Lebensbewältigung und Selbstorganisation von irregulären Migrantinnen im Privathaushalt. Llanquiray Painemal

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Transkript:

Lebensbewältigung und Selbstorganisation von irregulären Migrantinnen im Privathaushalt. Llanquiray Painemal http://www.respect-netz.de/

1. Was ist RESPECT? 2. RESPECT-Initiative Berlin. 2.1. Wer sind wir? 2.2. Was machen wir? 3. Selbstorganisation der Migrantinnen im Haushalt? 3.1. Hindernisse für eine Selbstorganisierung. 4. Arbeitsbedingungen im Haushalt. 5. Forderungen.

1. Was ist RESPECT? RESPECT Europa steht für Rights, Equality, Solidarity, Power, Europe, Cooperation Today. Gründung: 1998. Ziel: Migrantinnen in der bezahlten Hausarbeit zu organisieren und ihre Rechte zu verteidigen. RESPECT- Deutschland: 2000 nach einem Treffen von Migrantinnen-Organisationen in Berlin gegründet.

2.1. Wer sind wir? 2. RESPECT-Initiative Berlin Gegründet 1999, keine NGO, kein eingetragener Verein sondern ein freier Zusammenschluss von deutschen Frauen und Migrantinnen. Thema: Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten, aber auch im gewerblichen Bereich, z.b. Reinigungsindustrie und Restaurants, wo fast ausschließlich MigrantInnen beschäftigt sind. Motto: Arbeits- und Menschenrechte gelten unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

RESPECT-Berlin arbeitet mit einer feministischen sowie einer antirassistischen Perspektive auf die Arbeitsverhältnisse und die gesellschaftliche Organisation von Arbeit. Feministische Perspektive: Problematisieren der Geschlechterverhältnisse in der Hausarbeit. Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern in den privaten Beziehungen in D weiterhin ungelöst. Lösung: Verlagerung/Delegation dieser Arbeit nach draußen.

Antirassistische Perspektive: Problematisierung der rassistischen Strukturen des Arbeitsmarkts. Im Bereich Hausarbeit zeigt sich die Differenzierung zwischen Frauen entlang der Kategorien Ethnizität und Klasse. (Hier arbeiten die meisten Migrantinnen ohne Papiere) Die restriktiven Einwanderungsbestimmungen sind hier ausschlaggebend.

2.2. Was machen wir? RESPECT Berlin arbeitet in zwei Richtungen: 1. Nach Außen : Öffentlichkeitsarbeit. Teil der Kampagne der Gesellschaft für Legalisierung (GfL). Gewerkschaft Ver.di: seit 2000 Kontakt mit Ver. di. Am 11.03.2009 Eröffnung der Anlaufstelle für undokumentierte Arbeitnehmer/innen im Ver.di Haus (Aufklärung über Rechte und Beratung).

Was hat uns Ver.di gebracht? Anerkennung der Arbeitsrechte von Arbeitnehmer/innen ohne Aufenthaltsstatus, juristische Unterstützung, 2 mal im Monat Beratung, in der Praxis hilft die Mitgliederschaft in bestimmten Situationen. Keine finanzielle Unterstützung, Thema blieb bei Ver.di marginal, Eintreten in der Praxis schwierig,

2. Nach Innen, direkt mit den Frauen. Allgemeine Informationen über die gesetzliche Lage und die eigenen Rechte, Beratung u.a. Erstellung von Info-Flyern, Workshops. Wir bieten einen geschützten Raum für den Austausch von Infos, Tipps, Erfahrungen. Wir versuchen auch auf die konkreten und alltäglichen Probleme der Frauen einzugehen, die kurzfristig gelöst werden müssen. z.b. Am 7. Mai 2011: Workshop über die neue ILO-Konvention Am 21. Januar 2012: Workshop über Anerkennung von Bildungsabschlüssen.

3. Selbstorganisation der Migrantinnen in Haushalt? Was ist Selbstorganisation? Wunsch-Vorstellung, dass sich die Menschen selbst organisieren und an der Politik als Mitwirkende und Mitentscheidende teilnehmen können und ihre Interessen autonom vertreten. Voraussetzungen für eine mögliche Selbstorganisierung: Grundbedürfnisse: Wohnung, Arbeit Sprache, Infos Entkriminalisierung

3.1. Hindernisse für eine Selbstorganisierung. Lebenssituation. Kriminalisierung: Paragraph 87, Abs. 2, AufenthG. regelt die Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen gegenüber der Ausländerbehörde. Ausnahmen: Schulen sowie Bildungseinrichtungen (Theorie vs. Praxis). Allg. keine Selbstidentifikation als Haushaltsarbeiterinnen. Unterschiedlicher Grad von Politisierung

Keine Selbstorganisation!!. Mehr ein solidarisches Netzwerk, mit einem geschützten Raum für Austausch und Informationen. Wichtig: Frauen sind keine Opfer, sie sind Überlebens- Künstlerinnen. Frauen agieren als Multiplikatorinnen. Beispiel: Aus RESPECT Berlin ist die Theatergruppe Las Caracolas entstanden.

4. Arbeitsbedingungen im Haushalt. Arbeit in Privathaushalten ist oft die einzige Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit. Ohne formalen Vertrag und soziale Sicherheit. Abhängigkeit und Gefahr der Ausbeutung. Insbesondere in der erste Zeit. Arbeit stundenweise in mehreren Haushalten. Zeitdruck, wenn man in mehreren Häusern arbeitet. Fahrzeiten werden nicht berücksichtigt. Bezahlung oft weit untertariflich (Bsp. 300 Euro/Monat), aber auch stark variierende Löhne.

Persönliche Abhängigkeit, auch emotionale Bindung, insbesondere bei Kinderbetreuung. Die emotionale und Sozialisationsarbeit, die die Frauen dabei leisten, wird nicht berechnet. Unklare Abmachungen über Aufgaben, Arbeitsbereiche. Erwartung der ArbeitgeberInnen: unbegrenzte Verfügbarkeit und Flexibilität. Putzen ist unsichtbarer als Kinderbetreuung. Gefahr der sexuellen Belästigung.

Aber auch: Haushalt ist für Migrantinnen ein relativ geschützter Arbeitsplatz. Privathaushalt noch eine de-regulierter Bereich (privat). Möglichkeit, soziale Kontakte mit Einheimischen zu schließen.

Forderungen: Recht auf Rechte. Arbeitsrechte ebenso wie Menschenrechte müssen für alle gelten und unabhängig vom Aufenthaltsstatus einklagbar sein. Recht auf Legalisierung, ein Recht auf gesicherten Aufenthaltsstatus und auf Bewegungsfreiheit. Gesellschaftliche Debatte, die die Frage der Verteilung von Haus-, Betreuungs- und Pflegearbeiten zu einem gesellschaftspolitischen Thema macht.

Vollständige Abschaffung von 87 AufenthG. Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen. Gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt (Keine Vorzugsbehandlung für Deutsche und EU-Bürger: 39 bis 42, insbesondere 39, Absatz 2, AufenthG) Soziale Sicherheit (Rente) Kindergartenplätze

Grundlagen unserer Forderungen und Kampagnen. 1. UNO-Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer/innen und ihrer Familienangehörigen. Am 8. Dezember 1990 verabschiedet und am 1. Juli 2003 in Kraft getreten. Die internationale Konvention verpflichtet alle Staaten, bei staatlichen Leistungen im Bildungs- und Gesundheitswesen MigrantInnen auch ohne Papiere mit den einheimischen ArbeiterInnen gleichzustellen. Dabei wird Arbeitsrechten eindeutig Priorität gegenüber nationalstaatlichen Aufenthaltserlaubnissen eingeräumt (wurde von Deutschland nicht ratifiziert).

2. ILO-Konvention C 189: Menschenwürdige Arbeit für Haushaltsangestellte. (16. Juni 2011 - D dafür!) Erkennt einen bis heute unsichtbaren informellen Sektor an. Falls ratifiziert, garantiert sie die gleichen grundlegenden Rechte für alle Haushaltsarbeiterinnen (gemäß der nationalen Gesetzesbestimmungen). Mindestlohn und soziale Sicherheit. Diskriminierung aufgrund der Herkunft wird nicht berücksichtigt. Die Migrantinnen ohne Aufenthaltserlaubnis sind nicht explizit berücksichtigt, es geht um legale Arbeitsverhältnisse.