Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Untersuchung zur geplanten Erweiterung einer Biogasanlage in Twist-Schöninghsdorf Auftraggeber Bio-Energie Wester GmbH & Co. KG Kastanienallee 1 49767 Twist-Schöninghsdorf Schallimmissionsprognose Nr. 12 0451 12 vom 23. Mai 2012 Verfasser Dipl.-Ing. Doris Einfeldt Umfang Textteil 38 Seiten Anhang 34 Seiten Ausfertigung PDF-Dokument
Inhalt Textteil Zusammenfassung... 4 1 Grundlagen... 6 2 Veranlassung und Aufgabenstellung... 8 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen... 10 3.1 Schallschutz im Städtebau... 10 3.2 Schallschutz in der Genehmigungsplanung... 10 4 Beschreibung des Vorhabens... 15 4.1 Technische Kurzbeschreibung der bestehenden Anlage... 15 4.2 Planungskonzept für die Erweiterung... 15 4.3 Erschließung/Verkehr... 15 4.4 Beschreibung der berücksichtigten Betriebsbedingungen... 16 5 Beschreibung der Emissionsansätze... 18 5.1 Fahrzeugbewegungen und Ladevorgänge... 18 5.2 Befüllen und Entleeren von Tankfahrzeugen... 19 5.3 Messtechnische Erfassung der bestehenden Anlagenteile... 19 5.4 Schallübertragung von Räumen ins Freie... 20 5.5 Stationäre Geräuschquellen im Freien... 22 6 Ermittlung und Beurteilung der Immissionen... 24 6.1 Untersuchte Immissionsorte... 24 6.2 Beschreibung des Berechnungsverfahrens... 25 6.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen... 28 6.4 Betrieb innerhalb der Erntezeit... 29 7 Maßnahmen zur Vermeidung tieffrequenter Geräuschimmissionen... 31 8 Weitere Hinweise... 33 8.1 Tonhaltigkeit... 33 8.2 Gasfackel... 33 9 Zuzurechnender Fahrverkehr im öffentlichen Verkehrsraum... 34 10 Angaben zur Qualität der Prognose... 36 Inhalt Anhang A B C D E Tabellarisches Emissionskataster Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Immissionspläne Lagepläne Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Inhalt Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 2 von 38
F Windstatistik Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der Anlage und der Umgebung 8 Abbildung 2 Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte 24 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005 10 Tabelle 2 Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden 11 Tabelle 3: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm 12 Tabelle 4: Erntezeitpunkte und Verkehrsaufkommen 16 Tabelle 5: schalltechnisch relevante Betriebsvorgänge bei Betrieb der Biogasanlage 17 Tabelle 6: Messgeräteliste 19 Tabelle 7: Rauminnenpegel für die relevanten Produktions- und Technikräume 21 Tabelle 8: Schalldämm-Maße der Außenbauteile der relevanten Produktions- und Technikräume 21 Tabelle 9: berücksichtigte Schallleistungspegel für die stationären Geräuschquellen der Biogasanlage 22 Tabelle 10 Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit. 25 Tabelle 11: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum, Normalbetrieb außerhalb der Ernte 28 Tabelle 12: Beurteilungspegel für den Tageszeitraum, Erntebetrieb Tag 28 Tabelle 13: Beurteilungspegel für den Nachtzeitraum innerhalb der Erntezeit (seltenes Ereignis) 29 Tabelle 14: zulässige Gesamt-Schallleistungspegel im tieffrequenten Bereich unter 100 Hz 32 Tabelle 15: Verkehrsaufkommen der geplanten Biogasanlage 34 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Inhalt Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 3 von 38
Zusammenfassung Die Bioenergie Wester GmbH & Co. KG beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung Twist, Flur 43, Flurstück 32/177 an der Kastanienallee 1 in Twist-Schöninghsdorf die Erweiterung ihrer Biogasanlage. Die Leistung der bestehenden Biogasanlage soll von bisher 1,325 MWh Feuerungswärmeleistung auf nunmehr 2,65 MWh Feuerungswärmeleistung erhöht werden. Durch die geplante Erweiterung der Anlage werden die Voraussetzungen zur Außenbereichsprivilegierung gemäß 35 BauGB nicht mehr erfüllt. Daher ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 Sondergebiet: Wärmeversorgung Schöninghsdorf vorgesehen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie des darauffolgenden Genehmigungsverfahrens ist ein Nachweis erforderlich, dass bei Betrieb der Anlage die schalltechnischen Anforderungen der DIN 18005 1 bzw. der TA Lärm 2 eingehalten werden. Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. Die schalltechnischen Untersuchungen haben in Hinblick auf die im Rahmen der Bauleitplanung anzustrebenden Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. der jeweiligen im Baugenehmigungsverfahrens heranzuziehenden Immissionsrichtwerte der Geräuschemittenten Folgendes ergeben: Die schalltechnischen Untersuchungen haben Folgendes ergeben: Die geltenden Immissionsrichtwerte werden zur Tageszeit und in der ungünstigsten vollen Nachtstunde an den maßgeblichen Immissionsorten unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen beim Normalbetrieb außerhalb des Erntezeitraumes eingehalten bzw. unterschritten. Die Unterschreitungen betragen am Tag mindestens 14 und nachts mindestens 6. Die Immissionsbeiträge sind innerhalb des Nachtzeitraumes somit nach Ziffer 3.2.1 der TA Lärm als nicht relevant zu bezeichnen. Bezogen auf den Tageszeitraum liegen die Immissionsorte somit nach Ziffer 2.2 der TA Lärm nicht im Einwirkungsbereich der Anlage. Die geltenden Immissionsrichtwerte werden zur Tageszeit an den maßgeblichen Immissionsorten unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen beim Betrieb innerhalb des Erntezeitraumes unterschritten. Die Unterschreitungen betragen am Tag mindestens 12. 1 DIN 18005-1: Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli 2002 2 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 4 von 38
Die zulässigen Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse gemäß Ziffer 6.3 der TA Lärm werden bei Betrieb im Erntezeitraum am maßgeblichen Immissionsort zur Nachtzeit unterschritten. Die Unterschreitungen betragen nachts mindestens 7. Kurzzeitige Geräuschspitzen, die die geltenden Immissionsrichtwerte am Tag um mehr als 30 und/oder mehr als 20 nachts überschreiten, sind nicht zu prognostizieren. Die Spitzenpegelkriterien nach Ziffer 6.1 der TA Lärm werden somit ebenfalls eingehalten. Aufgrund der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit um mindestens 6 wurde nach Ziffer 3.2.1 der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung verzichtet. Hinsichtlich des anlagenbezogenen Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum wurde festgestellt, dass eine Prüfung, ob organisatorische Maßnahmen eine Verringerung der Geräuschimmissionen bewirken können, nicht erforderlich ist. Für die Einhaltung der Immissionsrichtwerte innerhalb der Nachtzeit sind die in Kapitel 5.5 Tabelle 9 aufgeführten Schallpegel für die stationären Aggregate der BHKW sowie der Abgaskamine der Trocknungsanlage einzuhalten. Es wird empfohlen, die Einhaltung der Pegel nach Inbetriebnahme der erweiterten Anlage messtechnisch überprüfen zu lassen. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 5 von 38
1 Grundlagen BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung 4. BImSchV Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 DIN ISO 9613-2 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf September 1997 DIN EN ISO 3740 DIN EN 12354-4 DIN 4109 DIN 18005-1 Akustik. Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschquellen. Leitlinien zur Anwendung der Grundnormen, März 2001 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie; April 2001 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli 2002 DIN 18005-1, Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN 18005-2 DIN 45680 DIN 45680 Beiblatt 1 RLS-90 Schallschutz im Städtebau; Lärmkarten; Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft; 1997-03 Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft - Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen; 1997-03 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai 1990. Berichtigter Nachdruck Februar 1992 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Grundlagen Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 6 von 38
Lkw-Lärmstudie NRW Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Merkblätter Nr. 25, 2000 Weitere verwendete Unterlagen: Flurkarte 1:5.000 Lageplan des Betriebsgeländes, Stand 15. Mai 2012 Angaben des Betreibers Angaben des Planers Meteorologische Zeitreihe der Wetterstation Hoogstede Kalle 2007 Geruchsgutachten Immissionseinwirkungen durch Gerüche einer Biogasanlage in Twist- Schöninghsdorf (Landkreis Emsland), Uppenkamp Partner GmbH, GA- Nr. 13 0303 10 vom 8. April 2010 Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84, Stand Mai 2012 Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 84 Sondergebiet: Wärmeversorgung Schöninghsdorf Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand Mai 2012 Angaben zu den planungsrechtlichen Ausweisungen innerhalb des Ortsgebietes Schöninghsdorf Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: den Anlagenbetreiber Anlagenplaner Ein Ortstermin wurde am 15.05.2012 durchgeführt. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Grundlagen Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 7 von 38
2 Veranlassung und Aufgabenstellung Die Bioenergie Wester GmbH & Co. KG beabsichtigt auf dem Grundstück Gemarkung Twist, Flur 43, Flurstück 32/177 an der Kastanienallee 1 in Twist-Schöninghsdorf die Erweiterung ihrer Biogasanlage. Die Biogasanlage ist an den landwirtschaftlichen Betrieb Wester angebunden. Der Betrieb verfügt über keine eigene Tierhaltung. Das Umfeld in östliche und nordöstliche Richtung ist durch ehemaliges Moorland geprägt, welches sich zurzeit noch in der Abtorfung befindet. Die Abtorfungsarbeiten sollen bis ca. 2014 beendet sein. Dann werden die Flächen einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Die Flächen in Richtung Südosten sind bereits abgetorft und werden landwirtschaftlich genutzt. Die nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohnnutzungen befinden sich südlich in direkter Nachbarschaft und westlich in einem Abstand von ca. 70 m sowie westlich innerhalb der Ortschaft Schöninghsdorf. Die Lage der Anlage und der nächstgelegenen Bebauung kann in dem nachfolgenden Plan eingesehen werden: Abbildung 1: Lage der Anlage und der Umgebung Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 8 von 38
Die Leistung der bestehenden Biogasanlage soll von bisher 1,325 MWh Feuerungswärmeleistung auf nunmehr 2,65 MWh Feuerungswärmeleistung erhöht werden. Durch die geplante Erweiterung der Anlage werden die Voraussetzungen zur Außenbereichsprivilegierung gemäß 35 BauGB nicht mehr erfüllt. Daher ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 Sondergebiet: Wärmeversorgung Schöninghsdorf vorgesehen. In der unmittelbaren Umgebung des vorgesehenen Anlagenstandortes sind schutzbedürftige Nutzungen vorhanden. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht hervorgerufen werden können bzw. verhindert werden, wenn sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN 18005 3 gegeben. Kriterien zur Ermittlung von Geräuschimmissionen und Beurteilung, dass die von der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können, sind in der TA Lärm 4 definiert. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie im Rahmen des darauf folgenden Genehmigungsverfahrens für die Biogasanlage ist ein Nachweis erforderlich, dass der Betrieb der Anlage die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm einhält. Hierzu wird eine Schallimmissionsprognose erstellt. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. 3 DIN 18005-1: Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli 2002 4 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 9 von 38
3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN 18005 5 gegeben. Im Beiblatt 1 6 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN 18005 Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in (A) Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm 50 40 35 55 45 40 Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) 60 50 45 Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 55 50 Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45-65 35-65 35-65 3.2 Schallschutz in der Genehmigungsplanung Für die an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Nutzungen sind im Rahmen der Genehmigungsplanung entsprechende Regelwerke anzuwenden. In Hinblick auf die notwendige Einhaltung der in diesen Regelwerken beschriebenen Immissionsrichtwerte an den im Umfeld befindlichen schutzbedürftigen Nutzungen werden die im Folgenden genannten Regelwerke den Geräuschermittlungen dieser Untersuchung zugrunde gelegt. 5 DIN 18005-1: Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung; Juli 2002 6 DIN 18005-1, Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 10 von 38
Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. Die TA Lärm beschreibt das Verfahren zur Ermittlung der Geräuschbelastungen und stellt die Grundlage für die Beurteilung der Immissionen dar. Immissionsrichtwerte In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die TA Lärm gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 2 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Tabelle 2 Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in (A) Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 45 35 Reine Wohngebiete (WR), 50 35 Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) 55 40 60 45 Gewerbegebiete (GE) 65 50 Industriegebiete (GI) 70 70 Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 (A) und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 (A) überschreiten. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergeben sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 11 von 38
In Tabelle 3 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Tabelle 3: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 7 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70 (A) 55 (A) Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20, nachts um nicht mehr als 10 überschreiten. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr; 13:00 15:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr 7 Definierter Zeitraum: An nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 12 von 38
Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d. h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten, bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 (A) zu berücksichtigen. 8 Im vorliegenden Fall sind für die maßgeblichen Immissionsorte keine Ruhezeitenzuschläge zu berücksichtigen, da die oben genannten Gebietskategorien im beurteilungsrelevanten Umfeld der Anlage nicht vorhanden sind. Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 (A) unterschreitet. 9 Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 (A) beträgt. 8 siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) 9 siehe TA Lärm Ziffer 3.2.1 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 13 von 38
Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 (A) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: Wohngebieten tags 59 (A) nachts 49 (A) Mischgebieten tags 64 (A) nachts 54 (A) In Gewerbe- und Industriegebieten sind die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu betrachten. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 14 von 38
4 Beschreibung des Vorhabens 4.1 Technische Kurzbeschreibung der bestehenden Anlage Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine Biogasanlage, bestehend aus vier zylindrischen Stahlbetonbehältern mit Tragluftdächern in folgenden Abmessungen: - zwei Fermenter mit einem Innendurchmesser von 22 m und einer zylindrischen Höhe von 6 m, - zwei Lagerbehälter mit einem Innendurchmesser von 30 m und einer zylindrischen Höhe von 6 m. Die Biogasanlage ist so aufgebaut, dass die benötigten festen Substrate in unmittelbarer Nähe zu dem Fermenter auf zwei Siloplatten gelagert werden können. Über einen Feststoffeintrag, der sich unmittelbar angrenzend nördlich zwischen den beiden Fermentern befindet, und das damit verbundene Schneckensystem werden die festen Stoffe in die Fermenter eingebracht. In der gegenüberliegenden Trocknungshalle sind das Maschinenhaus mit dem Blockheizkraftwerk und Schaltwarte untergebracht. Das Pumpenhaus befindet sich zwischen den Behältern. Des Weiteren befinden sich eine Schwerlastwaage und eine Notgasfackel auf dem Gelände der Biogasanlage. Als Gasspeicher dienen so genannte Tragluftdächer, bestehend aus einer grünen PVC-Wetterschutzfolie und einer hochflexiblen PE-Folie. Das Gelände ist teilweise versiegelt. Im östlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine in Abtorfung befindliche Fläche. Unmittelbar westlich grenzt die landwirtschaftliche Hofstelle des Betreibers der Biogasanlage an das Plangebiet. Hier befinden sich mehrere Stallanlagen sowie das Wohnhaus. 4.2 Planungskonzept für die Erweiterung Wesentliche neue bauliche Anlagen sind für die Erweiterung der Biogasanlage nicht vorgesehen. Erforderlich sind ein bis zwei weitere BHKW, dessen Abwärme der Nahwärmeversorgung der öffentlichen Einrichtungen zu Gute kommt. Gegebenenfalls sind abgedichtete Sammelbecken für Rübenmus, beziehungsweise belastetes Oberflächenwasser einzurichten. Die befestigen Silolagerflächen werden erweitert. 4.3 Erschließung/Verkehr Die Zufahrt zur Biogasanlage erfolgt über einen privaten Erschließungsweg westlich der Anlage, der im Bebauungsplan als "Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, hier privater Erschließungsweg" festgesetzt ist. Der Zufahrtsweg schließt das Plangebiet an die K 201, die Provinzialstraße, an und dient zugleich als Zuwegung zur Hofstelle. Um Zu- und Ausfahrt zu entflechten, ist weiter östlich ein Zu- und Ausfahrtbereich als "Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, hier privater Erschließungsweg" festgesetzt. Die Zuwegungen und die Straße auf dem Gelände selbst werden vor Fertigstellung der Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 15 von 38
Gebäude so dimensioniert, dass Rettungsfahrzeuge sowie Feuerwehr das Gelände problemlos erreichen können. Die Dimensionierung und Lage der befestigten Flächen im Plangebiet ist den Erfordernissen der Betriebsabläufe angepasst, die eine optimale Beschickung mit Rohstoffen gewährleisten. Auf dem Gelände erfolgt der innerbetriebliche Transport primär mittels Radlader/Frontlader. Zusammenhängende Wohnbauflächen befinden sich nicht in der näheren Umgebung, so dass Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung durch den Zulieferverkehr nicht zu erwarten sind. Im rechnerischen Durchschnitt des Jahres ist mit 5 bis 7 Anlieferungen von Rohstoffen pro Werktag in der Zeitspanne von 7:00 bis 22:00 Uhr zu rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anlieferfahrten rohstoffspezifisch während der Erntezeit pro Werktag höher anfallen. 4.4 Beschreibung der berücksichtigten Betriebsbedingungen Die Transportbewegungen zur Abholung des Gärrestes und zur Anlieferung der nachwachsenden Rohstoffe erfolgen größtenteils nicht regelmäßig, da sie vom Erntezeitraum bzw. den Düngephasen abhängig sind. Erfahrungsgemäß stellen die Erntezeiträume die Zeiten mit dem höchsten zu erwartenden Fahraufkommen dar. Für die NaWaRo ist von folgendem Verkehrsaufkommen innerhalb der jeweiligen Ernte- bzw. Lieferzeit auszugehen: Tabelle 4: Erntezeitpunkte und Verkehrsaufkommen Substrat Menge in t/a Ernte-/Lieferzeitpunkt Dauer der Ernte Fahrten Maissilage 10.000 September / Oktober Ca. 7 Tage GPS 968 Mai Ca. 3 Tage CCM 1.828 Oktober Ca. 3 Tage Getreide 650 Anlieferung wöchentlich/ Einlagerung ab Juli Ca. 6 Tage Rübenmus 3.226 Ab Ende September Ca. 6 Tage Ca. 667 pro Jahr ca. 96 pro Erntetag Ca. 65 pro Jahr Ca. 22 pro Erntetag Ca. 122 pro Jahr Ca. 41 pro Erntetag Ca. 44 pro Jahr Ca. 8 pro Erntetag Ca. 215 pro Jahr Ca. 36 pro Erntetag Zur Bewertung eines Erntetages mit maximalem Verkehrsaufkommen wird die Ernte der Maissilage in den Berechnungen berücksichtigt. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 16 von 38
Zur Beurteilung der Schallimmissionen außerhalb der Erntezeit wird ebenfalls ein erhöhtes Fahraufkommen durch Gärrestausbringung bei gleichzeitiger Gülleanlieferung berücksichtigt. Für diesen Zeitraum wird ein Fahraufkommen von 20 Traktoren pro Tag für den Gärresttransport und 8 Traktoren für den Gülletransport festgelegt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Ausbringung des Gärrestes sowie das Einbringen der Ernte zeitgleich stattfinden. Die Anlieferung der sonstigen Eingangsstoffe und der Abtransport des Gärrestes erfolgen ausschließlich im Tageszeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr. Nachfolgend sind die auf dem Gelände der Biogasanlage zu erwartenden schalltechnisch relevanten Betriebsvorgänge tabellarisch aufgeführt: Tabelle 5: schalltechnisch relevante Betriebsvorgänge bei Betrieb der Biogasanlage Anlagenbezeichnung: Betriebszeitraum Betriebsvorgänge am Tag Betriebsvorgänge nachts Gärrestausbringung (Gärrest flüssig) Anlieferung Gülle Fahrbetrieb Silagefläche Anliefern Mais (Ernte) Einsilieren Mais (Ernte) Betrieb BHKW 6 00 bis 22 00 Uhr 6 00 bis 22 00 Uhr 6 00 bis 22 00 Uhr 0 00 bis 24 00 Uhr 0 00 bis 24 00 Uhr 0 00 bis 24 00 Uhr An- und Abfahrt von 20 Traktoren inkl. Rangier- und Ladevorgänge An- und Abfahrt von 10 Traktoren inkl. Rangier- und Ladevorgänge 2 h/d Fahrbetrieb zur Befüllung der Feststoffannahme An- und Abfahrt von 96 Traktoren inkl. Leerlauf Waage und Entladung auf der Silageplatte dauerhafter Betrieb von 2 Traktoren auf den Silageplatten keine keine keine An- und Abfahrt von 6 Traktoren inkl. Leerlauf Waage und Entladung auf der Silageplatte (seltenes Ereignis) dauerhafter Betrieb von 2 Traktoren auf den Silageplatten (seltenes Ereignis) durchgängiger Betrieb der drei BHKW inkl. Lüftungs- und Kühleinrichtungen Betrieb Rührwerke 0 00 bis 24 00 Uhr zeitweiser Betrieb der Rührwerke (15 min je Stunde) Betrieb Ventilatoren Tragluftdächer 0 00 bis 24 00 Uhr durchgängiger Betrieb Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 17 von 38
5 Beschreibung der Emissionsansätze Die maßgeblichen Geräuschquellen von Biogasanlagen sind neben den stationären Betriebsanlagen (BHWK-Betriebsraum, Abgaskamin, Kühler etc.) der Fahrverkehr sowie die Be- und Entladevorgänge auf dem Anlagengelände. Die Schallemissionen durch Fahrzeugverkehr entstehen im Wesentlichen durch die Bewegungen der Traktoren. Nachfolgend werden die Emissionsdaten der schalltechnisch maßgeblichen Geräuschquellen angegeben. Weitere, hier nicht aufgeführte Geräuschquellen wie Raumbelüftungsgeräte tragen nach eigener Messerfahrung nicht relevant zur Gesamtimmissionssituation bei und können damit vernachlässigt werden. 5.1 Fahrzeugbewegungen und Ladevorgänge Die Anlieferungsvorgänge der Eingangsstoffe wie Gülle und nachwachsende Rohstoffe, die Beschickung der Feststoffaufgabe sowie der Abtransport der Gärreste erfolgen in der Regel mittels landwirtschaftlicher Fahrzeuge. Für die Fahrbewegungen von Traktoren oder vergleichbaren Fahrzeugen wird folgender Schallleistungspegel angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Fahrbewegung von Traktoren LWA = 106 (A) LWAmax = 110 (A) Die Fahrstrecken der Fahrzeuge werden als Linienschallquellen berücksichtigt. Die jeweilige Einwirkzeit des Fahrvorgangs auf dem Anlagengelände wird bei Ansatz einer Fahrtgeschwindigkeit von 10 km/h programmintern berechnet. Für die auf der Anlage stattfindenden Ladevorgänge mittels landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugs wird ein Schallleistungspegel LWA = 105 (A) in Verbindung mit der jeweiligen Emissionszeit berücksichtigt. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 18 von 38
5.2 Befüllen und Entleeren von Tankfahrzeugen Die Anlieferung der Gülle sowie der Abtransport des Gärrestes erfolgt mittels Tankfahrzeugen oder Traktoren mit Tankanhänger. Das Befüllen und Entleeren der Tanks erfolgt über fahrzeuggebundene Pumpen. Für die hierbei entstehenden Geräusche wird folgender Schallleistungspegel 10 angesetzt: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Befüllen und Entleeren von Tankfahrzeugen LWA = 107 (A) LWAmax = 116 (A) 5.3 Messtechnische Erfassung der bestehenden Anlagenteile Die Geräuschemissionen der beurteilungsrelevanten bestehenden Anlagenteile wurden im Rahmen des Ortstermins am 15.05.2012 bei repräsentativem Betrieb der Anlage messtechnisch ermittelt. Die Messungen wurden vom Berichtersteller durchgeführt. Vor Aufnahme der Messreihen wurden die Betriebsanlagen im Rahmen einer Begehung besichtigt. Die Messungen wurden A-bewertet und mit der Einstellung Fast durchgeführt. Folgende Messgeräte der Bauart Brüel & Kjaer wurden verwendet: Tabelle 6: Messgeräteliste Messgerät Hersteller Typ Software-Modul Serien-Nummer/ Versions-Nr. Schallpegelanalysator Brüel&Kjaer 2250 2488390 Modulsoftware Brüel&Kjaer BZ7222 Schallpegelmesser-Software Version 2.1 Modulsoftware Brüel&Kjaer BZ7223 Frequenzanalyse-Software Version 2.1 Mikrofon Brüel&Kjaer 4189 2523826 akustischer Kalibrator Brüel&Kjaer 4231 2147156 Der Schallpegelanalysator und der Kalibrator erfüllen die Anforderungen der Klasse 1 nach IEC 651 und IEC 804 (Schallpegelmesser) bzw. IEC 942 (Kalibrator). Im Rahmen des Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO/IEC 17025 erfolgt jährlich eine Kalibrierung durch den Deutschen Kalibrierdienst (DKD). Der Schallpegelanalysator vom Typ Brüel & Kjaer 2250 war zur Zeit der Messungen amtlich geeicht. Die Kalibrierung der Messgeräte wurde vor und nach den Messungen mit Hilfe der Kalibratoren überprüft; Abweichungen 10 Quelle: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, Merkblätter Nr. 25 des Landesumweltamtes NRW (2000) Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 19 von 38
wurden nicht festgestellt. Der Messfehler der Messketten wird nach DIN IEC 651 mit < ± 0,4 (A) angegeben. 5.4 Schallübertragung von Räumen ins Freie Ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schallleistungspegel, die von Außenflächen eines Gebäudes ins Freie abgestrahlt werden, wird in der DIN EN 12354-4 11 beschrieben. Die Schallabstrahlung hängt dabei insbesondere vom Rauminnenpegel Lp,in und dem Schalldämm-Maß R der Außenfläche in Verbindung mit der Größe der abstrahlenden Flächen ab. Der Schallleistungspegel LW einer Ersatzschallquelle für einzelne oder zusammengefasste Bauteile einer Gebäudehülle wie Wände, Dach, Fenster, Türen oder Öffnungsflächen berechnet sich nach dieser Norm wie folgt:, 10 in (A) Hierbei ist: LW der Schallleistungspegel der Ersatzschallquelle in Lp,in der Schalldruckpegel im Abstand von 1 m bis 2 m vor der Innenseite des Außenbauteils oder der Bauteilgruppe in R' das Bau-Schalldämm-Maß des jeweiligen Bauteils oder der Bauteilgruppe in Cd der Diffusitätstherm für das Innenschallfeld am Bauteil oder an der Bauteilgruppe in S die Fläche des Bauteils oder der Bauteilgruppe in m² S0 die Bezugsfläche (1 m²) Das Bau-Schalldämm-Maß R' für eine Bauteilgruppe ergibt sich aus den Kennwerten der einzelnen Bauteile nach folgender Beziehung: 10 10 10,, (A) Hierbei ist: Ri das Schalldämm-Maß des Bauteils i in Si die Fläche des Bauteils i in m² Dn,e,i A0 m n die Norm-Schallpegeldifferenz des (kleinen) Bauteils i in die Bezugsabsorptionsfläche in m² (A0 = 10 m²) die Anzahl großer Bauteile in der Bauteilgruppe die Anzahl kleiner Bauteile in der Bauteilgruppe 11 DIN EN 12354-4: Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 20 von 38
Der Wert des Diffusitätstherms Cd ist abhängig von der Diffusität des Schallfeldes im Gebäudeinneren und von der raumseitigen Absorption des betrachteten Bauteils oder der Bauteilgruppe in der Gebäudehülle. Der Diffusitätstherm nimmt im vorliegenden Fall den Wert -6 an. Die in der Prognose berücksichtigten Schalldruckpegel vor den Außenbauteilen des Gebäudes werden auf der Grundlage von eigenen Messwerten, Lieferantenangaben zum Motor, Angaben aus dem vorliegenden Schallgutachten sowie von Erfahrungswerten bei vergleichbaren Anlagen wie folgt angesetzt: Tabelle 7: Rauminnenpegel für die relevanten Produktions- und Technikräume Raumbezeichnung Oktav-Schalldruckpegel Lp,in,Okt in (A) vor den Außenbauteilen für die Oktavmittenfrequenzen 63 Hz 125 Hz 250 Hz Gebäudebezeichnung 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz LpA,in in (A) BHKW-Raum BHKW 1* 64.3 84.3 90.4 96.6 94.8 93.2 91.8 101 BHKW-Raum BHKW 2 66.3 86.3 92.4 98.6 96.8 95.2 93.8 103 BHKW-Raum BHKW 3 63.3 83.3 89.4 95.6 93.8 92.2 90.8 100 * eigener Messwert Die Bau-Schalldämm-Maße der Umfassungsbauteile werden entsprechend den vorgefundenen bzw. geplanten Bauausführungen frequenzabhängig eingesetzt. Wenn die Ausführungen nicht bekannt waren, erfolgten die Annahmen auf Grundalge der vorhandenen Daten sowie Erkenntnissen von vergleichbaren Aufbauten. In der Prognose werden folgende Materialien bzw. Bau-Schalldämm-Maße berücksichtigt. Tabelle 8: Schalldämm-Maße der Außenbauteile der relevanten Produktions- und Technikräume Bauteil Bau-Schalldämm-Maße Ri in Rw,i 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1 khz 2 khz 4 khz in Maschinenhaus BHKW 1 Rolltor 6.0 8.0 12.0 14.0 15.0 18.0 23.0 16 Außenfassaden Container BHKW 2+3 Fassade aus 2 x 1 mm Stahlblech zzgl. 60 mm Mineralfasermatten 13.0 17.0 27.0 35.0 42.0 45.0 44.0 37 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 21 von 38
5.5 Stationäre Geräuschquellen im Freien Stationäre Geräuschquellen im Freien befinden sich im Bereich auf dem Dach des BHKW-Gebäudes sowie oberhalb der beiden geplanten Container. Als weitere beurteilungsrelevante Quellen im Freien sind die Rührwerke in den beiden Fermentern sowie die beiden Abgaskamine der Trocknungsanlage zu berücksichtigen. Der Abtrieb für den Schubboden der Feststoffannahme befindet sich innerhalb einer Einhausung aus Stahlblech. Hieraus resultieren keine beurteilungsrelevanten Schallemissionen. Die frei abstrahlenden Aggregate auf dem Gelände der Biogasanlage sind nachfolgend aufgelistet. Tabelle 9: berücksichtigte Schallleistungspegel für die stationären Geräuschquellen der Biogasanlage Bezeichnung der Geräuschquelle zulässiger Schallleistungspegel LWA in (A) BHKW 1 Kaminmündung 80* Gemischkühler 84* Notkühler 75* Zuluftöffnung 83* Abluftöffnung 80** BHKW 2 Kaminmündung 85** Gemischkühler 84*** Notkühler 81*** Zuluftöffnung 85** Abluftöffnung 85** BHKW 3 Kaminmündung 83** Gemischkühler 81** Notkühler 78** Zuluftöffnung 85** Abluftöffnung 85** Fermenter Rührwerke 76** Lagerbehälter Ventilator Tragluftdach 75* Trocknungsanlage Abluftkamine, je Kamin 70** * Herleitung auf Basis eigener Messungen ** Festlegung aus Schallschutzgründen, teilweise in Verbindung mit eigenen Messwerten *** Lieferantenangabe Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 22 von 38
Die in Tabelle 9 aufgeführten Schallpegel sind aus Lärmschutzgründen einzuhalten. Es wird empfohlen, die Einhaltung der Pegel nach Inbetriebnahme messtechnisch überprüfen zu lassen. Die Schalldämpfer der Abgaskamine der BHKW-Motoren sollen grundsätzlich so gewählt werden, dass relevante tieffrequente Geräuschanteile und Einzeltöne vermieden werden. Die Differenz des C- und A- bewerteten Mittelungspegels muss weniger als 20 innerhalb des nächstgelegenen schutzbedürftigen Raumes des maßgeblichen Immissionsortes betragen (s. auch Abschnitt 6). Die Lage der einzelnen Quellen kann dem Emissionskataster im Anhang entnommen werden. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 23 von 38
6 Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 6.1 Untersuchte Immissionsorte Auf der Grundlage eines am 15.05.2012 durchgeführten Ortstermins sowie analog zu vorherigen schalltechnischen Untersuchungen werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 2 dargestellten Immissionsorte betrachtet. IP3 IP2-2 IP2-1 IP1 Abbildung 2 Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 24 von 38
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 84 einschließlich Hofstelle als Außenbereichsfläche dar. Angrenzend an das Plangebiet sind südlich gegenüber der K 201 sowie westlich entlang des Süd-Nord-Kanals Mischgebietsflächen zugewiesen. Für die Wohnnutzungen nördlich der Provinzialstraße, östlich der Kastanienallee wird ebenfalls eine Schutzbedürftigkeit für Mischgebiete (MI) berücksichtigt. Das Wohnhaus Provinzialstraße 14 liegt im Außenbereich und wird ebenfalls mit der Schutzbedürftigkeit für Mischgebiete (MI) berücksichtigt. Hierfür gelten die in Tabelle 10 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 12 für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 10 Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit. Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in (A) Tag Nacht IP1/Whs Provinzialstraße 14, Nord, EG IP2-1/Whs Pappelallee 1, Ost, EG IP2-2/Whs Pappelallee 1, Nord, 1. OG IP3/Whs Kastanienallee 3, Ost, 1. OG MI 60 45 6.2 Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO 9613-2 13. Hierzu wird das Programmsystem SAOS-NP der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion (2012.01) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird in der Regel mit Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis 4000 Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant - berücksichtigt. 12 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August 1998 13 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf Sept. 1997 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 25 von 38
Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in (A) unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 14 berechnet: in (A) 15 Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort der Schallleistungspegel der Geräuschquelle die Richtwirkungskorrektur = Adiv + Aatm + Agr + Abar die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: in (A) 16 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 17 : 1 10 wenn 10 0 wenn 10 Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter die Höhe des Aufpunktes in Meter der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. 14 Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt 15 Formel (3) der Norm DIN ISO 9613-2 16 Formel (6) der Norm DIN ISO 9613-2 17 Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO 9613-2 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 26 von 38
Wenn für den Bereich der fraglichen Anlage repräsentative Wetterstatistiken bekannt sind, berechnet sich der meteorologische Faktor C0 wie folgt: C 10 log 10, in Hierbei ist: pi die Häufigkeit der Windverteilung in % ΔLi die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors Die Häufigkeit der Kalmen (Windstille) pc in % wird zu gleichen Teilen auf alle gleichmäßigen Windsektoren verteilt. Die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung ΔLi bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors, dessen Winkel αi um den Winkel εi von der Mitwindrichtung β abweicht, berechnet sich nach: L 5 5 cos ε 45 sin ε in Dies bedeutet, dass in großer Entfernung im langjährigen Mittel bei Querwind (ε = 90 /270 ) eine Dämpfung um 1,5 und bei Gegenwind (ε = 180 ) eine Dämpfung von 10 angesetzt wird. Die Windrichtungsverteilung wurde den Daten der Wetterstation Hoogstede-Kalle entnommen. Die graphische Darstellung der AK-Statistik kann im Anhang eingesehen werden. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 27 von 38
6.3 Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen für die Anlage sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: Tabelle 11: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum, Normalbetrieb außerhalb der Ernte Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss IRWT in (A) Lr,T in (A) IRWN in (A) Lr,N in (A) IP1/Whs Provinzialstraße 14, Nord, EG IP2-1/Whs Pappelallee 1, Ost, EG IP2-2/Whs Pappelallee 1, Nord, 1. OG IP3/Whs Kastanienallee 3, Ost, 1. OG 60 60 60 60 46 40 36 36 45 45 45 45 39 36 32 35 Tabelle 12: Beurteilungspegel für den Tageszeitraum, Erntebetrieb Tag Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss IP1/Whs Provinzialstraße 14, Nord, EG IP2-1/Whs Pappelallee 1, Ost, EG IP2-2/Whs Pappelallee 1, Nord, 1. OG IP3/Whs Kastanienallee 3, Ost, 1. OG IRWT in (A) 60 60 60 60 Lr,T in (A) 48 41 39 40 Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit sowie für den Normalbetrieb als auch für den Erntebetrieb an den untersuchten Immissionsorten unterschritten werden. Die Unterschreitungen betragen dabei für den Normalbetrieb mindestens 14, für den Erntebetrieb mindestens 12. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte für den Normalbetrieb ebenfalls unterschritten. Die Unterschreitungen betragen mindestens 6. Die Immissionsorte liegen für den Normalbetrieb innerhalb des Tageszeitraumes somit nach Ziffer 2.2 der TA Lärm nicht im Einwirkungsbereich der Anlage. Innerhalb des Nachtzeitraumes sind die Immissionsbeiträge somit nach Ziffer 3.2.1 der TA Lärm als nicht relevant zu bezeichnen. Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT+30 ; nachts IRWN+20 ) werden an den untersuchten Immissionsorten deutlich unterschritten. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 28 von 38
Betrachtung der Vorbelastung Aufgrund der Unterschreitung der Immissionsrichtwerte zur Tages- und Nachtzeit um mindestens 6 kann u. E. nach Ziffer 3.2.1 der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung verzichtet werden. 6.4 Betrieb innerhalb der Erntezeit Während des Erntezeitraumes können aufgrund des verstärkten Fahraufkommens höhere Beurteilungspegel erreicht werden. In seltenen Fällen ist die Erntezeit nicht auf die Tageszeit begrenzt, sondern erfolgt auch noch in den Nachtstunden. Dieses Auftreten gemäß Ziffer 7.2 und Ziffer 6.3 TA Lärm als seltenes Ereignis beurteilt werden. Für die betrachteten Wohnhäuser gelten demnach Immissionsrichtwerte von nachts 55 (A). Im vorliegenden Fall werden auf dem Anlagengelände ca. 16.672 t/a nachwachsende Rohstoffe gelagert. Gemäß Tabelle 4 in Kapitel 4 fahren demnach insgesamt ca. 1.113 Fahrzeuge innerhalb des Erntezeitraumes im Frühjahr/Sommer/Herbst die Anlage an. Während der Maissilage, ist von dem höchsten Verkehrsaufkommen auszugehen. Für diesen Zeitraum berechnen sich etwa 96 Fahrzeuge pro Erntetag. Zur Beurteilung einer nächtlichen Erntesituation im Rahmen eines konservativen Ansatzes werden 6 An- bzw. Abfahrten sowie der dauerhafte Betrieb von 2 Traktoren auf den Silageplatten innerhalb der ungünstigsten vollen Nachtstunde berücksichtigt. Auf Grundlage der genannten Faktoren ergeben sich für die benachbarten Wohnhäuser die in der nachfolgenden Tabelle zusammengefassten Beurteilungspegel. Tabelle 13: Beurteilungspegel für den Nachtzeitraum innerhalb der Erntezeit (seltenes Ereignis) Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss IP1/Whs Provinzialstraße 14, Nord, EG IP2-1/Whs Pappelallee 1, Ost, EG IP2-2/Whs Pappelallee 1, Nord, 1. OG IP3/Whs Kastanienallee 3, Ost, 1. OG IRWN in (A) 55 55 55 55 Lr,N in (A) 48 41 39 40 Der zulässige Immissionsrichtwert für seltene Ereignisse gemäß TA Lärm wird im Erntezeitraum an den untersuchten Immissionsorten zur Nachtzeit um mindestens 7 (A) unterschritten. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 29 von 38
Aufgrund der Unterschreitung des Immissionsrichtwertes für seltene Ereignisse zur Nachtzeit um mehr als 6 wird nach Ziffer 3.2.1 der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung an den Immissionsorten verzichtet. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 30 von 38
7 Maßnahmen zur Vermeidung tieffrequenter Geräuschimmissionen Die stationären Geräuschquellen einer Biogasanlage sind geeignet, Geräusche mit erheblichen Anteilen im tieffrequenten Bereich unter 100 Hz zu emittieren. Bei tieffrequenten Geräuschen und insbesondere bei Vorliegen von tieffrequenten Tonhaltigkeiten können je nach Einwirkungsort und -zeit erhebliche Belästigungen bereits dann auftreten, wenn die Hörschwelle 18 in Innenräumen nur geringfügig überschritten wird. Bei der Beurteilung tieffrequenter Geräusche ist zu berücksichtigen, dass durch Raum- und Bauteilresonanzen in den Räumen höhere Schalldruckpegel auftreten können als vor den Gebäuden. Auch werden an Außenbauteilen in der Regel keine bauakustischen Anforderungen an die Schalldämmwerte für Frequenzen unter 100 Hz gestellt. Daher sollten im Rahmen der akustischen Planung bereits Vorkehrungen getroffen werden, um Belästigungen durch tieffrequente Geräuschimmissionen zu verhindern. Grundlagen zur Beurteilung von tieffrequenten Geräuschimmissionen in Gebäuden werden z. B. in der Norm DIN 45680 19 genannt. Im Beiblatt 1 zu dieser Norm werden Anhaltswerte genannt, deren Einhaltung insbesondere bei gewerblichen Anlagen empfohlen wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Anhaltswerte der DIN 45680, Beiblatt 1 unterschritten werden, wenn die Mittelungspegel außerhalb von Gebäuden in den Terzen 40 bis 100 Hz mindestens 3 unter den Hörschwellenpegeln LHS liegen. Die stationären Geräuschquellen der Biogasanlage liegen ca. 80 m (vorhandenes BHKW), 90 m (BHKW 2) bzw. 100 m (BHKW 3) von der nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzung entfernt. Bei einer konservativen Betrachtung der Ausbreitungsbedingungen kann der zulässige Schallleistungspegel der Anlage in Anlehnung an die DIN ISO 9613-2 20 unter Annahme einer geometrischen Ausbreitung in den Halbraum wie folgt ermittelt werden:, 3 Hierbei ist: LHS Hörschwellenpegel nach DIN 45680 in LwTerz, eq Schallleistungspegel je Terz der Anlagengeräusche Adiv geometrische Ausbreitung [20x lg(d/d0)+11] mit (d = Abstand der Kaminmündung und dem Immissionsort, d0 = 1 m) Agr Bodendämpfung mit geometrischem Richtwirkungsmaß DΩ für die Schallausbreitung im Halbraum, hier 3 Abar schallmindernde Abschirmung durch größere Gebäude oder andere Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg 18 Als Hörschwelle wird derjenige Schalldruckpegel bezeichnet, bei dem unser Gehör Töne oder Geräusche gerade noch wahrnimmt. Die Hörschwelle ist frequenzabhängig. Der Schalldruckpegel der Hörschwelle bei der Frequenz von 2 khz wird mit 0 Dezibel () definiert. 19 DIN 45680: Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft 20 DIN ISO 9613-2: Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 31 von 38
Die tieffrequente Geräusche emittierenden Anlagenteile, insbesondere der Abgaskamin und die Lüftungsöffnungen des Maschinenraums, sind durch geeignete Lärmminderungsmaßnahmen, z. B. in Form von geeigneten Schalldämpfern oder Aggregatekapselungen, schalltechnisch so zu errichten, dass deren Gesamt-Schallleistungspegel die in nachfolgender Tabelle angegebenen Werte nicht überschreiten: Tabelle 14: zulässige Gesamt-Schallleistungspegel im tieffrequenten Bereich unter 100 Hz Frequenz in Hz (40)* 50 63 80 (100)* Schallleistungspegel LwTerz,eq in BHKW 1 Schallleistungspegel LwTerz,eq in BHKW 2 Schallleistungspegel LwTerz,eq in BHKW 3 91 84 77 71 67 92 85 78 72 68 93 86 79 73 69 * Wenn geräuschbestimmende Anteile (insbesondere Einzeltöne) vorhanden sind, kann der Frequenzbereich erweitert werden. Die in der Tabelle 14 angegebenen Werte der Terz-Schallleistungspegel LwTerz,eq sind als höchstzulässige Werte zu verstehen und durch den Anlagenhersteller oder Lieferanten zu gewährleisten. Es ist zu empfehlen, die Schallleistungspegel nach Inbetriebnahme der Anlage durch Messung zu überprüfen. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 32 von 38
8 Weitere Hinweise 8.1 Tonhaltigkeit In Rahmen der Schallimmissionsprognose wurde vorausgesetzt, dass die geplante Anlage nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung errichtet und betrieben wird und somit Tonhaltigkeiten im Anlagengeräusch nicht zu berücksichtigen sind. Die Maßnahmen zur Lärmminderung an den Gebäuden und an den technischen Anlagen sind in der Form auszulegen, dass im Immissionsbereich keine relevanten tonhaltigen Geräusche auftreten. Zuschläge für Tonhaltigkeiten gemäß TA Lärm, Anhang A.2.5.2 werden daher bei der Prognose nicht vergeben. 8.2 Gasfackel Bei Ausfall des BHKW-Motors wird das erzeugte Biogas über eine Notfackel verbrannt, um es nicht unverbrannt in die Atmosphäre zu entlassen. Da es sich hierbei in der Regel um einen betrieblichen Notstand im Sinne der TA Lärm, Ziffer 7.1 handelt, wird der Betrieb der Fackel bei der Bildung der Beurteilungspegel nicht berücksichtigt. Eine Abschätzung der durch den Notfackelbetrieb verursachten Geräuschimmissionen ist in Anhang C 21 dieses Gutachtens angegeben. Diese Abschätzung basiert auf Erfahrungswerten zur Schallleistung bei Notfackeln, die bei vergleichbaren Anlagen zum Einsatz kommen. Generell ist zu beachten, dass ein gleichzeitiger Betrieb aller BHKW und der Notfackel im bestimmungsgemäßen Anlagenbetrieb nicht auftritt. 21 Dokumentation der Ausbreitungsberechnung Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 33 von 38
9 Zuzurechnender Fahrverkehr im öffentlichen Verkehrsraum In Hinblick auf die Geräusche durch Verkehrsbewegungen auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einem Abstand von 500 m Weglänge ab dem Betriebsgelände ist nach TA Lärm 22 zu prüfen, ob diese durch Maßnahmen organisatorischer Art vermindert werden können, soweit die in Abschnitt 3 dieses Gutachtens angegebenen (kumulativ geltenden) Kriterien erfüllt werden. Ob eine derartige Prüfung erforderlich ist, wird nachfolgend untersucht. Im vorliegenden Fall wird das Kriterium geprüft, ob die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 23 erstmals oder weitergehend überschritten werden. Zur Ermittlung der Geräuschpegel durch den anlagenbezogenen Verkehr ist das Berechnungsverfahren der RLS 90 24 anzuwenden. Der Mittelungspegel der Verkehrsgeräusche berechnet sich hiernach auf der Grundlage der Maßgebenden Verkehrsstärke M. Dies ist der auf den jeweiligen Beurteilungszeitraum bezogene Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt passierenden Kraftfahrzeuge. Als Beurteilungszeitraum gilt am Tag der Zeitraum von 6 00 bis 22 00 Uhr (16 Stunden), für die Nacht der Zeitraum von 22 00 bis 6 00 Uhr (8 Stunden). Das Verkehrsaufkommen der geplanten Biogasanlage ergibt sich im vorliegenden Fall wie in Tabelle 15 angegeben. Der Fahrverkehr entsteht in der Regel im Tageszeitraum. Da insbesondere während der Erntezeit nicht auszuschließen ist, dass auch im Nachtzeitraum Fahrbewegungen stattfinden, wird für den Nachtzeitraum bei konservativer Abschätzung ein Fahraufkommen entsprechend 10 % des Tagesverkehrs angesetzt. Tabelle 15: Verkehrsaufkommen der geplanten Biogasanlage Vorgang Volumen des Behälters in m³ in m³/a bzw. in t/a Jahresdurchsatz Transportvolumen je Fahrzeug in m³ bzw. in t Anzahl der Fahrbewegungen pro Mi in Kfz/h Jahr Tag Tag Nacht Gärrestabholung - 11.971 m³/a 18 m³ 665 1,82 0,11 0,01 Gülleanlieferung - 10.000 m³/a 18 m³ 556 1,52 0,10 0,01 Anlieferung NaWaRo - 16.672 t/a 15 t 1.113 3,05 0,19 0,02 Maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h 0,40 0,04 22 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 23 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 24 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 34 von 38
Hieraus leiten sich folgende Maßgebenden Verkehrsstärken M und Lkw-Anteile p in % sowie die Emissionspegel Lm,E nach RLS90 ab 25 : Beurteilungszeitraum M in Kfz/h p in % Lm,E in (A) 26 Tageszeitraum 0,40 100 40,4 Nachtzeitraum 0,04 100 30,4 Basierend auf diesen Emissionspegeln sowie unter Berücksichtigung der Annahme, dass sämtlicher Verkehr die Anlage in Richtung Westen (Ortschaft Schöninghsdorf) befährt, ergeben sich an dem den Zufahrtswegen nächstgelegenen Wohnhaus (Abstand ca. 12 m) folgende Beurteilungspegel für den anlagenbezogenen Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum: Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss IGWT in (A) Lr,T in (A) IGWN in (A) Lr,T in (A) IP2-2/Whs Pappelallee 1. Nord. 1. OG 64 46 54 36 Die Untersuchung zeigt, dass die geltenden Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung 27 tags und nachts unterschritten werden. Die Unterschreitungen liegen in einer Größenordnung, bei der eine erstmalige oder weitergehende Überschreitung der Immissionsgrenzwerte auch bei einer Vorbelastung im Bereich der Grenzwerte rechnerisch nicht zu prognostizieren ist. Eine Prüfung, ob organisatorische Maßnahmen eine Verringerung der Geräuschimmissionen bewirken können, ist somit nicht erforderlich. 25 Die höchstzulässige Geschwindigkeit im öffentlichen Verkehrsraum wird konservativ mit 50 km/h angesetzt. 26 Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h für Pkw und Lkw 27 Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 35 von 38
10 Angaben zur Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO 9613-2 28 festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO 9613-2 wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort in m Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m in Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m in 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO 9613-2 einer Standardabweichung σprognose von 0,5 bzw. 1,5. Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallleistungspegel für die maßgeblichen Schallquellen basieren auf Angaben aus der einschlägigen Fachliteratur (insbesondere Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz) sowie eigenen Messwerten. Die Emissionsansätze beziehen sich in der Regel 28 DIN ISO 9613-2: Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 36 von 38
auf den jeweils ungünstigsten Betriebszustand. Daher ist davon auszugehen, dass die in der Realität tatsächlich zu erwartenden Geräuschimmissionen unterhalb der hiernach berechneten Werte liegen. Bauschalldämmmaße Die eingesetzten bewerteten Bauschalldämmmaße auf der Basis des vorgefundenen bzw. eines möglichen Aufbaus wurden der einschlägigen Fachliteratur entnommen. Betriebsbedingungen Die Angaben über die voraussichtlichen Betriebsbedingungen wurden vom Betreiber genannt. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes wurden bspw. die Fahrzeugbewegungen relativ hoch angesetzt. Die Angaben über die Betriebsbedingungen wurden unter Berücksichtigung der Betriebsgröße auf Plausibilität geprüft. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen mit +1/-3 (A) abgeschätzt. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 37 von 38
Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Ing. Doris Einfeldt Dipl.-Ing. Peter Wenzel Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 38 von 38
Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E F Tabellarisches Emissionskataster Grafisches Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnung Immissionspläne Lagepläne Windstatistik Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 1 von 34
A Tabellarisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 2 von 34
Legende Zeichen Einheit Bedeutung Nr. Kommentar Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Textliche Beschreibung der Quelle (Angabe je nach Situation) Emission (A) Gesamtpegel des verwendeten Emissionsspektrums/Ganzzahlwertes Bez. Abst. m Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet num. Add. Korrekturfaktor, nach Bedarf (z. B. Ruhezeitenzuschläge etc.) Messfl. / Anzahl m² Eintragung der Messfläche bzw. die Fläche des schallabstrahlenden Bauteiles. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. R+Cd Mw Das bewertete Bauschalldämmmaß des jeweiligen Bauteiles in. Der Diffussionstherm Cd nach DIN EN 12354-4:2000 gibt den Abzugswert für den Übergang vom Diffusfeld ins Freifeld bei der Schallabstrahlung über die Umfassungsbauteile von Räumen an. Der Diffussionstherm beträgt im Standardfall 6. MM Minderungsmaßnahmen an der Quelle, quantitative Eintragung. Wird je nach Berechnungsart mit berücksichtigt oder nicht berücksichtigt Einw.-T h Eintragung der Einwirkzeit. Eingaben mit einem Minuszeichen entsprechen einer Einwirkzeit in Sekunden (z. B. -0,50 = 50 Sek.). Keine Eingabe: Einwirkzeit = ges. Beurteilungszeitraum v km/h Geschwindigkeit einer bewegten Linienquelle. Über die Geschwindigkeit berechnet das Programm die Einwirkzeit der Quelle hq m Höhe der Emissionsquelle Lw (LmE) (A) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung (ohne zeitliche Korrektur) Einw. T Nacht h Einwirkzeit zur Nacht, wenn = 0, dann keine Berücksichtigung zur Nachtzeit, wenn auch Eintragung in Einw.-T, dann Beurteilungszeit für die Quelle Einw. T Tag h Einwirkzeit am Tag, wenn = 0, dann keine Berücksichtigung zur Tageszeit, wenn auch Eintragung in Einw.-T, dann Beurteilungszeit für die Quelle Einw. Ruhezeit h Einwirkzeit der Quelle innerhalb der Ruhezeit Lw/LmE* Nacht (A) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung inkl. zeitlicher Korrektur) Lw/LmE* Tag (A) Ergebnisgrößen aus Emission, Zuschlägen für Anzahl, Messfläche, Entfernung etc. sowie Abzügen für Schalldämmung inkl. zeitlicher Korrektur) Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnung genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 3 von 34
Nr. Kommentar Emis- sion (A) Bez. Abst m num. Add. (A) Messfl. (m2) Anzahl R+Cd Mw MM Einw.T h (-s/100) v km/ h hq m Lw (LmE) (A) Lw/LmE Einw.T Tag Tag (0=aus) (A) * BHKW-Aggregate ------------------------------------------ ---- BHKW vorhanden 1 Abgaskamin 79.8 10.0 79.8 79.8 2 Zuluft 82.0 2.0 82.0 82.0 3 Abluft 88.0 8.0 2.0 88.0 88.0 4 Notkühler 75.0 1.0 75.0 75.0 5 Gemischkühler 83.0 1.0 83.0 83.0 ZS Teilpegel 90.5 Maschinenhaus 6 Rolltor geschlossen 101.0 4.0 20.6 2.0 86.4 86.4 ZS Teilpegel 86.4 BHKW neu 370 kw stationäre Quellen 11 Abgaskamin 65.0 10.0 8.0 10.0 93.0 93.0 12 Zuluft 65.0 10.0 8.0 2.0 93.0 93.0 13 Abluft 65.0 10.0 8.0 2.0 93.0 93.0 14 Notkühler 53.0 10.0 1.0 81.0 81.0 15 Gemischkühler 56.0 10.0 1.0 84.0 84.0 Fassadenabstrahlung 16 Nordfassade 100.0 27.0 33.9 3.0 80.4 80.4 17 Ostfassade 100.0 9.0 33.9 3.0 75.6 75.6 18 Südfassade 100.0 27.0 33.9 3.0 80.4 80.4 19 Westfassade 100.0 9.0 33.9 3.0 75.6 75.6 20 Dach 100.0 27.0 33.9 3.0 80.4 80.4 ZS Teilpegel 98.3 BHKW neu 150 kw 31 Abgaskamin 65.0 10.0 10.0 10.0 93.0 93.0 32 Zuluft 57.0 10.0 2.0 85.0 85.0 33 Abluft 57.0 10.0 2.0 85.0 85.0 34 Notkühler 50.0 10.0 1.0 78.0 78.0 35 Gemischkühler 53.0 10.0 1.0 81.0 81.0 Fassadenabstrahlung 36 Nordfassade 100.0 15.0 33.9 2.5 77.8 77.8 37 Ostfassade 100.0 6.3 33.9 2.5 74.1 74.1 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 4 von 34
Emis- Bez. Nr. Kommentar sion Abst (A) m num. Add. (A) Messfl. R+Cd MM Einw.T h (m2) Mw (-s/100) Anzahl v km/ hq m h Lw Lw/LmE Einw.T Tag (LmE) Tag (0=aus) (A) (A) * 38 Südfassade 100.0 15.0 33.9 2.5 77.8 77.8 39 Westfassade 100.0 6.3 33.9 2.5 74.1 74.1 40 Dach 100.0 15.0 33.9 2.5 77.8 77.8 ZS Teilpegel 94.8 Trockner --------------------------------------- 41 Abluftkamin I+II 61.0 11.0 17.0 10.0 89.8 89.8 ZS Teilpegel 89.8 Fahrverkehr --------------------------------- 51 Abfuhr Gärrest 106.0 20.0-0.70 10.0 1.0 119.0 0.00 52 Leerlauf Waage 94.0 20.0-3.00 1.0 107.0 0.00 53 Anlieferung Gülle 106.0 20.0-0.61 10.0 1.0 119.0 0.00 54 Leerlauf Waage 94.0 10.0-3.00 1.0 104.0 0.00 ZS Teilpegel 122.2 sonstige Quellen ---------------------------------- 61 Fahrbereich Befüllung 105.0 1.00 1.0 105.0 93.0 62 Aufn. aus Fahrsilo 105.0 0.50 1.0 105.0 89.9 63 Entl. am Feststoffeintrag 105.0 0.50 2.5 105.0 89.9 64 Entladen Gülle 107.4 10.0-3.00 1.0 117.4 0.00 65 Aufnahme Gärrest 107.4 10.0-3.00 1.0 117.4 0.00 66 Aufnahme Gärrest 107.4 10.0-3.00 1.0 117.4 0.00 ZS Teilpegel 122.4 stationäre Quellen ------------------------------------ 71 Großflügelrührwerk I 62.0 6.0 10.0 4.0 85.6 4.00 79.6 72 Großflügelrührwerk II 62.0 6.0 10.0 4.0 85.6 4.00 79.6 73 Ventilator Tragluftdach 61.0 2.0 2.0 75.0 75.0 74 Ventilator Tragluftdach 61.0 2.0 2.0 75.0 75.0 ZS Teilpegel 89.0 Erntezeit ------------------------------------- Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 5 von 34
Nr. Kommentar Emis- sion (A) Bez. Abst m num. Add. (A) Messfl. (m2) Anzahl R+Cd Mw MM Einw.T h (-s/100) v km/ h hq m Lw (LmE) (A) Lw/LmE Einw.T Tag Tag (0=aus) (A) * Tag 81 Anlieferung NaWaRo 106.0 96.0-1.09 10.0 1.0 125.8 98.6 52 Leerlauf Waage 94.0 96.0-3.00 1.0 113.8 91.0 82 Fahrbereich Silo 105.0 2.0 3.0 108.0 108.0 83 Entladung Mais 105.0 96.0-3.00 1.0 124.8 102.0 Nacht 81 Anlieferung NaWaRo 106.0 6.0-1.09 10.0 1.0 113.7 0.00 52 Leerlauf Waage 94.0 6.0-3.00 1.0 101.8 0.00 82 Fahrbereich Silo 105.0 2.0 3.0 108.0 0.00 83 Entladung Mais 105.0 6.0-3.00 1.0 112.8 0.00 ZS Teilpegel 128.8 GS Gesamtpegel 130.4 Geräuschspitzen ------------------------------------------ E1 Druckluftbremse 110.0 1.0 110.0 110.0 E2 Entladevorgang 116.0 1.0 116.0 116.0 N Notfackel 70.0 2.0 70.0 70.0 ZS 117.0 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 6 von 34
B Grafisches Emissionskataster Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 7 von 34
C Dokumentation der Immissionsberechnung Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 10 von 34
Legende Zeichen Einheit Bedeutung Nr. Kommentar Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Textliche Beschreibung der Quelle (Angabe je nach Situation) LW (A) Schallleistungspegel der Emissionsquelle DT Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum oder Einwirkzeit MM Minderungsmaßnahmen an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme zur Berechnung von LAT unberücksichtigt (siehe auch LAT) D0 Raumwinkelmaß cmet Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet +RT Ruhezeitenzuschlag dp m Horizontaler Abstand der Emissionsquelle (akustischer Schwerpunkt) zum Immissionsort DI Richtwirkungsmaß Abar Einfügungsdämmmaß eines Hindernisses(z. B. eines Schallschirmes) Adiv Abstandsmaß Aatm Luftabsorptionsmaß Agr Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß, je nach Berechnungsverfahren ist das Raumwinkelmaß für den Boden in dem Wert enthalten Refl.-Ant. Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Dächern LAT Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart (siehe Tabellenkopf o. re.) ist LAT ohne Berücksichtigung der Minderungsmaßnahmen (Minder. bzw. MM) oder mit Berücksichtigung der Minderungsmaßnahmen angegeben LAT(T) oder LAT(T,M)) Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnung genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 11 von 34
Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung Geschoss - Fassade Beurteilungspegel Lr,T in (A) Höhe des IO in m IP1/Whs Provinzialstr. 14. Nord. 1. OG 46 2 IP2-1/Whs Pappelallee 1. Ost. 1. OG 40 2 IP2-2/Whs Pappelallee 1. Nord. 1. OG 36 5 IP3/Whs Kastanienallee. Ost. 1.OG 36 5 Der maßgeblichen Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3 ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP1 bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 12 von 34
Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet dp m Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) BHKW-Aggregate ------------------------------------------ ---- BHKW vorhanden 1 Abgaskamin 79.8 3.0 78.8 3.1 48.9 0.1 1.6 29.0 2 Zuluft 82.0 3.0 0.1 82.9 5.8 49.4 0.3 2.8 13.0 3 Abluft 88.0 8.0 3.0 75.8 6.0 48.6 0.3 2.6 31.1 4 Notkühler 75.0 3.0 0.2 77.6 9.2 48.8 0.4 2.9 16.5 5 Gemischkühler 83.0 3.0 0.3 80.1 9.0 49.1 0.4 3.0 24.3 ZS Teilpegel 33.8 Maschinenhaus 6 Rolltor geschlossen 86.4 6.0 1.4 84.3 15.9 49.5 0.1 3.8 21.6 ZS Teilpegel 21.6 BHKW neu 370 kw stationäre Quellen 11 Abgaskamin 93.0 8.0 3.0 90.4 2.7 50.1 0.3 2.1 32.8 12 Zuluft 93.0 8.0 3.0 0.6 89.9 9.5 50.1 0.3 3.2 22.7 13 Abluft 93.0 8.0 3.0 0.6 90.7 6.9 50.2 0.3 3.2 24.5 14 Notkühler 81.0 3.0 0.8 90.4 10.2 50.1 0.4 3.5 19.1 15 Gemischkühler 84.0 3.0 0.8 91.7 10.1 50.2 0.4 3.4 22.0 Fassadenabstrahlung 16 Nordfassade 80.4 6.0 1.6 92.3 10.8 50.3 4.0 19.5 17 Ostfassade 75.6 6.0 1.7 89.8 10.7 50.1 4.1 15.1 18 Südfassade 80.4 6.0 1.6 88.8 9.4 50.0 4.0 21.4 19 Westfassade 75.6 6.0 1.6 91.6 8.2 50.2 4.1 17.5 20 Dach 80.4 3.0 1.1 90.6 6.3 50.1 3.7 22.1 ZS Teilpegel 34.9 BHKW neu 150 kw 31 Abgaskamin 93.0 10.0 3.0 100.0 2.4 51.0 0.3 2.4 29.9 32 Zuluft 85.0 3.0 0.9 99.4 8.8 50.9 0.3 3.5 21.8 33 Abluft 85.0 3.0 0.9 99.9 8.7 51.0 0.3 3.5 21.4 34 Notkühler 78.0 3.0 1.2 99.1 13.1 50.9 0.5 3.7 11.7 35 Gemischkühler 81.0 3.0 1.2 100.6 12.7 51.1 0.5 3.7 14.9 Fassadenabstrahlung 36 Nordfassade 77.8 6.0 1.7 101.1 9.4 51.1 4.1 17.4 37 Ostfassade 74.1 6.0 1.7 99.2 7.8 50.9 4.1 15.4 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 13 von 34
Lw Nr. Kommentar DT MM Do Abar Adiv Agr (LmE) Cmet dp m Aatm (A) Refl. Ant. LAT (A) 38 Südfassade 77.8 6.0 1.7 98.1 8.0 50.8 4.1 19.1 39 Westfassade 74.1 6.0 1.7 100.3 7.0 51.0 4.1 16.1 40 Dach 77.8 3.0 1.4 99.6 6.2 51.0 3.9 18.3 ZS Teilpegel 32.0 Trockner --------------------------------------- 41 Abluftkamin I+II 89.8 17.0 3.0 83.9 49.5 0.2 1.8 24.2 ZS Teilpegel 24.2 Fahrverkehr --------------------------------- 51 Abfuhr Gärrest 119.0 29.2 3.0 0.8 52.0 4.0 45.3 0.3 3.1 38.5 52 Leerlauf Waage 107.0 22.8 3.0 1.3 66.6 16.0 47.5 0.2 3.8 18.4 53 Anlieferung Gülle 119.0 29.7 3.0 1.2 89.9 5.9 50.1 0.4 4.1 30.5 54 Leerlauf Waage 104.0 22.8 3.0 1.3 66.6 16.0 47.5 0.2 3.8 15.4 ZS Teilpegel 39.2 sonstige Quellen ---------------------------------- 61 Fahrbereich Befüllung 105.0 12.0 3.0 1.5 108.7 10.5 51.7 2.3 4.2 25.5 62 Aufn. aus Fahrsilo 105.0 15.1 3.0 1.6 113.4 10.3 52.1 2.3 4.2 22.2 63 Entl. am Feststoffeintrag 105.0 15.1 3.0 0.8 77.3 17.0 48.8 1.2 3.6 21.5 64 Entladen Gülle 117.4 22.8 3.0 1.3 83.6 14.6 49.4 0.4 4.1 27.8 65 Aufnahme Gärrest 117.4 22.8 3.0 1.7 72.0 48.1 0.8 3.9 43.0 66 Aufnahme Gärrest 117.4 22.8 3.0 1.4 61.2 11.5 46.7 0.3 3.7 33.8 ZS Teilpegel 43.7 stationäre Quellen ------------------------------------ 71 Großflügelrührwerk I 85.6 6.0 10.0 6.0 0.4 76.6 11.6 48.7 0.4 3.2 11.4 72 Großflügelrührwerk II 85.6 6.0 10.0 6.0 51.5 45.2 0.4 2.1 27.7 73 Ventilator Tragluftdach 75.0 6.0 0.7 57.4 15.4 46.2 0.2 3.3 15.3 74 Ventilator Tragluftdach 75.0 6.0 1.1 61.2 6.8 46.7 0.2 3.4 22.8 ZS Teilpegel 29.2 GS Gesamtpegel 46.0 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 14 von 34
Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet dp m Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Geräuschspitzen ------------------------------------------ E1 Druckluftbremse 110.0 3.0 25.1 39.0 0.1 1.3 72.6 E2 Entladevorgang 116.0 3.0 1.2 77.3 15.8 48.8 0.3 4.0 48.9 N Notfackel 70.0 3.0 1.6 102.5 9.1 51.2 0.2 4.0 6.8 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 15 von 34
Berechnungen für den Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung Geschoss - Fassade Beurteilungspegel Lr,N in (A) Höhe des IO in m IP1/Whs Provinzialstr. 14. Nord. 1. OG 39 2.0 IP2-1/Whs Pappelallee 1. Ost. 1. OG 36 2.0 IP2-2/Whs Pappelallee 1. Nord. 1. OG 32 5.0 IP3/Whs Kastanienallee. Ost. 1.OG 35 5.0 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3 ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP1 bezogen auf den Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 16 von 34
Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet dp m Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) BHKW-Aggregate ------------------------------------------ ---- BHKW vorhanden 1 Abgaskamin 79.8 3.0 78.8 3.1 48.9 0.1 1.6 29.0 2 Zuluft 82.0 3.0 0.1 82.9 5.8 49.4 0.3 2.8 13.0 3 Abluft 88.0 8.0 3.0 75.8 6.0 48.6 0.3 2.6 31.1 4 Notkühler 75.0 3.0 0.2 77.6 9.2 48.8 0.4 2.9 16.5 5 Gemischkühler 83.0 3.0 0.3 80.1 9.0 49.1 0.4 3.0 24.3 ZS Teilpegel 33.8 Maschinenhaus 6 Rolltor geschlossen 86.4 6.0 1.4 84.3 15.9 49.5 0.1 3.8 21.6 ZS Teilpegel 21.6 BHKW neu 370 kw stationäre Quellen 11 Abgaskamin 93.0 8.0 3.0 90.4 2.7 50.1 0.3 2.1 32.8 12 Zuluft 93.0 8.0 3.0 0.6 89.9 9.5 50.1 0.3 3.2 22.7 13 Abluft 93.0 8.0 3.0 0.6 90.7 6.9 50.2 0.3 3.2 24.5 14 Notkühler 81.0 3.0 0.8 90.4 10.2 50.1 0.4 3.5 19.1 15 Gemischkühler 84.0 3.0 0.8 91.7 10.1 50.2 0.4 3.4 22.0 Fassadenabstrahlung 16 Nordfassade 80.4 6.0 1.6 92.3 10.8 50.3 4.0 19.5 17 Ostfassade 75.6 6.0 1.7 89.8 10.7 50.1 4.1 15.1 18 Südfassade 80.4 6.0 1.6 88.8 9.4 50.0 4.0 21.4 19 Westfassade 75.6 6.0 1.6 91.6 8.2 50.2 4.1 17.5 20 Dach 80.4 3.0 1.1 90.6 6.3 50.1 3.7 22.1 ZS Teilpegel 34.9 BHKW neu 150 kw 31 Abgaskamin 93.0 10.0 3.0 100.0 2.4 51.0 0.3 2.4 29.9 32 Zuluft 85.0 3.0 0.9 99.4 8.8 50.9 0.3 3.5 21.8 33 Abluft 85.0 3.0 0.9 99.9 8.7 51.0 0.3 3.5 21.4 34 Notkühler 78.0 3.0 1.2 99.1 13.1 50.9 0.5 3.7 11.7 35 Gemischkühler 81.0 3.0 1.2 100.6 12.7 51.1 0.5 3.7 14.9 Fassadenabstrahlung 36 Nordfassade 77.8 6.0 1.7 101.1 9.4 51.1 4.1 17.4 37 Ostfassade 74.1 6.0 1.7 99.2 7.8 50.9 4.1 15.4 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 17 von 34
Lw Nr. Kommentar DT MM Do Abar Adiv Agr (LmE) Cmet dp m Aatm (A) Refl. Ant. LAT (A) 38 Südfassade 77.8 6.0 1.7 98.1 8.0 50.8 4.1 19.1 39 Westfassade 74.1 6.0 1.7 100.3 7.0 51.0 4.1 16.1 40 Dach 77.8 3.0 1.4 99.6 6.2 51.0 3.9 18.3 ZS Teilpegel 32.0 Trockner --------------------------------------- 41 Abluftkamin I+II 89.8 17.0 3.0 83.9 49.5 0.2 1.8 24.2 ZS Teilpegel 24.2 stationäre Quellen ------------------------------------ 71 Großflügelrührwerk I 85.6 6.0 10.0 6.0 0.4 76.6 11.6 48.7 0.4 3.2 11.4 72 Großflügelrührwerk II 85.6 6.0 10.0 6.0 51.5 45.2 0.4 2.1 27.7 73 Ventilator Tragluftdach 75.0 6.0 0.7 57.4 15.4 46.2 0.2 3.3 15.3 74 Ventilator Tragluftdach 75.0 6.0 1.1 61.2 6.8 46.7 0.2 3.4 22.8 ZS Teilpegel 29.2 GS Gesamtpegel 39.2 Geräuschspitzen ------------------------------------------ E1 Druckluftbremse 110.0 E2 Entladevorgang 116.0 N Notfackel 70.0 3.0 1.6 102.5 9.1 51.2 0.2 4.0 6.8 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 18 von 34
Berechnungen für den Tageszeitraum innerhalb der Erntezeit (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung Geschoss - Fassade Beurteilungspegel Lr,T in (A) Höhe des IO in m IP1/Whs Provinzialstr. 14. Nord. 1. OG 48 2.0 IP2-1/Whs Pappelallee 1. Ost. 1. OG 41 2.0 IP2-2/Whs Pappelallee 1. Nord. 1. OG 39 5.0 IP3/Whs Kastanienallee. Ost. 1.OG 40 5.0 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3 ist im vorliegenden Fall die Immissionsort IP1 bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 19 von 34
Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet dp m Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) BHKW-Aggregate ------------------------------------------ ---- BHKW vorhanden 1 Abgaskamin 79.8 3.0 78.8 3.1 48.9 0.1 1.6 29.0 2 Zuluft 82.0 3.0 0.1 82.9 5.8 49.4 0.3 2.8 13.0 3 Abluft 88.0 8.0 3.0 75.8 6.0 48.6 0.3 2.6 31.1 4 Notkühler 75.0 3.0 0.2 77.6 9.2 48.8 0.4 2.9 16.5 5 Gemischkühler 83.0 3.0 0.3 80.1 9.0 49.1 0.4 3.0 24.3 ZS Teilpegel 33.8 Maschinenhaus 6 Rolltor geschlossen 86.4 6.0 1.4 84.3 15.9 49.5 0.1 3.8 21.6 ZS Teilpegel 21.6 BHKW neu 370 kw stationäre Quellen 11 Abgaskamin 93.0 8.0 3.0 90.4 2.7 50.1 0.3 2.1 32.8 12 Zuluft 93.0 8.0 3.0 0.6 89.9 9.5 50.1 0.3 3.2 22.7 13 Abluft 93.0 8.0 3.0 0.6 90.7 6.9 50.2 0.3 3.2 24.5 14 Notkühler 81.0 3.0 0.8 90.4 10.2 50.1 0.4 3.5 19.1 15 Gemischkühler 84.0 3.0 0.8 91.7 10.1 50.2 0.4 3.4 22.0 Fassadenabstrahlung 16 Nordfassade 80.4 6.0 1.6 92.3 10.8 50.3 4.0 19.5 17 Ostfassade 75.6 6.0 1.7 89.8 10.7 50.1 4.1 15.1 18 Südfassade 80.4 6.0 1.6 88.8 9.4 50.0 4.0 21.4 19 Westfassade 75.6 6.0 1.6 91.6 8.2 50.2 4.1 17.5 20 Dach 80.4 3.0 1.1 90.6 6.3 50.1 3.7 22.1 ZS Teilpegel 34.9 BHKW neu 150 kw 31 Abgaskamin 93.0 10.0 3.0 100.0 2.4 51.0 0.3 2.4 29.9 32 Zuluft 85.0 3.0 0.9 99.4 8.8 50.9 0.3 3.5 21.8 33 Abluft 85.0 3.0 0.9 99.9 8.7 51.0 0.3 3.5 21.4 34 Notkühler 78.0 3.0 1.2 99.1 13.1 50.9 0.5 3.7 11.7 35 Gemischkühler 81.0 3.0 1.2 100.6 12.7 51.1 0.5 3.7 14.9 Fassadenabstrahlung 36 Nordfassade 77.8 6.0 1.7 101.1 9.4 51.1 4.1 17.4 37 Ostfassade 74.1 6.0 1.7 99.2 7.8 50.9 4.1 15.4 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 20 von 34
Lw Nr. Kommentar DT MM Do Abar Adiv Agr (LmE) Cmet dp m Aatm (A) Refl. Ant. LAT (A) 38 Südfassade 77.8 6.0 1.7 98.1 8.0 50.8 4.1 19.1 39 Westfassade 74.1 6.0 1.7 100.3 7.0 51.0 4.1 16.1 40 Dach 77.8 3.0 1.4 99.6 6.2 51.0 3.9 18.3 ZS Teilpegel 32.0 Trockner --------------------------------------- 41 Abluftkamin I+II 89.8 17.0 3.0 83.9 49.5 0.2 1.8 24.2 ZS Teilpegel 24.2 Fahrverkehr --------------------------------- 51 Abfuhr Gärrest 52 Leerlauf Waage 53 Anlieferung Gülle 54 Leerlauf Waage ZS Teilpegel 0.0 sonstige Quellen ---------------------------------- 61 Fahrbereich Befüllung 105.0 12.0 3.0 1.5 108.7 10.5 51.7 2.3 4.2 25.5 62 Aufn. aus Fahrsilo 105.0 15.1 3.0 1.6 113.4 10.3 52.1 2.3 4.2 22.2 63 Entl. am Feststoffeintrag 105.0 15.1 3.0 0.8 77.3 17.0 48.8 1.2 3.6 21.5 64 Entladen Gülle 65 Aufnahme Gärrest 66 Aufnahme Gärrest ZS Teilpegel 28.2 stationäre Quellen ------------------------------------ 71 Großflügelrührwerk I 85.6 6.0 10.0 6.0 0.4 76.6 11.6 48.7 0.4 3.2 11.4 72 Großflügelrührwerk II 85.6 6.0 10.0 6.0 51.5 45.2 0.4 2.1 27.7 73 Ventilator Tragluftdach 75.0 6.0 0.7 57.4 15.4 46.2 0.2 3.3 15.3 74 Ventilator Tragluftdach 75.0 6.0 1.1 61.2 6.8 46.7 0.2 3.4 22.8 ZS Teilpegel 29.2 Erntezeit ------------------------------------- Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 21 von 34
Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet dp m Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) Tag 81 Anlieferung NaWaRo 125.8 27.2 3.0 1.0 57.7 4.3 46.2 0.3 3.2 45.7 52 Leerlauf Waage 113.8 22.8 3.0 1.3 66.6 16.0 47.5 0.2 3.8 25.2 82 Fahrbereich Silo 108.0 3.0 1.2 112.5 9.4 52.0 2.1 3.9 42.2 83 Entladung Mais 124.8 22.8 3.0 1.2 112.5 9.4 52.0 2.1 3.9 36.2 Nacht 81 Anlieferung NaWaRo 52 Leerlauf Waage 82 Fahrbereich Silo 83 Entladung Mais ZS Teilpegel 47.7 GS Gesamtpegel 48.3 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 22 von 34
Berechnungen für den Nachtzeitraum innerhalb der Erntezeit (seltenes Ereignis - 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung Geschoss - Fassade Beurteilungspegel Lr,T in (A) Höhe des IO in m IP1/Whs Provinzialstr. 14. Nord. 1. OG 48 2.0 IP2-1/Whs Pappelallee 1. Ost. 1. OG 41 2.0 IP2-2/Whs Pappelallee 1. Nord. 1. OG 39 5.0 IP3/Whs Kastanienallee. Ost. 1.OG 40 5.0 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3 ist im vorliegenden Fall die Immissionsort IP1 bezogen auf den Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen kann geschlossen werden, dass an allen weiteren Immissionsorten im Einwirkungsbereich der Anlage niedrigere Belastungen vorliegen. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 23 von 34
Nr. Kommentar Lw (LmE) (A) DT MM Do Cmet dp m Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. LAT (A) BHKW-Aggregate ------------------------------------------ ---- BHKW vorhanden 1 Abgaskamin 79.8 3.0 78.8 3.1 48.9 0.1 1.6 29.0 2 Zuluft 82.0 3.0 0.1 82.9 5.8 49.4 0.3 2.8 13.0 3 Abluft 88.0 8.0 3.0 75.8 6.0 48.6 0.3 2.6 31.1 4 Notkühler 75.0 3.0 0.2 77.6 9.2 48.8 0.4 2.9 16.5 5 Gemischkühler 83.0 3.0 0.3 80.1 9.0 49.1 0.4 3.0 24.3 ZS Teilpegel 33.8 Maschinenhaus 6 Rolltor geschlossen 86.4 6.0 1.4 84.3 15.9 49.5 0.1 3.8 21.6 ZS Teilpegel 21.6 BHKW neu 370 kw stationäre Quellen 11 Abgaskamin 93.0 8.0 3.0 90.4 2.7 50.1 0.3 2.1 32.8 12 Zuluft 93.0 8.0 3.0 0.6 89.9 9.5 50.1 0.3 3.2 22.7 13 Abluft 93.0 8.0 3.0 0.6 90.7 6.9 50.2 0.3 3.2 24.5 14 Notkühler 81.0 3.0 0.8 90.4 10.2 50.1 0.4 3.5 19.1 15 Gemischkühler 84.0 3.0 0.8 91.7 10.1 50.2 0.4 3.4 22.0 Fassadenabstrahlung 16 Nordfassade 80.4 6.0 1.6 92.3 10.8 50.3 4.0 19.5 17 Ostfassade 75.6 6.0 1.7 89.8 10.7 50.1 4.1 15.1 18 Südfassade 80.4 6.0 1.6 88.8 9.4 50.0 4.0 21.4 19 Westfassade 75.6 6.0 1.6 91.6 8.2 50.2 4.1 17.5 20 Dach 80.4 3.0 1.1 90.6 6.3 50.1 3.7 22.1 ZS Teilpegel 34.9 BHKW neu 150 kw 31 Abgaskamin 93.0 10.0 3.0 100.0 2.4 51.0 0.3 2.4 29.9 32 Zuluft 85.0 3.0 0.9 99.4 8.8 50.9 0.3 3.5 21.8 33 Abluft 85.0 3.0 0.9 99.9 8.7 51.0 0.3 3.5 21.4 34 Notkühler 78.0 3.0 1.2 99.1 13.1 50.9 0.5 3.7 11.7 35 Gemischkühler 81.0 3.0 1.2 100.6 12.7 51.1 0.5 3.7 14.9 Fassadenabstrahlung 36 Nordfassade 77.8 6.0 1.7 101.1 9.4 51.1 4.1 17.4 37 Ostfassade 74.1 6.0 1.7 99.2 7.8 50.9 4.1 15.4 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 24 von 34
Lw Nr. Kommentar DT MM Do Abar Adiv Agr (LmE) Cmet dp m Aatm (A) Refl. Ant. LAT (A) 38 Südfassade 77.8 6.0 1.7 98.1 8.0 50.8 4.1 19.1 39 Westfassade 74.1 6.0 1.7 100.3 7.0 51.0 4.1 16.1 40 Dach 77.8 3.0 1.4 99.6 6.2 51.0 3.9 18.3 ZS Teilpegel 32.0 Trockner --------------------------------------- 41 Abluftkamin I+II 89.8 17.0 3.0 83.9 49.5 0.2 1.8 24.2 ZS Teilpegel 24.2 stationäre Quellen ------------------------------------ 71 Großflügelrührwerk I 85.6 6.0 10.0 6.0 0.4 76.6 11.6 48.7 0.4 3.2 11.4 72 Großflügelrührwerk II 85.6 6.0 10.0 6.0 51.5 45.2 0.4 2.1 27.7 73 Ventilator Tragluftdach 75.0 6.0 0.7 57.4 15.4 46.2 0.2 3.3 15.3 74 Ventilator Tragluftdach 75.0 6.0 1.1 61.2 6.8 46.7 0.2 3.4 22.8 ZS Teilpegel 29.2 Erntezeit ------------------------------------- Tag 81 Anlieferung NaWaRo 52 Leerlauf Waage 82 Fahrbereich Silo 83 Entladung Mais Nacht 81 Anlieferung NaWaRo 113.7 15.2 3.0 1.0 57.7 4.3 46.2 0.3 3.2 45.7 52 Leerlauf Waage 101.8 10.8 3.0 1.3 66.6 16.0 47.5 0.2 3.8 25.2 82 Fahrbereich Silo 108.0 3.0 1.2 112.5 9.4 52.0 2.1 3.9 42.2 83 Entladung Mais 112.8 10.8 3.0 1.2 112.5 9.4 52.0 2.1 3.9 36.2 ZS Teilpegel 47.7 GS Gesamtpegel 48.2 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 25 von 34
D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den diskreten Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109. Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 26 von 34
E Lagepläne Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 30 von 34
Planinhalt: Lageplan Kommentar: Übersichtslageplan Maßstab: ~ 1: 6.000 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 31 von 34
Planinhalt: Lageplan Kommentar: Lageplan mit Darstellung des Vorhabens Maßstab: ~ 1: 1.500 Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 32 von 34
F Windstatistik Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 33 von 34
Gutachten-Nr.: 12 0451 12 Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose für eine Biogasanlage in Schöninghsdorf Seite 34 von 34