BILLA IN MITTERSILL. Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe/ Kategorie Verbrauchermarkt

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1 BILLA IN MITTERSILL für Handelsgroßbetriebe/ Kategorie Verbrauchermarkt BILLA AG Industriezentrum NÖ Süd Str. 3, Objekt Wiener Neudorf Vers. 0 vom

2 Projektleitung: Bearbeitung: Mag. Silvia Enzensberger Mag. Silvia Enzensberger Mag. Doris Winkler Projekt-Nr.: 15 KEP 1009/04 REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH Siezenheimer Straße 39A A-5020 Salzburg Tel. +43/662/ Fax +43/662/ Internet Seite 2 von 31

3 INHALT 1 Veranlassung und Projekt Lage, Funktion- und Nutzungsstruktur Bestehende Verkehrsstruktur und technische Infrastruktur Wichtige Umweltmerkmale 14 2 Rechtliche Rahmenbedingungen im Bundesland Salzburg Ziele der überörtlichen Raumplanung Ziele der örtlichen Raumplanung 20 3 Strukturanalyse mit Umwelterheblichkeitsprüfung Schwellenwertprüfung für Umweltprüfung: Prüfung nach Ausschlusskriterien 24 4 Sonstige Auswirkungen der Planung Verkehrserschließung und technische Infrastruktur Wirtschaft und Handelsstruktur 28 5 Quellenverzeichnis 31 6 Anlagen 31 ABBILDUNGEN: Abb. 1: Abgrenzung des Planungsgebietes (ohne Maßstab) 6 Abb. 2: Lage in der Region- Gemeinde Mittersill 7 Abb. 3: Lageplan mit Standorterweiterung Billa Mittersill (ohne Maßstab) 9 Abb. 4: Lage zu öffentlichen Haltestellen Bus/Bahn 11 Abb. 5: Wildbachgefahrenzonen Billa Mittersill (ohne Maßstab) 14 Abb. 6: BILLA Standort mit Isophonen (Lnight Zonen) der Lärmbelastung 15 Abb. 7: Schwellenwerte für die Widmung von Handelsgroßbetrieben 19 Abb. 8: Auszug aus dem REK Mittersill 21 Abb. 9: Auszug aus dem Flächenwidmungsplan Mittersill 23 FOTOVERZEICHNIS: Foto 1: BILLA Standort in Mittersill, Eingangsbereich; Blick Richtung Südost 11 Foto 2: Fußweg/Radweg an der B 168, Blick Richtung Süden 12 Foto 3: Wohnnachbarschaft/Senirorenheim an der B 168, Burkerstraße 12 Foto 4: Bushaltestelle sowie Rad- und Fußweganbindung/- unterführung 13 Foto 5: Unterführung der B 168 Richtung Ortszentrum Seite 3 von 31

4 1 Veranlassung und Projekt Die BILLA AG beabsichtigt die Verkaufsfläche ihrer Zweigniederlassung in der Stadtgemeinde Mittersill von derzeit 499 m² auf 650 m² zu erweitern. Die vom Vorhaben betroffenen Grundstücke GP 88/1, 88/4, 99/2, 87/2, 88/2, 99/3 und.105 (Parkfläche), 101/1 (Zu-/Ausfahrt) in der KG Mittersill Schloss, umfassen Bebauung, Zufahrt und Parkflächen. Die Flächen stehen im Eigentum von Gernot Rieser, 5730 Mittersill; Theresia Rieser, 5630 Bad Hofgastein; Barbara Moser, 5622 Goldegg und Christine Herzog, 5760 Saalfelden. Aufgrund der Überschreitung der in der Stadtgemeinde Mittersill zulässigen Gesamtverkaufsfläche (VFL) von 500 m² (gem. Anlage 1 zu 32 Abs. 1 ROG) bedarf es einer Änderung der Flächenwidmung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Erweiterung der Verkaufsfläche des Verbrauchermarktes für Lebensmittel von rund 500 m² auf max. 650 m² wird daher eine Flächenwidmung von derzeit Erweitertes Wohngebiet- EW/L in der Kategorie Handelsgroßbetriebe - Verbrauchermärkte (HG- V) gemäß 30 Abs. 1. lit. 10 bzw. 32 Abs. 3 lit. 1 des Sbg. ROG 2009 angestrebt. Allgemein ist es das Ziel der Raumordnung, die Widmung für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte (HG-V) vordergründig innerhalb ausgewiesener Ortskernabgrenzungen durchzuführen, um Ortskerne zu stärken und deren Entwicklung zu fördern. In der Stadtgemeinde Mittersill wurde bereits eine Ortskernabgrenzung gemäß den Richtlinien des Leitfadens des Landes Salzburgs durchgeführt. Der Standort der BILLA Filiale befindet sich jedoch ca. 180 m östlich davon. Außerhalb von Ortskernabgrenzungen ist die Voraussetzung für eine Widmung von Flächen für Handelsgroßbetriebe der Erlass einer für Handelsgroßbetriebe gem. 14 Sbg. ROG 2009 durch die Landesregierung notwendig. Diese legt fest, ob die Verwendung dieser Flächen vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung aus zulässig ist. Da sich der Standort in Mittersill in baulich integrierter Lage in Nachbarschaft zu Siedlungsbereichen und betrieblichen Einrichtungen befindet, wird der Erlass einer für Handelsgroßbetriebe gem. 14 Sbg. ROG 2009 angestrebt. Die Unterlagen für eine haben Aussagen zum Planungsvorhaben und Standortbereich, zu den Zielen der Raumordnung und Umweltziele mit Bedeutung für die Planung, ggf. eine Strukturanalyse mit Umwelterheblichkeitsprüfung und sonstige Auswirkungen zu enthalten. Diese sonstigen Auswirkungen sind bzgl. der Fachbereiche Verkehrserschließung, sowie der Wirtschafts- und Handelsstruktur zu prüfen und sind als separat erstellte Gutachten den Unterlagen beigelegt Seite 4 von 31

5 Projektbasisdaten: Verkaufsfläche Bestand: 499 m² Verkaufsfläche Planung: 650 m² Bestehende Flächenwidmung: EW (Erweitertes Wohngebiet)/L Geplante Flächenwidmung: HG-V (Handelsgroßbetrieb - Kategorie Verbrauchermarkt) Bestand /Geplante Stellplätze: ca. 75 PP/70 PP (zukünftig) Lage (Ortskern/integrierte Lage/Peripherie): integrierte Lage Nutzungsbeschränkungen: Lärmzone Zeller Landesstraße db Nacht, Wildbachgefahrenzone GELB Dem Gemeindevorstand Dr. Viertler und dem für die Gemeinde zuständigen Raumplaner DI Poppinger wurde das Vorhaben am vorgestellt, welche in weiterer Folge den Umwelt, Bau- und Raumordnungsausschuss informierte und sich dieser damit befasste. Die Gemeindevertretung sowie der Umwelt, Bau- und Raumordnungsausschuss der Gemeinde Mittersill stehen diesem Vorhaben einstimmig positiv gegenüber und haben dies mit einer den Unterlagen beigefügten schriftlichen Stellungnahme vom bekräftigt. Begründung für den zusätzlichen Bedarf an Verkaufsflächen Generell dient die Erweiterung einer Attraktivitätssteigerung der Filiale sowohl für Mitarbeiter wie auch Kunden. Es ist eine Erweiterung des Frischebereichs (Obst und Gemüse etc.), die Einrichtung für die Sortimentserweiterung von regionalen Produkten, sowie die Gestaltung komfortablere Zugänge vorgesehen. Insgesamt soll der Markt in weiterer Zukunft steigenden Kundenansprüchen gerecht werden, damit auch die Kaufkraftbindung im Ort gestärkt und der Markt in seinem Bestand gesichert werden. Die für die Erweiterung notwendige Fläche wird zum Einen an der Front- bzw. dem bestehenden Eingangsbereich angebaut. Zum Anderen wird im rückwärtigen Teil des Bestandsobjekt der Getränkebereich (52 m²) als Verkaufsfläche erweitert. Mit der Erweiterung und den Umbauarbeiten wird die gesamte Beleuchtung auf LED umgestellt und ein Teil der Kühlvitrinen mit Türen ausgestattet, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Folgende Darstellung zeigt die Abgrenzung und Größe des Planungsgebietes, wobei der Anteil, wofür die Umwidmung in HG-V Handelsgroßbetrieb, Kategorie Verbrauchermarkt mit max. 650 m² beantragt wird, ein Fläche von etwa m² umfassen soll (graue Linie). Von der geplanten Umwidmungsfläche betroffen sind die GP 87/1^, 87/2, 88/4, 88/2, 99/2, 101/ Seite 5 von 31

6 Abb. 1: Abgrenzung des Planungsgebietes (ohne Maßstab) [Quelle: SAGIS Ortophoto 2016, REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH) Den Unterlagen zur Anregung auf liegt eine shp.-datei bei, welche die flächenscharfe Abgrenzung und Größe des Planungsgebietes beinhaltet und als Grundlage für die Darstellung der beantragten Umwidmung in HG-V mit einer GVF von 650 m² dient Seite 6 von 31

7 1.1 Lage, Funktion- und Nutzungsstruktur Standort: Bundesland: Salzburg Politischer Bezirk: Zell am See Planungsregion: Planungsregion 14 (Oberpinzgau) Gemeinde: Stadtgemeinde Mittersill Katastralgemeinde: KG Mittersill Schloss 19 Ortschaften (mit Angabe der jeweiligen Hauptwohnsitze im Jahr 2011): Arndorf (1), Burk (1.007), Felben (647), Feldstein (80), Jochberg (17), Jochbergthurn (79), Klausen (379), Lämmerbichl (26), Loferstein (65), Mayrhofen (51), Mittersill (1.895), Oberfelben (139), Paßthurn (89), Rettenbach (312), Schattberg (85), Spielbichl (121), Thalbach (304), Unterfelben (39), Weißenstein (69). Nachbargemeinden: Jochberg in Tirol (N), Stuhlfelden und Uttendorf (O), Matrei in Osttirol (S), Hollersbach im Pinzgau und Bramberg am Wildkogel (W). Abb. 2: Lage in der Region- Gemeinde Mittersill [Quelle: SAGIS 2016] Das Umfeld des BILLA Lebensmittelmarktes weist eine typische Mischfunktion in Form von gewerblich/betrieblicher Funktionen sowie klassischer Wohnfunktionen mit mittlerer baulicher Verdichtung auf. Der Markt ist im Norden und Westen umgeben von Wohnbauland, im Osten grenzt die Liegenschaft an Grünland (GSO + EW). Südlich gegenüber der Zeller Straße bzw. Mittersiller Bundesstraße der B 168 befinden sich Betriebs-, Gewerbe- und Handelsflächen. Der Standort kann aufgrund der umgebenden Bestandsnutzung jedenfalls als städtebaulich geprägt bezeichnet werden und ist baulich in das Ortsgefüge integriert. Die Erweiterung des Bestandobjektes ist auf einer bereits versiegelten Fläche vorgesehen, sodass kein weiterer Bodenverbrauch notwendig und daher ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden gewährleistet ist. Im fußläufigen Einzuggebiet sind weitere großflächige Vollversorger (MPreis und Hofer) situiert sind. Der Standort der BILLA Filiale wird wie auch die anderen Anbieter der Branche im näheren Umkreis durch die L 168 erschlossen. Entlang der Landesstraße Seite 7 von 31

8 besteht ein Geh- auch Radweg, die von der BILLA-Filiale bis in das Ortszentrum von Mittersill führen. Trotz der Lage nördlich der Salzach besteht eine fußläufige Anbindung an die Wohnlagen im Marktgebiet von Mittersill südlich des Flussverlaufes mit einer Distanz von etwa 800 m (vgl. Abb. 4, grüne Linie). Die vorgesehene Flächenerweiterung soll im derzeitigen Eingangsbereich erfolgen und wird dazu führen, dass die Anzahl der Stellplätze von 75 KFZ auf 70 KFZ Stellplätze reduziert wird. Das optische Erscheinungungsbild des Bauobjektes wird dem Bestandsgebäude ähnlich sein. Weitere infrastrukturelle Maßnahmen sind aufgrund der Bestandssituation nicht notwendig und auch nicht vorgesehen. Dem Bericht zur ist ein Lageplan (Plannr.: MIT-EP LA vom ) beigefügt, welcher sowohl die Fläche des Bestandobjektes wie auch die beabsichtigte Erweiterungsfläche der BILLA Filiale darstellt (siehe folgende Abb. 3) Seite 8 von 31

9 Abb. 3: Lageplan mit Standorterweiterung Billa Mittersill (ohne Maßstab) [Quelle: Scharler & Lautner, Zell am See, ) Seite 9 von 31

10 1.2 Bestehende Verkehrsstruktur und technische Infrastruktur Die baulich integrierte Lage des BILLA Lebensmittelmarktes in der Stadtgemeinde Mittersill zeigt hinsichtlich seiner Erreichbarkeit gute Standortvoraussetzungen. Die Lage des Standortes an der Mittersiller Bundesstraße bzw. Zeller Straße ist für das Vorhaben verkehrstechnisch sehr günstig, da neben einer guten Erreichbarkeit durch den MIV auch eine gute Erreichbarkeit durch den ÖPNV gegeben ist. Die nächst gelegene Bushaltestelle ist etwa 260 m entfernt. Hier fahren die Regionalbusse Linie 670, 679 Zell am See, (963 und 4010 Kitzbühel, Mittersill Stadtplatz). Die Anbindung durch den ÖPNV ist auch durch die Pinzgaubahn möglich, welche die Verbindung zwischen Zell am See und Krimml gewährleistet. Die nächst gelegene Haltestelle ist Burk Bahnhof in einer Distanz von 330 m bzw. 240 m zum Bahnhof Mittersill Essiger, welcher den zentralen Ortskernlagen näher liegt. Der Standort befindet sich unmittelbar an der Mittersiller Bundesstraße bzw. Zeller Straße (B 168), welche eine Hauptverbindungsroute zwischen Zell am See und Mittersill bzw. auch die Verbindung über den Felbertauern nach Osttirol wie über den Pass Thurn nach Kitzbühel darstellt. Hinsichtlich der Parkplatzsituation sind künftig für den MIV 70 Parkplätze vorgesehen. Mit der Erweiterung im Eingangsbereich verbunden, ist eine Reduzierung der derzeitig bestehenden Stellflächen (von 75 PP) um 5 Parkplätze. Als Anbieter eines zentrenrelvanten Warensortiments ist die Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer von großer Bedeutung. Aus dem benachbarten Wohngebieten ist eine weitgehendst gefahrlose Anbindung für Fußgänger- und Radfahrer gegeben. Für die Bewohner aus den zentralen Ortslagen von Mittersill ist eine Anbindung gegeben, welche auch die Querung der B 168 mittels einer Unterführung und direkter Anbindung zur BILLA Filiale gefahrlos ermöglicht. Eine unmittelbare Anbindung an ein Geh- und Radwegenetz kann am gegenständlichen Standort des Verbrauchermarktes derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden. Entlang des nördlichen Fahrbahnrandes der B168 ist ein Gehweg für den fußläufigen Verkehr vorhanden. Der Beginn einer Geh und Radweganlage ist ca. 100m westlich des Marktstandortes gegeben (vgl. Verkehrstechnische Stellungnahme, AIP) Seite 10 von 31

11 Abb. 4: Lage zu öffentlichen Haltestellen Bus/Bahn [Quelle: SAGIS 2016] Sämtliche sonstige erforderliche technische Infrastruktur, wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Stromversorgung etc., ist aufgrund der Bestandnutzung der BILLA-Filiale am Standort bereits im ausreichenden Ausmaß vorhanden. Folgende Abbildungen stellen den Standort selbst und die Lage in seiner unmittelbaren Umgebung dar: Foto 1: BILLA Standort in Mittersill, Eingangsbereich; Blick Richtung Südost [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2016] Seite 11 von 31

12 Foto 2: Fußweg/Radweg an der B 168, Blick Richtung Süden [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2016] Foto 3: Wohnnachbarschaft/Senirorenheim an der B 168, Burkerstraße [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2016] Seite 12 von 31

13 Foto 4: Bushaltestelle sowie Rad- und Fußweganbindung/- unterführung [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2016] Foto 5: Unterführung der B 168 Richtung Ortszentrum [Quelle: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, 2016] Seite 13 von 31

14 1.3 Wichtige Umweltmerkmale Im Nahbereich und am Standort der BILLA Filiale selbst, bestehen lt. SAGIS keine Biotope gem. 24 und 26 SNSCHG, keine Schutzgebiete gem. Naturschutzbuch oder Internationalem Naturschutzrecht. Entlang der Felberache, welche westlich des Standortes der Salzach zufließt, ist eine rote Wildbachgefahrenzone ausgewiesen, ohne den Standort oder einen Teil seiner Flächen zu betreffen. Darüber hinaus dehnt sich die gelbe Wildbachgefahrenzone aus, die den gesamten Standort und Nachbarflächen betrifft. Abb. 5: Wildbachgefahrenzonen Billa Mittersill (ohne Maßstab) [Quelle: SAGIS, August 2016) Der Standort des Unternehmens weist aufgrund der Lage an der stark befahrenen B 168, der Mittersiller Straße bereits eine erhöhte Lärmbelastung auf. Die Wohngebiete der näheren Umgebung, wie auch die Betriebs- und Handelsgebiete und sonstigen Nutzungsflächen sind im Flächenwidmungsplan mit Isophonen gekennzeichnet, welche Werte von 55 bis 60 db(a) (rote Flächen - nachts) neben der Bundesstraße aufweisen. Die Widmungsflächen des Standortes und seiner Nachbarschaft sind bereits im FWP als lärmbelastet gekennzeichnet (EW/L) Seite 14 von 31

15 Abb. 6: BILLA Standort mit Isophonen (Lnight Zonen) der Lärmbelastung [Quelle: SAGIS, 2016] Da die baulichen Maßnahmen das äußere Erscheinungsbild der BILLA Filiale nur sehr geringfügig verändern, ist durch das Erweiterungsvorhaben mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu rechnen Seite 15 von 31

16 2 Rechtliche Rahmenbedingungen im Bundesland Salzburg Das Vorhaben in der Stadtgemeinde Mittersill ist von folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen betroffen. 2.1 Ziele der überörtlichen Raumplanung Alpenkonvention Die Gemeinde Mittersill liegt im Geltungsbereich der Alpenkonvention. Die im Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung (Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung ) BGBl. III Nr. 232/2002, vorgegebenen Ziele sind für das gegenständliche Vorhaben nur in folgender Aussage von Relevanz: Artikel 9 Inhalt der Pläne und/oder Programme für Raumplanung und nachhaltige Entwicklung (3) Siedlungsraum a) Angemessene und haushälterische Abgrenzung von Siedlungsgebieten, einschließlich der Maßnahmen zur Gewährleistung deren tatsächlicher Bebauung, b) Sicherung der erforderlichen Standorte für wirtschaftliche und kulturelle Tätigkeiten, für Versorgung sowie für Freizeitaktivitäten. f) Ausrichtung und Konzentration der Siedlungen an den Achsen der Infrastrukturen des Verkehrs und/oder angrenzend an bestehender Bebauung (5) Verkehr a) Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen und überregionalen Erschließung b) Maßnahmen zur Förderung der Benutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel e) Maßnahmen zur Verstärkung der Koordinierung und Zusammenarbeit der Verkehrsmittel Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 (LEP) Im Salzburger LEP ist eine zentralörtliche Struktur der Stadt- und Umlandbereiche festgelegt, die als angestrebte Funktion der jeweiligen Gemeinden zu sehen ist. In der zentralörtlichen Hierarchie des Salzburger LEP ist für die Stadtgemeinde Mittersill die Zentralitätsstufe B festgelegt. Zentrale Orte der Stufe B dienen der Versorgungsfunktion des gehobenen und höheren Bedarfes mit folgenden Zielsetzungen. Ziele: D.5.(Z. 1) Sicherstellung einer möglichst gleichwertigen Versorgung der Bevölkerung bei möglichst geringer Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr Seite 16 von 31

17 D.5.(Z. 2) Sicherstellung der angestrebten zentralörtlichen Strukturen bei der Entwicklung und Veränderung der Versorgungsstrukturen. Maßnahmen: D.5.(M. 1) Die Errichtung und Erweiterung von Versorgungseinrichtungen soll an der Versorgungsfunktion der Gemeinde gemessen werden. D.5.(M. 5) Die Gewährleistung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, insbesondere mit Lebens- und Genussmitteln, soll besondere Berücksichtigung finden. Die Stadtgemeinde Mittersill zählt zu den Verdichtungsgemeinden des ländlichen Raumes. In den Verdichtungsgemeinden des ländlichen Raums haben sich in Teilen der Gemeinde städtische Strukturen entwickelt. Diese Gemeinden weisen in diesen Gebieten eine starke Konzentration an Bevölkerung, Infrastruktur und Wirtschaft auf, haben jedoch auch Gemeindegebiete mit ländlicher Struktur. Sie sind bevorzugte Standorte von Bildungs- und Kultureinrichtungen. Sie haben eine ähnliche Siedlungs- und Sozialstruktur wie die Verdichtungsgemeinden des Zentralraumes Regionalprogramm Pinzgau/Oberpinzgau Die Stadtgemeinde Mittersill gehört dem Regionalverband Oberpinzgau an. Das Salzburger Raumordnungsgesetz gibt den Regionalverbänden die Möglichkeit, selbst die künftige Entwicklung in der Region zu planen. Als Instrumente sind dafür das Regionale Entwicklungskonzept (REK) und das Regionalprogramm für die überörtliche Raumplanung vorgesehen. Die beiden Regionalverbände RV Pinzgau und RV Oberpinzgau erarbeiteten gemeinsam das Regionalprogramms Pinzgau, welches mit 1. März 2014 rechtsverbindlich von der Salzburger Landesregierung verordnet wurde. Unter Beachtung der Hauptentwicklungsachsen soll das Zentrenmodell des Pinzgaus die Grundlage für die weitere zentralräumliche Entwicklung in der Region darstellen, dabei wird ein dreistufiges Zentrenmodell aufbauend auf die Festlegungen des Landesentwicklungskonzeptes getroffen. Zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen ist eine möglichst gut erreichbare Versorgungsinfrastruktur einzurichten. Ziel ist eine Minimierung der Abhängigkeit vom Individualverkehr und eine Maximierung der Erreichbarkeit von Gütern und Dienstleistungen für alle Bevölkerungsgruppen. Die folgende zentralörtliche Gliederung stellt daher keine Bestandsaussage dar, sondern soll die angestrebte zentralörtliche Funktion der jeweiligen Gemeinde festlegen. Dabei gilt die Regel, dass Zentrale Orte der höheren Stufen Aufgaben der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen der niedrigeren Stufen einbeziehen. Maßnahmen: Festlegung von regionalen, teilregionalen und lokalen Zentren; Steuerung der regionalen, teilregionalen und lokalen Versorgungsfunktion. Als regionale Zentren werden folgende Gemeinden ausgewiesen: Seite 17 von 31

18 Mittersill (Oberpinzgau), Zell am See, Saalfelden (Zentralraum), als teilregionale Zentren werden folgende Gemeinden ausgewiesen: Bramberg, Neukirchen (Oberpinzgau), Lofer (Unteres Saalachtal),Taxenbach (Unterpinzgau). Die restlichen Gemeinden werden als lokale Zentren ausgewiesen und haben eine lokale Zentrumsfunktion, die jeweils vom Hauptort erfüllt werden soll. Die regionalen Zentren des Pinzgaus entsprechend den Zentralen Orte der Stufe A* (Zell am See und Saalfelden) bzw. den Zentralen Orten der Stufe B (Mittersill) des Landesentwicklungsprogramms 2003, welche an den schienengebundenen Entwicklungsachsen liegen und durch höchste Versorgungs- und Standortgunst, sowie durch bedeutende Bauland oder Baulanderweiterungspotenziale gekennzeichnet sind. Die drei regionalen Zentren des Pinzgaus liegen an den Hauptachsen der Region, die Gemeinde Zell am See am Knotenpunkt. Aufbauend auf die Definitionen des Landesentwicklungsprogramms sollen diese regionalen Zentren zusätzlich zu den unten dargestellten Ausstattung der teilregionalen und lokalen Zentren folgende Funktion erfüllen: Versorgung der Bevölkerung des Pinzgaus mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfes und höheren Bedarfs (vielseitige Einkaufseinrichtungen). Leistungsfähiges Zentrum für die Versorgung der Region Pinzgau mit regionalen öffentlichen Einrichtungen mit ÖPNV max. in 60 min. erreichbar. Haltestelle ÖV (Mindeststandard für Bus lt. SLMK 2002, 30`Takt). Weiters ist im Regionalprogramm Oberpinzgau (als Teil des Regionalprogrammes Pinzgau) unter Punkt 3.2 Stärkung und Ausbau der regional bedeutenden Wirtschaftsbereiche mit dem Ziel des Ausbaus des Handels- und Produktionsbereichs. Folgende Empfehlungen sollen der Zielerreichung dienen: Sicherung und Verbesserung des lokalen Einzelhandels und der Versorgungsfunktion - Ausbau der Versorgungsfunktion vor allem mit Gütern des täglichen Bedarfs. Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Produktionssparten - (z.b. Holzbearbeitung- und Holzverarbeitung, Bauwesen,...). Überprüfung der geltenden gesetzlichen Grenzwerte an zulässigen Verkaufsflächen in Kleingemeinden (300 m²) - unter dem Aspekt der Erhaltung der lokalen Versorgungsfunktion vor allem mit Gütern des täglichen Bedarfs (Umsetzung nur durch die Salzburger Landesregierung bzw. den Landtag möglich). Weiters ist unter Punkt 3.4 die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und die Reduzierung der Auspendlerzahlen mit dem Ziel der Erhöhung der Beschäftigtenzahl festgelegt Seite 18 von 31

19 2.1.4 Salzburger Raumordnungsgesetz (Sbg. ROG vom ) Das Salzburger ROG 2009 bestimmt im 2 die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, wobei hinsichtlich des Einzelhandels neben der haushälterischen Nutzung von Grund und Boden u.a. auf folgende Ziele hinzuweisen ist: Für die Bevölkerung ist in allen Teilen des Landes die Herstellung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen sowie deren Verbesserung durch die Schaffung einer ausgeglichenen Wirtschafts- und Sozialstruktur anzustreben (1) lit.1. Die Versorgung der Bevölkerung ist in ausreichendem Umfang und angemessener Qualität sicherzustellen (1) lit.5. Bei der Entwicklung der gewachsenen Lebensräume des Landes entsprechend ihren natürlichen Voraussetzungen, ihrer bisherigen Entwicklung, ihren absehbaren Entwicklungsmöglichkeiten und der Initiative ihrer Bevölkerung ist eine entsprechende Ausstattung der Räume mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten (1) lit. 12. Dabei sind gem. 2 (2) ROG u.a. folgende Grundsätze zu beachten: sparsamer Umgang mit Bauland Vorrang für die Siedlungsentwicklung nach Innen Entwicklung der Raumstruktur entsprechend dem Prinzip der gestreuten Schwerpunktbildung Gemäß 32 Abs. 1 sind Handelsgroßbetriebe Bauten oder Teile von Bauten mit Verkaufsräumen von Betrieben des Handels allein oder zusammen mit solchen des Gewerbes, in denen die in der Anlage 1 festgelegten Gesamtverkaufsflächen überschritten werden. Die Grenzwerte für die Gesamtverkaufsflächen stehen in Abhängigkeit von der zentralörtlichen Einstufung der Gemeinden, wobei die jeweilige Versorgungsfunktion der Gemeinde berücksichtigt wird. In der Anlage 1 zu 32 Abs. 1 sind die jeweiligen Grenzwerte definiert (vgl. nachfolgende Abb.) Abb. 7: Schwellenwerte für die Widmung von Handelsgroßbetrieben [Quelle: Salzburger Raumordnungsgesetz, ROG 2009] Für die Stadtgemeinde Mittersill gilt der Schwellenwert von 500 m², ab der eine Widmung als HG V, Handelsgroßbetrieb, Kategorie Verbrauchermarkt notwendig ist. Dieser Grenzwert wird durch die geplante Erweiterung überschritten Seite 19 von 31

20 2.2 Ziele der örtlichen Raumplanung Räumliches Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Mittersill Das Räumliche Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Mittersill beinhaltet hinsichtlich des Handels und der Versorgungssituation unter den Allgemeinen Festlegungen (Punkt 2) und der Lage und Stellung der Stadt Mittersill in der Region (Punkt 2.1) folgende vorhabensrelevante Aussagen: Die Gemeinde beabsichtigt, ihre Stellung als Regionshauptstadt und zentraler Ort der Stufe B gemäß Landesentwicklungsprogramm (LEP) auszubauen. Die Gemeinde erachtet die regionale Kooperation als sehr bedeutend. Die vielschichtigen Strukturen und Funktionen der Stadt sollen einerseits in ihrer Vielfalt gesichert aber auch so weiterentwickelt werden, dass sie sich gegenseitig positiv beeinflussen. Im Hinblick auf die Verbesserung der zentralörtlichen Funktion ist die gezielte Entwicklung der Bereiche Handel, industrieorientierte Dienstleistung, Bildung und Freizeit sowie Gesundheits- und Sozialbereich von größter Bedeutung Hinsichtlich des Handels und der Versorgungssituation unter Punkt Industrie, Gewerbe, Handel sind im REK Mittersill folgende Zielsetzungen genannt: Für eine positive Entwicklung vor allem der Sparten Gewerbe und Handel bildet der Tourismus die wichtigste Grundlage. Der Sektor Handel ist unter Bedachtnahme auf die Bedeutung Mittersills als zentraler Ort der Region (Stärkung der Attraktivität der Stadt als regionales Einkaufszentrum) zu entwickeln. Bei der Standortwahl für derartige Betriebe ist auf die Erhaltung der Vitalität und Versorgungsfunktion des Stadtzentrums zu achten. Bedingt durch infrastrukturelle Entwicklungen in jüngster Zeit ist eine Anpassung des im FWPL festgelegten Stadtkernes an die neuen Gegebenheiten (Umfahrungsstraße u. a.) nötig. Handels- und Dienstleistungsbetriebe sollen vor allem im Stadtkernbereich angesiedelt werden. Neben der Ansiedlung innerhalb des FWPL abgegrenzten Stadtkernbereiches kommen auch sonstige, verkehrsgünstig gelegene Standorte im Nahbereich des Stadtkernes in Frage, wobei die Ansiedlung von Baumärkten oder sonstiger autoaffiner Betriebe grundsätzlich auch weiter außerhalb möglich sein sollte. Der Durchzugsverkehr (vor allem jener der Nord-Süd-Relation) soll verstärkt für die Entwicklung der Handelsfunktion genutzt werden. Die Stadt soll vermehrt die Funktion eines Marktplatzzentrums für das touristisch genutzte Umfeld übernehmen. In diesem Zusammenhang kommt auch der Entwicklung hochwertiger Freizeitinfrastruktur große Bedeutung zu Seite 20 von 31

21 Abb. 8: Auszug aus dem REK Mittersill [Quelle: Poppinger, 2011] In Abb. 8 ist gut zu erkennen, dass sich der BILLA-Markt in Nachbarschaft zu Siedlungsbereichen befindet und hier sowohl für die Anrainer, als auch für Beschäftigte die Nahversorgungsfunktion übernimmt (W 5). Zusammen mit der dem BILLA Standort benachbarten Entwicklungsflächen W 5E1 (Wohnen) nördlich der Zeller Straße mit nachfolgenden Entwicklungskriterien belegt: W5 Wohnstandort Burk Nutzung: Vorwiegend Wohnnutzung, Randbereich Landesstraße wohnnutzungskonforme betriebliche Nutzung. Erschließung: Verbesserung der Einbindung der Erschließungsstraße in die Landesstraße, Fußgeherübergang Essiger verbessern. Bauliche Entwicklung: Siedlungsgrenze am Nordrand unter Berücksichtigung der bestehenden Widmungen bzw. sinnvoller Arrondierungen. Im Nordosten noch eine zusätzliche Parzelle nördlich wie auch südlich der Erschließungsstraße denkbar. Sonstige Rahmenbedingungen: Berücksichtigung der Gefahrenzonen. Die bauliche Entwicklung im Bereich der bereits bebauten Teile des Standortes entsprechend den Strukturverhältnissen. Im Randbereich zur Landesstraße Nachverdichtungen möglich (vor allem im Zusammenhang mit einer betrieblichen Nutzung). Im Hangbereich Beachtung der Höhenentwicklung, niedrige Verdichtung Seite 21 von 31

22 W5 E1 Wohnentwicklungsbereich Burk Nutzung: Vorwiegend Wohnnutzung Erschließung: Allfällige Widmungen dürfen die Gesamterschließung des Bereiches nicht behindern. Bauliche Entwicklung: Siedlungsgrenze im Osten im Bereich der 110KV-Leitung. Bei Höhen und Dichten Berücksichtigung der unterschiedlichen angrenzenden Strukturgegebenheiten. Sonstige Rahmenbedingungen: Im Westen Berücksichtigung der gelben Gefahrenzone. In der zweiten Baureihe Prüfung der Lärmimmissionen. Südlich des Filialstandortes der BILLA Mittersill an der Zeller Straße sind vorrangig gewerbliche Nutzungen und Entwicklungen vorgesehen (G5) Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Mittersill Der bestehenden BILLA Verbrauchermarkt samt seiner infrastrukturellen Einrichtungen wie Zufahrt, Lieferanfahrt und Stellplätze befindet sich auf ein Widmungsfläche Erweitertes Wohngebiet- EW/L (vgl. auch HSG, Kap. 2.2). Es ist vorgesehen, einen Teil der Fläche, welche das Gebäude und die Zufahrt umfasst, als Handelsgroßbetrieb HG-V 650 m² umzuwidmen. Die Abgrenzung der beantragten Widmungsfläche ist in den Unterlagen zur als.shp File, planlich beigelegt und in Kap. 1, Abb. 1 dargestellt. Eine Ortskernabgrenzung i.s. des Salzburger ROG 2009 wurde für die Gemeinde Mittersill festgelegt, der Standort befindet sich jedoch außerhalb dessen, ist jedoch mittels Rad oder zu Fuß gut erreichbar. Eine Anpassung der Ortskernabgrenzung, wie im REK Mittersill beschrieben, ist derzeit nicht vorgesehen. Der Standort des bestehenden BILLA-Marktes befindet sich nördlich des im FWP abgegrenzenten Ortszentrums. Die Distanz des Standortes der BILLA Filiale zur Abgrenzung des Ortskernes beträgt 180 m. Der Standort ist in seinem unmittelbaren Umfeld von Wohngebieten, Grünland sowie südlich der Zeller Straße von weiteren Betriebsund Handelsgebieten umgeben Seite 22 von 31

23 Abb. 9: Auszug aus dem Flächenwidmungsplan Mittersill [Quelle: SAGIS, März 2016] Westlich des BILLA Standortes befindet sich das Seniorenhaus der Stadtgemeinde Mittersill, daran angrenzend wieder weitere Wohngebiete. Weitere Kenntlichmachungen, außer der Lärmisophonen sind die Ausweisung der gelben Wildbachgefahrenzone GELB. 3 Strukturanalyse mit Umwelterheblichkeitsprüfung Planungen der Raumordnung, so auch en, sind auf Grund von 5 ROG 2009 unter bestimmten Voraussetzungen einer Umweltprüfung zu unterziehen. Demnach ist hinsichtlich der Feststellung einer allfälligen Verpflichtung zur Umweltprüfung folgendes Verfahren anzuwenden. 3.1 Schwellenwertprüfung für Umweltprüfung: Schritt 1: Schwellenwertprüfung Gemäß 5 Abs. 1 Z 1 ROG 2009 sind Planungen - dazu zählt eine für Handelsgroßbetriebe -einer Umweltprüfung zu unterziehen, wenn sie geeignet sind, Grundlage für ein Projekt zu sein, das gemäß dem Anhang 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVPG 2000 in der Fassung des Gesetzes BGBl I Seite 23 von 31

24 Nr. 89/2000) einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Diese Regelung bezieht sich auf Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP Richtlinie), wonach eine Umweltprüfung unter anderem bei Plänen und Programmen der Raumordnung vorzunehmen ist, durch die der Rahmen für die künftige Genehmigung der in den Anhängen I und II der Richtlinie 85/337/EWG aufgeführten Projekte gesetzt wird. Eine Umweltprüfung ist allerdings gemäß 5 ROG nicht erforderlich, wenn es sich um geringfügige Änderungen von Plänen oder zusätzlich bei en, Räumlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen um die Nutzung kleiner Gebiete handelt. Dies unter Bezug auf Artikel 3 Abs. 3 der SUP Richtlinie, wonach unter Art. 3 Abs. 2 fallende Pläne und Programme, die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene festlegen, sowie geringfügige Änderungen der unter Absatz 2 fallenden Pläne und Programme nur dann einer Umweltprüfung bedürfen, wenn die Mitgliedstaaten bestimmen, dass sie voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben. Als Größenbezug zur Einstufung wird hier die in Anhang 1 zum UVP -G 2000 (Spalte 2, Z 19) angeführte Größe von "Einkaufszentren mit einer Flächeninanspruchnahme von mindestens 10 ha oder mindestens Stellplätzen für Kraftfahrzeuge" (außerhalb von geschützten Gebieten) herangezogen. Unter Umlegung eines (für Salzburg aufgrund von bestehenden Handelsgroßbetrieben ermittelten) Durchschnittswertes von 1 Stellplatz je 15 m² Verkaufsfläche bei großflächigen Einzelhandelsprojekten ergibt sich eine Vergleichsgröße von m² Verkaufsfläche (in schutzwürdigen Gebieten die Hälfte dieses Wertes) zur Abgrenzung der obligatorischen Durchführung einer Umweltprüfung. Das Vorhaben mit einer vorgesehenen Widmungsfläche von m² und einer geplanten Verkaufsfläche von 650 m² liegt offenkundig wesentlich unterhalb einer Größenordnung, die geeignet ist, Grundlage für ein Projekt zu sein, das gemäß dem Anhang 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 UVP G 2000 in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr. 89/2000 einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt ( 5 Abs. 1 ROG 2009). Auch hinsichtlich des in Anhang 1 zum UVP-G 2000 (Spalte 2, Z 18) gegebenen Bezuges auf "Städtebauvorhaben mit einer Nutzfläche von mehr als m²" kann festgehalten werden, dass das Vorhaben weit unterhalb einer solchen Größenordnung liegt. Es ist damit für das Vorhaben nicht von vornherein eine Umweltprüfung obligatorisch. 3.2 Prüfung nach Ausschlusskriterien Die Prüfung nach Ausschlusskriterien dient zum einen der Feststellung von Ausnahmen auf Grund 5 Abs. 1 ROG, andererseits der Abgrenzung hinsichtlich der Verpflichtung zur Umwelterheblichkeitsprüfung ( 5 Abs. 3 ROG). Folgende mögliche Ausschlusskriterien sind dabei zu beachten: A) Für das Planungsgebiet wurde bereits auf höherer Stufe oder durch einen anderen Planungsträger eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse hinreichend aktuell sind, und aus einer neuerlichen Umweltprüfung sind keine Seite 24 von 31

25 zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten. B) Die Planung stellt eine Anpassung an tatsächlich gegebene (rechtskonforme) Struktur und Nutzungsverhältnisse dar. C) Mit der Planung sind offensichtlich keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. D) Es handelt sich um eine geringfügige Änderung (Überarbeitung, Fortschreibung) einer Planung, durch welche die Art und das Ausmaß der Umweltauswirkungen offensichtlich nur unwesentlich geändert werden. Beim gegenständlichen Vorhaben ist davon auszugehen, dass es sich um eine geringfügige Änderung einer Planung handelt und dass im Sinne des 5 Abs. 3 Z 2 ROG 2009 die Eigenart und der Charakter des Gebietes nicht geändert werden und erhebliche Umweltauswirkungen bei Verwirklichung der Planung offensichtlich ausgeschlossen werden können. Begründet wird dies damit, dass die Verkaufsflächenerweiterung nur durch einen Anbau im Bereich des heutigen Eingangsbereichs und einer damit verbundenen Reduzierung von 5 PKW-Stellplätzen vorgesehen ist. Da bereits jetzt eine ausreichende Anzahl bzw. Überangebot gemäß Bautechnikgesetz an Abstellflächen für Kraftfahrzeuge besteht, ergeben sich auch bei den Freiflächen nur geringe Änderungen. Für die geplante Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes unter Vergrößerung der Verkaufsfläche soll zwar eine Umwidmung in die Kategorie Handelsgroßbetrieb Verbrauchermarkt erfolgen, die Kundenfrequenz und damit das Verkehrsaufkommen werden gegenüber dem bestehenden Markt durch die kleinräumige Erweiterung nur in geringem Ausmaß (von ca. 0,60% bis ca. 1,40%) zunehmen (vgl. Verkehrsgutachten AIP). Erhebliche Umweltauswirkungen (Luft, Lärm) können daraus nicht abgeleitet werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass auf Grund der geringfügigen Erweiterung der Verkaufsfläche keine nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu erwarten sind. Für die Erweiterung wird eine bereits versiegelte Fläche genutzt, so dass kein zusätzlicher Bodenverbrauch verursacht wird. Daher wurde von einer tiefer gehenden Analyse möglicher Umweltauswirkungen i.r. einer Umwelterheblichkeitsprüfung abgesehen Seite 25 von 31

26 4 Sonstige Auswirkungen der Planung 4.1 Verkehrserschließung und technische Infrastruktur Die gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des Vorhabens auf den Verkehr von September 2016 wurde von der Fa. AIP, Hr. DI Alexander Grubinger erstellt und liegt den Unterlagen im Original bei: AIP Allgemeine Ingenieurprojektierungen GmbH Dr. Hans-Lechner-Straße 15 A-5071 Wals-Siezenheim Tel.: 0662/ Im Folgenden sind die zusammenfassenden Ergebnisse des verkehrstechnischen Gutachtens angeführt: Seitens der BILLA AG ist am bestehenden Standort des Verbrauchermarktes in Mittersill eine Erweiterung der Verkaufsflächen beabsichtigt. Die Erweiterung sollte in einem Ausmaß von ca. 151 m² erfolgen, sodass zukünftig eine Gesamt- Verkaufsfläche von ca. 650 m² zur Verfügung steht. Die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz erfolgt an die B168 Mittersiller Straße bei ca. km 23,66. Ein gut ausgebauter T-Knoten inkl. Linksabbiegestreifen ist gegeben. Das bestehende Verkehrsaufkommen im Bereich der B168 wird anhand der Zähldaten von in der Nähe befindlichen Zählstellen des Landes Salzburg beschrieben. Entsprechend vorhandener Daten wird eine aktuelle Verkehrsbelastung im Jahr 2015 von ca KFZ/24h im Gesamtquerschnitt angegeben. Das zusätzlich induzierte Verkehrsaufkommen infolge der Erweiterung des Verbrauchermarktes wurde gem. RVS Verkehrserzeugung von Einkaufszentren und multifunktionalen Zentren ermittelt, die zugehörige Verkehrserzeugung wurde mit ca. 260 KFZ /24h im Gesamtquerschnitt errechnet. Unter der Prämisse, dass sich die Verkehrsbewegungen am Knoten Anbindung Billa-Markt in einem Verhältnis von ca. 70% Von-und Nach Westen sowie ca. 30% Von- und Nach Osten aufteilen, ergeben sich Verkehrserhöhungen im Bereich der B168 im Ausmaß von ca. 0,60% bis ca. 1,40%. Aus verkehrstechnischer Sicht sind derartige prozentuelle Verkehrserhöhungen als unproblematisch einzustufen. Unter Zugrundelegung einer statistischen Schwankungsbreite sind derartige Erhöhungen als verschwindend klein anzusehen. Aufgrund des Vorhandenseins eines gut ausgebauten Verkehrsknotens inkl. Linksabbiegestreifen an der B168 ist von ausreichenden Leistungsreserven am gegenständlichen Knotenpunkt auszugehen. Die zukünftig zur Verfügung gestellten 70 PKW-Abstellplätze für den ruhenden Verkehr sind entsprechend den geführten Nachweisen in jedem Fall ausreichend. Anbindungen an den öffentlichen Personen-Nahverkehr sind insofern gegeben, als dass entsprechend den veröffentlichten Fahrplänen Verkehrsverbindungen in einem Seite 26 von 31

27 Zeitintervall von >30 Minuten an der nächstgelegenen Haltestelle Mitersill Felbertauernstraße angeboten werden. Die fußläufige Entfernung zu jener beträgt ca. 260 m in Richtung Westen. Eine unmittelbare Anbindung an ein Geh- und Radwegenetz kann am gegenständlichen Standort des Verbrauchermarktes derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden. Entlang des nördlichen Fahrbahnrandes der B168 ist ein Gehweg für den fußläufigen Verkehr vorhanden. Der Beginn einer Geh und Radweganlage ist ca. 100m westlich des Marktstandortes gegeben. Entsprechend der durchgeführten Untersuchung ist somit einer Erweiterung des gegenständlichen Verbrauchermarktes aus verkehrstechnischer Sicht nichts entgegen zu setzen. Von einer unproblematischen und konfliktfreien Verkehrsabwicklung im übergeordneten Landesstraßennetz kann auch in Zukunft ausgegangen werden Seite 27 von 31

28 4.2 Wirtschaft und Handelsstruktur Die Erweiterungsplanung der BILLA Filiale in Oberalm erfordert eine handelsstrukturelle Untersuchung, welche als Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse der REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH den Unterlagen im Original beiliegt. Im Folgenden sind die zusammenfassenden Ergebnisse der handelsstrukturellen Untersuchungen angeführt: REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH, Mag. Silvia Enzensberger A-5020 Salzburg, Siezenheimer Straße 39A T +43 / 662 / s.enzensberger@regioplan.org Zusammenfassende Bewertung der Handelsstrukturanalyse BILLA Mittersill: Die BILLA AG beabsichtigt die Verkaufsfläche ihrer Zweigniederlassung in der Stadtgemeinde Mittersill von derzeit 499,77 m² auf 650 m² zu erweitern. Aufgrund der Überschreitung der in der Stadtgemeinde Mittersill zulässigen Gesamtverkaufsfläche (VFL) von 500 m² (gem. Anlage 1 zu 32 Abs. 1 ROG) bedarf es einer Änderung der Flächenwidmung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Erweiterung der Verkaufsfläche des Verbrauchermarktes für Lebensmittel von rund 500 m² auf max. 650 m² wird daher eine Flächenwidmung in der Kategorie Handelsgroßbetriebe - Verbrauchermärkte (HG-V) gemäß 30 Abs. 1. lit. 10 bzw. 32 Abs. 3 lit. 1 des Sbg. ROG 2009 angestrebt. Die für die Erweiterung notwendige Fläche wird zum Einen an der Front- bzw. dem bestehenden Eingangsbereich angebaut. Zum Anderen wird im rückwärtigen Teil des Bestandsobjekt der Getränkebereich (52 m²) als Verkaufsfläche erweitert. Mit der Erweiterung und den Umbauarbeiten wird die gesamte Beleuchtung auf LED umgestellt und ein Teil der Kühlvitrinen mit Türen ausgestattet, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Generell dient die Erweiterung einer Attraktivitätssteigerung der Filiale, sowohl für Mitarbeiter wie auch Kunden. Es ist eine Erweiterung des Frischebereichs (Obst und Gemüse etc.), die Einrichtung für die Sortimentserweiterung an regionalen Produkten, sowie die Gestaltung komfortablere Zugänge vorgesehen. Insgesamt soll der Markt in weiterer Zukunft steigenden Kundenansprüchen gerecht werden und damit auch die Kaufkraftbindung im Ort stärken. Hinsichtlich der Standortbewertung des gegenständlichen BILLA- Lebensmittelmarktes ist grundsätzlich von einer guten Eignung auszugehen. Diese positive Bewertung ist sowohl aufgrund der fußläufigen als auch auf die gute verkehrlichen Erreichbarkeit mit ÖPNV und Individualverkehrsmittel (MIV) zurückzuführen Seite 28 von 31

29 Das auf Basis von GIS initiierten Verkehrsgraphen ermittelte Naheinzugsgebiet dehnt sich auf den Handelsbereich rund um den Kreisverkehr, der die Ortseinfahrt von Osten her regelt, sowie die angrenzenden Wohnbereiche der Ortschaft Burk nördlich des Standortes der BILLA. Es reicht weiters östlich bis in die Wohnlagen der Aufeldstraße und erreicht südwestlich die Randbereiche des traditionellen Ortskernes. Die räumliche Ausdehnung des sekundären Marktgebietes (TEZG II) erstreckt sich auf Basis der GIS Analysen weitestgehend um die zentralen Siedlungslagen der Gemeinde Mittersill, und dehnt sich bis in den Siedlungsraum der östlich benachbarten Gemeinde Stuhlfelden aus. Das rechnerisch ermittelte tertiäre Einzugsgebiet (TEZG III) reicht westlich bis in das Gemeindegebiet von Hollersbach im Pinzgau und östlich bis in den Siedlungsraum von Uttendorf. Das gesamte Verbraucherpotential (Wohnbevölkerung, Anteil Nebenwohnsitze und Beschäftigte) im Einzugsgebiet des Planobjektes in Mittersill beläuft sich auf rund Personen, davon haben über Personen ihren Hauptwohnsitz gemeldet. Das für den Lebensmittelhandel relevante Kaufkraftpotential für den geplanten Standort beträgt, bezogen auf das Jahr 2011 wird auf 18,9 Mio geschätzt. Die Umsatzerwartung des BILLA Marktes liegt nach Angaben des Betreibers bei 3,04 Mio. pro Jahr. Durch die Realisierung des Objektes rechnet der Auftraggeber mit einem zusätzlich zu erwartenden wettbewerbswirksamen Umsatz von Die Ermittlung der durch die Erweiterung des BILLA-Marktes ausgelösten Kaufkraftbewegung ergab eine Umsatzumverteilungsquote am derzeit relevanten Einzelhandelsumsatz der Lebensmittelbranche von 1,4 %. Aufgrund der geringfügigen Erweiterung des BILLA-Marktes ist daher mit nur sehr geringen Wettbewerbswirkungen zu rechnen. Inwieweit der kleinstrukturierte Einzelhandel (Teilnahversorger) im Ort Umsatzeinbußen hinnehmen muss, wird stark von der Intensität der traditionellen Kundenbindung und des jeweiligen Spezialisierungsgrad abhängen. Insgesamt werden sich die zu erwartenden Umsatzeffekte auf die Lebensmittelbranche in Mittersill, welche als Vollversorger den bestehenden BILLA aber auch den Discounter HOFER, wie auch den großflächigen M-PReis (und im TEZG II den MERKUR Markt) nahe des Standortes der BILLA Filiale betreffen, verteilen. Ein Ausscheiden von Klein-Betrieben aus dem Markt kann aufgrund der geplanten Verkaufsflächenerweiterung des Planobjektes nicht prognostiziert werden. Durch die v.a. qualitative Verbesserung der Sortimentsstruktur, einer komfortableren Gestaltung der Zugänge und einer Erweiterung des Frischebereichs wird es insgesamt zu einer qualitativen Verbesserung der Nahversorgung kommen. Der größte Umsatzeffekt, der durch das Vorhaben ausgelösten Veränderungen, resultiert voraussichtlich in einer verstärkten Kaufkraftbindung des Kaufkraftvolumens im Nahbereich des Vorhabens in der Ortschaft Burk.. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Raumplanung und das zentralörtliche System ist festzustellen, dass durch die Erweiterung der BILLA von 499 m² auf 650 m² es nicht möglich sein wird, Veränderungen der hierarchischen Einstufung zu bewirken. Eine Beeinträchtigung benachbarter zentraler Orte ist aufgrund der gerin Seite 29 von 31

30 gen Umsatzumverteilungswerte auszuschließen. Auch Verschiebungen der Zentralität weiter entfernt liegender (Stadt-) Gemeinden bzw. der Standortgemeinde selbst, können durch die geringfügige Erweiterung nicht verursacht werden. Wichtig erscheint darauf hinzuweisen, dass der Standort des BILLA- Lebensmittelmarktes dafür geeignet ist, die Erreichbarkeit aus den Wohngebieten und aus den Ortskernlagen per Fahrrad oder zu Fuß zu gewährleisten. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine geringfügige Flächenerweiterung, welche der Attraktivierung und damit auch Bestands- und Arbeitsplatzsicherung in der Gemeinde dient. Nach der Umsetzung der geplanten Erweiterung ist eine Personalaufstockung um 3 Mitarbeiter/-Innen vorgesehen. Strukturell sind eine Vollzeit- und zwei Teilzeit- Arbeitsstellen geplant. Das Planungsvorhaben steht im Einklang mit den Vorgaben der überörtlichen Planungen und Programme (Landesentwicklungsprogramm, Sachprogramm, Regionalprogramm), weil es sich hier um keine Neuerrichtung eines Verbrauchermarktes, sondern lediglich um eine geringfügige Erweiterung eines Bestandes handelt und aufgrund der baulich integrierten Lage und der gegebenen Erreichbarkeit gute Standortvoraussetzungen gegeben sind. Damit kann an diesem mit rund 700 Hauptwohnsitzen besiedelten Siedlungsstandort die entsprechende Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sichergestellt werden. Zusammenfassend wird durch die geringfügige Verkaufsflächenerweiterung der BILLA Filiale in Mittersill keine unzumutbar bzw. erheblich negativen Auswirkungen auf bestehende Handelsstrukturen im Einzugsgebiet erwartet. Die Umsetzung und Erweiterung des BILLA Lebensmittelmarktes kann sowohl wirtschaftsstrukturell, als auch aus Sicht der Raumordnung als verträglich beurteilt werden, da keine siedlungsstrukturellen Auswirkungen und auch keine Auswirkungen auf zentralörtliche Strukturen zu erwarten sind Seite 30 von 31

31 5 Quellenverzeichnis AIP, Allgemeine Ingenieurprojektierungen GmbH, Verkehrstechnische Stellungnahme, Erweiterung Billa-Markt Mittersill, Wals-Siezenheim. Amt der Salzburger Landesregierung, 2003, Salzburger Landesentwicklungsprogramm, Gesamtüberarbeitung 2003, Salzburg. Amt der Salzburger Landesregierung, 2015, Salzburger Raumordnungsbericht , Salzburg. Stadtgemeinde Mittersill 2011, Räumliches Entwicklungskonzept, erstellt durch DI Günther Poppinger, Thalgau. Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, 2016, Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse BILLA Mittersill, Salzburg. Regionalverband Pinzgau und RV Oberpinzgau, 2013, Regionalprogramm Oberpinzgau. Ziele, Maßnahmen und Empfehlungen. 6 Anlagen Anregung auf für Handelsgroßbetriebe nach 14 ROG, Situationsplan Ansuchen Widmungsänderung, Stellungnahme des Verkehrsgutachters AIP, 2016, Stellungnahme der Gemeinde Mittersill, 2016, Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse, Regioplan Ing. Salzburg GmbH 2016 (inkl. Pläne der Einzugsgebiete), Grundriss-Erweiterungsplan, Scharler& Lautner, Aktueller Grundbuchauszug, Daten CD inkl. Widmungsfläche (.shp-file) Seite 31 von 31

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