GAP bis 2020 aktueller Stand

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Transkript:

GAP bis 2020 aktueller Stand DI Andreas Schlager

Ausgangssituation für neue Periode Ausgleichszahlungen in der EU bleiben Rahmenbedingungen ändern sich vor allem in 1. Säule Vereinheitlichung der Direktzahlungen (mit Übergangsregelungen) Greening (=Ökologisierung Betriebsprämie) weiterer Abbau produktbezogener Zahlungen Weiterentwicklung und Stärkung der 2. Säule Wettbewerbsstärkung Umsetzung zielgerichteter Programme Finanzierung der GAP EU-Budget Anteil Agrarbudget Folie 2

Stand der Dinge basierend auf grundsätzliche EU-politische Einigung im Rahmen der Triloge formale Beschlüsse EU mit Jahresende 2013 innerösterreichsicher Konsens (Regierungsverhandlungen/-programm) Umsetzung neuer Programme mit 2015 das heißt: Übergangsjahr 2014 alte Regeln neue Mittel gilt für EBP, ÖPUL, AZ, Invest Folie 3

Aufbau der GAP bleibt gleich - tw. neue Instrumente Direktzahlungen Basisprämie Greening Jung-LW Marktmaßn. Intervention private Lagerhaltung. Direktzahlungen + Gemeinsame Marktordnung 1. Säule Ländliche Entwicklung 2. Säule ÖPUL Bio AZ Investitionen Risikomanagement 100 % EU Finanzierung Kofinanzierung Österreich EU: konkrete Regeln Rechtliche Basis EU: Rahmen Österreich: konkrete Regeln Landwirtschaft DI Andreas Schlager im Fokus der Bäuerinnen 31.01.2011 16.1.2012 / / Folie 44 7.11.2011 Folie 4

Finanzierung der GAP bis 2020 Zahlen für Österreich (im Vergleich zur Vorperiode) Quelle: Lebensministerium, durchschnittliche Jahresbeträge, * ohne nat. Kofinanzierung EU-Anteil aktuell EU-Anteil ab 2014 Direktzahlungen 715 693 Ländliche Entwicklung * 575 563 Direktzahlungen Grundlage für Flächenmodell, Greening, Ländliche Entwicklung Kofinanzierung 50 : 50 innerösterreichisch vereinbart bedeutender Anteil für Entwicklung Ländlicher Raum einzelbetrieblich sehr wohl Verschiebungen!! Folie 5

Grundsätzlicher Aufbau der Direktzahlungen neue Architektur derzeit gekoppelte Zahlungen Mutterkuh-, Milchkuhprämie neu Junglandwirte-Regelung Top-up auf ZA gekoppelte Zahlungen Einheitliche Betriebsprämie betriebsindividuell entstanden unterschiedliche Zahlungsansprüche unterliegt Cross Compliance GREENING Flächenmodell (Teil jedes ZA, ~ 30 %) Greening - Auflagen BASISPRÄMIE Flächenmodell Zahlungsansprüche unterliegt Cross Compliance Folie 7

Flächenmodell Basisprämie, Greening Zahlungsansprüche Österreich ist eine Region Neuzuteilung von ZA Basis: beihilfefähige Fläche 2015 Anzahl ha 2015 = Zahl der ZA Almen Reduktionsfaktor Zuteilung an Bewirtschafter ZA-Übertragung Grundprinzip: einheitlicher ZA-Wert über alle Flächen Systemumstellung bringt Veränderungen (Region, Sektor, Betrieb) Folie 8

Prinzip Flächenmodell (Neuzuteilung von ZA) Modellbeispiel (Annahme ZA-Wert: 280 ) ohne Übergangsregelung Betrieb im Jahr 2014 Betrieb im Jahr 2015 20 ha Fläche 18 ZA alt à 400.7.200 18 ZA alt Gültigkeitsende 31.12.2014 (inkl. MUKU) 20 ha Fläche 20 ZA neu à 280.5.600 ZA neu inkl. Greening Folie 9

Flächenmodell Übergangsregelung zur Umstellung auf neues Modell Übergangsregelung möglich schrittweise Anpassung der Differenz zwischen historisch und neu (ZA-Werte) mögliche Übergangszeit von 2015 bis 2019 in gleichen Schritten 5 x 20 % ( Auf-/Abschmelzung ) wirksame und einfache Maßnahme zur schrittweisen Anpassung für alle Betriebe (über alle Sektoren) Folie 10

Übergangsregelung Schema Modellbeispiel von vorne Abschmelzung Übergangszeit soll Anpassungen für Betriebe an neue Vorgaben erleichtern 7.200 / 20 ZA = 360 /ha Anteil alt Anteil alt EBP alt EBP neu EBP neu EBP neu 18 ZA à 400 20 ZA à 344 20 ZA à 296 20 ZA à 280 historisches Modell 2015 Flächenmodell 2019 Folie 11

Übergangsregelung Schema Modellbeispiel Erhöhung Übergangszeit soll Anpassungen für Betriebe an neue Vorgaben erleichtern Anteil alt EBP alt EBP neu EBP neu EBP neu 20 ZA à 200 20 ZA à 216 20 ZA à 264 20 ZA à 280 historisches Modell 2015 Flächenmodell 2019 Folie 12

Direktzahlungen - Greening I Erfüllung Greening Green by definition Biobetriebe Obst, Wein, Flächen in N 2000 Äquivalenzmaßnahme(n) ÖPUL oder Einhaltung Greening- Bestimmungen Fruchtfolge auf Acker ökolog. Vorrangflächen auf Acker GL-Erhaltung nat. entscheiden Folie 13

Greening II Anbaudiversifizierung wenn kein Biobetrieb oder keine ÖPUL-Äquivalenzmaßnahme keine Fruchtfolge-Auflage für Betriebe, wenn < 10 ha Acker oder hoher Grünland-/Feldfutteranteil (> 75 %) Ackerfläche zwischen 10 30 ha mind. 2 Kulturen, Hauptkultur: max. 75 % Acker > 30 ha mind. 3 Kulturen (Hauptkultur: max. 75 %, 2 Kulturen : max. 95 %) Was ist eine Kultur? Weizen, Gerste, Mais, = jeweils eigene Kulturen Brachen (=ökolog. Vorrangflächen) gelten als Kultur Folie 14

Greening III Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) wenn kein Biobetrieb oder keine ÖPUL-Äquivalenzmaßnahme mind. 5 % d. Ackerfläche (ab 2017 ev. 7 %) keine ÖVF für Betriebe, wenn < 15 ha Ackerfläche oder hoher Grünland-/Feldfutteranteil (> 75 %) erfüllbar durch zb: Brachen, Landschaftselemente, stickstoffbindende Kulturen, Kurzumtriebsflächen, nat. entscheiden aktueller Stand N-bindende Kulturen (Leguminosen) eingeschränkter Betriebsmitteleinsatz Gewichtungsfaktor bei N-Kulturen für Anrechnung 1 ha Kultur = 0,3 ha ÖVF Folie 15

1. Säule Direktzahlungen sonstige Maßnahmen Junglandwirte (verpflichtend) Top-up-Zahlung für max. 5 Jahre 25% des Ø ZA-Wertes ca. 50 /ha bis ca. 40 ha (nat. festzulegen) verschiedene Kriterien (zb Qualifikation) anwendbar Folie 16

Herausforderungen und Ziele - Ländliche Entwicklung bis 2020 Finanzierung Mittelanteil für nichtlandwirtschaftlichen Bereichen (Ländlicher Raum) Greening ÖPUL AZ Abgrenzung - keine Doppelförderung Weiterführung bekannter Programme Steigerung Wettbewerbsfähigkeit Modernisierung - Investitionsförderung ÖPUL und AZ wichtige Maßnahmen aber auch Unterstützung und Weiterentwicklung von Qualitätsprogrammen Folie 18

Grundsätze zur Ausgleichszulage I Diskussion über Gebietsabgrenzung Sonst. benacht. Gebiet verpflichtende Anwendung ab 2018 Übergangsphase bis 2020 möglich Folie 19

Grundsätze zur Ausgleichszulage II Gestaltung der zukünftigen Ausgleichzulage 1. Kalkulationserfordernis (in der Form bisher nicht) zusätzliche Kosten und Einkommensverluste aufgrund natürlicher Benachteiligung 2. Untergrenze: 25 /ha Obergrenzen: SBG, KG 250 /ha BG 450 /ha in begründeten Fällen: Überschreitung möglich Folie 20

Grundsätze zur Ausgleichszulage III Differenzierung Tierhalter Nichttierhalter Lösung über AZ-Kalkulation keine Differenzierung zwischen Kulturarten zb Wein, Weizen künftig AZ-fähig keine Überschneidung mit anderen Förderungen (zb ÖPUL) BHK für alle Betriebe im benachteiligten Gebiet Betrieb ohne/sehr geringen Benachteiligungen zukünftig keine AZ Alm: eigenständige AZ-Prämie Folie 21

Rahmenbedingungen für ÖPUL Zielsetzungen bzw. Notwendigkeiten CC, GLÖZ und Greening als Grundanforderungen ÖPUL darauf aufbauend nur tatsächliche Kosten bezahlbar Ertragsrückgänge zusätzliche Kosten Weiterentwicklung argumentierbarer Maßnahmen manche Maßnahmen nicht mehr (sinnvoll) möglich (zb kein UBAG, IP) Veränderung/Anpassung der Prämien Folie 22

Wie soll ÖPUL bis 2020 aussehen? vorbehaltlich der Genehmigung Ziele der Programmentwicklung: Verringerung Aufzeichnungsverpflichtungen keine max. 2,0 GVE/ha keine Regionalprogramme (ausgenommen Wasser)

ÖPUL 2015 geplante Änderungen zum aktuellen ÖPUL keine Maßnahmen mit Betriebsmittelreduktion zb UBAG keine IP-Maßnahmen veränderte gesetzliche Basis durch Pflanzenschutzpaket keine Ökopunkte-Maßnahme wie bisher Elemente in anderen Maßnahmen keine Steilflächenmahd auf M 1 stand immer schon in Kritik Folie 24

ÖPUL 2015 - aktueller Stand ausgewählte Maßnahmen I Maßnahmenprämien noch offen UBIB (Umwelt- und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) ähnlich der UBAG-Maßnahme (betriebsbezogen) Äquivalenzmaßnahme für Greening geplante Inhalte: Erhaltung von Landschaftselementen Biodiversitätsflächen (Blühflächen, Blühkulturen) Grünlanderhaltung (einzelbetrieblich mit Toleranzen) Fruchtfolgeauflage (max. 66 % einer Kultur, max. 75 % Getreide/Mais) Schulung tw. für andere ÖPUL-Maßnahmen Voraussetzung (Maßnahmenkombination) Folie 25

ÖPUL 2015 - aktueller Stand ausgewählte Maßnahmen II Begrünung von Ackerflächen Zwischenfrucht mind. 15 % Varianten 1 6 Anpassungen bei Fristen, Mischungen erforderlich System Immergrün mind. 90 % Haupt- und Zwischenfrüchte definierte Zeitfenster zwischen Ernte - Anbau schlagbezogene Aufzeichnungen (kein Herbstantrag) Mulch- und Direktsaat Folie 26

ÖPUL 2015 - aktueller Stand ausgewählte Maßnahmen III Extensiver Getreidebau Verzicht Fungizide + Wachstumsregulatoren Verzicht ertragssteigernde Betriebsmittel gesamtbetrieblich (A + GL) Mahd von Steilflächen kein M 1, ohne Biodiversitätsauflage (bisher 5 % max. 2 x nutzen) Biologische Wirtschaftsweise bleibt wichtiger Teil des Programms Naturschutz tw. Anpassungen Folie 27