Inklusion. Grundlagen SPS Wahlrecht FBZ BBS

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Transkript:

Was ist Inklusion?

Grundlagen SPS Wahlrecht FBZ BBS

Grundlagen UN-BRK (26.3.2009, Ratifizierung) Art. 24 gewährleisten ein inklusives Bildungssystem ermöglichen Teilhabe an der Bildung treffen angemessene Vorkehrungen Art. 4 Abs. 5 Bestimmungen gelten für alle Teile eines Bundesstaates

Aktionsplan (16.3.2010, LT-Beschluss) Ziffer 3.1 systemische Angebote inklusiver Bildung vom vorschulischem Bereich bis zum Übergang in den Beruf Ausbau von SPS Evaluation der Gelingensbedingungen von SPS Beteiligung der Behindertenverbände Verankerung sonderpädagogischer Inhalte in Ausbildung der Lehrkräfte Fortbildung Gemeinsamer Unterricht mit dem Ziel des Erwerbs der Berufsreife, auch im BBS-Bereich

KMK-Beschluss vom 20.10.2011 die inklusive Schule ist eine Zielvorstellung, die in einem längerfristig angelegten Prozess zu verwirklichen ist. Dieser Prozess erfordert ein planvolles Vorgehen und zeitliche Vorstellungen. Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung werden einbezogen und weiterentwickelt. Ministerratsbeschluss 15.1.2013 Ausbau SPS-Konzept Verankerung Wahlrecht im SchulG Weiterentwicklung FÖS zu FBZ Aus- und Fortbildung BBS Schulgesetznovelle, z.z. Anhörung

SPS Legaldefinition: Auf Dauer beauftragt, gemeinsamen Unterricht möglichst wohnortnah zu organisieren Markenzeichen: Teamarbeit von RSL + FÖSL, jedes einzelnes Kind in spezifischer Lern- und Lebenssituation wird berücksichtigt (evtl. Nachteilsausgleich), Unterricht nach individuellem Förderplan, unterschiedliche Schulabschlüsse (zielgleich, zieldifferenziert) 262 Standorte + andere (138 FÖS)

ca. 5.000 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen/sonderpädagogischem Förderbedarf (15.000 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen) Inklusionsanteil 25 % 40 % Exklusionsquote 3,8 % Beauftragung von SPS im Benehmen mit SEB, Schulträger, Träger der Schülerbeförderung

Wahlrecht bisher gewährtes Wahlrecht ab 1.8.2014 gesetzlich verankert ein vorbehaltloses Wahlrecht zwischen SPS und FÖS (nicht bezogen auf Standort!), ADD legt Standort fest Ressourcenvorbehalt wird aufgehoben (organisatorische, sächliche, räumliche, personelle Bedingungen sind für gemeinsamen Unterricht zu schaffen) Beratung von Eltern durch SPS, Regelschule oder FÖS (FBZ)

FBZ Zuständigkeitsbereich: Kreis, kreisübergreifend ausgewählte FÖS (Kriterium: Bedarf + regionale Ausgewogenheit) Antrag Schulträger mit Konzept der FÖS Ziel Verankerung sonderpädagogischer Kompetenz in der Region Kultur des Behaltens an RS stärken Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf prüfen

Dokumentation und Monitoring Aufgabe: Unterricht Beratung für RSL + FÖL, Fachlicher Austausch Beratung für Eltern (in erster Linie Regelschule) Kooperation mit FÖS in der Region RS PÄB Reha-Trägern ARGE, Jobcenter Sozialhilfe/Jugendhilfe SPZ Schulpsychologie, Medizinern, Therapeuten BBS

BBS Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in dualer Ausbildung in Vollzeitbildungsgängen im BVJ Schülerinnen und Schüler im FSP G Werkstufe im FÖS G Anschluss für G an SPS (z.z. 110 Schülerinnen und Schüler)

Experimentierklausel ( 109b) Übergänge in berufliche Bildung schaffen Projekt in Arbeitsfeldern Werken/Montage, Hauswirtschaft/Kochen, Textilpflege usw. Kompetenzen der Lehrkräfte an BBS, 290 Berufsförderpädagogen und Kompetenzen aus FBZ

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Ausbildung KMK: Inklusion ist basaler Baustein in allen Lehrämtern Inklusion = Querschnittthema in Ausbildung 1. und 2. Phase Modul 3 im Studienfach Bildungswissenschaften (SI, SII, BBS) erkennen Benachteiligungen und besondere Begabungen und können bei der Erarbeitung von Förderkonzepten mitwirken

Modul 1 im Studienfach Grundschulbildung (Grundschulpädagogik) kennen Konzepte integrativen Unterrichts und verfügen über Konzepte der Individualisierung Fächer Grundlagen und Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung reflektieren Inklusion, kennen Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts, können inklusive Förderung konzipieren und gestalten.

3 Module im Vorbereitungsdienst Modul 2: leiten individuelle Bildungsziele ab und stellen sie in Förderplänen dar Modul 4: gehen mit der individuellen Unterstützung der Lernenden um Modul 5: passen Unterrichtssituationen den individuellen Lernwegen der Lernenden an Kooperation der FÖS-Seminare mit Regelschulseminaren verbessert sich Vermehrt werden SPS Ausbildungsschulen

Fortbildung PL/EFWI/ILF mit ca. 600 Veranstaltungen in 3 Jahren mit über 12.000 Lehrkräften/PF (Tagungen, AGs, Studientage usw.) Beraterinnen/Berater Inklusion mit über 1.200 Einsätzen in 3 Jahren 211 SPS haben an Veranstaltungen teilgenommen, 134 haben Unterstützung durch Beratereinsätze erhalten

Inhalte Grundlagen inklusiven Unterrichts, Kompetenzorientierte Diagnostik, Förderplanung, Umgang mit herausforderndem Verhalten, Prävention und Intervention bei Lernproblemen Organisation von individualisiertem Lernen im gemeinsamen Unterricht, Unterstützung von Schulen im Entwicklungsprozess