Stadt Lüdinghausen E N T W U R F

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Transkript:

Stadt Lüdinghausen H A U S H A L T 2 0 1 2 HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN E N T W U R F

Herausgeber: Stadt Lüdinghausen FB 2: Finanzen Borg 2 59348 Lüdinghausen 02591 / 926-217 02591 / 926-280 finanzen@stadt-luedinghausen.de

Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite Papierfarbe Statistische Angaben 2 weiß Haushaltssatzung 3 weiß Abkürzungsverzeichnis 6 weiß Vorbericht 7 weiß 1 Allgemeines 2 Aufstellungsverfahren Haushaltsjahr 2012 3 Produkteinteilungen 4 Ausblick auf das Haushaltsjahr 2012 5 Haushaltssatzung 2012 6 Haushalt 2012 6.1 Gesamtergebnisplan 6.2 Erträge 6.3 Aufwendungen 6.4 Ausgleichsrücklage 6.5 Gesamtfinanzplan 6.6 Einzahlung aus Investitionstätigkeit 6.7 Auszahlung aus Investitionstätigkeit 6.8 Verpflichtungsermächtigungen 7 Finanzierungstätigkeit und Entwicklung der Schulden 8 Finanzmittel / Kassenlage 9 Zusammenfassung und Ausblick Gesamtpläne und Teilergebnispläne 1. Gesamtergebnisplan 38 gelb 2. Gesamtfinanzplan 39 gelb 3. Teilergebnispläne nach Produktbereichen 40 gelb Anlagen 1. Übersicht über die Entwicklung von Eigenkapital und Ausgleichsrücklage 55 gelb 2. Vorläufige Schlussbilanz für das Jahr 2010 56 gelb 3. Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen 58 gelb 4. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten 59 gelb 5. Übersicht über den Stand der Bürgschaftsverpflichtungen 59 gelb 6. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 60 gelb 7. Stellenplan 61 gelb Teilpläne nach Produkten Fachbereichen 1 Zentrale Dienste 69 lachs Fachbereichen 2 Finanzen 103 weiß Fachbereichen 3 Bau- und Verkehrsangelegenheiten 169 lachs Fachbereichen 4 Bildung, Kultur, Sport und Ordnungsangelegenheiten 211 weiß Fachbereichen 5 Arbeit und Soziales 273 lachs Jahresabschlüsse / Wirtschaftspläne Abwasserwerk der Stadt, Geschäftsbericht 2010 / Wirtschaftsplan 2012 287 blau Badgesellschaft Lüdinghausen mbh, Wirtschaftsplan 2012 335 blau Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung 337 blau 1

Statistische Angaben 1. Einwohnerzahl (nach der Fortschreibung durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)) Einwohner zum 31.12.... Jahr Einwohner Jahr Einwohner Jahr Einwohner 1974 17.313 1987* 19.109 2001 23.333 1975 17.352 1988 19.296 2002 23.622 1976 17.528 1989 19.654 2003 23.858 1977 17.590 1990 20.152 2004 24.053 1978 17.712 1991 20.719 2005 24.097 1979 17.927 1992 21.018 2006 24.298 1980 17.968 1993 21.270 2007 24.200 1981 17.982 1994 21.410 2008 24.183 1982 17.928 1995 21.569 2009 24.196 1983 17.991 1996 21.966 2010 24.195 1984 18.188 1997 22.188 1985 18.226 1998 22.290 1986 18.564 1999 22.558 1987 19.036 2000 22.873 * (Stand nach der Volkszählung 1987) 2. Flächengröße (Quelle: IT.NRW) Stand 31.12.2010: 140,543 qkm 3. Schülerzahlen Schuljahr Stand 2007/08 15.10.2007 2008/09 15.10.2008 2009/10 15.10.2009 2010/11 15.10.2010 2011/12 15.10.2011 Paul-Gerhard-Schule 115 - - - - Ludgerischule 299 364 350 320 315 Marienschule 263 254 243 248 247 Ostwallschule 498 485 472 438 430 Summe GS 1.175 1.103 1.065 1.006 992 Hauptschule 546 532 499 445 423 Realschule 773 765 786 812 787 St. Antonius-Gymnasium 977 975 976 939 930 Summe WFS 2.296 2.272 2.261 2.196 2.140 Gesamt 3.471 3.375 3.326 3.202 3.132 nachrichtlich Gymnasium Canisianum 900 920 915 902 862 Förderschule Davensberg (Schüler aus Lüdinghausen) 38 42 47 41 36 2

Haushaltssatzung der Stadt Lüdinghausen für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271) hat der Rat der Stadt Lüdinghausen mit Beschluss vom 22.03.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich eingehenden Erträge und entsprechenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf 42.845.800 Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 44.731.000 im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 37.895.300 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 39.874.900 1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 8.407.450 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 9.948.950 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 0 2 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 10.223.000 3 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 1.885.200 und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 0 3

5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 Die Steuersätze festgesetzt: 6 für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt (nur deklaratorische Bedeutung, da eine besondere Hebesatzsatzung erlassen wurde) 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 260 v. H. 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 460 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 460 v. H. (Haushaltssicherungskonzept) entfällt 7 8 1. Als unerheblich im Sinne des 83 Abs. 2 GO NW gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die a) auf gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung beruhen, b) zur Verwendung zweckgebundener Einnahmen erforderlich sind, c) sich auf internen Leistungsbeziehungen oder Jahresabschlussbuchungen beziehen, d) in sonstigen Fällen den Betrag von 30.000 nicht überschreiten. 2. Über- bzw. außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen sind erheblich, soweit sie den Betrag von 30.000 überschreiten. Im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. 3. Die Wertgrenze für den detaillierten Ausweis von Investitionen im Teilfinanzplan wird mit 30.000 festgesetzt ( 4 Abs. 4 GemHVO). 4. Soweit im Stellenplan der Vermerk künftig wegfallend (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. Soweit im Stellenplan der Vermerk künftig umzuwandeln (ku) angebracht ist, ist diese freiwerdende Stelle dieser Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe in eine Stelle der niedrigeren Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe oder in eine Arbeitnehmerstelle umzuwandeln. Haushaltsplanvermerke (1) Bildung von Budgets 9 Budgetierungsregelungen Erträge und Aufwendungen eines Produktes bilden ein Budget. Mehrere Produkte können zu Budgets verbunden werden. 4

(2) Deckungsfähigkeit von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen Um einen flexiblen Mitteleinsatz zu gewährleisten, werden die Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen innerhalb der Budgets für gegenseitig deckungsfähig erklärt, soweit dies haushaltsrechtlich zulässig ist (z.b. 15 GemHVO). Über die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit über das Budget hinaus, entscheidet der Bürgermeister oder der Kämmerer. Durch die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit darf die Produktzielerreichung nicht tangiert werden. 21 Abs. 3 GemHVO ist zu beachten. Ausgenommen von der Deckungsfähigkeit sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen / - auszahlungen und die damit in direktem Zusammenhang stehenden Erträge und Einzahlungen. Die Aufwendungen der Kontengruppe 50 und 51 sowie die Auszahlungen der Kontengruppe 70 und 71 sind budgetübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Die Verfügungsmittel des Bürgermeisters sind von der Deckungsfähigkeit ausgenommen ( 15 GemHVO). Die internen Leistungsbeziehungen werden nicht in die gegenseitige Deckungsfähigkeit mit einbezogen. (3) Zweckbindung von Einnahmen, Mehr- und Mindereinnahmen Mehraufwendungen / -auszahlungen im Laufe des Haushaltsjahres sind im jeweiligen Produkt aufzufangen. Ist dies nicht möglich, ist ein Ausgleich nötigenfalls im Budgetbereich herbeizuführen. Die Erträge eines Budgets sind zweckgebunden für die Aufwendungen des Budgets. Mehrerträge / -einzahlungen im Budget erhöhen die Ermächtigung für Mehraufwendungen / -auszahlungen im Budget entsprechend. Mindererträge im Budget vermindern die Aufwandermächtigung entsprechend. Erträge, die gesetzlich oder vertraglich zweckgebunden für bestimmte Aufwendungen sind, sind entsprechend zu verwenden. Zweckgebundene Mehrerträge dürfen nur für entsprechende Mehraufwendungen verwendet werden. (4) Verpflichtungsermächtigungen Sämtliche Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. Berichtswesen Die Produktverantwortlichen sind verpflichtet jeweils zu den Monaten Mai und September des Jahres einen Zwischenbericht zu erstellen, in dem Stand und Entwicklung des Budgets zahlenmäßig und verbal zu erläutern sind (Stand des Produktes, Abweichungen von den Planannahmen, Stand der Aufgabenerfüllung bzw. Maßnahmendurchführung, Prognose, eventuelle Maßnahmen zu Gegensteuerung). Die Kämmerei erstellt auf Grundlage der Einzelberichte einen Gesamtbericht und legt diesem dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung vor. Im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses ist von den Produktverantwortlichen ein Jahresabschlussbericht zu erstellen, der die Endergebnisse und wesentlichen Entwicklung der Produkte im Jahresverlauf darstellt und erläutert. Die Kämmerei fasst die Einzelberichte zu einem Gesamtbericht zusammen und legt diesen dem Rat mit der Jahresrechnung innerhalb der Frist des 95 GO vor. Lüdinghausen, 22.03.2012 Bürgermeister Schriftführer/in 5

Abkürzungen Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes und seiner Anlagen war es aus verschiedenen Gründen notwendig, Abkürzungen zu verwenden: ADV, EDV Automatisierte Datenverarbeitung KA Kostenanteil AfA Abschreibung auf Anlagen KAG Kommunalabgabengesetz ALB / ALK Automatisiertes Liegenschaftsbuch / Liegenschaftskataster KAKTus Kunst- und Kulturforum Lüdinghausen e.v. BA Bauabschnitt KiGa Kindergarten BauGB Baugesetzbuch Kita Kindertagesstätte BGA Betriebs- und Geschäftsaufwand KFZ Kraftfahrzeug BK Baukosten KoPa II Konjunkturprogramm 2 BKGG Bundeskindergeldgesetz LBO Landesbauordnung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz LH Lüdinghausen BSHG Bundessozialhilfegesetz L.Sch.Verb. Landschaftsverband DSD Duales System Deutschland LW Landeswassergesetz EkStG Einkommensteuergesetz LF Löschfahrzeug Erst. Erstattung LZ Landeszuweisung / Landeszuwendung Erw. Erweiterung NKF Neues kommunales Finanzmanagement EW Einwohner NW, NRW Nordrhein-Westfalen Finanz.-bet. Finanzierungsbeteiligung ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr GE Gewerbegebiet Rest. Restaurierung GFG Gemeindefinanzierungsgesetz RVM Regionalverkehr Münsterland GmbH GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung SGB Sozialgesetzbuch GO Gemeindeordnung Sek (i.v.m. I,II) Sekundarstufe GTK Gesetz über Tageseinrichtungen für Sepp. Seppenrade Kinder GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter SoPo Sonderposten (60-410 Netto) HFA Haupt- und Finanzausschuss VBL Versorgungskasse des Bundes und der Länder HGB Handelsgesetzbuch VE Verpflichtungsermächtigung HJ Haushaltsjahr VHS Volkshochschule HoT Heim der offenen Tür VJ Vorjahr HPL Haushaltsplan WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Inv. Investition Zuw. Zuweisung/Zuwendung 6