SwissDRG Forum SwissDRG: Lehren aus AP-DRG. Pius Gyger, Leiter Gesundheitsökonomie und politik, Helsana Versicherungen AG

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Transkript:

SwissDRG Forum 2010 SwissDRG: Lehren aus AP-DRG Pius Gyger, Leiter Gesundheitsökonomie und politik, Helsana Versicherungen AG

Agenda 1. Umstellung AP-DRG: Analyse Helsana 2. Umstellung SwissDRG: zwei (ausgewählte) Befürchtungen 2.1 Zunehmende Tendenz zur Rationierung unter SwissDRG? 2.2 Verminderte Innovationsfähigkeit unter SwissDRG? 3. Lehren aus AP-DRG 4. Thesen SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 2

1. Umstellung AP-DRG: Analyse Helsana SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger

Bevor Sie beginnen» Fragestellungen 1. Hat die Einführung von AP-DRG bei der Helsana Gruppe und ihren einzelnen Marken im Vergleich zur Branche höhere Kostensteigerung verursacht? 2. Welche Wirkung hat der Risikoausgleich? 3. Unterscheiden sich Spitäler, die umgestellt haben, bezüglich Kosten / Aufenthaltsdauer von den übrigen Spitälern vor und nach der Umstellung? SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 4

Ausgewählte Ergebnisse 1/5 Ob einzelne Versicherer Profiteure sind, lässt sich nur empirisch, nicht theoretisch beantworten. Die Differenz der Kosten pro Beleg zwischen Helsana und den anderen Krankenversicherern ist in AP-DRG-Spitälern in etwa gleich hoch wie in Spitälern, die nicht umgestellt haben. Die Hypothese, die Einführung von AP-DRG führe für die Helsana Gruppe zu einem Kostennachteil, kann nicht bestätigt werden. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 5

Ausgewählte Ergebnisse 2/5 Die Umstellung auf AP-DRG verstärkt den schon vorhandenen Effekt, dass die Leistungen mit dem Alter ansteigen. Dieser Effekt ist für die finanziellen Konsequenzen irrelevant, da er durch den Risikoausgleich kompensiert wird. Die Umstellung auf AP-DRG wirkt sich bei Universitätsspitälern zwar stärker aus als bei anderen Spitälern. Dies ist aber im Wesentlichen ein Preiseffekt und nicht ein Tarifstruktureffekt. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 6

Ausgewählte Ergebnisse 3/5 Zwischen der vor der Umstellung gültigen Art der Tarifstruktur (TP, Abteilungspauschalen etc.) und der Auswirkung der Umstellung auf AP-DRG kann keine Abhängigkeit nachgewiesen werden. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 7

Ausgewählte Ergebnisse 4/5 Zwischen der Umstellung auf AP-DRG und der Entwicklung der Aufenthaltsdauer kann kein Zusammenhang nachgewiesen werden. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 8

Ausgewählte Ergebnisse 5/5 Wird der Risikoausgleich in die Analyse einbezogen, birgt die Umstellung auf AP-DRG für die Marke Helsana keine Nachteile. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 9

Vergleich mit den bisherigen Forschungsergebnissen in Deutschland Gesundheitsökonomische Auswirkungen der DRG-Einführung in Deutschland eine systematische Übersicht. T. Reinhold, K. Thierfelder, F.Müller-Riemenschneider, S.N.Willich - Charité Universitätsmedizin Berlin Ziel: Forschungsstand zu den Folgen der DRG-Einführung analysieren Methoden: Literaturrecherche Ergebnisse - 19 Studien berücksichtigt: häufigste Parameter sind Erlös und Verw.Dauer - erhebliche Unterschiede in den Resultaten - grundsätzlich uneinheitliche Ergebnisvielfalt Die DRG-Einführung führte zu einer Verkürzung der stationären Verweildauer. Allerdings folgt sie einem seit länger bestehenden Trend. Für weitere gesundheitsökonomische Parameter sind die Studienergebnisse lückenhaft und lassen keinen Schluss zu. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 10

2. Umstellung SwissDRG: zwei (ausgewählte) Befürchtungen SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger

DRGs sind besser als herkömmliche Pauschalsysteme sind leistungsbezogener als andere Vergütungssysteme verteilen Finanzmittel, definieren aber keinen Finanzrahmen führen zu effizienteren Behandlungsprozessen führen zu mehr Wettbewerb und stärker bedarfsorientiertere Leistungsstrukturen und Leistungskapazitäten sagen nichts über die Qualität der Leistung aus machen das Leistungsgeschehen transparenter SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger

2.1 Zunehmende Tendenz zur Rationierung unter SwissDRG? SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger

Rationierung im Spital 2010: Muss dafür DRG herhalten? SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 14

Rationierung im Spital 2010: Muss dafür DRG herhalten? Inselspital Bern: «Wir mussten ein Moratorium verfügen, da wir im Juni bereits 50 der neuen Herzklappen eingesetzt hatten», sagt Carrel. Unispital Zürich und Triemli: SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 15

Rationierung im Spital 2010: Der Fall Novo Seven, 1999 "«Es wäre nicht richtig», einem hochbetagten, damals schwer kranken Patienten das sehr teure Blutgerinnungsmittel Novo Seven zu verabreichen, hatte die Regierungsrätin gesagt." Rationierung hat nichts mit DRG zu tun. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 16

Rationierung im Spital 2010: Muss dafür DRG herhalten? 1 2 3 4 5 Eine Welt ohne Budgets gibt es nicht. Weder vor DRG noch nach DRG Bisherige Rationierungsentscheide im Spital basieren auf einem unrechten Umgang mit Budgets. Für den Umgang mit Budgets gibt es Regeln, die einzuhalten sind. Dazu gehören die heutigen und die künftigen Regeln der Spitalfinanzierung Rationierung im Spital gibt es nur dann, wenn die Kantone ihre Aufgabe nicht wahrnehmen. DRG minimiert ethische Konflikte, da es gegebene Finanzierungsmittel aufwandgerechter zuteilt. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 17

2.2 Verminderte Innovationsfähigkeit unter SwissDRG? SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger

Günstiges Innovationsklima für Medizinaltechnik und Medikamente im Spital - Kine systematische Evaluation (Stichwort HTA, WZW). - Keine Unterscheidung zwischen Echten und unechten Innovationen - Der Einfluss der Versicherer auf Kosten und Preise ist (noch) gering - Medizinaltechnologie wesentliche Ertragsquelle für Spitäler - Preiszerfall von Technologien schlägt nicht auf Tarifierung durch. - Es wird bezahlt, was gemacht wird. Eine handhabbare Abgrenzung Pflichtleistung / Nichtpflichtleistung gibt es nicht. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger

Schweizer Gesundheitswesen: Schlaraffenland für die Medizinaltechnik "Es ist mir jedenfalls schleierhaft, dass die Preisbildung im Bereich der Medizinaltechnik praktisch unbeobachtet verläuft, während für die Steigerung der Kosten im Gesundheitswesen regelmässig die technische Entwicklung verantwortlich gemacht wird. Und es scheint mir willkürlich, dass ganze Sektoren wie beispielsweise der Medikamentenbereich im Blickfeld stehen, während ein ganzer Milliardensektor ignoriert wird. Dieses Beispiel ist Ausfluss willkürlicher politischer Prioritätensetzung." Peter Burckhardt, Chefarzt der medizinischen Universitätsklinik in Lausanne, NZZ, 2003 SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger

Bevor Sie beginnen» Von der unabgestimmten dualen zur fixen dualen Finanzierung Bisherige Finanzierung -Teil der anrechenbaren Kosten in der OKP -Defizitdeckung der Kantone -Über längere Liegezeiten z.b. bei Tagespauschalen Neu Leistungsorientierte, dual fixe Finanzierung: Leistungen werden für Kostenträger sichtbar. Alles wird über einen Preis bezahlt. Endlich sind Neuerungen auf ihr Innovationspotential überprüfbar!!! SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 21

Kein oder verzögerter Zugang zu Innovation? neue Leistung durch bisherigen Tarif gedeckt durch bisherigen Tarif nicht gedeckt Leistung unbestritten Leistung bestritten Tarifierung Short-Track-Verfahren Ordentliches Verfahren Leistung in Evaluation Pflichtleistung -> Tarifierung Tarifierungspflicht keine Pflichtleistung ->keine Tarifierung Wir haben einen Zugangsprozess für neue Leistungen. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 22

Tarifierung neuer Leistungen Tarifregeln KVG kommen zur Anwendung Verhandlungsprozess Spital / Krankenversicherer Tarifgenehmigung kantonale Behörde 1 2 Neue Leistungen müssen ausserhalb swissdrg tarifiert werden, wenn sie anerkannt sind Finanzierung muss zeitlich befristet werden, bis Leistung in der Tarifstruktur SwissDRG berücksichtigt ist SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 23

Blick über die Grenze: Müssen wir es wie Deutschland machen? abgeschlossener Leistungskatalog zeitlich befristete, fallbezogene Vergütung möglich Tarifpartner haben InEK mit Prüfung beauftragt InEK entscheidet über Vergütungsfähigkeit Konkrete Vergütung wird zwischen einzelnem Spital und Kostenträgern wie in der Schweiz individuell verhandelt SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 24

Fazit Innovationen 1 2 Endlich wird die Leistung transparent. Wir erhalten die Instrumente gute von schlechten Innovationen zu unterscheiden. Die Schweiz kennt bereits einen Zugangsprozess für Leistungen. Wir müssen ihn nicht neu erfinden. 4 3 5 Krankenversicherer tarifieren unbestrittene bzw. zugelassene Leistungen. Spitäler können für noch nicht tarifierte Leistungen Entschädigungsbegehren an die Versicherer stellen. Leistungsorientierung: endlich werden die Spitalpreise an die Leistung geknüpft. Neue Leistung = neue Verhandlung. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 25

3. Lehren aus AP-DRG SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger

Qualität Helsana-Daten haben bei der Umstellung auf AP-DRG keine Schlüsse auf die Qualität zugelassen. Unabhängig vom Tarifsystem ist Qualitätssicherung zu betreiben. Monitoring / Transparenzschaffung notwendig - Zugang zum Leistungsangebot - Rationierungsverhalten der Kantone SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger

Elektronische Rechnungsstellung Diagnosebasierte Fallpauschalen erfordern in der Wirtschaftlichkeitskontrolle der Krankenversicherer Diagnosen und Behandlungen Datenverweigerung erhöht Aufwand für alle Beteiligten massiv Aufwand muss sowohl für Spitäler als auch Kostenträger möglichst gering gehalten werden Aufwand-mindernde Rechnungstriage gelingt nur bei elektronischer Übermittlung medizinischer Daten Nur mit der elektronischen Übermittlung können Effizientere Prozesse erreicht werden SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger

Benchmarking unter AP-DRG: Orientierung am Günstigsten? CM I A I II E B C F G I III IV D H Alle Spitäler 100% Baserate Legende: 1) rote Linien: CMI und Baserate über alle Spitäler 2) Keine Normierung; daher CMI nicht 1 SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger

Erkenntnisse aus Benchmarking unter AP-DRG 1/2 1. Datenlieferung Verweigerung der Datenlieferung muss sanktioniert werden 2. Mittelwertmethode 3. Benchmarking nicht gleich Baserate 4. Benchmarking nicht gleich einheitliche Baserate Benchmarking orientiert sich an Mittelwertmethoden. Streuung soll berücksichtigt werden. Benchmark ist nur ein Kriterium für die Tarifverhandlung, es soll nicht die Baserate selber liefern. Einheitliche Baserates vorzugeben, widerspricht dem Wettbewerbsgedanken des KVG. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 30

Erkenntnisse aus Benchmarking unter AP-DRG 2/2 5. Ergebnisqualität 6. Keine zentralstaatlichen Vorgaben 7. Wer benchmarkt? 8. Anreize für "effiziente" Spitäler Auch ohne Informationen zur Qualität wird gebenchmarkt. Spitäler haben Daten zu liefern. Es gilt weiterhin das Verhandlungsprinzip. Bilaterale Lösungen sind erwünscht. Tarifwirksames Benchmarking ist von den Krankenversicherern durchzuführen. Aufschaukeln des Benchmarks ist zu verhindern. Effiziente Spitäler sollen belohnt werden. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger 31

4. Thesen SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger

Fazit SwissDRG verteilt die Finanzmittel weitaus gerechter In bisherigen Rationierungsentscheiden haben die Kantone gegen ihre Verpflichtungen verstossen. Wenn pflichtgemäss mit Budgets umgegangen wird, gibt es keine Rationierung. Dass muss beobachtet werden. SwissDRG verteilt die Finanzmittel weitaus gerechter. Die Rationierungsanreize sind geringer als bei anderen Tarifen. In der Schweiz ist der Zugang zu Innovation sichergestellt. SwissDRG Forum 2010: Pius Gyger