1 Präventive Aspekte 12. Januar 2006 in Betriebs- und Dienstvereinbarungen eine oftmals noch zu füllende Leerstelle 50. Fachkonferenz der DHS Essen 09.11.2010
Betriebliche Suchtprävention
3 Präventive Aspekte in BV und DV Suchtprävention... 12. Januar 2006...ist ein wichtiger Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)...dient der Vorbeugung von gesundheitlichen Gefährdungen...geht am Arbeitsplatz den Ursachen erhöhten Suchtmittelkonsums nach...trägt zur Entwicklung von Gesundheitskompetenz bei...ist Teil gesundheitsorientierten Führens
4 Präventive Aspekte in BV und DV 12. Januar 2006 Frühzeitige Intervention...grundsätzlich sind alle Beschäftigten aufgerufen, Auffälligkeiten in Verbindung mit riskantem Konsum oder Verhalten frühzeitig anzusprechen...im Rahmen gesundheitsorientierter Führung sollen Vorgesetzte bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz möglichst frühzeitig intervenieren
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6 Präventive Aspekte in BV und DV Suchtprävention... 12. Januar 2006...ist ein wichtiger Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)...dient der Vorbeugung von gesundheitlichen Gefährdungen
ARBEITGEBERPFLICHTEN BGV A1 GUV V A1 7 Befähigung für Tätigkeiten (2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.
ARBEITGEBERPFLICHTEN BGV A1 GUV V A1 7 Befähigung für Tätigkeiten (1) Bei der Übertragung von Aufgaben auf Versicherte hat der Unternehmer je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Versicherten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. (2) Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.
ARBEITNEHMERPFLICHTEN BGV A1 GUV V A1 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. (3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.
ARBEITNEHMERPFLICHTEN 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten (1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind. Die Versicherten haben die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren... zu unterstützen. Versicherte haben die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen.... (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. (3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten. BGV A1 GUV V A1
Um Unterstützungspflichten nachzukommen müssen... a) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die sicherheitsrelevanten und gesundheitlichen und Gefährdungen durch Suchtmittel informiert werden Einweisung/Unterweisung, Einstellungsmappen Hinweis auf Medikamente bei Rückkehr aus Krankheitszeit b) Führungskräfte über Gefährdungen informiert und geschult sein, um in begründeten Fällen angemessen zu intervenieren Verfahren vereinbaren zum Vorgehen bei akuter Beeinträchtigung Qualifizierung der FK für eine frühzeitige Interventionen Gesprächsleitfäden, Handlungsanleitungen, Stufenplan c) Beschäftigte bei der Gestaltung gesunder und dem Abbau suchtfördernder Arbeitsbedingungen beteiligt werden Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung der Mitarbeiter Mitarbeiterworkshops, Gesundheitszirkel
Arbeitsschutzgesetz Präventiver Arbeitsschutz 1996 Ergänzung der Verhütung von Unfallgefahren und Berufskrankheit um den sog. Gefährdungsschutz 3 Grundpflichten des Arbeitgebers 1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Arbeitsschutzgesetz Präventiver Arbeitsschutz 3 Grundpflichten des Arbeitgebers 2. Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Abs. 1 hat der Arbeitgeber... 2. Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
Rechtspflichten des Arbeitgebers Arbeitgeberpflichten ( 3 ff ArbSchG) Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe Unterweisung Gefahren (alt) + Gefährdungen (neu) Gefährdungen beurteilen, vorbeugen + abbauen Suchtpräventionsprogramm als Element des Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements zur Vorbeugung und Einschränkung gesundheitlicher Gefährdungen
Gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz Monotonie Lärm Drogen Vielarbeit Arbeitssucht Führungskultur
Arbeitsschutzgesetz Präventiver Arbeitsschutz 1996. 4 Allgemeine Grundsätze 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2. Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen;... 3....Erkenntnisse der Arbeitsmedizin / -wissenschaft 6....besonders schutzwürdige Personengruppen 7....geeignete Anweisungen...
Rechtspflichten des Arbeitnehmers 15 Pflichten der Beschäftigten ( 15 ArbSchG) (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.
Rechtspflichten des Arbeitnehmers 16 Besondere Unterstützungspflichten ( 16 ArbSchG) (1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden. (2) Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen...
19 Strukturmodell des integrierten BGM
Handlungsfeld: Erhebungen im BGM Analyse von Ressourcen und Belastungen Unternehmensweite Erhebungen (Beispiele) Gesundheitsbericht Gesundheitsreport der Krankenkassen regelmäßige oder punktuelle Mitarbeiterbefragungen Alterstrukturanalyse Dezentrale Erhebungen (Beispiele) Gefährdungsbeurteilung (über den ganzen Betrieb) Mitarbeiterbefragungen in Teilbereichen Mitarbeiterworkshops, Großgruppen-Workshops Gesundheitszirkel Salutogene Geschäftsprozessananlyse Arbeitsplatzanalysen Arbeitsbewältigungscoaching (ABC) (Moderierte) Mitarbeiterbesprechungen
Zusammenarbeit Betriebsklima Arbeitsmenge Vorgesetztenverhalten Arbeiten ausprobieren Unterstützung durch Vorgesetzte Arbeitssicherheit Ideen einbringen können körperl. Belast. Urlaubsregelung Arbeitszeiten Arbeitsablauf
Prof. J. Fischer MIPH
23 Präventive Aspekte in BV und DV Suchtprävention... 12. Januar 2006...trägt zur Entwicklung von Gesundheitskompetenz bei...ist Teil gesundheitsorientierten Führens
Gesundheitsorientiert Führen Motivation der Führungskräfte zur Umsetzung der gesetzlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz Eingliederungsmanagement zur Gleichstellung (Anti-Diskriminierung) Qualifizierung und Ermutigung zur Führung gesundheitsbezogener Gespräche mit Mitarbeitern/innen Fürsorge- und Klärungsgespräche Stufengespräche Wiedereingliederungsgespräche Rückmelde- und Entwicklungsgespräche Aktive Beteiligung am Gesundheitsmanagement
Handlungsbereich Betriebliche Suchtprävention
Interventionsleitfaden für Personalgespräche bei Auffälligkeiten Fürsorgegespräch persönliche, soziale oder gesundheitliche Probleme werden am Arbeitsplatz sichtbar vertrauliches Gespräch: Sorge weitere Entwicklung Kein Disziplinarcharakter, Fürsorge, Unterstützungsangebot Klärungsgespräch Klärungsgespräch bei wiederholten Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten Führungskraft kann Zusammenhang mit Substanzgebrauch nicht (sicher) herstellen Gesprächsnotiz Stufengespräche Verletzungen arbeitsvertraglicher / dienstrechtlicher Pflichten in Verbindung mit riskantem Konsum oder Suchtproblemen In fünf Schritten: Veränderung des Verhaltens u./o. Beratung Hilfeangebote und Sanktionen
Interventionsleitfaden für Personalgespräche bei Auffälligkeiten Fürsorgegespräch Klärungsgespräch 1. Stufengespräch Präventionsgespräch bei Auffälligkeiten welcher Art? Präventionsgespräch und frühzeitige Intervention bei Auffälligkeiten welcher Art? Präventionsgespräch und frühzeitige Intervention bei Auffälligkeiten in Verbindung mit Suchtmittelgebrauch
Angebote der Mitarbeiterberatung Konflikte am Arbeitsplatz z.b. Leistungs- und Aufgabenkonflikte z.b. Konflikte im Mitarbeiter-Führungskontakt, im Team Gesundheitliche Probleme z.b. Psychische Auffälligkeiten, Beanspruchung, Erkrankung z.b. Leistungseinschränkungen z.b. Riskanter Konsum, Suchtprobleme Soziale Probleme z.b. Unsicherheit des Arbeitsplatzes z.b. Schuldnerberatung z.b. Vereinbarkeit Beruf-Familie
Betriebliches Unterstützungssystem für Mitarbeitern/innen und Führungskräften Betriebsärztliche Beratung Mitarbeiter-/Führungskräfteberatung Sozialberatung, Konfliktberatung Beratung bei gesundheitlichen Auffälligkeiten, Suchtberatung Service- und beteiligungsorientierter Arbeitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederungsteam Personalentwicklung, Coaching, Personalberatung, -entwicklung, Weiterbildung Organisationsentwicklung, Moderation von Gruppen, Teamentwicklung
Vorbeugende Maßnahmen in der betrieblichen Suchtprävention Information, Aufklärung, Verhaltensänderung Wirkung von Suchtmitteln, Punktnüchternheit Gesundheitskompetenz, persönliche Ressourcen stärken Personalentwicklung, Gesundheitsförderung Regelungen zur Einschränkung des Konsums Nichtraucherschutz, Alkohol- u. Drogenverbote Angebote zur individuellen Konsumreduzierung Kontrolliertes Trinken, Nichtraucherkurse Abbau Sucht fördernder Arbeitsbedingungen, Vorbeugung von gesundheitlichen Gefährdungen Präventiver Arbeitsschutz, Gesundheitsmanagement Frühzeitige Intervention bei Auffälligkeiten Führen von Fürsorge- Klärungs- und Stufengesprächen
Vielen Dank und viel Erfolg für Ihre Arbeit! Weitere Informationen: www.wa.uni-hannover.de