Der neue IFS Logistik, Version 2 Erfahrungen aus der Praxis November 2011 Wegner-Hambloch
Inhalte Allgemeine Änderungen Geltungsbereich Entwicklung Ziele der Überarbeitung Inhaltliche Änderungen Struktur KOs Anforderungskatalog Zusatzcheckliste Broker Fazit 2
Geltungsbereich IFS Logistik gilt für alle logistischen Aktivitäten mit unmittelbarem Produktkontakt Transport, Lagerung, Vertrieb, Be- und Entladen einschließlich des Transports auf der Straße, Schiene oder Schiff, von gefrorenen bzw. gekühlten Produkten oder Produkten ohne Kühlung. für Food- und Non-Food-Produkte 3
Entwicklung Der IFS-Logistik wurde 2006 entwickelt, um die Lieferkette des Handels sicherer zu gestalten Die Lücke zwischen Hersteller und Händler sollte geschlossen werden Neben allgemeinen Anforderungen gab es spezielle Anforderungen für Logistiker mit eigenem Lager und Vertrieb und für Transport 4
Entwicklung Der IFS-Logistik deckt nicht alle Bereiche der Handelstätigkeiten ab z.b. reine Handelstätigkeiten IFS Cash & Carry/Großhandel und IFS Broker 5
Entwicklung Broker und Importeure spielen eine wesentliche Rolle für den Handel bei der Beschaffung von Rohstoffen und Waren Das Behandeln von Lebensmitteln im Auftrag des Handels gewinnt deutlich an Gewicht Wiegen, Messen, Um- und Abfüllen, Verpacken, Kennzeichnen, Kühlen, Gefrieren, Auftauen, Lagern, Transportieren 6
Entwicklung Aus der Abgrenzung zwischen IFS Food, IFS Logistik und IFS Cash & Carry ergaben sich Schwierigkeiten, wenn im Unternehmen Tätigkeiten ausgeführt werden, die allen Standards zugeordnet werden können 7
Entwicklung In der IFS Doktrin Januar 2011 ist eine Matrix zur Anwendung der jeweiligen IFS Standards enthalten. 8
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Entwicklung IFS-Matrix Teil 1 10
Entwicklung IFS-Matrix Teil 2 11
Entwicklung Überarbeitung des IFS Logistik-Standards begann 2009 IFS Logistik, Version 2, wird zu Beginn des Jahres 2012 veröffentlicht werden Leitfaden IFS Logistik erscheint ebenfalls Anfang 2012 12
Ziele der Überarbeitung Transparenz über die gesamte Logistik-Kette Standard mit einheitlichem Bewertungssystem Kompatibilität zu den anderen IFS-Standards schaffen Erleichterung des Einkaufes durch den Handel stärkeres Vertrauen in Anbieter und Produkte weniger Zeit für Lieferanten-Auswahl weniger Zeitaufwand bei der Reklamationsbearbeitung 13
Ziele der Überarbeitung Verbessertes Verständnis im Umgang mit Standards durch Führungskräfte und Mitarbeiter Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften Unabhängige Audits durch Dritte third party Möglichkeit für Unternehmen, sich als zuverlässige Anbieter zu etablieren Anpassung an die IFS-Welt 14
Ziele der Überarbeitung Wesentliche Änderungen des IFS Logistik- Version 2 betreffen intensivere Betrachtung der Prozesse deutlichere Formulierung der Anforderungen, weniger Wiederholungen höherer Praxisbezug 15
Allgemeine Änderungen Neue Struktur des Standards Gliederung an IFS Food orientiert Erweiterung der Anforderungen 145 Anforderungen statt bisher 98 in der Version 1 Reduzierung auf 6 Kapitel statt bisher 7 Kapitel in Version 1 6 KO-Anforderungen statt bisher 3 in Version 1 16
Allgemeine Änderungen Kombinationen bei der Begutachtung sind möglich, z.b. mit IFS Broker 17
Inhaltliche Änderungen Änderungen gegenüber dem IFS Logistik Version 1: Stuttgart Jutta Kantelberg 18
Struktur der Version 2 IFS Logistik 1 1. Qualitätsmanagementsystem HACCP (20) 2. Unternehmensverantwortung (6) IFS Logistik 2 1. Unternehmensverantwortung (16) 2. Qualitätsmanagementsystem HACCP (24) 3. Ressourcenmanagement (2) 4. Leistungserbringung (4) 5. Messung, Analysen, Verbesserungen (15) 6. Produktkontakt (39) 3. Ressourcenmanagement (9) 4. Leistungserbringung (59) 5. Messung, Analysen, Verbesserungen (23) 6. Food Defence & externe Kontrollen (14) 7. Transportverpackung (13) (In Klammern díe Anzahl Forderungen) Stuttgart Jutta Kantelberg 19
KO 1 1.2.4 (andere Formulierung als bei Version 1) Die Unternehmensleitung ist für die Unternehmenspolitik und -ziele verantwortlich. Die erforderlichen Ressourcen und Investitionen zur Absicherung der spezifikationsgemäßen bzw. in Kundenverträgen vereinbarten Produktsicherheit, -legalität und - qualität sind bereitgestellt. 20
KO 2 2.1.1 (Formulierung) Grundlage des Kontrollsystems für Produktsicherheit ist ein systematisches und umfassendes Risikomanagement und /oder HACCP-Konzept. Für Lebensmittel wird ein HACCP-Konzept genutzt, das auf den Grundlagen des Codex Alimentarius beruht. 21
KO 3 2.3.8 (Neu als K.O.!, aber ein NA = nicht anwendbar ist möglich) Wo eine spezifische Überwachung von CCP s für die Produktssicherheit erforderlich ist, ist ein Monitoring-System mit eindeutigen Grenzwerten und Registrierung von Abweichungen implementiert. 22
KO 4 5.1.1 (Neu als K.O. gegenüber 5.1.1) Die internen Audits werden nach einem festgelegten Plan durchgeführt. Erfassungsbereich (inkl. Außengelände) und Häufigkeit werden im Rahmen einer Gefahrenanalyse und -bewertung festgelegt. 23
KO 5 5.1.1 (Neu als Anforderung und als K.O.) Es existiert ein wirksames Verfahren, zum Umgang mit nichtkonformen Produkten. 24
KO 6 5.6.2 (Formulierung gegenüber 5.4.1) Korrekturmaßnahmen sind eindeutig formuliert, dokumentiert und werden schnellstmöglich ergriffen, um ein erneutes Auftreten der Nichtkonformität zu verhindern. Die Verantwortlichkeiten und die Fristen für die Korrekturmaßnahmen sind eindeutig definiert. 25
1. Unternehmensverantwortung 2. Qualitätsmanagementsystem HACCP 3. Ressourcenmanagement 4. Leistungserbringung 5. Messung, Analysen, Verbesserungen 6. Food Defence & externe Kontrollen Stuttgart Jutta Kantelberg 26
1 Unternehmensverantwortung Unternehmenspolitik/Unternehmensleitlinien Unternehmensstruktur und Unternehmensprozesse Überprüfung durch die Unternehmensleitung 27
Neu 1.1.1 Es liegt eine von der Unternehmensleitung verabschiedete, dokumentierte Unternehmenspolitik vor. Diese berücksichtigt mindestens: - Kundenorientierung, - Umweltverantwortung, - Personalverantwortung. Die Unternehmenspolitik ist allen Mitarbeitern im Unternehmen bekannt gemacht. 28
Neu 1.1.2 Qualitätsziele sind den Mitarbeitern in den betroffenen Bereichen bekannt und werden dort wirksam umgesetzt. 29
Neu 1.2.3 Das Qualitätsmanagement/ der IFS-Logistics- Beauftragte ist der Unternehmensleitung direkt zugeordnet. 30
KO 1 1.2.4 (andere Formulierung als bei Version 1, 2.2.1) Die Unternehmensleitung ist für die Unternehmenspolitik und -ziele verantwortlich. Die erforderlichen Ressourcen und Investitionen zur Absicherung der spezifikationsgemäßen bzw. in Kundenverträgen vereinbarten Produktsicherheit, -legalität und -qualität sind bereitgestellt. 31
Neu 1.3.2 Ein Verfahren für das Krisenmanagement ist definiert, eingeführt und aktuell. 32
2 Qualitätsmanagementsystem Risikomanagement / HACCP-Konzept Zusammenstellung des Risikomanagement- /HACCP-Teams Risikostudie/ HACCP-Studie Anforderungen an die Dokumentation elektronische Form möglich Lenkung von Aufzeichnungen 33
KO 2 2.1.1 (Formulierung) Grundlage des Kontrollsystems für Produktsicherheit ist ein systematisches und umfassendes Risikomanagement und /oder HACCP-Konzept. Für Lebensmittel wird ein HACCP-Konzept genutzt, das auf den Grundlagen des Codex Alimentarius beruht. 34
Neu 2.1.2 (zusätzlich zum HACCP) Das Risikomanagement bzw. HACCP-Konzept umfasst alle Produktgruppen und jeden Prozess von der Warenübernahme bis zur - übergabe. 35
Neu 2.3.3 (zusätzlich zum 1.1.2.1, Version 1) Es liegt ein aktuelles Fließdiagramm für die logistische Dienstleistung vor. Wo nötig, werden diese Prozesse zu allen Betriebszeiten und Betriebsstufen überprüft. 36
KO 3 2.3.8 (Neu als K.O.!, aber ein NA = nicht anwendbar ist möglich) Wo eine spezifische Überwachung von CCP s für die Produktssicherheit erforderlich ist, ist ein Monitoring-System mit eindeutigen Grenzwerten und Registrierung von Abweichungen implementiert. 37
3 Ressourcenmanagement Personalschulung Personalhygiene Sanitäreinrichtungen, Anlagen zur persönlichen Hygiene und Sozialeinrichtungen 38
Änderung Der bisherige KO im Kapitel Personalhygiene entfällt 39
Neu 3.3.1 (Neu) Die Organisation grenzt ihren Verantwortungsbereich in der Transport- und Logistikkette eindeutig ab. Die Risiko-/HACCP Studie bezieht sich auf diesen Verantwortungsbereich. 40
4 Leistungserbringung Allgemeine Anforderungen für Lagerung und Transport Vertragsprüfung und Kommunikation Beschaffung von Lieferanten und Dienstleistern Besondere Handhabungsvorschriften Logistische Handhabung von Gefahrgut Rückverfolgbarkeit Wartung und Reparatur Klimatisierung / Kühlung Hygiene 41
Leistungserbringung Lagerung und Umschlag Bauliche Anforderungen Schädlingsbekämpfung Wareneingang und Lagerhaltung Entsorgung Lager-Dienstleister 42
Leistungserbringung Transport Spezielle Anforderungen an den Transport Transport-Dienstleister 43
Neu 4.1.1.3 (Neu) Ist die Erbringung vereinbarter Dienstleistungen (z.b. Lieferpünktlichkeit) nicht möglich, wird der Kunde zeitnah informiert. 4.1.1.4 (Formulierung) Für den Fall eines die Produktsicherheit bzw. - qualität gefährdenden Vorfalls muss die Organisation Notrufinformationen (z.b. Auftraggeber, zuständige Behörden) bereithalten. 44
Neu 4.1.2.1 (Formulierung) Es liegt ein Verfahren zur Zulassung und Überwachung von Lieferanten und Dienstleistern (intern und extern) vor. 45
Neu 4.1.4.1 (Neu) Es wird überprüft ob Gefahrgut (lt. ADR) im Sortiment des Unternehmens vorhanden ist. Sortiment- und/oder Produktänderungen werden berücksichtigt. 4.1.4.2 (Neu) Das Unternehmen, das Gefahrgut (lt. ADR) handhabt, hat einen Gefahrgutverantwortlichen (z.b. Gefahrgutbeauftragter in Europa) benannt sofern erforderlich. ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 46
Neu 4.2.5.1 (zusätzlich zu 7.2.12 der Version 1) Werden Dienstleister für die Lagerhaltung eingesetzt, sind alle in den Kapiteln 4.1 und 4.2 genannten Anforderungen in einem Dienstleistungsvertrag eindeutig festgeschrieben oder der Logistik-Dienstleister ist nach IFS Logistics zertifiziert. 47
5 Messungen, Analysen, Verbesserungen Interne Audits Betriebsbegehungen Messmittel Reklamationsmanagement Umgang mit fehlerhaften Produkten Korrekturmaßnahmen 48
KO 4 5.1.1 (Neu als K.O.) Die internen Audits werden nach einem festgelegten Plan durchgeführt. Erfassungsbereich (inkl. Außengelände) und Häufigkeit werden im Rahmen einer Gefahrenanalyse und -bewertung festgelegt. 49
KO 5 5.1.1 (Neu als Anforderung und als K.O.) Es existiert ein wirksames Verfahren, zum Umgang mit nichtkonformen Produkten. 50
KO 6 5.6.2 (Formulierung gegenüber 5.4.1) Korrekturmaßnahmen sind eindeutig formuliert, dokumentiert und werden schnellstmöglich ergriffen, um ein erneutes Auftreten der Nichtkonformität zu verhindern. Die Verantwortlichkeiten und die Fristen für die Korrekturmaßnahmen sind eindeutig definiert. 51
Neu 5.6.1 (zusätzlich zu 5.4.1) Es existiert ein Verfahren zur Erfassung und Analyse von Nichtkonformitäten mit dem Ziel, diese durch Vorbeuge- und/oder Korrekturmaßnahmen zu verhindern 5.6.4 (zusätzlich zu 5.4.2) Die Korrekturmaßnahmen sind an die Unternehmensleitung kommuniziert. 52
Food defence & externe Kontrollen Sicherheitsbewertung Standortsicherheit Personal und Besucher Externe Kontrollen 53
Zusatzcheckliste Broker soll für Standorte angewandt werden, die neben Logistikaktivitäten auch qualitätsbeeinflussende Handelsaktivitäten durchführen Lieferantenauswahl Produktentwicklung Einkaufsverantwortung direkter Einfluss auf Lieferanten 54
Fazit Die Bearbeitung des IFS Food hat Vorrang vor der Bearbeitung des IFS Logistik Beide Standards werden inhaltlich aufeinander abgestimmt In den Abstimmungsprozess ist auch der IFS Broker eingebunden 55
Fazit Der grundsätzliche Ansatz ist klar zu erkennen Noch sind zahlreiche Änderungen möglich Die Anwendung wird noch zahlreiche Überraschungen bringen 56
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!. Stuttgart Jutta Kantelberg 57