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Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen... 1 2. Abschreibungen... 1 3. Verzinsung des Anlagevermögens... 2 4. Entwicklung im Gebührenrecht nach KAG... 3 5. Spezielle Bemerkungen - Vorgehensweise... 3 6. Gebührenobergrenze/Wasserpreis... 4 7. Gebührenkalkulation für das Jahr 2014-2016... 5

Kalkulation der Wassergebühr 2014-2016 Gemeinde Hohenstein - Hessen HEYDER + PARTNER Dokumentation Gebührenkalkulation Wasserversorgung 1. Grundlagen Nach 10 Abs.1 HKAG können die Gemeinden und Landkreise für die Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Diese Gebühren sind im Allgemeinen so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt sind. Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören neben den Personal- und Sachkosten für den laufenden Betrieb auch Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen, sowie die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen, 10 Abs.2 HKAG. Die Gebühr ist nach Art und Umfang der Inanspruchnahme der Einrichtung zu bemessen. In der Satzung können Mindestsätze festgelegt werden. Die Erhebung einer Grundgebühr neben einer Gebühr nach Satz 1 oder 2 ist zulässig, 10 Abs.3 HKAG. 2. Abschreibungen Die kalkulatorischen Abschreibungen können sowohl an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als auch am Wiederbeschaffungszeitwert bemessen werden. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen müssen die Abschreibungsbeträge nicht um die Auflösungsbeträge der Zuwendungen vermindert werden. Eine Gemeinde ist laut VG Kassel (Urteil vom 12.05. 1998 6 E 3271/95 (3)) zur Abschreibung vom ungekürzten Kapital berechtigt. Die Abschreibungserlöse dienen in erster Linie der Schuldentilgung, der Rest kann Erneuerungsrücklagen zugeführt werden. Die Zuführungen zu Erweiterungsrücklagen gehören aber nicht zu den betriebswirtschaftlichen Kosten. Im Gegensatz dazu sind seit Änderung des HKAG vom 24.3.2013 mit Wirkung zum 1.1.2013 die Beiträge aufzulösen und gegenzurechnen. Eine Abschreibungsmethode ist nicht verbindlich vorgeschrieben, im Sinne der gleichmäßigen Gebührenbelastung sollte jedoch linear abgeschrieben werden. Dieses 1

Kalkulation der Wassergebühr 2014-2016 Gemeinde Hohenstein - Hessen HEYDER + PARTNER Verfahren ermöglicht eine von Jahr zu Jahr konstante Belastung der Gebührenschuldner, die über ihre Entgelte den Werteverzehr der Anlagen refinanzieren. Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der mutmaßlichen Nutzungsdauer oder der Leistungsmenge. Grundsätzlich können Anlagegüter, die im Laufe eines Rechnungsjahres angeschafft werden, im Anschaffungsjahr mit einem Teilbetrag, der der jeweiligen Nutzung im Anschaffungsjahr entspricht, abgeschrieben werden. 3. Verzinsung des Anlagevermögens Im Gegensatz zur Abwasserbeseitigung, bei der das zu verzinsende Anlagekapital mit einem einheitlichen kalkulatorischen Mischzinssatz verzinst wird, ist in der Wasserversorgung aus steuerlichen Gründen für die Berechnung der Gebühren nach KAG nur die Fremdkapitalverzinsung ansatzfähig (nach 121 HGO gilt die Wasserversorgung als wirtschaftliches Unternehmen). Wird dagegen eine Gewinnerzielung beabsichtigt und damit auch eine Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht in Kauf genommen, so können auch die kalkulatorischen Zinsen angesetzt werden. Bei der kalkulatorischen Verzinsung besteht nicht, wie bei der Abschreibung, die Wahlmöglichkeit zwischen Anschaffungswert und Wiederbeschaffungswert als Ausgangswert. (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Bearbeiter: Lohmann, 27 Erg. Lfg., Randnr 674). Ebenso müssen bei der Verzinsung die Beiträge und Zuschüsse außer Betracht bleiben, d. h bei der Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung nach der Restwertmethode ist von dem Restbuchwert der Ausgaben (Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen) der Restbuchwert der Einnahmen (Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse) abzuziehen. Auf diesen Wert ist dann ein einheitlicher kalkulatorischer Mischzinssatz anzuwenden. 2

Kalkulation der Wassergebühr 2014-2016 Gemeinde Hohenstein - Hessen HEYDER + PARTNER 4. Entwicklung im Gebührenrecht nach KAG Es gibt in Hessen keine gesetzliche Regelung zur Dauer des Kalkulationszeitraumes. Der VGH Kassel (B.v. 28.3.1996 5N269/92 GemHH 1998) geht davon aus, dass Kommunen bei der Bestimmung dieses Zeitraumes ein Ermessen zusteht. Allerdings müssen auch in diesem längeren Zeitraum das Kostenüberdeckungsgebot, das Kostenüberschreitungsverbot, sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet werden. Das Fehlen einer mängelfreien Kalkulation im Zeitpunkt des Satzungserlasses hat noch nicht die Ungültigkeit der Beitragsregelung zur Folge. Für die Benutzungsgebühr gilt das Gleiche (VGH U. v. 16.10.1997(5 UE 1593/94 HSGZ 1998). Es ist auch bei der Gebührenkalkulation möglich, durch eine stimmige Nachkalkulation den Nachweis dafür zu erbringen, dass der festgelegte Abgabensatz den Anforderungen des Kostenüberschreitungsverbotes genügt. 5. Spezielle Bemerkungen - Vorgehensweise Die Kalkulation der Wassergebühr beruht auf folgenden Datengrundlagen: Ansätze des Haushaltsplans 2013 Mitteilung der Verwaltung bezüglich der verbrauchten Frischwassermenge der letzten Jahre Anlagenspiegel Wasserversorgung Stand 31.12.2012 mit fiktiver Fortschreibung auf die Jahre 2013-2016 Rechnungsergebnisse 2009 bis 2011 Kalkulatorischer Zinssatz 5,0 % Bemessungsgrundlage für die Kalkulation der Gebühr pro Einheit ist die Frischwassermenge. 3

Kalkulation der Wassergebühr 2014-2016 Gemeinde Hohenstein - Hessen HEYDER + PARTNER 6. Gebührenobergrenze/Wasserpreis Für die Wasserversorgung der Gemeinde Hohenstein wurde der folgende kostendeckende Gebührensatz ermittelt: Kostendeckende Wassergebühr nach KAG (4,54 /m³ inkl. 7% Umsatzsteuer) 4,24 /m³ Unterdeckungen vorheriger Rechnungsperioden können innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden, Überdeckungen sind in diesem Zeitraum auszugleichen. Der Stand der vorhandenen Über- bzw. Unterdeckungen ist unter Punkt 9. (Seite 8) dargestellt. Die Unterdeckung aus dem Jahr 2009 (185.437,49 ) ist zwingend auszugleichen, da diese nach dem Jahr 2014 nicht mehr ausgleichfähig ist. Aufgrund der Höhe der Unterdeckungen sollte auch die Unterdeckung aus 2010 (72.392,96 ) und 2011 (14.993,01 ) ausgeglichen werden. Mit Ausgleich dieser Unterdeckungen in Höhe von 272.823,46 ergibt sich der folgende Gebührensatz: Wassergebühr nach KAG mit Ausgleich von Unterdeckung (4,96 /m³ inkl. 7% Umsatzsteuer) 4,64 /m³ Nachrichtlich: Die derzeitige Wassergebühr stammt aus dem Jahr 2004 und beträgt 2,90 /m³ (3,10 /m³ inkl. 7% Umsatzsteuer. 4

Heyder + Partner Für die Wasserversorgung der Gemeinde wurde für die Jahre 2014 2016 folgende durchschnittliche kostendeckende Gebühr ermittelt: Mit Verrechnung der Unter- und Überdeckungen Jahr Kosten Gebühr 2014 1.127.987,98 225.714 m³ 4,99 /m³ 2015 1.031.227,80 225.714 m³ 4,56 /m³ 2016 986.623,50 225.714 m³ 4,37 /m³ Gesamt 3.145.839,28 677.142 m³ 4,64 /m³ 2014 2015 2016 4,99 /m³ 4,57 /m³ 4,37 /m³ durchschnittl. Gebührensatz 4,64 /m³ 5,50 /m³ 5,00 /m³ 4,50 /m³ 2014 2015 2016 durchschnittl. Gebührensatz 4,00 /m³ 3,50 /m³ 3,00 /m³ 2,50 /m³ 2,00 /m³ Ohne Verrechnung der Unter- und Überdeckungen Jahr Kosten Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage Gebühr 2014 942.550,49 225.714 m³ 4,18 /m³ 2015 958.834,84 225.714 m³ 4,25 /m³ 2016 971.630,49 225.714 m³ 4,30 /m³ Gesamt 2.873.015,82 677.142 m³ 4,24 /m³ 2014 2015 2016 durchschnittl. Gebührensatz 4,18 /m³ 4,25 /m³ 4,30 /m³ 4,24 /m³ 5,00 /m³ 4,50 /m³ 2014 2015 2016 durchschnittl. Gebührensatz 4,00 /m³ 3,50 /m³ 3,00 /m³ 2,50 /m³ 2,00 /m³ 5

Heyder + Partner Gemeinde Landkreis Einzugsgebiet : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis : Gesamtgemeinde 7. GEBÜHRENKALKULATION WASSERVERSORGUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 I. KOSTEN 1. Eigentlicher Betriebsaufwand Planansatz 2013 + 2% Preissteigerungsrate Personalkosten 187.797,30 Personalkosten 187.797,30 11.01.01.601001 Aufwendungen für Büromaterial etc. 510,00 11.01.01.603020 Verbrauchsmaterial 5.100,00 11.01.01.613900 Praxis- u. Laborbedarf, Arzneimittel 204,00 11.01.01.613900 Strom 56.599,80 11.01.01.613900 Treibstoffe 6.120,00 11.01.01.605610 Fremdwasserbezug 91.800,00 11.01.01.606100 Materialaufwendungen für Gebäude und Außenanlagen 5.100,00 11.01.01.606200 Materialaufwendungen für techn. Anlagen in Betriebsbauten 5.100,00 11.01.01.606500 Materialaufwendungen für Straßen und Wege 2.040,00 11.01.01.606900 sonstiger Materialaufwand f. Reparatur u.instandhaltung 45.900,00 11.01.01.607010 Aufwendungen f.berufskleidung, Arbeitsschutzmittel 612,00 11.01.01.613900 Sonstige weitere Fremdleistungen 61.200,00 11.01.01.616100 Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen 112.200,00 11.01.01.616200 Instandhaltung von techn. Anlagen in Betriebsbauten 10.200,00 11.01.01.616400 Instandhaltung von Fahrzeugen 4.080,00 11.01.01.616500 Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch 96.900,00 11.01.01.616900 Sonstige Fremdinstandhaltung 1.530,00 11.01.01.670004 Miete Fahrzeuge 6.120,00 11.01.01.673600 Gebühren Abwasser 10,20 11.01.01.673600 Aufwendungen für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung 10.200,00 11.01.01.681010 Aufwendungen für Zeitungen u. Fachliteratur 51,00 11.01.01.683100 Datenübertragungskosten 775,20 11.01.01.683200 Telefonkosten, Reisekosten 3.162,00 11.01.01.685010 Reisekosten 510,00 11.01.01.681010 Aufwendungen für Fort- u.weiterbildung 1.530,00 11.01.01.690100 KFZ-Versicherungsbeiträge 2.040,00 11.01.01.691010 Beiträge zu Wirtschaftsverbänden etc. 2.550,00 11.01.01.912000 Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen 19.839,00 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 551.983,20 6

Heyder + Partner Gemeinde Landkreis Einzugsgebiet : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis : Gesamtgemeinde 7. GEBÜHRENKALKULATION WASSERVERSORGUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 2. Kalkulatorische Kosten 8150. 680000.0 Abschreibungen 182.054,25 8150. 685000.7 Verzinsung des Anlagekapitals (Kalkulatorischer Zins) 95.879,48 Kalkulatorische Kosten 277.933,73 8150. Gesamtkosten 1.017.714,23 II. ERLÖSE Grundgebühr Wasserzähler 26.364,00 11.01.01.510002 öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte 102,00 11.01.01.548700 Kostenersatzleistungen -erstattungen 13.260,00 11.01.01.546200 Auflösung der Beiträge 35.437,74 Summe Erlöse 75.163,74 Verrechnung der Über- und Unterdeckungen der Vorjahre -185.437,49 (siehe S. 12) Ansatzfähige Kosten d. Wasserversorgung (Netto) 1.127.987,98 III. KOSTEN PRO BEMESSUNGSEINHEIT (KALKULATORISCHE VERSZINSUNG) 1. Ansatzfähige Kosten 1.127.987,98 2. Ansatzfähige Bemessungsgrundlage 225.714 m³ 3. Satz pro cbm (1./2:) 4,99 /m³ 7

Heyder + Partner Gemeinde Landkreis Einzugsgebiet : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis : Gesamtgemeinde 8. GEBÜHRENKALKULATION WASSERVERSORGUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 I. KOSTEN 1. Eigentlicher Betriebsaufwand Planansatz 2014 + 2% Preissteigerungsrate Personalkosten 191.553,25 Personalkosten 191.553,25 11.01.01.601001 Aufwendungen für Büromaterial etc. 520,20 11.01.01.603020 Verbrauchsmaterial 5.202,00 11.01.01.613900 Praxis- u. Laborbedarf, Arzneimittel 208,08 11.01.01.613900 Strom 57.731,80 11.01.01.613900 Treibstoffe 6.242,40 11.01.01.605610 Fremdwasserbezug 93.636,00 11.01.01.606100 Materialaufwendungen für Gebäude und Außenanlagen 5.202,00 11.01.01.606200 Materialaufwendungen für techn. Anlagen in Betriebsbauten 5.202,00 11.01.01.606500 Materialaufwendungen für Straßen und Wege 2.080,80 11.01.01.606900 sonstiger Materialaufwand f. Reparatur u.instandhaltung 46.818,00 11.01.01.607010 Aufwendungen f.berufskleidung, Arbeitsschutzmittel 624,24 11.01.01.613900 Sonstige weitere Fremdleistungen 62.424,00 11.01.01.616100 Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen 114.444,00 11.01.01.616200 Instandhaltung von techn. Anlagen in Betriebsbauten 10.404,00 11.01.01.616400 Instandhaltung von Fahrzeugen 4.161,60 11.01.01.616500 Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch 98.838,00 11.01.01.616900 Sonstige Fremdinstandhaltung 1.560,60 11.01.01.670004 Miete Fahrzeuge 6.242,40 11.01.01.673600 Gebühren Abwasser 10,40 11.01.01.673600 Aufwendungen für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung 10.404,00 11.01.01.681010 Aufwendungen für Zeitungen u. Fachliteratur 52,02 11.01.01.683100 Datenübertragungskosten 790,70 11.01.01.683200 Telefonkosten, Reisekosten 3.225,24 11.01.01.685010 Reisekosten 520,20 11.01.01.681010 Aufwendungen für Fort- u.weiterbildung 1.560,60 11.01.01.690100 KFZ-Versicherungsbeiträge 2.080,80 11.01.01.691010 Beiträge zu Wirtschaftsverbänden etc. 2.601,00 11.01.01.912000 Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen 20.235,78 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 563.022,86 8

Heyder + Partner Gemeinde Landkreis Einzugsgebiet : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis : Gesamtgemeinde 8. GEBÜHRENKALKULATION WASSERVERSORGUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 2. Kalkulatorische Kosten 8150. 680000.0 Abschreibungen 183.846,13 8150. 685000.7 Verzinsung des Anlagekapitals (Kalkulatorischer Zins) 95.843,59 Kalkulatorische Kosten 279.689,71 8150. Gesamtkosten 1.034.265,82 II. ERLÖSE Grundgebühr Wasserzähler 26.364,00 11.01.01.510002 öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte 104,04 11.01.01.548700 Kostenersatzleistungen -erstattungen 13.525,20 11.01.01.546200 Auflösung der Beiträge 35.437,74 Summe Erlöse 75.430,98 Verrechnung der Über- und Unterdeckungen der Vorjahre -72.392,96 (siehe S. 12 Ansatzfähige Kosten d. Wasserversorgung (Netto) 1.031.227,80 III. KOSTEN PRO BEMESSUNGSEINHEIT (KALKULATORISCHE VERSZINSUNG) 1. Ansatzfähige Kosten 1.031.227,80 2. Ansatzfähige Bemessungsgrundlage 225.714 m³ 3. Satz pro cbm (1./2:) 4,57 /m³ 9

Heyder + Partner Gemeinde Landkreis Einzugsgebiet : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis : Gesamtgemeinde 9. GEBÜHRENKALKULATION WASSERVERSORGUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016 I. KOSTEN 1. Eigentlicher Betriebsaufwand Planansatz 2015 + 2% Preissteigerungsrate Personalkosten 195.384,31 Personalkosten 195.384,31 11.01.01.601001 Aufwendungen für Büromaterial etc. 530,60 11.01.01.603020 Verbrauchsmaterial 5.306,04 11.01.01.613900 Praxis- u. Laborbedarf, Arzneimittel 212,24 11.01.01.613900 Strom 58.886,43 11.01.01.613900 Treibstoffe 6.367,25 11.01.01.605610 Fremdwasserbezug 95.508,72 11.01.01.606100 Materialaufwendungen für Gebäude und Außenanlagen 5.306,04 11.01.01.606200 Materialaufwendungen für techn. Anlagen in Betriebsbauten 5.306,04 11.01.01.606500 Materialaufwendungen für Straßen und Wege 2.122,42 11.01.01.606900 sonstiger Materialaufwand f. Reparatur u.instandhaltung 47.754,36 11.01.01.607010 Aufwendungen f.berufskleidung, Arbeitsschutzmittel 636,72 11.01.01.613900 Sonstige weitere Fremdleistungen 63.672,48 11.01.01.616100 Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen 116.732,88 11.01.01.616200 Instandhaltung von techn. Anlagen in Betriebsbauten 10.612,08 11.01.01.616400 Instandhaltung von Fahrzeugen 4.244,83 11.01.01.616500 Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch 100.814,76 11.01.01.616900 Sonstige Fremdinstandhaltung 1.591,81 11.01.01.670004 Miete Fahrzeuge 6.367,25 11.01.01.673600 Gebühren Abwasser 10,61 11.01.01.673600 Aufwendungen für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung 10.612,08 11.01.01.681010 Aufwendungen für Zeitungen u. Fachliteratur 53,06 11.01.01.683100 Datenübertragungskosten 806,52 11.01.01.683200 Telefonkosten, Reisekosten 3.289,74 11.01.01.685010 Reisekosten 530,60 11.01.01.681010 Aufwendungen für Fort- u.weiterbildung 1.591,81 11.01.01.690100 KFZ-Versicherungsbeiträge 2.122,42 11.01.01.691010 Beiträge zu Wirtschaftsverbänden etc. 2.653,02 11.01.01.912000 Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen 20.640,50 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 574.283,32 10

Heyder + Partner Gemeinde Landkreis Einzugsgebiet : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis : Gesamtgemeinde 9. GEBÜHRENKALKULATION WASSERVERSORGUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016 2. Kalkulatorische Kosten 8150. 680000.0 Abschreibungen 186.881,75 8150. 685000.7 Verzinsung des Anlagekapitals (Kalkulatorischer Zins) 90.784,67 Kalkulatorische Kosten 277.666,42 8150. Gesamtkosten 1.047.334,06 II. ERLÖSE Grundgebühr Wasserzähler 26.364,00 11.01.01.510002 öffentliche-rechtliche Leistungsentgelte 106,12 11.01.01.548700 Kostenersatzleistungen -erstattungen 13.795,70 11.01.01.546200 Auflösung der Beiträge 35.437,74 Summe Erlöse 75.703,56 Verrechnung der Über- und Unterdeckungen der Vorjahre -14.993,01 (siehe S. 12) Ansatzfähige Kosten d. Wasserversorgung (Netto) 986.623,50 III. KOSTEN PRO BEMESSUNGSEINHEIT (KALKULATORISCHE VERSZINSUNG) 1. Ansatzfähige Kosten 986.623,50 2. Ansatzfähige Bemessungsgrundlage 225.714 m³ 3. Satz pro cbm (1./2:) 4,37 /m³ 11

7.1 Z U S A M M E N S T E L L U N G D E R K A L K U L A T O R I S C H E N K O S T E N Heyder + Partner Gemeinde Landkreis : Hohenstein : Rheingau -Taunus-Kreis 10. Verechnung der Kostenüber/unterdeckungen der Vorjahre Jahr Über/Unter- Bemerkung Verrech- Verrech- Verrech- Deckung betrag betrag betrag 2014 2015 2016 2009-185.437,49 Unterdeckung -185.437,49 2010-72.392,96 Unterdeckung -72.392,96 2011-14.993,01 Unterdeckung -14.993,01-272.823,46-185.437,49-72.392,96-14.993,01 12