Die UN-Behindertenrechtskonvention und der 5. Landesbehindertenplan

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Transkript:

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Umsetzung im Saarland Dr. Dietrich Engels Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG Köln) Die UN-Behindertenrechtskonvention und der 5. Landesbehindertenplan Gliederung 1. Das Grundanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2. Die UN-BRK und der Landesbehindertenbericht: Herausforderung und empirische Grundlage 3. Lebenslagen und zentrale Handlungsfelder 4. Lebenslagen behinderter Menschen im Saarland: Daten zum aktuellen Stand 5. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 1

1. Grundanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention Der Inhalt der UN-Behindertenrechtskonvention zentrale Themenbereiche der UN-Konvention: Anerkennung der Würde, allgemeine Zugänglichkeit (Art. 1 9) fundamentale Grundrechte, Freiheit und Sicherheit der Person (Art. 10 18) Rechte in allen Lebensbereichen, z.b. - barrierefreies Wohnen/ Wohnumfeld, Mobilität (Art. 19 20) - selbstbestimmte Gestaltung von Partnerschaft und Familie (Art. 23) - Recht auf Information, Bildung und Weiterbildung (Art. 21 und 24) - Teilhabe an Arbeit (Art. 27) - politische Mitgestaltung (Art. 29) - Teilhabe an Kultur, Erholung, Freizeit und Sport (Art. 30) Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 2

1. Grundanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention Drei Grundanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention (1) Anerkennung der Würde Anerkennung der Vielfalt der Menschen mit und ohne Behinderung Anerkennung des Beitrags behinderter Menschen für die Gesellschaft Stärkung von Kompetenzen Recht auf Eigenständigkeit und Selbstbestimmung statt Stellvertretung (2) Inklusive Gesellschaft selbstverständlich dazu gehören möglichst keine Sondersysteme oder Sonderbehandlung so viel Unterstützung/ Assistenz wie nötig (3) Universelles Design der Gesellschaft alle Lebensbereiche barrierefrei und gut zugänglich gestalten Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 3

2. UN-BRK und Landesbehindertenbericht 2. Die UN-Behindertenrechtskonvention und der Landesbehindertenbericht Aufgaben der Landesbehindertenberichterstattung: Verständigung über Grundziele der Behindertenpolitik Ist-Analyse: regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Behindertenpolitik zukunftsorientierte Planung zur Umsetzung von Zielen Behindertenberichte im Saarland: - 1. Landesbehindertenplan 1975 - seit 2000 in 4-Jahres-Abständen - zuletzt: 4. Landesbehindertenplan 2007 - aktuell Fortschreibung der Landesbehindertenplanung: Erstellung des 5. Landesbehindertenplans unter Berücksichtigung der UN-Konvention Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 4

2. UN-BRK und Landesbehindertenbericht Der Landesbehindertenplan als empirische Grundlage einer Umsetzung der UN-Konvention enger Bezug der UN-BRK auf die tatsächliche Lebenssituation behinderter Menschen im Saarland Übersetzung der Forderungen der UN-Konvention in einzelne konkrete Lebensbereiche Die UN-Konvention als Herausforderung für den Behindertenplan Wie inklusiv ist die Gesellschaft? Wo gibt es noch Barrieren und Hindernisse? Welche Sondersysteme bestehen, und wie vollzieht sich der Prozess der Normalisierung? Welche Unterstützung und Assistenz ist nötig - wo ist sie ausreichend, wo muss sie weiter entwickelt werden? Arbeitsauftrag: Generelle Prüfung des Unterstützungssystems Teilweise utopischer Gehalt der UN-Konvention Prüffrage: Wie viel Sondersystem ist sinnvoll und nötig, wie weit ist Inklusion in allgemeine Systeme möglich? Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 5

3. Lebenslagen und zentrale Handlungsfelder 3. Lebenslagen von Menschen mit und ohne Behinderung und zentrale Handlungsfelder Anhand des Lebenslagen-Ansatzes lässt sich darstellen, wie unterschiedliche Lebensbereiche aufeinander bezogen sind: - Die Wohnmöglichkeiten hängen vom Einkommen und von familialen Netzwerken ab, bei behinderten Menschen auch von Mobilität - Das Einkommen hängt von der Teilhabe an Erwerbstätigkeit ab. - Diese wiederum hängt von der beruflichen Qualifikation sowie der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit ab etc. (siehe folgende Grafik) Den einzelnen Lebenslage-Bereichen entsprechen gesellschaftliche Teilsysteme wie Bildung, Erwerbsleben etc.. Teilweise sind darin Sondersysteme für Menschen mit Behinderung abgegrenzt (siehe übernächste Grafik). Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 6

3. Lebenslagen und zentrale Handlungsfelder Lebenslagen von Menschen mit und ohne Behinderung Bereiche der Lebenslage Bildung Frühkindliche Entwicklung, Schul- und Berufsausbildung Rechtsstatus Persönlichkeitsrechte Gesundheit physische und psychische Leistungsfähigkeit Erwerbstätigkeit berufliche Position Partizipation an Kultur, Sport, Freizeit, Politik Soziale Einbindung Familie, Freunde, Kollegen, Nachbarschaft Mobilität Aktionsradius Materielle Ressourcen Erwerbs- Transfer- Vermögen einkommen leistungen ISG 2011 Wohnen Qualität der Wohnung, attraktives Wohnumfeld Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 7

3. Lebenslagen und zentrale Handlungsfelder Bereiche der Gesellschaft und Sondersysteme für behinderte Menschen Bildungssystem vorschulisch, schulisch, berufsbezogen Sonderkita/ Sonderschule Justiz Rechtliche Stellvertretung Gesundheitssystem Rehabilitation Erwerbssystem Werkstatt für beh. Menschen Politik, Kultur, Freizeitangebote besondere Interessengruppen Soziale Netzwerke Selbsthilfegruppen Verkehrssystem Sonderfahrdienste Markt Transfersystem ISG 2011 Wohnen betreutes Wohnen, stationäre Einrichtung / Heim Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 8

3. Lebenslagen und zentrale Handlungsfelder Handlungsfelder zur Umsetzung der UN-Konvention im Saarland: (1) Frühförderung im Vorschulbereich (2) Zugang zu Schulbildung und Erwachsenenbildung (3) Berufliche Ausbildung und Erwerbstätigkeit (4) Wohnen mit Behinderungen (5) Behinderung im Alter (6) Information und Beratung aus einer Hand (7) Bedarfsgerechte gesundheitliche und soziale Angebote (8) Mobilität und Barrierefreiheit in der Wohnumgebung (9) Gesellschaftliche Anerkennung und Partizipation Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 9

4. Lebenslagen behinderter Menschen im Saarland: Daten zum aktuellen Stand Im Folgenden werden für einige dieser Handlungsfelder empirische Daten vorgestellt. Dabei richtet sich ein besonderes Augenmerk darauf, wie weit der Prozess der Normalisierung schon vorangeschritten ist und inwieweit Sondersysteme fortbestehen. Die Datenlage ist allerdings nicht in allen Handlungsfeldern gleich gut. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 10

Wie viele Menschen mit Behinderung leben im Saarland? Personen mit Behinderungen im Saarland Jahr 2010 Bevölkerungsanteile 217.054 21% alle Behinderungen 94.679 122.375 24% 18% darunter: 135.797 13% schwerbehindert ab 50% 75.841 59.956 15% 11% 81.257 8% leicht behindert unter 50% 46.534 34.723 Insgesamt Männer Frauen 9% 7% ISG 2011 Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 11

Handlungsfeld 1: Förderung im Vorschulalter Integration in Kindertagesstätten 200 382 420 Integrationsquote: 1999 64% 2007 70% 2009 71% 62 122 118 88 97 96 108 27 95 Regel-Kindertagesstätte* integrative Kitas Fördergruppen** Schulkindergarten Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 12

Handlungsfeld 1: Förderung im Vorschulalter Die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Inklusion behinderter Kinder in Regelangebote wird seit vielen Jahren angestrebt. Eine integrative Betreuung in Regelangeboten hat zugenommen, die Betreuung in Sondereinrichtungen konnte reduziert werden. Im Bereich der Frühförderung ist die Quote der Versorgung von Vorschulkindern im Saarland höher als in anderen Ländern, was auf eine gute Versorgungsqualität schließen lässt. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 13

Handlungsfeld 2: Bildung Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Integrationsquote: 22% 25% 29% 37% 4.500 4.000 3.500 3.000 3.519 3.685 3.827 3.888 3.940 3.927 3.896 3.780 3.670 3.638 3.585 2.500 2.000 1.500 1.000 972 1.024 1.169 1.287 1.330 1.381 1.439 1.576 1.741 1.914 2.137 500 0 00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 in Förderschulen in Regelschulen Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 14

Handlungsfeld 2: Bildung Integrationsmaßnahmen nach Schulformen Schuljahre 2006/07 und 2010/11 im Vergleich Grundschule 695 1.074 Erweiterte Realschule 389 533 Gymnasium 22 45 2006/07 2010/11 Gesamtschule 321 458 Berufsbildungszentrum 12 27 Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 15

Handlungsfeld 2: Bildung Eine integrative Unterrichtung in Regelangeboten hat zugenommen, die Unterrichtung in Förderschulen konnte reduziert werden. Die Zahl der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist von 4.491 (Jahr 2000) auf 5.722 (Jahr 2010) gestiegen, dies entspricht einer Zunahme von 27%. Die Integrationsquote (d.h. Anteil dieser Schüler/innen, die in Regelschulen unterrichtet werden) ist in diesen 10 Jahren von 22% auf 37% gestiegen. Die Integrationsquote ist je nach Schulform und Art der Behinderung unterschiedlich. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 16

Handlungsfeld 3: Arbeit Beschäftigte und arbeitslose Schwerbehinderte Saarland 2001-2008 8.175 8.163 7.508 7.897 7.769 7.913 8.386 8.918 3.002 2.649 2.536 2.428 2.614 2.600 2.524 2.236 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 beschäftigt arbeitslos ISG 2010 Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 17

Handlungsfeld 3: Arbeit Beschäftigte in Werkstätten und Betreute in Tagesförderung Saarland 2000-2009 2.671 2.744 2.810 2.908 3.043 3.126 3.183 3.222 3.291 3.346 +25% 364 387 417 434 450 465 479 492 515 523 +44% 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Werkstatt f.b.m. Tagesförderstätte ISG 2011 Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 18

Handlungsfeld 3: Arbeit 8.150 7.769 Teilhabe am Arbeitsleben und Tagesstrukturierung im Zeitvergleich 8.918 3.481 2.614 2.117 2.671 3.126 3.346 364 465 2000 2005 2009 523 allg. Arbeitsmarkt* arbeitslos Werkstatt für beh. Menschen Tagesförderstätte Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 19

Handlungsfeld 3: Arbeit Der Grad der Inklusion in Erwerbstätigkeit lässt sich abstufen nach: - Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - Arbeitslosigkeit und Arbeit suchend auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - Beschäftigung in einem Integrationsprojekt - Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen - Keine Erwerbstätigkeit, sondern Tagesförderung Seit dem Jahr 2005 ist die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten gestiegen und die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen gesunken. Aber auch die Zahlen in den WfbM und Tagesförderstätten sind steigend. Insgesamt weist der Prozess der Normalisierung der Teilhabe an Erwerbstätigkeit keinen eindeutigen Trend auf. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 20

Handlungsfeld 4: Wohnen - in Privathaushalten Ambulante Hilfen zum Wohnen nach Art der Behinderung Entwicklung 2006-2009 800 700 671 2006 2007 2008 2009 600 573 500 400 418 457 300 200 100 171 146 105 73 71 79 89 103 0 seelische Behinderung: +61% geistige Behinderung: +134% körperliche Behinderung: +45% Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 21

Handlungsfeld 4: Wohnen in stationären Wohneinrichtungen Stationäres Wohnen nach Art der Behinderung Entwicklung 2006-2009 1.600 1.400 1.410 1.421 1.405 1.415 2006 2007 2008 2009 1.200 1.000 872 867 800 726 710 600 400 200 0 geistige und körperliche Behinderung +0,4% seelische Behinderung -19% Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 22

Handlungsfeld 4: Wohnen Prozess der Ambulantisierung Entwicklung der Ambulantisierung: Saarland im Bundesvergleich 100% 90% 80% 70% 90,5% 90,7% 90,7% 89,4% Leistungsbezieher stationär Saarland 84,2% 80,2% 78,1% 73,2% 69,2% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Leistungsbezieher ambulant Deutschland 34,0% 29,1% 19,7% 19,9% 20,9% 23,1% 24,4% 26,4% 30,8% 26,8% 19,8% 21,9% 15,8% 9,5% 9,3% 9,3% 10,6% Leistungsbezieher ambulant Saarland 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 23

Handlungsfeld 4: Wohnen Die Verlagerung des stationären Wohnens auf ambulante Wohnformen ( Ambulantisierung ) ist im Saarland deutlich vorangeschritten: Der Anteil des ambulanten Wohnens ist von 9,5% (2001) über 15,8% (2005) auf rd. 31% in 2009 gestiegen. Der Anteil ambulant Wohnender an allen Leistungsbeziehern liegt im Saarland noch unter dem Bundesdurchschnitt, nähert sich diesem aber zunehmend an (Auswertung der BAG überörtl. Sozialhilfeträger 2009). Menschen mit seelischer Behinderung haben diesen Prozess in stärkerem Maße vollzogen als Menschen mit anderen Behinderungsarten. Der Prozess der Ambulantisierung des Wohnens ist auf einem guten Weg und sollte uneingeschränkt fortgesetzt werden. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 24

Weniger Datenmaterial zur Analyse von Entwicklungstendenzen in: Handlungsfeld 5: Behinderung im Alter Handlungsfeld 6: Information und Beratung aus einer Hand Handlungsfeld 7: Gesundheitliche und soziale Angebote Handlungsfeld 8: Mobilität und Barrierefreiheit in der Wohnumgebung Handlungsfeld 9: Gesellschaftliche Anerkennung und Partizipation in diesen Bereichen qualitative Analysen zum Stand der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention erforderlich Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 25

Handlungsfeld 9: Gesellschaftliche Anerkennung und Partizipation Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen 6 kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf der Ebene der Gemeindeverbände / viele Projekte initiiert 56 kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf der Ebene der Städte und Gemeinden (bzw. Stadtbezirke in Saarbrücken) Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen mit 28 Mitgliedern plus Stellvertretern: neben den o.g. Beauftragten Vertreter von Behindertenvereinen und Selbsthilfeorganisationen, der Freien Wohlfahrtspflege und Sozialverbände, der Träger der Sozialversicherung, von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen. Fazit: Das Netzwerk der Interessenvertretung ist im Saarland gut ausgebaut, dies entspricht Art. 29 der UN-BRK zu prüfen: Inwieweit auch die Forderung erfüllt ist, die Belange von Menschen mit Behinderung in allen politischen Organisationen zur Geltung zu bringen. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 26

5. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen 5. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen Vorläufige Schlussfolgerungen 1. Die Entwicklung der Angebote und Versorgungsstrukturen im Saarland vollzieht sich in den einzelnen Lebensbereichen unterschiedlich: Vielfach sind fortschrittliche Entwicklungen im Sinne der UN-Konvention zu beobachten (Beispiel: Bereiche Bildung und Kinderbetreuung, Ambulantisierung des Wohnens), in manchen Bereichen ist die Tendenz nicht eindeutig (Beispiel Teilhabe an Arbeit) und in manchen Bereichen erlaubt die Datenlage keine Trendeinschätzung (Beispiele: Barrierefreiheit, Gesundheit, Freizeit). 2. Es gibt viele Ansatzpunkte, an denen eine Weiterentwicklung erforderlich ist und möglich erscheint. Die UN-Konvention weist die Richtung auf und ist als Aufforderung zum Handeln und Verändern zu verstehen ( Aktionsplan ). 3. Diese Weiterentwicklung kann nur in einem gemeinsamen Prozess gelingen, in den alle betroffenen Akteure mit und ohne Behinderung einbezogen werden. Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 27

5. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen Weiteres Vorgehen 1. Auswertung der Anregungen zum Impulskongress 2. weitere Fragen werden mit Menschen mit Behinderungen in kleineren Workshops erörtert (März/ April 2011, Organisation durch ISG und transfer): - Heimbeiräte aus Wohnheimen - Werkstattbeiräte aus Werkstätten für behinderte Menschen - Vertreter von Selbsthilfeorganisationen 3. Interviews mit Menschen mit Behinderungen, z.b. Fragen zu - Wie kommen Angebote und Leistungen bei den Adressaten an? - Wie funktioniert das Persönliche Budget? - Welche Unterstützung und welche Gestaltung der Gesellschaft wären optimal? (Visionen für eine inklusive Gesellschaft) 4. weitere Interviews mit Experten der Leistungserbringer, Verbände und Rehabilitationsträger (auch Anregungen per Post/ Email willkommen) 5. integrierte Auswertung aller Beiträge, Entwurf des Aktionsplans Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 28

Kontakt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rückfragen und Anregungen an: Dr. Dietrich Engels, Dr. Heike Engel und Christine Thielebein ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.v. Barbarossaplatz 2, 50674 Köln Tel. 0221 23 54 73, E-Mail: engels@isg-institut.de Thomas Schmitt-Schäfer und Eva-Maria Büch transfer Unternehmen für soziale Innovation Schlossplatz 5, 54516 Wittlich Tel. 06571 96343, E-Mail: th.schmitt-schaefer@transfer-net.de Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Saarland 29