Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale

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Transkript:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale Aktuelle Förderangebote des LFI-MV für die Wohnungswirtschaft Präsentation für das Forum Gesundes Alter(n) Rostock 25.09.2015

Landes-Förderprogramm Modernisierungs- und Instandsetzungsdarlehen (Stand 05/2015) WER wird WAS wird WIE wird Antrag Eigentümer, natürliche und juristische Personen, deren Grundstücke in Meckl.-Vorp. mit Wohnungen bebaut sind Modernisierung/Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen von selbstgenutztem Wohneigentum Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von barrierefreiem selbst genutztem Wohneigentum im Bestand Barrieren reduzierender Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Albauquartieren Nachrüstung von Personenaufzügen in Wohngebäuden Von Miet- und Genossenschaftswohnungen Zins 1,25 % (Schaffung v. barrierefreien WE: 0,50 %); Verwaltungskosten 0,65 %; Tilgung 3 % ab 4. Jahr nach Auszahlung siehe auch folgende Förderungs-Detailübersicht Vorhabensbeginn nicht vor Erhalt des Antragsvorlagerechtes oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns! Einreichung der formgebundenen Förderungsanmeldung vor Vorhabensbeginn beim LFI!

Landes-Förderprogramm Modernisierungs- und Instandsetzungsdarlehen (Stand 05/2015) Nr. d. ModRL Art der Förderung maximal Mindeskosten förderfähige Kosten anteiliges Darlehen Besonderheiten 2.1/ 5.2.1 allgemeine Förderung 50,- /m² 500,- /m²; 30.000,- /WE max. 12.000,- /WE Ober-. Mittel- und Grundzentren 2.3/ 5.2.3 Balkonanbau 130, /m² 8.000,- /WE max. 3.200,- /WE 2.4/ 5.2.4 Dachaufbau nach Rückbau 300,- /m² Geschossfl.40% 2.5/ 5.2.5 2.6/ 5.2.6 Wiederherstellung von Außenanlagen nach Rückbau Schaffung von barrierefreien WE in innerstädtischen Altbauquartieren 2.7/ 5.2.7 2.8/5.2.8 nur für selbst genutztes WE 625,- /m² 50,- /m² 50,- /m², 3.000,- /WE 1.200, -/m², 108.000,- /WE, max.1.200,- /WE Darlehen pro Wohnungen < 50 m² = 31.000,- 50 bis < 70 m² = 37.000,- ab 70 m² = 43.000,- max. 43.200,- /WE, Bemessung auf verbleibende WE nach Rückbau Höchst zulässige Miete 4,75 /m²- Grundzentrum 5,00 /m²- Mittelzentrum 5,50 /m²- Oberzentrum 15 Jahre Belegungsbindung, zusätzl. Förderung von Aufzügen nach 2.10 möglich Wohngebäude: - vor dem 01.01.1949 fertig gestellt, - in Ober-und Mittelzentren oder Städten > 10.000 Einwohner -in innerstädtischen Altbauquartieren 2.9/ 5.2.9 Barrieren reduzierender Umbau 50,- /m² 700,- /m² 42.000,- /WE 60%, max. 25.200,- /WE Ober-. Mittel- und Grundzentren schwellenlose WE, 90 cm breite Türen, stufenlose Dusche (Anlehnung an DIN 18025) 2.10/ 5.2.10 Nachrüstung von Personenaufzügen 150.000,- /Aufzug, max. 1 Aufzug/Aufgang nach 2.1 bis 2.5 und 2.7 bis 2.10 nach 2.6 und in Verbindung mit 2.10 max. 60.000,- /Aufzug Ober-. Mittel- und Grundzentren grundsätzlich von allen Wohnungen stufenlos erreichbar Zins 1,25 %, Verwaltungskosten (VK) 0,65 %, Tilg. 3% ab 4.Jahr nach Ausz. Zins 0,50 %, VK 0,65%, Tilg. 3% ab 4.Jahr nach Ausz. immer 15% Eigenleistungen (Eigenmittel, Selbsthilfe)

Landes-Förderprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Zuschuss) (Stand 05/2015) WER wird WAS wird WIE wird Antrag Eigentümer, natürliche und juristische Personen, deren Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern mit Wohnungen bebaut sind: A Miet- und Genossenschaftswohnungen, die in einem Ober-, Mittel- oder Grundzentrum liegen B selbst genutztes Wohneigentum Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in vorhandenen Wohngebäuden A Nachrüstung von barrierefreien Personenaufzügen, Treppenliften oder anderen mechanischen vertikalen Personenfördersystemen B Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im selbst genutzten Wohneigentum A Der Zuschuss beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 150.000,00 EUR je Personenaufzug B Der Zuschuss beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 15.000,00 EUR je Wohnung Vorhabensbeginn nicht vor Erteilung Zuwendungsbescheid oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns!

Landes-Förderprogramm Stadtumbau-Ost Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten (Zuschuss) (Stand 05/2015) WER wird WAS wird WIE wird Antrag A Zuwendungsempfänger - Gemeinde B Begünstigter Eigentümer (natürl. und jurist. Personen) von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden A Aufnahme von Fördergebieten/ Gesamtmaßnahmen in das Rückbauprogramm für die Gemeinden B Förderung von Abriss- bzw. Teilrückbaumaßnahmen von leerstehenden Wohnungen A Erteilung eines Zuwendungsbescheides an die Gemeinde über den Gesamtbetrag der Zuwendungen für die Gesamtmaßnahme B - Förderung des Kostenaufwandes für Einzelmaßnahmen unter Einhaltung von Förderobergrenzen: * max. 50,00 EUR/m² Wohnfläche für Gebäuden < 6 Geschosse, * max. 60,00 EUR/m² Wohnfläche für Abriss > 6 Geschosse * max. 100,00 EUR/m² Wohnfläche für Teilrückbaumaßnahmen A Zuwendungsempfänger Antrag zur Aufnahme d. Gesamtmaßnahme B Begünstigter Antrag auf Zustimmung für Einzelmaßnahme

Vorteile der Nutzung von Landes-Förderinstrumenten gegenüber konventionellen Bankenfinanzierungen Dingliche Sicherung des Darlehens an rangbereiter Stelle Keine Bereitstellungszinsen, attraktive Förderkonditionen Zins- und Tilgungsfreijahre Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung Festschreibung der Darlehenskonditionen für 10 Jahre ab Schlusszahlung der Darlehen Lange Darlehenslaufzeiten Kostenfreier Ausschluss einer Abtretung/ Verkauf der Förderdarlehensforderungen an Drittinvestoren

Ihre Ansprechpartner für Sie im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Förderprogramm Modernisierungs- und Instandsetzungsdarlehen sowie Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Zuschuss) Förderprogramm Stadtumbau-Ost Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten (Zuschuss) Silke Schmeling, Telefon: 0385 6363 1345, E-Mail: silke.schmeling@lfi-mv.de Silke Schmeling, Telefon: 0385 6363 1345, E-Mail: silke.schmeling@lfi-mv.de Förderprogramm Klimaschutz Zuschuss Förderprogramm Klimaschutz Darlehen Mike Straßburg, Telefon: 0385 6363 1295, E-Mail: mike.strassburg@lfi-mv.de Anita Noack, Telefon: 0385 6363 8308, E-Mail: anita.noack@lfi-mv.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Werkstraße 213 19061 Schwerin Telefon: (03 85) 63 63-0 Telefax: (03 85) 63 63-12 12 E-Mail: info@lfi-mv.de Internet: http:// www.lfi-mv.de Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover, Braunschweig, Magdeburg Handelsregister: AG Hannover HRA 26247; AG Braunschweig HRA 10261; AG Stendal HRA 22150 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE115646025