bekommen derzeit weniger: AK fordert Mindestlohn von Euro pro Monat bzw. zehn Euro pro Stunde

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Transkript:

Ihre Gesprächspartner/-innen: Dr. Johann Kalliauer Mag. a Bettina Csoka Präsident der AK Oberösterreich Abteilung Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik der AK Oberösterreich 600.000 bekommen derzeit weniger: AK fordert Mindestlohn von 1.700 Euro pro Monat bzw. zehn Euro pro Stunde Pressekonferenz Dienstag, 4. April 2017, 10 Uhr, AK Linz, 5. Stock, Seminarraum 3

316.500 Beschäftigte in Österreich verdienen trotz Vollzeitarbeit monatlich weniger als 1.700 Euro In Österreich gingen im Jahr 2015 316.500 Menschen das ganze Jahr Vollzeit arbeiten und verdienten dabei monatlich weniger als 1.700 Euro brutto, 219.300 von ihnen sogar weniger als 1.500 Euro brutto. Wer bei solch niedrigen Löhnen Miete, Strom, Heizung, Dinge des täglichen Bedarfs und sogar noch den Unterhalt für Kinder finanzieren muss, hat gerade einmal genug zum Überleben. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben für ihre Leistung mehr als das verdient, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. 1.700 Euro brutto pro Monat das entspricht rund zehn Euro pro Arbeitsstunde sind aus Sicht der AK die Untergrenze für ein Leben in Würde. Die AK fordert von der Wirtschaftskammer, den Kammern der freien Berufe und den freiwilligen Berufsverbänden als ersten Schritt eine Einigung mit den Gewerkschaften auf eine rasche Umsetzung eines monatlichen Mindestlohns von 1.500 Euro brutto für Vollzeitarbeit in allen Branchen. Dies ist allerdings nur ein längst überfälliger Zwischenschritt auf dem Weg zum aktuellen gewerkschaftlichen Mindestlohnziel in Höhe von 1.700 Euro brutto monatlich 14-mal im Jahr. Mindestens 600.000 Beschäftigte in Österreich würden vom Mindestlohn von 1.700 Euro profitieren Für die Gruppe der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten kann relativ genau berechnet werden, dass 2015 österreichweit rund 316.500 Menschen weniger als 1.700 Euro brutto monatlich das entspricht einem Stundenlohn von rund zehn Euro brutto verdienten. Im Verhältnis zu allen ganzjährig Vollzeitbeschäftigten sind das 14,4 Prozent. Das ist das Ergebnis aktueller AK-Berechnungen auf Basis einer Sonderauswertung von Statistik Austria. Aber nur knapp etwas mehr als die Hälfte aller österreichischen Beschäftigten übt das ganze Jahr hindurch einen Vollzeitberuf aus. Vor allem unter den Teilzeitbeschäftigten bzw. nicht das ganze Jahr Beschäftigten gibt es viele, die wenig verdienen. Vorsichtig hochgerechnet mit dem gleichen Betroffenenanteil wie bei den Vollzeitbeschäftigten (14,4 Prozent) kommen zumindest weitere 300.000 Teil- 2

zeit- bzw. nicht ganzjährig Beschäftigte dazu, die weniger als zehn Euro brutto pro Stunde verdienen. In Summe würden folglich mehr als 600.000 Beschäftigte von einem flächendeckenden Mindestlohn in der angepeilten Höhe profitieren. Die Zahl dürfte allerdings noch größer sein: Laut Verdienststrukturerhebung von Statistik Austria verdienten im Herbst 2014 (jüngst verfügbarer Datenstand) sogar 20 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Unternehmen mit zehn oder mehr Arbeitnehmern/-innen maximal zehn Euro brutto pro Stunde, was umgerechnet etwa den monatlichen 1.700 Euro entspricht Jede fünfte vollzeitbeschäftigte Frau in Österreich bekommt weniger als 1.700 Euro brutto monatlich Niedrige Entlohnung trifft Frauen doppelt so stark wie Männer: Während 2015 österreichweit mehr als jede fünfte (21,9 Prozent) Vollzeitbeschäftigte monatlich weniger als 1.700 Euro brutto verdiente, war es bei den Männern rund jeder zehnte (10,4 Prozent). Österreichweit verdienten 2015 rund 166.600 vollzeitbeschäftigte Frauen und 149.800 Männer weniger als 1.700 Euro brutto. Oberösterreichische Männer waren unterdurchschnittlich, Frauen aber überdurchschnittlich häufig niedrig entlohnt: Mit rund 29.500 weiblichen und rund 25.600 männlichen oberösterreichischen Vollzeitbeschäftigten sind nur 9,4 Prozent der Männer, aber fast ein Viertel der Frauen (24,9 Prozent) betroffen. Beim Anteil von Niedrigentlohnten an allen Beschäftigten rangiert unser Bundesland im bundesweiten Vergleich an insgesamt siebter Stelle, das gilt auch für die Männer. Bei den Frauen liegt Oberösterreich dabei aber auf dem unrühmlichen dritten Platz. 3

Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 1.700 Euro* brutto Monatslohn (2015) Anteil der Niedrigentlohnten an allen Beschäftigten Anzahl Beschäftigte *adaptierte Jahresbruttobezüge (= Brutto ohne Bezüge gem. Einkommenssteuergesetz 67 Abs. 3-8, das sind z.b. Abfertigungen) aller ganzjährig Vollzeitbeschäftigten, Jahres-Vierzehntel. Quelle: Sonderauswertung von Statistik Austria auf Basis der Lohnsteuerstatistik 2015, AK-OÖ Eigenberechnungen 4

Positive Entwicklung: 39.000 weniger Betroffene als vor fünf Jahren In den letzten Jahren hat sich die Situation verbessert: 2010 gab es in Österreich noch etwa 355.500 Vollzeitbeschäftigte (in Oberösterreich 65.800), die unter Berücksichtigung der Inflation weniger als 1.700 Euro (inflationsangepasst waren das damals 1.530 Euro) verdienten. Das entsprach einem Anteil an allen Vollzeitbeschäftigten von 16,2 Prozent in ganz Österreich (in Oberösterreich 16,9 Prozent). In den letzten fünf Jahren ist die Anzahl der Niedrigentlohnten unter Berücksichtigung der Inflation damit in Österreich um rund 39.000 Personen gesunken (in Oberösterreich um 10.700 Personen). Diese positive Entwicklung ist zum großen Teil auf den Rückgang der von Niedrigentlohnung betroffenen Frauen zurückzuführen (Rückgang um mehr als 32.000 Frauen österreichweit bzw. rund 8.000 Frauen in Oberösterreich von 2010 bis 2015). Mehr als zwei Drittel der Betroffenen erhalten sogar weniger als 1.500 Euro brutto monatlich Von den insgesamt rund 316.500 ganzjährig Vollzeitbeschäftigten, die 2015 monatlich weniger als 1.700 Euro brutto verdienten, haben 219.300 Personen sogar weniger als 1.500 Euro verdient das sind mehr als zwei Drittel (69 Prozent). Fünf Jahre zuvor waren es (unter Berücksichtigung der Inflation) 260.700 Personen, was einem Anteil von fast drei Viertel (73 Prozent) entsprach. Die Zahl der Frauen, die weniger als 1.500 Euro verdienten, sank auf 111.700, jene der Männer auf 107.600. Anzahl der Beschäftigten mit einem Vollzeitlohn unter 1.700 bzw. 1.500 Euro* Gesamt Frauen Männer *adaptierte Jahresbruttobezüge (= Brutto ohne Bezüge gem. Einkommenssteuergesetz 67 Abs. 3-8, das sind z.b. Abfertigungen) aller ganzjährig Vollzeitbeschäftigten, Jahres-Vierzehntel. Realrechnung anhand des Verbraucherpreisindex VPI von Statistik Austria; Quelle: Sonderauswertung von Statistik Austria auf Basis der Lohnsteuerstatistik 2015, AK-OÖ-Eigenberechnungen 5

Im Hotel- und Gastgewerbe sowie im Handel ist der Anteil an Niedrigentlohnten besonders hoch Mehr als die Hälfte (160.000 von rund 316.500) aller ganzjährig Vollzeitbeschäftigten mit einem Monatseinkommen von weniger als 1.700 Euro arbeitet entweder im Handel, in der Warenherstellung oder im Hotel- und Gastgewerbe. Die hohe Anzahl der niedrigentlohnten Beschäftigten in der Branche Warenherstellung resultiert daraus, dass in diesem Bereich generell sehr viele Menschen arbeiten. Anteilsmäßig an allen Vollzeitbeschäftigten in dieser Sparte verdient rund jede/-r Zehnte weniger als 1.700 Euro brutto monatlich. Im Handel fällt der Anteil an Niedrigentlohnten mit rund 22 Prozent doppelt so hoch aus. Mit Abstand die Branche mit der höchsten Prozentzahl an Niedrigentlohnten gemessen an allen Vollzeitbeschäftigten in der Branche ist das Hotel- und Gastgewerbe. Österreichweit verdiente 2015 mehr als jede/-r zweite Beschäftigte (56 Prozent) in diesem Bereich weniger als 1.700 Euro monatlich für Vollzeitarbeit. Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 1.700 Euro Monatslohn brutto (2015) ausgewählte Branchen 6

Die Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei der Niedrigentlohnung sind in Oberösterreich noch ausgeprägter als österreichweit. Österreichweit verdienen 63 Prozent der weiblichen und 48 Prozent der männlichen Vollzeitbeschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe weniger als 1.700 Euro brutto monatlich. In Oberösterreich sind es 66,5 Prozent der Frauen und 47,1 Prozent der Männer. Im Handel sind österreichweit rund 15 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer betroffen und mit 34 Prozent jede dritte weibliche Vollzeitbeschäftigte. In Oberösterreich sind es 38,5 Prozent der Frauen und 13 Prozent der Männer im Handel. Deutschland zeigt es vor: Mindestlohn steigert Einkommen und Beschäftigung Der mit Jahresbeginn 2015 in Deutschland eingeführte gesetzliche Mindestlohn hat für die Arbeitnehmer/-innen und die gesamte Wirtschaft unseres Nachbarlandes anhaltend positive Wirkungen. Überdurchschnittlich hohe Lohnzuwächse (insbesondere für Frauen, für in Ost-Deutschland sowie für in den eher niedrigentlohnten Branchen Gastronomie und Einzelhandel Beschäftigte) summierten sich zu einem deutlichen Kaufkraftgewinn. Außerdem führten die Beschäftigten mehr Steuern in die Staatskasse und mehr Beiträge in die Sozialversicherung ab. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat in Verbindung mit guten Lohnabschlüssen der Kollektivvertragspartner die deutsche Binnennachfrage gestärkt und das Wirtschaftswachstum erhöht, was zur Entstehung neuer Arbeitsplätze beigetragen hat. Wie beabsichtigt, ist die Zahl der Mini-Jobs zurückgegangen. Insgesamt gab es seit Inkrafttreten Anfang 2015 bis zum Herbst 2016 einen Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um mehr als vier Prozent. Die gesetzliche Mindestlohn-Regelung in Deutschland, wo nur etwa 60 Prozent der Beschäftigten durch Kollektivverträge geschützt sind, ist ein wichtiger Mosaikstein eines fairen Arbeitsmarkts. Die Kernaufgabe der deutschen Gewerkschaften bleibt, gute Kollektivverträge abzuschließen, die deutlich mehr als eine absolute Lohnuntergrenze beinhalten. 7

Österreichs Beschäftigte brauchen in einem ersten Schritt sofort 1.500 und so rasch wie möglich 1.700 Euro Mindestlohn Das gewerkschaftspolitische Etappenziel von 1.500 Euro brutto pro Monat für Vollzeitarbeit ist in Österreich noch nicht flächendeckend erreicht. Während im Handelskollektivvertrag 1.500 Euro bereits seit Anfang 2015 gelten, gibt es in anderen Branchen aktuelle Vereinbarungen für die nähere Zukunft: Im Hotel-und Gastgewerbe sollen 1.500 Euro Mindestlohn bis Mitte 2018, in der Textilindustrie bis Ende 2018 und für Friseure/-innen bis April 2019 (Ausgebildete) bzw. bis Anfang 2020 (Angelernte) umgesetzt sein. Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist die Forderung der Wirtschaftskammer, dass erst im Jahr 2025 in allen Branchen ein Mindestlohn von 1.500 Euro gelten soll, inakzeptabel: Wenn man, bereits extrem minimalistisch gerechnet, auch nur von einem Prozent jährlicher Inflation ausgeht, wären 1.500 Euro im Jahr 2025 130 Euro weniger wert als heuer. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigen zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts höhere Einkommen und haben diese auch verdient und das sofort. Auch die Betriebe würden profitieren, da Mindestlöhne den Unternehmen Schutz vor unfairer Billigstkonkurrenz bieten. Die Gestaltung von Lohn- und Gehaltsvorschriften muss grundsätzlich Sache der Kollektivvertragspartner/-innen bleiben und darf auch nicht auf die betriebliche Ebene verlagert werden. Die AK Oberösterreich fordert von der Wirtschaftskammer, den Kammern der freien Berufe und den freiwilligen Berufsverbänden eine Einigung mit den Gewerkschaften auf eine rasche branchenkollektivvertragliche Umsetzung von 1.500 Euro als Etappenziel und 1.700 Euro als mittelfristige Zielmarke. Gelingt eine Einigung nicht in allen Branchen, sollen alternative Entgeltfestsetzungsinstrumente erwogen werden, insbesondere ein Generalkollektivvertrag oder auch der Einsatz der gesetzlich vorgesehenen sogenannten Satzungserklärung, mit der für alle Beschäftigten einheitliche Regeln getroffen werden können. Neben dem Mindestlohn muss ein Bündel an Maßnahmen gegen Niedrigentlohnung sofort umgesetzt werden Der Mindestlohn ist eine Stellschraube im Kampf gegen Niedrigentlohnung. Die AK fordert weiters die Ausdehnung des kollektivarbeitsrechtlichen Schutzes auf 8

arbeitnehmerähnliche Gruppen (freie Dienstnehmer/-innen sowie Scheinselbständige ) und von den Arbeitgebern/-innen, gesetzliche Bestimmungen zum Schutz vor Unterentlohnung einzuhalten (etwa gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern, korrekte Einstufungen laut Kollektivvertrag, korrekte Bezahlung der Über- und Mehrarbeitsstunden). Dass sich immer noch einige Unternehmen nicht an diese gesetzlichen Bestimmungen halten, zeigen die hohen Beratungs- und Vertretungszahlen der AK. Daneben setzt sich die AK weiterhin für die Abschaffung kurzer Verfallsfristen von Entgeltansprüchen und eine wirksame Umsetzung des Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetzes durch verstärkte Kontrollen mit entsprechender Personalausstattung ein. 9