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Transkript:

Raumplanung Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen) Datum Fanny-v.-Lehnert-Straße 1 21004-H/7952/2-2016 01.03.2016 Postfach 527 5010 Salzburg Betreff Fa +43 662 8042-4166 Gemeinde Altenmarkt im Pongau; Vorhaben an der Oberndorferstraße (Erweiterung Billa); Anregung auf Erlassung einer Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe gem 14 ROG 2009; Hörungsverfahren Beilagen: SUP Anlage 1 Lageplan Planungsgebiet raumplanung@salzburg.gv.at Dipl.-Ing. Christine Itzlinger Telefon +43 662 8042-4346 1. Planungsvorhaben und Standortbereich 1.1 Veranlassung und Projekt Die Firma Rewe Österreichische Warenhandels-AG hat mit einem am 14.05.2014 eingegangenen Schreiben bei der Salzburger Landesregierung eine Erlassung einer Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe gemäß 14 Abs. 1 ROG 2009 angeregt. Damit soll die erforderliche Voraussetzung für die geplante Erweiterung des Billa- Marktes in der Oberndorferstraße 2 auf den Grundstücken 267, 279/1, 279/3 und 279/4, KG 55301, geschaffen werden. Die Marktgemeinde Altenmarkt hat bereits in einer Gemeindevertretungssitzung am 02.04.2014 diesem Vorhaben zugestimmt. Das Gesamtgrundstück beträgt rund 3.267 m² auf dem derzeit bereits ein Billa-Markt mit einer Verkaufsfläche von 485 m² steht. Die geplanten Erweiterungsmaßnahmen von rund 80 m² sollen im östlichen bzw. südöstlichen Bereich des Gebäudes erfolgen. Beabsichtigt ist eine Widmung als Handelsgroßbetrieb der Kategorie Verbrauchermärkte mit einer maimalen Verkaufsfläche von 600 m². Als Beurteilungsgrundlagen wurden folgende Unterlagen und Gutachten vorgelegt: Billa Altenmarkt, Standortverordnung FN 5391 (Regioplan Ingenieure, 20.10.2014) www.salzburg.gv.at Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung 10 Wohnen und Raumplanung Postfach 527 5010 Salzburg Österreich Telefon +43 662 8042 0* post@salzburg.gv.at DVR 0078182

2 Billa Altenmarkt, Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse (Regioplan Ingenieure, Salzburg, Oktober 2014); Verkehrstechnisches Gutachten, Erweiterung Billa-Markt Altenmarkt (AIP Beratende Ingenieure, Wals-Siezenheim, September 2014) 1.2. Funktions- und Nutzungsstruktur von Standort und Umgebung: Das bestehende Geschäftsgebäude befindet sich im Ortszentrum der Marktgemeinde Altenmarkt in der Oberndorferstraße 2. In ca. 350 m bzw. 500 m Luftlinie befinden sich die nächstgelegenen Handelsgroßbetriebe, allerdings in den Kategorien HG-C bzw. HG-E sowie in der Kategorie Verbrauchermarkt mit ebenfalls 600m² Verkaufsfläche (Spar-Markt). Die Planungsfläche grenzt im Norden an Wohnbebauung (Widmung EW), im Süden an eine Apotheke Widmung LK), auf der anderen Straßenseite befindet eine Tankstelle (Widmung SF). Östlich des Marktes befindet sich eine Zimmerei (Widmung LK), im Westen Einzelhandel Sport (Widmung LK). Im 500m fußläufigen Einzugsbereich wohnen rund 800 Einwohner. 1.3 Verkehrsstruktur und technische Infrastruktur: Die Zufahrt zum Billa-Markt erfolgt über eine Abzweigung von der B163 im Ortszentrum (Oberndorferstraße). Die Zahl der Parkplätze wird sich durch den Zubau um 5 verringern, wodurch 48 Stellplätze verleiben. Das entspricht dem erforderlichen Bedarf laut Bautechnikgesetz bzw. übersteigt diesen. Geplant sind zwei Behindertenstellplätze, allerdings nicht in nächster Position zum Eingang. Fahrradständer sind am Plan nicht ersichtlich. Der Billa-Markt liegt im Einzugsbereich der bestehenden Bushaltestellen der Linien 525 Richtung Bischofshofen und der Linie 522 Richtung Radstadt. Die Bushaltestellen sind in etwa 70 bzw. 250 m vom Eingang des Billa-Marktes entfernt. Das Planungsgebiet ist bereits vollständig mit allen notwendigen Einrichtungen der technischen Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung erschlossen. 1.4 Wichtige Umweltmerkmale: Die Umweltbedingungen des Umfeldes des bestehenden Billa - Marktes sind von einer Durchmischung von betrieblichen, gewerblichen und wohnlichen Nutzungen geprägt. Durch die Lage im Ortszentrum ist von einer derartigen Durchmischung allerdings auszugehen. 2. Ziele der Raumplanung und Umweltziele mit Bedeutung für die Planung 2.1 Ziele der überörtlichen Raumplanung und Umweltziele Die Marktgemeinde Altenmarkt ist im Landesentwicklungsprogramm Gesamtüberarbeitung 2003 als zentraler Ort der Stufe C (zusammen mit Radstadt) in der Planungsregion 8 "Ennspongau" ausgewiesen. Relevante Umweltziele mit Bedeutung für die Beurteilung der möglichen Auswirkungen der gegenständlichen Planung finden sich ebenfalls insbesondere im LEP 2003 (unter anderem die Leitbilder zur flächensparenden und nachhaltigen Raumnutzung sowie zur nachhaltigen und zeitgemäßen Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes) außerdem insbesondere die Ziele in Kapitel C (Landschaftsschutz und Erholung). Auch die Alpenkonvention formuliert insbesondere in den Protokollen "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", "Naturschutz und Landschaftspflege" sowie "Bodenschutz" eine Reihe von Umweltzielen.

3 Im Regionalen Entwicklungskonzept Pongau aus dem Jahr 2009 finden sich keine detaillierten Aussagen zu Handelsgroßbetrieben. Allerdings wird das Ziel genannt, wesentliche Impulse für die künftige Entwicklung der wirtschaftlich dynamischen Region zu setzen. Auf die Wichtigkeit des Erhalts- bzw. Ausbaus der Nahversorgung wird hingewiesen. 2.2 Räumliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan Im Räumlichen Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Altenmarkt 1. Teil-änderung beschlossen am 15.5.2013 - wurden hinsichtlich örtlicher Situierung von Handelsgroßbetrieben keine speziellen Aussagen getroffen. Langfristig strebt die Gemeinde einen Erhalt bzw. Ausbau der Handelsdienstleistungen an. Im Bedarfsfall soll eine Ausweisung von Standorten für Handelsgroßbetriebe an geeigneten Standorten mit Rücksichtnahme auf die örtliche Handelsstruktur und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgen. Im Kapitel 1.3 Wirtschaft steht im REK geschrieben, dass ein Ausbau der Handelsstruktur im Ort erfolgen soll. Im Hauptort Altenmarkt soll es eine Sicherung und einen Ausbau der Versorgung mit Gütern des täglichen und teilweise auch gehobenen Bedarfes geben. Ebenfalls Ziel ist die Sicherung der Nahversorgung. Damit steht das Vorhaben jedenfalls nicht im Gegensatz zum Räumlichen Entwicklungskonzept. Gemäß rechtskräftigem Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Altenmarkt ist das gegenständliche Planungsgebiet als Ländliches Kerngebiet LK ausgewiesen und wird schon heute als solches genutzt. Das Planungsgebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu Apotheke, Zimmerei, Sportgeschäft und zentral im Ortszentrum gelegen. Im Norden schließt Wohnbebauung an. In 500m Gehdistanz gibt es ca. 800 Hauptwohnsitze. Hinsichtlich des Kriteriums "sparsamer Umgang mit Grund und Boden" ist festzustellen, dass für das gegenständliche Vorhaben keine zusätzliche Baulandausweisung erforderlich ist, da das Bestandgebäude lediglich durch einen geringfügigen Anbau im Eingangs- und Lagerbereich erweitert wird. Auch kommt es zu keiner neuen Versiegelung. 3. Strukturanalyse mit Umwelterheblichkeitsprüfung 3.1 Schwellenwertprüfung bzw. allfällige Ausschlussgründe für Umweltprüfung: Planungen der Raumordnung, so auch Standortverordnungen, sind auf Grund von 5 ROG unter bestimmten Voraussetzungen einer Umweltprüfung zu unterziehen. Im gegenständlichen Fall ist davon auszugehen, dass es sich einerseits nur um eine geringfügige Änderung einer Planung handelt. Begründet wird dies damit, dass die Verkaufsflächenerweiterung nur durch einen Anbau im Bereich des heutigen Eingangs- und Lagerbereichs auf der Fläche von 5 PKW-Stellplätzen vorgesehen ist. Da bereits jetzt eine ausreichende Anzahl bzw. ein Überangebot gemäß Bautechnikgesetz an Abstellflächen für Kraftfahrzeuge besteht, ergeben sich auch bei den Freiflächen nur geringfügige Änderungen. Die Kundenfrequenz wird auf Grund der zukünftig größeren Verkaufsfläche nur in geringem Ausmaß zunehmen, da das Sortiment nur geringfügig erweitert werden soll. Auch die Warenanlieferung bleibt, wie im Bestand gegeben, bestehen. Erhebliche Umweltauswirkungen (Luft, Lärm) können daraus nicht abgeleitet werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass auf Grund der geringfügigen Erweiterung der Verkaufsfläche keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sind. Damit ist beim

4 gegenständlichen Vorhaben die Verpflichtung zu einer Umwelterheblichkeitsprüfung nicht gegeben. 4. Sonstige Auswirkungen der Planung 4.1 Auswirkungen auf die Verkehrsstruktur Die Erschließung des Billa-Marktes über die Oberndorferstrasse mit Einmündung in die B 163 mittels T-Knoten bleibt unverändert. Die bereits vorhandenen 53 bzw. nach Erweiterung 48 Stellplätze sind laut Angaben des Gutachters auch für die geplante Erweiterung ausreichend. Die nächstgelegenen ÖV-Haltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe in der Oberndorferstrasse bzw. an der B 163. Geändert wird durch eine geringfügige Anbaumaßnahme im Osten bzw. Südosten des Gebäudes im Eingangsbereich. Die neuen Flächen werden zu einer geringfügigen Änderung im Sortiment zugunsten der Frischwaren führen. Aus diesem Grund wird sich das Verkehrsaufkommen gegenüber dem derzeitigen Markt nicht nennenswert erhöhen. Zum Nachweis wurde ein Verkehrsgutachten vorgelegt. Dieses ermittelt einen Anstieg um 92 Kfz/24 Stunden, die sich mit ca. 70 % in Richtung B 320 und ca. 30 % in Richtung B 163 aufteilen lassen. Dies würde eine Verkehrszunahme von 1,36 % in Richtung Ortszentrum und eine Zunahme von 0,59 % in Richtung nordwestliches Wohngebiet bedeuten. Die Knotenleistungsfähigkeit des Knotens an der B 163 weist für alle Fahrtrelationen noch genügend Leistungsreserven auf und wird vom Gutachter mit gut bewertet. Somit sind keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanbindung durch das Erweiterungsvorhaben zu erwarten. 4.2 Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche wird es lediglich eine geringfügige Änderung zugunsten der Frischwaren (Fleisch, Wurst, Obst und Gemüse) sowie des Non-Food- Bereiches zulasten der sonstigen Lebensmittel geben. Durch die Verkaufsflächenvergrößerung können eine übersichtlichere Warenpräsentation erreicht, mehr Kundenkomfort erzielt und die Funktionsabläufe entsprechend optimiert werden. Die Marktgemeinde Altenmarkt verfügt über die Versorgungsfunktion als zentraler Ort der Stufe C (gemeinsam mit Radstadt), dient also der Versorgung der Bevölkerung von Teilen einer Planungsregion mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten Grundbedarfs. Zum Nachweis der Strukturverträglichkeit des Vorhabens ist ein Handelsstrukturgutachten erforderlich. Der Projektwerber hat ein entsprechendes Handelsstrukturgutachten der Firma Regioplan Ingenieure (Oktober 2014) vorgelegt. Seine wichtigsten Aussagen sollen hier kurz zusammengefasst werden. a) Abgrenzung Einzugsgebiet Der Gutachter begrenzt das Einzugsgebiet auf die Standortgemeinde Altenmarkt ein, da die Erweiterungsfläche lediglich an die 100 m ² beträgt. Im fußläufigen Einzugsbereich (500m- Gehdistanz - Teileinzugsgebiet I) des Billa-Marktes sind ca. 800 Personen als Hauptwohnsitzer (Stand 2013) gemeldet, im Teileinzugsgebiet II (5 min PKW) 3.102 Personen und im Teileinzugsgebiet III (10 min PKW) 7.583. Der bestehende Billa-Markt, der auch an Sonn- und Feiertagen von 14:00-18:00 Uhr geöffnet ist, liegt im Ortszentrum von Altenmarkt an der Oberndorferstraße, welche nach wenigen Metern in die B 163 Wagrainer Straße mündet. Im Naheinzugsgebiet mit 500 m fußläufiger Distanz befinden sich drei kleinere Teilnahversorger (Bäcker, Metzger) und zwei Vollversorger mit je 450 m²

5 (Spar). Im Teileinzugsgebiet II befindet sich ein MPreis mit 800 m² Verkaufsfläche und ein weiterer Bäcker. Das Teileinzugsgebiet II umfasst Eben, Flachau und Radstadt mit jeweils mindestens einem Vollversorger und mehreren Teilnahversorgern. b) Verbrauchsausgaben, Marktpotential und Umsatzpotential Die Lebensmittelmärkte im Teileinzugsgebiet I weisen zusammen mit den bestehenden Bäckereien und Metzgern Verkaufsflächen von rund 1.468 m² auf, die gesamte Marktgemeinde Altenmarkt kommt auf 2.280 m². Damit liegt die Verkaufsflächenausstattung der Marktgemeinde Altenmarkt über dem rechnerisch ermittelten Wert von erforderlichen 1.395 m². Es handelt sich bei der Marktgemeinde Altenmarkt um eine stark touristisch geprägte Gemeinde, mit 549.839 Nächtigungen im Jahr 2014. Daher muss hier bei der benötigten Verkaufsfläche für die Nahversorgung dieser Anteil entsprechend berücksichtigt werden. Der Verkaufsflächenanteil der Billa- Markt Erweiterung von 115 m² bezogen auf das gesamte Flächenangebot im Gemeindegebiet beläuft sich auf etwa 5 %. Das lebensmittelrelevante Kaufkraftvolumen der Marktgemeinde Altenmarkt (Teileinzugsgebiet II) wird vom Gutachter auf 5,9 Mio geschätzt. c) Kaufkraftabschöpfung und Umsatzumverteilung Ausgehend vom gesamten lebensmittelrelevanten Einzelhandelsumsatz in der Standortgemeinde Altenmarkt (5,9 Mio ), wird von Billa eine prognostizierte Umsatzsteigerung von 0,75 Mio angegeben. Der davon wettbewerbswirksame zusätzliche Umsatz bewirkt eine mögliche Umsatzumverteilung gegenüber dem bestehenden Einzelhandel in der gesamten Marktgemeinde Altenmarkt in der Höhe von 0,2 % im TEZG I, von 7,3 % im TEZG II und von 1,9 % im TEZG III. Die Umsatzumverteilungsquote innerhalb der Marktgemeinde Altenmarkt beträgt laut Gutachter 2,7 %. Verdrängungseffekte zu den bestehenden Anbietern im Einzugsgebiet sind aufgrund der Distanz zum anderen Handelsgroßbetrieb (MPreis) am Ortsrand von Altenmarkt eher auszuschließen. Die beiden kleineren Spar-Märkte befinden sich eher im Radbereich des fußläufigen Einzugsbereichs. Daher kann davon ausgegangen werden, dass ihr Kundenkreis weiter hinausreicht und hier keine nennenswerten Wettbewerbswirkungen auftreten werden. 4.3 Auswirkungen auf die Erwerbsmöglichkeiten Es werden keine nachteiligen Auswirkungen auf Arbeitsmarktsituation durch das Erweiterungsvorhaben erwartet, da die geplante Erweiterung die Aufstockung um zwei Vollzeitarbeitskräfte und zwei Teilzeitkräfte notwendig macht. 5. Zusammenfassung Ausgehend von den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und der darauf aufbauenden Strukturanalyse kann zusammenfassend festgehalten werden, dass vom Standpunkt der Raumplanung die Verwendung der betreffenden Grundfläche in der Marktgemeinde Altenmarkt für Handelsgroßbetriebe in der Kategorie Verbrauchermärkte mit einer höchstzulässigen Verkaufsfläche von 600 m² zulässig ist. 6. Entwurf Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe Auf Grund des Ergebnisses der Strukturanalyse ist die Erlassung folgender Standortverordnung beabsichtigt:

6 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom... betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Marktgemeinde Altenmarkt für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung in der Marktgemeinde Altenmarkt in der Oberndorferstraße, Projekt Erweiterung Billa-Markt). Auf Grund des 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009, LGBl. Nr. 30, in der geltenden Fassung wird verordnet: 1 Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr. 267, 279/1, 279/3 und 279/4, KG 55301, mit einer Grundfläche von rund 3.267 m² für Handelsgroßbetriebe ( 32 Abs 1 ROG 2009) in der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig. 2 Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Altenmarkt über eine damit über-einstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Christine Itzlinger Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter www.salzburg.gv.at/amtssignatur

7 Anlage 1 1. Prüfung der Geringfügigkeit einer Planänderung für das Vorhaben: Vorhaben in der Marktgemeinde Altenmarkt in der Oberndorferstraße (Billa Erweiterung) Die Planung stellt ausschließlich eine Anpassung an die gegebenen Struktur- und Nutzungsverhältnisse dar. Die Planung stellt eine kleinräumige Erweiterung, Arrondierung oder Fortschreibung eines Plans dar, durch die Art und Ausmaß der Umweltauswirkungen offensichtlich nur unwesentlich beeinflusst werden. Trifft zu Trifft nicht zu Durch die Planung sind offensichtlich keine nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. 2. Prüfung des Vorliegens einer Umweltprüfung für einen Plan höherer Stufe für das zu Pkt 1 bezeichnete Vorhaben: Für das Planungsgebiet wurde bereits auf höherer Stufe eine Umweltprüfung durchgeführt und sind aus einer weiteren Prüfung keine zusätzlichen Erkenntnisse in Bezug auf die Umweltauswirkungen zu erwarten. Trifft zu Trifft nicht zu 3. Begründung für die Ergebnisse von Prüfungen nach Z 1 und 2: 1) Für die geplante Vergrößerung der Verkaufsfläche sind keine großen baulichen Maßnahmen im Außenbereich erforderlich. Die Erweiterung erfolgt im Bereich des jetzigen Lagers und im Eingangsbereich. Die Zahl der Stellplätze wird leicht reduziert, von 53 auf 48, laut Bautechnikgesetz immer noch mehr als doppelt so viel wie erforderlich. Es wird keine zusätzliche Fläche versiegelt. Die Kundenfrequenz und damit das Verkehrsaufkommen werden nur in geringem Ausmaß zunehmen. 1) Bei entsprechendem Platzbedarf sind weitere Blätter anzuschließen.