Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Ähnliche Dokumente
Prozessvorschlag für einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der. UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten.

Wirtschaft und Menschenrechte

Menschenrechtliche Sorgfalt im Unternehmen

Multinationale Unternehmungen: Chance oder Gefahr für die Menschenrechte?

Menschenrechte und Unternehmen

Corporate Social Responsibility «CSR»

Nachhaltige Lieferketten Herausforderungen und Lösungsansätze

Textilien sozial verantwortlich beschaffen

Corporate Justice und die Schweiz aus Sicht der Wirtschaftsethik

Nachhaltigkeit und Menschenrechte als Thema für den Aufsichtsrat

Corporate Social Responsibility als strategische Notwendigkeit für Caritas-Unternehmen: Praxisbeispiele. Rechträgertagung, 12.,13.4.

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Anstöße für eine Debatte auf Landesebene

Deutsches Institut für Menschenrechte

Grundsätze Unternehmen und Menschenrechte. 1 Einleitung 2 Verpflichtung 3 Umsetzung 4 Kontrolle

Wirtschaft und Menschenrechte: Good practice und aktuelle Entwicklungen

10254/16 gha/bl 1 DGC 2B

60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte -

Brigitte Hamm i A 2004/6933. Menschenrechte. Ein Grundlagenbuch

Unternehmensethik: Erfolgreiches Wirtschaften und Moral ein Gegensatz?

Neues zur Kampagne und zum Weltladentag 2016

Rio2012 als Chance nutzen Wege zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Nachhaltige Unternehmen Initiativen, Erfahrungen, Herausforderungen

Verschärfter Wettbewerb und gesellschaftliche Verantwortung Chance oder Widerspruch?

»Zögerliche Umsetzung«

Due Diligence nun auch für die Menschenrechte? Perspektiven menschenrechtlicher Sorgfalt in der Spielzeugindustrie 1

KWS Dialogforum bei der KWS SAAT AG

Die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ihre Auswirkungen auf die internationale Ordnung

Globale Ziele für Nachhaltigkeit und Menschenrechte und die nationale Umsetzung: Wo steht die Ernährungsindustrie?

Kompetenzzentrum Menschenrechte Menschenrechte als Risiko für Unternehmen?

Corporate Justice aus der Sicht der Wirtschaftsethik

Soziale Verantwortung in der Beschaffungspraxis der Unternehmen. Ansätze am Beispiel der Lieferketten für Bekleidung

Internationales Wirtschaftsrecht II

Fachhochschule Brandenburg Seminar: Spezielle Betriebswirtschaftslehre Referenten: Sebastian Gebauer, Christian Wetzel Nick Sonnenberg

Fashion, fashion Studieren für eine sozial gerechte Modebranche? Anne Neumann Fair&Friends 2016

Beteiligungsmanagement: Eine strategische Herausforderung. 27. November Dr. Urs Bolz, PricewaterhouseCoopers

STELLUNGNAHME. DE In Vielfalt geeint DE. Europäisches Parlament 2015/2038(INI) des Entwicklungsausschusses

Nationaler Aktionsplan

LARRGE Umfrage. NGOs ArbeitnehmerInnenvertretungen Zivilgesellschaft

31. Mai Sind Sie compliant? Erfüllung von Corporate Governance Anforderungen

Menschenrechte und Unternehmen:

Werte-Management und soziale Verantwortung neue Herausforderungen für Organisationen in der Zivilgesellschaft

Daimler Sustainability Dialogue in Stuttgart. Thematische Schwerpunkte der Arbeitsgruppen von 2008 bis 2016

Herzlich Willkommen zum RK-Hamburg der DGQ. Nachhaltigkeit: Ehrbare Kaufleute, unternehmerische Verantwortung, CSR und ISO 26000

Achtung und Wahrung der Menschenrechte durch Unternehmen

Die Internationale Norm ISO Erarbeitungsprozess, Inhalte und Bedeutung

Nachhaltigkeit und CSR-Reporting im ZDF

LARRGE Umfrage. Unternehmen

Anpassung an den Klimawandel in der Normung

Mit Soft Law gegen Menschenrechtsverletzungen transnationaler Unternehmen?

Die Verantwortung von Unternehmen für die Menschenrechte in Mexiko

Committee of the. Regions

Aktuelle Herausforderung in CSR & ESG

HERZLICH WILLKOMMEN. Revision der 9001:2015

Globale Nachhaltigkeitsziele & die Schweizer Wirtschaft

1. Einleitung. 2. Grundlagen

Nachhaltigkeit in der Beschaffung aus Entwicklungsländern

Die Guiding Principles on Business and Human Rights eine absehbar begrenzte UN-Agenda1

Übersicht der Indikatoren

17. Wahlperiode

Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums

Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz. Eine Bestandesaufnahme im Bereich Menschenrechte und Wirtschaft SKMR/CSDH I.6

UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG FÜR MENSCHENRECHTE

Process Management Office. Process Management Office as a Service

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Menschenrechte & Wirtschaft: Politische und ethische Überlegungen zur menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen

Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und -training

Wie soll die Arbeit sein für Menschen mit Behinderung?

Rechtsstaatlichkeit und faires Verfahren. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria

Communication on Progress: Global Compact als Berichtsrahmen?

TÜV Rheinland CSRGuide Corporate Social Responsibility für den Mittelstand

Austrian Energy Agency

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

2862/J XX. GP - Anfrage 1 von /J XX.GP

Wolfgang Kaleck und Miriam Saage-Maaß: Unternehmen vor Gericht

SKMR-Newsletter Nr. 5 vom 2. Mai 2012 / Themenbereich Menschenrechte und Wirtschaft

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

Kompetenzzentrum Menschenrechte Andere Länder andere Sitten: Erfolgreicher Umgang mit Stakeholdern

Alle Kinder braucht das Land! Zukunftschancen armer Kinder, Fachtagung, AWO Niedersachsen,

Grundprinzipien der zwischenstaatlichen Beziehungen

Die UN 2030-Agenda und der SDG-Gipfel vom und die Umsetzung der SDG in Deutschland

Der internationale Politikrahmen durch die Biodiversitätskonvention

UN-LEITSÄTZE FÜR WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE EMPFEHLUNGEN FÜR DIE UMSETZUNG IN ÖSTERREICH

Menschenrechte zwischen moralischer Begründung und politischer Verwirklichung

S T I F T U N G W A R E N T E S T

Völkerrechtssubjekte. Völkerrechtsquellen

Gesellschaftliche Herausforderungen als unternehmerische Chance - neue Managementansätze und Perspektiven erfolgreich umsetzen

Das Projekt MIT Drei

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Fair Trade: Ein konkreter Beitrag an die Umsetzung der Menschenrechte

Ziele. Der Völkerbund ( ) Organisationen zur Friedenssicherung, UNO. Recht der Internationalen Organisationen Vorlesung vom 7.

Corporate Social Responsibility und nachhaltige Entwicklung

Menschen mit Behinderungen werden in unserer Gesellschaft immer noch häufig ausgegrenzt und ihre Rechte müssen im Vergleich zu nichtbehinderten

Process Management Office Process Management as a Service

Corporate Social Responsibility und nachhaltige Entwicklung

Sanktionen. SECO-Exportkontrolltagung 2015

Schweizerische Finanzmarktpolitik

ALLES WAS RECHT IST MENSCHEN STAATEN UNTERNEHMEN

CSR im Mittelstand. Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand. entdecken. messen. und aufzeigen

Leitlinien für einen erfolgreichen Aufbau einer CSR Strategie in kleinen und mittelständischen Unternehmen im Rahmen der CSR Initiative Rheinland

ALLES WAS RECHT IST. MENSCHEN STAATEN UNTERNEHMEN November 2011 Programm der Fachkonferenz

Transkript:

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Auswärtiges Amt Auftakt NAP Berlin, 6. November 2014 Deutsches Institut für Menschenrechte

Übersicht I. Hintergrund zur Erarbeitung der UN-Leitprinzipien II. III. IV. Der Prozess Die Pfeiler und zentrale Handlungsfelder Schutz Respekt Remedy Wirkungen der UN-Leitprinzipien V. Herausforderungen für die Umsetzung www.institut-fuer-menschenrechte.de 2

I. HINTERGRUND ZUR ERARBEITUNG DER UN-LEITPRINZIPIEN www.institut-fuer-menschenrechte.de 3

1. Hintergrund zur Entstehung Im UN-Kontext gab es bereits eine längere Debatte zur Verantwortlichkeiten von Unternehmen seit 1974: UNCTC: Centre for Transnational Corporations (bis 1982) Arbeit an einer möglichen Konvention zu TNC bis 1994 (knapp 20 Jahre), ohne Konsens in der Menschenrechtskommission Debatten in der WTO zu Sozialstandards (seit Beginn der Uruguay-Runde) zunächst 1996 beendet: like products Definition www.institut-fuer-menschenrechte.de 4

1. Hintergrund zur Entstehung In der Folge: Stärkung der Kernarbeitsnormen in der ILO (Neuformulierung 1998) Branchen- und Firmenbezogene Verhaltenskodizes Global Compact ab 1999 (Kofi Annan als Überarbeitung der OECD Leitlinien für Multinationale Konzerne (2000) Entwicklung eines Texts in der Unterkommission der Menschenrechtskommission UN-Draft Norms mit direkten völkerrechtlichen Pflichten Scheitert 2004 im Menschenrechtsrat www.institut-fuer-menschenrechte.de 5

2. PROZESS DER ERARBEITUNG www.institut-fuer-menschenrechte.de 6

2. Prozess der Erarbeitung Mandat des UN-Generalsekretärs 2005 an John Ruggie- Versuch neuen Start der Debatte zu finden, endet Protect, Respect, Remedy Framework 2008 Anlehnung an neuere Charakterisierung von Staatenpflichten (respect, protect, fulfill) Unternehmen nicht als Völkerrechtssubjekte 2008 verlängert von Menschenrechtsrat mit dem Auftrag UN-Leitprinzipien zu erarbeiten Enorm aufwändiger und partizipativer Prozess Annahme der Leitprinzipien im Juni 2011 im MR-Rat Neueröffnung der Debatte erfolgreich gelungen www.institut-fuer-menschenrechte.de 7

3. DIE PFEILER ZENTRALE HANDLUNGSFELDER www.institut-fuer-menschenrechte.de 8

3. Die Pfeiler Schutz 1. The state duty to protect Schutzverpflichtung Staat ist der zentrale menschenrechtliche Pflichtenträger. Der Staat muss den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen gewähren, die in seinem Hoheitsgebiet und seiner Jurisdiktion von Dritten, einschließlich Wirtschaftsunternehmen, verübt werden. Diese Verpflichtung kommt nicht von den Leitprinzipien, sondern vom bereits bestehenden Völkerrecht. Besondere Bedeutung des Staates zur nationalen Durchsetzung - verbunden mit dem Problem schwacher (oder failing) governance Besondere Sensibilität in Konfliktregionen www.institut-fuer-menschenrechte.de 9

3. Die Pfeiler Schutz Der Staat muss dabei Wirtschaftsunternehmen vermitteln, dass er in seinem Hoheitsgebiet und seiner Jurisdiktion die (proaktive, präventive) Achtung der Menschenrechte erwartet, insbesondere wenn er sie fördert (Außenwirtschaftsförderung) Der Staat muss die gesamte Bandbreite seiner Handlungsmöglichkeiten hierfür einsetzen: nicht nur Gesetzgebung aber auch nicht nur kommunikative oder freiwillige Maßnahmen. Der Staat trägt eine besondere Verpflichtung, wenn er selbst als Wirtschaftsakteur tätig ist, z.b. durch Staatsunternehmen oder als Einkäufer. www.institut-fuer-menschenrechte.de 10

3. Drei Pfeiler Achtung 2. The corporate responsibility to Respect Verantwortlichkeit zur Achtung Unternehmen sind spezialisierte Organe der Gesellschaft, die besondere Aufgaben wahrnehmen. Als solche haben sie dem gesamten geltenden Recht Folge zu leisten und die Menschenrechte zu achten. Sie sollen sicherstellen, dass eigenes Handeln nicht zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt www.institut-fuer-menschenrechte.de 11

3. Drei Pfeiler - Achtung Due dilligence gebotene Sorgfalt, Diese Verantwortung gilt für alle Unternehmen, groß wie klein, der Umfang und die Komplexität der Maßnahmen, mit denen die Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen, hängt aber von der Unternehmensgröße und der Schwere der Menschenrechtsverletzung ab. all business entlang der Wertschöpfungskette Direkte und indirekte Wirkungen Grundsatzerklärung + Integration in Managementabläufe Menschenrechtliche Risiko- / Folgenabschätzung www.institut-fuer-menschenrechte.de 12

3. Drei Pfeiler zentrale Handlungsfelder 3. Access to effective remedy Zugang zu Abhilfe Staatliche gerichtliche Mechanismen: Der Staat muss als Teil seiner Schutzpflicht Zugang zu wirksamer Abhilfe für Menschenrechtsverletzungen gewährleisten Staatliche außergerichtliche Mechanismen (z.b. Nationale Menschenrechtsinstitutionen). Diese müssen zugänglich sein und sind eine Ergänzung zu gerichtlichen Verfahren Nichtstaatliche Beschwerdemechanismen inkl. innerbetriebliche Beschwerdemechanismen: Wirtschaftsunternehmen sollen operative Abhilfemechanismen einrichten oder an bereits bestehende teilnehmen Wirksamkeitskriterien für solche Mechanismen. www.institut-fuer-menschenrechte.de 13

4. WIRKUNGEN FOLLOW-UP www.institut-fuer-menschenrechte.de 14

4. Wirkungen Follow-up UN-Working Group on Business and Human Rights sicher nicht der stärkste UN-Umsetzungsmechanismus OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen haben eigenes Menschenrechtskapitel Exportkreditversicherungen (Hermes) OECD common approaches IFC- Performance Standards Global Reporting Initiative + ISO 26.000 Erste Nationale Aktionspläne (EU-Kommission in 2011) www.institut-fuer-menschenrechte.de 15

5. Herausforderungen für die Umsetzung www.institut-fuer-menschenrechte.de 16

5. Herausforderungen für die Umsetzung Beispielsbereiche der letzten Jahre Debatten über Direkte und indirekte Auswirkungen von Firmenaktivitäten Bergbau und Extraktive Industrien Exportkreditversicherungen (Hermes) OECD Commen Approaches IFC Performance Standards Beispiel Biosprit Indirect land use changes Beispiel Landgrabbing Problem: Situationen gemischter Verantwortlichkeiten (Staatenpflichten und Einfluss von Unternehmen) www.institut-fuer-menschenrechte.de 17

5. Nationale Umsetzung Multistakeholder Dialogprozess Aktionsplan des Staates Identifikation von Handlungsfeldern National Baseline Study Multistakeholder-Prozess Debatten in besonders schwierigen Themenfeldern Redaktionsgruppe Zeit für alle Stakeholder zu kommentieren Annahme durch Bundesregierung www.institut-fuer-menschenrechte.de 18

5. Nationale Umsetzung Leitprinzipien 1: Schutz Themen u.a.: Übersicht nötig, wo die Schutzfunktion gestärkt werden könnte, welche ggf. gesetzlichen Regelungen nötig wären Nationaler Aktionsplan sollte Bereiche identifizieren, benennen, in denen geprüft bzw. gesetzlicher Änderungsbedarf existiert und wie er bearbeitet werden sollte Staat hat auch Aufgaben im Bereich Monitoring / Überwachung Information / Menschenrechtsbildung Umsetzungsorientierte Studien www.institut-fuer-menschenrechte.de 19

5. Nationale Umsetzung Leitprinzipien 2 Achtung: Themen u.a.: Was bedeutet Due Diligence Mindeststandards? Berichtspflichten Wie sicherstellen, dass die gesamte Wertschöpfungskette im Blick ist (All business) Direkte und indirekte Effekte Welche Informationen müssen Firmen zur Verfügung stehen? Welche Unterstützung benötigen sie (SME) Überwachung / Kontrolle? www.institut-fuer-menschenrechte.de 20

5. Nationale Umsetzung Leitprinzip 3: Access to Remedies Themen u.a. Check welche Beschwerdemechanismen existieren, wie sie ggf. verbessert werden können Thema: Access to remedy (legal aid) Thema: Extraterritorialer Zugang zu Remedies www.institut-fuer-menschenrechte.de 21

5. Offene Fragen bei der Umsetzung Die GP sehen keinen Mechanismus vor, bzw. diskutieren nicht, wie mit Staaten umgegangen werden soll, die unwillig oder unfähig sind, die Menschen auf ihrem Territorium vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Mit welchen Methoden sollen Unternehmen ein Human Rights Impact Assessment machen? Mögliche Uneinheitlichkeit der Standards Wie geht man mit Firmen um, die wissentlich Menschenrechtsverletzungen begehen oder in Kauf nehmen? Schwäche: Ohne effektive Rechtswege / Gerichtssysteme in Ländern, ist es für Opfer schwierig Rechtsmitttel einzulegen bzw. Abhilfe zu bekommen www.institut-fuer-menschenrechte.de 22

Einladung zu einem offenen, streitfreudigen und ergebnisorientierten Multistakeholder-Dialog Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit www.institut-fuer-menschenrechte.de 23