Forderungen des Familienbundes der Katholiken (Bundesverband) zum Thema Rente

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Transkript:

Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung vom 23. April 2017 Forderungen des Familienbundes der Katholiken (Bundesverband) zum Thema Rente I. Bessere Berücksichtigung von Sorgearbeit (Betreuung, Erziehung, Pflege, Care ) 1. Bessere Berücksichtigung von Kindererziehung und betreuung 1 Kinderfreibeträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung Der Familienbund fordert Kinderfreibeträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (Kampagne: elternklagen.de). Die Rentendebatte muss unbedingt auch mit Blick auf die jungen Familien geführt werden. 2 3. Entgeltpunkt für Mütter/Väter mit vor 1992 geborenen Kindern (= Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit, Gleichstellung mit Müttern/Vätern mit ab 1992 geborenen Kindern) Der Familienbund fordert, dass bei Müttern/Vätern mit vor 1992 geborenen Kindern ebenfalls drei Jahre als Kindererziehungszeit anerkannt und rentenrechtlich berücksichtigt werden. Eine Umsetzung unterstützt der Familienbund aber nur, wenn die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgt. 1

2. Bessere Berücksichtigung von Pflege 3 Bessere rentenrechtliche Anerkennung von Pflegeleistungen Durch die Pflegestärkungsgesetze gab es für pflegende Angehörige ab Jahresbeginn 2017 Verbesserungen (u.a. Absenkung der wöchentlichen Mindestpflege von 14 auf 10 Stunden). Das begrüßt der Familienbund. In seinem Leipziger Appell (2016) fordert der Familienbund: Damit die Pflege eines nahen Angehörigen nicht in die Altersarmut führt, muss sie bei den Rentenansprüchen stärker berücksichtigt werden. 4 Die Pflege von Angehörigen muss auch nach Eintritt ins Rentenalter noch zu einer Rentensteigerung führen (Parallele zur Flexi-Rente). Der Familienbund wird sich gemeinsam mit dem Rentenbündnis der katholischen Verbände dafür aussprechen, dass die Pflege eines Angehörigen auch nach Eintritt ins Rentenalter noch zu einer Rentensteigerung führt. 3. Bessere Berücksichtigung von Sorgearbeit generell 5 Verpflichtendes Rentensplitting (derzeit: Rentensplitting als Alternative zur Hinterbliebenenrente, wenn Jahrgang 1962 oder jünger) Der Familienbund spricht sich für die Beibehaltung des derzeitigen Optionsmodells aus. Optionsmodell erlaubt eine Günstigerprüfung. 2

II. Höhe der Rente 6 Verhinderung von Altersarmut bzw. bessere Absicherung von einkommensschwächeren Personen durch eine Mindest-, Lebensleistungs-, Solidar-, Garantie-, Sockelrente, Nichtanrechnung eines Teils der Rente auf die Grundsicherung, etc.(es existieren zahlreiche Vorschläge) Hintergrund: Wer jahrelang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss vor Altersarmut geschützt werden und besser stehen als jemand, der nie Beiträge gezahlt hat. Die Rente sollte in Fällen jahrelanger Beitragszahlung oberhalb der Grundsicherung liegen. 7 Stabilisierung des Rentenniveaus. Dieses soll bis 2045 nicht unter 46 % sinken (aktueller Plan von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles) Hintergrund: Das Rentenniveau sinkt immer weiter. Unter Rentenniveau versteht man, wie viel Prozent vom Entgelt eines Durchschnittsverdieners die sog. Standardrente (45 Jahre Beitragszahlung auf Basis eines Durchschnittsverdienstes) beträgt. Das derzeitige Rentenniveau beträgt noch knapp 48 Prozent (Das heißt: Wer 45 Jahre durchschnittlich verdient und in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt eine Rente in Der Familienbund fordert eine Sockelrente als erste Stufe der Existenzsicherung im Alter. Zusätzlich zu dieser Sockelrente (die für alle in gleicher Höhe ausgezahlt wird) sollte eine nach den erbrachten Beiträgen (Geldbeiträge, Erziehung, Pflege) bemessene Rente ausgezahlt werden. Das System sollte weiterhin eine starke beitragsbezogene Komponente enthalten: Die beitragsbezogene zweite Stufe sollte ein stärkeres Gewicht haben als die erste Stufe (Sockel), da es sich lohnen soll, Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Wenn der Familienbund in der aktuellen politischen Diskussion (z.b. im Wahlkampf 2017) zu einem alternativen Modell Stellung nehmen soll, wird er es danach bewerten, inwieweit es eine Verbesserung gegenüber dem status quo darstellt. Der Familienbund spricht sich für die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2045 aus. Der Familienbund hält einen Minimalwert von 50 % für angemessen. Für die Stabilisierung ist es erforderlich, dass der Versichertenkreis auf alle Erwerbstätigen ausgedehnt wird der Bundeszuschuss für die Rentenversicherung erhöht wird Zudem ist es akzeptabel, dass das Renteneintrittsalter weiter steigt es zu moderaten Beitragssatzerhöhungen kommt Die Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz wird auch als doppelte Haltelinie bezeichnet. Der Familienbund unterstützt diese. 3

Höhe von 48 Prozent des heutigen Durchschnittsverdienstes). Bis 2030 wird das Rentenniveau auf 43 Prozent sinken. Bis 2045 sogar auf 41,6 Prozent. 8 Angleichung der Ost- und Westrenten Der Familienbund unterstützt den vom Kabinett im Februar 2017 verabschiedeten Gesetzentwurf, der folgendes vorsieht: Anhebung der Ostrenten in sieben Schritten auf Westniveau Absenkung der Höherbewertung der Ostlöhne in sieben Schritten auf Westniveau 9 Schutz durch die Rentenversicherung bei Minijobs Hintergrund: Minijobs unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15% bzw. 5% für Haushaltshilfen. Die Minijobber selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbeitrag. Dadurch kommen sie in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen. Der Familienbund fordert, dass bei Minijobs generell Schutz durch die Rentenversicherung besteht. Minijobs sollten voll sozialversicherungspflichtig sein. Eine Befreiung von der Zahlung des Eigenbeitrags soll nicht mehr möglich sein. 10 Verpflichtende Altersvorsorge für Selbständige Der Familienbund spricht sich dafür aus, dass Selbständige zu einer Altersvorsorge verpflichtet werden (mit Ausnahmen: z.b. Start-up-Unternehmen). Der Familienbund fordert, dass langfristig alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. 11 geringere steuerliche Belastung von Renten Der Familienbund hat noch keine konkreten Vorschläge für eine einkommensteuerliche Entlastung entwickelt, hält es aber für sinnvoll, darüber nachzudenken. 4

III. Rentenversicherungsbeiträge 12 Stabilisierung des Beitragssatzes. Beiträge sollen bis 2045 auf maximal 25 % steigen. (aktueller Plan von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles) Der Familienbund spricht sich für die Stabilisierung des Beitragssatzes bis 2045 aus. Der von Bundesministerin Nahles vorgeschlagene Maximalwert von 25 % erscheint sinnvoll. Für die Stabilisierung ist es erforderlich, dass der Versichertenkreis auf alle Erwerbstätigen ausgedehnt wird der Bundeszuschuss für die Rentenversicherung erhöht wird Zudem ist es akzeptabel, dass das Renteneintrittsalter weiter steigt Die Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz wird auch als doppelte Haltelinie bezeichnet. Der Familienbund unterstützt diese. IV. Erweiterung der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung 13 Einbeziehung neuer Personengruppen in die gesetzliche Rentenversicherung, insb. Beamte Freiberufler Abgeordnete Soloselbständige und sonstige Selbständige (soweit nicht bereits gem. 2 SGB VI erfasst) 14 Einbeziehung weiterer Einkunftsarten (vgl. 2 Abs. 1 EStG) in die gesetzliche Rentenversicherung Der Familienbund fordert die Einbeziehung aller Personengruppen in die gesetzliche Rentenversicherung Der Familienbund fordert, dass alle Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen 5

werden. Bei der Umsetzung einer Sockelrente sollte der Sockel unter Inanspruchnahme aller Einkunftsarten ( 2 Abs. 1 EStG) finanziert werden. 15 Erhöhung bzw. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen Der Familienbund hält eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für möglich. Bei der beitragsbemessenen Rente müssen aber höhere Beiträge auch zu einer höheren Rente führen (Äquivalenzprinzip). Bei der Umsetzung der nicht-beitragsbezogenen Sockelrente sollte es keine Beitragsbemessungsgrenzen geben. 16 Höherer Bundeszuschuss für die Rente (steuerfinanziert) Der Familienbund hält die Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses für eine geeignete Form der Gegenfinanzierung. Mindestens die Hälfte der ab jetzt aufgrund der demographischen Entwicklung entstehenden Lasten sollte durch eine Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses gedeckt werden. 17 Erhöhung des Renteneintrittsalters Der Familienbund hält es aufgrund der demographischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung zur Finanzierung anderer rentenpolitischer Ziele für hinnehmbar, dass in Zukunft das Renteneintrittsalter weiter erhöht wird. Lösungen, die dazu motivieren, freiwillig länger zu arbeiten (Stichwort: Flexi- Rente), sind gegenüber der Anhebung des Renteneintrittsalters vorzugswürdig. Dass ein früherer Renteneintritt möglich ist mit ermäßigten Abschlägen bei Ausübung von Tätigkeiten mit starker (körperlicher) Belastung hält der Sachausschuss grundsätzlich für richtig. Was die Abschläge bei früherem Renteneintritt betrifft, muss eine Interessenabwägung erfolgen, deren Ergebnis in der Regel sein wird, dass Abschläge erfolgen, diese aber nicht so hoch ausfallen wie der 6

versicherungsmathematisch errechnete Verlust für die gesetzliche Rentenversicherung. 18 Erweiterung der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Kombination unterschiedlicher Instrumente Der Familienbund spricht sich zur Erweiterung der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Kombination unterschiedlicher Instrumente aus. Insbesondere ist erforderlich, dass der Versichertenkreis auf alle Erwerbstätigen ausgedehnt wird der Bundeszuschuss für die Rentenversicherung erhöht wird Zudem ist es akzeptabel, dass das Renteneintrittsalter weiter steigt es zu moderaten Beitragssatzerhöhungen kommt Mindestens die Hälfte der ab jetzt aufgrund der demographischen Entwicklung entstehenden Lasten sollte durch eine Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses gedeckt werden (s.o.). V. Ergänzende Absicherungen 1. betriebliche Altersvorsorge 19 Abschaffung der Rentenversicherungsbeitragsfreiheit der Entgeltumwandlung Der Familienbund spricht sich für die Abschaffung der Rentenversicherungsbeitragsfreiheit der Entgeltumwandlung aus. Die betriebliche Altersvorsorge sollte nicht zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung gehen, sondern zusätzlich zu einer leistungsfähigen gesetzlichen Rente erfolgen. 7

2. private Altersvorsorge 20 mehr Transparenz bei der privaten Altersvorsorge Der Familienbund fordert mehr Transparenz und Zertifizierung bei der privaten Altersvorsorge 21 bessere staatliche Unterstützung der privaten Altersvorsorge Der Familienbund hält private Altersvorsorge als zusätzliche Absicherung und Ergänzung einer auskömmlichen Rente für sinnvoll. Ein positiver Ansatz bei der Riester-Rente ist die besondere Förderung von Familien durch kindbezogene Zulagen. Aber nach den insgesamt schlechten Erfahrungen mit der Riester-Rente ist der Familienbund der Meinung, dass die staatliche Förderung sich auf andere Bereiche konzentrieren sollte. Die Unterstützung durch die Förderung der privaten Altersvorsorge von Familien sollte den Familien auf anderem Wege zugutekommen. VI. Sonstige Forderungen 22 Umbau der Rentenversicherung zu einem stärker umverteilenden System (von reich zu arm) Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit hält der Sachausschuss eine stärkere Umverteilung durch folgende Instrumente für angemessen: Einführung einer nicht-beitragsbezogenen Sockelrente Einbeziehung besserverdienender Personengruppen und weiterer Einkommensarten in die gesetzliche Rentenversicherung Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses Berlin, 23. April 2017 Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes der Katholiken (Bundesverband) Ansprechpartner: Reinhard Loos, Matthias Dantlgraber (Sachausschuss Steuern, Transfers und soziale Sicherung des Familienbundes der Katholiken) 8