A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

Ähnliche Dokumente
Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna

Datum Inhalt Seite Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Christel Wegmann...2

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag der Firma Josef Dreps, Dalheimer Straße 80, Marsberg

Stadt Rottenburg am Neckar

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Öffentliche Bekanntmachung

für die Stadt Gronau (Westf.)

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau

850 Jahre Wülfingerode

44. Jahrgang ausgegeben am 10. Februar 2015 Nr. 01/2015. Rathaus geschlossen

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

Informationsblatt. Vorhaben: Errichtung und Betrieb des Windparks Wölfersheim-Wohnbach Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA)

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG)

Amtliche Bekanntmachung

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014

Nr. 10 Brilon, 18. Dezember 2013 Jahrgang Bekanntmachung der Satzung vom zur Aufhebung

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

Satzungs- und Verordnungsblatt

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Amtsblatt. 7. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 9 Seite 1

Informationsblatt. Antragstellerin: juwi Energieprojekte GmbH, Energie-Allee 1, Wörrstadt

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T

H a u s h a l t s s a t z u n g

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung)

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 17 der GEMEINDE BORCHEN

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den

Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska

Waltroper Bekanntmachungen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 26 Dingolfing, 22.

Öffentliche Bekanntmachung

Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat)

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und Uhr.

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Kreisblatt Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden Nr August 2015 Teil 1

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

AMTSBLATT. Datum Jahrgang Nr. 12

AMTSBLATT für den Landkreis Saalekreis

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Amtsblatt der Stadt Warstein

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016

Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65

AMTSBLATT. Amt Altdöbern

für den Landkreis Freyung-Grafenau

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen der Stadt Eichstätt. Bekanntmachungen des Landratsamtes

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

LANDKREIS GOSLAR Nr. 21. Lfd. Nr. INHALT Seite(n) Bekanntmachungen

für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Bekanntmachungen des Landkreises...2

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt.

7. Jahrgang Ausgabetag Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 7

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr vom 20. Mai 2009

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Transkript:

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 7. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 04. August 2016 Nr. 20 Inhalt Seite Impressum 1 Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Weida-Land und die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Steigra. 2-4 Bekanntmachung - Sitzung des Verbandsgemeindewahlausschusses der Verbandsgemeinde Weida-Land zur Zulassung der Bewerber zur Verbandsgemeindebürgermeisterwahl.. 4 Bekanntmachung - Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Steigra zur Zulassung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl... 5 Bekanntmachung der Stadt Schraplau Haushaltssatzung der Stadt Schraplau für das Haushaltsjahr 2016 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung.. 6, 7 Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis - Umweltamt, SG Immissionsschutz; Merseburg für die Gemeinden Barnstädt und Steigra Bekanntmachung zum Antrag auf Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Vorhaben: Windfarm Barnstädt; Errichtung und Betrieb von 17 Windkraftanlagen vom Typ Siemens SWT-3.3-130.... 8, 9 Impressum: Amtsblatt der Verbandgemeinde Weida-Land; im Internet unter: www.vg-weida-land.de Herausgeber: Die Verbandsgemeindebürgermeisterin; VerbGem Weida-Land, Hauptstraße 43, 06268 Nemsdorf-Göhrendorf, Tel.: 034771/ 9000; Fax: 034771/900-50 Verantwortlich: Hauptamt der Verbandsgemeinde Weida-Land Standort Schraplau, Marktstraße 25, 06279 Schraplau, Tel.: 034774/4390; Fax: 034774/43933 Satz/Druck: VerbGem Weida-Land, Hauptstraße 43, 06268 Nemsdorf-Göhrendorf Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Es wird im Gebäude der Verbandsgemeinde Weida-Land, Hauptstraße 43, 06268 Nemsdorf-Göhrendorf ausgelegt. Es kann gegen eine Gebühr einzeln bezogen oder abonniert werden.

04. August 2016 Amtsblatt Nr. 20 Seite 2 Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Weida Land und die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Steigra am 4. September 2016 1. Das Wählerverzeichnis zu den oben genannten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinde Steigra und der Verbandsgemeinde Weida - Land kann in der Zeit vom 15.08.2016 bis 19.08.2016 während der Dienststunden im Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Weida Land, Hauptstraße 43, 06268 Nemsdorf - Göhrendorf eingesehen werden. Das Einwohnermeldeamt ist nicht barrierefrei. Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet am 19.08.2016, 12.00 Uhr. Bei Führung im automatisierten Verfahren ist die Einsichtnahme des Wählerverzeichnisses auch durch ein Datensichtgerät möglich. Das Datensichtgerät darf nur von einem Bediensteten der Gemeinde bedient werden. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Das Recht zur Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, über die eine Auskunftssperre nach 51 des Bundesmeldegesetzes besteht. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme, ist das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen des Wahlberechtigten ist in dem Wählerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme das Geburtsdatum unkenntlich zu machen. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält kann innerhalb der möglichen Frist zur Einsichtnahme, spätestens bis 19.08.2016, 12.00 Uhr bei dem Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Weida Land, Hauptstraße 43, 06268 Nemsdorf Göhrendorf, Zimmer 2 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag ist schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift zu stellen. Sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 10.08.2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss das Wählerverzeichnis einsehen und gegebenenfalls einen Antrag auf Berichtigung stellen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

04. August 2016 Amtsblatt Nr. 20 Seite 3 4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 4.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, 4.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist. Wahlscheine können bis zum 02.09.2016 18.00 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Verbandsgemeinde Weida Land, Hauptstraße 43, 06268 Nemsdorf Göhrendorf, Zimmer 2 beantragt werden. Soweit die Gemeinde diese Möglichkeit eröffnet, kann der Antrag auch elektronisch übermittelt werden, wenn er dokumentierbar ist. Der Schriftform wird auch durch E-Mail, Telegramm, Fernschreiben oder Fernkopie Genüge getan. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Eine behinderte wahlberechtigte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Personen können aus den unter 4.2 angegebenen Gründen den Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr stellen. Gleiches gilt, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können. Die beantragende Person muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheins glaubhaft machen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Versichert die wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein erteilt werden. Verlorene und nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder durch Briefwahl teilnehmen. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass die wahlberechtigte Person vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält sie mit dem Wahlschein zugleich - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen Wahlumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen Wahlbriefumschlag. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die bevollmächtigte Person vom Wahlberechtigten bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Berichtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

04. August 2016 Amtsblatt Nr. 20 Seite 4 Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann sie die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit Briefwahlunterlagen so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Weitere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein zu entnehmen. Nemsdorf-Göhrendorf, den 02.08.2016 Dubb Gemeindewahlleiter Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Verbandsgemeindewahlausschusses der Verbandsgemeinde Weida - Land Termin: 11.08.2016 um 10.00 Uhr Betr.: Sitzung Verbandsgemeindewahlausschusses der Verbandsgemeinde Weida - Land Anschrift Sitzungsraum: Verbandsgemeinde Weida-Land Dienstzimmer des Bürgermeisters der Gemeinde Nemsdorf-Göhrendorf Hauptstraße 43 06268 Nemsdorf-Göhrendorf Tagesordnung: 1. Beschluss über die Zulassung der Bewerber zur Verbandsgemeindebürgermeisterwahl Jedermann hat zu der Sitzung Zutritt. Nemsdorf-Göhrendorf, den 01.08.2016 Dubb Gemeindewahlleiter

04. August 2016 Amtsblatt Nr. 20 Seite 5 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Steigra Termin: 11.08.2016 um 10.15 Uhr Betr.: Sitzung Wahlausschusses der Gemeinde Steigra Anschrift Sitzungsraum: Verbandsgemeinde Weida - Land Dienstzimmer des Bürgermeisters der Gemeinde Nemsdorf-Göhrendorf Hauptstraße 43 06268 Nemsdorf - Göhrendorf Tagesordnung: 1. Beschluss über die Zulassung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl Jedermann hat zu der Sitzung Zutritt. Nemsdorf-Göhrendorf, den 01.08.2016 Dubb Gemeindewahlleiter

04. August 2016 Amtsblatt Nr. 20 Seite 6 Bekanntmachung der Stadt Schraplau Haushaltssatzung der Stadt Schraplau für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 100 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen - Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Gemeinde die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 21.06.2016 beschlossene Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzplan Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und die zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt 1. in dem Gesamtergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 952.800 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 1.223.400 2. in dem Gesamtfinanzplan mit den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 824.300 den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.033.900 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 107.900 den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 90.200 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 44.000 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2016 für Investitionsauszahlungen vorgesehen ist, wird auf 0 festgesetzt. 2 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0 festgesetzt. 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 690.000 festgesetzt. 3

04. August 2016 Amtsblatt Nr. 20 Seite 7 5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 405 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. Schraplau, den 02.08.2016 Birke Bürgermeister der Stadt Schraplau - Siegel - Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach 102 Abs. 2 KVG LSA vom 05.08.2016 bis 15.08.2016 im Zimmer 8 des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Weida Land, Hauptstraße 43, in 06268 Nemsdorf-Göhrendorf, öffentlich aus. Er kann während folgender Dienstzeiten eingesehen werden Montag von 08.00 12.00 Uhr und 13.00 16.00 Uhr Dienstag von 08.00 12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch von 08.00 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 12.00 Uhr und 13.00 16.00 Uhr Freitag von 08.00 12.00 Uhr. Nach 146 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA hat die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Saalekreis die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung mit Schreiben vom 27.07.2016 Zeichen I/15 14 01/168 we bestätigt. Schraplau, den 02.08.2016 Birke Bürgermeister der Stadt Schraplau

04. August 2016 Amtsblatt Nr. 20 Seite 8 Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis - Umweltamt, SG Immissionsschutz; Merseburg Landkreis Saalekreis Dezernat III / Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde Öffentliche Bekanntmachung Die WSB Windpark Barnstädt GmbH & Co. KG, Schweizer Straße 3a in 01069 Dresden beantragte beim Landkreis Saalekreis die Erteilung einer Genehmigung nach 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb von 17 Windkraftanlagen vom Typ Siemens SWT-3.3-130, Leistung 3,3 MW, Nabenhöhe 135,0 m, Rotordurchmesser 130,0 m, Gesamthöhe 200,0 m (Anlage gemäß Nr. 1.6, Anhang 1 zur 4. BImSchV) am Standort: Gemarkung: Barnstädt, Flur 4, Flurstücke 13/2, 31, 59/1, 61 Flur 6, Flurstücke 38/1, 41/1 Flur 8, Flurstücke 1/1, 3, 14/1, 19/1 Flur 9, Flurstücke 11/1, 16/9, 20 Steigra, Flur 1, Flurstücke 2/1, 9/1 Flur 2, Flurstück 23/1 Die Anlage soll entsprechend dem Antrag im Dezember 2017 in Betrieb genommen werden. Unselbständiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 16.08.2016 bis einschließlich 15.09.2016 bei folgenden Behörden aus und können zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden: 1. Verbandsgemeinde Weida-Land Nebengebäude, Zimmer 2 Hauptstraße 43 06268 Nemsdorf-Göhrendorf Mo. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Di. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr Mi. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Do. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr 2. Kreisverwaltung Saalekreis

04. August 2016 Amtsblatt Nr. 20 Seite 9 Umweltamt, Zimmer 336 Domplatz 9 06217 Merseburg Mo. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr Di. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr Mi. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr Do. von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 08.00 bis 12.00 Uhr Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich in der Zeit vom: an den Auslegungsorten erhoben werden. 16.08.2016 bis einschließlich 30.09.2016 Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf beson-deren privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen auch die volle und leserliche An-schrift des Einwenders enthalten. Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, weshalb das Vorhaben für unzulässig gehalten wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind. Sofern frist- und formgerechte Einwendungen vorliegen, werden diese in einem öffentlichen Erörterungstermin am 03.11.2016 mit den Einwendern und der Antragstellerin erörtert. Beginn der Erörterung: Ort der Erörterung: 10.00 Uhr Kulturhaus Nemsdorf Großer Saal Hauptstraße 17 06268 Nemsdorf-Göhrendorf Zu diesem Termin wird nicht gesondert eingeladen. Bei Bedarf wird in dieser Veranstaltung ein Termin für die Fortführung der Erörterung festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass form- und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Antrag, mit Ausnahme an die Antragstellerin, durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt.