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Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Einführung des IT-Verfahrens Anliegenmanagementsystem (AMS) und Übernahme des einheitlichen Serviceversprechens Beschluss-Nr.: VII-1466/2015 Anzahl der Ausfertigungen: 8 Beschluss-T.: 08.12.2015 Verteiler: - Bezirksbürgermeister - Mitglieder des Bezirksamtes (4x) - Leiter des Rechtsamtes - Leiter des Steuerungsdienstes - Büro des Bezirksbürgermeisters Das Bezirksamt beschließt: I. Das berlinweit einheitliche IT-Verfahren Anliegenmanagementsystem (AMS) wird im Bezirk Pankow im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingeführt. II. III. Mit der Einführung des IT-Verfahrens AMS übernimmt der Bezirk Pankow das berlinweit einheitliche Serviceversprechen über die Bearbeitung und ggf. Veröffentlichung von Bürgeranfragen im Serviceportal. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister

Bezirksamt Pankow von Berlin.12.2015 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß 15 BezVG Betr.: Einführung des IT-Verfahrens Anliegenmanagementsystem (AMS) und Übernahme des einheitlichen Serviceversprechens Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 8.12.2015 folgenden Beschluss gefasst: I. Das berlinweit einheitliche IT-Verfahren Anliegenmanagementsystem (AMS) wird im Bezirk Pankow im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingeführt. II. Mit der Einführung des IT-Verfahrens AMS übernimmt der Bezirk Pankow das berlinweit einheitliche Serviceversprechen über die Bearbeitung und ggf. Veröffentlichung von Bürgeranfragen im Serviceportal. Begründung Mit dem Anliegenmanagementsystem (AMS) wird Bürgerinnen und Bürgern in Berlin die Möglichkeit gegeben, Meldungen zu Störungen im öffentlichen Raum auf unterschiedlichen Kommunikationswegen (Serviceportal berlin.de, App, Bürgertelefon 115, E-Mail) dem Bezirk zu übermitteln. Die Hinweise werden über ein onlinegestütztes Softwaresystem von den Nutzerinnen und Nutzern ortsbezogen und öffentlich sichtbar eingereicht. Der Bezirk als Dienstanbieter kümmert sich um das entsprechende Anliegen und gibt ebenfalls öffentlich über AMS Rückmeldung, ob und wann der Mangel behoben wird. AMS unterstützt als neues E-Government bzw. Open-Government-Angebot die öffentliche Hand bei der Optimierung der eigenen Dienstleistungen und Effizienzsteigerung. AMS löst das Pilotprojekt Maerker ab, das im Bezirk Lichtenberg erfolgreich getestet wurde. Die Einführung vom AMS in Pankow entspricht auch der Beschlusslage der BVV Pankow zur Einführung eines IT-gestützten Anliegenmanagementsystems im Bezirk (Drucksache VII-0249/2013). Das System bedarf einer koordinierenden Stelle im Bezirk. In der jetzigen Entwicklungsstufe erfolgt die Koordinierung durch das Ordnungsamt des Bezirkes Pankow.

Im Weiteren steht den Bezirken im Ergebnis der Realisierung ein IT-Verfahren (zunächst primär bezogen auf die Ordnungsämter) zur Verfügung, das eine weitestgehend durchgängige IT-gestützte Bearbeitung übermittelter Meldungen ermöglicht. Weiterhin ist die Möglichkeit geschaffen, einen Datenaustausch über Schnittstellen (BSR) sowie E-Mail mit externen Beteiligten vorzunehmen. Das aktive Einbringen von Hinweisen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zu Fragen von Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum ist ein wichtiges Anliegen im Bezirk Pankow. Mit AMS wird die Bürgerbeteiligung gestärkt. Informationen zu Ordnungsangelegenheiten können zielgerichtet beantwortet und Probleme noch schneller und unkomplizierter beseitigt werden. Der Dialog wird aktiver und fördert das Vertrauen auf beiden Seiten. Der Bezirk nutzt im Sinne eines modernen Dienstleisters mit der elektronischen Bürgerbeteiligung die heutigen technischen Möglichkeiten. Der Erfolg von AMS hängt entscheidend von der zeitnahen Bereitstellung und Veröffentlichung der notwendigen Informationen zu den Anliegen und Hinweisen der Bürgerinnen und Bürgern ab. Deshalb übernimmt der Bezirk Pankow das berlinweit einheitliche Serviceversprechen von AMS: o Rückmeldung durch das Ordnungsamt an die Melderin / den Melder über die weitere Vorgehensweise / den Bearbeitungsstand und ggf. Veröffentlichung im Serviceportal innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag-Freitag) nach Eingang der Meldung o Sofern die Bezirksverwaltung nicht zuständig ist, wird das Anliegen vom Ordnungsamt innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag-Freitag) nach Eingang, an die zuständige Behörde / Dritte weitergeleitet o Bei Weiterleitung eines Anliegens an andere Ämter / Fachbereiche im Bezirk erfolgt von dort innerhalb von 10 Arbeitstagen (Montag-Freitag) eine Rückmeldung an das Ordnungsamt in Form eines Erledigungsvermerkes bzw. Zwischenbescheids für Vorgänge, die einer längeren Bearbeitungszeit bedürfen. Über den weiteren Bearbeitungsstand informieren die Ämter / Fachbereiche das Ordnungsamt entsprechend. Folgende Bereiche des Bezirksamtes außerhalb des Ordnungsamtes sind in einem ersten Schritt verbindlich in die Serviceversprechen eingebunden: Straßen- und Grünflächenamt Umwelt und Naturschutzamt Gesundheitsamt Stadtentwicklungsamt

Die aktive Einbindung beinhaltet eine Antwort der Bereiche gegenüber dem Ordnungsamt auf dessen per E-Mail übermittelte Frage / Problemstellung. Die Bereiche benennen den Ordnungsämtern dafür eine jederzeit aktive E-Mail-Adresse. Das IT-Verfahren steht den Bezirken nach Aussage des zuständigen Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) seit dem 1.8.2015 betriebsbereit und damit zur Übernahme zur Verfügung. Die Zustimmung des behördlichen Datenschutzbeauftragten liegt vor. Die Einführung im Bezirk Pankow erfolgt nach dem erfolgreichen Abschluss der laufenden Beteiligungsverfahren mit den Beschäftigtenvertretungen. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Kosten für den Betrieb von AMS werden aus Titel 54085 Dienstleistungen für verfahrensabhängige IuK-Technik im Kapitel 3400 finanziert. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Torsten Kühne Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice

Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21 Nachhaltigkeitskriterium keine Auswirkungen positive Auswirkungen negative Auswirkungen Bemerkungen quantitativ qualitativ quantitativ qualitativ 1. Fläche - Versiegelungsgrad 2. Wasser - Wasserverbrauch 3. Energie - Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie 4. Abfall - Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen 5. Verkehr - Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege 6. Immissionen - Schadstoffe - Lärm 7. Einschränkung von Fauna und Flora 8. Bildungsangebot 9. Kulturangebot 10. Freizeitangebot 11. Partizipation in Entschei- x x dungsprozessen 12. Arbeitslosenquote 13. Ausbildungsplätze 14. Betriebsansiedlungen 15. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.