EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Neubau Strassenunterführung Talstrasse-Mühlestrasse, Bahn km 9.910 Chronologische Abfolge der wichtigsten Ereignisse Im Jahre 1864 wurde die Eisenbahnlinie Bern-Biel eröffnet. Und schon 50 Jahre später, 1913 nämlich, wünschten sich einige Buchser statt des Niveauübergangs bei der Landi eine Unterführung. Damals stand hinter der Forderung die Überlegung, die Bahnlinie halbiere das Dorf. In den letzten Jahren stand nicht mehr primär nur der Zusammenhalt der Ortsteile im Zentrum. Mit dem Ausbau des Taktfahrplans, der S-Bahn, den Schnellzughalten, hat der Schienenverkehr zwischen Bern und Biel stetig zugenommen. Heute ist die Schranke bei der Landi tagsüber stündlich länger geschlossen als offen. Seit dem Jahre 1913 wurden insgesamt fünf Projektstudien, bzw. Baulinienpläne für eine Bahnunterquerung im Raume Bahnhofstrasse-Mühlestrasse-Dammweg ausgearbeitet. Dabei zeigte sich, dass sich die Möglichkeiten zum Bau einer Strassenunterführung auf das Gebiet zwischen Mühlestrasse und Ursprung beschränken. Der dauernde Trend zur dichteren Überbauung des Zentrums, sowie Bauabsichten im Raum Ursprung-Seedorfweg zwangen die Gemeinde ein realisierbares Verkehrskonzept mit gleichzeitiger Unterquerung der Bahnlinie mindestens planerisch zu sichern. Wie erwähnt stammen erste Baulinienpläne für eine Bahnunterführung aus dem Jahre 1913, spätere aus den 30er-Jahren. Bei allen bisherigen Ortsplanungen stand die Eliminierung der Bahnübergänge zur Diskussion. Konkrete Umsetzungen gab es aber mit Ausnahme des Ü- bergangs an der Bielstrasse nie. Verhandlungen mit den SBB über die gleichzeitige Aufhebung aller drei Bahnübergänge in Zusammenhang mit dem Doppelspurausbau führten leider nur bei der Bielstrasse zu einer Lösung. Für die beiden Übergänge an der Moosgasse und der Mühlestrasse brachten die Verhandlungen mit den SBB nicht den gewünschten Erfolg. Trotz Doppelspurausbau verblieben diese bewachten Bahnübergänge der Gemeinde. 1919 Anpassung Baulinienplan aufgrund Projekt von 1913 1959 Projekt Mühlestrasse d.h. Unterführung an der Mühlestrasse 1968 Projekt neue Strasse ab Bernstrasse (Löwen) bis zur Moospinte Herbst 1981 Die Gemeinde beauftragt vier Ingenieurbüros mit einem Studienauftrag. Das vom Beurteilungsgremium zur Weiterbearbeitung empfohlene Projekt diente seither als Leitbild und Grundlage für das langwierige Verfahren. Ein als Variante eingereichter Vorschlag für die Tieferlegung der SBB zwischen Moosrain und der Waldeck wurde damals vom Preisgericht als optimale Lösung bezeichnet. Die Vertreter des Kantons und den SBB verwiesen aber auf die hohen Kosten, womit der Vorschlag in der Beurteilung insgesamt eine ungünstige Bewertung erhielt.
SEITE 2 1982 Die anfangs des Jahres vorliegende Strassenführung für den übergeordneten Verkehr ins untere Fraubrunnenamt sowie als Verbindung zum nordöstlich der Bahnlinie liegenden Dorfteil hat in den vergangenen Jahren einige einschneidende Änderungen erfahren. Bauplanerische Aspekte, Widerstände gegen den für eine grosszügige Lösung notwendigen Abbruch des Gebäudes Mühlestrasse 2 (Restaurant Bahnhof), die Belegung der Mühlestrasse mit einem Lastwagenfahrverbot und ein Umdenken inbezug auf Verkehr und Ausbau von Strassen allgemein, haben zu einer im Grundkonzept ähnlichen, aus Sicht und in der Linienführung jedoch wesentlich abgeänderten Lösung geführt. 1989 Erstellen Vorprojekt mit Kostenschätzung (2 Varianten) durch das Ing. Büro Moor&Hauser AG, Bern. Im Sommer 1989 erfolgte eine positive Stellungnahme seitens SBB (mit Aufhebung Niveauübergang einverstanden). Bereits im Herbst 1989 konnte das Projekt über den Kanton an das ASB (Bundesamt für Strassenbau) zum Vorentscheid über einen Bundesbeitrag eingereicht werden. 20.04.1990 Schreiben vom ASB an das Tiefbauamt des Kantons Bern mit dem Vorentscheid über einen Bundesbeitrag ausgehend von damals geschätzten Kosten inkl. Landerwerb in Höhe von 5,780 Mio Franken. Aufgrund von Art. 4 der Verkehrstrennungsverordnung anrechenbar zu 85%, d.h. 4,250 Mio Franken. À priori ausgeklammert werden die Kosten der Personenunterführung, die Umwege via Bhf-Unterführung bei km 10.150 und via die geplante Strassenunterführung bei km 9.900. Daraus resultierten massgebende Kosten von 5,0 Mio Franken. Beitragssatz Strassenanteil: 67%, Beitragssatz Bahnanteil: 72% Daraus lässt sich der Beitragssatz von 68,25% errechnen. Der an das damalige Projekt zugesicherte Beitrag betrug demzufolge 2,90 Mio Franken oder 50% an die Gesamtkosten von 5,780 Mio Franken. Das Schreiben schliesst mit folgendem Wortlaut: Sollte die Aufhebung des Niveauübergangs Moosgasse bei km 10.262 nochmals erwogen werden, so wären wir bereit, auf den Vorentscheid zurückzukommen und einen angemessen erhöhten Bundesbeitrag an eine derart optimierte Gesamtvorlage in Aussicht zu stellen. Die Planung einer Strassenunterführung als Ersatz für den heutigen Bahnübergang wurde auch in Anbetracht der zu erwartenden relativ dichten Überbauung im Gebiet "Ursprung" und "Seedorfweg-Nord" im Zuge der Revision Ortsplanung, d.h. in den Jahren 1989 bis 1992 und mit einigen kurzen Unterbrüchen auch bis heute weiter vorangetrieben. So erfolgte unter anderem im Sept. 1990 ein Auftrag an das Ing. Büro Moor&Hauser zur Ausarbeitung des Auflageprojekts nach Eisenbahnrecht. 1992/93 Nach Fertigstellung und weiteren Verhandlungen mit den SBB gab es unverständlicherweise Schwierigkeiten was das Baubewilligungsverfahren betraf, obschon uns im 1989 eine Zusicherung nach Eisenbahnrecht gemacht wurde. Es ging also darum das Verfahren neu zu definieren, weil in der Zwischenzeit die Anwenderpraxis des Eisenbahnrechts geändert hat. Man einigte sich auf das ursprüngliche Verfahren, d.h. die 3 Bauteile: Unterführung, Anschlussstrassenstück Dammweg an die Mühlestrasse, Verbindungsstras-
SEITE 3 se bis Bernstrasse inkl. Querverbindung zur Landi (Schreiben SBB vom 14.2.1992). 07.12.1995 Genehmigung der beiden Überbauungsordnungen Ursprung und Seedorfweg-Nord, mit Integration eines grossen Teils des Strassenstückes Talstrasse und Anschluss Bahnhofstrasse (Landi), durch den GGR. Gleichzeitig mit der Behandlung der beiden Überbauungsordnungen wurde auch das Projekt und der dazu erforderliche Kredit für die Erschliessung (ohne Unterführung) bewilligt. Aus obigen Gründen wurden die Projektierungsarbeiten bis zur Verabschiedung des Paketes Ursprung und Seedorfweg- Nord aus planerischen und finanziellen Überlegungen vorerst gestoppt. 1996 Der Grosse Gemeinderat überweist eine Motion der FDP-Fraktion. Diese stand in Zusammenhang mit dem Bau der neuen Erschliessungsstrasse Löwen-Ursprung. Aber bereits vorher hatte die Planungskommission entschieden, die Landverhandlungen und die Anpassung des Projekts Neue Strassenunterführung für das eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren möglichst rasch zu Ende zu führen. 1998 Aufgrund einer neuen im Dezember 1998 erheblich erklärten Motion hat der Gemeinderat Ende April 1999 einem Projektierungskredit zugestimmt und eine Ingenieurgemeinschaft mit den Arbeiten für ein auflagereifes Projekt beauftragt. Erstmals erfolgten die Planungsarbeiten auf der Genauigkeit eines Bauprojekts und dies wiederum machte einen weiteren Kredit für die Durchführung ganz gezielter Baugrunduntersuchungen nötig. Januar 2000 Kreditbewilligung für Baugrunduntersuchungen durch den Gemeinderat. 12.01.2001 Der Gemeinderat bewilligt einen Projektierungskredit zur Prüfung von Varianten für Fussgänger und Velo. 17.01.2002 Schreiben Regierungsstatthalter an Dr. Benedikt Weibel, Vorsitzender der Geschäftsleitung SBB i.s. Ärgernis mit den geschlossenen Schranken beim Bahnübergang. 07.02.2002 Antwort von Dr. Benedikt Weibel an Regierungsstatthalter. 24.06.2002 Genehmigung Unterführungsprojekt durch den Gemeinderat und Verabschiedung zuhanden Bundesamt für Verkehr. 14.08.2002 Öffentliche Orientierungs- und Mitwirkungsveranstaltung 03.12.2003 Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung, d.h. gleichzeitig baubewilligtes Projekt (diese Genehmigung ist 5 Jahre gültig). 06.02.2004 Gesuch um Subventionierung an das Bundesamt für Verkehr (BAV) mit der Bitte um wohlwollende Prüfung und dem Wunsch zu einem persönlichen Gespräch 25.02.2004 Antwort vom BAV mit negativem Bescheid.
SEITE 4 15.03.2004 Schreiben an Nationalrat Rudolf Joder i.s. Finanzierungsmöglichkeiten für die Unterführung. 03.06.2004 Genehmigung Projektierungskredit für die Erarbeitung der Submissionsunterlagen, die Durchführung der Submission und die teilweise Erarbeitung der Ausführungspläne. 17.06.2004 Genehmigung Projektierungskredit von CHF 256'975. mit 32 zu 6 Stimmen durch den GGR. Darin sind alle bisherigen Teilkredite enthalten. 30.08.2004 Projektierungsauftrag an die Ingenieurgemeinschaft Ursprung Münchenbuchsee für die Ausschreibungsarbeiten und das Ausführungsprojekt (Teilprojekt). 19.10.2004 Die Gemeinde führt Gespräch mit Vertretren vom Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Bern i.s. Mitfinanzierung der neuen Unterführung. 08.11.2004 Schreiben Gemeinderat Münchenbuchsee an Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern: Gesuch um Mitfinanzierung 01.12.2004 erste öffentliche Bauausschreibung im Amtsblatt Kanton Bern 08.12.2004 zweite Publikation der Bauausschreibung im Amtsblatt Kanton Bern 20.12.2004 Versand der Submissionsunterlagen 24.02.2005 Einreichung der Angebote und Abgabetermin Kostenvoranschlag SBB AG 15.03.2005 offerierte Kosten mit Vergabeantrag vorliegend 19.04.2005 Botschaft in Finanzkommission 27.04.2005 Botschaft in Planungskommission 09.05.2005 Verabschiedung Botschaft an GGR und Volk durch den Gemeinderat 02.06.2005 Botschaft in Geschäftsprüfungskommission 16.06.2005 Behandlung Botschaft in GGR 25.09.2005 Volksabstimmung 24.03.2006 Spatenstich / Baubeginn 14.11.2007 Eröffnung der Unterführung und Freigabe für den Verkehr 3053 Münchenbuchsee, 1. November 2007 lz
SEITE 5 Ein paar interessante Daten zur Fahrpost Münchenbuchsee 1847 1864 Kurierwagen täglich von Bern über Münchenbuchsee und Aarberg nach Neuenburg 1864 Eröffnung der Eisenbahlinie Bern-Biel (der Strecke Bern-Biel-Basel) Bern-Schwanden-Aarberg Bern-Büren (nur noch die Strecke Schüpfen-Büren) 1875 Münchenbuchsee-Rapperswil-Messen Ein zwei- bis dreiplätziger Wagen, Fahrtdauer: 1 Std. 35 Min. mit Anschluss in Messen nach Solothurn 1888 Münchenbuchsee-Messen Täglicher Doppelkurs mit vier- bis fünfplätzigem Wagen mit Beiwagen 1893 Münchenbuchsee-Dieterswil-Rapperswil-Wengi-Ruppoldsried-Messen Täglich zwei Kurse, Fahrtdauer: 1 Std. 35 Min. Münchenbuchsee-Zuzwil-Iffwil-Etzelkofen-Mülchi-Limpach Täglich zwei Kurse, Fahrtdauer: 1 Std. 45 Min. 1921 Eröffnung des Postautobetriebes Münchenbuchsee-Messen Täglich drei Kurse, Fahrtdauer: 65 Min.