IG Metall Gehaltsabkommen 2015 Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg - Bereich Metallbau - Abschluss: 12.11.2015 Gültig ab: 01.11.2015 Kündbar zum: 31.10.2017 Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende
Zwischen dem Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg und der IG Metall wird folgendes vereinbart: Gehaltsabkommen 2015 für die Beschäftigten im Bereich Metallbau in Baden-Württemberg 1 Geltungsbereich 1.1 Dieser Tarifvertrag gilt 1.1.1 räumlich: für das Land Baden-Württemberg; 1.1.2 fachlich: für alle Betriebe, die selbst oder deren Inhaber a) direktes Mitglied im Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg (UVM) vormals Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik (HMF) vormals Fachverband Metall Baden-Württemberg sind oder b) Mitglied in einer dem Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg (UVM) vormals Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik (HMF) vormals Fachverband Metall Baden-Württemberg angeschlossenen Innung sind. 1.1.3 persönlich: für alle in den in 1.1.2 genannten Betrieben beschäftigten kaufmännischen und technischen Angestellten und Meister, die Mitglied der IG Metall sind. Diese gelten als Beschäftigte im Sinne dieses Tarifvertrages. Ausgenommen sind die Auszubildenden (nach BBiG oder HWO) sowie Studierende, die an einer Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) eingeschrieben sind und in einem Betrieb im fachlichen und räumlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages, aufgrund eines Studien- und Ausbildungsvertrages der jeweiligen Studienordnung einer DHBW, ausgebildet werden. 1.2 Der Tarifvertrag regelt die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse. 1.3 Im Einzelarbeitsvertrag können für die Beschäftigten im Sinne von 1.1.3 günstigere Regelungen vereinbart werden. - 1 -
2 Gehalt 2.1 Für die Zeit vom 1. November 2015 bis zum 31. Dezember 2015 gelten die Gehaltstabellen aus dem Gehaltsabkommen vom 27.11.2014 weiter. 2.2 Die Gehälter Stand Oktober 2015 werden ab dem 1. Januar 2016 um 3,1 % und ab 1. Januar 2017 um weitere 2,4 % erhöht. Die als Anlage beigefügten Gehaltstafeln sind Bestandteil dieses Tarifvertrages. 2.3 Den Tarifgehältern liegt die gültige tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit gem. 7.1 MTV zugrunde. 2.4 Beschäftigte, deren persönliche regelmäßige Wochenarbeitszeit von der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gem. 7.1 MTV abweicht, erhalten ein Tarifgehalt, das nach folgender Formel ermittelt wird: Tarifgehalt gemäß persönliche regelmäßige X Gehaltstarifvertrag wöchentliche Arbeitszeit. tarifliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit gem. 7.1 MTV 3 Besitzstandsklausel Die übertariflichen Zulagen werden durch die Erhöhung der Tarifgehälter nicht berührt. 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer 4.1 Dieser Tarifvertrag tritt ab dem 01. November 2015 in Kraft und ersetzt das Gehaltsabkommen vom 27. November 2014. 4.2 Das Gehaltsabkommen kann mit Monatsfrist zum Monatsende, erstmals zum 31. Oktober 2017, gekündigt werden. Stuttgart, 12. November 2015 Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg Ewald Schulz Peter Geckeler IG Metall Roman Zitzelsberger Walter Beraus - 2 -
Anlage zum 2.3 Gehaltsabkommen vom 12. November 2015 Gültig ab 01.01.2016 in Euro Gehaltsgruppe K1 T1 im 1. Beschäftigungsjahr 1.905,82 2.202,07 im 2. Beschäftigungsjahr 2.005,75 2.320,41 im 3. Beschäftigungsjahr 2.111,36 2.443,05 im 4. Beschäftigungsjahr 2.233,96 2.566,38 K2 T2 im 1. Beschäftigungsjahr 2.321,84 2.618,12 im 2. Beschäftigungsjahr 2.444,49 2.762,70 im 3. Beschäftigungsjahr 2.569,21 2.906,57 im 4. Beschäftigungsjahr 2.720,88 3.058,97 T2a im 1. Beschäftigungsjahr 3.062,50 im 2. Beschäftigungsjahr 3.193,63 im 3. Beschäftigungsjahr 3.365,86 im 4. Beschäftigungsjahr 3.570,00 K3 T3 im 1. Beschäftigungsjahr 3.202,12 3.570,00 im 2. Beschäftigungsjahr 3.321,19 3.635,90 im 3. Beschäftigungsjahr 3.500,52 3.833,63 im 4. Beschäftigungsjahr 3.689,04 4.051,93 K4 T4 im 1. Beschäftigungsjahr 4.175,98 4.506,25 im 2. Beschäftigungsjahr 4.200,78 4.519,02 im 3. Beschäftigungsjahr 4.424,75 4.762,10 im 4. Beschäftigungsjahr 4.644,45 4.970,47 K5 T5 im 1. Beschäftigungsjahr 5.027,17 5.502,07 Meister M 1 3.058,97 M 2 3.570,00 M 3 4.051,93-3 -
Gültig ab 01.01.2017 in Euro Gehaltsgruppe K1 T1 im 1. Beschäftigungsjahr 1.951,56 2.254,92 im 2. Beschäftigungsjahr 2.053,89 2.376,10 im 3. Beschäftigungsjahr 2.162,03 2.501,68 im 4. Beschäftigungsjahr 2.287,58 2.627,97 K2 T2 im 1. Beschäftigungsjahr 2.377,56 2.680,95 im 2. Beschäftigungsjahr 2.503,16 2.829,00 im 3. Beschäftigungsjahr 2.630,87 2.976,33 im 4. Beschäftigungsjahr 2.786,18 3.132,39 T2a im 1. Beschäftigungsjahr 3.136,00 im 2. Beschäftigungsjahr 3.270,28 im 3. Beschäftigungsjahr 3.446,64 im 4. Beschäftigungsjahr 3.655,68 K3 T3 im 1. Beschäftigungsjahr 3.278,97 3.655,68 im 2. Beschäftigungsjahr 3.400,90 3.723,16 im 3. Beschäftigungsjahr 3.584,53 3.925,64 im 4. Beschäftigungsjahr 3.777,58 4.149,18 K4 T4 im 1. Beschäftigungsjahr 4.276,20 4.614,40 im 2. Beschäftigungsjahr 4.301,60 4.627,48 im 3. Beschäftigungsjahr 4.530,94 4.876,39 im 4. Beschäftigungsjahr 4.755,92 5.089,76 K5 T5 im 1. Beschäftigungsjahr 5.147,82 5.634,12 Meister M 1 3.132,39 M 2 3.655,68 M 3 4.149,18-4 -