Planungsamt Rittergasse 4 4001 Basel Freitag, 25. Januar 2013 Kantonaler Richtplan Basel-Stadt Anpassung 2012 Öffentliches Planauflage- und Mitwirkungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, Gerne nimmt die Grüne Partei Basel-Stadt zur Anpassung des Kantonalen Richtplans wie folgt Stellung: 1. Kapitel S1 Siedlungsstruktur a. S1.1 Siedlungsstruktur/Siedlungsentwicklung wird fortgeschrieben, aber neu akzentuiert Die neue Zielsetzung, nicht nur die bisherige Bewohnerzahl zu halten, sondern leicht zu steigern, können wir grundsätzlich unterstützen. Dies setzt aber voraus wie es der Richtplan mehrfach sagt das eine intelligente Siedlungserweiterung geplant werden kann, welche nicht auf Kosten von Natur und Landschaft oder der Lebensqualität geht. Verdichtung nach innen, vor allem dort, wo heute eine weniger hohe Dichte an EinwohnerInnen besteht, soll primär als Strategie verfolgt werden. Auf Seite 19 wird von zusätzlichem Spielraum in der Form eines Wachstums in die Höhe gesprochen. Hier wird nicht klar, was zusätzlicher Spielraum bedeutet. Wird hier einfach das vertikale Wachstum gemeint, das ein Instrument sein soll, um den zusätzlichen Wohnraumbedarf zu decken, so sind wir damit einverstanden. Dieser Abschnitt soll aber nicht als Freipass für weitere Ausdehnungen der Siedlungsfläche oder ein unverhältnismässiges Höhenwachstum für Wohnraum bedeuten, vielmehr durch Verdichtung gewonnener Wohnraum auch für die Schaffung zusätzlicher Grünund Freiräume genutzt werden. 1
Bei den Planungsgrundsätzen wird weiter angeregt, die landwirtschaftliche Nutzung und den Ersatz von betroffenem Landwirtschaftsgebiet zu klären. Die Grünen sind der Meinung, dass so wenig wie möglich grössere Landwirtschaftsflächen angetastet werden sollen, da diese in unserem Kanton bereits rar sind und gar nicht ersetzt werden können. Es ist uns bewusst, dass der Ersatz von Grünflächen in unserem Kanton aufgrund des knappen Raums schwierig ist. Grünraum kann nicht durch die Aufwertung anderer bereits bestehender Grünflächen ersetzt werden. Deshalb legen die Grünen viel Wert darauf, dass grössere Flächen nur wenn nicht anders möglich neu überbaut werden. b. S1.2 Schwerpunkt Siedlungs- und Stadtentwicklung In den Planungsgrundsätzen wird erwähnt, dass die historischen und kulturellen Werte erhalten aber zu hochwertigem Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsraum entwickelt werden sollen. Unter anderem soll in diesem Sinne eine Orientierung an der 2000-Watt-Gesellschfat stattfinden. Die Grünen Basel-Stadt finden diese Zielsetzung zu schwach und schlagen folgende Formulierung vor: mit Umsetzungsstandard 2000-Watt-Gesellschaft und Orientierung an Null- oder Plusenergiekonzepten. 2. Massnahmen / Details zu den örtlichen Festlegungen Bevor Stadtrandentwicklungsgebiete zur Bebauung freigegeben werden, muss das Potenzial der inneren Verdichtung ausgewiesen und genutzt werden. Prioritär ist die Verdichtung nach innen voranzutreiben, vor allem dort, wo heute eine weniger hohe Dichte an EinwohnerInnen besteht, soll diese Strategie verfolgt werden. Dieser Grundsatz gilt für alle Stadtrandentwicklungsgebiete, insbesondere für Basel-Süd, Gebiet Rheinäcker Basel und Bischoffhöhe Riehen. Nicht zwingend ist es Siedlungsgebiete entlang von Strassen, wie auf dem Bruderholz oder Bischoffhöhe auf der unbebauten Seite zu ergänzen. b1) Gebiet Rheinäcker Basel Die Stadtrandentwicklung Ost wird ebenfalls kritisch betrachtet. Wenn auch höhere Ausnutzungsziffern des Bodens gerade bei Büroräumlichkeiten eine Massnahme zur Verdichtung bieten, soll das Hochhaus nicht als Allheilmittel für die angestrebte Verdichtung angesehen werden. 2
Zur Erreichung einer sinnvollen inneren Verdichtung ist zu prüfen, ob nicht die Grenzacherstrasse an die deutsche Bahn verlegt werden kann und sowohl Grenzacherstrasse wie auch die deutsche Bahn unter den Boden verlegt werden können. Damit würde das Hirzbrunnenquartier eine logische Erweiterung erfahren, noch verfügbare Freiflächen blieben weit möglichst verschont. 3. Kapitel S2.1 Wirtschaftliche Schwerpunktgebiete Wir begrüssen es, dass die Kreativwirtschaft neu zu den Wirtschaftszweigen aufgenommen wurde, die in Basel besonders gefördert werden sollen. Sehr begrüssen wir, dass in den Planungsgrundsätzen neben der Förderung des öffentlichen Verkehrs auch die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs aufgenommen wurde. 4. Zu S4.2 Freizeitgärten In diesem Kapitel werden die notwendigen Anpassungen, die durch die Annahme des Gegenvorschlags zur Familieninitiative notwendig wurden, in adäquater Weise im Richtplan festgeschrieben. Wir schlagen vor, dass bei den Planungs- und Entwicklungszielen beim letzten Punkt auch die Förderung gemeinsamer Nutzung von bestimmten Arealen (urban gardening) beigefügt wird. Zwar ist von der Öffnung der Freizeitgärten die Rede, wir möchten aber ausdrücklich die gemeinsame Nutzung durch z.b. Studierende ermöglichen. 5. Zu S4.3 Qualität im Zentrum Die Innenstadt muss eine möglichst MIV-freie Zone werden. Dies entspricht unserer Ansicht nach der Förderung einer stadtgerechten Mobilität und sollte auch so im Richtplan festgelegt werden. 6. Zu S4.4 Schwerpunktgebiet Gundeldingen Wir begrüssen, dass das Gundeldingen-Quartier als Schwerpunktgebiet in den Richtplan aufgenommen wurde. Das dringlichste Problem des Gundelis ist der starke Verkehr. Natürlich unterstützen auch wir das Ziel das Quartier vom motorisierten Individualverkehr spürbar zu 3
entlasten. Auch dass eine konsequente Verkehrsberuhigung angestrebt wird ist sicher sehr positiv. Im letzten Satz des Kapitels Verkehr wird aber suggeriert, dass der Autobahnanschluss Basel City einen Entlastungseffekt für das Gundeli habe. Dies ist sehr umstritten und ob der Autobahnanschluss überhaupt gebaut wird, ist alles andere als sicher. Wir fordern, dass dieser Satz gestrichen wird. Die Verkehrsberuhigung soll mit Temporeduktionen und ähnlichen Massnahmen möglichst bald und unabhängig vom Bau des Autobahnanschlusses durchgeführt werden. Zum Kapitel Areal Bahnhof SBB sollte in den Richtplan die Prüfung des CentralParks aufgenommen werden. Er würde die Querung des Bahnareals für den Fuss- und Veloverkehr enorm erleichtern und wäre ein grosser Beitrag an die Gestaltung des Bahnareals. Für die Entwicklung des Dreispitz ist die gute Verbindung zum Gundeli sehr wichtig. Vor allem für den Fuss- und Veloverkehr ist die Verbindung sehr schlecht und teilweise gefährlich. Das Ziel die Verbindung für den Fuss- und Veloverkehr zu verbessern, sollte im Richtplan aufgenommen werden. 7. M Mobilität Öffentlicher Verkehr a. S.2: Der Gegenvorschlag zur formuliert: Städteinitiative ist im nachfolgenden Absatz falsch Das Verkehrssystem und die stadtgerechte Mobilität sind stringent darzustellen. Die reduzierte Gesamtverkehrsleistung des motorisierten Privatverkehrs aufgrund der Städteinitiative bzw. entsprechend Gegenvorschlag (= Reduktion des MIV in 10 Jahren um 10 Prozent ausserhalb des Autobahnnetzes) ist in die Strategie aufzunehmen. Das Verkehrssystem und die stadtgerechte Mobilität sind stringent darzustellen. Die reduzierte Gesamtverkehrsleistung des motorisierten Privatverkehrs aufgrund der Städteinitiative bzw. entsprechend Gegenvorschlag (= Reduktion des MIV in zehn Jahren um zehn Prozent ausserhalb des bestehenden Autobahnnetzes) ist in die Strategie aufzunehmen. 4
b. S.6: Der Teilrichtplan Velo fehlt. c. S.8: ST11 Der Abschnitt ist anders zu formulieren, da dies eine Aufforderung zum Ausbau der Stadtautobahnen und deren abnehmende Strassen ist: Das Verkehrssystem muss so optimiert und an sich ändernde Bedürfnisse angepasst werden, dass alle Verkehrsarten inklusive Güterverkehr und -logistik ausreichende Kapazitäten zur Verfügung haben. Diese Bedürfnisse bzw. Verkehrssysteme müssen spätestens bis spätestens in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts CO 2 -neutral funktionieren. Ebenfalls ist folgender Abschnitt zur Reduktion des Autobahnnetzes neu zu formulieren: Bis zum Jahr 2020 wird ausserhalb des Autobahnnetzes eine Reduktion von 10% gegenüber dem Zustand 2010 angestrebt. Bis zum Jahr 2020 muss ausserhalb des bestehenden Autobahnnetzes eine Reduktion des MIV von zehn Prozent gegenüber dem Zustand 2010 erreicht werden. Darüber hinaus sollte die Infrastruktur zur Güterlogistik derart entwickelt werden, dass eine optimale Verknüpfung der Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Strasse, Luft mit Fokus auf erste zwei) realisiert wird. d. S. 10 (Karte) und S. 11 Text Signatur Autobahnen: Behebung Kapazitätsengpässe auf Karte zu streichen. Text streichen: Wo das übergeordnete Strassennetz an seine Kapazitätsgrenzen stösst, sind Ausbauten nötig, um den Verkehrsfluss zu erhalten. e. S. 14 (Karte) und S. 15 Text Signatur Autobahnen: Behebung Kapazitätsengpässe auf Karte zu streichen. f. S. 118 5
Text streichen: Verkehrssteuerung und flankierende Massnahmen Autobahnanschluss City (ABAC), Umfahrung Gundeldingen Basel SBB Gundelinger Quartier. g. S. 123 Es wird im bisherigen Richtplan zum Thema motorisierten Individualverkehr kein Wort über den Gegenvorschlag der Städteinitiative und die Verlagerung verloren, sondern vielmehr eine Verlagerung von Quartier- auf Nationalstrassen. Deshalb sollte folgende Stelle wie folgt umformuliert werden: Die Nationalstrassen der Nordwestschweiz sollen in der Lage sein, sowohl den Agglomerationsverkehr als auch den internationalen Personen- und Güterverkehr bewältigen zu können; dies bedingt Verkehrslenkungsmassnahmen, um die Kapazität der Infrastruktur optimal auszuschöpfen., und auch einen gezielten Netzausbau, der durch den Bund in Abstimmung mit dem Kanton und koordiniert mit den benachbarten Gebietskörperschaften zu erfolgen hat; die Auswirkungen auf die Umwelt (Luft, Lärm) sind dabei zu verringern; der Kapazitäts und Netzausbau ist mit flankierenden Massnahmen soll auf dem das Stadtnetz so zu ergänzen, dass dieses Netz dauerhaft von vom Verkehr entlastet werden. kann. In den Wohngebieten ist der Verkehr im Hinblick auf eine hohe Wohnqualität zu beruhigen: Der quartierfremde Verkehr ist von den Wohngebieten fernzuhalten und die Gesamtverkehrsleistung des motorisierten Privatverkehrs auf Kantonsgebiet soll bis zum Jahr 2020 ausserhalb des bestehenden Autobahnnetzes um zehn Prozent gegenüber dem Zustand 2010 reduziert werden. Wir sind der Meinung, dass dies am effizientesten durch ein Road Pricing zu erreichen ist und ein solches eingeführt werden soll, alsbald dafür die gesetzlichen Grundlagen beim Bund geschaffen sind. Der Parkraum ist in der Stadt zu bewirtschaften. Dabei sind die Anwohner/innen, und das Gewerbe, die Besucher/innen sowie die Kundinnen und Kunden bevorzugt zu behandeln. Die Preisgestaltung soll als Element eines schon heute realisierbaren Mobility Road Pricings eine lenkende Wirkung auf die Nachfrage haben. h. S. 124 Eine Kapazitätserweiterung des EAP soll ausgeschlossen sein. 6
i. S. 126 Die Planungen zum Herzstück Regio-S-Bahn Basel sind so zu vertiefen, dass bald ein Vorprojekt ausgearbeitet werden kann. Dabei soll auch die Variante-Y (St. Johann-Zentrum) miteinbezogen werden. a) Eine Schienenanbindung für den Flughafen EuroAirport darf nur in Verbindung mit P&R am Flughafen zur Verbesserung des Modalsplits im Pendelverkehr angestrebt werden (vgl. b). b) Strecke Basel SNCF St. Johann inkl. Westkopf Bahnhof SBB: Ausbau auf 4 Gleise in Abstimmung mit dem Herzstück Regio-S-Bahn Basel über Herzstück mit Variante-Y. Wenn ein Schienenanschluss EAP geplant wird, dann muss dieser mit grossem P&R für französische Pendlerinnen ausgestattet sein (lausiger Modalsplit). Und dies macht nur dann Sinn, wenn nicht die bestehende Elsässerbahn auf vier Spuren ausgebaut wird, sondern Y-Variante Herzstück. Entsprechend muss Text S. 127 a) und S. 128 b) angepasst werden. j. S. 135 Tramstrecke Margarethenstich: Zur schnelleren Anbindung des Leimentals an den Bahnhof Basel SBB wird die Verbindung von der Haltestelle Dorenbach der Tramlinie 10 über den Margarethenstich zur Haltestelle Margarethen (Linie 2) geschaffen. Dieses Vorhaben ist mit dem Nationalstrassenvorhaben Autobahnanschluss City (ABAC), Umfahrung Gundeldingen koordiniert. k. S. 136 Der Plan muss gemäss Grossratsbeschluss zu Tramnetz 2020 aktualisiert werden. l. S. 138 8. M2.1 Nationalstrassen a) Osttangenten-Einhausung bezieht sich nur auf Gellert und Breite. Das Kleinbasel muss in diese Planung ebenfalls einbezogen werden. 7
b) Autobahnanschluss City: keine kritische Betrachtung. Die Nationalstrassen sind Teil des übergeordneten Strassennetzes und ermöglichen sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte. Sie sind deshalb in erster Linie nach den Anforderungen des fliessenden Verkehrs auszurichten. Aufgrund der prognostizierten Verkehrszunahmen werden sich die teilweise bereits heute in Erscheinung tretenden Überlastungen verschärfen. Um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten und damit negative Auswirkungen auf das nachgeordnete Strassennetz und auf die Quartiere zu verhindern oder zu reduzieren, sind entsprechende Massnahmen zur Reduktion des Agglomerationsverkehrs notwendig. Weiter gilt es, die Lärmemissionen dieser stark befahrenen Achsen zu reduzieren, um die Wohnlichkeit der angrenzenden Quartiere zu erhöhen. Die nachfolgenden Planungsgrundsätze bzw. anweisungen lehnen wir ab und regen an, mindestens die Abschnitte 3. und 4. a) und b) wie folgt zu streichen. 1. Der internationale Güter- und Personentransit auf der Strasse sowie die wichtigsten Verkehrsbeziehungen des Agglomerationsverkehrs werden über die Nationalstrassen der Nordwestschweiz abgewickelt. 2. Durch Verkehrsmanagement soll die Kapazität der Nationalstrassen möglichst optimal ausgeschöpft werden. 3. Der gezielte Ausbau des Nationalstrassennetzes ist mit dem Bund, den betroffenen Kantonen und dem Ausland abzustimmen. 4. Im Rahmen der Entwicklungsplanung Leimental Birseck Allschwil (ELBA) wird für diesen Planungsperimeter gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft, der Gemeinde Allschwil und Frankreich ein integrales Entwicklungskonzept (Siedlung, Verkehr und Landschaft) erarbeitet; eine zu prüfende Massnahme ist dabei der Zubringer Allschwil bzw. die Südumfahrung. a) Kapazitätserweiterung Osttangente und Tieferlegung / Einhausung A2. b) Autobahnanschluss City (ABAC), Umfahrung Gundeldingen. a. S. 140 Beim übergeordneten Netz sind im Hinblick auf ein optimales Ausschöpfen der 8
Kapazität verkehrslenkende Massnahmen einzuführen bzw. ein gezielter Ausbau zu prüfen, um das Überlaufen des Verkehrs von der Nationalstrasse auf städtische Strassen zu verhindern. 3. Neue Entwicklungsgebiete sind optimal durch den ÖV an das Strassennetz anzubinden. 4. In der Stadt Basel sollen alle Parkplätze integral bewirtschaftet werden; das knappe Parkplatzangebot ist in den Quartieren prioritär für Anwohnerinnen und Anwohner sowie das Gewerbe bestimmt. 5. Verkehrslenkende Massnahmen sollen verstärkt geprüft und angewendet werden. Wir möchten hier nochmals darauf hinweisen, dass dieses Ziel idealerweise über Mobility Pricing erreicht wird, während alle anderen Massnahmen im Sinne einer Erreichung der Ziele via Staumanagement mit entsprechend volkswirtschaftlichen und ökologischen Kosten entweder zu wenig zielführend oder ineffizient sind. b. S. 141 Verkehrsentlastung / -beruhigung Gundeldingen Für das gesamte Verkehrsnetz des Quartiers Gundeldingen sind weitere Massnahmen zur Verbes- serung des Wohnumfeldes zu erarbeiten. Eine Entlastung vom Durchgangsverkehr des motorisier- ten Individualverkehrs steht dabei im Vordergrund. Es erfolgt eine Gesamtschau, über die Quartiergrenzen hinaus, mit dem Ziel, die Verkehrsverhältnisse für den Fuss- und Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr in Abstimmung mit verschiedenen Massnahmen zur Verkehrslenkung zu verbessern, basierend auf laufenden Verkehrsplanungen ( ABAC, Tramstrecke Margarethenstich) und städtebaulichen Entwicklungen in der unmittelbaren Umgebung (Dreispitz, Bahnhof SBB). c. S. 142 Verkehrserschliessung Hafen Stadtentwicklung Kleinhüningen: Gezielte Anpassungen und Ergänzungen des heutigen Verkehrsnetzes für den Strassenverkehr, den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr schaffen die notwendigen Voraussetzungen für eine gemeinde- und länderübergreifende Entwicklung im gesamten Gebiet des «3Land». In Abhängigkeit von der Siedlungsdynamik auf französischer Seite im Bereich des Gebietes «3Land» wird eine Tramstrecke über den Rhein nach Huningue geprüft; ob diese neue Rheinbrücke in der Verlängerung der Hochbergerstrasse auch für den motorisierten 9
Individualverkehr genutzt werden soll, ist derzeit noch offen. Die genannte neue Rheinbrücke in der Verlängerung der Hochbergerstrasse soll nicht für den motorisierten Individualverkehr genutzt werden. d. S. 150 Eine neue sichere Veloverbindung zwischen (Bahnhof SBB-) Heumattstrasse und Heuwaageviadukt ist nötig. e. S. 154 9. M6.1 Güterverkehr Güterverkehrslogistik: Es fehlt die Zielsetzung, möglichst viele Güter auf die Schiene zu verlagern und die Alpeninitiative umzusetzen. Während Basel als Tor zur Schweiz einen neuen Hafen plant und baut, muss dabei auch der Weitertransport der Güter nicht per Lastwagen sondern prioritär auf der Schiene einbezogen werden. Wir bitten Sie unseren Bedenken Rechnung zu tragen und grüssen Sie freundlich. Grüne Partei Basel-Stadt Elisabeth Ackermann Co-Präsidentin 10