, zum 78. Geburtstag, zum 83. Geburtstag, zum 79. Geburtstag, zum 75. Geburtstag, zum 79. Geburtstag, zum 81. Geburtstag, zum 81. Geburtstag, zum 76. Geburtstag, zum 91. Geburtstag, zum 91. Geburtstag, zum 80. Geburtstag, zum 76. Geburtstag, zum 75. Geburtstag, zum 92. Geburtstag, zum 91. Geburtstag, zum 82. Geburtstag, zum 81. Geburtstag, zum 85. Geburtstag, zum 77. Geburtstag, zum 81. Geburtstag. Die Veranstaltungen finden, falls nicht anders angegeben, im Senioren-Kommunikationszentrum der Stadt Großbreitenbach, Markt 13 statt. Dienstag, 20.09. 14.00 Uhr Herr Bank stellt seine Produkte vor Mittwoch, 21.09. 14.00 Uhr Spiele-Nachmittag u. v. m. Donnerstag, 22.09. 14.00 Uhr Sport-Nachmittag Dienstag, 27.09. 14.00 Uhr Videonachmittag Kräutermarkt 2011 Mittwoch, 28.09. 14.00 Uhr Spiele-Nachmittag Skat- Runde Brettspiele u. v. m. Donnerstag, 29.09. 14.00 Uhr Sport-Nachmittag Alle interessierten Seniorinnen und Senioren sind recht herzlich eingeladen! Auf Ihren Besuch freut sich: Rainer Telefon: 036781/249172

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 9- Nr. 9/2011 Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach 18.09., 14.00 Uhr Gehren, Kirche: Regionaler Kirchentag der Region Großbreitenbach, anschl. Kaffeetrinken Sa. 24.09., 17.00 Uhr Willmersdorf: Erntedankfest 25.09., 10.15 Uhr Großbr.: Gottesdienst mit heiligem Abendmahl 02.10., 10.15 Uhr Großbr.: Gottesdienst 14.00 Uhr Böhlen: Erntedankfest, anschl. Kaffeetrinken 14.00 Uhr Gillersdorf: Erntedankfest Wir sammeln Erntegaben und Spenden für die Ilmenauer Tafel, Außenstelle Großbreitenbach. Herzlichen Dank. 09.10., 10.00 Uhr Großbr.: Erntedankfest und Festgottesdienst zum 40-jährigen Posaunenchorjubiläums, anschließen gemeinsames Mittagessen 16.10., 09.30 Uhr Böhlen: Kirmesgottesdienst 14.00 Uhr Friedersdorf: Gottesdienst 23.10., 15.30 Uhr Großbr.: Der Anderen Gottesdienst, Marienschule, gestaltet durch die Jugendlichen der Gemeinde, anschl. Kaffeetrinken Sa., 29.10., 17.00 Uhr Böhlen: Gottesdienst 30.10., 09.00 Uhr Willmersdorf: Gottesdienst 10.15 Uhr Großbr.: Gottesdienst mit heiligem Abendmahl 14.00 Uhr Gillersdorf: Gottesdienst 31.10., 14.00 Uhr Friedersdorf: Gottesdienst Gottes Segen für Sie und Ihre Familie wünscht Ihnen Ihre Kirchgemeinde. Vereine und Verbände Tischtennisclub Großbreitenbach e. V. Sportlerehrung Nachwuchs des Ilm- Kreises 2010/11 Ivonne und Philipp nach den Mitteldeutschen Meisterschaften In würdigem Rahmen wurde auch in diesem Jahr die Ehrung der besten Nachwuchssportler des Ilm- Kreises vorgenommen. Dabei waren, wie auch schon in den Vorjahren, Philipp Tresselt und Ivonne Grudnick vom TTC Großbreitenbach. Ivonne wurde für den Thüringer Meistertitel im Einzel sowie Platz 2 im Doppel bei den Thüringer Meisterschaften der B- Schülerinnen und Platz 3 bei den erstmals ausgetragenen Mitteldeutschen Meisterschaften geehrt. In der Thüringer Rangliste ihrer Altersklasse belegt Ivonne Platz 2. Philipp konnte zum 5. Mal in Folge den Thüringer Meistertitel im Doppel sowie Platz 3 im Einzel bei den Thüringer Meisterschaften erreichen und wurde Zweiter bei den Mitteldeutschen Meisterschaften. Er qualifizierte sich damit als erster Tischtennisspieler Südthüringens überhaupt zur Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften der Schüler. In der Thüringer Rangliste seiner Altersklasse belegt Philipp Rang 3. Geehrt wurde auch Trainer Gerd Welsch für seine jahrelange erfolgreiche Nachwuchsarbeit beim TTC Großbreitenbach. Herzlichen Glückwunsch! Kultur Thüringer Wald - Kreativ Museum Großbreitenbach und Umgebung (mit 1. Deutschem Kloßpressenmuseum) Öffnungszeiten: Thüringer Wald - Kreativ Museum Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Touristische Informationsstelle Montag Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Gemeinde Altenfeld Gemeindemitteilungen 10.00-16.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr 10.00-16.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr Öffnungszeiten der Touristinformation: Die Touristinformation ist bis auf weiteres geöffnet von Mo - Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr. Gemeindliche Informationen: Informationen zur Annahme von Baum- und Strauchschnitt finden Sie in den amtlichen Mitteilungen der VG Großbreitenbach Gemäß der Kurtaxordnung der Gemeinde Altenfeld vom 8.12.94, 6, sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen, verpflichtet, Kurbeitrag von ihren Gästen einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den Eingang des Beitrages. Wir bitten unsere Vermieter die noch offenen Kurtax-Beträge für das 1. Halbjahr 2011 in der Touristinformation (Mo-Fr. 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr) abzurechnen oder auf das Konto der Gemeinde Altenfeld einzuzahlen. Öffnungszeiten und Veranstaltungen: Musikautomatenmuseum Eger täglich geöffnet von 09.00-18.00 Uhr Tel.: 036781/42640 Glasmuseum Bürgerhaus Geöffnet Mo - Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr Weitere Öffnungszeiten nach Vereinbarung Kegeln in der Turnhalle von 10.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Anmeldung bei Herrn Bergmann: 036781-42 223 Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Oktober 2011 gratulieren der und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. am 02.10. Herrn Paul Escher, Brunnenstraße 6 zum 75. Geburtstag, am 03.10. Herrn Gerhard Kummer Klemmsteinstraße 9 zum 80. Geburtstag,

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 10 - Nr. 9/2011 am 04.10. Frau Erika Schmidt, Das gemeinsame Pfarramt Neustadt-Altenfeld Bergstraße 9 zum 70. Geburtstag, am 08.10. Herrn Walter Schmidt, Wenn sie uns persönlich sprechen wollen, das Büro in Neustadt Neustädter Straße 14 zum 76. Geburtstag, ist montags bis mittwochs von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. am 09.10. Herrn Peter Maechler, Außerhalb dieser Zeit, rufen sie an unter (036781) 41911, per Remy&Geiser Straße 13 zum 68. Geburtstag, Fax unter (036781) 41912 oder 0 177 25 86 407, sowie E-Mail: am 11.10. Frau Maria Busch, evangpfarramt.neustadt-r@t-online.de am 12.10. Grundstraße 27 zum 70. Geburtstag, Herrn Rolf-Dieter Höfeld, Unterer Dezemhieb 29 zum 69. Geburtstag, Gemeinde Böhlen am 13.10. Frau Ilona Schmidt, Burgstraße 2 zum 71. Geburtstag, am 14.10. Frau Elisabeth Huthmann, Gießübler Straße 1 zum 81. Geburtstag, Senioren am 16.10. Frau Charlotte Jahn, Neustädter Straße 1 zum 90. Geburtstag, am 21.10. Frau Anneliese Wenzel, Geburtstagsglückwünsche Bergstraße 45 zum 76. Geburtstag, Allen Jubilaren des Monats September 2011 gratulieren der am 23.10. Herrn Herbert Höfner, und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im Lange Gasse 47 zum 76. Geburtstag, und neuen Lebensjahr. am 25.10. Frau Heidemarie Wenzel, am 01.09. Frau Christa Koch, Bergstraße 9 zum 68. Geburtstag. Schwarzmühler Straße 8 zum 77. Geburtstag, am 01.09. Frau Brigitte Hirsch, Ortsstraße 64 b zum 73. Geburtstag, am 06.09. Herrn Hans Methfessel, Ortsstraße 38 zum 73. Geburtstag, am 06.09. Herrn Georg Girbardt, Ortsstraße 85 zum 70. Geburtstag, am 08.09. Frau Evelore Finn, Kirchliche Nachrichten am 10.09. Ortsstraße 92 zum 66. Geburtstag, Frau Angelika Römhild, Ortsstraße 46 zum 65. Geburtstag, am 11.09. Herrn Hans Schneider, Schwarzmühler Straße 10 zum 76. Geburtstag, Evang.-Luth. Pfarramt Neustadt am am 14.09. Frau Hildegard Henkel, Rennsteig, Kirchgemeinde Altenfeld Karl-Marx-Straße 5 zum 76. Geburtstag, am 17.09. Herrn Lutz Berger, Erntedank weitet den Blick Großbreitenbacher Straße 3 zum 71. Geburtstag, am 19.09. Frau Brunhilde Holland, Schwarzmühler Straße 16 zum 76. Geburtstag, am 20.09. Herrn Georg Fischer, Ortsstraße 4 zum 76. Geburtstag, am 21.09. Frau Karin Herold, Ortsstraße 50 zum 65. Geburtstag, am 22.09. Frau Edith Kiehn, Ortsstraße 32 zum 76. Geburtstag, am 24.09. Hubert Henklein, Ortsstraße 26 zum 68. Geburtstag, und am 27.09. Wir haben ein kleines Körbchen Tomaten geschenkt bekommen. Dunkelrot leuchtende Tomaten, frisch aus dem Gewächshaus von guten Bekannten. Vielen Dank, die sind aber schön! Am nächsten Tag haben wir die Freude geteilt. <Du, eure Tomaten dieses Jahr, die sind ein wirkliches Gedicht!> <Wollt ich nochmal welche, wir wissen im Moment nicht wohin?> <Ja, warum nicht, aber nur wenn ihr sie nicht verarbeiten könnt.> <Kein Problem> Ein Geschenk, einfach so, und wir waren beieinander. Wie das gut tut, die Tomaten und das nette Gespräch. Nach einer Weile: Wie gerne hätte ich dieses Körbchen zu den Hungernden ans Horn von Afrika gebracht. Geschenke öffnen die Augen für andere. Erntedank verbindet uns mit Gott, aus dessen Hand wir als Christen unsere Ernte nehmen. Und Dank öffnet uns die Augen für andere Menschen. Wenn wir spenden und helfen, tut es uns gut. Wir können uns fröhlich statt essen, ohne die Hungernden am Horn von Afrika zu vergessen.. Ein Geschenk, eine Spende und wir sind beieinander und helfen uns gegenseitig zu leben. Gottesdienste: in der Kirche 18. September 11 in Gehren 2. Geburtstag der Waldregion; Zentralgottesdienst 25. September 11 10.00 Uhr Gottesdienst 09. Oktober 11 14.00 Uhr Gottesdienst zum Erntedankfest 23. Oktober 11 14.00 Uhr Gottesdienst 30. Oktober 11 10.00 Uhr Kirchweihgottesdienst Weitere Gemeindeveranstaltungen: mittwochs 15.00 Uhr Frauennachmittag am 21. Sept.; 5. Okt.; 19. Okt. und siehe Aushang 16.30 Uhr Christenlehre jede Woche, außer in den Ferien donnerstags in Neustadt 17.30 Uhr VOKO - Club am 15.Sept.; 29. Sept.; 13. Okt. Frau Linda Ulrich, Ortsstraße 123 a Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Böhlen zum 78. Geburtstag. Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Vereine und Verbände Böhlener Carneval Verein e. V. In Böhlen wird es akustisch Belln Acoustic Night Am 24. September ist es endlich soweit, in der Mehrzweckhalle in Böhlen drücken sich mehrere Künstler die Klinke in die Hand. Zur Eröffnung des Abends um 19 Uhr geben die drei Jungs von T(w)o Unplugged ihren Mix aus deutschem Liedermachergut und Songs internationaler Songwriter zum Besten.

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 11 - Nr. 9/2011 Der Hauptact des Abends ist ohne Zweifel der Singer und Songwriter Rüdiger Mund aus Jena. Die Leidenschaft für die Musik ist ihm hörund sichtbar in die Wiege gelegt. Seine Songs und Konzerte kommen von Herzen und bewegen sich auf schmalem Grad zwischen Rock, Folk, Blugrass, Indie u. ä.. Immer ehrlich, erdig und an seinen musikalisch, amerikanischen Wurzeln, verbreiten die eingängigen Melodien und seine Präsenz schon beim ersten Hören ihre charmant rockige Aura. Ganz neu im Programm ist, seine wiederentdeckte Liebe zu deutschen Texten. Wenn er mal nicht solistisch unterwegs ist, schreibt er Songs oder tourt mit seiner Band STÖCKE & STEINE. Zum Ausklang des Abends spielt die Thüringer Band Just Unplugged. Die sieben jungen Musiker aus der Schwarzatalregion ziehen seit nun mehr vier Jahren jedes Publikum in ihren Bann. Die akustischen Interpretationen abseits der kommerziellen Musikbewegung im Stil des MTV Unplugged sind ein Garant für gute Unterhaltung und eine gelungene Party! Senioren Geburtstagsglückwünsche Monate September/Oktober 2011 Der und der Gemeinderat gratulieren allen Jubilaren, die im Monat September/Oktober 2011 - bis zum Erscheinen des nächsten TWE - ihren Ehrentag begehen, recht herzlich und wünschen alles Gute und beste Gesundheit im neuen Lebensjahr. am 04. September Herrn Bernhard Sommer, Ortsstraße 26 A zum 79. Geburtstag am 07. September Frau Lieselotte Baum, Ortsstraße 12 zum 83. Geburtstag am 11. September Frau Waltraud Schmidt, Ortsstraße 15 zum 88. Geburtstag am 17. September Frau Brunhilde Tischer, Ortsstraße 10 zum 75. Geburtstag am 18. September Frau Rosemarie Pohlemann, Ortsstraße 1 E zum 71. Geburtstag am 21. September Herrn Uto Sommer, am 12. Oktober Ortsstraße 1 A zum 71. Geburtstag Frau Margard Kirchner, Ortsstraße 48 zum 85. Geburtstag Für das leibliche Wohl lädt der Böhlener Carneval Verein e.v. ab 19 Uhr zu Bratwurst und vollen Fässern Bier in den Kulturpalast Mehrzweckhalle ein. Der Eintritt beträgt 5 EUR pro Person. Es wird ein Abend mit viel handgemachter Musik, stilvollem Ambiente und einem unvergesslichen Konzerterlebnis. Gemeinde Friedersdorf Gemeindemitteilungen Öffnungszeiten der Kleiderkammer Friedersdorf Ab 01. September 2011 ist unsere Kleiderkammer wie folgt geöffnet: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07:00-15:00 Uhr 11:00-17:00 Uhr 07:00-15:00 Uhr 11:00-17:00 Uhr 07:00-15:00 Uhr Kleidungsstücke und Textilien aller Art nimmt die Kleiderkammer zu jeder Zeit gern entgegen. Bei Bedarf werden diese durch uns abgeholt. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Nr. 036781/42282. Traute Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Friedersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Gemeinde Gillersdorf Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats September 2011 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 04.09. feiert Herr Manfred Baltaga, Hauptstraße 1 seinen 70. Geburtstag, am 05.09. Frau Ellen Harraß, Schwarzburger Straße 50 ihren 73. Geburtstag, am 10.09. Frau Johanna Wagner, Schwarzburger Straße 44 ihren 77. Geburtstag, am 24.09. Herr Ludwig Rauche, Schwarzburger Straße 57 seinen 75. Geburtstag, am 24.09. Herr Rudolf Löhl, Schwarzburger Straße 28 seinen 71. Geburtstag und ebenfalls am 24.09. Herr Bernd Rißland, Am Langen Berg 13 seinen 68. Geburtstag.

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 12 - Nr. 9/2011 Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Gillersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Gemeinde Wildenspring Senioren Geburtstagsglückwünsche Monat September 2011 Der der Gemeinde Wildenspring gratuliert allen Jubilaren, die im Monat September ihren Ehrentag feiern, recht herzlich und wünscht alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. am 02.09. Frau Ingrid Harwath, Ortsstraße 3 A zum 71. Geburtstag am 07.09. Herrn Karl Rocktäschel, Ortsstraße 2 zum 85. Geburtstag am 07.09. Herrn Reiner Bergmann, Ortsstraße 14 zum 70. Geburtstag am 08.09. Herrn Harri Wiegand, Ortsstraße 12 zum 73. Geburtstag am 12.09. Frau Ilona Fritz, Ortsstraße 22 zum 74. Geburtstag am 17.09. Herrn Wolfgang Werlich, Ortsstraße 8 zum 75. Geburtstag am 18.09. Frau Hildegard Traute, Ortsstraße 60 zum 92. Geburtstag am 24.09. Frau Hedwig Kämtner, Ortsstraße 55 C zum 82. Geburtstag am 28.09. Frau Gisela Dörnfeld, Ortsstraße 54 zum 75. Geburtstag möchten uns herzlich bei Klaus-Dieter Beetz bedanken, der es möglich machte, das wir in diesem Jahr das Laserschießen durchführen konnten. Danke auch an Linda, die sich jedes Jahr etwas Neues für unsere Kinder ausdenkt. Die Lose unserer Tombola waren ebenso schnell vergriffen wie das selbstgebackene Brot aus dem Holzbackofen. Zur Wahl der Blaubeermajestät stellten sich in diesem Jahr drei Bewerberinnen. Den Titel holte sich, nach einem Jahr Pause, Franziska Haß zurück. Sie siegte knapp vor ihren Mitstreiterinnen. Nochmals herzlichen Glückwunsch. Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen unserer Vereinsmitglieder bei allen Beteiligten bedanken, die bei der Vorbereitung und Durchführung des Festes viel Engagement zeigten. Hierbei denke ich besonders an Claudia und Markus Hopf, Susann Hertwig und unserem Reiner Hornschuh. Danke an nachstehende Sponsoren, der Gemeinde Böhlen und der Kirchgemeinde Großbreitenbach für die uneigennützige Hilfe. Ein besonderer Dank gebührt auch den Backfrauen des Ortes, die uns jedes Jahr schmackhaften Kuchen und auch Kaffee bereitstellen. Sie alle trugen ganz wesentlich zum Gelingen unseres Festes bei. Wir als kleiner Verein würden das ohne die Genannten gar nicht schaffen und wissen diese Hilfe zu schätzen. Das Lob unserer Gäste aus nah und fern nehmen wir zum Anlass, unsere nächsten Feste noch attraktiver zu gestalten, denn ein zufriedener Gast ist für uns das schönste Geschenk. Kirchliche Nachrichten Die drei Bewerberinnen Nadine, Franziska und Grit mit dem ehemaligen und unserem jetzigen und der Vorsitzenden des Heimatvereins Evang.-Luth. Kirchgemeinde Wildenspring Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Vereine und Verbände Heimatverein Silberdistel Wildenspring e. V. Blaubeerfestnachlese Zu unserem 13. Blaubeerfest am 31. Juli 2011 ließen uns die kleinen blauen Früchtchen ganz schön in Stich, denn sie hingen nicht so üppig wie gewohnt an den Sträuchern. Aber zum Glück lagerten in den Gefrierschränken der Wildenspringer noch Reserven aus dem Vorjahr, so dass das Fest gerettet war. Trotz der wechselhaften Wetterlage fanden sich doch zahlreiche Besucher ein, die einen unterhaltsamen Nachmittag im Gemeindesaal erlebten. Zu den Klängen der Körnbachtaler Blasmusik aus Elgersburg wurde kräftig das Tanzbein geschwungen. Die Kinder konnten sich auf einer Hüpfburg tummeln oder sich im Biathlon-Laserschießen üben. Andrang war auch immer bei Linda, die Gipsabdrücke von Gesicht und Händen anfertigte. Wir Ein Ständchen vor dem Saal Beide Fotos: Gorshöfer, Großbreitenbach Sponsoren: Bautischlerei Michael Matz, Oberschöbling Sparkasse Arnstadt-Ilmenau Agrargenossenschaft Köngisee Gemeinde Wildenspring Augenoptiker Gortan, Großbreitenbach Zahnarztpraxis Maik und Silke Gießler, Großbreitenbach