Herbstantrag 2014 inkl. Maßnahmenantrag für ÖPUL 2015

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Transkript:

Herbstantrag 2014 inkl. Maßnahmenantrag für ÖPUL 2015 Gemeindeinformationsveranstaltungen STAND: AUGUST 2014 Die Präsentation der Gemeindeinformationsveranstaltungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit (zb: nicht alle ÖPUL-Maßnahmen wurden behandelt) und letztendlicher Gültigkeit (alle Informationen gelten vorbehaltlich der Genehmigung und sonstiger Änderungserfordernisse) Informationsquellen Gemeindeinformationsveranstaltungen BBK-aktuell Sondernummer Begrünung (Juni 2014) Sondernummer Herbstantrag (August 2014) ÖPUL-Maßnahmen Bio und UBB AMA Ausfüllanleitung ÖPUL 2015 Herbstantrag 2014 auf www.ama.at ÖPUL-2015 Informationsblatt (Versand mit Herbstantrag 2014) Homepage LK-NÖ unter www.noe.lko.at Printmedien Die Landwirtschaft (Invekos-Seiten), Bauernjournal, Bauernzeitung,.) 1

Gemeinsame Agrarpolitik - GAP EU-AUSGLEICHSPOLITIK (GAP) 2014-20 EBP (ZA) inkl. Greening Säule 1 EU Säule 2 = Ländliche Entwicklung ÖPUL AZ Investitionsförderung Erstniederlassung Cross Compliance (CC) EU + Mitgliedsstaat Grundsätze der neuen Periode 1. Säule Ende der aktuellen Zahlungsansprüche mit 31.12.2014 Zuteilung neuer ZA mit 2015 gem. beihilfefähige Fläche MFA 2015 (Prinzip: Anzahl ha = Zahl der ZA) Berechnung Ausgangswert der neuen ZA (für Übergangsregelung) Grundlage = Auszahlung Direktzahlungen 2014 (EBP, MUKU, Milchkuh) Auszahlung DZ 2014 = nach Abzug von Kürzungen (zb Anpassung Finanzrahmen, Haushaltsdisziplin, ) Wer bekommt ZA? Bewirtschafter der Flächen 2015 Mind. 1,5 ha beihilfefähige Fläche im MFA 2015 (Betriebsmindestgröße) Greening als Teil der Flächenprämie GL-Erhaltung, Fruchtfolge, ökolog. Vorrangflächen 2

Neue Flächenprämie Aufbau Junglandwirte-Regelung Top-up 25 % d. nat. Durchschnittes ca. 71 (für max. 40 ha) Flächenprämie (ca. 284 ) GREENING-Prämie Greening Auflagen zu jedem ZA + BASISPRÄMIE = Zahlungsanspruch (ZA) unterliegt Cross Compliance als Aufschlag (45,5 %) von Basisprämie (=ZA) errechnet ca. 89 /ha (ab 2019) Grundlage/Ausgangswert für Übergangsregelung ca. 195 /ha (ab 2019) Neues Flächenmodell ab 2015 Österreich ist eine Region Differenzierung bei ZA-Zuteilung Acker, Grünland, Wein, Obst 1 ha = 1 ZA einheitliche Flächenprämie ab 2019 ca. 284 /ha Futterflächen von Almen, Hutweiden Verdichtungsfaktor 20 % (5 ha = 1 ZA) gleiche Flächenprämie ab 2019 (ca. 284 ) Übergangsregelung Anpassung der Ausgangswerte an einheitliche Flächenprämie 2019 Auf-/Abschmelzung in 5 Schritten à 20 % 3

Prinzip Flächenmodell - Neuzuteilung von ZA (Modellbeispiel) Betrieb im Jahr 2014 Betrieb im Jahr 2015 20 ha Fläche 18 ZA alt à 400.7.200 18 ZA alt Gültigkeitsende 31.12.2014 20 ha Fläche 20 ZA neu à 360.7.200 neuer Ausgangswert (inkl. Greening) Flächenänderungen nach MFA 2014 Grundprinzip Umstellung auf Flächenmodell mit Übergangsregelung errechneter Ausgangswert = Auszahlung 2014 Fläche (=ZA) 2015 Flächenzugänge bzw. abgänge verändern Ausgangswert Auszahlung 2014 ist fixiert, Veränderung durch mehr/weniger Fläche 2015 daher Anpassungsmöglichkeiten vorgesehen Vorabübertragung von ZA keine ZA-Weitergabe Einbehalt ( unerwarteter Gewinn ), wenn Toleranzgrenze überschritten Weitergabe von ZA an Folgebewirtschafter ist das Ziel 4

Möglichkeit zur Vorabübertragung von ZA notwendig für Übergangsregelung bei Flächenveränderungen nach MFA 2014 Ver-/Zupachtung, Kauf/Verkauf neuer Bewirtschafter der Flächen erhält die Vorleistung des bisherigen Landwirten ZA-Werte des ursprünglichen LW (dessen errechneter Ausgangswert) gehen an Folgebewirtschafter mehrere, unterschiedlich hohe ZA-Werte bei Übernehmerbetriebe möglich ÜG und ÜN aktive Landwirte Übertragungsantrag erforderlich bis spätestens 15.5.2015 Prinzip Vorabübertragung (inkl. Greeningprämie) MFA 2014 Landwirt A (31.000 ) 100 ha mit 90 ZA à 300 + 10 ZA à 400 (Ø 310 ) Landwirt B (4.000 ) 20 ha mit 20 ZA à 200 nach MFA 2014-10 ha + Übertragung 10 ZA (Ausgangswert = 310 ) MFA 2015 Landwirt A 90 ha mit 90 ZA à 310 Antrag Übertragung Landwirt B 30 ha mit 20 ZA à 200 + 10 ZA à 310 5

Greening Teil der Flächenprämie 3 Auflagen definiert Anbaudiversifizierung (auf Acker) ökologische Vorrangflächen (auf Acker) Grünlanderhaltung (nat. Toleranz, einzelbetrieblich bei def. Natura 2000- Grünlandflächen) Erfüllung möglich über Teilnahme an ÖPUL-Maßnahme Umweltgerechter und biodiversitätsfördernder Bewirtschaftung (UBB) Auflagen gem. UBB einzuhalten oder Einhaltung der einzelnen Bestimmungen Auflagen gem. Greening Wer braucht Greening nicht (=Ausnahmen)? Biobetriebe Obst-, Weinbaubetriebe Grünlandbetriebe mit überwiegendem GL-Anteil an der landw. Nutzfläche (mehr als 75 % GL) Betriebe mit hohem Ackerfeldfutteranteil (mehr als 75 % Feldfutter auf Ackerflächen) Betriebe mit weniger als 10 ha Acker 6

Greening Anbaudiversifizierung für konventionelle Betriebe ohne UBB Ackerfläche zwischen 10 30 ha mind. 2 Kulturen, Hauptkultur: max. 75 % Acker > 30 ha mind. 3 Kulturen Hauptkultur: max. 75 % 2 Kulturen: max. 95 % Was ist eine Kultur? jede Getreideart, Sommer- und Winterkulturen, Brachen, jeweils eigene Kultur Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für konventionelle Betriebe ohne UBB mind. 5 % d. Ackerfläche (für Betriebe ab 15 ha Acker) Was soll gelten (Maßnahmenkatalog): Brachen (wie bisher GLÖZ) Anrechnung 1:1 (Ausnahme GL-Werdung) definierte LSE (GLÖZ + CC) Kurzumtrieb ohne Düngung und Pflanzenschutz Anrechnung 1:0,3 stickstoffbindende Pflanzen Anrechnung 1:0,7 Zwischenfrüchte/Begrünungen Anrechnung 1:0,3 jährlich neu entscheidbar Erfüllung auch durch Maßnahmenmix möglich 7

Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Mindesterfordernisse - Beispiele Betrieb mit 100 ha Acker, mind. 5 % ÖVF erfüllbar mit mind. 5 ha Brache (Anforderungen wie bei GLÖZ A) oder mind. 7,15 ha (5 %, Faktor 0,7 = 5 dividiert durch 0,7) Eiweißpflanzen oder mind. 16,67 ha (5 %, Faktor 0,3) Begrünungsflächen oder Mix aus diesen Varianten zb 2 ha Brache + mind. 4,3 ha Soja (3 %, Faktor 0,7) Sicherheitspolster einrechnen! Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen Produktionsflächen mit Beitrag zur Biodiversität (Anrechnung: 0,7) Beurteilung von Artenvielfalt, Fruchtfolge, produktionstechn. Maßnahmen, Liste von zulässigen Kulturen (groß- und kleinkörnige Leguminosen) Klee, Luzerne, Soja, Lupinen, Linsen, Sommer-/Winterwicken, Platterbsen, Ackerbohne, Erbse keine Mischkulturen (wie Kleegras, Erbsen-/Getreidegemenge ) Pflanzenschutz zulässig Nachfolgekultur nicht stickstoffbindend (zb Wintergetreide, Begrünungen) nicht im Wasserschutzgebiet für Betriebe (ohne UBB) denkbar mit Feldfutterbau, Veredelung, Marktfruchtbau (Brache nicht gewollt) 8

Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Begrünung/Zwischenfrüchte Welche Begrünungen gelten? ÖPUL-Begrünungen Varianten 1 5 (Anlage bis spätestens 1.10.) Beantragung im MFA (zb Codierung) erstmals mit MFA 2015 Greening-Zwischenfrucht 2015 wird mit Begrünung 2015/2016 erfüllt keine Doppelförderung mit ÖPUL-Begrünung kann bedeuten: bis zu ca. 17 % Begrünung keine ÖPUL-Prämie Alternative für bestimmte Betriebstypen (Veredelung?) in produktiven Regionen (kein UBB, keine Brachen, keine N-bindende Kulturen gewollt) Greening durch UBB (=ÖPUL-Maßnahme umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung ) Biodiversitätsflächen (mind. 5 % der Acker- und gemähter GL-Fläche) Betriebe mit Greening-Verpflichtung müssen Biodiversitätsflächen auf Acker anlegen: max. 1 ha/feldstück (bzw. Ausnahmen), insektenblütige Mischungen, max. 2 x pro Jahr Häckseln/Mahd (50 % frühestens am 1.8.) aber nicht erfüllbar mit Eiweißpflanzen, wie zb Soja Fruchtfolge (mind. 3 Kulturen, max. 66 % einer Kultur, max. 75 % Getreide/Mais) Erhaltung von Landschaftselementen, Grünlanderhaltung (einzelbetrieblich mit Toleranzen), Schulung (5 Stunden) durch Auflagen bei UBB wird Greening erfüllt und zusätzlich UBB- Prämie (auch für Biodiv.-Flächen) 9

Vergleich UBB Greening (einfaches Vergleichsbeispiel) Betrieb 100 ha Acker mit UBB-Teilnahme ohne UBB mind. 5 % Biodiversitätsflächen 5 ha Blühflächen auf Acker max. 75 % Getreide + Mais max. 66 % einer Kultur mind. 3 Kulturen 50 ha Weizen, 20 ha Körnermais, 10 ha Soja, 15 ha ZR + 4.500 UBB-Prämie Greening erfüllt mind. 5 % ÖVF 10 ha Soja (mind. 7,15 ha) mind. 3 Kulturen (max. 75 % HK, max. 95 % aus 2 Kulturen) 50 ha Weizen, 25 ha Körnermais, 15 ha ZR + Soja ÖPUL 2015 - Einreichversion Auswahl der für unsere Region wichtigsten ÖPUL-Maßnahmen Die Inhalte gelten vorbehaltlich der Genehmigung und im Zuge des Genehmigungsprozesses erforderlicher Anpassungen 10

ÖPUL 2015 - Grundsätzliches (1) ÖPUL-Inhalte gelten VORBEHALTLICH DER GENEHMIGUNG: Programm im April an die EU-Kommission geschickt Genehmigung frühestens Ende 2014 Auflagen, Prämien, Maßnahmen können sich noch ändern Leistungen (z.b. Begrünungen) auf eigenes Risiko Teilnahme ist Chance auf Abgeltung Keine Teilnahme = kein Risiko = keine Abgeltung ÖPUL 2015 - Grundsätzliches (2) ÖPUL-Leistungen abgeltbar, wenn: Strenger als Gesetze Strenger als Cross-Compliance-Vorschriften Strenger als Greening (1. Säule) Strenger als Mindeststandard bei Düngung und Pflanzenschutz Strenger als Grundanforderungen ÖPUL-Maßnahmen: Notwendigkeit und Wirkung wissenschaftlich beweisbar Wirkung messbar Auflagen kontrollierbar 11

ÖPUL 2015 Mindeststandard Düngung (Phosphor) = Beschränkung der Phosphatdüngung einzuhalten von allen Teilnehmern (egal welche Maßnahme) P-Düngung (im 5-jährigen Betriebsdurchschnitt) nicht über Empfehlung Sachgerechten Düngung, 6. Auflage (SGD6) ÖPUL 2015 Umsetzung P-Mindeststandard (1) 1.) Ausschließlicher Einsatz von Wirtschaftsdünger (inkl. organischen Sekundärrohstoffen) Bei Einhaltung der Stickstoffbegrenzungen (Cross Compliance bzw. Vorbeugender Grundwasserschutz) gilt auch der P-Mindeststandard als eingehalten. Kein weiterer Handlungsbedarf 2.) Betriebe mit P-Mineraldüngereinsatz P-Düngung Düngeempfehlung nach SGD6 (Saldo null oder negativ) (P-Saldierung muss nicht vorliegen, wird bei VOK durchgeführt) Dringende Empfehlung: P-Saldierung vor P-Mineraldüngereinkauf durchführen (zb LK-Düngerrechner) 12

ÖPUL 2015 Umsetzung P-Mindeststandard (2) 3.) 100 kg/ha P 2 O 5 -Obergrenze Dokumentationspflicht Düngergaben über 100 kg P 2 O 5 /ha LN (Summe Wirtschaftsdünger plus Mineraldünger plus Sekundärrohstoffe) sind betriebsbezogen zu dokumentieren und zu begründen; ausgenommen nur Betriebe, die ausschließlich Wirtschaftsdünger (inkl. Sekundärrohstoffe) einsetzen Mögliche Begründungen: Schaukeldüngung Niedriger Bodenvorrat Entsprechend hoher P-Bedarf ÖPUL 2015 Mindeststandard Pflanzenschutz Verbot Herbizide zur Abreife/Erntevorbereitung (Sikkation) bei Getreide und Raps einzuhalten von allen Teilnehmern (egal welche Maßnahme) 13

ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (1) Betriebsmindestgröße im ersten Teilnahmejahr: 2 ha LN oder 1 ha Obst/Wein/Hopfen oder 0,5 ha geschützter Anbau (Glashäuser, Folientunnel) nur im Falle des Nützlingseinsatzes im Rahmen UBB oder Bio 2 ha Ackerflächen für Begrünungsmaßnahmen Nicht LN im ÖPUL: Hausgärten, Flächen in Flughäfen, dauerhafte Sport-/Freizeitflächen, Teiche (ausgenommen Option Teiche in UBB/Bio) LN im ÖPUL aber ohne Prämie: Energieholz (Acker bzw. Grünland), Baumschulflächen, Christbäume ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (2) Verpflichtungsdauer: 6 Jahre bei Einstieg mit Herbstantrag (HA) 2014 2015 2020 Keine Möglichkeit nach 5 Jahren (Ende 2019) vorzeitig auszusteigen 5 Jahre bei Einstieg mit HA 2015 2016-2020 Ausnahmen: Höhere Gewalt (Tod, ) und andere anerkannte besondere Umstände ( ) Endgültige Betriebsaufgabe nach 3 oder mehr Jahren 14

ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (3) Verpflichtungsbeginn bzw. ende: 1.1. (erstes Teilnahmejahr) 31.12. 2020 Ausnahmen: Zwischenfruchtanbau (Begrünung von Ackerflächen) Sommer/Herbst vor erstem Teilnahmejahr Sommer/Herbst 2020 Erosionsschutz Hopfen: 15.10. vor erstem Teilnahmejahr 14.10.2020 Erosionsschutz Wein, Variante A 1.11. vor erstem Teilnahmejahr 30.10.2020 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (9) Maßnahmen mit Grundstücksbezug Bio UBB Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (nicht Ackerfutter) Begrünung System Immergrün Vorbeugender Grundwasserschutz Auswaschungsgefährdete Ackerflächen Oberflächengewässerschutz Mahd von Steilflächen Silageverzicht (nicht Ackerfutter) Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen Verzicht Pflanzenschutzmittel Wein/Hopfen Naturschutz (WF) 15

ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (4) Verpflichtungsgrundsatz: Alle Flächen des ersten Teilnahmejahres und in den Folgejahren hinzukommende müssen bis Ende der Verpflichtung gemäß den Förderungsvoraussetzungen bewirtschaftet werden. ansonsten ist Prämie für abgehende Fläche zurückzuzahlen Ausnahmen: neuer Bewirtschafter hat gleiche oder strengere Maßnahme Flächenverlust im öffentlichen Interesse (enteignungsfähig) Umwandlung in Grünland Geringfügiger Flächenverlust (5 %) Maßnahmen ohne Grundstücksbezug Pachtflächenverluste unter bestimmten Bedingungen ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (5) Geringfügiger Flächenverlust: Jährlich maximal 5 % der Maßnahmenfläche des Vorjahres Jedenfalls 0,5 ha Maximal 5 ha Beispiele: Maßnahme Maßnahmenfläche 2015 Bio 110 ha LN 5 ha System Immergrün 40 ha Acker 2 ha WF Naturschutz 3 ha WF 0,5 ha Geringfügiger Verlust 2016 16

ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (6) Maßnahmen ohne Grundstücksbezug: Begrünung - Zwischenfruchtanbau Mulch-/Direktsaat Verzicht Fungizide und Wachstumsregulatoren auf Getreide SLK Anbau seltener landwirtschaftl. Kulturpfl. Bodennahe Gülleausbringung Alpung und Behirtung Ackerfutterflächen bei Silageverzicht und Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen zumindest ein Tier einer gefährdeten Rasse jährlich Keine Rückforderung bei Teilflächenverlust solange Fläche verbleibt + Auflagen eingehalten werden ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (8) Flächenzugang = Ausweitung der Maßnahmenfläche, neue Fläche bisher NICHT in gleicher Maßnahme Prämie für neue Fläche?: 2016 zur Gänze 2017 2019 im Ausmaß von 50 % (Basis = 2016) 2020 nicht mehr prämienfähig Betrifft Maßnahmen mit Grundstücksbezug (Bio, UBB, Immergrün, ) Beispiel: Maßnahme Fläche 2016 2017 2019 prämienfähiger Zugang 2020 prämienfähiger Zugang UBB 40 ha 20 ha von Nicht-UBB 0 ha von Nicht-UBB => Hinzunahme von UBB-Flächen = prämienfähig = kein Zugang 17

ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (10) Prämienfähige Flächen - Grundsätzliches Ordnungsgemäß: Anbau/Auspflanzen, Pflege (Fläche, Aufwuchs) Ernte und Verbringen notwendig Häckseln/Mahd ohne Abtransport reicht nicht Ausnahme Maßnahme schreibt dies vor (Biodiversität, WF, ) Ausnahme von Ernteverpflichtung: außergewöhnliche Umwelteinflüsse Hagel, Hochwasser Trockenheit,! NEU! ZA für ÖPUL-Stilllegungen - ohne Kürzung ÖPUL-Prämie (= WF, Biodiversitätsflächen, Gewässerschutzstilllegungen, Bodengesundung Acker) ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (11) Modulation (Kürzung aller ÖPUL-Prämien ab bestimmter Betriebsgröße): Fläche Berechnung Beispiele: Prämie Bis 100 ha 100 % Über 100 ha 300 ha 90 % Über 300 ha 1000 ha 85 % Über 1000 ha 75 % Größe Berechnung 190 ha (100ha + 90ha x 0,9) : 190 0,9526 450 ha 100ha + 200ha x 0,9 + 150ha x 0,85 450ha Kürzungsfaktor aller ÖPUL-Maßnahmen 0,9056 18

ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (12) Wechsel in höherwertige Maßnahme Bis spätestens HA 2018 möglich Verpflichtungsende bleibt 2020 Mögliche Fälle: UBB Bio Begrünung: Zwischenfruchtanbau System Immergrün ÖPUL 2015 - Maßnahmen im Programm LE 14-20 Art. 28 Agrarumwelt Artikel 29: Bio Art. 33: Tierschutz Allgemein Acker Grünland Dauerkulturen Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Begrünung/ Zwischenfrucht Bewirtschaftung (UBB) Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide Mahd von Steilflächen Silageverzicht Erosionsschutz Obst, Wein und Hopfen Ökologischer / biologischer Landbau Weide Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel Begrünung/ System Immergrün Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (regional) Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Alpung und Behirtung Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen Naturschutz Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip Till) Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Grundwasser- Vorbeugender Ackerflächen schutz - Grünland (regional) [Slbg.] Mahd von Bergmähdern in NÖ keine Bedeutung Bodennahe Ausbringung flüssiger Wi- Dünger und Biogasgülle Vorbeugender Oberflächengewässerschutz Anbau seltener lw. Kulturpflanzen auf Acker (regional) Teilnahme an UBB verpflichtend Teilnahme an UBB oder Bio verpflichtend Maßnahmen OHNE Grundstücksbezug Gewässerschutzstilllegungen 19

Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau (1) mind. 2 ha Acker im 1. Jahr (Stichtag 1.10.2014) Jährlich mindestens 10 % der Ackerfläche flächendeckend begrünen Stichtag 1.10. (2014, ) Acker ohne K20, WF und Gewässerschutzstilllegungen Beispiel: 60 ha Acker am 1.10.2014 3 ha WF, 2 ha K20, 0,5 ha Gewässerschutzstilllegung lt. MFA 2015 60 5,5 = 54,5 ha 54,5 ha x 10 % = 5,45 ha auf mindestens 5,45 ha mit Variante 3, 4, 5 oder 6 begrünen Sicherheitspolster anlegen => z.b. 6 ha begrünen Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau (2) Begrünungsvarianten (aktiv angelegte Zwischenfrüchte/Untersaaten): Variante Anlage bis Frühester Umbruch Zusätzliche Vorgaben Prämie /ha 1 31.07. 15.10. Bienenmischung (mind. 5 insektenblütige Partner), Befahrungsverbot bis 30.9., anschließend 200 verpflichtend Wi-Getreide 2 31.07. 15.10. Mind. 3 Mischungspartner, danach verpflichtend Wi-Getreide 160 3 20.08. 15.11. Mind. 3 Mischungspartner 160 4 31.8. 15.2. Mind. 3 Mischungspartner 170 5 20.9. 1.3. Mind. 2 Mischungspartner 130 6 15.10. 21.3. Winterharte Begrünung: Grünschnittroggen, Winterwicke, Perko, Wi-Erbse oder Winterrübsen Variante 1 und 2 heuer noch nicht, erst ab MFA 2015 Variante 4 und 5 = MZ-tauglich 120 20

Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau (3) Zwischenfrüchte (ZWF): aktiv anzulegen kein Ausfall Untersaaten sind zulässig, gelten nach Ernte der Hauptkultur als ZWF Variante 6 Nur aufgelistete Kulturen verwendbar (taxative Liste) Reinsaat oder Mischung Mischungen vorgeschrieben: Variante 1 5 Abfrostend oder winterhart Getreide/Mais unter 50 % im Bestand - zu jedem Zeitpunkt (RISIKO) Nutzung von ZWF zulässig Flächendeckende Begrünung muss erhalten bleiben Nachfolgend Hauptkultur anzubauen ZWF darf im MFA nicht zur Hauptkultur werden (z.b. Grünschnittroggen, Winterwicke, ) Begrünungsmischungen mit Kosten: Feldbauratgeber www.lk-noe.at Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau (4) Verbote im Begrünungszeitraum Pflanzenschutz mineralische N-Düngung Bodenbearbeitung (ausgenommen Strip-Till-Verfahren) Begrünungszeitraum = Anbau bis Tag der frühesten Bodenbearbeitung Prämie: Pro ha aktiv angelegter Zwischenfrucht: Keine Begrenzung der prämienfähigen Fläche: 15 % begrünt => 15 % erhalten Prämie 35 % begrünt => 35 % erhalten Prämie 60 % begrünt => 60 % erhalten Prämie 21

Mulch-/Direktsaat (inkl. Strip Till)! Teilnahme an Begrünung-Zwischenfruchtanbau Jährlich nach Variante 4 oder 5 Mulch-/Direktsaat oder Strip Till zum Anbau von: Getreide, Ackerbohne, Mais, Kartoffeln, Kürbis, Soja, Sonnenblumen und Zuckerrüben Max. 4 Wochen zwischen 1. Bodenbearbeitung und Anbau Wendende Bodenbearbeitung und Tiefenlockerung unzulässig MZ-Prämie /ha Getreide 30 Andere zulässige Kulturen 60 Getreide = Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale und Weizen. Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (1) Mindestens 2 ha Ackerfläche im ersten Teilnahmejahr (15.5.) Mind. 85 % der Ackerfläche im Kalenderjahr ganzjährig, flächendeckend begrünen mit Haupt- oder Zwischenfrüchten Ackerfläche: Stichtag 15.5., ohne WF und K20 Bsp: 100 ha Acker, davon 3 ha WF und 2 ha K20 100 5 = 95 ha 95 ha x 85 % = 80,75 ha auf mindestens 80,75 ha ist vom 1.1. bis 31.12. mit Haupt- und Zwischenfrüchten zu begrünen Maximaler Prämiengewährung Zeitraum zwischen für 95 ha den Kulturen: Hauptfrucht (Ernte) Zwischenfrucht (Anbau): 30 Tage Zwischenfrucht (Umbruch) Hauptfrucht (Anbau): 30 Tage Hauptfrucht (Ernte) Hauptfrucht (Anbau): 50 Tage Tag der Ernte/des Umbruchs zählt zu 30/50 Tagen; Anbau nicht 22

Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (2) Zwischenfrüchte: mind. 35 Tage von Anbau bis Umbruch Aktiv angelegt, späteste Anlage: 20.09. bei abfrostenden Kulturen 01.10. bei winterharten Kulturen Reinsaaten zulässig (keine Mischungen vorgeschrieben) Als Untersaat angelegte = zulässig, nach Ernte der Hauptkultur Nutzung erlaubt sofern Flächendeckung bleibt Getreide erlaubt Unzulässig: Ausfallkulturen Von Anbau bis Umbruch Verbot von: Pflanzenschutz und N-Mineraldünger Bodenbearbeitung (ausgenommen Strip-Till-Verfahren) Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (3) Schlagbezogene Aufzeichnungen: Anbau und Ernte Hauptkultur Anbau und Umbruch Zwischenfrucht Kein jährlicher Herbstantrag! Keine Teilnahmemöglichkeit an Mulch-/Direktsaat Prämie: 80 /ha Ackerfläche (für 100 %) Rückforderungsrisiko bei Flächenverlusten, weil Verpflichtung liegt am Grundstück Was erleichtert die Teilnahme in der Praxis: Hoher Feldfutteranteil 85 % und Fristen mit Fruchtfolge und Klima einfach erreichbar Stabile Ackerflächenbewirtschaftung (keine regelmäßigen Täusche) 23

Begrünung von Ackerflächen System Immergrün (4) Abwicklungstechnische Hinweise: Für Einstieg Beantragung im Herbstantrag (HA) erforderlich HA 2014 => Verpflichtung beginnt 1.1.2015 HA 2015 => Verpflichtung beginnt 1.1.2016 Abgabe bis spätestens 15.12. notwendig Ab HA 2016 bis HA 2018: Nur mehr Wechsel von Zwischenfruchtanbau in Immergrün Umstieg in Zwischenfruchtanbau ohne Rückforderung nicht möglich System Immergrün gilt als höherwertig Wechsel mit Rückforderung nur im HA2015 möglich HA2015 = letzte Möglichkeit für Einstieg in Zwischenfruchtbegrünung UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (1) Ziel/Allgemeines: Erhöhung pflanzliche und tierische Artenvielfalt Mögliche Äquivalenzmaßnahme für Greening Nachfolger für UBAG Landschaftselemente (LSE) Erhaltung und naturverträglicher Umgang Punktförmige LSE: Bäume und Büsche mit mind. 2 Meter Kronendurchmesser Einzelbäume, Streuobstwiesen, Baumreihen Flächige LSE: Feldgehölz, Baum-/Gebüschgruppe, Hecke/Ufergehölz, Rain, Böschung, Trockensteinmauer, Gräben/Uferrandstreifen,Steinriegel/Steinhage, Tümpel Sind NICHT Teil der LN (Referenz) Verbot der Entfernung, Veränderung, Zerstörung, Verlegung Ausnahme: Naturschutzabteilung genehmigt - VORHER 24

UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (2) Landschaftselemente (LSE) Erhaltung und naturverträglicher Umgang Prämienzuschlag: 6,- pro ha und %-Anteil an der LN Erhaltungspflicht, Prämienzuschlag, wenn: auf oder max. 5 m neben LN Im GIS erfasst In der Verfügungsgewalt des Antragstellers (Eigentum, gepachtet, ) LSE Ersterhebung und Zuteilung der Verfügungsgewalt ab November 2014 Informationsveranstaltungen zu Landschaftselementen nach dem HA 2014 Landschaftselementerhaltung Erfassung im GIS Mitwirkung des Antragstellers UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (3) Erhaltung Grünlandflächenausmaß des Referenzjahres Referenzjahr = erstes Teilnahmejahr Umbruchstoleranz, wenn über 20 % Grünland an LN im Referenzjahr: Maximal 10 % (max. 5 ha, jedenfalls 1 ha) der Referenzfläche Referenz = G im ersten Teilnahmejahr + vor MFA umgebrochenes G Gilt für gesamten Verpflichtungszeitraum (NICHT jährlich) Beispiel: 2014: 30 ha LN, 22 ha A + 8 ha G 2015: im März 1 ha G umgebrochen => MFA 2015: 30 ha LN, 23 ha A + 7 ha G Keine Toleranz wenn G-Anteil maximal 20 % an LN Umbruch = G zu A oder Dauerkultur G-Referenz = 8 ha Über 20 % G an LN 1 ha Toleranz im ersten Jahr in Anspruch genommen Kein weiterer Umbruch zulässig 25

UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (4) Fruchtfolgeauflagen, Mindestens 3 Kulturen, wenn Fruchtfolgeverpflichtung aus Greening besteht = ab 10 ha Acker und weniger 75 % Ackerfutter Biodiversitätsfläche zählt nicht als Kultur bei über 5 ha Acker: Maximal 75 % Getreide und Mais Maximal 66 % einer Kultur Ackerfutter ist nicht betroffen Kultur = botanische Art Weichweizen, Roggen, Mais, Kartoffel, Getreide = Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale und Weizen. UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (5) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen ab 2 ha Acker + gemähter G-Fläche 5 % von der Summe aus Acker + gemähten Grünlandfläche Gemähtes G: einmähdige Wiese, Mähwiese/-weide (2- oder mehrnutzig) ohne Naturschutzflächen (WF, K20) und Gewässerschutzstilllegungen (GWSS) 30 ha Acker davon 0,70 ha K20 0,50 ha GWSS 20 ha gemähtes G davon 1 ha WF Berechnung - Beispiel 28,80 ha A 19,00 ha G WF, K20 und GWSS: Verringern 5%-Wert zählen nicht als Biodiversitätsflächen 5 % von 47,80 ha = 2,39 ha Greening ÖVF: 5 % vom Acker (30 ha) = 1,5 ha mind.1,5 ha am Acker Rest am A bzw. G Keine Verringerung durch WF, K20, GWSS 26

UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (6) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Grundsätzlich auf Acker und/oder Grünland erfüllbar Ausnahme 5 % ÖVF (Greening) jedenfalls am Acker Bsp: 5 % UBB = 2 ha, 5 % ÖVF = 1,5 ha: 1,5 ha jedenfalls am Acker 0,5 ha am Acker und/oder G Biodiversitätsflächen auf Acker, 3 Typen: Neue Dauerbrachen Bienenweiden über 5 % hinausgehende (max. 10 %) Biodiversitätsflächen am Acker werden mit 450 /ha belohnt! UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (7) Auflagen Ansaat von Ansaat bis max. anrechenbar Umbruch Verbote Biodiversitätsflächen auf Acker Neue Dauerbrache Bienenweide Mind. 3 insektenblütige Mischungspartner bis spätestens 15. 5. Besteht seit mind. MFA 2009 Mind. 5 insektenblütige Mischungspartner bis spätestens 15. 5. 1 ha pro Feldstück Ganzes FS Frühestens ab 15. 9. des 2. Jahres im 4. Jahr verpflichtende Neuanlage bzw. Nachsaat Düngung und Pflanzenschutz vom 1.1. bis Umbruch bzw. Umbenennung Pflege/Nutzung Max. 2 x/jahr Mahd oder Häckseln, 50 % ohne zeitliche Einschränkung, 50 % frühestens am 1.8., Nutzung (Abtransport) erlaubt frühestens am 1.8. Mahd, Häckseln oder Beweidung 27

UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (8) Neue Biodiversitätsflächen auf Acker, max. 1 ha pro FS Beispiel 50 ha Acker => 5 % = 2,50 ha => mind. 3 neue Biodiversitätsflächen auf 3 verschiedenen Feldstücken Ziel: bessere Verteilung in der Ackerflur => mehr Lebensräume für Arten Ausnahme: zu wenige FS Beispiel von oben: Gäbe es nur 2 Acker-FS: auf jedem FS Biodiversitätsflächen anzulegen Max. 1 ha pro Biodiversitätsfläche auf einem FS 2 Biodiversitätsflächenschläge zulässig UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (9) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Biodiversitätsflächen auf gemähtem Grünland: Bis 2020 am gleichen Standort Einmähdige Wiese oder Mähwiesen/-weiden mit mehreren Nutzungen: 1. Nutzung frühestens mit 2. Nutzung vergleichbar genutzter Schläge Nutzung = Mahd oder Beweidung Nutzung frühestens am 1.6. Jedenfalls ab 1.7. Verzicht flächigen Pflanzenschutz Düngung nur mit Festmist oder Kompost 28

UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (10) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Biodiversitätsflächen auf Grünland: Mähwiesen/-weiden mit mehreren Nutzungen - Nutzungstermine zweite Nutzung Vergleichsfläche früheste Nutzung der Biodiversitätsfläche ab 30. Mai 1. 6. (= frühest möglicher Termin) 15. Juni 15. Juni 6. Juli 1.7. (= jedenfalls erlaubt) UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (11) Weiterbildungsverpflichtung: 5 Stunden bis spätestens 31.12.2018 Fachspezifische Kurse (Biodiversität, Pflanzenbau, Düngung, ) Unabhängig von Vorbildung für Bewirtschafter oder maßgeblich am Betrieb tätigen, eingebundenen Person Kursbesuchsbestätigung am Betrieb aufzubewahren bei Aufforderung an AMA zu übermitteln 29

UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (13) Prämien: Prämienelement Details Euro/ha Grundprämie (für A + G) zusätzliche Biodiversitäsflächen Zuschläge G + Ackerfutter: unter 0,5 RGVE/ha ab 0,5 unter 1,2 RGVE/ha ab 1,2 RGVE/ha 15 30 45 Ackerflächen (ohne Ackerfutter) 45 über 5 % am Acker bis max. 10 % 450 Blühkulturen, Heil-/Gewürzpfl. (max. 20 % der Ackerfläche) je % LSE-Fläche an LN (max. 150 /ha = 25 % LSE an LN) Nützlingseinsatz Glashaus, Folientunnel 1.000 Teiche 250 55 6 UBB im Vergleich zu UBAG Nicht mehr vorgesehene Auflagen: Max. 2 GVE/ha LN Reduzierte N-Düngung Schlagbezogene Aufzeichnungen 30

Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel Teilnahme an UBB N-Mineraldüngerverzicht auf gesamter LN (A, G, Dauerkulturen) Verzicht Pflanzenschutzmittel auf Grünland und Ackerfutter Ausnahmen: Einzelpflanzenbehandlung, Beizung Saatgut Verzicht Kauf/Lagerung unzulässiger Betriebsmittel Maximal 170 kg N/ha LN Wirtschaftsdüngeranfall N = ab Lager Wirtschaftsdüngerabgaben sind nicht berücksichtigbar Ausnahme: Abwesenheit von Tieren (Almen, Gemeinschaftsweiden, ) Kultur Details Euro/ha Grünland *+ Ackerfutter* unter 0,5 RGVE/ha förderbare Fläche 0 ab 0,5 RGVE/ha förderbare Fläche 60 Ackerflächen* ohne Ackerfutter 60 Dauerkulturen* Obst, Hopfen, Wein 60 *) stillgelegte und Flächen mit Düngeverbot erhalten keine Prämie HA 2014_DI Schübl 64 Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide Teilnahme an UBB Mindestens 3 ha Ackerfläche im 1. Jahr Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren Ausnahmen: lt. EU-Bio-VO zulässige, Beizung Saatgut Verzicht Kauf/Lagerung unzulässiger Betriebsmittel Prämie: Kultur Details Euro/ha Getreide Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen 40 31

Biologische Wirtschaftsweise (1) Kontrollvertrag mit spätestens 1.1. des 1. Verpflichtungsjahres Einhaltung der EU-Bio-Verordnung Einhaltung ergänzender nationaler Vorschriften Österr. Lebensmittelbuch Codexkapitel A8 Landschaftselemente Erhaltung und naturverträglicher Umgang Erhaltung Grünlandflächenausmaß Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen 5 Stunden Weiterbildung bis spätestens Ende 2018 Biologische Wirtschaftsweise (4) Bodengesundungsflächen - Acker N-bindende Pflanzen Anlage bis spätestens 15.05., Umbruch frühestens 15.09. des zweiten Jahres Aufwuchs verbleibt auf der Fläche, Samennutzung erlaubt Mind. 1x jährlich häckseln/mähen Keine Düngung, kein Pflanzenschutz Keine Befristung der Dauer!! 32

Biologische Wirtschaftsweise (5) Grundsätzlich Vorgaben auf der gesamte landwirtschaftlichen Nutzfläche und in der Tierhaltung einzuhalten Ausnahme Teilbetrieb Bio: getrennte Kulturbereiche: Acker- und Grünland / Obst- und Hopfenbau / Weinbau Eigenständige Betriebsanlagen für den jeweiligen Bereich Getrennte Lagerung von Betriebsmitteln Ausnahmen Tierhaltung: Eigenbedarfstiere (Schweine, Legehühner) Streichelzootiere (Schafe, Ziegen, Kleintiere) Konventionelle Pferdehaltung Biologische Wirtschaftsweise (8) Prämien Teil 1 Kultur Details /ha Grünland und Ackerfutter > 25 % < 0,5 RGVE/ha Grünland und Ackerfutter 0,5 RGVE/ha Grünland und Ackerfutter 70 225 Ackerland zusätzliche Biodiversitätsflächen auf Acker Ackerland inkl. Bodengesundungsflächen und Feldfutter bis max. 25% an Acker 230 Feldgemüse und Erdbeeren 450 Bodengesundungsflächen > 25% Acker 0 Zuschlag Blühkulturen Acker und Heil- und Gewürzpflanzen für max. 20% der Ackerfläche über 5% der Ackerfläche, bis max. 10% 450 55 33

Biologische Wirtschaftsweise (9) Prämien Teil 2 Dauerkulturen Kultur Details /ha Zuschlag Landschaftselemente Wein, Obst, Hopfen 700 Bodengesundungsflächen Dauerkulturen 0 Je % LSE-Fläche an LN, max. 150 /ha 6 Bienenstock Für max. 1.000 Stöcke pro Betrieb, je Stock 25 Nützlingseinsatz Glashaus, Folientunnel, Auflagen wie in UBB 1.000 Teiche Auflagen wie in UBB 250 Naturschutz - WF (1) Ziel: Schutz und Verbesserung Lebensräume gefährdeter Tier-/Pflanzenarten Teilnahme an UBB oder Bio (nur LSE-Zuschlag auf WF gewährt) Projektbestätigung für ökologisch wertvolle Acker- oder Grünlandflächen Enthält flächenspezifische Auflagen und daraus resultierende Prämie generelle Auflagen auf WF-Flächen, unabhängig von PjB-Auflagen: keine: Neuentwässerung, maschinelle Entsteinung, Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen, Lagerung von Siloballen keine zusätzliche Düngung auf Dauerweiden, Hutweiden Verbot Ausbringung Klärschlamm und kompost auf Grünland keine Ein- oder Nachsaaten (ausgenommen Wildschäden, Engerlinge, höhere Gewalt nach Genehmigung) Aufzeichnungspflicht bei verpflichtender Beweidung 34

Naturschutz - WF (2) Welche Flächen können ab 2015 teilnehmen?: Bestehende WF-Flächen aus ÖPUL 2007 ausgenommen artenarme Ackerbrachen und Intensivwiesen K20-Flächen wenn Naturschutzabteilung Umwandlung in WF genehmigt neue WF-Flächen im Natura 2000-Gebiet und in Artenschutzkulisse sofern Finanzmittel ausreichen Beantragung Projektbestätigung: Anmeldeformular wird von Naturschutzabteilung bisherigen Teilnehmern zugesandt: für Flächen im Natura 2000-Gebiet im Juli für Flächen außerhalb N2000 im Herbst für Umwandlung K20 in WF im Sommer Naturschutz - WF (3) Regionaler Naturschutzplan: Projektgemeinschaft gemeinsame Workshops, Betriebsbesuche Ziel betrifft ganze Region (enthalten in PjB) In NÖ 2015 nicht umgesetzt Naturschutz Monitoring (=> Zuschlag in PjB): Erhebung/Beobachtung von mit der Naturschutzabteilung definierten Arten WF-Trappe In ÖPUL 2007-PjB erkennbar an LEM01 Projekt LandwirtInnen beobachten Pflanzen => im HA14 Naturschutz - Monitoring beantragen!! Ergebnisorientierter Naturschutzplan: Anstatt konkreter Auflagen Ziele (Auftreten Kennarten) definiert Alle WF-Flächen des Betriebes nach diesem Prinzip In NÖ 2015 nicht umgesetzt 35

Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (1) Mindestens 2 ha Acker im 1. Teilnahmejahr im Gebiet KG-weise Abgrenzung Gebietskulisse Teilnahme an Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau oder System Immergrün Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (2) Bodenproben auf Ackerflächen im Gebiet Feststellung des N-Gehalts Analyse mit N min, EUF oder Bebrütungsmethode je angefangene 5 ha Acker eine Probe bis spätestens 31.12.2017 Ergebnisse der Beratungsstelle und BMLFUW zur Verfügung zu stellen und am Betrieb aufzubewahren Stickstoff-Düngeobergrenzen auf Ackerflächen im Gebiet: Ertragslage mittel: Tullnerfeld, Marchfeld, Prellenkirchner Flur Ertragslage hoch: Mostviertel 36

Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (3) Schlagbezogene Planung, Aufzeichnung, Bilanzierung auf allen Ackerflächen im Gebiet N-Düngung Planung bis 28.2. aufgrund der Ertragserwartung Aufzeichnungen aktuell zu führen Bilanzierung bis 31.12. mit tatsächlichen Erträgen Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (4) Verzicht Ausbringung N-haltiger Dünger, Klärschlamm, Klärschlammkompost auf Ackerflächen im Gebiet: 20.9 bis 15.2: vor Sommer-, Durumweizen, Sommergerste und Feldgemüse unter Flies oder Folie 30.9 bis 15.2: Wintergerste, Kümmel, Raps, Feldfutter und Wechselwiesen 20.9 bis 31.3: vor Mais 20.9 bis 1.3: alle anderen Ackerflächen Ausgenommen sind Mist und Kompost hier gelten gesetzliche Verbotszeiträume 37

Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (5) Weiterbildungsverpflichtung: eine maßgeblich am Betrieb tätige und in die Bewirtschaftung eingebundene Person Mind. 12 h 6 h in den ersten drei Teilnahmejahren, restliche bis Ende 2018 Prämie Euro/ha Ackerfläche im Gebiet 100 Bildung und Beratung (für die ersten 10 ha) 10 Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen Lage der Ackerfläche in Grundwasserschutzkulisse Durchschnittliche Ackerzahl maximal 40 Schotter, sandige Böden Ackerzahl = je Grundstück Ertragsmesszahl : Fläche in Ar Winterharte Begrünungsmischung ohne Leguminosen Neu angelegt bis 15.5. oder bestehend Verzicht Düngung und Pflanzenschutz bis Ende 2020 Verzicht Umbruch bis Ende 2020 Ausnahme: 1 x, wenn unmittelbar Anbau Getreide und nach Ernte Getreide unmittelbar Anlage geforderte Begrünungsmischung Jährliche Pflege keine Terminvorgaben: Mahd und Abtransport oder Häckseln Wird NICHT Grünland!! Prämie Begrenzung Euro/ha Maximal 20 % der Ackerfläche 450 38

Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen (1) Vorbehaltlich Genehmigung Ziel: Verringerung Nährstoffeintrag (v.a. Phosphor) in Oberflächengewässer durch Gewässerschutzstreifen Gefährdete Oberflächengewässer Kulisse NÖ Kulisse umfasst ganze KG Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen (2) Ackerfläche in maximal 50 Meter Entfernung zu ständig wasserführendem Gewässer in Gebietskulisse Gewässerschutzstreifen Wird NICHT Grünland!! Mindestens 12 Meter breit (max. prämienfähige Schlaggröße: 0,5 ha) auf zum Gewässer nächstgelegenen Feldstücksseite Winterharte Begrünung bis Ende 2020 (keinen reinen Leguminosen) bestehend oder Anlage bis 15.5. Verzicht Düngung und Pflanzenschutz Verzicht Umbruch bis Ende 2020 Ausnahme: 1 x, wenn unmittelbar Anbau Getreide und nach Ernte Getreide unmittelbar Anlage geforderte Begrünungsmischung Nutzung Aufwuchs und Befahren sind zulässig Jährliche Pflege (Häckseln oder Mahd) ohne Terminvorgaben 39

Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen (3) Gewässerschutzstreifen: Zusätzlicher Schutzstreifen zu gleichen Bedingungen förderbar Acker mit maximal 50 Meter Abstand zum Gewässer an nächster Stelle zum Gewässer dauerhafte, winterharte Begrünung durchschnittlich mind. 12 Meter breit Prämienfähig max. 0,50 ha pro Schlag Prämie Begrenzung Maximal 0,50 ha/schlag Maximal 20 % der Ackerfläche Ständig wasserführendes Gewässer in Gebietskulisse Euro/ha 550 Erosionsschutz Obst, Wein (1) Mindestteilnahmefläche 0,5 ha im 1. Jahr flächendeckende Begrünung in jeder Fahrgasse auf allen Obst-, Weinflächen oder Terrassenbewirtschaftung Keine Bodenbearbeitung im Begrünungszeitraum (Ausnahme Tiefenlockerung) Keine Nutzung des Begrünungsaufwuchses (Ausnahme Beweidung) Offenhaltung des Bodens zulässig: Wein: unmittelbarer Bereich um die Stämme maximal 80 cm Obst, Einzelreihen: unmittelbarer Bereich um die Stämme maximal 100 cm Obst, andere Pflanzsysteme: mind. 60 % Gesamtfläche zu begrünen 40

Erosionsschutz Obst, Wein (2) Begrünungszeiträume: Wein, kleiner 25 % Hangneigung: Variante A: 1.11. bis 30.4. Erneuerung der Begrünung nicht zulässig Variante B: ganzjährig (1.1. bis 31.12.) Wein ab 25 % Hangneigung: Variante B: ganzjährig (1.1. bis 31.12.) Teilflächen mit > 25% ausnahmslos ganzjährig zu begrünen Obst: Ganzjährig (1.1. bis 31.12.) Erneuerung Begrünung zulässig Erosionsschutz Obst, Wein (3) als Begrünungskulturen gelten: Obst und Wein: aktiv angelegte Kulturen: zumindest eine winterharte Art Belassen bestehender Kulturen nicht als Begrünung gelten organische Bodenbedeckungen (Stroh, Gras-, Rindenmulch) reine Selbstbegrünung Getreide oder Mais mehr als 50 % ausgenommen Grünschnittroggen; Hafer und Sommergerste als Deckfrucht bei Anlage Dauerbegrünung 41

Erosionsschutz Obst, Wein, (4) Begrünungsform Winterbegrünung = Wein Variante A Ganzjährige Begrünung - Obst - Wein, Variante B Erneuerungen der Begrünung im Begrünungszeitraum nicht zulässig; Rodung nach 15.9. => bis 30.4. offener Boden erlaubt zulässig, zwecks - Bestandesverbesserung - Rodung zur Bodengesundung - Rodung und Neuauspflanzung Neuanlage innerhalb 8 Wochen spätestens 1.10. Rodung nach 15.9. => bis 30.4. offener Boden erlaubt Erosionsschutz Obst, Wein (5) Bodengesundungen (= mehrjährig stillgelegte, gerodete Fläche): aktiv angelegte winterharte, ganzjährige, flächendeckende Begrünung mind. 1 x Häckseln pro Jahr Nutzung nicht zulässig (auch nicht Beweidung) Verbot N-Düngung und Pflanzenschutz Umbruch zur nachfolgenden Neuauspflanzung zulässig: Neuanlage Begrünung innerhalb 8 Wochen spätestens 1.10. Umbruch nach 15.8. => bis 30.4. offener Boden erlaubt KEINE Befristung der Anlagedauer!! betriebliche Aufzeichnungen: => KEINE gesonderte betriebliche Daten, Feldstücksdaten, Meldungen an AMA Datum: Rodung, Neuauspflanzung, Anlage/Umbruch der Begrünung/Bodengesundung 42

Erosionsschutz Obst, Wein (6) Höhe der Förderung Obst Wein (Junganlagen, Ertragsanlagen, Schnitt-Weingärten) Euro/ha 200 Zuschlag bei Hangneigung ab 25 % 140 bei Hangneigung des Schlages < 25% Variante A: Variante B: 100 200 Hangneigung des Schlages ab 25% bis <40% 300 Hangneigung des Schlages ab 40% bis <50% 500 Hangneigung des Schlages ab 50% 800 Bodengesundung, sonstige Spezialkulturfläche 0 Pflanzenschutzmittel Verzicht Wein Teilnahme an Erosionsschutz Obst, Wein Verzicht Insektizide (ausgenommen lt. Bio-EU-VO zulässige) auf gesamter Weinfläche und/oder Verzicht Herbizide auf gesamter Weinfläche Verzicht Kauf/Lagerung unzulässiger Betriebsmittel Höhe der Förderung Insektizidverzicht Herbizidverzicht Wein (Jung-, Ertragsanlagen, Schnitt-Weingärten), Bodengesundungsflächen sind nicht prämienfähig Euro/ha 250 43

Herbstantrag 2014 Ausfüllanleitung Antragsabwicklung Änderungsdigitalisierung HA-online Stammdaten Mantelseite 1: Aufbau wie in Vorjahren x 13021966 9999 MUSTERBBK 56789 MUSTER 1 2 3 4 5 6 7 KLEE PAUL HERBSTSTRASSE 14 2222, MUSTERORT HERBSTSTRASSE 14 4913 130266 Bankverbindung 2222, MUSTERORT RLNWATWWZWE A T 2 2 3 2 8 7 0 0 0 0 0 2 0 1 0 8 2 6 Abgabetermine Beilagen ankreuzen 44

x 13021966 Beilagen: 9999 MUSTERBBK 56789 MUSTER Maßnahmenantrag für ÖPUL 1 2 3 4 5 6 7 Bis spätestens 15. Dezember 2014 HERBSTSTRASSE 14 4913 130266 KLEE PAUL Beilagen: 2222, MUSTERORT Teilnahme an Begrünung-Zwischenfrucht: HERBSTSTRASSE 14 RLNWATWWZWE Maßnahmenantrag für ÖPUL 2015 und 2222, MUSTERORT A T 2 2 3 2 8 7 0 0 0 0 0 2 0 1 0 8 2 6 Begrünungsseite Bis spätestens 15. Oktober 2014 x x x x x Abgabe Flächenbogen bei: Flächenzugänge (Pachtung, Kauf, Nutzung, ) Flächenabgänge (Verpachtung, Verkauf, ) Herausnahme aus landwirtschaftlicher Nutzung (Aufforstung, Straßen-/Wegebau, Gebäude, Windräder, ) neue Feldstücksbildungen (z.b. Teil vom Acker wird Weingarten) Nur auf ACKER-Feldstücken! 45

Beispiel 1: UBB, Acker x x x Gebietskulisse nur Salzburg Gebietskulisse Gebietskulisse x 2015 in NÖ nicht angeboten Beispiel 2: Bio x Gebietskulisse nur Salzburg Gebietskulisse Gebietskulisse x x 2015 in NÖ nicht angeboten x 46

nur in Kombination mit UBB nur in Kombination mit UBB oder Bio nur in Kombination mit Begrünung-Zwischenfruchtanbau nur in Kombination mit Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen NICHT kombinierbar: System Immergrün und Mulch- u. Direktsaat HA 2014 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau Feldstücksnummer Feldstücksname Begrünte Fläche Begrünungs-Varianten MZ ankreuzen Jährlich mind. 10% d. Ackerfläche begrünen (Stichtag 1. Okt.) keine Prämien-Obergrenze begrünte Flächen ausbezahlt 47

Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau HA 2014 nur Varianten 3, 4, 5, 6 Variante 3: mind. drei Mischungspartner Variante 4: mind. drei Mischungspartner MZ möglich nach 4 und 5 (aber nicht verpflichtend) Variante 5: mind. zwei Mischungspartner MZ NICHT möglich nach 3 und 6 Zulässige Begrünungskulturen Variante 6: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse lt. Saatgutgesetz, Winterrübsen (inkl. Perko) Durchgängiges Antragsentgegennahmeund -erfassungssystem Antragsentgegennahme, EDV-Erfassung, Fehlerbearbeitung unmittelbar aufeinanderfolgend in BBK alle Bezirksbauernkammern nach Terminvorgabe Voraussetzungen Strike Termintreue Ihrerseits Terminverschiebungen nur bei unabdingbarer Verhinderung Terminabsage Keine Abgabe des Herbstantrages HA-online 48

Antragsentgegennahme Antragsentgegennahme vollständig, korrekt ausgefüllter HA 2014 mit allen erforderlichen Beilagen / Unterlagen Mitnahme von Prüfberichte von Vorortkontrollen Mehrfachantrag 2014 GIS-Flächenbögen vorangehender Digitalisierung Betreuungslandwirt LK-Projekt Anbot von Betreuungslandwirten Zielsetzung: vollständig und korrekt ausgefüllter HA Betreuung ungleich Beratung Beratung = Aufgabe BBK / LK Herr Mayr Karl, Tullnerstraße 71, 3425 Langenlebarn, 0664/1201832 49

Änderungsdigitalisierung Ausschließlich bei Flächenänderungen von Ackerfeldstücken und Teilnahme an der Begrünungsmaßnahme Zwischenfruchtanbau Alle anderen Nutzungsarten ab Mitte Jänner für MFA 2015 Terminvereinbarung in der BBK Herr Lederer, Tel. 05 0259 41791 Änderungsdigitalisierung unter Block-Bedingungen: Detaillierte Informationen finden Sie in der August-Ausgabe des Bauernjournals auf den Seiten 6-8 Online-Antrag eine Serviceleistung die es zu nutzen gilt Antrag kann selbstständig gestellt werden (über Internet) zeitunabhängig von Öffnungszeiten der BBKn, Wegersparnis, einfacher Aufbau und Nutzung der Anwendung Einstieg über BNr + PIN-Code neue Entwicklung nutzen zukünftig der neue Weg der Antragstellung Weiterbildungsveranstaltung HA 2014 DI Andreas Schlager/Folie 100 50

Online-Antragstellung zu beachten Feldstücksänderungsdigitalisierung ausschließlich über BBK zb Ver-/Zupachungen, Kauf/Verkauf, Flächentäusche, HLN, rechtzeitig VOR Online-Antrag Schlagdigitalisierung (Begrünungsschläge) selbständig machbar Empfehlung: möglichst ganze Feldstücke begrünen Feldstück = Schlag (keine Schlagdigitalisierung notwendig) bei Unsicherheit Schulungsangebot LK LFI nutzen Maßnahmenneubeantragungen ÖPUL Aufbau wie Papierantrag Weiterbildungsveranstaltung HA 2014 DI Andreas Schlager/Folie 101 Online-Antrag Zeitraum voraussichtlich ab 18. August bis 15. Oktober für Zwischenfrucht-Begrüner bzw. 15. Dezember (Maßnahmenbeantragung) aber: zusätzliche Maßnahmenbeantragung nach Abschluss Online- Antrag (zb Begrünung) nur mehr über Korrektur HA (auf Papier!) Weiterbildungsveranstaltung HA 2014 DI Andreas Schlager/Folie 102 51

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